Digital Services Act – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 02 Mar 2026 14:17:58 +0000 de hourly 1 Illegale Inhalte: Verbraucherzentrale moniert Verstöße beim Melden gemäß DSA https://www.datensicherheit.de/illegale-inhalte-verbraucherzentrale-kritik-verstoesse-meldung-dsa Mon, 02 Mar 2026 23:39:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52945 Verbraucherzentrale Bundesverband fordert von Web-Plattformen vollständige Umsetzung der DSA-Regelungen und von Aufsichtsbehörden intensivere Kontrolle

[datensicherheit.de, 03.03.2026] Laut einer aktuellen Meldung vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurden zehn ausgewählte Websites (Online-Marktplätze bzw. Social-Media-Plattformen) exemplarisch überprüft, wie die Meldeverfahren für Verbraucher dort ausgestaltet sind und inwiefern dabei die im „Digital Services Act“ (DSA) formulierten Vorgaben eingehalten werden: „Die Stichprobe bestand aus den folgenden Plattformen: ,AliExpress’, ,amazon’, ,facebook’, ,Instagram’, ,SHEIN’, ,Snapchat’, ,TEMU’, ,TikTok’, ,YouTube’ und ,zalando’. Die Prüfung bezog sich auf Art. 16 DSA (Melde- und Abhilfeverfahren) sowie Art. 20 DSA (Internes Beschwerdemanagementsystem).“ Die Meldewege wurden demnach aus der Perspektive von erwachsenen Nutzern mit einem Nutzerkonto bei der jeweiligen Webplattform sowie Nutzern ohne Nutzerkonto untersucht. Bei den fünf Social-Media-Plattformen sei zudem auch die Perspektive minderjähriger Nutzer mit einem Nutzerkonto überprüft worden. „Die Auswertung erfolgte anhand eines zuvor entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Plattformen zwischen dem 9. Oktober 2025 und dem 26. Januar 2026 überprüft.“

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Foto: © Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop fordert Betreiber von Web-Plattformen auf, die DSA-Regelungen endlich vollständig umzusetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abzubauen

Laut DSA müssen Online-Plattformen leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren ermöglichen

Web-Plattformen machten es Nutzern immer wieder schwer, illegale Inhalte als Rechtsverstöße zu melden – dies habe eine aktuelle vzbv-Untersuchung aufgezeigt. Insgesamt seien zehn Online-Marktplätze bzw. Social-Media-Plattformen überprüft worden – jeweils aus der Perspektive von volljährigen, unangemeldeten und minderjährigen Nutzern.

  • Der DSA regelt, dass Online-Plattformen leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren anbieten müssen.

„Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen treffen immer wieder auf illegale Inhalte, zum Beispiel Werbung für Fakeshops oder nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel. Wollen sie diese Inhalte melden, müssen sie zum Teil erhebliche Hürden nehmen. Das muss sich ändern!“, kommentiert Ramona Pop, vzbv-Vorständin. Sie betont: „Plattformen sind dazu verpflichtet, leicht zugängliche Möglichkeiten zur Meldung solcher Inhalte zur Verfügung zu stellen!“

Nicht DSA-konform: Technische Hürden, „Dark Patterns“ und Intransparenz

Die untersuchten Web-Plattformen böten zwar Meldewege für illegale Inhalte an – diese seien jedoch immer wieder geprägt von technischen Hürden, manipulativen Designs („Dark Patterns“) und Intransparenz.

  • Die Meldewege waren aus vzbv-Sicht in vielen Fällen schwer zugänglich und nicht immer nutzerfreundlich gestaltet: „Lange Klickpfade, unübersichtliche Auswahllisten und Doppelungen bei geforderten Angaben erschwerten die Meldungen. Teilweise kamen vorgeschriebene Eingangsbestätigungen nicht an.“

Entscheidungen seien dann durch die betreffenden Web-Plattformen gar nicht oder nicht zeitnah getroffen worden. Zudem könnten technische Hürden und die automatische oder verpflichtende Angabe personenbezogener Daten bei Meldungen abschreckend sein.

Aufsichtsbehörden müssten DSA-Regeln konsequent durchsetzen und Betreiber stärker in die Verantwortung nehmen

Auffällig sei auch gewesen, dass sich auf den fünf Social-Media-Plattformen die Meldewege für Minderjährige nicht von denen für Erwachsene unterschieden hätten. Damit kämen die Betreiber aus vzbv-Sicht den europäischen Leitlinien für altersgerechtes Design nicht nach.

