Europäischer Datenschutztag – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 28 Jan 2026 16:18:30 +0000 de hourly 1 Meike Kamp am Europäischen Datenschutztag 2026: EU-Kommission rüttelt an den Grundpfeilern des Datenschutzes https://www.datensicherheit.de/meike-kamp-europaeischer-datenschutztag-2026-eu-kommission-grundpfeiler-datenschutz Thu, 29 Jan 2026 23:42:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52125 Anonymisierung und Pseudonymisierung in richtiger Umsetzung könnten dabei helfen, sowohl Daten sinnvoll zu nutzen als auch gleichzeitig den Datenschutz zu wahren

[datensicherheit.de, 30.01.2026] Der alljährliche „Europäische Datenschutztag“, jeweils am 28. Januar begangen, dient als eine bewusste fortwährende Initiative, um für Datenschutz und Privatsphäre zu sensibilisieren – konkret wird an diesem Tag an die Unterzeichnung des „Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten“ durch den Europarat am 28. Januar 1981 erinnert. Wie Anonymisierung und Pseudonymisierung richtig umgesetzt dabei helfen könnten, Daten zu nutzen und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren, war in diesem Zusammenhang auch Thema einer Veranstaltung am „Europäischen Datenschutztag 2026“, welche die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) zum Abschluss ihres Vorsitzes der DATENSCHUTZKONFERENZ (DSK) organisiert hatte: Meike Kamp, die BlnBDI, kritisierte dabei vehement die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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© Annette Koroll

BlnBDI Meike Kamp plädiert: Wir sollten den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten!

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg neuer DSK-Vorsitzender

Auf der Veranstaltung am 28. Januar 2026 wurde ein Zwischenstand der geplanten Anwendungshinweise der DSK zur Anonymisierung und Pseudonymisierung vorgestellt und mit Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Aufsicht diskutiert.

  • Zahlreiche Forschungsprojekte erhielten zudem Gelegenheit zur Präsentation ihrer praktischen Ansätze zur Anonymisierung personenbezogener Daten, etwa im Gesundheitswesen, im Mobilitätsbereich und bei Web-Statistiken.

Der jährlich wechselnde DSK-Vorsitz koordiniert die Zusammenarbeit und vertritt die DSK nach außen. Für das Jahr 2025 war Meike Kamp die DSK-Vorsitzende. Nun erfolgte für 2026 die Übergabe der Verantwortung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Prof. Dr. Tobias Keber.

Geplante Änderungen der Definition personenbezogener Daten berühren Kernbereich des Datenschutzes

Kamp kritisierte die Vorschläge der EU-Kommission zur DSGVO-Reform: Die geplanten Änderungen an der Definition personenbezogener Daten berührten den Kernbereich des Datenschutzes und gingen weit über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinaus, so in ihrem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung.

  • „Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Ich halte dies nicht für den richtigen Weg. Die EU-Kommission rüttelt mit der Änderung der Definition personenbezogener Daten an den Grundpfeilern des Datenschutzes!“ Es sei beispielsweise zu befürchten, dass dadurch viele Datenverarbeitungen im Kontext der Online-Werbung künftig nicht mehr unter das Datenschutzrecht fallen könnten.

Kamp spricht sich stattdessen für eine Stärkung von Verfahren der Pseudonymisierung und auch Anonymisierung aus: „Wir sollten den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Für Datenverarbeitungen mit guter Pseudonymisierung und geringen Auswirkungen für Betroffene sollte es gewisse Erleichterungen für Verantwortliche geben. Statt Begrifflichkeiten aufzuweichen, sollten wir solide Pseudonymisierung wagen!“

