Dieter Kugelmann – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 13 Oct 2025 14:49:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Symposium „Zehn Jahre Datenschutz im Wandel“: Lebendige Debatten zu den Kernfragen https://www.datensicherheit.de/symposium-10-jahre-datschutz-wandel-debatte-kernfragen https://www.datensicherheit.de/symposium-10-jahre-datschutz-wandel-debatte-kernfragen#respond Mon, 13 Oct 2025 22:49:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50525 Rund 70 Teilnehmer aus der Wissenschaft, aus deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, aus der Verwaltung und von Unternehmen folgten der Einladung Prof. Dr. Dieter Kugelmanns nach Mainz

[datensicherheit.de, 14.10.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) berichtet, dass gegenwärtige und zukünftige Kernfragen des Datenschutzes im Mittelpunkt des Symposiums „Zehn Jahre Datenschutz im Wandel“ am 10. Oktober 2025 im Landesmuseum in Mainz standen. Der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hatte anlässlich seines zehnten Amtsjubiläums zu diesem Symposium eingeladen. Rund 70 Teilnehmer aus der Wissenschaft, aus deutschen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden, aus der Verwaltung und von Unternehmen folgten seiner Einladung. Die zentralen Thesen und Ergebnisse dieses Symposiums wurden von der Illustratorin Franziska Ruflair in Form eines „Graphic Recording“ festgehalten – dieses visuelle Protokoll steht auf der Website des LfDI RLP zur Ansicht bereit.

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© LfDI | Foto: Stephan Dinges

Prof. Dr. Dieter Kugelmann: Es geht um die Wahrung des Grundrechtsschutzes, es geht um Vertrauen und es geht um die Gestaltung sich wandelnder rechtlicher und gesellschaftlicher Bedingungen!

Besondere Freude: Viele Begegnungen und Dialoge mit jenen an der Ausgestaltung des Datenschutzrechtes beteiligten Menschen

„Auch nach zehn Jahren als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bereitet es mir nach wie vor große Freude, dieses Amt auszufüllen. Das Symposium hat gezeigt warum. Die Schwerpunkte wandeln sich im Zeitablauf, aber die Grundfragen bleiben konstant: Es geht um die Wahrung des Grundrechtsschutzes, es geht um Vertrauen und es geht um die Gestaltung sich wandelnder rechtlicher und gesellschaftlicher Bedingungen!“, bilanzierte Kugelmann.

  • Eine besondere Freude seien ihm die vielen Begegnungen und Dialoge mit den mit der Ausgestaltung des Datenschutzrechtes befassten Menschen – viele als Teilnehmer bei dem Symposium zugegen.

„Gesprächspartner aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, frühere und aktuelle Mitarbeitende – sie alle stimmen mich zuversichtlich, dass auch in Zukunft eine konstruktive und erfolgreiche Sicherstellung von Datenschutz und Informationsfreiheit gelingen wird.“

Panel 1 zur Sicherheit in der digitalen Welt

In drei Panels gingen Experten aus der Wissenschaft und der Praxis den bemerkenswerten Entwicklungen nach, welche der Datenschutz in den vergangenen zehn Jahren durchlief.

Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold von der Justus-Liebig-Universität Gießen diskutierte mit dem Präsidenten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz, Mario Germano, sowie Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz das Thema „Sicherheit in der digitalen Welt“. Die notwendige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit habe dabei das Gespräch über Polizeibefugnisse, Grundrechtsschutz und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Sicherheitsbereich grundiert.

Panel 2 zu Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung

Im zweiten Panel zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erörterten Dr. h.c. Marit Hansen (Landesbeauftragte für Datenschutz und für Informationszugang Schleswig-Holstein), Thomas Zerdick (,Head of Unit Supervision and Enforcement’ beim Europäischen Datenschutzbeauftragten) und Prof. Dr. Alexander Roßnagel (Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit) die europäische Perspektive des Datenschutzrechts.

Auch bestehende Lücken in der praktischen Ausgestaltung des Datenschutzrechts wie verbindliche Datenschutzzertifikate und Herstellerhaftung seien dabei beleuchtet worden.

Panel 3 zur Durchsetzung des Datenschutzrechts und dessen künftige Entwicklung

Im dritten und abschließenden Panel diskutierte Michael Will (Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht) mit Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann (Universität zu Köln) und Prof. Dr. David Roth-Isigkeit (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) über „Die Durchsetzung des Datenschutzrechts und seine künftige Entwicklung“.

Die Aufsichtspraxis der deutschen Datenschutzbehörden sei dabei ebenso in den Blick genommen worden wie die Frage, in welcher Weise sich die Wirksamkeit des Datenschutzrechtes wissenschaftlich messen lässt.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
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Der Landesbeauftragte

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz, 10.10.2025
Zehn Jahre Datenschutz im Wandel: Wissenschaftliches Symposium anlässlich des zehnjährigen Amtsjubiläums des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz am 10. Oktober 2025

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
10 JAHRE DATENSCHUTZ IM WANDEL

datensicherheit.de, 17.09.2025
Zehn Jahre Datenschutz im Wandel: Prof. Dr. Dieter Kugelmann lädt zu Wissenschaftlichem Symposium am 10. Oktober 2025 ein / Im Herbst 2025 blickt Prof. Dr. Dieter Kugelmann auf zehn Jahre Verantwortung als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz zurück

datensicherheit.de, 03.07.2025
Rheinland-Pfalz: LfDI bietet Lehrkräften Unterrichtsmaterialien zu KI und Datenschutz an / Die zur Verfügung gestellten Materialien und Methoden sollen vor allem Lehrkräfte bei der Behandlung des Themas KI im Unterricht unterstützen

datensicherheit.de, 07.03.2025
Recht auf Löschung: Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz unterstützt europaweite Prüfaktion / Zum Recht auf Löschung gehen bei Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden ein

datensicherheit.de, 25.01.2021
Rheinland-Pfalz: Web-FAQ zum Datenschutz in der Schule / Kompakte Informationen zum schulischen Datenschutz kompakt online verfügbar

datensicherheit.de, 17.12.2020
Rheinland-Pfalz: LfDI nutzt Medienmix zur Bürgerinformation / LfDI RLP bietet Comic, Podcast und Videos als neue Formate an

