Digitalcourage – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 08 Aug 2025 14:42:46 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Staatstrojaner-Einsatz wird eingeschränkt: Digitalcourage meldet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-einsatz-eingeschraenkung-digitalcourage-erfolg-bundesverfassungsgericht#respond Fri, 08 Aug 2025 06:49:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49543 Die vom Digitalcourage e.V. initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde wird nach dem BVerfG-Urteil vom 7. August 2025 weitreichende Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse haben

[datensicherheit.de, 08.08.2025] Der Digitalcourage e.V. hat nach eigenen Angaben „erneut Rechtsgeschichte geschrieben“ – das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 7. August 2025 entschieden, den Einsatz sogenannter Staatstrojaner deutlich zu begrenzen. Damit sei eine von Digitalcourage initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde erfolgreich – „mit weitreichenden Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse“.

Digitalcourage sieht Eingriff in Grundrechte in Teilen gestoppt

Das höchste deutsche Gericht hat zugleich über zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage entschieden. „Die umstrittenen Überwachungsbefugnisse im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen erklärte das Gericht für grundrechtskonform. Die Klage gegen den ,Staatstrojaner’ dagegen hatte Erfolg.“

  • padeluun, Mitbeschwerdeführer, kommentiert: „Ich freue mich, dass der Einsatz von ,Staatstrojanern’ jetzt eingeschränkt wurde. Das Gesetz wurde in Teilen für nichtig erklärt, der Straftatenkatalog stark begrenzt. Unsere Grundrechte wurden geschärft – und damit gestärkt!“

Der BVerfG-Beschluss ziehe eine klare Grenze: „Staatstrojaner“ dürften künftig nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden. Für Delikte mit einer Höchstfreiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erklärte das Gericht demnach den Einsatz für verfassungswidrig – auch rückwirkend.

Einsatz von Späh-Software massiver Grundrechtseingriff

Darüber hinaus sei die Online-Duchsuchung von Smartphones und Computern teilweise nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar – sie dürfe indes bis zu einer Neuregelung weiter angewendet werden.

  • Begründet werde die Entscheidung mit der Schwere des Eingriffs sowohl in das Post- und Fernmeldegeheimnis als auch in das IT-System-Grundrecht. Das BVerfG erkenne an, dass es sich beim Einsatz solcher Späh-Software um einen massiven Grundrechtseingriff handelt.

„Ausgehend von dem sehr hohen Eingriffsgewicht“, so das BVerfG, müsse die Maßnahme auf besonders schwerwiegende Fälle beschränkt bleiben.

Überwachung von IT-Systemen nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte

Prof. Dr. Frank Braun, einer der beiden Prozessbevollmächtigten der Beschwerde gegen den „Staatstrojaner“, sieht in dem Beschluss ebenfalls eine Klarstellung mit Signalwirkung:

  • „Konsequent wurden entsprechende Vorschriften für verfassungswidrig erklärt und neue klare Maßgaben zur Beurteilung der Schwere von Straftaten verbindlich festgelegt.“

Damit werde nun gewährleistet, „dass IT-Systeme nur noch beim Verdacht wirklich schwerwiegender Delikte von staatlichen Ermittlern gekapert werden. Und auch wird verhindert, dass uns der Gesetzgeber künftig weiterhin ‚Alltagskriminalität‘ als ‚schwere Straftaten‘ verkauft und eingriffsermächtigende Straftatenkataloge durch die gesetzgeberische Hintertür stetig ausweitet, wie dies seit Jahren zu beobachten ist.“

Zukunftsweisende Entscheidung – doch zentraler Kritikpunkt bleibt

Der zweite Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp, sieht den vorliegenden Beschluss als wichtigen Teilerfolg: „Das heimliche Auslesen von ,Smartphone und Co.‘ ist ein heftiger Eingriff in Grundrechte. Die vom BVerfG vorgenommenen Einschränkungen sind richtig und wichtig.“

  • Rena Tangens, politische Geschäftsführerin von Digitalcourage und ebenfalls Beschwerdeführerin, zeigt sich über den Erfolg erfreut, indes merkt sie aber an: „Ein zentraler Kritikpunkt bleibt: Das Gericht hat sich nicht mit der grundsätzlichen Problematik von ,Staatstrojanern’ befasst.“

Sie erläutert: „Denn um ,Staatstrojaner’ einzusetzen, müssen Sicherheitslücken ausgenutzt werden – und diese Schwachstellen gefährden die IT-Sicherheit von uns allen. Statt diese zu melden und zu schließen, hält der Staat sie offen, um sie selbst zu nutzen.“

„Staatstrojaner“ – begrenzter Nutzen bei enormen Risiko für alle

Der Nutzen von „Staatstrojanern“ sei sehr begrenzt, das Risiko jedoch enorm. Durch solche Schwachstellen seien Angriffe auf unsere Endgeräte oder Kritische Infrastrukturen (KRITIS) möglich.

  • „Ein Staat, der Sicherheit für seine Bürger will, muss solche Sicherheitslücken den Herstellern melden, damit sie geschlossen werden!“, betont Tangens.

Trotzdem gebe der Beschluss des BVerfG Anlass zur Freude, denn diese Entscheidung werde unmittelbare Auswirkungen auch auf laufende Gesetzgebungsverfahren haben.

Digitalcourage würde wieder vor Gericht ziehen

Der aktuelle Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz sehe etwa vor, dass Personen präventiv mit „Staatstrojanern“ überwacht werden dürften, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.

  • Die Vorgaben des BVerfG stehen dem laut Digitalcourage klar entgegen.