  • „Illegale Inhalte haben auf Online-Plattformen nichts zu suchen! Leicht zugängliche und nutzerfreundliche Melde- und Beschwerdeverfahren könnten helfen, diese schnell zu entfernen. Plattformen müssen die Regelungen des DSA endlich vollständig umsetzen und sämtliche Hürden für die Meldung illegaler Inhalte abbauen – oder Konsequenzen in Form von Bußgeldern bekommen“, stellt Pop klar.

Der vzbv fordert abschließend, dass die Aufsichtsbehörden die DSA-Regeln konsequent durchsetzen und die Web-Plattformen dahingehend stärker in die Verantwortung nehmen müsste. Außerdem sollten diese ein hohes Schutzniveau für die Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz Minderjähriger gewährleisten: Kindgerechte – auf Minderjährige zugeschnittene – Meldewege seien besonders relevant.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband, 20.01.2026
Melde- und Beschwerdeverfahren bei Online-Plattformen / Eine Untersuchung zur Umsetzung von Artikel 16 und 20 des Digital Services Act (DSA)

Verbraucherzentrale Bundesverband, 20.01.2026
DSA-Meldewege

Europäische Kommission
Gesetz über digitale Dienste / Mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld

datensicherheit.de, 08.02.2024
Digital Services Act: EU-weites Inkrafttreten soll Menschen im Digitalen Raum stärken / Neue EU-Regeln für Online-Plattformen müssen sich in der Praxis bewähren

datensicherheit.de, 20.01.2022
Digital Services Act: Bitkom kommentiert Abstimmung / Bitkom-Hauptgeschäftsführer begrüßt Einführung

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eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten https://www.datensicherheit.de/eco-digital-kinder-jugendschutz-weiterentwicklung-teilhabe-erhaltung Thu, 19 Feb 2026 17:27:15 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52734 eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

[datensicherheit.de, 19.02.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. betont in seiner Stellungnahme vom 19. Februar 2026 die Notwendigkeit eines risikobasierten und technologieoffenen Ansatzes, verweist auf bestehende Schutzmechanismen wie „Teen-Accounts“ sowie etablierte Altersverifikationssysteme und warnt indes vor pauschalen nationalen Alleingängen. Zugleich hebt der eco die Bedeutung eines EU-weit einheitlichen Vorgehens im Einklang mit dem „Digital Services Act“ (DSA) sowie die Rolle der „eco Beschwerdestelle“ hervor.

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Foto: eco e.V.

Oliver Süme: Pauschale Verbote werden der Vielschichtigkeit digitaler Dienste und jugendlicher Lebenswelten nicht gerecht

eco plädiert für differenzierte, europäisch abgestimmte Lösung

Die Debatte um ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien gewinnt offenbar weiter an Dynamik: Vorstöße aus SPD und CDU/CSU sehen demnach verpflichtende Altersverifikationen und teils weitgehende Beschränkungen vor.

  • Der eco mahnt in diesem Kontext zu einer „differenzierten, europäisch abgestimmten Lösung“ und warnt zugleich vor „pauschalen Verboten“.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz hat Priorität. Regulierung muss dabei praktikabel, verhältnismäßig und europarechtskonform ausgestaltet sein!“, betont Oliver Süme, der eco-Vorstandsvorsitzende. Er gibt zu bedenken: „Pauschale Verbote werden der Vielschichtigkeit digitaler Dienste und jugendlicher Lebenswelten nicht gerecht.“

eco verweist auf bereits etablierten risikobasierten Ansatz

Viele Web-Plattformen arbeiteten bereits heute mit einem auf ihren AGB basierenden Mindestalter. Dieses orientiere sich an Funktionen, Nutzungsmöglichkeiten und den jeweiligen Risiken für Minderjährige.

  • Altersangaben und -prüfungen bei der Konto-Erstellung ermöglichten spezielle „Teen-Accounts“ mit standardmäßig aktivierten Schutzmechanismen – wie etwa Kontaktbeschränkungen, angepassten Privatsphäre-Einstellungen, altersgerechten Empfehlungssystemen, Nutzungsdauerregelungen und Möglichkeiten zur elterlichen Aufsicht.