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Unternehmen auf Augenhöhe mit dem Datenschutz beim 5. Runden Tisch der rheinland-pfälzischen Wirtschaft https://www.datensicherheit.de/unternehmen-augenhoehe-datenschutz-5-runder-tisch-rheinland-pfalz-wirtschaft https://www.datensicherheit.de/unternehmen-augenhoehe-datenschutz-5-runder-tisch-rheinland-pfalz-wirtschaft#respond Sat, 11 Oct 2025 22:27:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50494 Im Zentrum des Austauschs am 9. Oktober 2025 standen Rahmenbedingungen für den praktischen KI-Einsatz in Unternehmen sowie Auswirkungen aktueller Digitalgesetzgebung für die Wirtschaft

[datensicherheit.de, 12.10.2025] Bereits zum fünften Mal hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) seinen „Runden Tisch der rheinland-pfälzischen Wirtschaft“ veranstaltet. Im Zentrum des Austauschs am 9. Oktober 2025 standen demnach die Rahmenbedingungen für den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen sowie die Auswirkungen aktueller Digitalgesetzgebung für die Wirtschaft. Gastgeberin dieses seit 2020 stattfindenden „Runden Tisches“ war in diesmal die IHK für Rheinhessen in Mainz.

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Foto: LfDI Rheinland-Pfalz

1. Reihe (v.r.n.l.): Karina Szwede (IHK-Hauptgeschäftsführerin), Petra Dick-Walther (Staatssekretärin), Dieter Kugelmann (LfDI)…

Vertreter rheinland-pfälzischer Unternehmen, der Kammern sowie des Wirtschaftsministeriums im Austausch

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Karina Szwede, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Rheinhessen. Es folgte ein Grußwort von Petra Dick-Walther, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz.

Zu den mehr als 30 Teilnehmern des „Runden Tischs“ zählten Vertreter rheinland-pfälzischer Unternehmen, der Kammern sowie des Wirtschaftsministeriums des Landes.

Legitime Interessen der Unternehmen mit Anliegen des Datenschutzrechts auszubalancieren

„Mit unserem Format des ,Runden Tisches’ leben wir das Prinzip des konstruktiven Austauschs auf Augenhöhe. Die Vorteile eines direkten, offenen und lösungsorientierten Dialogs zwischen der Datenschutzaufsichtsbehörde und den Unternehmen im Land werden hier so greifbar wie nirgends sonst. In Rheinland-Pfalz sprechen Datenschutz und Wirtschaft miteinander statt übereinander“, betonte der LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann.

Dabei gelte es, die legitimen Interessen des Unternehmertums mit den Anliegen des Datenschutzrechts überein zu bringen und zu guten Lösungen zu gelangen. „Unser Format zeigt exemplarisch, wie das gelingen kann, nicht zuletzt anhand von Praxisbeispielen aus den teilnehmenden Unternehmen.“

„Data Act“: Datenschutzrecht in der Diskussion mit den teilnehmenden Unternehmen

Inhaltlich standen bei diesem Treffen Themen mit KI-Bezug im Fokus. Die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von KI-Tools in Unternehmen wurde ebenso beleuchtet wie die technischen Potenziale des KI-Verfahrens „Retrieval-Augmented Generation“ (RAG).

  • Das Team des LfDI RLP warf außerdem ein Schlaglicht auf den „Data Act“, welcher nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist seit September 2025 in allen EU-Mitgliedsstaaten gilt, – und diskutierte dessen Verhältnis zum Datenschutzrecht mit den teilnehmenden Unternehmen.
  • Die IHK für Rheinhessen gab Einblicke in die spezifischen datenschutzrechtlichen Herausforderungen von Kleineren und Mittleren Unternehmen (KMU) samt möglicher Lösungsansätze.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
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Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte

datensicherheit.de, 03.10.2025
Durchführungsgesetz zum Data Act: 5 eco-Kernforderungen für die Umsetzung / Der eco moniert, dass die Bundesregierung in der langen Übergangsfrist wertvolle Zeit verstreichen ließ und fordert jetzt zu schnellem Handeln auf

datensicherheit.de, 18.09.2025
Datenstrategie: Deutsche Führungskräfte sehen Mangel als Gefahr für KI-Erfolg / Eine Umfrage von OpenText und Ponemon Institute unter fast 1.900 CIOs, CISOs und weiteren IT-Führungskräften zeigt deren zunehmenden Anspruch, sensible Daten im KI-Kontext zu schützen und gleichzeitig Wachstum zu fördern

datensicherheit.de, 14.09.2025
Data Act seit 12. September 2025 endgültig in Kraft – doch viele Fragen bleiben offen / Nach 20 Monaten Übergangsfrist fehlt es in Deutschland weiter an Verfahrensvorgaben und Aufsichtsbehörden zum „Data Act“ der EU

datensicherheit.de, 06.05.2024
DSK-Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden zum datenschutzkonformen KI-Einsatz / Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen

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Zehn Jahre Datenschutz im Wandel: Prof. Dr. Dieter Kugelmann lädt zu Wissenschaftlichem Symposium am 10. Oktober 2025 ein https://www.datensicherheit.de/zehn-jahre-datenschutz-wandel-dieter-kugelmann-einladung-wissenschaft-symposium-10-oktober-2025 https://www.datensicherheit.de/zehn-jahre-datenschutz-wandel-dieter-kugelmann-einladung-wissenschaft-symposium-10-oktober-2025#respond Wed, 17 Sep 2025 18:50:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50183 Im Herbst 2025 blickt Prof. Dr. Dieter Kugelmann auf zehn Jahre Verantwortung als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz zurück

