Empfehlung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 19 Apr 2019 23:45:30 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Bitkom-Kritik an EU-Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-an-eu-empfehlung-zur-bekaempfung-illegaler-inhalte-im-internet https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-an-eu-empfehlung-zur-bekaempfung-illegaler-inhalte-im-internet#respond Thu, 01 Mar 2018 22:45:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27327 Upload-Filtering könnte Meinungsfreiheit noch weiter zurückdrängen

[datensicherheit.de, 01.03.2018] In einer Empfehlung an die EU-Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission am 1. März 2018 erläutert, mit welchen Maßnahmen künftig alle illegalen Inhalte im Internet bekämpft werden sollen. Darunter fallen demnach sowohl schwerstkriminelle Akte wie die Verbreitung von Terrorpropaganda oder Kinderpornographie wie auch Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen oder Verstöße gegen Kennzeichenpflichten bei Verbraucherprodukten. Der Branchenverband Bitkom kritisiert diese Vermengung:

Host-Provider sollen rechtswidrige prüfen

„Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornographie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden“, unterstreicht Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Adressaten der Empfehlung sind laut Bitkom Medienplattformen und Soziale Netzwerke, aber auch Webshops – also sogenannte Host-Provider. Demnach sollen es diese ihren Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte direkt zu melden – so gemeldete Inhalte sollten sie dann zeitnah prüfen müssen und bei Bedarf entfernen bzw. sperren.

Upload-Filtering – massenhafte maschinelle Zensur im Internet

Durch ein sogenanntes Upload-Filtering sollten Host-Provider darüber hinaus die Verbreitung illegaler Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung verhindern:
Durch diese Filter würden rechtswidrige Inhalte vorweg automatisiert erkannt und blockiert werden. Doch: „Was so harmlos als Upload-Filter daherkommt, ist faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet“, warnt Rohleder.

Eingriff in verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit

Alleine bei der Bewertung von Urheberrechten wären die Konsequenzen verheerend: Jeder Inhalt – Text, Musik, Bild, Video – müsste zunächst einmal von Plattformbetreibern automatisiert urheberrechtlich bewertet werden, bevor er veröffentlicht werden kann.
In vielen Fällen werde das aufgrund der zahlreichen Abwandlungen von Inhalten oder z.B. von Zitaten in wissenschaftlichen oder journalistischen Veröffentlichungen in automatisierter Form nicht zuverlässig möglich sein. „Dies würde den tiefsten bislang dagewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit bedeuten“, befürchtet der Bitkom-Hauptgeschäftsführer.

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SEPA: Branchenverband BITKOM empfiehlt schnelle Umsetzung https://www.datensicherheit.de/sepa-bitkom-umsetzung https://www.datensicherheit.de/sepa-bitkom-umsetzung#respond Mon, 20 Jan 2014 18:00:43 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22839 Spezialisierte Dienstleister sorgen dafür, dass Überweisungen und Lastschriften zum Stichtag ausgeführt werden können

[datensicherheit.de, 20.01.2014] Der Hightech-Verband BITKOM empfiehlt allen Unternehmen, weiterhin mit Hochdruck an einer schnellen SEPA-Umsetzung zu arbeiten – trotz der Ankündigung der EU-Kommission, die Umstellungsfrist auf das neue, europaweit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften um sechs Monate verlängern zu wollen.  „Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet die Umstellung aufgrund der europäischen Gesetzgebung einen hohen Verwaltungsaufwand. Wer mit der Anpassung seiner IT nicht unverzüglich beginnt, für den könnte auch die Fristverlängerung nicht ausreichen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. In der Vergangenheit hatte der BITKOM bereits darauf hingewiesen, dass viele Unternehmen die Komplexität der Umstellung unterschätzt haben.

Für eine kurzfristige Umstellung empfiehlt der Hightech-Verband deshalb spezialisierte Service-Anbieter („SEPA as a service“ / „Fast Track to SEPA“). Sie stellen die benötigte Hard- und Software für die SEPA-Umstellung zur Verfügung und gewährleisten den Zahlungsverkehr. Die Dienstleister wandeln dann die Lastschriften und Überweisungen vom alten System der Unternehmen in die neue SEPA-Welt um. Auch für Unternehmen, die ihre eigene IT bereits auf SEPA umgestellt haben, können solche Dienstleister interessant sein. Rohleder: „Wer ganz sicher gehen will, kann SEPA as a service als Back-Up-Plan nutzen, um im Falle von Problemen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu garantieren.“

Mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) wird zum 1. Februar ein einheitliches Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Europa eingeführt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission soll SEPA zwar weiterhin am offiziellen Termin starten, in der Praxis würden die bisherigen Überweisungsverfahren aber noch bis zum 1. August funktionieren.

SEPA wird in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz eingeführt. Von der Umstellung sind sämtliche Abteilungen eines Unternehmens betroffen, die mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu tun haben: etwa IT, Buchhaltung, Vertrieb, Einkauf oder die Personalabteilung. Einer Studie von ibi – Research aus dem Jahr 2013 zufolge droht 45 Prozent der Unternehmen mit Problemen nach der SEPA-Einführung innerhalb von zwei Wochen die Zahlungsunfähigkeit.

Alle für Unternehmen wichtigen Informationen zur SEPA-Umstellung hat der BITKOM in einem Leitfaden „SEPA 2.0“ zusammengefasst.

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