Ergänzend setzten Unternehmen auf einen Maßnahmenmix gegen illegale Inhalte: Meldeoptionen, enge Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern – darunter „Trusted Flagger“ im Sinne des DSA – sowie priorisierte Meldestrukturen auch für weitere anerkannte Beschwerdestellen. Die „eco Beschwerdestelle“ etwa trägt seit 30 Jahren zur schnellen Entfernung rechtswidriger Inhalte bei.

eco-Warnung: Es darf keine dem DSA entgegenstehende nationale Sondervorgabe geben

Der DSA lege in Artikel 28 und begleitenden Leitlinien verbindliche Vorgaben zum Schutz Minderjähriger auf Online-Plattformen fest. Anbieter müssten geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz zu gewährleisten:

  • Altersgerechter Zugang und Altersüberprüfungen spielten hierbei eine zentrale Rolle. Für sehr große Web-Plattformen gälten zusätzliche Pflichten zur Risikobewertung und -minderung.

Aufgrund der vollharmonisierenden Wirkung des DSA dürften Mitgliedstaaten in bereits geregelten Bereichen grundsätzlich keine entgegenstehenden nationalen Sondervorgaben erlassen.

Altersverifikation sollte laut eco technologieoffen und verhältnismäßig gestaltet sein

Die Diskussion um ein allgemeinverbindliches Mindestalter sei untrennbar mit einer effektiven Altersprüfung verbunden. Eine „EU-ID-Wallet“ könne hier für bestimmte Altersgruppen perspektivisch Vorteile bieten, da Verfahren europaweit bekannt und einheitlich wären.

  • Gleichzeitig sollte bei der Auswahl geeigneter Verfahren auf ausreichende Flexibilität geachtet werden: Einseitige gesetzliche Festlegungen auf eine bestimmte Technologie machten Regulierung starr und schränkten Innovation ein. Auch Ausfallszenarien müssten berücksichtigt werden.

Zudem hätten sich bereits verschiedene wirksame Altersverifikationssysteme etabliert. Eine Reduzierung auf nur eine Methode würde bestehende Systeme verdrängen und müsste sich an strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen messen lassen. Regulierung sollte daher technologieoffen formuliert sein.

eco klassifiziert Kinder- und Jugendschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Süme moniert: „Mir fehlt in der politischen Debatte zudem eine klare Abgrenzung zwischen verschiedenen Plattformen und Klarheit darüber, welche Angebotsarten mit dem Ruf nach Altersbegrenzungen adressiert werden sollen!“

  • Eine repräsentative YouGov-Umfrage im eco-Auftrag zeige, dass zwar klare Schutzmechanismen befürwortet, zugleich aber praktikable und europaweit einheitliche Lösungen erwartet würden.

„Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Neben regulatorischen Fragen braucht es Medienkompetenz, Aufklärung und eine wirksame Durchsetzung bestehender Regeln“, so Sümes Fazit. Der eco stehe für einen konstruktiven Dialog mit dem Ziel, „Schutz, Innovation und Teilhabe in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen“.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco: RA Oliver J. Süme: Vorstandsvorsitzender, Vorstand Politik, Recht und Regulierung

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco Beschwerdestelle

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT, 02.12.2025
Politik & Recht / eco Umfrage: Mehrheit der deutschen Bevölkerung will Altersbegrenzung für Social Media – hält sie aber für nicht umsetzbar

European Commission
A digital ID and personal digital wallet for EU citizens, residents and businesses

datensicherheit.de, 09.02.2026
Safer Internet Day 2026: Plattform Privatheit fordert verbesserten Datenschutz für Kinder / Die „Plattform Privatheit“ nimmt den SID 2026 zum Anlass, Datenschutzverbesserungen für Kinder einzufordern und hierzu eigene konkrete Anregungen zu geben

datensicherheit.de, 24.11.2025
DATENSCHUTZKONFERENZ: 10 Vorschläge zur DSGVO-Verbesserung im Kinderinteresse / Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ zum Anlass genommen, Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern vorzulegen

datensicherheit.de, 23.09.2025
GSMA Open Gateway Initiative: Britische Mobilfunkbetreiber starten Altersverifizierung und Betrugsbekämpfung / Britisches Online-Sicherheitsgesetz schreibt Alterskontrollen für Web-Plattformen vor, welche von Nutzern generierte Inhalte bereitstellen

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

datensicherheit.de, 21.06.2024
Chat-Kontrolle: Bitkom unterstützt Schutz der Kinder und Wahrung der Bürgerrechte / Mit der Chat-Kontrolle beabsichtigt die EU-Kommission, dass Web-Plattform-Anbieter ihre Dienste umfassend durchsuchen, um Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder zu finden

datensicherheit.de, 08.02.2024
Digital Services Act: EU-weites Inkrafttreten soll Menschen im Digitalen Raum stärken / Neue EU-Regeln für Online-Plattformen müssen sich in der Praxis bewähren