[datensicherheit.de, 17.09.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) lädt unter dem Motto „Zehn Jahre Datenschutz im Wandel“ zu einem wissenschaftlichen Symposium anlässlich des Amtsjubiläums des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten am 10. Oktober 2025 ein: „Im Herbst 2025 blickt Prof. Dr. Dieter Kugelmann auf zehn Jahre Verantwortung als Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz zurück. Am 1. Oktober 2015 übernahm Prof. Kugelmann erstmals dieses Amt, seine zweite Amtszeit begann nach der Wiederwahl durch den rheinland-pfälzischen Landtag am 1. Oktober 2023.“

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Foto: © LfDI, Andrea Schombara

Prof. Dr. Dieter Kugelmann lädt unter dem Motto „Zehn Jahre Datenschutz im Wandel“ zu einem wissenschaftlichen Symposium anlässlich seines Amtsjubiläums am 10. Oktober 2025 ein

„Zehn Jahre Datenschutz im Wandel“

Wissenschaftliches Jubiläumssymposium mit Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Freitag, 10. Oktober 2025, 13 Uhr, im Landesmuseum Mainz
Die Teilnahme ist kostenlos, Online-Anmeldung erbeten.

  • Mit zahlreichen Wegbegleitern aus verschiedenen Disziplinen wird der Landesbeauftragte im Rahmen dieses Symposiums den bemerkenswerten Entwicklungen nachgehen, welche der Datenschutz in den vergangenen zehn Jahren durchlaufen hat: „Vom Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung über die Allgegenwart des Digitalen bis hin zur praktischen Durchsetzung des Datenschutzrechts.“

Ein Akzent liege zudem auf der Entwicklung des Sicherheitsrechts zwischen Gefahr und Risiko. Experten aus der Wissenschaft und Praxis sowie Landesdatenschutzbeauftragte aus anderen Bundesländern sollen dieses und andere Themen in drei Panels diskutieren.

Durchsetzung des Datenschutzrechts – Rück- und Ausblicke

Programm (ohne Gewähr)

  • 13.00 Uhr Begrüßung und Einführung
    – Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
  • 13.15 Uhr Panel 1: „Sicherheit in der digitalen Welt“
    – Prof. Dr. Matthias Bäcker, Stiftungsprofessur für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    – Mario Germano, Präsident des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz
    – Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld
    Moderation: Prof. Dr. Bettina Schöndorf-Haubold, Professur für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 14.00 Uhr Panel 2: „Auswirkungen der DSGVO“
    – Dr. h.c. Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz und für Informationszugang Schleswig-Holstein
    – Prof. Dr. Christoph Krönke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Nachhaltigkeits- und Technologierecht (Öffentliches Recht I) an der Universität Bayreuth
    – Thomas Zerdick, Head of Unit Supervision and Enforcement beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
    Moderation: Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  • 14.45 Uhr Kaffeepause 
  • 15.00 Uhr Panel 3: „Die Durchsetzung des Datenschutzrechts und seine künftige Entwicklung“
    – Prof. Dr. David Roth-Isigkeit, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Recht der Digitalisierung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
    – Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, Lehrstuhl für das Recht der Digitalisierung an der Universität zu Köln
    – Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht
    Moderation: Prof. Dr. Tobias Keber, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
  • 15.45 Uhr Schlusswort
    – Prof. Dr. Dieter Kugelmann
  • Anschließend Ausklang

Weitere Informationen zum Thema und Anmeldung:

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Anmeldeformular zur Veranstaltung „Zehn Jahre Datenschutz im Wandel“ am 10. Oktober 2025

datensicherheit.de, 03.07.2025
Rheinland-Pfalz: LfDI bietet Lehrkräften Unterrichtsmaterialien zu KI und Datenschutz an / Die zur Verfügung gestellten Materialien und Methoden sollen vor allem Lehrkräfte bei der Behandlung des Themas KI im Unterricht unterstützen

datensicherheit.de, 07.03.2025
Recht auf Löschung: Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz unterstützt europaweite Prüfaktion / Zum Recht auf Löschung gehen bei Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden ein

datensicherheit.de, 25.01.2021
Rheinland-Pfalz: Web-FAQ zum Datenschutz in der Schule / Kompakte Informationen zum schulischen Datenschutz kompakt online verfügbar

datensicherheit.de, 17.12.2020
Rheinland-Pfalz: LfDI nutzt Medienmix zur Bürgerinformation / LfDI RLP bietet Comic, Podcast und Videos als neue Formate an

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Rheinland-Pfalz: LfDI bietet Lehrkräften Unterrichtsmaterialien zu KI und Datenschutz an https://www.datensicherheit.de/rheinland-pfalz-lfdi-unterrichtsmaterialien-ki-datenschutz https://www.datensicherheit.de/rheinland-pfalz-lfdi-unterrichtsmaterialien-ki-datenschutz#respond Wed, 02 Jul 2025 22:32:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48714 Die zur Verfügung gestellten Materialien und Methoden sollen vor allem Lehrkräfte bei der Behandlung des Themas KI im Unterricht unterstützen

[datensicherheit.de, 03.07.2025] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat Informationen für Lehrer zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Die zur Verfügung gestellten Materialien und Methoden sollen Lehrkräfte bei der Behandlung des Themas KI im Unterricht unterstützen sowie auch allen anderen Interessierten Zusammenhänge verständlich erläutern. Die Arbeitsblätter und Anregungen für den Unterricht sollen besonders die Datenschutzperspektive hervorheben – sie sind kostenfrei im Internet auf der Website „youngdata.de“ abrufbar.

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Foto: © LfDI, Andrea Schombara

Prof. Dr. Dieter Kugelmann warnt: Bei dem Wunsch, das Neuste auszuprobieren, gerät die Vorsicht ins Hintertreffen, die aufgrund der Eigenheiten von KI geboten ist

Neugier von Schülern auf KI-Apps und Chatbots soll auf Datenschutzaspekte gelenkt werden

„Künstliche Intelligenz ist gerade für Jugendliche ein allgegenwärtiges Thema. Bei dem Wunsch, das Neuste auszuprobieren, gerät die Vorsicht ins Hintertreffen, die aufgrund der Eigenheiten von KI geboten ist – nicht nur, aber gerade auch im Hinblick auf den Datenschutz, erläutert Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der LfDI RLP.

