E-Geld – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 07 Dec 2011 14:46:30 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Anonyme Prepaid-Verfahren bis zu einem Schwellenwert von 100 Euro im Monat weiterhin möglich https://www.datensicherheit.de/anonyme-prepaid-verfahren-bis-zu-einem-schwellenwert-von-100-euro-im-monat-weiterhin-moeglich https://www.datensicherheit.de/anonyme-prepaid-verfahren-bis-zu-einem-schwellenwert-von-100-euro-im-monat-weiterhin-moeglich#respond Wed, 07 Dec 2011 14:46:30 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19493 Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention mit breiter Zustimmung angenommen

[datensicherheit.de, 07.12.2011] Identifizierungspflichten beim Erwerb von elektronischem Geldes sollten erst ab einem Schwellenwert von 100 Euro im Monat vorgeschrieben werden, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Anders als ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen, werde damit die von Peter Schaar im Gesetzgebungsverfahren aufgestellte, von den Datenschutzbeauftragten der Länder unterstützte Forderung jedenfalls teilweise erfüllt. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2011 das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention mit breiter Zustimmung angenommen. Mit diesem Gesetz sollten laut der Begründung festgestellte Defizite bei geldwäscherechtlichen Normen beseitigt werden. Der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf habe in den Ausschussberatungen zahlreiche Änderungen erfahren, berichtet Schaar. So sei zunächst vorgesehen gewesen, dass beim Vertrieb von elektronischem Geld (E-Geld) unabhängig vom Wert umfangreiche Kundinnen- und Kundendaten erheben werden sollten – beispielsweise wäre eine Tankstelle bereits beim Verkauf einer E-Geld-Karte im Wert von fünf Euro verpflichtet gewesen, Namen, Geburtsdatum und Anschrift zu erheben und für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
In den Beratungen der Bundestagsausschüsse habe erreicht werden können, dass nunmehr einen Schwellenwert von 100 Euro festzulegen. Nur wenn dieser Wert überschritten wird, bestehe eine Identifizierungspflicht, so Schaar. Bei wiederaufladbaren Karten beziehe sich dieser Schwellenwert auf die monatliche Aufladung.
Schaar begrüßt, dass der anonyme Erwerb von E-Geld damit nicht generell abgeschafft wird, kritisiert jedoch die nach wie vor bestehende „Tendenz, individuelles Handeln in immer stärkerem Maße zu registrieren“.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 06.12.2011
Peter Schaar / Anonyme Prepaid-Verfahren weiterhin (eingeschränkt) möglich

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Peter Schaar fordert Erhaltung der Möglichkeit zum anonymen elektronischen Bezahlen https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-fordert-erhaltung-der-moeglichkeit-zum-anonymen-elektronischen-bezahlen https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-fordert-erhaltung-der-moeglichkeit-zum-anonymen-elektronischen-bezahlen#respond Sat, 17 Sep 2011 21:54:22 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15717 Absage an eine flächendeckende und systematische Überwachung sämtlicher Zahlungsgeschäfte

[datensicherheit.de, 17.09.2011] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar kritisiert die Pläne der Bundesregierung, im Zuge der Änderung des Geldwäschegesetzes die bestehenden Möglichkeiten zum anonymen Erwerb von elektronischem Geld generell abzuschaffen:
Um Geldwäsche oder Finanzierung terroristischer Straftaten effektiv verhindern zu können, bedürfe es eines risikoorientierten Ansatzes, so Schaar. Der lasse sich aber nicht durch eine flächendeckende und systematische Überwachung sämtlicher Zahlungsgeschäfte erreichen. Die Jahresberichte der „Financial Intelligence Unit“, einer nach dem Geldwäschegesetz beim Bundeskriminalamt eingerichteten Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, belegten, dass ein Großteil der Verdachtsanzeigen lediglich Fälle von mittlerer oder sogar einfacher Kriminalität seien.
Statt die bestehenden Befugnisse endlich auf den Prüfstand zu stellen, wolle die Bundesregierung noch weitaus mehr personenbezogene Daten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger ausgeleuchtet wissen. Durch Neuregelungen im Geldwäschegesetz etwa würden beim Vertrieb von elektronischem Geld, zum Beispiel in Form von Prepaid-Karten, Name,
Geburtsdatum und Anschrift der Kunden unabhängig vom Wert der Karte zur Identifizierung erhoben. Damit müsste jede Tankstelle, die eine 5-Euro-Prepaid-Karte verkauft, Kundendaten erheben und für mindestens fünf Jahre vorhalten. Wenn man diesen Ansatz weiter denke, müsste demnächst auch der Gebrauch von Bargeld registriert werden.
Die vorgesehene generelle Identifizierungspflicht beim Vertrieb von E-Geld unabhängig von einem Schwellenwert hält Schaar nicht für verhältnismäßig, zumal sie auch europarechtlich nicht geboten sei. Zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehöre es, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden dürfe. Es sei kein Raum für weitere anlasslose Speicherungen, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten ziele.
Schaar appelliert an den Gesetzgeber, den überzogenen Ansatz der neuen Vorschläge entsprechend zu korrigieren.

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