Einzugsermächtig – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 05 Oct 2013 19:24:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 SEPA: Bundesregierung rät Verbrauchern zur baldigen Umstellung https://www.datensicherheit.de/sepa-bundesregierung-raet-verbrauchern-baldigen-umstellung https://www.datensicherheit.de/sepa-bundesregierung-raet-verbrauchern-baldigen-umstellung#comments Sat, 05 Oct 2013 19:24:14 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22490 Ab Februar 2014 werden neue Regeln für den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr verpflichtend

[datensicherheit.de, 05.10.2013] Ab Februar 2014 gelten für alle Überweisungen und Lastschriften die neuen Regelungen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA.
Doch noch zeigten zu wenige Verbraucher daran Interesse, wie kürzlich eine Meinungsumfrage ergeben habe. Im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken befragte die Gesellschaft für Konsumforschung 1.000 Bürger über 18 Jahren. Demnach zeigten 76 Prozent kein Interesse an dem neuen europäischen Überweisungs- und Lastschriftverfahren. Die Banken appellieren indes dringend an die Verbraucher, die Umstellung alsbald in Angriff zu nehmen, denn den Zahlungsverkehr umzustellen, gehe nicht von heute auf morgen. Einmal umgestellt gebe es sogar Vorteile, da die Verbraucherrechte damit erweitert würden. Im Vergleich zur bisherigen Einzugsermächtigungslastschrift biete die SEPA-Lastschrift besseren Schutz. Verbraucher erhielten nämlich das Recht, ihrer Bank eine Vielzahl an Aufträgen zu erteilen – Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag, eine bestimmte Dauer oder beides zu begrenzen, ein Zahlungskonto ganz für Lastschriften zu blockieren sowie Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger zuzulassen oder auszuschließen. Schuldner könnten die SEPA-Basislastschrift zudem ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig machen. Diese acht Wochen gälten bereits seit Mitte 2012 auch für das herkömmliche deutsche Einzugsermächtigungsverfahren. Wenn der Kontoinhaber vorher kein Mandat erteilt hat, könne er noch 13 Monate später einer Abbuchung widersprechen.

IBAN – die neue Kontonummer

Für Verbraucher ändert sich die Kontonummer. Die neue internationale Bankkontonummer IBAN enthält künftig die Bankleitzahl gleich mit. Zusätzlich verfügt sie über eine Länderkennung, zum Beispiel „DE“ für Deutschland, und eine Prüfziffer. Es wird damit nicht schwieriger, sich die IBAN zu merken.
Banken dürfen den Verbrauchern für eine Übergangszeit bis Ende Januar 2016 anbieten, dass sie für ihre Inlandszahlungen weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl verwenden können. Das tun viele Banken bereits. In diesem Falle „übersetzen“ die Banken die Angaben in die IBAN.

Wer den Zahlungsmodus noch nicht umgestellt hat, sollte nicht bis Ende Januar 2014 warten. Für das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Vertragspartner dieses Zahlungsverfahren bereits anbieten. Weiterhin wird es bis Ende Januar 2016 möglich sein, in Geschäften das elektronische Lastschriftverfahren zu nutzen. Verbraucher könnten dies – wie bisher – mit ihrer Girokarte und einer Unterschrift auf dem Beleg tun.
Die EU hat bereits 2008 mit SEPA den europaweiten Zahlungsverkehr vereinheitlicht. Denn Zahlungen in und aus dem Ausland waren oft aufwändig. Mitunter gab es wegen der verschiedenen Zahlungssysteme Fehlbuchungen. Zunächst galten die neuen Regelungen nur für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Ab Februar 2014 werden sie für den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr verpflichtend.

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