Die Neugier von Schülern auf KI-Apps und Chatbots sei die beste Grundlage, um die Faszination um einen kritischen und informierten Blick auf KI zu erweitern. „Wir unterstützen gerne Lehrer, die Interesse an dem Thema haben und sich dieser Aufgabe widmen“, betont Kugelmann.

Auch die wirtschaftlichen Aspekte hinter populären KI-Anwendungen werden thematisiert

Um einen verantwortungsvollen und gut informierten Einsatz von verschiedenen KI-Systemen zu ermöglichen, hat das LfDI-Team demnach für Lehrkräfte Materialien entwickelt, welche den Einstieg in das Thema KI in verschiedenen Komplexitätsstufen ermöglichten. Von leicht verständlichen bis hin zu umfangreicheren Fragen rund um KI und ihre Infrastruktur könnten Lehrkräfte sowie Pädagogen aus Arbeitsblättern, Aufgaben und kleinen Experimenten auswählen.

So können diese etwa mit ihren Schülern genauer jene Techniken erkunden, mit denen ein KI-System trainiert wird und lernt. Auch würden die wirtschaftlichen Aspekte hinter den populären KI-Anwendungen meist großer US-Anbieter und deren Interesse an Nutzerdaten betrachtet. Nicht zuletzt spielten die für KI-Systeme erforderlichen Ressourcen eine Rolle, wobei nicht nur der Energieverbrauch, sondern auch die enorme Nachfrage nach menschlichen Trainingsdaten in den Blick genommen werde.

Materialien können auch allgemein Interessierten helfen, KI-Funktionsweisen besser zu verstehen

Die Materialien könnten von Lehrkräften je nach Szenario eingesetzt werden – als kurzer thematischer Impuls in einer Lehreinheit eines beliebigen Faches oder als mehrstündige Unterrichtsreihe. Je nach Altersstufe und Lernstand seien sowohl niederschwellige als auch komplexere Aufgabenstellungen vorhanden.

Die Materialien stehen im PDF-Format zur freien Verwendung auf der Plattform „YoungData“ bereit. Sie sollen vom LfDI-Team kontinuierlich ausgebaut werden und sind für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz konzipiert, eignen sich aber laut LfDI auch für den Unterricht in anderen Bundesländern. Sie könnten auch allgemein Interessierten helfen, die Funktionsweisen von KI besser zu verstehen.

Weitere Informationen zum Thema:

YoungData Das Jugendportal zum Thema Datenschutz und Informationsfreiheit
KI und Datenschutz – Unterrichtsmaterialien

YoungData Das Jugendportal zum Thema Datenschutz und Informationsfreiheit
Ist KI intelligent? / Was ist „Intelligenz“?

YoungData Das Jugendportal zum Thema Datenschutz und Informationsfreiheit
Wie funktioniert KI?

YoungData Das Jugendportal zum Thema Datenschutz und Informationsfreiheit
Deine Daten und KI / Wieso braucht eine KI meine Daten?

YoungData Das Jugendportal zum Thema Datenschutz und Informationsfreiheit
KI – Freund oder Werkzeug?

YoungData Das Jugendportal zum Thema Datenschutz und Informationsfreiheit
Arbeitsblätter zu KI / Hier finden Sie die Arbeitsblätter zu den Unterrichtseinheiten als PDF zum Download.

datensicherheit.de, 30.06.2025
DeepSeek: Berliner Datenschutzbeauftragte meldet KI-App bei Apple und Google als rechtswidrig / Die beiden Unternehmen müssen diese Meldung nun zeitnah prüfen und über eine „DeepSeek“-Sperrung entscheiden

datensicherheit.de, 01.07.2024
Guter Datenschutz auch in Kitas: LfDI Rheinland-Pfalz meldet überwältigende Resonanz auf Web-Seminar / Auf seiner Website stellt der LfDI RLP umfangreiche und laufend aktualisierte „FAQs“ für Kitas bereit

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Recht auf Löschung: Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz unterstützt europaweite Prüfaktion https://www.datensicherheit.de/recht-loeschung-landesdatenschutzbeauftragter-rheinland-pfalz-unterstuetzung-europa-pruefaktion https://www.datensicherheit.de/recht-loeschung-landesdatenschutzbeauftragter-rheinland-pfalz-unterstuetzung-europa-pruefaktion#respond Thu, 06 Mar 2025 23:20:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46498 Zum Recht auf Löschung gehen bei Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden ein

[datensicherheit.de, 07.03.2025] Laut einer aktuellen Meldung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) am 5. März 2025 seine europaweite Prüfaktion „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet. Der LfDI RLP beteiligt sich demnach mit weiteren deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden an dieser Initiative, „die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt“. Insgesamt nähmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.

Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte

Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) sei eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, zu dem bei den Datenschutzaufsichtsbehörden viele Beschwerden eingingen. Ziel dieser koordinierten Aktion sei es unter anderem, die Umsetzung dieses Rechts in der Praxis zu bewerten.

Dies werde anhand eines gemeinsam erarbeiteten Fragebogens – beispielsweise durch die Analyse und den Vergleich der von verschiedenen Verantwortlichen eingerichteten Verfahrensweisen – erfolgen. Dadurch sollten die wichtigsten Punkte bei der Einhaltung dieses Rechts ermittelt sowie ein Überblick über bewährte Verfahrensabläufe gewonnen werden.

Von Erkenntnissen und Empfehlungen der Aktion sollen Betroffene wie auch datenschutzrechtlich Verantwortliche profitieren

Professor Kugelmann gibt einen Ausblick auf die Aktion: „Gerade bei den Betroffenenrechten sind einheitliche Standards in ganz Europa wichtig, denn um deren Grundrechte geht es. Die letztjährige Aktion zum Auskunftsrecht hat gezeigt, dass das ,Coordinated Enforcement Framework’ für diese Kooperationsaufgabe ein hervorragendes Instrument ist.“

Deshalb beteilige sich der LfDI RLP gerne an diesen Aktionen. „Wir sind gespannt, wie die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, die wir befragen werden, zum Recht auf Löschung aufgestellt sind.“ Von den Erkenntnissen und Empfehlungen aus der Aktion würden sowohl die Betroffenen als auch die datenschutzrechtlich Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz profitieren.

Europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche

Kerninstrument der gemeinsamen Initiative sei ein europaweit abgestimmter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Löschung durch Verantwortliche. „In Deutschland nehmen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte teil.“

Die Ergebnisse der gemeinsamen Initiative würden im Rahmen des EDSA analysiert und nach Abschluss in einem Bericht veröffentlicht. Die koordinierte Aktion zum Recht auf Löschung sei die vierte Initiative im Rahmen des CEF, welches darauf abziele, die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden innerhalb der EU zu verbessern. Frühere koordinierte Aktionen hätten sich mit dem Recht auf Auskunft (2024), der Benennung und der Rolle von Datenschutzbeauftragten (2023) sowie der Nutzung von „Cloud“-Diensten durch den öffentlichen Sektor (2022) befasst.

Weitere Informationen zum Thema:

edpb European Data Protection Board, 10.10.2024
CEF 2025: EDPB selects topic for next year’s Coordinated Action

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Bildungsprojekt MedienTrixx hat Datenschutz und Künstliche Intelligenz im Fokus https://www.datensicherheit.de/bildungsprojekt-medientrixx-datenschutz-kuenstliche-intelligenz-fokus https://www.datensicherheit.de/bildungsprojekt-medientrixx-datenschutz-kuenstliche-intelligenz-fokus#respond Tue, 26 Nov 2024 17:18:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45715 Kick-off für die neue „MedienTrixx“-Runde im Schuljahr 2024/25 in Rheinland-Pfalz

[datensicherheit.de, 26.11.2024] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), Prof. Dr. Dieter Kugelmann, begrüßt nach eigenen Angaben den erfolgreichen Start der neuen Runde im Projekt „MedienTrixx“ im Schuljahr 2024/25. Bei einem Online-Treffen mit rheinland-pfälzischen Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig, und den zehn neuen „MedienTrixx“-Schulen wurden demnach am 26. November 2024 zentrale Themen wie Datenschutz und die Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz (KI) erörtert.

„MedienTrixx“ bietet verschiedene praktische Module und Workshops sowie umfangreiches Fortbildungsangebot für Lehrkräfte

„MedienTrixx“ ist ein Projekt des Südwestrundfunks (SWR) in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz und weiteren Bildungspartnern. Es soll Schulen dabei unterstützen, die Medienkompetenz der Schüler zu fördern. Dafür werden im Rahmen des „MedienTrixx“-Projektes verschiedene praktische Module und Workshops sowie ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Lehrkräfte mit vielen Projektideen angeboten.

„Der Landesdatenschutzbeauftragte unterstützt das vom SWR initiierte Medienkompetenz-Projekt für rheinland-pfälzische Schulen seit vielen Jahren mit Workshops für alle ausgewählten Schulen, erläutert Professor Kugelmann.

„MedienTrixx“-Projekt soll Medienkompetenz der Schüler stärken

Er betont: „Lernen findet heute zu großen Teilen digital und online statt. Schon früh müssen wir junge Menschen darüber aufklären, welche Informationen und Daten sie in welchen Zusammenhängen von sich preisgeben und warum die Kontrolle über diese Daten für sie sehr wichtig ist.“

Gerade im Kontext des KI-Einsatzes in der Schule und im Alltag sei es wichtig, dass Lehrkräfte sowie Schüler für die Chancen, aber auch die Risiken sensibilisiert würden. Professor Kugelmann: „Damit sollen sie die Möglichkeit haben, selbständige Entscheidungen zu treffen.“

Kick-off zur nächsten „MedienTrixx“-Auflage thematisierte auch, dass KI-Chatbots junge Menschen emotional beeinflussen können

Im Rahmen des Kick-offs hatte der Landesdatenschutzbeauftragte demnach die Ziele der KI-Regulierung vorgestellt und Anforderungen an einen rechtmäßigen Einsatz entsprechender Systeme skizziert. Er habe mit den Teilnehmern über die Herausforderungen gesprochen, welche „Blackbox“-Algorithmen mit sich brächten, und diskutiert, wie Lehrkräfte den Einsatz von KI-Assistenten im schulischen Umfeld verantwortungsvoll gestalten könnten.

Zudem sei aufgezeigt worden, dass KI-Chatbots junge Menschen auch emotional beeinflussen könnten. Nicht zuletzt habe die Kick-off-Veranstaltung die spannende Frage thematisiert, welche neuen Lernkompetenzen nötig seien, um mit KI-Systemen umzugehen, beispielsweise das zielführende „Prompten“.

Weitere Informationen zum Thema:

SWR
Medientrixx

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https://www.datensicherheit.de/bildungsprojekt-medientrixx-datenschutz-kuenstliche-intelligenz-fokus/feed 0
Datenschutz-Sandbox: Forschungsprojekt soll sicherer Technologieentwicklung Raum geben https://www.datensicherheit.de/datenschutz-sandbox-forschungsprojekt-ziel-sicherheit-technologieentwicklung-raum-angebot https://www.datensicherheit.de/datenschutz-sandbox-forschungsprojekt-ziel-sicherheit-technologieentwicklung-raum-angebot#respond Tue, 12 Nov 2024 11:21:35 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45624 Projekt „Die Datenschutz-Sandbox“ läuft seit dem 1. Oktober 2024 und wird vom BMBF unterstützt

[datensicherheit.de, 12.12.2024] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) meldet, dass Forscher der Universität Bayreuth in Zusammenarbeit eben mit dem LfDI Rheinland-Pfalz die Grundlage für digitale Experimentierumgebungen schaffen. In dieser sollen Unternehmen und Behörden künftig die Datenschutzkonformität ihrer Anwendungen testen können. Das Projekt wird demnach vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Nach LfDI-Angaben läuft das Projekt „Die Datenschutz-Sandbox“ seit dem 1. Oktober 2024 und wird vom BMBF über drei Jahre mit 1,01 Millionen Euro unterstützt – diese Förderung erfolge im Rahmen der „Plattform Privatheit“ des BMBF.

