Digitalcourage – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 22 May 2026 13:56:32 +0000 de hourly 1 Mehr als 70.000 Unterschriften: Digitalcourage übergab Petition für Recht auf Leben ohne Digitalzwang https://www.datensicherheit.de/70000-unterschriften-digitalcourage-petition-leben-ohne-digitalzwang Fri, 22 May 2026 22:39:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54603 Mit dieser Petition wird gefordert, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern

[datensicherheit.de, 23.05.2026] Zwei Tage vor dem heutigen „Tag des Grundgesetzes“ hat Digitalcourage in Berlin nach eigenen Angaben mehr als 70.000 Unterschriften gegen Digitalzwang an Abgeordnete des Deutschen Bundestags (MdB) übergeben. Mit dieser Petition wird gefordert, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang im Grundgesetz zu verankern. Entgegengenommen wurde sie demnach von Abgeordneten aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

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Foto: Stefanie Loos

Petitionsübergabe durch Digitalcourage an MdB am 21. Mai 2026

Digitalzwang als wichtiges, parteiübergreifendes Thema

Digitalcourage sieht in der gemeinsamen Übergabe ein „wichtiges politisches Signal“. Digitalisierung betreffe längst alle Bereiche des Alltags. „Mehr als 70.000 Menschen haben gegen Digitalzwang unterschrieben, weil sie sehen, dass der Trend viele Gruppen ausschließt. Digitalzwang betrifft keineswegs nur arme, alte, kranke Menschen, sondern auch alle, die nicht auf Schritt und Tritt eine Datenspur hinterlassen wollen. Deshalb unterstützen uns auch viele Technikprofis, die genau wissen, wie viel Überwachung durch eine Komplett-Digitalisierung möglich wird“, so Rena Tangens, Mitgründerin von Digitalcourage.

  • Es dürfe nicht sein, dass ein Mensch, der kein Smartphone besitzt, eine App nicht installieren möchte oder digitale Dienste nicht nutzen kann, von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen wird. „Wir freuen uns, dass die Bundestagsabgeordneten durch die gemeinsame Annahme der Petition zeigen: Digitalzwang ist ein wichtiges, parteiübergreifendes Thema!“, kommentiert Tangens.

Digitalzwang zeigt sich längst laut Digitalcourage im Alltag: Fahrkarten nur noch per App, Arzt- und Behördentermine nur online: Immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, kann dann schnell auf Hürden stoßen. Dies schränkt offensichtlich immer mehr Menschen ein.

Digitalzwang unterbinden: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben rund 2,1 Millionen Menschen unter den 16- bis 74-Jährigen in Deutschland das Internet noch nie genutzt. Dabei seien die über 74-jährigen – mit einem deutlich höheren Anteil an „Offlinern“ – noch gar nicht mitgezählt, nebst Kindern, welche zum Beispiel ohne Smartphone oft nicht mehr Bus fahren oder ins Freibad gehen könnten.

  • „Wenn Menschen den Eindruck bekommen, dass der Staat für sie nur noch per App, Online-Konto oder Smartphone erreichbar ist, beschädigt das Vertrauen. Eine Demokratie muss für alle zugänglich bleiben, auch für Menschen, die digitale Zugangswege nicht nutzen können oder nicht nutzen wollen. Menschen fühlen sich sonst zurückgelassen und ohnmächtig. Das kann dazu führen, dass sie sich von demokratischen Strukturen abwenden“, warnt Max Hampel, „Campaigner“ bei Digitalcourage.

Hampel unterstreicht: „Wir aber wollen, dass alle Menschen am Alltag teilnehmen können und damit auch die Chance haben, sich an Demokratie und Gemeinschaft aktiv zu beteiligen!“ Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Auftrag an die Politik für verbindliche Regeln gegen Digitalzwang

Bürger müssten grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG soll die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren und Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften verbieten.

  • Aus Sicht von Digitalcourage ist die Übergabe kein symbolischer Schlusspunkt, sondern ein Auftrag an die Politik für verbindliche Regeln gegen Digitalzwang. „Wir wollen Digitalisierung nicht verhindern. Wir wollen aber verhindern, dass Menschen durch Digitalisierung ausgeschlossen werden!“, stellt Jonas Grill, „Campaigner“ bei Digitalcourage, klar und führt weiter aus: „Gute digitale Angebote können vieles erleichtern. Aber sie dürfen nicht zur einzigen Möglichkeit der Teilhabe werden.“

Nach der Übergabe am Bundestag setzte Digitalcourage den Austausch in Berlin fort. Im Anschluss war die Organisation zu einem Gespräch über Digitalzwang von dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingeladen. Dort wurde von Digitalcourage die Forderung nach dem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ebenfalls eingebracht.

Stellungnahme der beteiligten Politiker:

Joachim Ebmeyer (CDU), Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung:
„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD:
„Die Petition von Digitalcourage spricht einen wichtigen Punkt an: Digitalisierung darf niemals dazu führen, dass Menschen von staatlichen Leistungen oder gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden – nur weil sie kein Smartphone nutzen, keinen Online-Account anlegen möchten oder ihre persönlichen Daten schützen wollen. Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gleichzeitig gehören Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung für mich zu einer modernen Demokratie dazu. Die Debatte über Digitalzwang zeigt, dass Digitalisierung eben nicht nur eine technische Frage ist. Es geht um Teilhabe, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Deshalb ist es gut und wichtig, dass sich Initiativen wie Digitalcourage aus Bielefeld in diese Diskussion einbringen.“

Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im „Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung“:
„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im „Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung“:
„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. ,Digital-Only’ ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim ,DB Navigator’ passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der ,EU Wallet’ als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von ,Playstore’, Betriebssystem und Smartphone.“

Weitere Informationen zum Thema:

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Team

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Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.

Die Bundesregierung, 23.05.2025
Tag des Grundgesetzes Freiheit, Frieden und Demokratie: Am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Seit mehr als einem dreiviertel Jahrhundert sichert das Grundgesetz in Westdeutschland Freiheit, Frieden und Demokratie. Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt das dank der friedlichen Revolution auch für Ostdeutschland.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

datensicherheit.de, 09.05.2026
Unterschriftenaktion im Finale: Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz / Laut Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen dieser Forderung zugestimmt

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Unterschriftenaktion im Finale: Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz https://www.datensicherheit.de/unterschriftenaktion-finale-recht-leben-digitalzwang-grundgesetz Fri, 08 May 2026 22:59:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54339 Laut Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen dieser Forderung zugestimmt

[datensicherheit.de, 09.05.2026] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen der Forderung „Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz!“ zugestimmt. Dies gebe der Aktion „Rückenwind“. Die Bürgerrechtler und Datenschützer appellieren: „Jetzt gilt’s! Alle, die jetzt noch unterzeichnen, gehen noch in das Petitionspaket ein, das wir am 21. Mai Abgeordneten des Bundestags überreichen. Die Zeit läuft. Und Sie können den Unterschied machen!“ Denn jede Stimme zähle.

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Abbildung: Digitalcourage e.V.