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25

WIKIPEDIA
Europäischer Datenschutztag

datensicherheit.de, 30.01.2026
Bitkom sieht Pseudonymisierung als Schlüssel, um Datenschutz und datengetriebene Anwendungen zusammenzubringen / Datenschutz gilt als das Innovationshemmnis Nummer 1 in der deutschen Wirtschaft – laut Susanne Dehmel müsste das nicht so sein

datensicherheit.de, 24.11.2025
DATENSCHUTZKONFERENZ: 10 Vorschläge zur DSGVO-Verbesserung im Kinderinteresse / Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ zum Anlass genommen, Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern vorzulegen

datensicherheit.de, 02.02.2025
Datenschutzkonferenz: Hilfestellungen für effektive Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten geplant / Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern fasste Beschluss auf 1. Zwischenkonferenz am 29. Januar 2025 in Berlin

datensicherheit.de, 20.01.2025
Pseudonymisierung: Europäischer Datenschutzausschuss hat Leitlinien beschlossen / Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßt Beschluss

datensicherheit.de 30.06.2020
Anonymisierung: Konsultationsverfahren erfolgreich / Der BfDI, Prof. Ulrich Kelber, dankt für rege Teilnahme

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Thales-Kommentar zum Data Privacy Day 2026: Datenschutz im KI-Kontext relevanter als je zuvor https://www.datensicherheit.de/thales-kommentar-data-privacy-day-2026-datenschutz-ki-kontext-relevanz Sun, 25 Jan 2026 23:46:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51968 Die meisten Datenschutzverletzungen werden heute nicht von Hackern verursacht – sie finden still und leise innerhalb der IT-Systeme statt

[datensicherheit.de, 26.01.2026] „Die meisten Datenschutzverletzungen werden heute nicht von Hackern verursacht. Sie finden still und leise innerhalb der IT-Systeme statt.“ Laut einer aktuellen Stellungnahme von Chris Harris, „EMEA Technical Director, Data and Application Security“ bei Thales, zeigen die Ergebnisse des „Thales Data Threat Report“ zwar, dass die Anzahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen von 37 Prozent im Jahr 2021 auf 15 Prozent im Jahr 2025 zurückgegangen ist – doch dieser scheinbare Fortschritt berge Gefahren. Ein Risiko besteht demnach darin, dass die meisten Datenschutzverletzungen, die derzeit auftreten, einfach übersehen werden – durch internen Missbrauch, übermäßige Datenerfassung und automatisierten Zugriff über APIs, Partner und Bots. Der Grund dafür liege darin, dass zumeist nicht genügend Kontrolle über und Einblick in diese automatisierten Prozesse bestehe.

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Foto: Thales

Chris Harris: Der „Data Privacy Day“ am 28. Januar 2026 sollte auch als ein Weckruf wahrgenommen werden!

Datenschutz als Vertrauensbasis der Kunden

Diese Verschiebung untergrabe bereits das Vertrauen. Untersuchungen zeigten, dass 82 Prozent der Verbraucher im vergangenen Jahr aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gekauft oder sich nach Alternativen umgesehen hätten.

  • Datenschutzverletzungen müssten also nicht unbedingt für Schlagzeilen sorgen, um echten Schaden anzurichten.

„Allzu oft werden Menschen aufgefordert, Unternehmen zu vertrauen, ohne dass sie ein klares, aussagekräftiges Verständnis davon erhalten, wie ihre Daten tatsächlich erfasst, weitergegeben und verwendet werden. Darüber hinaus liest kaum jemand die Geschäftsbedingungen.“

Datenschutz von vornherein in IT-Systeme integrieren

Harris führt aus: „KI und Automatisierung werden zu einem zentralen Bestandteil der Geschäftsabläufe, deshalb benötigen Maschinen heute sensible Daten in einem Umfang, für den traditionelle Datenschutzrahmen nie ausgelegt waren.“

  • Der Schutz personenbezogener Daten sei nicht mehr nur eine Frage der „Compliance“, sondern auch der Technik und Transparenz.

Der „Data Privacy Day“ am 28. Januar 2026 verstehe sich so und sollte auch als ein Weckruf wahrgenommen werden. „Immer mehr Daten werden von KI, APIs und Bots abgerufen. Deshalb müssen Unternehmen den Datenschutz von vornherein in ihre Systeme integrieren und dabei eine weitaus bessere Kontrolle und klarere Kommunikation darüber gewährleisten, wie Daten erfasst, weitergegeben und verwendet werden“, gibt Harris abschließend zu bedenken. Andernfalls riskierten sie in einer zunehmend automatisierten Welt das Vertrauen ihrer Kunden zu verlieren.