Digitalcourage werde dies weiter wachsam beobachten. „Wenn die Politik aus der heutigen Entscheidung nicht lernt und weiter Gesetze beschließt, die nicht verfassungskonform sind, wird Digitalcourage wieder vor Gericht ziehen. Wer unsere Freiheit angreift, muss mit Widerstand rechnen!“, unterstreicht Tangens abschließend.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Team

datensicherheit.de, 08.08.2025
Karlsruher Staatstrojaner-Urteil: Bitkom begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Die Karlsruher Richter betonen laut Bitkom zu Recht, dass der Eingriff in die digitale Privatsphäre nur bei schwersten Straftaten zulässig ist

datensicherheit.de, 08.08.2025
BVerfG-Urteil zu Staatstrojanern: eco begrüßt Klarstellung / Zu dem, was dieses Urteil bedeutet und warum der Gesetzgeber jetzt handeln muss, führt eco-Vorstand Klaus Landefeld in seiner aktuellen Stellungnahme aus

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

datensicherheit.de, 06.08.2025
Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet / Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

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Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025 https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025#respond Tue, 05 Aug 2025 22:15:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49500 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

[datensicherheit.de, 06.08.2025] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. entscheidet das Bundesverfassungsgericht über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“:

Aktenzeichen:

  • 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c PolG NRW (Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW (Definition terroristischer Straftaten im Sinne des Gesetzes)
  • 1 BvR 180/23 Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der Strafprozessordnung durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, insbesondere zur Zulässigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung mittels Staatstrojaner

Bereits 2018 reichte Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen erstmalige „Staatstrojaner“-Einführung in der Strafprozessordnung ein

Am Donnerstag, dem 7. August 2025, wird das Bundesverfassungsgericht demnach seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden verkünden, welche von Digitalcourage eingereicht und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden.

  • „In beiden Verfahren geht es um den Einsatz von ,Staatstrojanern’. Bereits am 7. August 2018 reichten wir Verfassungsbeschwerde gegen die erstmalige Einführung von ,Staatstrojanern’ in der Strafprozessordnung ein.

Am 30. Oktober 2019 sei dann eine weitere Beschwerde gegen das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen erfolgt, welches ebenfalls eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse inklusive des Einsatzes sogenannter Staatstrojanern vorsehe.

Digitalcourage moniert tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre

„Besonders kritisch sehen wir, dass solche tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre auf rechtlich unklarer Grundlage erlaubt sein sollen.“

  • Bereits die Annahme einer angeblichen „drohenden Gefahr“ könne ausreichen, um Überwachungsmaßnahmen einzuleiten – „ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss“.

Digitalcourage werde sich am 7. August 2025 zu den Entscheidungen äußern, „deren Inhalt uns vorab nicht bekannt ist“. Gehofft werde auf eine „Entscheidung im Sinne der Freiheit und des Schutzes digitaler Grundrechte“. Die Entscheidungen würden voraussichtlich ab 9.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Theresa Haschke, 30.10.2019
Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW: Grundsatzurteil zu TKÜ möglich…

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 18.08.2017
Wir klagen gegen die Staatstrojaner – Verfassungsbeschwerde unterstützen! / Für die Staatstrojaner muss es in allen Smartphones und PCs Hintertüren geben, durch die staatliche Hacker und Kriminelle nach Lust und Laune in unsere Geräte einsteigen können…

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.8.2025 / Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW); Bekanntmachung der Neufassung

datensicherheit.de, 17.12.2021
Staatstrojaner: eco-Forderung, die Risiken und Verantwortung nicht auf Unternehmen abzuwälzen / eco kritisiert scharf, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Telekommunikationsanlagen bereitzustellen

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

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Übersicht von Digitalcourage: Deutschlandticket ohne App-Zwang https://www.datensicherheit.de/uebersicht-digitalcourage-deutschlandticket-ohne-app-zwang https://www.datensicherheit.de/uebersicht-digitalcourage-deutschlandticket-ohne-app-zwang#respond Sat, 28 Jun 2025 22:43:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48661 Nach Verbraucher-Hinweisen erstellter Überblick, bei welchen Verkehrsunternehmen das „Deutschlandticket“ möglichst „datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang“ erhältlich ist

[datensicherheit.de, 29.06.2025] Der Digitalcourage e.V. hat eine Übersicht veröffentlicht, wo es das „Deutschlandticket ohne App-Zwang“ gibt. Hunderte Verbraucher aus ganz Deutschland haben demnach auf einen Digitalcourage-Aufruf reagiert und Informationen über die Verkaufsbedingungen des Deutschlandtickets in ihrer Region eingesendet. Daraus hat Digitalcourage nun einen Überblick erstellt, bei welchen Verkehrsunternehmen das „Deutschlandticket“ möglichst „datenschutzfreundlich und ohne App-Zwang“ erhältlich ist.

digitalcourage-uebersicht-deutschlandticket-ohne-app-zwang-2025

Abbildung: Digitalcourage e.V.

Digitalcourage zeigt auf, wo es das „Deutschlandticket“ datensparsamer gibt…

Zwang, das „Deutschlandticket“ per Smartphone-App zu kaufen und mitzuführen, frustriert viele Bahnkunden

„Das große Engagement beeindruckt uns und zeigt: Viele Menschen in Deutschland nutzen gerne den öffentlichen Nahverkehr – doch der Zwang, das ,Deutschlandticket’ per Smartphone-App zu kaufen und mitzuführen, frustriert viele“, kommentiert Max Hampel von Digitalcourage. Er moniert: „Wer kein Smartphone nutzt, wird systematisch von einem Grundversorgungsangebot ausgeschlossen.“

Das „Deutschlandticket“ gelte als „Erfolgsmodell der Mobilitätswende“, doch seine technische Umsetzung offenbare ein Problem: „Digitalisierung“ werde oft mit „App-Zwang, Intransparenz und fehlender Wahlfreiheit“ gleichgesetzt. Diese Form der Digitalisierung schließe Menschen aus, statt Teilhabe zu ermöglichen.