Digitalcourage fordert: Wer nicht digital unterwegs ist, darf nicht abgehängt werden!

Digitalcourage engagiert sich für Zusatz im Grundgesetz

Anschaulich beschrieben wird ein zukünftiges Szenario: „Stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Behördengang erledigen – aber das geht nur noch online. Kein Schalter, kein Telefon, keine Alternative. Wer keinen digitalen Zugang hat – aus welchen Gründen auch immer – schaut in die Röhre.“

  • Für viele Menschen sei dies indes bereits Realität. Deshalb kämpft Digitalcourage dafür, dass das Grundgesetz endlich klarstellt: „Wer nicht digital unterwegs ist, darf nicht abgehängt werden!“

Verbraucher werden gebeten, jetzt noch mal mit den Menschen im eigenen Umfeld zu sprechen – mit Verwandten, Kollegen, Freunden, Nachbarn – und zwar mit der einen Person, welche dieses Anliegen auch wichtig findet, aber einfach noch nicht die Zeit fürs Unterschreiben gefunden hat. Genau jetzt sei der Moment dafür – jede Stimme verstärke die Forderung.

Verbot der Diskriminierung: Nichtnutzung digitaler Zugangswege soll in Art. 3 GG einfließen

Viel Zeit bleibe nicht mehr: „Am 21. Mai wollen wir die Petition in Berlin an Mitglieder des Bundestags übergeben – mit so vielen Unterschriften wie möglich. Am selben Tag haben wir außerdem eine Einladung für ein Gespräch zum Thema Digitalzwang mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Digitalministerium.“

  • Der Termin sei passend zum 23. Mai gewählt worden – eben dem Tag des Grundgesetzes. Dieses benötige dringend ein Update: „Nämlich einen zeitgemäßen Zusatz zu Artikel 3, in dem es um die Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung geht.“ Dieser Zusatz soll sozusagen dem Grundgesetz zum 76. „Geburtstag“ geschenkt werden: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

„Am 17. Mai fahren wir bereits von Bielefeld nach Berlin, um unseren Stand auf der ,re:publica’ (18.–20.5.) aufzubauen.“ Auch dort solle das Publikum noch einmal intensiv auf das Thema Digitalzwang angesprochen werden. „Am 21. Mai stehen wir dann vor dem Bundestag.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Team

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Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

re:publica
Die re:publica ist das Festival für die digitale Gesellschaft. Seit 2007 bringt Europas wichtigste Digital- und Gesellschaftskonferenz die bedeutendsten Stimmen unserer Zeit zusammen und bietet eine Plattform für Debatten und Austausch – in Berlin und international.

datensicherheit.de, 18.03.2026
Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Digitalcourage-Petition im Endspurt / Am „Tag des Grundgesetzes“ soll die Digitalcourage-Petition in Berlin an Abgeordnete des Bundestages (MdB) übergeben werden

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Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Digitalcourage-Petition im Endspurt https://www.datensicherheit.de/recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-digitalcourage-petition-endspurt Wed, 18 Mar 2026 07:39:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=53305 Am „Tag des Grundgesetzes“ soll die Digitalcourage-Petition in Berlin an Abgeordnete des Bundestages (MdB) übergeben werden

[datensicherheit.de, 18.03.2026] Der Digitalcourage e.V. meldet, dass bereits mehr als 55.000 Menschen seine „Digitalzwang“-Petition unterstützen. Zum 23. Mai 2026, am „Tag des Grundgesetzes“, soll diese Petition in Berlin an Abgeordnete des Bundestages (MdB) überreicht werden – bis dahin sollen mindestens 75.000 Unterschriften erreicht werden.

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Abbildung: Digitalcourage e.V.

Digitalcourage fordert: Digitalisierung darf nicht zur Voraussetzung für Teilhabe werden!

Digitalcourage fordert analoge Alternativen zur Sicherung der Teilhabe aller

„Fahrkarten per App, Behördentermine nur online: Immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital…“ Auch die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen gesetzt. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren möchte, stößt demnach schnell auf Hürden.

  • „Dies schränkt immer mehr Menschen ein.“ Dies zeige auch der „Digitalzwang-Melder“ von Digitalcourage. Mit diese hätten Bürger bereits Tausende Beispiele eingereicht. Täglich kämen neue hinzu.

„Digitalisierung kann vieles erleichtern, aber sie darf nicht zur Voraussetzung für Teilhabe werden!“, betont Rena Tangens, Mitgründerin von Digitalcourage. Sie unterstreicht: „Wenn Angebote der Grundversorgung nur noch digital erreichbar sind, werden Menschen ausgeschlossen. Analoge Alternativen sichern Teilhabe.“

Analoger Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wird zunehmend erschwert

Dass das Problem viele Menschen offenkundig betrifft, zeigen laut Digitalcourage aktuelle Zahlen des Statistisches Bundesamts (Destatis, Mikrozensus 2025): Allein unter den 16- bis 74-Jährigen hätten rund 2,1 Millionen Menschen in Deutschland das Internet noch nie genutzt. Besonders die Altergruppe der 65- bis 74-Jährigen steche heraus: Etwa zehn Prozent seien offline.

  • Wenn Fahrkarten, Terminvergaben oder andere Angebote ausschließlich digital organisiert sind, wird – so die Kritik von Digitalcourage – für diese Menschen der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen schwierig.

Doch Digitalzwang betreffe nicht nur ältere Menschen. Auch soziale Faktoren spielten eine Rolle. „Digitalzwang trifft auch Menschen mit wenig Geld“, erläutert Max Hampel, „Campaigner“ bei Digitalcourage. Er führt hierzu aus: „Viele Apps laufen nur auf neueren Smartphones. Wer sich kein aktuelles Gerät leisten kann oder kein dauerhaftes Datenvolumen hat, bleibt außen vor. Auch Menschen, die weder Google noch Apple ihre Daten geben möchten, werden ausgeschlossen.“

Digitale Angebote sollten verbessern und ergänzen – nicht ersetzen

Die vorliegende Petition von Digitalcourage fordert eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf benachteiligt werden, weil er oder sie Online-Zugänge nicht nutzt.“ Menschen müssten Fahrkarten kaufen, Behördentermine vereinbaren oder Verträge abschließen können – auch ohne Smartphone oder App.

  • Digitalcourage betont zugleich: „Die Initiative richtet sich nicht gegen Digitalisierung!“ Auch die öffentliche Verwaltung müsse digitaler werden. Entscheidend sei jedoch, „dass dabei niemand ausgeschlossen wird“. Digitale Angebote sollten verbessern und ergänzen – nicht ersetzen. Analoge Zugänge müssten erhalten bleiben.

