Dr. Bernhard Rohleder – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 20 Jan 2014 18:00:43 +0000 de hourly 1 SEPA: Branchenverband BITKOM empfiehlt schnelle Umsetzung https://www.datensicherheit.de/sepa-bitkom-umsetzung https://www.datensicherheit.de/sepa-bitkom-umsetzung#respond Mon, 20 Jan 2014 18:00:43 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22839 Spezialisierte Dienstleister sorgen dafür, dass Überweisungen und Lastschriften zum Stichtag ausgeführt werden können

[datensicherheit.de, 20.01.2014] Der Hightech-Verband BITKOM empfiehlt allen Unternehmen, weiterhin mit Hochdruck an einer schnellen SEPA-Umsetzung zu arbeiten – trotz der Ankündigung der EU-Kommission, die Umstellungsfrist auf das neue, europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften um sechs Monate verlängern zu wollen.  „Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet die Umstellung aufgrund der europäischen Gesetzgebung einen hohen Verwaltungsaufwand. Wer mit der Anpassung seiner IT nicht unverzüglich beginnt, für den könnte auch die Fristverlängerung nicht ausreichen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. In der Vergangenheit hatte der BITKOM bereits darauf hingewiesen, dass viele Unternehmen die Komplexität der Umstellung unterschätzt haben.

Für eine kurzfristige Umstellung empfiehlt der Hightech-Verband deshalb spezialisierte Service-Anbieter („SEPA as a service“ / „Fast Track to SEPA“). Sie stellen die benötigte Hard- und Software für die SEPA-Umstellung zur Verfügung und gewährleisten den Zahlungsverkehr. Die Dienstleister wandeln dann die Lastschriften und Überweisungen vom alten System der Unternehmen in die neue SEPA-Welt um. Auch für Unternehmen, die ihre eigene IT bereits auf SEPA umgestellt haben, können solche Dienstleister interessant sein. Rohleder: „Wer ganz sicher gehen will, kann SEPA as a service als Back-Up-Plan nutzen, um im Falle von Problemen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu garantieren.“

Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) wird zum 1. Februar ein einheitliches Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Europa eingeführt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll SEPA zwar weiterhin am offiziellen Termin starten, in der Praxis würden die bisherigen Überweisungsverfahren aber noch bis zum 1. August funktionieren.

SEPA wird in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz eingeführt. Von der Umstellung sind sämtliche Abteilungen eines Unternehmens betroffen, die mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu tun haben: etwa IT, Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf oder die Personalabteilung. Einer Studie von ibi – Research aus dem Jahr 2013 zufolge droht 45 Prozent der Unternehmen mit Problemen nach der SEPA-Einführung innerhalb von zwei Wochen die Zahlungsunfähigkeit.

Alle für Unternehmen wichtigen Informationen zur SEPA-Umstellung hat der BITKOM in einem Leitfaden „SEPA 2.0“ zusammengefasst.

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BITKOM: Leistungsschutzrecht drängt kleine Anbieter aus dem Markt https://www.datensicherheit.de/bitkom-leistungsschutzrecht-draengt-kleine-anbieter-markt https://www.datensicherheit.de/bitkom-leistungsschutzrecht-draengt-kleine-anbieter-markt#respond Wed, 31 Jul 2013 16:19:59 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22173 Umstrittenes  Gesetz tritt am 01. August 2013 in Kraft – Verlage wollen weiter ihre Inhalte bei Google anzeigen lassen

[datensicherheit.de, 31.07.2013] Der Hightech-Verband BITKOM sieht seine Kritik am morgen in Kraft tretenden Leistungsschutzrecht bestätigt. So hat die beliebte Newssuchmaschine Rivva angekündigt, aufgrund der neuen Rechtslage keine Anrisstexte mehr anzuzeigen. „Wir haben von Anfang an gewarnt: Das Gesetz ist innovationsfeindlich und schadet gleichermaßen den Internetnutzern wie der Netzwirtschaft. Genau das erleben wir jetzt“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Zudem sind etliche Details des Gesetzes weiterhin unklar, Gerichtsverfahren damit vorprogrammiert. „Bürokratie und Rechtsunsicherheit sind Gift für Start-ups. Innovative Ideen im Netz werden es in Deutschland künftig noch schwerer haben“, so Rohleder. Aber auch die Verlage selbst gehörten zu den Verlierern, da ihnen Leser für ihre Medienangebote verloren gingen, die durch Newsaggregatoren wie Suchmaschinen erst auf Inhalte aufmerksam würden.