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Web-Plattformen von Google und Meta: Jeder zweite Fakeshop schaltet Online-Werbung https://www.datensicherheit.de/web-plattformen-google-meta-haelfte-fakeshop-schaltung-online-werbung https://www.datensicherheit.de/web-plattformen-google-meta-haelfte-fakeshop-schaltung-online-werbung#respond Fri, 07 Nov 2025 23:03:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50851 Am 18. September 2025 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Domains von 653 Webseiten mit einer Fakeshop-Warnung aus dem laufenden Jahr 2025 mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen

[datensicherheit.de, 08.11.2025] Fakeshops im Web – zumeist täuschend echt erscheinend – bringen Käufer immer wieder um ihr Geld: Nach aktuellen Erkenntnissen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ist nahezu jeder achte (12%) Online-Shopper in den vergangenen zwei Jahren auf einen solchen Fakeshop reingefallen – dies zeigt demnach eine Forsa-Befragung im vzbv-Auftrag. Besonders ärgerlich sei, dass die Hälfte (50%) der von dem vzbv untersuchten Fakeshops Werbung auf Web-Plattformen von Google oder Meta schalteten. Der vzbv habe die neuen Transparenzvorschriften genutzt und geprüft, „ob Werbeanzeigen von betrügerischen Shops in den Datenbanken der größten Online-Plattformen zu finden sind“. Dazu seien am 18. September 2025 die Domains von 653 Webseiten mit einer Fakeshop-Warnung aus dem laufenden Jahr 2025 mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen worden.

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Abbildung: vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bietet Online-Kunden einen „Fakeshop-Finder“

Betreiber der Fakeshops erhalten cyberkriminelles Potenzial, Millionen Nutzer zu erreichen

„Fakeshops sind ein großes Ärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher!“, betont die vzbv-Vorständin, Ramona Pop. Es sei inakzeptabel, wenn Fakeshops über Werbung bei „Google“, „facebook“ oder „Instagram“ auf sich aufmerksam machen könnten und Verbraucher so auf Betrug hereinfielen.

  • Der vzbv hat nach eigenen Angaben 653 Fakeshops untersucht, für welche der eigene „Fakeshop-Finder“ eine Warnung ausgesprochen habe. Ergebnis: Für die Hälfte (50%) solcher Webseiten schalteten Google oder Meta Werbung. Damit hätten die Betreiber der Fakeshops das Potenzial, Millionen Nutzer zu erreichen. Allein die fünf reichweitenstärksten Webshops seien auf mindestens 134 Millionen Anzeigenimpressionen auf den Google-Plattformen gekommen.

Der „Digital Services Act“ verpflichtet indes sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, Risiken zu erkennen und zu verringern, welche durch ihr Geschäftsmodell entstehen können. „Wer mit Werbung sein Geld verdient, darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen!“, unterstreicht Pop. Ihre klare Forderung: „Die großen Plattformen müssen stärker gegen betrügerische Werbung vorgehen. Die Europäische Kommission muss die Regeln des ,Digital Services Act’ konsequent durchsetzen!“

Fakeshops nutzen manipulative Designs, unfair personalisierte Praktiken und Sucht-Mechanismen

Unter dem Motto „Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?“  diskutierten beim „Deutschen Verbrauchertag“ am 6. November 2025 Wissenschaft, Politik und Verbraucherschützer über die Frage, wie Verbraucher beim Online-Shopping besser geschützt werden müssten. Mit manipulativen Designs, unfair personalisierten Praktiken und Sucht-Mechanismen würden die Schwächen von Verbrauchern gezielt ausgenutzt.

  • Gefährliche Produkte aus Drittstaaten, die nicht sicher, geschweige denn nachhaltig seien, landeten immer häufiger auf dem europäischen Markt. Mit Krediten wie „Buy now, pay later“ werde ein Einkauf auch für Personen mit unzureichender Liquidität möglich. Zudem kündige sich bereits der nächste Umbruch an, denn Agenten auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) sollten den Einkauf künftig steuern.

„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher beim Online-Shopping gut geschützt sind, müssen Bundesregierung und Europäische Kommission die Verbraucherrechte stärken. Sie müssen da dranbleiben und dürfen nicht einknicken!“, stellt Pop abschließend klar.