Diese „Regulatory Sandbox“ soll helfen, Probleme zu erkennen und Innovationskraft zu fördern

Innovative digitale Anwendungen gingen oft mit Unsicherheiten hinsichtlich des Datenschutzes einher. Einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom zufolge habe der Großteil der befragten Unternehmen deshalb schon einmal von der Einführung einer digitalen Anwendung abgesehen, während andere in Kauf nähmen, gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen. Eine sogenannte „Regulatory Sandbox“ könnte nun helfen, Rechtsverstöße und Datenschutzprobleme zu vermeiden, gleichzeitig aber die Erprobung neuartiger Anwendungen im „regulatorischen Sandkasten“ zu ermöglichen und so die Innovationskraft zu fördern.

„Eine ,Sandbox’ in diesem Sinne ist ein zeitlich begrenzter, digitaler Experimentierraum, in dem Unternehmen oder Behörden die Rechtskonformität ihrer Anwendungen unter realen Bedingungen testen können.“ So sollen in Kooperation mit den Aufsichtsbehörden mögliche Datenschutzprobleme in einem gesicherten Raum erkannt werden – „bevor die Anwendungen auf den Markt kommen“. Obwohl das europäische Recht für den Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) die Einrichtung von „KI-Reallaboren“ bereits verbindlich vorgebe, sei noch weitgehend offen, wie eine „Sandbox“ unter deutschen Regularien zu realisieren sei.

„Datenschutz-Sandbox“ soll beim LfDI eingerichtet und umfassend rechts- sowie IT-wissenschaftlich analysiert werden

Deshalb solle nun mit dem vom BMBF geförderten Projekt „Die Datenschutz-Sandbox“ die Grundlage für solche Experimentierräume geschaffen werden. „Hierfür begleiten Prof. Dr. Agnes Koschmider vom Lehrstuhl ,Wirtschaftsinformatik’ der Universität Bayreuth und Prof. Dr. Christoph Krönke vom Lehrstuhl ,Öffentliches Recht I’ der Universität Bayreuth die Einrichtung und Realisierung einer Datenschutz-Sandbox beim LfDI Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, aus rechtswissenschaftlicher und informationstechnischer Sicht.“

In einem ersten Schritt werden laut LfDI die rechtlichen Bedingungen und technischen Voraussetzungen für die Einrichtung einer solchen „Sandbox“ erfasst. Anschließend werde eine „Datenschutz-Sandbox“ beim LfDI eingerichtet und umfassend rechts- sowie IT-wissenschaftlich analysiert. Am Ende des Projekts solle ein praktischer Leitfaden entstehen, um den anderen 17 Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland die Einrichtung einer „Datenschutz-Sandbox“ zu erleichtern.

„Datenschutz-Sandbox“ hat das Ziel Win-Win-Situation zu ermöglichen

„Unser Projekt ist ein wichtiger Schritt in Richtung sicherer und innovativer digitaler Anwendungen in Deutschland. Wir stellen damit eine Balance zwischen dem Schutz sensibler Daten und der Förderung von Innovationen her, indem wir eine Umgebung schaffen, in der Unternehmen neue Technologien und Lösungen testen können, ohne die Privatsphäre der Nutzenden zu gefährden“, erläutert hierzu Professor Krönke.

Der LfDI, Professor Kugelmann, als Projektpartner führt weiter aus: Innovation ist datenschutzkonform möglich. Wir als Aufsichtsbehörde haben größtes Interesse daran, dass die Anforderungen des Datenschutzes von Anfang an in die Entwicklung neuer Technologien einfließen. Mit der ,Datenschutz-Sandbox’ schaffen wir eine Win-Win-Situation: Meine Behörde kann frühzeitig intensiv beraten, Unternehmen können ihre Anwendungen in einem klar abgesteckten Rahmen rechtssicher testen und entwickeln. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren schließlich von Produkten, die ihre Rechte und Freiheiten im nötigen Maße achten statt sie zu gefährden.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datenschutz-Sandbox / Datenschutzkonformität neuer digitaler Anwendungen sicher testen

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https://www.datensicherheit.de/datenschutz-sandbox-forschungsprojekt-ziel-sicherheit-technologieentwicklung-raum-angebot/feed 0
Informationskampagne zur Datensparsamkeit beim Online-Einkauf https://www.datensicherheit.de/informationskampagne-datensparsamkeit-online-einkauf https://www.datensicherheit.de/informationskampagne-datensparsamkeit-online-einkauf#respond Wed, 28 Aug 2024 08:52:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45235 Prof. Dr. Dieter Kugelmann hebt datenschutzrechtliche Notwendigkeit eines Gastzugangs hervor

[datensicherheit.de, 28.08.2024] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat nach eigenen Angaben im August 2024 eine Informationskampagne für rheinland-pfälzische Online-Shops gestartet: „Mehr als 100 Unternehmen wurden zuvor im Rahmen einer Stichprobe auf das Vorhandensein von Gastzugängen in ihren Online-Shops hin überprüft. 13 Unternehmen, bei denen der Landesbeauftragte Mängel feststellte, wurden mit Informationsschreiben auf die Notwendigkeit der Bereitstellung von Gastzugängen für den Bestellprozess hingewiesen.“ Ziel sei die Sensibilisierung der Verantwortlichen und die Verringerung datenschutzrechtlicher Verstöße in diesem Bereich.

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Abbildung: DSK

DSK: Auch im Online-Handel gilt der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c) DS-GVO)!

Kunden sollen frei entscheiden können, ob sie ihre Daten beim Online-Shop hinterlegen!