„Deutschlandticket“ durchaus auch als Chipkarte erhältlich

Viele Verkehrsunternehmen bieten das „Deutschlandticket“ jedoch auch als Chipkarte an, was die Nutzung ohne Smartphone erlaubt. In manchen Fällen wird demnach auch ein elektronisches Dokument ohne App-Zwang oder die Möglichkeit des Papierausdrucks angeboten.

„Digitalcourage sammelt solche Alternativen und bietet die Möglichkeit, sich deutschlandweit über die verschiedenen Angebote zu informieren und eine datensparsamere Option entsprechend der individuellen Wünsche auszuwählen.“ Bei der Entscheidung seien keine regionalen Beschränkungen notwendig, da die meisten Anbieter ihre „Deutschlandtickets“ online anböten und keinen Wohnsitz in einer bestimmten Region voraussetzten.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, 17.06.2025
Eine Übersicht: Deutschlandticket ohne App-Zwang / Wer das Deutschlandticket kaufen möchte, wird von der Deutschen Bahn schnell auf ihren „DB Schnüffel-Navigator“ geleitet. Viele Verkehrsunternehmen bieten das Ticket aber auch datensparsamer über Chipkarte und Co. an

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Digitalcourage vs. DB: 1. Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt/Main https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main#respond Mon, 19 May 2025 18:02:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47791 Die „DB-Navigator“-App erlaubt Adobe- und Google-IDs anzulegen sowie Dateien auf dem Gerät zu speichern

[datensicherheit.de, 18.05.2025] Der Digitalcourage e.V. berichtet, dass am 19. Mai 2025 vor dem Landgericht Frankfurt/Main dessen Klage gegen die Deutsche Bahn (DB) verhandelt, indes noch kein Urteil gefällt wurde. „Stattdessen kündigte das Gericht einen zweiten Verhandlungstermin für Mitte Juli an.“ Demnach soll dann ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Die „DB-Navigator“-App erlaubt Adobe- und Google-IDs anzulegen sowie Dateien auf dem Gerät zu speichern. Mit diesen IDs könnten Reisende wiedererkannt werden. „Dieses Tracking verstößt aus unserer Sicht gegen geltendes Datenschutzrecht!“ Deshalb hatte Digitalcourage im Oktober 2022 Klage gegen die DB eingereicht.

Gericht hinterfragt DB-Argumentation

Am ersten Verhandlungstag sei deutlich geworden, dass das Gericht die DB-Argumentation, dass diese Tracker unverzichtbar für den Betrieb der App seien, durchaus kritisch sehe. „Wir sind zufrieden mit dem Verlauf der mündlichen Verhandlung heute. Die Kammer war hervorragend in den Sachverhalt eingearbeitet und hat die Prozessvertreter der Deutschen Bahn sehr kritisch zur Erforderlichkeit der verwendeten Cookies befragt“, berichtet Elisabeth Niekrenz von der Kanzlei Spirit Legal, welche Digitalcourage juristisch vertritt.

Im Publikum saßen laut Digitalcourage zahlreiche interessierte DB-Kunden und technisch versierte Menschen. „Der Gerichtssaal war voll besetzt, und auch viele Medien waren vor Ort. Was seitens der Bahn diesem Publikum präsentiert wurde, war teilweise kaum nachvollziehbar.“ Besonders irritierend sei ein juristischer Schachzug der Bahn: „Die Anwälte der Bahn bestritten, dass der unser Kläger padeluun die App tatsächlich genutzt habe.“

Kläger padeluuns Vergleichvorschlag: DB sollte einfach dauerhaft besagte Tracker aus der App entfernen

„Die Argumentation der DB fand ich teilweise abstrus“, kommentiert Rena Tangens, die politische Geschäftsführerin von Digitalcourage, und erläutert: „Der Ticketkauf und die dabei aufgerufenen Tracker sind technisch lückenlos dokumentiert.“ Dass die DB in eigenen Datenschutzhinweisen öffentlich einräume, dass die fraglichen Tracker verwendet würden, mache diese Strategie besonders widersprüchlich. „Vor diesem Hintergrund ist es schwach, wenn die Bahn nun behauptet, im Einzelfall sei das Tracking gar nicht nachgewiesen“, so Tangens.

Auch ein vorsichtiger Vorschlag des Gerichts, über einen Vergleich nachzudenken, blieb nicht unbeantwortet – padeluun, Mitgründer von Digitalcourage und Kläger im Verfahren, reagierte spontan: „Ich wäre für einen einfachen Vergleich: Die Bahn entfernt einfach dauerhaft die drei fraglichen Tracker aus der App.“ Diese Bemerkung habe für allgemeine Heiterkeit gesorgt – und den Kern des Problems auf den Punkt gebracht.

Verbraucher haben das Recht, die DB zu nutzen, ohne ihre Daten an „Datenkraken“ preiszugeben

Mit dem Verlauf der heutigen Verhandlung zeigt sich Digitalcourage zufrieden: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich das Gericht Zeit nimmt, die technischen Fragen zu prüfen und dafür auch eine sachverständige Perspektive einholen möchte“, sagt Tangens. Dies zeige, dass ihre Klage ernst genommen und die Bedeutung des Verfahren erkannt werde.

Der Fortsetzung im Juli 2025 sieht Digitalcourage mit Zuversicht entgegen und hofft auf eine Entscheidung, „die den Datenschutz stärkt und klar macht, dass Menschen in Deutschland das Recht haben, Bahn zu fahren, ohne dass ihre Daten an ,Datenkraken’ weitergegeben werden“.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, 19.05.2025
Prozessauftakt / Unsere Klage gegen den DB Schnüffel-Navigator wird verhandelt

digitalcourage
DB Schnüffel-Navigator / Die Bahn-App „DB Navigator” ist voll mit Trackern, die uns überwachen. Digitalcourage klagt dagegen. Denn wir wollen Bahn fahren – nicht Daten liefern.