Fakeshops immer professioneller gestaltet und schwerer zu erkennen

Im Jahr 2024 hätten die Verbraucherzentralen mehr als 10.000 Verbraucherbeschwerden über Fakeshops erfasst. Die Beschwerden seien im Vergleich zum Jahr 2023 um 47 Prozent gestiegen. Für die ersten drei Quartale 2025 lägen den Verbraucherzentralen bereits über 8.000 Beschwerden zu diesem Thema vor.

  • In einer repräsentativen Forsa-Befragung gaben 70 Prozent der Verbraucher, welche in den letzten zwei Jahren online eingekauft hätten, an, dass sie in dieser Zeit auf einen Online-Shop gestoßen seien, der auf sie „unseriös“ oder „betrügerisch“ gewirkt habe. Mehr als die Hälfte (51%) seien sogar mehrmals auf einen solchen gestoßen.

In den letzten Jahren seien Fakeshops immer professioneller und schwerer zu erkennen geworden. Der finanzielle Schaden bei den Betroffenen gehe in die Millionen. Über den „Fakeshop-Finder“ der vzbv sollen Verbraucher unkompliziert prüfen können, ob ein Online-Shop seriös ist.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Bundesverband
Über uns: Gemeinsam stark für Verbraucherrechte!

Verbraucherzentrale Bundesverband
Vorständin Ramona Pop

Verbraucherzentrale Bundesverband, 06.11.2025
Werbung für Fakeshops auf Online-Plattformen / Suchmaschinen und soziale Medien als Einfallstor

Verbraucherzentrale Bundesverband, 06.11.2025
Deutscher Verbrauchertag 2025 / Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?

Verbraucherzentrale Bundesverband
Deutscher Verbrauchertag 2025 / Shopping 4.0 – Wer zahlt den Preis?

Verbraucherzentrale
Fakeshop-Finder / Ist dieser Online-Shop seriös?

forsa
forsa – Fakten für Deutschland

DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer
Digital Services Act

datensicherheit.de, 05.11.2025
Verbraucherreport 2025: Mehrheit moniert mangelnden Schutz vor unseriösen Anbietern beim Online-Shopping / Die jährliche repräsentative Befragung zur Lage der Verbraucher durch forsa führte aktuell zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber handeln und Verbraucher beim digitalen Einkauf besser schützen muss

datensicherheit.de, 11.07.2025
Online-Betrug in Deutschland: 10,6 Milliarden Euro Verlust in zwölf Monaten / Fast die Hälfte der Befragten gibt an, im letzten Jahr Opfer eines Betrugs geworden zu sein

datensicherheit.de, 10.06.2025
E-Commerce im Visier: Angriffe auf Onlinehandel verdoppelt / Laut aktuellem Fastly-Report treffen inzwischen 31 Prozent aller Cyberattacken den Onlinehandel

datensicherheit.de, 25.05.2025
Fake Shops: eco-Warnung im Vorfeld zum Muttertag 2025 / Erkenntnisse einer aktuellen eco-Umfrage mahnen zu mehr Wachsamkeit

datensicherheit.de, 23.05.2025
Online-Shopping: Noch schlägt der Mensch beim Kundenservice den Chatbot / Ein Kundenservice durch Chatbots überzeugt derzeit erst die Hälfte der Nutzer eines solchen Angebots – die technische Entwicklung bei Chatbots verläuft indes rasant weiter

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vzbv-Stellungnahme zum Forschungsdatenzugang: Mehr Transparenz auf digitalen Plattformen gefordert https://www.datensicherheit.de/vzbv-stellungnahme-forschungsdatenzugang-vermehrung-transparenz-digitalen-plattformen-forderung https://www.datensicherheit.de/vzbv-stellungnahme-forschungsdatenzugang-vermehrung-transparenz-digitalen-plattformen-forderung#respond Tue, 10 Dec 2024 09:36:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45823 Bisher ist laut vzbv unklar, wie Algorithmen Inhalte priorisieren oder Daten für personalisierte Empfehlungen nutzen

[datensicherheit.de, 10.12.2024] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht in seiner aktuellen Stellungnahme im Kontext des Forschungsdatenzugangs auf den Entwurf einer „delegierten Verordnung über den Datenzugang gemäß dem Digital Services Act (DSA)“ ein. Der Zugang zu Daten großer Plattformen solle Forschern helfen, systemische Risiken zu identifizieren und deren Auswirkungen auf Verbraucher zu verringern.