Die Petition kann online auf der Digitalcourage-Website unterzeichnet werden. Alternativ könnten auch Petitionsblöcke bei Digitalcourage bestellt werden, um die Kampagne analog zu unterstützen. „Jede weitere Unterschrift erhöht den Druck auf die Politik, Digitalisierung so zu gestalten, dass niemand ausgeschlossen wird.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen

digitalcourage
Digitalzwang: Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben.

digitalcourage
Team

DESTATIS Statistisches Bundesamt, 24.02.2026
Zahl der Woche: Gut 3 % der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren in Deutschland sind offline

datensicherheit.de, 11.02.2026
Digitalcourage e.V. ruft zur Mitzeichnung auf: Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang soll ins Grundgesetz / Digitalisierung ohne Alternativen wird zum Digitalzwang und schließt viele Menschen von der Daseinsvorsorge aus

datensicherheit.de, 22.05.2024
Leben ohne Digitalzwang: Digitalcourage startet Petition am 23. Mai 2024 / Der Trend zum Digitalzwang macht sich breit – immer öfter wird gefordert, sich einzuloggen, online zu registrieren oder eine App herunterzuladen

datensicherheit.de, 01.06.2021
Digitalcourage kritisiert zunehmenden Digitalzwang / Über den Digitalzwangmelder werden von Digitalcourage Beispiele gesammelt und ausgewertet

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Digitalcourage e.V. ruft zur Mitzeichnung auf: Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang soll ins Grundgesetz https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-e-v-aufruf-mitzeichnung-recht-leben-freiheit-digitalzwang-grundgesetz Tue, 10 Feb 2026 23:50:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52426 Digitalisierung ohne Alternativen wird zum Digitalzwang und schließt viele Menschen von der Daseinsvorsorge aus

[datensicherheit.de, 11.02.2026] Laut einer aktuellen Meldung vom Digitalcourage e.V. haben 47.000 Bürger seine „Digitalzwang-Petition“ bereits unterschrieben. 47.000-mal sei damit deutlich gemacht worden: „So nicht!“ – zum App-Zwang für die Grundversorgung, zu „Digital Only“ beim Staat und zur Teilhabe nur noch mittels Smartphone, „Account“ und Datenabgabe. Hingewiesen wird auf einen um sich greifenden Missstand: „Fahrkartenautomaten verschwinden, Arzt-Termine gibt es nur noch online und die Bundesregierung will ,Digital Only’ für die Verwaltung…“ Digitalisierung ohne Alternativen werde zum Zwang – und dies schließe viele Menschen aus. Mit der Petition wird nun gefordert, „das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen“.

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Abbildung: Digitalcourage e.V.

Endspurt: Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz!“

Das Recht auf Leben ohne Digitalzwang sollte ins Grundgesetz aufgenommen werden

Zum 23. Mai 2026, dem „Tag des Grundgesetzes“, soll diese Petition in Berlin dann an Abgeordnete des Bundestages (MdB) übergeben werden – „öffentlich und unübersehbar“. Bis dahin möchte Digitalcourage noch möglichst viele weitere Bürger zum Mitzeichnen bewegen.

  • „47.000 Unterschriften sind bereits ein starkes Signal. Doch bis Mai hoffen wir auf mindestens 75.000.“ Dies sei indes kein an eine bestimmte Zahl gebundener Selbstzweck, sondern es gehe darum, politischen Druck aufzubauen: „Für mehr Aufmerksamkeit. Für echte Veränderung.“ Jede weitere Unterschrift stärke den Widerstand gegen den Digitalzwang.

„Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern!“

Digitalzwang würde Überwachung fördern und Privatsphäre gefährden

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung öffentlicher Infrastruktur (wie etwa Post, Bahn oder medizinische Versorgung) dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, „dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen“. Der Digitalzwang schließe viele Menschen aus – alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und auch solche mit geringem Einkommen.

  • Zudem gelte es, sich gegen noch mehr Überwachung zu verwahren: „Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.“

  • Bürger sollten frei entscheiden können, wann sie mit einem Smartphone unterwegs sind und ob sie überhaupt eines besitzen. „Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren!“

  • Schließlich gehe es auch um Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen sei ein Risiko. „Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht!“ Digitalcourage sieht hierbei dringenden Handlungsbedarf, denn gerade jetzt würden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch an Smartphones gebundende Leistungen ersetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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Team

digitalcourage
Digitalzwang – Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben.

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Recht auf Leben ohne Digitalzwang: Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.

datensicherheit.de, 22.05.2024
Leben ohne Digitalzwang: Digitalcourage startet Petition am 23. Mai 2024 / Der Trend zum Digitalzwang macht sich breit – immer öfter wird gefordert, sich einzuloggen, online zu registrieren oder eine App herunterzuladen

datensicherheit.de, 01.06.2021
Digitalcourage kritisiert zunehmenden Digitalzwang / Über den Digitalzwangmelder werden von Digitalcourage Beispiele gesammelt und ausgewertet

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BigBrotherAwards 2025 – „Oscars für Überwachung” als Gesprächsangebot https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2025-oscars-ueberwachung-gespraechsangebot https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2025-oscars-ueberwachung-gespraechsangebot#respond Sun, 12 Oct 2025 22:07:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50507 Am 10. Oktober 2025 haben Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen nun bereits zum 25. Mal die „BigBrotherAwards“ verliehen

[datensicherheit.de, 13.10.2025] Der Digitalcourage e.V. engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und „eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter“. Die Akteure verstehen sich als „technikaffin“, wehren sich indes dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. „Wir klären auf und mischen uns in Politik ein. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch private Spenden und lebt durch die Arbeit vieler Freiwilliger.“ Am 10. Oktober 2025 haben Digitalcourage und andere Bürgerrechtsorganisationen nun bereits zum 25. Mal die „BigBrotherAwards“ („Oscars für Überwachung”) verliehen:

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Foto: Inflac, CC-BY-SA 4.0 [https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0]

Auf der Bühne (v.l.n.r): Laudatorin Rena Tangens, Moderator Ralph Caspers und einer der Gründerväter von Digitalcourage, padeluun, im Gespräch zum 25. Jubiläum der „BigBrotherAwards“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“ an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt

Die Laudatorin, Elisabeth Niekrenz, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Spirit Legal in Leipzig, berät Unternehmen und öffentliche Stellen zur datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Prozesse und Produkte. Von 2019 bis 2020 war sie politische Referentin des Vereins Digitale Gesellschaft, in dem sie seither Mitglied ist. In diesem Jahr ist war erstmals in der Jury der „BigBrotherAwards“ vertreten.

  • Innenminister Dobrindt (CSU) wurde für sein geplantes „Sicherheitspaket“, das den umfangreichen Einsatz von Gesichter-Suchmaschinen vorsieht, ausgezeichnet. Dobrindts Behörde will demnach mit datenschutzwidrigen Anbietern wie Clearview AI und PimEyes zusammenarbeiten, welche auf alle online zu findenden Bilder zugreifen – ganz gleich, ob sie mit oder ohne Einverständnis der Betroffenen eingestellt wurden. Der Entwurf des Innenministers ziele darauf, diese illegale „Schnüffel-Praxis“ zu legitimieren. Zudem wolle Dobrindt die hochumstrittene Palantir-Software auf Bundesebene einführen.