Weitere Informationen zum Thema:

THALES
THALES + imperva: Creating a Global Leader in Cybersecurity Applications • Data • Identities

THALES, Thales-Blog
Chris Harris | Associate VP, Sales Engineering

THALES, 2025
2025 Thales Data Threat Report: AI, Quantum and the Evolving Data Threatscape

WIKIPEDIA
Europäischer Datenschutztag

datensicherheit.de, 27.01.2025
Umfrage zum Europäischen Datenschutztag: Mehrheit der Deutschen findet Datenschutz im Netz zu kompliziert / eco-Verband gibt Tipps zum verantwortungsbewussten Umgang mit Datenschutzrichtlinien

datensicherheit.de, 22.01.2025
Der Europäische Datenschutztag am 28. Januar soll Bürger sensibilisieren, die eigenen Daten besser zu schützen / 2025 steht die Rolle des Datenschutzes als Schutz der demokratischen Gesellschaft vor übermäßigen Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger durch öffentliche oder private Akteure im Fokus

datensicherheit.de, 24.01.2024
Europäischer Datenschutztag 2024: Verbraucher-Datenschutz wurzelt in Unternehmen / Verantwortung für gesetzeskonformen Umgang mit Daten liegt vor allem bei Unternehmen, welche diese erheben und verarbeiten

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Menschenrecht Datenschutz in Zeiten des Cyber-Informationskrieges https://www.datensicherheit.de/menschenrecht-datenschutz-zeit-cyber-informationskrieg https://www.datensicherheit.de/menschenrecht-datenschutz-zeit-cyber-informationskrieg#respond Thu, 28 Jan 2021 19:22:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38817 Datenschutz mehr als nur eine gesetzliche Aufgabe

[datensicherheit.de, 28.01.2021] Edwin Weijdema, „Global Technologist, Product Strategy“ bei Veeam, betont in einer aktuellen Stellungnahme zum „Europäischen Datenschutztag 2021“, dass der Schutz personenbezogener Daten „mehr als nur eine gesetzliche Aufgabe“ sei – nämlich ein „Menschenrecht“, welches verteidigt werden müsse.

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Edwin Weijdema, „Global Technologist, Product Strategy“ bei Veeam | Foto: Veaam

Edwin Weijdema fordert Bewahrung des Kundenvertrauens als eine der Hauptprioritäten aller Firmen – eines der wichtigsten Güter überhaupt

Integrität der Menschenrechte: Verantwortung zunehmend bei Datenschutz- und Cyber-Sicherheitstechnologien

Desinformation untergrabe das Potenzial der Technologie, „eine positive Kraft für Branchen, Unternehmen und Gemeinschaften zu sein“. Derzeit vergehe kaum ein Gespräch ohne Erwähnung des Begriffs „Fake News“ und deren Fähigkeiten, „den kritischen Diskurs über Ereignisse auf der ganzen Welt in die Irre zu führen“.
In Kombination mit der Tatsache, dass die Definition von Privatsphäre im „Zeitalter des Überwachungskapitalismus“ ständig neu definiert werde, bedeute dies, „dass es sich sozusagen um ein Minenfeld handelt, wenn es um den Schutz unserer Daten geht“. Vor diesem Hintergrund liege die Verantwortung zunehmend bei Datenschutz- und Cyber-Sicherheitstechnologien, „um die Integrität unserer Menschenrechte zu schützen“. Weijdemas Forderung: „Darum müssten auch Unternehmen sicherstellen, dass sie Daten ethisch korrekt, regelkonform und sicher nutzen.“
Der „Europäische Datenschutztag“ sei eine Gelegenheit, einige der Technologien zu erkunden, die im Kampf gegen cyber-getriebene (Des-)Informationen führend seien, „und wie Unternehmen sich wappnen können, um unsere Rechte als Arbeitnehmer, Verbraucher und Bürger zu schützen“, betont Weijdema.

Datenschutz als Menschenrecht – in der Konvention 108 dokumentiert

Was viele nicht wüssten: „Datenschutz ist ein Menschenrecht“. Aus diesem Grund werde in Europa der „Datenschutztag“ gefeiert, der in diesem Jahr – 2021 – den 40. Jahrestag des Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten markiere.
Weijdema erläutert: „Kurz gesagt ist das die ,Konvention 108‘: Der Vertrag, der die ersten EU-weiten Datenschutzgesetze hervorbrachte, die heute in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt sind.“
Trotz der hohen Bußgelder komme es aber zu oft noch zu Verfehlungen, welche für Schlagzeilen sorgten.