Aus vzbv-Sicht Anpassungen am Entwurf der Europäische Kommission erforderlich

Die Europäische Kommission habe daher einen Entwurf für eine „delegierte Verordnung zum Forschungsdatenzugang“ zur Konsultation gestellt. Diese Verordnung solle die Bedingungen für den Datenzugang festlegen und dabei die Interessen der Forschung mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer in Einklang bringen. Aus vzbv-Sicht seien jedoch Anpassungen am Entwurf erforderlich.

Die Nutzung von Online-Plattformen und Suchmaschinen präge zunehmend den Verbraucher-Alltag. Doch häufig bleibe unklar, „wie Algorithmen Inhalte priorisieren oder Daten für personalisierte Empfehlungen nutzen“. Dieses fehlende Wissen berge Risiken wie Manipulation, Desinformation und Diskriminierung. Verbraucher könnten ihre Rechte nur schwer wahrnehmen – „und systemische Gefahren wie ,Hassrede’ und Vorurteile bleiben oft verborgen“.

vzbv rät zum Forschungsdatenzugang gemäß Digital Services Act

Ein Forschungsdatenzugang gemäß dem Digital Services Act (DSA) könne helfen, diese Risiken zu minimieren. Wissenschaftliche Untersuchungen könnten aufdecken, „wie Plattformen Daten nutzen, welche Auswirkungen Algorithmen haben und ob die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird“. Diese Erkenntnisse förderten Transparenz und Fairness und unterstützten die Durchsetzung des Europäischen Rechts. Der Entwurf der „delegierten Verordnung“ präzisiere die Bedingungen für den Datenzugang. Dabei gelte es, die „berechtigten Interessen“ der Forschung und der Allgemeinheit mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer auszubalancieren. Zwar biete der Entwurf eine solide Grundlage, jedoch besteht aus vzbv-Sicht Anpassungsbedarf, „um eine gerechte Berücksichtigung aller Interessen zu gewährleisten“.

zvbv-Forderungen (Auszug):

  • Es muss klar definiert sein, dass ,zugelassene Forscher’ auch zivilgesellschaftliche Organisationen umfasst, die die Anforderungen des DSA erfüllen.
  • Die Verordnung sollte explizit regeln, dass Plattformen keine Gebühren für den Datenzugang erheben dürfen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass die Dateninventare der Plattformen vollständig, präzise und aktuell sind.
  • Die Verordnung sollte präzisere Vorgaben zum Datenschutz enthalten.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 05.12.204
FORSCHUNG ERMÖGLICHEN, PLATTFORMEN KONTROLLIEREN / Anmerkungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf einer delegierten Verordnung über den Datenzugang gemäß dem Digital Services Act (Ares(2024)7652659)

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eco-Kommentar zum Digitale-Dienste-Gesetz: DDG wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-digitale-dienste-gesetz-ddg-wichtigkeit-schritt-rechtssicherheit-unternehmen-verbraucher https://www.datensicherheit.de/eco-kommentar-digitale-dienste-gesetz-ddg-wichtigkeit-schritt-rechtssicherheit-unternehmen-verbraucher#respond Fri, 22 Mar 2024 08:32:46 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44325 eco kritisiert Festhalten des Gesetzgebers an den im Telemediengesetz enthaltenen Netzsperren

[datensicherheit.de, 22.03.2024] Der eco Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die am 21. März 2024 im Deutschen Bundestag erfolgte Verabschiedung des sogenannten Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ein. Mit dem DDG werde der auf EU-Ebene verabschiedete „Digital Services Act“ (DSA) in deutsches Recht überführt und schaffe Zuständigkeiten in Deutschland. Der eco fordert in diesem Zusammenhang „klare Rahmenbedingungen“, welche die Grundlage eines kohärenten Binnenmarktes für digitale Dienste bilden und die Rechtssicherheit für Unternehmen sowie Verbraucher gewährleisten sollten. Dass der Gesetzgeber an den im „Telemediengesetz“ enthaltenen Netzsperren festhält, sieht der Verband nach eigenen Angaben „kritisch“.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

eco-Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte führen Netzsperren lediglich zur Zugangserschwerung…

eco warnt: Netzsperren sorgen in momentaner Ausgestaltung für Unsicherheit

Das etwa einen Monat nach dem Inkrafttreten des DSA in Europa verabschiedete DDG sei ein „wichtiger Schritt“, um Unternehmen und Verbrauchern Rechtssicherheit zu bieten. Netzsperren hingegen wirkten dem gesteckten Ziel entgegen, da sie in der momentanen Ausgestaltung für Unsicherheit sorgten.