Nach Niekrenz’ Einschätzung bringt dieses „Sicherheitspaket“ Deutschland einen weiteren Schritt auf dem Weg in einen Überwachungsstaat: „Woraus besteht Dobrindts ,Sicherheitspaket’? Die toxischen Zutaten: Gesichter-Suchmaschinen und der Ersatz von Polizeiarbeit durch die gruseligste Software der Welt – ,Gotham’ von Palantir a.k.a. ,Bundes-VeRA’.“ Dies sei eine Realität gewordene Dystopie.

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Was mich wirklich wütend macht“ an den vermeintlichen Bürokratieabbau

Laut der Laudatorin, Rena Tangens, ist „Bürokratieabbau“ ein irreführender Begriff. Er suggeriere, dass etwas für Bürger einfacher würde. In Wahrheit aber gehe es um Deregulierung und den Abbau von Gesetzen, welche Verbraucher schützen sollten. Big-Tech-Konzerne aus den USA wollzen die europäischen Digitalgesetze am liebsten komplett kippen. Die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung machten sich mitschuldig, „wenn sie bei einem ,Deal’ um Strafzölle die Digitalgesetzgebung zur Verhandlungsmasse machen“.

  • Tangens ist Künstlerin, Internet-Pionierin und politische Geschäftsführerin von Digitalcourage. Sie hat Digitalcourage 1987 mitgegründet und ist von Beginn an in der „BigBrotherAwards“-Jury. Für Ihre Arbeit wurde sie u.a mit der „Theodor-Heuss-Medaille“, dem Kunstpreis „Evolutionäre Zellen“, dem „Verbraucherpreis“ und dem „taz-Panterpreis“ ausgezeichnet.

In ihrer Laudatio warnte sie vor gefährlichen politischen Entwicklungen: „Die EU-Kommission, Ursula von der Leyen, Kanzler Merz und Co. machen sich mitschuldig, wenn sie sich an die Mafia im Weißen Haus anbiedern.“ Bei einem vertraulichen Treffen in Paris habe US-Vizepräsident Vance offenbar die EU-Kommission aufgefordert, die europäischen Digitalgesetze für US-Konzerne auf Eis zu legen. „Unklar, ob sie es tut, trotz aller Beteuerungen des Gegenteils.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Social Media“ an „TikTok“

Preisträger in dieser Kategorie ist die chinesische Plattform „TikTok“ für Verletzungen des Datenschutzes, für die „Verbreitung von Fake-News und Hatespeech“, für die Manipulation von Menschen in Bezug auf ihre politischen Überzeugungen, ihre Wertvorstellungen und ihr Konsumverhalten durch undurchsichtige Algorithmen sowie für die Schaffung von Abhängigkeiten, insbesondere bei Minderjährigen.

  • Dr. Thilo Weichert, der Laudator, ist ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und repräsentiert das „Netzwerk Datenschutzexpertise“ (ein Zusammenschluss von Experten, welche Gesetze und Technologien juristisch und technisch detailliert analysieren) sowie die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) (eine unabhängige Bürgerrechtsvereinigung) – seit 2024 ist er Teil des Vorstandes von Digitalcourage. Er kritisiert in seiner Laudatio die Praktiken des Betreibers deutlich:

„Da wir in einem freien Land leben, dürft Ihr ,TikTok’ nutzen, wie es Euch gefällt. Ginge es nach denen, die hinter ,TikTok’ stehen, dürftet ihr das nicht mehr. ,Douyin’ – wie ,TikTok’ in China heißt – betreibt massiv Zensur im Sinne der chinesischen Diktatur und sammelt für diese Nutzerdaten.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Technik“ an Google

Google wurde für den KI-Assistenten „Gemini“ zum Preisträger, welcher ab jetzt unauffällig, aber zwangsweise auf „Android“-Mobiltelefonen installiert werde. „Gemini“ erhalte Zugriff auf umfangreiche Nutzungs- und Kommunikationsdaten, welche für das Training von Googles KI genutzt und auch von menschlichen Mitarbeitern eingesehen werden könnten. „Darunter könnten komplette Chat-Verläufe fallen – ohne dass der Kommunikationspartner eingewilligt hat.“ Die Deaktivierung dieses KI-Assistenten erfordere komplexe Einstellungen in verschiedenen Menüs.

  • Frank Rosengart vom Chaos Computer Club programmiert im Kommunikationsbereich. Der 1981 gegründete Chaos Computer Club e.V. (CCC) gilt als größte europäische Hacker-Vereinigung. Rosengart wurde in seiner Laudatio sehr deutlich:

„Der schwerwiegende Nachteil ist, dass ganz viele private und intime Details das Gerät verlassen, denn – das ist der Unterschied zum alten Google-Assistenten – ,Gemini’ hält den Großteil der Intelligenz in der ,Cloud’ bereit. Und ,Cloud’ meint hier: Google. Die Daten würden also auf den Servern von Google verarbeitet und unterlägen damit dem Risiko, dass sie für mehr Zwecke verwendet würden, „als den meisten Benutzern lieb sein dürfte“.

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Arbeitswelt“ an das Verwaltungsgericht Hannover und das Bundesarbeitsgericht

Die Auszeichnung an die beiden Gerichte erfolgte „für krasse Fehlurteile in Sachen Amazon“. Das Verwaltungsgericht habe die Totalüberwachung von Angestellten eines Amazon-Logistikzentrums abgesegnet und das Bundesarbeitsgericht einem Amazon-Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung einer Software verweigert, „die Beschäftigtendaten rechtswidrig in den USA verarbeitet“.

  • Katharina Just, Gastlaudatorin, ist Informatikerin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Sie arbeitete an den Universitäten Bonn und Dortmund und beriet viele Jahre Interessenvertretungen bei der Technologieberatungsstelle beim DGB NRW. Heute ist sie als Beraterin für Betriebs- und Personalräte tätig. Sie berät zur Gestaltung der IT in der Arbeitswelt und zum Datenschutz.

In ihrer Laudatio betonte sie die Bedeutung von Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten: „Betriebsräte sind eine wichtige demokratische Instanz in unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung! Sie dienen dem Ausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen. Wer, wie das Bundesarbeitsgericht im Amazon-Verfahren, die Axt an dieses Mitbestimmungsrecht setzt, der stellt eine Grundsäule unserer sozialen Wirtschaftsordnung in Frage.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Jung und Überwacht“ an „iPads“ in Schulen und Ausgrenzung am Beispiel des „WhatsApp“-Messengers

Erstmals gab es bei den „BigBrotherAwards“ 2025 einen eigenen Programmpunkt, welcher von Jugendlichen selbst entwickelt und gestaltet wurde: In Kooperation mit den „Teckids“ sind zwei Beiträge entstanden, welche aus junger Perspektive kritisch auf Digitalisierung blicken:

  • Zum einen ging es um den Einsatz von „iPads“ in Schulen, zum anderen um Ausgrenzung am Beispiel des Messenger- Dienstes „WhatsApp“. Die Themenwahl und die Ausgestaltung stammten von den Jugendlichen.