Datenschutz und -sicherheit schützen: Technologie eine wichtige Waffe

Technologie sei ein „zweischneidiges Schwert“, so Weijdema: „Sie ist Wegbereiter für die Verbreitung von Desinformation, aber ist auch die beste Waffe im Kampf gegen Cyber-Kriminelle. Ein Beispiel: Ransomware ist eine der hartnäckigsten und häufigsten Bedrohungen für Unternehmen aller Branchen und Regionen, die Dateien und Systeme verschlüsselt, um Geld zu erpressen.“ Viele Angriffe hätten es sogar auf Produktions- und Backup-Dateien sowie Dokumente abgesehen. „Werden diese verschlüsselt, bleibt den Unternehmen keine andere Wahl, als den Forderungen der Cyber-Kriminellen nachzukommen“, warnt Weijdema.
Laut der „Veeam Ransomware-Studie 2019“ würden die weltweiten Kosten für Ransomware-Schäden bis Ende 2021 auf 20 Milliarden US-Dollar (rund 16,5 Milliarden Euro) geschätzt. Noch schädlicher sei es jedoch, wenn die Ransomware-Angreifer drohten, die vor der Verschlüsselung gestohlenen Daten zu veröffentlichen. Erschwerend hinzu komme, dass die Cyber-Kriminellen eng zusammenarbeiteten. Um dies zu bekämpfen, müsse Technologie im Verbund eingesetzt werden, wie durch die Ransomware-Schutz-Allianz, die Veeam mit einer Reihe von Partnern gebildet habe – darunter: Cisco, AWS, Lenovo, HP und Cloudian.
Außerdem suchten Hacker stets nach neuen und innovativen Wegen, um Daten zu stehlen und Angriffe durchzuführen, weswegen seit dem Beginn der „Covid-19“-Krise die Unternehmen nicht die einzigen Parteien seien, welche ihre Digitale Transformation beschleunigten. „Ergebnis: Ein Anstieg der Attacken auf Cloud-Systeme um 250 Prozent von 2019 bis 2020.“ Als Reaktion darauf sei es wichtiger denn je geworden, mit Technologiepartnern zusammenzuarbeiten, welche nicht nur die Anforderungen des derzeitigen Daten-Managements erfüllten, sondern die Cloud- und Sicherheitslösungen der Zukunft im Blick hätten.

Datenschutz: Daten ethisch korrekt, rechtskonform und sicher nutzen

Aufgrund der Menge sensibler Daten trügen Unternehmen mehr denn je die Verantwortung, „die gespeicherten Daten ethisch korrekt, gesetzeskonform und sicher zu nutzen“. Es handele sich nicht um eine „nette Dreingabe“. Es sei ein Menschenrecht, das gewahrt werden müsse. Dennoch unterstützten zu viele Unternehmen mit einer nachlässigen Herangehensweise an die Datensicherheit ungewollt die Bemühungen krimineller Machenschaften. Um dem entgegenzuwirken sei Technologie ein wichtiger Vorreiter.
„Es ist daher wichtig, eine Sicherheitslösung für das Daten-Management zu finden, die mit allen IT-Umgebungen zurechtkommt – ob Cloud, Multi-Cloud, Hybrid oder Rechenzentrum – und jede Unternehmensgröße verwalten kann“, so Weijdema. Nur so könne sie die Anforderungen der Datensicherheit, der Compliance, des Auditings und letzten Endes des Kundeschutzes erfüllen.
„Im Jahr 2021 sollte die Bewahrung des Kundenvertrauens eine der Hauptprioritäten aller Firmen sein, eines der wichtigsten Güter überhaupt.“ Aus diesem Grund sollte eine gute Backup- und Wiederherstellungsstrategie und eine zuverlässige Lösung zur Datenverwaltung zum festen Bestandteil der IT-Sicherheit jedes Unternehmens werden, um den Datenschutz und damit die Menschenrechte einhalten zu können, unterstreicht Weijdema.