Bei Google, das im Zentrum der Kritik der Verlage stand, ändert sich dagegen vorerst nichts. Google wird ab 1. August nur noch Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche anzeigen, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Dabei zeichnet sich ab, dass fast ausnahmslos alle und auch große Verlage, die zuvor vehement für ein Leistungsschutzrecht gestritten hatten, weiterhin dort gelistet sein wollen. „Die für alle beste Lösung wäre, das Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht schnell wieder in der Versenkung verschwinden zu lassen“, so Rohleder. „Dieser deutsche Sonderweg führt ins Nichts.“

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BITKOM fordert eindeutige Regelungen für Betreiber von WLAN-Hot-Spots https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-eindeutige-regelungen-fuer-betreiber-wlan-hot-spots https://www.datensicherheit.de/bitkom-fordert-eindeutige-regelungen-fuer-betreiber-wlan-hot-spots#respond Thu, 06 Jun 2013 15:10:42 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22001 Uneinheitliche Rechtsprechung birgt Gefahr teurer Abmahnungen

[datensicherheit.de, 06.06.2013] Der Hightech-Verband BITKOM bedauert die anhaltende Rechtsunsicherheit für die Betreiber von offenen WLAN-Angeboten und Hot Spots. „Die Politik sollte dafür sorgen, dass es klare Regeln gibt, an denen sich die Anbieter von Hot Spots orientieren können“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Aktuell ist eine entsprechende Initiative im Wirtschaftsausschuss des Bundestages gescheitert. „Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen ist ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden darf“, so Rohleder.

Nach der derzeitigen Rechtsprechung kann der Betreiber eines Hot Spots als Störer für Rechtsverletzungen der Nutzer in Anspruch genommen werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen,  wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hot Spots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, bestehen allerdings weiterhin Unklarheiten. Das gilt auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.

Foto: BITKOM

Foto: BITKOM

Dr. Bernhard Rohleder: Forderung nach eindeutige Regelungen für Betreiber von WLAN-Hot-Spots

Die Anforderungen, die verschiedene Landgerichte in der Vergangenheit definiert haben, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von der Sperrung der für File-Sharing erforderlichen Ports bis zu schlichten Hinweisen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Andere Entscheidungen, die sich vermutlich auf WLANs übertragen lassen, sehen eine solche Pflicht aus fernmelderechtlichen Gründen nicht. Diese uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit bereits viele Betreiber eines Hot Spots veranlasst, ihre Angebote einzustellen.

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BITKOM: Kritik am neuen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-neuen-gesetzentwurf-fuer-leistungsschutzrecht https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-neuen-gesetzentwurf-fuer-leistungsschutzrecht#respond Wed, 29 Aug 2012 20:41:57 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20662 Rechtsunsicherheit zum Schaden Deutschlands muß unbedingt vermieden werden

[datensicherheit.de, 29.08.2012] Der Hightech-Verband BITKOM hat den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger erneut kritisiert. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Die Bundesregierung will das Gesetz gegen die grundsätzliche Kritik von Unternehmen, Bloggern und Internetexperten durchsetzen. Sie plant damit einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.“

Nach dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfasst das geplante Leistungsschutzrecht neben Suchmaschinen auch andere Dienste, die „Inhalte entsprechend aufbereiten“. Rohleder: „Der Gesetzentwurf lässt offen, welche Dienste gemeint sind. Diese Rechtsunsicherheit wird dazu führen, dass innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten vom deutschen Markt vertrieben werden.“
„Es gibt weder einen gesellschaftlichen noch einen politischen Konsens über die Notwendigkeit dieses neuen Schutzrechtes und der sich daraus ableitenden Abgaben. Die Diskussion darüber muss in der notwendigen Breite geführt werden, bevor ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird“, betonte Rohleder.

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