Digitalcourage hat sie bei der Entwicklung und Umsetzung begleitet: „Ziel ist es, junge Stimmen sichtbar zu machen und ihre Perspektiven stärker in die Gala einzubeziehen.“

Ein Preisträger nahm „BigBrotherAward“ sogar entgegen

„Ist jemand hier, der den Preis entgegennehmen möchte?“ In der Regel melde sich niemand auf diese Frage der Moderation. Aber zu aller Überraschung eilte der Präsident des frisch prämierten Verwaltungsgerichts Hannover, Ingo Behrens, auf die „BigBrotherAwards-Bühne“. Seine Rede, in der er die Unabhängigkeit der Gerichte, die Rechtsstaatlichkeit und die Strukturen zur Fehlerkorrektur betonte, erntete viel Applaus.

  • Die „BigBrotherAwards“ seien als ein Gesprächsangebot zu verstehen – „wir freuen uns, dass das in diesem Fall so konstruktiv aufgenommen wurde!“ Man habe öffentlich gezeigt, „wie man respektvoll unterschiedlicher Meinung sein und auf hohem Niveau öffentlich diskutieren kann“.

Ralph Caspers (bekannt von der „Sendung mit der Maus“ und „Wissen macht Ah!“) habe als der neue Moderator „frischen Wind“ auf die Bühne gebracht – „und die Beiträge der ,Teckids’ haben uns umgehauen“. Die Digitalcourage-Bilanz: „Das Fernsehen war da, unser Livestream vermeldete ein Allzeit-Hoch mit über 2.500 Zuschauerinnen und Zuschauern und überall im Land trafen sich Menschen zum gemeinsamen Stream-Gucken.“

Weitere Informationen zum Thema:

BigBrotherAwards.de „Oscars für Datenkraken“, 10.10.2025
Freitag, 10.10.2025 / Hechelei Bielefeld / BigBrotherAwards 2025

digitalcourage
Über uns / Für eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

digitalcourage, Patrick Wildermann, 10.10.2025
Jubiläum zu 25 Jahren / Wir feiern den Datenschutz

digitalcourage
padeluun

SPIRIT § LEGAL
Elisabeth Niekrenz: Datenschutzrecht, IT-Recht, Prozessführung

digitalcourage
Rena Tangens: Die Künstlerin Rena Tangens ist Gründungsvorstand von Digitalcourage und Jurymitglied der BigBrotherAwards. Wenn sie sich in ein Thema verbeisst, lässt sie so schnell nicht wieder los. Ihr Wissen geht in die Tiefe – und sie weiß, im Heute das Morgen mit den Erfahrungen von gestern zu antizipieren.

NETZWERK DATENSCHUTZEXPERTISE
Dr. Thilo Weichert

BigBrotherAwards.de
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Digitalcourage, BigBrotherAwards, 11.10.2025
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Hannover ernannt

WIKIPEDIA
Ralph Caspers

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

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Staatstrojaner-Einsatz wird eingeschränkt: Digitalcourage meldet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht#respond Fri, 08 Aug 2025 06:49:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49543 Die vom Digitalcourage e.V. initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde wird nach dem BVerfG-Urteil vom 7. August 2025 weitreichende Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse haben

[datensicherheit.de, 08.08.2025] Der Digitalcourage e.V. hat nach eigenen Angaben „erneut Rechtsgeschichte geschrieben“ – das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. August 2025 entschieden, den Einsatz sogenannter Staatstrojaner deutlich zu begrenzen. Damit sei eine von Digitalcourage initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde erfolgreich – „mit weitreichenden Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse“.

Digitalcourage sieht Eingriff in Grundrechte in Teilen gestoppt

Das höchste deutsche Gericht hat zugleich über zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage entschieden. „Die umstrittenen Überwachungsbefugnisse im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen erklärte das Gericht für grundrechtskonform. Die Klage gegen den ,Staatstrojaner’ dagegen hatte Erfolg.“

  • padeluun, Mitbeschwerdeführer, kommentiert: „Ich freue mich, dass der Einsatz von ,Staatstrojanern’ jetzt eingeschränkt wurde. Das Gesetz wurde in Teilen für nichtig erklärt, der Straftatenkatalog stark begrenzt. Unsere Grundrechte wurden geschärft – und damit gestärkt!“

Der BVerfG-Beschluss ziehe eine klare Grenze: „Staatstrojaner“ dürften künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden. Für Delikte mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erklärte das Gericht demnach den Einsatz für verfassungswidrig – auch rückwirkend.

Einsatz von Späh-Software massiver Grundrechtseingriff

Darüber hinaus sei die Online-Duchsuchung von Smartphones und Computern teilweise nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar – sie dürfe indes bis zu einer Neuregelung weiter angewendet werden.

  • Begründet werde die Entscheidung mit der Schwere des Eingriffs sowohl in das Post- und Fernmeldegeheimnis als auch in das IT-System-Grundrecht. Das BVerfG erkenne an, dass es sich beim Einsatz solcher Späh-Software um einen massiven Grundrechtseingriff handelt.

„Ausgehend von dem sehr hohen Eingriffsgewicht“, so das BVerfG, müsse die Maßnahme auf besonders schwerwiegende Fälle beschränkt bleiben.

Überwachung von IT-Systemen nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte

Prof. Dr. Frank Braun, einer der beiden Prozessbevollmächtigten der Beschwerde gegen den „Staatstrojaner“, sieht in dem Beschluss ebenfalls eine Klarstellung mit Signalwirkung:

  • „Konsequent wurden entsprechende Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und neue klare Maßgaben zur Beurteilung der Schwere von Straftaten verbindlich festgelegt.“

Damit werde nun gewährleistet, „dass IT-Systeme nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte von staatlichen Ermittlern gekapert werden. Und auch wird verhindert, dass uns der Gesetzgeber künftig weiterhin ‚Alltagskriminalität‘ als ‚schwere Straftaten‘ verkauft und eingriffsermächtigende Straftatenkataloge durch die gesetzgeberische Hintertür stetig ausweitet, wie dies seit Jahren zu beobachten ist.“

Zukunftsweisende Entscheidung – doch zentraler Kritikpunkt bleibt

Der zweite Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp, sieht den vorliegenden Beschluss als wichtigen Teilerfolg: „Das heimliche Auslesen von ,Smartphone und Co.‘ ist ein heftiger Eingriff in Grundrechte. Die vom BVerfG vorgenommenen Einschränkungen sind richtig und wichtig.“

  • Rena Tangens, politische Geschäftsführerin von Digitalcourage und ebenfalls Beschwerdeführerin, zeigt sich über den Erfolg erfreut, indes merkt sie aber an: „Ein zentraler Kritikpunkt bleibt: Das Gericht hat sich nicht mit der grundsätzlichen Problematik von ,Staatstrojanern’ befasst.“

Sie erläutert: „Denn um ,Staatstrojaner’ einzusetzen, müssen Sicherheitslücken ausgenutzt werden – und diese Schwachstellen gefährden die IT-Sicherheit von uns allen. Statt diese zu melden und zu schließen, hält der Staat sie offen, um sie selbst zu nutzen.“

„Staatstrojaner“ – begrenzter Nutzen bei enormen Risiko für alle

Der Nutzen von „Staatstrojanern“ sei sehr begrenzt, das Risiko jedoch enorm. Durch solche Schwachstellen seien Angriffe auf unsere Endgeräte oder Kritische Infrastrukturen (KRITIS) möglich.