Weitere Informationen zum Thema:

COUNCIL OF EUROPE
Data Protection / Convention 108 and Protocols

VEEAM
Identify and protect yourself against ransomware

ZDNet, Danny Palmer, 14.07.2020
Ransomware warning: Now attacks are stealing data as well as encrypting it / Cyber criminals are increasingly bullying victims by threatening to leak data if they don’t pay – and the problem is likely going to get worse, say researchers.

aqua
Cloud Native Threat Report / Attacks in the Wild on Container Infrastructure

datensicherheit.de, 19.01.2021
Europäischer Datenschutztag 2021: Einladung zu EAID-Veranstaltung / „Digitalisierung in Pandemiezeiten: Besser mit (weniger) Datenschutz?“

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Schrems II als Dilemma für KMU https://www.datensicherheit.de/schrems-ii-dilemma-kmu https://www.datensicherheit.de/schrems-ii-dilemma-kmu#respond Tue, 26 Jan 2021 20:09:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38791 Mit dem Urteil des EuGH wächst der Druck auf KMU

[datensicherheit.de, 21.01.2021] Zum „Europäischen Datenschutztag“ am 28. Januar 2021 wirft Mareike Vogt, Fachexpertin für Datenschutz beim TÜV SÜD, einen Blick auf die größten Herausforderungen, welche das Thema Datenschutz im Jahr 2021 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereithält. Vor 40 Jahren sei die europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden, weshalb jährlich am 28. Januar der „Europäische Datenschutztag“ begangen werde. Der Datenschutz stelle nun Unternehmen weiterhin vor große Herausforderungen: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Sachen „Schrems II“ wachse der Druck auf KMU, ihre Prozesse und Abläufe neu zu evaluieren und den Regularien der EU-DSGVO anzupassen.

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Foto: TÜV SÜD

Mareike Vogt: KMU müssen Prozesse sowie Soft- und Hardware schleunigst anpassen

Nachlässigkeit der Politik stellt jetzt besonders KMU vor große Schwierigkeiten

Die EU-DSGVO gebe vor, dass der Transfer personenbezogener Daten an einen Staat außerhalb von EU/EWR unter anderem nur erlaubt sei, wenn die Zielländer oder -organisationen einen gleichwertigen Datenschutz zur EU-DSGVO garantierten. Diese Anforderung erfüllten beispielsweise die USA nicht, weswegen der „EU Privacy Shield“ vom EuGH in der Klage „Schrems II“ gekippt worden sei.
„Laut vieler Experten war dies bereits abzusehen, seit das Abkommen eingeführt wurde.“ Die Nachlässigkeit der Politik stelle jetzt besonders KMU vor große Schwierigkeiten: „Es gilt, die eigenen Prozesse und die dabei genutzte Soft- und Hardware (beispielsweise Rechenzentren) schleunigst anzupassen.“

KMU mit „as-a-Service“-Diensten müssen Verträge überprüfen

KMU griffen in ihrer täglichen Arbeit meist auf Software-Lösungen und „as-a-Service“-Dienste von größeren, etablierten Anbietern zurück oder sie richteten sich nach den Prozessen und Anforderungen ihrer Kunden. Um sicherzugehen, „dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten dem Urteil entsprechend geschützt werden, muss dies nun alles überprüft werden“. Sollten KMU nämlich Standardvertragsklauseln als Garantie mit den Anbietern der Dienste abgeschlossen haben, so könne es sein, dass diese ebenfalls durch „Schrems II“ beeinflusst würden.

Oftmals genügten diese Klauseln nicht zum Schutz der personenbezogenen Daten innerhalb der USA und weitere technische Maßnahmen müssten ergriffen werden. „Hinzu kommt, dass enorm viele Daten, auf den ersten Blick hinter Subdienstleistern versteckt, in die USA fließen oder dort auf Servern lagern, obwohl die Anbieter eigentlich ein europäisches Unternehmen sind oder hier Niederlassungen haben.“ Vogt warnt: Sind die Anbieter nicht in der Lage, sich dem Urteil anzupassen, so seien auch die KMU in der Pflicht, sich sofort nach neuen Lösungen umzusehen oder sogar die Dienste selbst zu stellen, beispielsweise „on premise“, also über eigene Server.