„Nachdem das DDG bereits die von der EU gesetzte Frist verfehlt hat, war es wichtig, die Umsetzung der DSA-Vorgaben in Deutschland zügig auf den Weg zu bringen. Jedoch verpasst der Gesetzgeber mit der Beibehaltung von Netzsperren erneut die Gelegenheit hier ein klares Zeichen zu setzen“, so die Kritik des eco-Vorstandsvorsitzenden, Oliver Süme.

eco fordert solide Rechtsgrundlage für Rechtsdurchsetzung im Internet

Netzsperren seien weder ein gangbares noch ein effizientes Mittel bei der Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet. Im Gegensatz zum Entfernen rechtswidriger Inhalte auf Hosting-Ebene führten Netzsperren lediglich zu einer Zugangserschwerung – „und diese kann, wie der Name schon andeutet, jederzeit umgangen werden“, so Süme.

Dem entgegen stehe das „Notice and Take Down“-Verfahren (NTD), welches sich mittlerweile als Standardverfahren bewährt habe und eine solide Rechtsgrundlage für die Rechtsdurchsetzung im Internet darstelle. Hier gelte: „Anbieter von Online-Diensten sind verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, sobald sie von diesen Kenntnis erlangen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.07.2020
Telemediengesetz: eco kritisiert verpasste Chance / Gesetzgeber hätte Netzsperren klare Absage erteilen sollen

datensicherheit.de, 03.09.2019
eco kritisiert Entwurf: 4. Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes / Netzsperren kein effizientes Mittel zur Bekämpfung illegaler Internetinhalte

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Digital Services Act: EU-weites Inkrafttreten soll Menschen im Digitalen Raum stärken https://www.datensicherheit.de/digital-services-act-eu-inkrafttreten-menschen-im-digital-raum-staerkung https://www.datensicherheit.de/digital-services-act-eu-inkrafttreten-menschen-im-digital-raum-staerkung#respond Thu, 08 Feb 2024 12:41:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44102 Neue EU-Regeln für Online-Plattformen müssen sich in der Praxis bewähren

[datensicherheit.de, 08.02.2024] Ab dem 17. Februar 2024 wird das „Gesetz über digitale Dienste“ (GdD – „Digital Services Act“ / DSA) in vollem Umfang für Suchmaschinen, Soziale Medien, Video-Apps und Online-Marktplätze in der gesamten EU gelten – darauf weist in einer aktuellen Stellungnahme die Stiftung Neue Verantwortung e.V. (SNV) hin. „Nun müssen sich die neuen Regeln für Online-Plattformen in der Praxis bewähren und beweisen, dass sie das richtige Instrument sind, um die Menschen im Digitalen Raum zu stärken“, kommentiert der SNV-Projektleiter „Policy | Plattformregulierung“, Dr. Julian Jaursch.

Europäische Kommission und neue nationale Regulierungsbehörden in der Verantwortung

Die Europäische Kommission und die neuen nationalen Regulierungsbehörden – die Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinators“, DSC) – übernehmen demnach bei der Durchsetzung des GdD wichtige Funktionen. So sollen die DSC die zentrale Anlaufstelle für Nutzer sein, welche sich über GdD-Verstöße beschweren möchten.

Zudem akkreditierten die DSC Forscher, „die Daten von Plattformen anfordern wollen“. Aber auch anderen Gruppen komme eine wichtige Rolle zu – „und sie alle werden auf eigene Weise mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten“, erläutert Dr. Jaursch. Er verweist auf sein neues Papier (s.u.), in dem er der Frage nachgeht, welche Veränderungen auf Plattformnutzer, Forscher, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen zukommen.

Vernetzung auf EU-Ebene als Schlüssel für den Erfolg

Ob es gelingt, eine starke Plattform-Aufsicht aufzubauen, hänge vor allem davon ab, ob zwischen den DSC und den genannten Gruppen ein enger Austausch zustande kommt. In seinem Papier argumentiert Dr. Jaursch, dass Vernetzung der Schlüssel sei, damit das GdD „nicht zu einer bürokratischen Übung mit geringem Nutzen für die Menschen gerät“. Eine Möglichkeit, dieser Gefahr zu begegnen, sei die Einrichtung eines ständigen Beratungsgremiums auf EU-Ebene, um die Regulierungsbehörden mit klar definierten Aufgaben zu unterstützen.