BIGBROTHER AWARDS.DE, 2024
Mobilität (2024): Deutsche Bahn AG

digitalcourage, Julia Witte, 13.06.2023
DB Schnüffel-Navigator / Neues von unserer Klage / … / Mittlerweile hat die Bahn ihre Klageerwiderung eingereicht

digitalcourage
SPIRIT LEGAL: Klageschrift padeluun vs. DB Vertrieb GmbH v. 20.10.2022

digitalcourage, Julia Witte, 20.10.2022
DB Schnüffel-Navigator / Hintergrund: So trackt der DB Navigator

KUKETZ IT-SECURITY, Mike Kuketz, 11.04.2022
DB Navigator: Datenschutz fällt heute aus – App-Check Teil1

datensicherheit.de, 06.05.2025
Verhandlung am 19. Mai 2025: Digitalcourage-Klage gegen DB / Bahn-App „DB Navigator“ gibt viele persönliche Informationen weiter, ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten

datensicherheit.de, 20.07.2022
DB Navigator: Digitalcourage bereitet Klage wegen erheblicher Datenschutzprobleme vor / Digitalcourage fordert, Privatsphäre der Fahrgäste zu achten und keine Daten mehr unerlaubt weiterzugeben

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https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-db-verhandlung-landgericht-frankfurt-main/feed 0
Verhandlung am 19. Mai 2025: Digitalcourage-Klage gegen DB https://www.datensicherheit.de/verhandlung-19-mai-2025-digitalcourage-klage-db https://www.datensicherheit.de/verhandlung-19-mai-2025-digitalcourage-klage-db#respond Mon, 05 May 2025 22:46:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47574 Bahn-App „DB Navigator“ gibt viele persönliche Informationen weiter, ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten

[datensicherheit.de, 06.05.2025] Der Digitalcourage e.V. engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und „eine lebenswerte Welt im Digitalen Zeitalter“. Bereits seit Längerem wird moniert, dass die Bahn-App „DB Navigator“ viele persönliche Informationen weitergibt, ohne dass Nutzer sich dagegen wehren könnten. „Digitalcourage hat deshalb im Oktober 2022 Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Nach über zwei Jahren juristischer Verzögerungstaktik des Konzerns steht nun endlich der Termin für die mündliche Verhandlung fest: Am 19. Mai 2025 ab 11.30 Uhr wird vom Landgericht Frankfurt am Main darüber entschieden, ob die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Datenkraken beim Zugang zu Grundversorgungsangeboten rechtens ist.“

Mike Kuketz hatte 2022 den „DB Navigator“ analysiert

Die anstehende Verhandlung habe eine Vorgeschichte: Der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz analysierte demnach 2022 den „DB Navigator“ und entdeckte erhebliche Datenschutzprobleme. „Er stellte Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) fest.“ Diese App sei voll mit Trackern – Technologien, welche das Verhalten der Nutzer überwachten und Daten sammelten, selbst ohne deren ausdrückliche Einwilligung.

„Denn die Bahn behauptet, diese Tracker seien technisch notwendig für den Betrieb. In der Abfrage heißt das verharmlosend: ,Nur erforderliche Cookies zulassen’ – diese können nicht abgewählt werden.“ Unter den Daten seien Informationen wie Anzahl der Reisenden, ob ein Kind mitfährt, Abfahrtstag, Start- und Zielbahnhof. Auch die Stiftung Warentest habe unabhängig das Datensendeverhalten der App überprüft und kam zu dem kritischen Ergebnis: „,DB Navigator’ übermittelt mehr Daten als nötig“. Insgesamt würden Daten an zehn Unternehmen und Dienstleister abfließen, darunter Google und Adobe.

Grundsatzentscheidung voraus: Die DB ist kein x-beliebiger App-Anbieter, sondern Teil staatlicher Grundversorgung

Was diesen Fall laut Digitalcourage so brisant macht: „Die Deutsche Bahn ist kein x-beliebiger App-Anbieter, sondern Teil der staatlichen Grundversorgung. Wer zur Arbeit pendelt, Angehörige besucht oder sich über Bahnverbindungen informiert, kommt an der App kaum noch vorbei.“ Diese biete Informationen zu Verspätungen, Anschlusszügen, aktueller Wagenreihung und ermöglicht den Ticketkauf an Bord. Manche Services seien gar ohne diese App nicht mehr verfügbar.

„Das macht sie für viele Menschen unverzichtbar – das bedeutet Digitalzwang!“ Dieser liege vor, „wenn es keine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative zu einem Produkt oder Service gibt, obwohl sie realisierbar wäre“. padeluun, Mitgründer von Digitalcourage und der Kläger in dieser Sache, kommentiert: „Wer reisen will, wird zur App gezwungen – und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmißbrauch…“ Sie klagen laut padeluun, „weil Grundrechte nicht an der Bahnsteigkante enden“.