  • „Ein Staat, der Sicherheit für seine Bürger will, muss solche Sicherheitslücken den Herstellern melden, damit sie geschlossen werden!“, betont Tangens.

Trotzdem gebe der Beschluss des BVerfG Anlass zur Freude, denn diese Entscheidung werde unmittelbare Auswirkungen auch auf laufende Gesetzgebungsverfahren haben.

Digitalcourage würde wieder vor Gericht ziehen

Der aktuelle Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz sehe etwa vor, dass Personen präventiv mit „Staatstrojanern“ überwacht werden dürften, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.

  • Die Vorgaben des BVerfG stehen dem laut Digitalcourage klar entgegen.

Digitalcourage werde dies weiter wachsam beobachten. „Wenn die Politik aus der heutigen Entscheidung nicht lernt und weiter Gesetze beschließt, die nicht verfassungskonform sind, wird Digitalcourage wieder vor Gericht ziehen. Wer unsere Freiheit angreift, muss mit Widerstand rechnen!“, unterstreicht Tangens abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Team

datensicherheit.de, 08.08.2025
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist

datensicherheit.de, 08.08.2025
BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung / Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, führt eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme aus

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

datensicherheit.de, 06.08.2025
Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet / Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

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Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025 https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025#respond Tue, 05 Aug 2025 22:15:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49500 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

[datensicherheit.de, 06.08.2025] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. entscheidet das Bundesverfassungsgericht über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“:

Aktenzeichen:

  • 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c PolG NRW (Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW (Definition terroristischer Straftaten im Sinne des Gesetzes)
  • 1 BvR 180/23 Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der Strafprozessordnung durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, insbesondere zur Zulässigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung mittels Staatstrojaner

Bereits 2018 reichte Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen erstmalige „Staatstrojaner“-Einführung in der Strafprozessordnung ein

Am Donnerstag, dem 7. August 2025, wird das Bundesverfassungsgericht demnach seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden verkünden, welche von Digitalcourage eingereicht und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden.

  • „In beiden Verfahren geht es um den Einsatz von ,Staatstrojanern’. Bereits am 7. August 2018 reichten wir Verfassungsbeschwerde gegen die erstmalige Einführung von ,Staatstrojanern’ in der Strafprozessordnung ein.

Am 30. Oktober 2019 sei dann eine weitere Beschwerde gegen das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen erfolgt, welches ebenfalls eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse inklusive des Einsatzes sogenannter Staatstrojanern vorsehe.

Digitalcourage moniert tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre

„Besonders kritisch sehen wir, dass solche tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre auf rechtlich unklarer Grundlage erlaubt sein sollen.“

  • Bereits die Annahme einer angeblichen „drohenden Gefahr“ könne ausreichen, um Überwachungsmaßnahmen einzuleiten – „ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss“.

Digitalcourage werde sich am 7. August 2025 zu den Entscheidungen äußern, „deren Inhalt uns vorab nicht bekannt ist“. Gehofft werde auf eine „Entscheidung im Sinne der Freiheit und des Schutzes digitaler Grundrechte“. Die Entscheidungen würden voraussichtlich ab 9.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Theresa Haschke, 30.10.2019
Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW: Grundsatzurteil zu TKÜ möglich…

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 18.08.2017
Wir klagen gegen die Staatstrojaner – Verfassungsbeschwerde unterstützen! / Für die Staatstrojaner muss es in allen Smartphones und PCs Hintertüren geben, durch die staatliche Hacker und Kriminelle nach Lust und Laune in unsere Geräte einsteigen können…

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.8.2025 / Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW); Bekanntmachung der Neufassung

datensicherheit.de, 17.12.2021
Staatstrojaner: eco-Forderung, die Risiken und Verantwortung nicht auf Unternehmen abzuwälzen / eco kritisiert scharf, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Telekommunikationsanlagen bereitzustellen

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

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Übersicht von Digitalcourage: Deutschlandticket ohne App-Zwang https://www.datensicherheit.de/uebersicht-digitalcourage-deutschlandticket-ohne-app-zwang https://www.datensicherheit.de/uebersicht-digitalcourage-deutschlandticket-ohne-app-zwang#respond Sat, 28 Jun 2025 22:43:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48661 Nach Verbraucher-Hinweisen erstellter Überblick, bei welchen Verkehrsunternehmen das „Deutschlandticket“ möglichst „datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang“ erhältlich ist

[datensicherheit.de, 29.06.2025] Der Digitalcourage e.V. hat eine Übersicht veröffentlicht, wo es das „Deutschlandticket ohne App-Zwang“ gibt. Hunderte Verbraucher aus ganz Deutschland haben demnach auf einen Digitalcourage-Aufruf reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage nun einen Überblick erstellt, bei welchen Verkehrsunternehmen das „Deutschlandticket“ möglichst „datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang“ erhältlich ist.

digitalcourage-uebersicht-deutschlandticket-ohne-app-zwang-2025

Abbildung: Digitalcourage e.V.

Digitalcourage zeigt auf, wo es das „Deutschlandticket“ datensparsamer gibt…

Zwang, das „Deutschlandticket“ per Smartphone-App zu kaufen und mitzuführen, frustriert viele Bahnkunden

„Das große Engagement beeindruckt uns und zeigt: Viele Menschen in Deutschland nutzen gerne den öffentlichen Nahverkehr – doch der Zwang, das ,Deutschlandticket’ per Smartphone-App zu kaufen und mitzuführen, frustriert viele“, kommentiert Max Hampel von Digitalcourage. Er moniert: „Wer kein Smartphone nutzt, wird systematisch von einem Grundversorgungsangebot ausgeschlossen.“

Das „Deutschlandticket“ gelte als „Erfolgsmodell der Mobilitätswende“, doch seine technische Umsetzung offenbare ein Problem: „Digitalisierung“ werde oft mit „App-Zwang, Intransparenz und fehlender Wahlfreiheit“ gleichgesetzt. Diese Form der Digitalisierung schließe Menschen aus, statt Teilhabe zu ermöglichen.

„Deutschlandticket“ durchaus auch als Chipkarte erhältlich

Viele Verkehrsunternehmen bieten das „Deutschlandticket“ jedoch auch als Chipkarte an, was die Nutzung ohne Smartphone erlaubt. In manchen Fällen wird demnach auch ein elektronisches Dokument ohne App-Zwang oder die Möglichkeit des Papierausdrucks angeboten.