KMU, welche DSGVO nicht nachkommen, drohen Bußgelder und Bloßstellung

Viele KMU seien mit großen Herausforderungen durch „Schrems II“ konfrontiert. „Wer es versäumt, der EU-DSGVO nachzukommen, dem drohen empfindliche Bußgelder und die öffentliche Bloßstellung durch zivile Organisationen, wie zum Beispiel ,NOYB‘, die sich dem Datenschutz verschrieben haben.“ Diese schreckten nicht davor zurück, Unternehmen auch einmal an einen „digitalen Pranger“ zu stellen.
Vielen Firmen mangele es außerdem an entsprechenden Fachkräften, um die Forderungen umzusetzen. Es gebe jedoch einen einfachen Ausweg für die KMU aus diesem Dilemma: „Unabhängige Berater und extern benannte Datenschutzbeauftragte sind zugelassen und entlasten nicht nur das Unternehmen selbst, sondern garantieren zudem eine objektive Bewertung der Sachlage.“ Mit deren Hilfe könnten auch kleine und mittlere Betriebe ohne zu großen Aufwand ihre Systeme und Prozesse an die neue Situation anpassen, empfiehlt Vogt.

Weitere Informationen zum Thema:

edpb EUROPEAN DATA PROTECTION BOARD, 10.11.2020
Adopted -version for public consultations1Recommendations01/2020on measuresthat supplement transfer tools to ensure compliance with the EU level of protection of personal data

noyb
EU-US Transfers Complaint Overview

datensicherheit.de, 01.08.2020
Privacy Shield: Gemeinsame Stellungnahme deutscher Datenschützer / Stellungnahme zur Datenübermittlungen in Drittstaaten nach einschlägigem EuGH-Urteil

datensicherheit.de, 20.07.2020
TeleTrusT: Handlungsempfehlungen nach Aus für Privacy Shield / Stellungnahme des Bundesverbandes IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) zum Urteil des EuGH

datensicherheit.de, 18.07.2020
Privacy Shield: Tipps für Unternehmen nach EuGH-Urteil / Dr. Martin Pflüger und Dr. Christian Tinnefeld geben Empfehlungen für Unternehmen

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Europäischer Datenschutztag 2021: Einladung zu EAID-Veranstaltung https://www.datensicherheit.de/europaeischer-datenschutztag-2021-einladung-eaid-veranstaltung https://www.datensicherheit.de/europaeischer-datenschutztag-2021-einladung-eaid-veranstaltung#respond Tue, 19 Jan 2021 20:55:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38707 „Digitalisierung in Pandemiezeiten: Besser mit (weniger) Datenschutz?“

[datensicherheit.de, 19.01.2021] Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. und aktuell der Vorsitzende der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) in Berlin, lädt nach eigenen Angaben zu der EAID-Veranstaltung zum „Europäischen Datenschutztag 2021“ ein:

„Digitalisierung in Pandemiezeiten: Besser mit (weniger) Datenschutz?“

Montag, 1. Februar 2021, 18.00-19.30 Uhr (s.t.)

Wegen der derzeitigen Kontaktbeschränkungen werde diese Veranstaltung virtuell durchgeführt – Anmeldung per E-Mail an anmeldung@eaid-berlin.de erforderlich.

Liste der Referenten (ohne Gewähr):

  • Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
  • Prof. Dr. Katharina Anna Zweig, Universität Kaiserslautern
  • Henning Tillmann, D64, Zentrum für digitalen Fortschritt, Berlin
  • Dr. Jasper Littmann, Norwegian Institute of Public Health, Oslo
  • Dominik Wörner, Geschäftsführer DarfIchRein GmbH, München

Zunehmende Bedeutung digitaler Verfahren rückt Datenschutz stärker in den Fokus

Die „Corona-Pandemie“ habe „Home Office“, „Home Schooling“ und digitale Kommunikation in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Zugleich stelle sich die Frage, wie digitale Werkzeuge zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zur Organisation der gerade begonnenen Impfkampagne beitragen könnten.
Die zunehmende Bedeutung digitaler Verfahren rücke auch den Datenschutz stärker in den Fokus des öffentlichen Interesses: „Behindert er sinnvolle Lösungen oder trägt er umgekehrt dazu bei, dass neue Arbeits- und Kommunikationsformen akzeptiert werden?“