Nach Einreichung der Klage Übertragung des Navigator-Betriebs auf DB Fernverkehr AG…

Die Deutsche Bahn habe versucht, sich mit juristischen Tricks aus der Verantwortung zu stehlen. „Nach Einreichung der Klage übertrug die DB Vertriebs GmbH den Betrieb des ,DB-Navigators’ auf die DB Fernverkehr AG, was den Prozessbeginn durch einen Gerichtswechsel erheblich verzögerte und zugleich den Streitwert verdoppelte.“

Der auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Hense vertritt padeluun juristisch – er kritisiert das Verhalten der Bahn: „Ich hätte mir einen kürzeren Prozess gewünscht. Immerhin hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren aber unmissverständlich klargestellt, dass die Tracking-Spielchen auf Apps und Website ein Ende haben müssen. Ob Google oder Telekom, Focus oder kik, überall haben wir mittlerweile dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung zur Geltung verholfen.“

Datensendeverhalten des „DB-Navigator“ klarer Verstoß gegen TDDDG sowie DSGVO

Der Jurist ist überzeugt, dass das Datensendeverhalten des „DB-Navigator“ einen klaren Verstoß gegen das TTDSG (heute: Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz / TDDDG) sowie die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt: „Die Bahn hat kein Recht auf heimliches Tracking, nur weil Reisende auf sie angewiesen sind. Sie ist und bleibt ein grundrechtsgebundenes Staatsunternehmen. Der in Teilen des Konzerns vorherrschende Glaube, über dem Gesetz zu stehen, ist vielleicht bequem, aber keineswegs zutreffend.“

Für Digitalcourage ist klar: „Bahnfahren gehört zur Grundversorgung in unserer Gesellschaft. Wer reisen will, darf nicht gewzungen werden, persönliche Daten preiszugeben und es muss auch ohne Smartphone und Digitalzwang möglich sein, am öffentlichen Leben teilzuhaben. Das Tracking im ,DB-Navigator’ ist zudem ein Verstoß gegen geltendes Recht.“

DB unmissverständlich klarmachen, dass Nutzung der Bahn ohne Daten-Weitergabe möglich sein muss

„Wir wollen dem Konzern unmissverständlich klarmachen, dass Menschen in Deutschland das Recht haben, Bahn zu fahren, ohne dass ihre Daten Datenkraken weitergegeben werden.“ Da der Konzern bisher uneinsichtig gewesen sei, werde nun das Gericht die Bahn von der Rechtslage überzeugen müssen.

Verhandlungstermin:

  • Montag, 19. Mai 2025, 11.30 Uhr
    Landgericht Fankfurt am Main
    Gerichtsstraße 2
    60313 Frankfurt am Main

Anwesend bei der Verhandlung sind (ohne Gewähr):

  • padeluun, Künstler und Netzaktivist, Gründer von Digitalcourage e.V., Kläger
  • Peter Hense, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht
  • Rena Tangens, Gründerin und politische Geschäftsführerin von Digitalcourage e.V.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
DB Schnüffel-Navigator / Die Bahn-App „DB Navigator” ist voll mit Trackern, die uns überwachen. Digitalcourage klagt dagegen. Denn wir wollen Bahn fahren – nicht Daten liefern.

BIGBROTHER AWARDS.DE, 2024
Mobilität (2024): Deutsche Bahn AG

digitalcourage, Julia Witte, 13.06.2023
DB Schnüffel-Navigator / Neues von unserer Klage / … / Mittlerweile hat die Bahn ihre Klageerwiderung eingereicht

digitalcourage
SPIRIT LEGAL: Klageschrift padeluun vs. DB Vertrieb GmbH v. 20.10.2022

digitalcourage, Julia Witte, 20.10.2022
DB Schnüffel-Navigator / Hintergrund: So trackt der DB Navigator

KUKETZ IT-SECURITY, Mike Kuketz, 11.04.2022
DB Navigator: Datenschutz fällt heute aus – App-Check Teil1

datensicherheit.de, 20.07.2022
DB Navigator: Digitalcourage bereitet Klage wegen erheblicher Datenschutzprobleme vor / Digitalcourage fordert, Privatsphäre der Fahrgäste zu achten und keine Daten mehr unerlaubt weiterzugeben

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BigBrotherAwards 2024 an Deutsche Bahn, Karl Lauterbach, Sachsens Innenminister, Shein und Temu sowie Technikpaternalismus https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2024-deutsche-bahn-karl-lauterbach-sachsens-innenminister-shein-temu-technikpaternalismus https://www.datensicherheit.de/bigbrotherawards-2024-deutsche-bahn-karl-lauterbach-sachsens-innenminister-shein-temu-technikpaternalismus#respond Fri, 11 Oct 2024 17:49:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45455 Am 11. Oktober 2024 hat Digitalcourage in Kooperation mit anderen Bürgerrechtsorganisationen die diesjährigen „BigBrotherAwards“ verliehen

[datensicherheit.de, 11.10.2024] Der Digitalcourage e.V. engagiert sich nach eigenen Angaben seit 1987 für „Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter“. Trotz eigener Technikaffinität gelte es, sich dagegen zu wehren, „dass unsere Demokratie ,verdatet und verkauft’ wird“. Der gemeinnützige Verein möchte aufklären und sich in Politik einmischen. Laut einer aktuellen Digitalcourage-Meldung wurden nun am 11. Oktober 2024 in Kooperation mit anderen Bürgerrechtsorganisationen zum 24. Mal die „BigBrotherAwards“ verliehen:

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Gesundheit“: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei für den von ihm mitverantworteten „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ (European Health Data Space / EHDS) und dessen nationale Umsetzung, das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“, ausgezeichnet worden. Diese beiden Gesetze erlaubten nach einem weitgehend unbestimmten Verfahren mit unzureichenden Schutzvorkehrungen die Verarbeitung unserer hochsensiblen Gesundheitsdaten.

Dr. Thilo Weichert, u.a. ehem. Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, sieht das „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ als Paradigmenwechsel: „Mit den neuen Gesetzen wird ein zentraler Grundsatz der Medizin in Frage gestellt: Die Ärztliche Schweigepflicht. Galt bisher, dass Behandlungsdaten grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind, so gilt künftig, dass diese Daten Dritten grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden können.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Behörden und Verwaltung“: Polizei Sachsen, vertreten durch den sächsischen Innenminister

Die Verleihung erfolge für das „videogestützte Personen- Identifikations-System“ (PerIS), mit dem Tatverdächtige in Ermittlungsverfahren ausfindig gemacht werden sollten. Dabei kämen stationäre und mobile Kameras zum Einsatz, welche eine Vielzahl Unbeteiligter biometrisch erfassten. Dieses System stehe auf wackeliger Rechtsgrundlage und gebe einen gruseligen Vorgeschmack auf neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei.