„Digitalcourage sammelt solche Alternativen und bietet die Möglichkeit, sich deutschlandweit über die verschiedenen Angebote zu informieren und eine datensparsamere Option entsprechend der individuellen Wünsche auszuwählen.“ Bei der Entscheidung seien keine regionalen Beschränkungen notwendig, da die meisten Anbieter ihre „Deutschlandtickets“ online anböten und keinen Wohnsitz in einer bestimmten Region voraussetzten.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, 17.06.2025
Eine Übersicht: Deutschlandticket ohne App-Zwang / Wer das Deutschlandticket kaufen möchte, wird von der Deutschen Bahn schnell auf ihren „DB Schnüffel-Navigator“ geleitet. Viele Verkehrsunternehmen bieten das Ticket aber auch datensparsamer über Chipkarte und Co. an

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Digitalcourage vs. DB: 1. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt/Main https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main#respond Mon, 19 May 2025 18:02:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47791 Die „DB-Navigator“-App erlaubt Adobe- und Google-IDs anzulegen sowie Dateien auf dem Gerät zu speichern

[datensicherheit.de, 18.05.2025] Der Digitalcourage e.V. berichtet, dass am 19. Mai 2025 vor dem Landgericht Frankfurt/Main dessen Klage gegen die Deutsche Bahn (DB) verhandelt, indes noch kein Urteil gefällt wurde. „Stattdessen kündigte das Gericht einen zweiten Verhandlungstermin für Mitte Juli an.“ Demnach soll dann ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die „DB-Navigator“-App erlaubt Adobe- und Google-IDs anzulegen sowie Dateien auf dem Gerät zu speichern. Mit diesen IDs könnten Reisende wiedererkannt werden. „Dieses Tracking verstößt aus unserer Sicht gegen geltendes Datenschutzrecht!“ Deshalb hatte Digitalcourage im Oktober 2022 Klage gegen die DB eingereicht.

Gericht hinterfragt DB-Argumentation

Am ersten Verhandlungstag sei deutlich geworden, dass das Gericht die DB-Argumentation, dass diese Tracker unverzichtbar für den Betrieb der App seien, durchaus kritisch sehe. „Wir sind zufrieden mit dem Verlauf der mündlichen Verhandlung heute. Die Kammer war hervorragend in den Sachverhalt eingearbeitet und hat die Prozessvertreter der Deutschen Bahn sehr kritisch zur Erforderlichkeit der verwendeten Cookies befragt“, berichtet Elisabeth Niekrenz von der Kanzlei Spirit Legal, welche Digitalcourage juristisch vertritt.

Im Publikum saßen laut Digitalcourage zahlreiche interessierte DB-Kunden und technisch versierte Menschen. „Der Gerichtssaal war voll besetzt, und auch viele Medien waren vor Ort. Was seitens der Bahn diesem Publikum präsentiert wurde, war teilweise kaum nachvollziehbar.“ Besonders irritierend sei ein juristischer Schachzug der Bahn: „Die Anwälte der Bahn bestritten, dass der unser Kläger padeluun die App tatsächlich genutzt habe.“

Kläger padeluuns Vergleichvorschlag: DB sollte einfach dauerhaft besagte Tracker aus der App entfernen

„Die Argumentation der DB fand ich teilweise abstrus“, kommentiert Rena Tangens, die politische Geschäftsführerin von Digitalcourage, und erläutert: „Der Ticketkauf und die dabei aufgerufenen Tracker sind technisch lückenlos dokumentiert.“ Dass die DB in eigenen Datenschutzhinweisen öffentlich einräume, dass die fraglichen Tracker verwendet würden, mache diese Strategie besonders widersprüchlich. „Vor diesem Hintergrund ist es schwach, wenn die Bahn nun behauptet, im Einzelfall sei das Tracking gar nicht nachgewiesen“, so Tangens.

Auch ein vorsichtiger Vorschlag des Gerichts, über einen Vergleich nachzudenken, blieb nicht unbeantwortet – padeluun, Mitgründer von Digitalcourage und Kläger im Verfahren, reagierte spontan: „Ich wäre für einen einfachen Vergleich: Die Bahn entfernt einfach dauerhaft die drei fraglichen Tracker aus der App.“ Diese Bemerkung habe für allgemeine Heiterkeit gesorgt – und den Kern des Problems auf den Punkt gebracht.

Verbraucher haben das Recht, die DB zu nutzen, ohne ihre Daten an „Datenkraken“ preiszugeben

Mit dem Verlauf der heutigen Verhandlung zeigt sich Digitalcourage zufrieden: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich das Gericht Zeit nimmt, die technischen Fragen zu prüfen und dafür auch eine sachverständige Perspektive einholen möchte“, sagt Tangens. Dies zeige, dass ihre Klage ernst genommen und die Bedeutung des Verfahren erkannt werde.

Der Fortsetzung im Juli 2025 sieht Digitalcourage mit Zuversicht entgegen und hofft auf eine Entscheidung, „die den Datenschutz stärkt und klar macht, dass Menschen in Deutschland das Recht haben, Bahn zu fahren, ohne dass ihre Daten an ,Datenkraken’ weitergegeben werden“.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, 19.05.2025
Prozessauftakt / Unsere Klage gegen den DB Schnüffel-Navigator wird verhandelt

digitalcourage
DB Schnüffel-Navigator / Die Bahn-App „DB Navigator” ist voll mit Trackern, die uns überwachen. Digitalcourage klagt dagegen. Denn wir wollen Bahn fahren – nicht Daten liefern.

BIGBROTHER AWARDS.DE, 2024
Mobilität (2024): Deutsche Bahn AG

digitalcourage, Julia Witte, 13.06.2023
DB Schnüffel-Navigator / Neues von unserer Klage / … / Mittlerweile hat die Bahn ihre Klageerwiderung eingereicht

digitalcourage
SPIRIT LEGAL: Klageschrift padeluun vs. DB Vertrieb GmbH v. 20.10.2022

digitalcourage, Julia Witte, 20.10.2022
DB Schnüffel-Navigator / Hintergrund: So trackt der DB Navigator

KUKETZ IT-SECURITY, Mike Kuketz, 11.04.2022
DB Navigator: Datenschutz fällt heute aus – App-Check Teil1

datensicherheit.de, 06.05.2025
Verhandlung am 19. Mai 2025: Digitalcourage-Klage gegen DB / Bahn-App „DB Navigator“ gibt viele persönliche Informationen weiter, ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten

datensicherheit.de, 20.07.2022
DB Navigator: Digitalcourage bereitet Klage wegen erheblicher Datenschutzprobleme vor / Digitalcourage fordert, Privatsphäre der Fahrgäste zu achten und keine Daten mehr unerlaubt weiterzugeben

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https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main/feed 0
Verhandlung am 19. Mai 2025: Digitalcourage-Klage gegen DB https://www.datensicherheit.de/verhandlung-19-mai-2025-digitalcourage-klage-db https://www.datensicherheit.de/verhandlung-19-mai-2025-digitalcourage-klage-db#respond Mon, 05 May 2025 22:46:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47574 Bahn-App „DB Navigator“ gibt viele persönliche Informationen weiter, ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten

[datensicherheit.de, 06.05.2025] Der Digitalcourage e.V. engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und „eine lebenswerte Welt im Digitalen Zeitalter“. Bereits seit Längerem wird moniert, dass die Bahn-App „DB Navigator“ viele persönliche Informationen weitergibt, ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten. „Digitalcourage hat deshalb im Oktober 2022 Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Nach über zwei Jahren juristischer Verzögerungstaktik des Konzerns steht nun endlich der Termin für die mündliche Verhandlung fest: Am 19. Mai 2025 ab 11.30 Uhr wird vom Landgericht Frankfurt am Main darüber entschieden, ob die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Datenkraken beim Zugang zu Grundversorgungsangeboten rechtens ist.“

Mike Kuketz hatte 2022 den „DB Navigator“ analysiert

Die anstehende Verhandlung habe eine Vorgeschichte: Der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz analysierte demnach 2022 den „DB Navigator“ und entdeckte erhebliche Datenschutzprobleme. „Er stellte Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) fest.“ Diese App sei voll mit Trackern – Technologien, welche das Verhalten der Nutzer überwachten und Daten sammelten, selbst ohne deren ausdrückliche Einwilligung.