„Sollten Sie Fragen, Anmerkungen oder Kritik zu meinem Papier haben, freue ich mich über eine Nachricht von Ihnen!“, so Dr. Jaursch. Abschließend lädt er noch zu einem online übertragenen „Hintergrundgespräch“ ein: „Am 27. Februar spreche ich übrigens mit Laureline Lemoine, die sich bei der Kanzlei und Beratungsagentur AWO intensiv mit Plattform-Regulierung auseinandersetzt, über die Änderungen, die der DSA bringt.“

„Background talk with Laureline Lemoine: DSA enforcement starts now – what changes can platform users expect?“ (Hintergrundgespräch in Englisch)
27.02.2024, 16.00 bis 17.00 Uhr, online – Anmeldung erforderlich (s.u.)

Weitere Informationen zum Thema:

Stiftung Neue Verantwortung
Background talk with Laureline Lemoine: DSA enforcement starts now – what changes can platform users expect? / Hintergrundgespräch

Stiftung Neue Verantwortung
The Digital Services Act is in effect – now what? / What the establishment of Digital Services Coordinators across the EU means for platform users, researchers, civil society and companies

Europäische Kommission
Gesetz über digitale Dienste / Mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld

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Digital Services Act: Bitkom kommentiert Abstimmung https://www.datensicherheit.de/digital-services-act-bitkom-kommentar-abstimmung https://www.datensicherheit.de/digital-services-act-bitkom-kommentar-abstimmung#respond Thu, 20 Jan 2022 16:38:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41377 Bitkom-Hauptgeschäftsführer begrüßt Einführung

[datensicherheit.de, 20.01.2022] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom stimmt das Europäische Parlament am 20. Januar 2022 über den „Digital Services Act“ (DSA) ab. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder geht in seiner Stellungnahme darauf ein und betont die Bedeutung des DSA für Europa.

Bitkom erwartet Stärkung des Verbraucherschutzes in der digitalen Welt

„Der ,Digital Services Act‘, DSA, ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa. Er wird im Verbund mit dem ,Digital Markets Act‘ zu einer Art Grundgesetz für das Internet.“

Der DSA müsse so ausgestaltet werden, „dass er im globalen Maßstab Standards setzt“. Er stärke den Schutz der Verbraucher in der digitalen Welt und schaffe einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen – durch klare Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten und mehr Transparenz.

Bitkom-Warnung: Internet-Nutzung im Alltag zunehmend von Delikten bedroht

Weit mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland nutzten das Internet. Fast drei Viertel von ihnen informierten sich im Web über das Zeitgeschehen, 95 Prozent kauften online ein.

Online-Dienste und Plattformen seien damit fester Bestandteil des digitalen Alltags. „Dabei haben wir in den vergangenen Jahren auch eine deutliche Zunahme an Delikten, wie der Verbreitung von Hassrede bis hin zum Vertrieb gefälschter Produkte festgestellt“, so Dr. Rohleder.

Bitkom befürwortet Ersatz der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie

So seien 19 Prozent der Internet-Nutzer bereits beim Einkaufen im Netz betrogen worden, mehr als ein Viertel (27 Prozent) fühle sich von sogenannter Hassrede im Internet bedroht – „vor zwei Jahren waren es lediglich 19 Prozent“.

Es sei deshalb gut und richtig, dass der DSA die mehr als 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie ersetzen werde, um Verbraucher künftig besser vor illegalen oder gefährlichen Inhalten im Netz zu schützen. „Bitkom begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Einführung einer Upload-Filter-Pflicht für das Europäische Parlament keine Option ist.“

Bitkom fordert Balance zwischen hohem Verbraucherschutz einerseits und Chancen für Unternehmen bzw. Start-Ups andererseits

„Für Diensteanbieter und Plattformen ist ein funktionierender Rechtsrahmen, der klare Regeln setzt und der Plattform-Ökonomie dabei weiterhin Entfaltungsspielraum für Innovationen lässt, extrem wichtig“, unterstreicht Dr. Rohleder und führt aus: „Wir brauchen daher einen differenzierten Ansatz, der die Vielfalt an Inhalten und Diensten berücksichtigt.“

Mit der Abstimmung im Europäische Parlament könnten die „Trilog“-Verhandlungen beginnen. Dort werde es darauf ankommen, die Balance zwischen einem hohen Verbraucherschutz durch umfassende Verpflichtungen der Plattformen einerseits und der Förderung europäischer Unternehmen und Start-Ups durch einen angemessenen und verhältnismäßigen Rechtsrahmen andererseits zu wahren.

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