Frank Rosengart vom Chaos Computer Club führte aus: „Der sächsische Innenminister, Armin Schuster, hat uns eine Kostprobe davon gegeben, was uns demnächst in der EU erwarten könnte, wenn die Regierungsparteien den Einsatz von biometrischer Kontrolle nicht deutlich einschränken.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Verbraucherschutz“: Handelsplattformen „Temu“ und „Shein“

Der betreffende „BigBrotherAward 2024“ sei an die Handelsplattformen „Temu“ und „Shein“ und deren Niederlassungen in Irland gegangen – um zu „würdigen“, dass beide Anbieter die Rechte von Nutzern und Kunden durch ihre Datenschutzgrundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen maximal begrenzten oder ganz ausschlössen.

Prof. Dr. Peter Wedde, u.a. Professor für „Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft“ an der Frankfurt University of Applied Sciences, kommentierte: „Die Datenschutzregeln und die AGB von ,Temu’ und ,Shein’ sind von ähnlich schlechter Qualität wie die angebotenen Produkte.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Mobilität“: Deutsche Bahn (DB)

Die Deutsche Bahn sei ausgewählt worden, weil sie alles daransetze, unüberwachtes Bahnfahren unmöglich zu machen. Der Digitalzwang nehme weiter zu: Immer mehr Fahrkarten würden von der DB nur noch digital und personalisiert angeboten, die „BahnCard“ sei als physische Karte abgeschafft worden: Fahrgäste sollten zur Nutzung der App „DB Navigator“ gedrängt werden, welche Tracker einsetze, die man nicht ablehnen könne.

Der Künstler padeluun, u.a. Mitbegründer von Digitalcourage, meint: „,Ihr werdet alle digitalisiert – Widerstand ist zwecklos’, scheint das Motto der DB zu sein, die zunehmend anonymes Reisen unmöglich macht.“

„BigBrotherAward“ in der Kategorie „Trend“: Technikpaternalismus

Dies sei kein Preis für einen einzelnen Kandidaten, sondern ein Hinweis auf ein größeres Problem: „Technik, die uns bevormundet, gängelt und nervt mit Besserwisserei, die Menschen Entscheidungen abnimmt, sie lückenlos überwacht, keinerlei Abweichungen, Ausnahmen oder gar Individualismus erlaubt.“ Sanktioniert werde mit „strafendem Piepston, Petzen bei Behörden oder schlicht Funktionsverweigerung“.

Rena Tangens, u.a. Künstlerin, Internet-Pionierin und politische Geschäftsführerin von Digitalcourage, erläuterte die Auszeichnung: „Technikpaternalismus heißt: Technik gibt vor, unser Butler zu sein – tatsächlich aber schwingt sie sich zum Boss auf und trifft Entscheidungen für uns. Vorgeblich zu unserem Besten, aber oft gegen unseren Willen.“

Weitere Informationen zum Thema / und Anmeldung:

BIGBROTHERAWARDS.de,
11.10.2024 Hechelei Bielefeld / BigBrotherAwards 2024

BIGBROTHERAWARDS.de
BigBrotherAwards 2024 / Galerie

BIGBROTHERAWARDS.de
Erfolgsgeschichte / Seit 2000 organisiert Digitalcourage die BigBrotherAwards in Deutschland

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Sofortiger Stopp der Chat-Kontrolle: Digitalcourage unterstreicht Forderung https://www.datensicherheit.de/sofort-stopp-chat-kontrolle-digitalcourage-unterstreichung-forderung https://www.datensicherheit.de/sofort-stopp-chat-kontrolle-digitalcourage-unterstreichung-forderung#respond Tue, 26 Sep 2023 16:45:11 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43512 In einer investigativen Recherche hat ZEIT ONLINE das umfangreiche Lobby-Geflecht zur geplanten Chat-Kontrolle offengelegt

[datensicherheit.de, 26.09.2023] „In einer investigativen Recherche hat ,ZEIT ONLINE’ das umfangreiche Lobby-Geflecht zur geplanten Chat-Kontrolle offengelegt“, meldet der Digitalcourage e.V. – darunter wird demnach ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission bezeichnet, anlasslos private Nachrichten der gesamten Bevölkerung zu durchleuchten. Außerdem sehe das Gesetz vor, Internetdienste zu Alterskontrollen zu verpflichten und Netzsperren und erweiterte Upload-Filter einzusetzen. Digitalcourage fordert nach der „ZEIT“-Recherche nach eigenen Angaben „einen sofortigen Stopp der Chat-Kontrolle“.

EU-Kommission hat Dialog mit Experten und Zivilgesellschaft zur Chat-Kontrolle bisher verweigert

Die „ZEIT“-Recherche basiere auf Dutzenden Interviews, internen Dokumenten und Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz und zeige enge Verbindungen von Lobby-Vereinen und Unternehmen zur EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und vor allem zu Ylva Johansson, der für die Chat-Kontrolle zuständigen EU-Kommissarin.

Die Recherche bekräftigt laut Digitalcourage auch Vorwürfe der Zivilgesellschaft: „Die EU-Kommission hat den Gesetzesvorschlag für die Chat-Kontrolle nur in Absprache mit großen US-amerikanischen Unternehmen erarbeitet“ – den Dialog mit Experten und der Zivilgesellschaft dagegen habe sie immer wieder verweigert.