„Denn die Bahn behauptet, diese Tracker seien technisch notwendig für den Betrieb. In der Abfrage heißt das verharmlosend: ,Nur erforderliche Cookies zulassen’ – diese können nicht abgewählt werden.“ Unter den Daten seien Informationen wie Anzahl der Reisenden, ob ein Kind mitfährt, Abfahrtstag, Start- und Zielbahnhof. Auch die Stiftung Warentest habe unabhängig das Datensendeverhalten der App überprüft und kam zu dem kritischen Ergebnis: „,DB Navigator’ übermittelt mehr Daten als nötig“. Insgesamt würden Daten an zehn Unternehmen und Dienstleister abfließen, darunter Google und Adobe.

Grundsatzentscheidung voraus: Die DB ist kein x-beliebiger App-Anbieter, sondern Teil staatlicher Grundversorgung

Was diesen Fall laut Digitalcourage so brisant macht: „Die Deutsche Bahn ist kein x-beliebiger App-Anbieter, sondern Teil der staatlichen Grundversorgung. Wer zur Arbeit pendelt, Angehörige besucht oder sich über Bahnverbindungen informiert, kommt an der App kaum noch vorbei.“ Diese biete Informationen zu Verspätungen, Anschlusszügen, aktueller Wagenreihung und ermöglicht den Ticketkauf an Bord. Manche Services seien gar ohne diese App nicht mehr verfügbar.

„Das macht sie für viele Menschen unverzichtbar – das bedeutet Digitalzwang!“ Dieser liege vor, „wenn es keine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative zu einem Produkt oder Service gibt, obwohl sie realisierbar wäre“. padeluun, Mitgründer von Digitalcourage und der Kläger in dieser Sache, kommentiert: „Wer reisen will, wird zur App gezwungen – und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmißbrauch…“ Sie klagen laut padeluun, „weil Grundrechte nicht an der Bahnsteigkante enden“.

Nach Einreichung der Klage Übertragung des Navigator-Betriebs auf DB Fernverkehr AG…

Die Deutsche Bahn habe versucht, sich mit juristischen Tricks aus der Verantwortung zu stehlen. „Nach Einreichung der Klage übertrug die DB Vertriebs GmbH den Betrieb des ,DB-Navigators’ auf die DB Fernverkehr AG, was den Prozessbeginn durch einen Gerichtswechsel erheblich verzögerte und zugleich den Streitwert verdoppelte.“

Der auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Hense vertritt padeluun juristisch – er kritisiert das Verhalten der Bahn: „Ich hätte mir einen kürzeren Prozess gewünscht. Immerhin hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren aber unmissverständlich klargestellt, dass die Tracking-Spielchen auf Apps und Website ein Ende haben müssen. Ob Google oder Telekom, Focus oder kik, überall haben wir mittlerweile dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung zur Geltung verholfen.“

Datensendeverhalten des „DB-Navigator“ klarer Verstoß gegen TDDDG sowie DSGVO

Der Jurist ist überzeugt, dass das Datensendeverhalten des „DB-Navigator“ einen klaren Verstoß gegen das TTDSG (heute: Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz / TDDDG) sowie die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt: „Die Bahn hat kein Recht auf heimliches Tracking, nur weil Reisende auf sie angewiesen sind. Sie ist und bleibt ein grundrechtsgebundenes Staatsunternehmen. Der in Teilen des Konzerns vorherrschende Glaube, über dem Gesetz zu stehen, ist vielleicht bequem, aber keineswegs zutreffend.“

Für Digitalcourage ist klar: „Bahnfahren gehört zur Grundversorgung in unserer Gesellschaft. Wer reisen will, darf nicht gewzungen werden, persönliche Daten preiszugeben und es muss auch ohne Smartphone und Digitalzwang möglich sein, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Das Tracking im ,DB-Navigator’ ist zudem ein Verstoß gegen geltendes Recht.“

DB unmissverständlich klarmachen, dass Nutzung der Bahn ohne Daten-Weitergabe möglich sein muss

„Wir wollen dem Konzern unmissverständlich klarmachen, dass Menschen in Deutschland das Recht haben, Bahn zu fahren, ohne dass ihre Daten Datenkraken weitergegeben werden.“ Da der Konzern bisher uneinsichtig gewesen sei, werde nun das Gericht die Bahn von der Rechtslage überzeugen müssen.

Verhandlungstermin:

  • Montag, 19. Mai 2025, 11.30 Uhr
    Landgericht Fankfurt am Main
    Gerichtsstraße 2
    60313 Frankfurt am Main

Anwesend bei der Verhandlung sind (ohne Gewähr):

  • padeluun, Künstler und Netzaktivist, Gründer von Digitalcourage e.V., Kläger
  • Peter Hense, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht
  • Rena Tangens, Gründerin und politische Geschäftsführerin von Digitalcourage e.V.

Weitere Informationen zum Thema:

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DB Schnüffel-Navigator / Die Bahn-App „DB Navigator” ist voll mit Trackern, die uns überwachen. Digitalcourage klagt dagegen. Denn wir wollen Bahn fahren – nicht Daten liefern.

BIGBROTHER AWARDS.DE, 2024
Mobilität (2024): Deutsche Bahn AG

digitalcourage, Julia Witte, 13.06.2023
DB Schnüffel-Navigator / Neues von unserer Klage / … / Mittlerweile hat die Bahn ihre Klageerwiderung eingereicht

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SPIRIT LEGAL: Klageschrift padeluun vs. DB Vertrieb GmbH v. 20.10.2022

digitalcourage, Julia Witte, 20.10.2022
DB Schnüffel-Navigator / Hintergrund: So trackt der DB Navigator

KUKETZ IT-SECURITY, Mike Kuketz, 11.04.2022
DB Navigator: Datenschutz fällt heute aus – App-Check Teil1

datensicherheit.de, 20.07.2022
DB Navigator: Digitalcourage bereitet Klage wegen erheblicher Datenschutzprobleme vor / Digitalcourage fordert, Privatsphäre der Fahrgäste zu achten und keine Daten mehr unerlaubt weiterzugeben

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