In vielen Online-Shops ist es gängige Praxis, für Bestellungen ein Kundenkonto anzulegen, welches dann über den einzelnen Kauf hinaus bestehen bleibt. Diese Erstellung eines Kundenkontos kann durchaus mit Vorteilen für den Kunden einhergehen – so ist beispielsweise das weitere Bestellen ohne nochmalige Eingabe aller Daten möglich, bisherige Bestellungen können eingesehen, Bestell- und Lieferstatus können bequem überprüft und favorisierte Artikel abgespeichert werden. Nicht immer möchten Kunden jedoch eine derartige dauerhafte Geschäftsbeziehung eingehen.

„Kundinnen und Kunden müssen frei entscheiden können, ob sie ihre Daten beim Online-Shop hinterlegen möchten oder nicht. Die Möglichkeit der sogenannten Gastbestellung muss beim Einkauf im Internet deshalb immer eine gleichwertige Alternative sein“, betont daher Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

Gastzugänge: Pflicht zum Angebot in Datenschutz-Grundverordnung verankert

Er berichtet: „Erfreulich ist, dass nur rund jeder zehnte der in unserer Stichprobe überprüften Online-Shops hier Mängel aufwies. Es zeigt, dass die Unternehmen in Rheinland-Pfalz das Prinzip der Datensparsamkeit grundsätzlich befolgen.“ Mit seiner Kampagne möchte der LfDI RLP demnach nun das Erfordernis der Einrichtung von Gastzugängen auch für die weiteren Anbieter von Online-Shops in Rheinland-Pfalz klarstellen. Professor Kugelmann kommentiert: „Im Kern geht es um die Sicherung der Entscheidungsfreiheit in der digitalen Welt!“

Die Pflicht zum Angebot von Gastzugängen für Online-Bestellungen ergibt sich laut LfDI RLP „aus den Artikeln 5 und 6 der Datenschutz-Grundverordnung“ (DSGVO). Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit könne Verstöße ahnden, Anordnungen treffen und in schwerwiegenden Fällen Geldbußen gegen die Verantwortlichen verhängen.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder / Hinweise der DSK – Datenschutzkonformer Online-Handel mittels Gastzugang (Stand 24. März 2022)

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Gastbestellungen in Online-Shops

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https://www.datensicherheit.de/informationskampagne-datensparsamkeit-online-einkauf/feed 0
EU-KI-Verordnung: Auf den Menschen ausgerichtete und vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz als Ziel https://www.datensicherheit.de/eu-ki-verordnung-mensch-ausrichtung-vertrauenswuerdigkeit-kuenstliche-intelligenz-ziel https://www.datensicherheit.de/eu-ki-verordnung-mensch-ausrichtung-vertrauenswuerdigkeit-kuenstliche-intelligenz-ziel#respond Fri, 02 Aug 2024 12:07:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45157 Der LfDI RLP kommentiert die am 1. August 2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI

[datensicherheit.de, 02.08.2024] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) ging in seiner Stellungnahme vom 1. August 2024 auf die an diesem Tag in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI) ein: „Damit findet ein umfangreiches und langwieriges Gesetzgebungsvorhaben seinen Abschluss. Hersteller, Anbieter, Betreiber und Händler von KI-Systemen haben nun einen Orientierungsrahmen, der die Anforderungen an KI-Systeme in den einzelnen Phasen der Wertschöpfungskette klarstellt.“

Verhältnis von KI zum Datenschutz ein Schwerpunkt der LfDI-Behörde

Das Verhältnis von KI zum Datenschutz sei ein Schwerpunkt seiner Behörde, so Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der LfDI. Er führt hierzu aus: „Schon 2019 haben wir in unserer ,Hambacher Erklärung’ als deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden eine humanistische und damit grundrechtsschützende Ausrichtung von KI als Standard gefordert. Ich freue mich sehr, dass dieser Anspruch sich nun im europäischen Regulierungsrahmen wiederfindet.“ Die KI-Verordnung stelle nun sicher, „dass die Entwicklung und Verwendung von KI-Systemen einen menschenzentrierten, vertrauenswürdigen und damit wertebasierten Ansatz verfolgt“. In der EU solle die KI den Menschen dienen und nicht umgekehrt.

In den zahlreichen Fällen, in denen KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, blieben das Datenschutzrecht und der damit gesicherte Grundrechtsschutz von der KI-Verordnung unberührt. Dabei seien die Synergien offenkundig: „Viele Mechanismen, die zu einer transparenten und vertrauenswürdigen KI beitragen, sind bereits aus der Datenschutz-Grundverordnung und der Richtlinie für Polizei und Justiz bekannt.“ Wer über ein gutes Datenschutzmanagement verfügt, könne dieses für die Umsetzung der Anforderungen der KI-Verordnung nutzbar machen.

Risikomanagementsysteme nach Art. 9 KI-VO könnten mit Datenschutzmanagement kombiniert werden…

Mittels Transparenz- und Dokumentationsvorgaben werde Vertrauen in die Systeme geschaffen, zudem hätten die betroffenen Personen ein Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung, „das zu den Betroffenenrechten der DS-GVO hinzutritt“. Auch wenn die Risiko-Klassifizierung der KI-Verordnung einem strikteren Konzept folge als in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), könnten die Instrumente, mit denen Risiken gemanagt werden, sinnvoll ineinandergreifen:

„Risikomanagementsysteme nach Art. 9 KI-VO könnten etwa mit dem Datenschutzmanagement kombiniert werden, die Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-Systeme öffentlicher Stellen nach Art. 27 KI-VO lässt sich gegebenenfalls mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO verbinden.“

Mit Inkrafttreten der KI-Verordnung sind verschiedene Umsetzungsfristen angelaufen

Synergien zwischen den Anforderungen der KI-Verordnung und der DS-GVO habe der Verordnungsgeber auch erkannt, „als er den Datenschutzaufsichtsbehörden die Funktion der Marküberwachung über die ,Hochrisiko-Systeme’ im Bereich der Strafverfolgung, Justiz, Migration und Wahlen zuwies“. Erklärtes Ziel des Verordnungsgebers sei dabei die Sicherstellung einer einheitlichen Aufsicht. „Letzteres sollte auch der deutsche Gesetzgeber anstreben, der in den kommenden Monaten die nationale Aufsichtsstruktur der KI-Verordnung regeln muss.“ Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz / DSK) habe ihre Bereitschaft zur Übernahme der nationalen Aufsicht über die KI-Verordnung bereits erklärt und entsprechende personelle Ausstattung eingefordert.

Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung liefen verschiedene mit ihr verbundene Umsetzungsfristen an. „Schon zum 2. Februar 2025 werden bestimmte hochriskante Praktiken der Künstlichen Intelligenz verboten sein. Hierzu zählt das Verbot biometrischer Echtzeit-Fernüberwachung sowie das Verbot von ,Social Scoring’.“ Zum 2. August 2025 müssten die nationalen Aufsichtsbehörden für die KI-Verordnung benannt sein. Weitere Regelungen träten gestaffelt in Kraft, spätestens zum 2. August 2026 entfalte die KI-Verordnung vollumfänglich Wirksamkeit.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz, Datenschutz, 08.05.2024
Datenschutzkonferenz fordert nationale Zuständigkeiten für die KI-Verordnung – Kugelmann: „Wir stehen für diese Zukunftsaufgabe bereit“

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 03.05.2024
Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO) / Positionspapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 3. Mai 2024

datensicherheit.de, 31.07.2024]
EU AI Act ab 1. August 2024 in Kraft: TÜV AI.Lab bietet KI-Compliance-Check an / AI Act als Basis eines globalen Leitmarkts für sichere KI „Made in Europe“

datensicherheit.de, 24.07.2024
KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft / Auch Datenschutzbehörden werden KI-VO umsetzen

datensicherheit.de, 28.05.2024
Schatten-KI und EU AI Act: Unternehmen müssen sich den Herausforderungen zeitnah stellen / Philipp Adamidis nimmt Stellung zu Aspekten der erfolgreichen KI-Transformation

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Guter Datenschutz auch in Kitas: LfDI Rheinland-Pfalz meldet überwältigende Resonanz auf Web-Seminar https://www.datensicherheit.de/gut-datenschutz-kitas-lfdi-rheinland-pfalz-meldung-ueberwaeltigend-resonanz-web-seminar https://www.datensicherheit.de/gut-datenschutz-kitas-lfdi-rheinland-pfalz-meldung-ueberwaeltigend-resonanz-web-seminar#respond Mon, 01 Jul 2024 12:51:58 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44973 Auf seiner Website stellt der LfDI RLP umfangreiche und laufend aktualisierte „FAQs“ für Kitas bereit

[datensicherheit.de, 01.07.2024] In seiner aktuellen Stellungnahme berichtet Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz: „Rund 500 Erzieherinnen und Erzieher aus rheinland-pfälzischen Kitas haben in dieser Woche an einem Webinar teilgenommen, das der Landesdatenschutzbeauftragte speziell für den frühkindlichen Bereich anbot. Unter dem Motto ,Fotos, Portfolio, Einwilligung – Kita-Datenschutz gut umgesetzt’ informierte das Team des Landesbeauftragten zu datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Kita-Alltag auftun – vom Fotografieren beim Kita-Sommerfest bis hin zu Namensschildern am Kleiderhaken.“ Dieses Web-Seminar sei eine von sechs Aktionen gewesen, welche der LfDI zur „Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz“ 2024 beigetragen habe. Auf seiner Website stellt der LfDI auch umfangreiche und laufend aktualisierte „FAQs“ für Kitas bereit. „Dort stehen außerdem Mustertexte für die Einrichtungen der frühkindlichen Bildung zur Verfügung. Auch die Aufzeichnung des Webinars wird in Kürze zu finden sein.“

Von Kitas über Kinder erfasste Informationen besonders sensibel

„Guter Datenschutz fängt bei den Kleinsten an“, betont Professor Kugelmann und führt weiter aus: „Die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder betrifft auch ihre Persönlichkeitsrechte.“ Die von Kindertagesstätten über Kinder erfassten Informationen seien besonders sensibel. Häufig beträfen diese die Gesundheit, die persönliche Entwicklung oder den sozialen Kontext eines Kindes. „Die Anforderungen an den Datenschutz sind entsprechend hoch und die Mitarbeitenden der Kitas tragen viel Verantwortung.“

Dem LfDI sei es wichtig, dass die Erzieher sich im Umgang mit dem Datenschutz nicht allein gelassen fühlten. Deshalb setzt er sich nach eigenen Angaben mit seinem Team seit Jahren dafür ein, Kitas und Kita-Träger zu beraten und mit den nötigen Informationen zu versorgen „alltagsnah, leicht verständlich und in Kenntnis der vielfältigen Herausforderungen, mit denen Kita-Mitarbeitende täglich konfrontiert sind“.

Datenschutz-Informationsangebot für Kita-Mitarbeiter bisher eher spärlich

Die große Zahl von 500 Teilnehmern am Web-Seminar zeige eindrücklich den Bedarf: „Anders als bei den Schulen, wo es längst etablierte Fortbildungsstrukturen gibt, ist das Angebot für Mitarbeitende von Kitas knapp. Dabei ist datenschutzrechtliches Wissen heute besonders wichtig angesichts der Digitalisierung, die nach den Schulen auch in der frühkindlichen Bildung angekommen ist.“

Das Web-Seminar werde nicht das letzte Angebot dieses Formats für Kitas sein. Neben dem diesmaligen Schwerpunkt „Bildrechte und Einwilligung“ fänden viele weitere Datenverarbeitungsprozesse in der Kita statt, zu denen das Team des LfDI in den kommenden Monaten Online-Angebote machen werde. „Das Format des Webinars macht es Kita-Mitarbeitenden möglich, trotz oft knapper Personalschlüssel ohne großen zeitlichen Aufwand an der Weiterbildung teilzunehmen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz
Datenschutz in der Kita / Fragen und Antworten für Erzieherinnen und Erzieher

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