Digitalcourage sieht schlimmste Befürchtungen zur Chat-Kontrolle bestätigt

Ferner belege die Recherche, dass die mit der Suche nach Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern begründeten Überwachungsfilter auch schnell auf andere Inhalte ausgeweitet werden könnten. „Demnach hat die leitende Beamtin der zuständigen Generaldirektion ,Inneres’ der EU (GD HOME) bereits Gespräche darüber mit der Exekutiv-Direktorin von Europol geführt.“ Das geplante EU-Zentrum könne auch für andere Zwecke genutzt werden als allein für die Suche nach Missbrauchsbildern.

Konstantin Macher von Digitalcourage e.V. kommentiert: „Die Recherche bestätigt die schlimmsten Befürchtungen zur Chat-Kontrolle: Der Kinderschutz wird hier als Türöffner für eine Infrastruktur zur anlasslosen Massenüberwachung missbraucht, während schon über eine Ausweitung der Filter gesprochen wird.“ Damit sei auch die letzte Glaubwürdigkeit zu dem geplanten Überwachungsgesetz verspielt. „Die Chat-Kontrolle muss jetzt sofort gestoppt werden!“, fordert Macher für den Digitalcourage e.V.

Weitere Informationen zum Thema:

ZEIT ONLINE, Apostolis Fotiadis & Luděk Stavinoha & Giacomo Zandonini, 25.09.2023
Chatkontrolle: Warum Ashton Kutcher für Überwachungspläne lobbyiert

digitalcourage, 20.09.203
Weltkindertag / Alles für den Schutz von Kindern

digitalcourage
Chatkontrolle

datensicherheit.de, 10.02.2023
Chat-Kontrolle: Deutscher Anwaltverein warnt vor Totalüberwachung unter Deckmantel des Kinderschutzes / Gefährdung det Grundrechte aller Bürger durch EU-Pläne zur Chat-Kontrolle

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Klage gegen Fingerabdrücke in Personalausweisen: Nächster Meilenstein am 29. Juni 2023 https://www.datensicherheit.de/klage-fingerabdruecke-personalausweise-meilenstein-29-juni-2023 https://www.datensicherheit.de/klage-fingerabdruecke-personalausweise-meilenstein-29-juni-2023#respond Wed, 28 Jun 2023 18:25:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43311 Digitalcourage betont, Personalausweise ohne Fingerabdrücke haben zu wollen

[datensicherheit.de, 28.06.2023] Der Digitalcourage e.V. betont in einer aktuellen Stellungnahme: „Wir wollen Personalausweise ohne Fingerabdrücke!“ Der Verein ist nach eigenen Angaben der Auffassung, dass die Speicherpflicht für Fingerabdrücke bei Personalausweisen nicht vereinbar mit europäischen Grundrechten sei, und hat deshalb dagegen Klage eingereicht. Diese Klage liege vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Am 29. Juni 2023 wird das Gericht demnach die Schlussanträge der Generalanwältin veröffentlichen.

Das Urteil zu den Fingerabdrücke wird alle EU-Bürger betreffen

„Die Klage mit dem Aktenzeichen C-61/22 wird vor der Großen Kammer des EuGH verhandelt, die nur für besonders bedeutsame und komplexe Fragen zusammenkommt.“ Das Urteil in diesem Fall werde alle Bürger der EU betreffen. Ein Termin für die Urteilsverkündung sei bislang noch nicht bekannt gegeben worden.

Seit August 2021 verpflichtend, Fingerabdrücke beider Zeigefinger speichern zu lassen

Seit August 2021 gelte in Deutschland: „Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss verpflichtend die Fingerabdrücke beider Zeigefinger scannen und speichern lassen.“ Das Gesetz, welches diese Speicherpflicht in Deutschland regele, sei die Umsetzung einer EU-Verordnung. „Gegen diese Verordnung klagt Digitalcourage vor dem EuGH.“

Der EuGH wird entscheiden, ob Speicherpflicht für Fingerabdrücke gekippt wird

Der Kläger, Detlev Sieber, Geschäftsführer des Digitalcourage e.V., „hat im November 2021 einen Personalausweise ohne gespeicherte Fingerabdrücke beantragt“. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden, an welches dieser Fall daraufhin übergeben worden sei, „ist unserer Argumentation gefolgt und hat uns mit unserer Klage direkt an den Europäischen Gerichtshof verwiesen“. Dort werde nun entschieden, ob die Speicherpflicht – mit Wirkung für alle EU-Staaten – gekippt wird.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, 11.05.2022
#PersoOhneFinger / Unsere juristische Argumentation

digitalcourage, Julia Witte, 19.10.2022
#PersoOhneFinger / Fingerabdruckpflicht wird EuGH vorgelegt

digitalcourage
Perso ohne Finger! Seit August 2021 müssen wir zwangsweise Fingerabdrücke im Personalausweis speichern lassen. Digitalcourage findet das übergriffig und undemokratisch – und hat dagegen Klage eingereicht.

datensicherheit.de, 08.03.2023
Fingerabdrücke im Personalausweis: Mündliche Anhörung vor dem EuGH zur Speicherpflicht / Speicherpflicht für Fingerabdrücke bei Personalausweisen nicht vereinbar mit europäischen Grundrechten

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Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unzulässigkeit https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-bestaetigung-unzulaessigkeit https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-bestaetigung-unzulaessigkeit#respond Thu, 30 Mar 2023 08:15:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43086 Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar

[datensicherheit.de, 30.03.2023] Wie der Digitalcourage e.V. am Morgen des 30. März 2023 meldet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „mit einem soeben veröffentlichen Beschluss“ die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. September 2022 bestätigt, nach der das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung „unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar ist“.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat keine Rechtswirkung mehr

Die Verfassungsbeschwerde des Digitalcourage e.V. sei indes für „unzulässig“ erklärt worden – mit der Begründung, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar sei.

„Die für ungültig erklärte Norm hatte eine anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorgesehen. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.“

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreiche nun noch einmal, „dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann“.

Immer wieder mussten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung kippen…

„Es ist traurig, dass immer wieder Gerichte die Vorratsdatenspeicherung kippen müssen, stattdessen muss das Parlament sich klar dagegen aussprechen“, kommentiert Digitalcourage-Gründungsvorstand padeluun. Denn anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten sei keine rechtsstaatliche Ermittlungsmaßnahme, sondern – „egal, wie man es dreht oder wendet“ – eine Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung.

Digitalcourage-Gründungsvorstand Rena Tangens betont: „Diese Überwachungsmaßnahme ist eine Gefahr für unsere Freiheit – sie hat keinen Platz in einer Demokratie. Das ist vom EuGH und nun auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden.“ Sie fordert daher: „Der Gesetzgeber muss diese Gesetzesleiche jetzt konsequenterweise auch endlich streichen.”

Konstantin Macher von Digitalcourage: „Mit seinem Urteil bestätigt und bekräftigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und stellt klar: Es gibt keine Spielräume im deutschen Recht dafür, trotzdem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.“ Macher unterstreicht: „Wir fordern von der Politik diesen Schlussstrich unter die Vorratsdatenspeicherung endlich zu akzeptieren!“

„Die ,Ampel’ hat im Koalitionsvertrag versprochen, eine rechtsstaatliche Regelung zum Thema Vorratsdatenspeicherung zu finden“, erinnert Julia Witte von Digitalcourage und stellt abschließend klar: „Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt: Das kann nur heißen die Vorratsdatenspeicherung zu streichen!“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Leena Simon & Nils Büschke & Julia Witte, 19.10.2022
Vorratsdatenspeicherung / Was steht eigentlich im EuGH-Urteil?

digitalcourage, Jakob Eichner, 06.10.2022
Chronik: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU / Die Chronik informiert über die wichtigsten Gesetzesvorhaben, Klagen, Urteile und Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

digitalcourage, Lars Tebelmann, 13.04.2019
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung / Das Wichtigste zur Vorratsdatenspeicherung gibt es in unserer 5-Minuten-Info

datensicherheit.de, 27.10.2022
Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht vom Tisch, warnt Patrycja Schrenk nach EuGH-Urteil / Schrenk begrüßt Urteil und Vorschlag zu Quick Freeze

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

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Fingerabdrücke im Personalausweis: Mündliche Anhörung vor dem EuGH zur Speicherpflicht https://www.datensicherheit.de/fingerabdruecke-personalausweis-muendliche-anhoerung-eugh-speicherpflicht https://www.datensicherheit.de/fingerabdruecke-personalausweis-muendliche-anhoerung-eugh-speicherpflicht#respond Wed, 08 Mar 2023 21:50:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43000 Speicherpflicht für Fingerabdrücke bei Personalausweisen nicht vereinbar mit europäischen Grundrechten

[datensicherheit.de, 08.03.2023] Der Digitalcourage e.V. betont in seiner aktuellen Stellungnahme: „Wir wollen Personalausweise ohne Fingerabdrücke!“ – die Speicherpflicht für Fingerabdrücke bei Personalausweisen sei nicht vereinbar mit europäischen Grundrechten und deshalb sei dagegen Klage eingereicht worden. Digitalcourage engagiert sich nach eigenen Angaben seit 1987 für „Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im Digitalen Zeitalter“. Betont wird dabei: „Wir sind technikaffin; doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie ,verdatet und verkauft’ wird.“

Große Kammer des EuGH verhandelt über Digitalcourage-Klage gegen Fingerabdrücke in Personalausweisen

Am 14. März 2023 werde um 9.30 Uhr eine mündliche Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stattfinden.

„Die Klage mit dem Aktenzeichen C-61/22 wird vor der Großen Kammer verhandelt, die nur für besonders bedeutsame und komplexe Fragen zusammenkommt.“ Das Urteil in diesem Fall werde alle Bürger der EU betreffen.

Entscheidung, ob Speicherpflicht für Fingerabdrücke beider Zeigefinger gekippt wird

Seit August 2021 gelte in Deutschland: „Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss verpflichtend die Fingerabdrücke beider Zeigefinger scannen und speichern lassen.“ Das diese Speicherpflicht in Deutschland regelnde Gesetz sei die Umsetzung einer EU-Verordnung. Gegen diese Verordnung klagt Digitalcourage demnach vor dem EuGH.

„Unser Kläger, Detlev Sieber, Geschäftsführer von Digitalcourage, hat im November 2022 einen Personalausweise ohne gespeicherte Fingerabdrücke beantragt.“ Dieser Fall sei sodann an das Verwaltungsgericht Wiesbaden übergeben worden – dieses „ist unserer Argumentation gefolgt und hat uns mit unserer Klage direkt an den Europäischen Gerichtshof verwiesen“. Dort werde nun entschieden, „ob die Speicherpflicht – mit Wirkung für alle EU-Staaten – gekippt wird“.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Perso ohne Finger! / Seit August 2021 müssen wir zwangsweise Fingerabdrücke im Personalausweis speichern lassen. Digitalcourage findet das übergriffig und undemokratisch – und hat dagegen Klage eingereicht.

digitalcourage, Julia Witte, 19.10.2022
#PersoOhneFinger / Fingerabdruckpflicht wird EuGH vorgelegt

digitalcourage, 11.05.2022
#PersoOhneFinger / Unsere juristische Argumentation

datensicherheit.de, 06.04.2022
Gegen Fingerabdruckpflicht: Digitalcourage klagt vor EuGH / Digitalcourage appelliert an Bundesregierung, sich im Sinne der Grundrechte der Bürger ablehnend zur Fingerabdruckpflicht zu äußern

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