Weitere Informationen zum Thema:

EAID
01.02.2021: Digitalisierung in Pandemiezeiten: Besser mit (weniger) Datenschutz?

datensicherheit.de, 20.11.2019
Peter Schaar: Grundrechte und Rechtstaatlichkeit nicht verhandelbar

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Veranstaltungen zum Europäischen Datenschutztag 2014 https://www.datensicherheit.de/veranstaltungen-europaeischen-datenschutztag-2014 https://www.datensicherheit.de/veranstaltungen-europaeischen-datenschutztag-2014#comments Mon, 27 Jan 2014 14:27:35 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22884 Von der Datensammlung durch Nachrichtendienste bis zum Beschäftigtendatenschutz

[datensicherheit.de, 27.01.2014] Vor dem Hintergrund der Enthüllungen Edward Snowdens über die Ausspähung der elektronischen Kommunikation durch Geheimdienste behandelt der 8. Europäische Datenschutztag am 28. Januar 2014 die Risiken, die sich aus der technischen Entwicklung für die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger ergeben. Der Begriff  „Big Data“ steht dabei für die technischen Möglichkeiten, Daten in bislang nicht gekanntem Umfang zu erfassen, zu speichern und auszuwerten, um in den Datenbeständen Muster zu erkennen und Verhaltensprognosen Einzelner zu erstellen.

Die technischen Möglichkeiten werden, wie die Berichte Snowdens zeigen, auch von Nachrichtendiensten genutzt. Diese greifen damit in die Grundrechte der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung und auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in einschneidender Weise ein.

Die Veranstaltung „Big Data für Bond 2.0 – Für eine menschenrechtliche Einhegung der Nachrichtendienste in Zeiten von Big Data“ am 28. Januar 2014 in Berlin behandelt die Frage, wie grundrechtsschützende Regelungen auch gegenüber in- und ausländischen Nachrichtendiensten durchgesetzt werden können. Dabei ist der vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Maßstab entscheidend, wonach die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf. Dies gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sie sich in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.

Auch in Rheinland-Pfalz gibt es Veranstaltungen zum 8. Europäischen Datenschutztag. Der LfDI unterstützt in diesem Jahr eine Aktion von Boehringer Ingelheim zur Steigerung der Aufmerksamkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Datenschutzfragen. Dazu findet eine prominent besetzte Podiumsdiskussion zum Thema „Beschäftigtendatenschutz“ mit Vertretern des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaften statt. Auf dieser werden aktuelle Fragen des Datenschutzes – besonders solche der Beschäftigten selbst – beantwortet.

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Anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztags werden Zweifel an der Vorratsdatenspeicherung artikuliert https://www.datensicherheit.de/anlaesslich-des-6-europaeischen-datenschutztags-werden-zweifel-an-der-vorratsdatenspeicherung-artikuliert https://www.datensicherheit.de/anlaesslich-des-6-europaeischen-datenschutztags-werden-zweifel-an-der-vorratsdatenspeicherung-artikuliert#respond Fri, 27 Jan 2012 17:25:08 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19664 Dagmar Hartge, Peter Schaar und Dr. Thomas Petri fordern Nachweis der Erforderlichkeit

[datensicherheit.de, 27.01.2012] Dagmar Hartge, Vorsitzende der „Datenschutzkonferenz 2012“ und Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, und Dr. Thomas Petri, Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, weisen darauf hin, dass die Erforderlichkeit einer mindestens sechsmonatigen „Vorratsdatenspeicherung“ nach wie vor nicht nachgewiesen sei.
Mittlerweile setze sich sogar ein interner Bericht der EU-Kommission vom 15. Dezember 2011 kritisch mit der aktuellen EU-Richtlinie zur „Vorratsdatenspeicherung“ auseinander.
Wer eine „Vorratsdatenspeicherung“ befürwortet, müsse wegen des damit verbundenen tiefgreifenden grundrechtlichen Eingriffs in die Kommunikationsfreiheit konkret belegen können, bei welchen Straftaten welche Daten wie lange und unter welchen technischen Rahmenbedingungen unbedingt gespeichert werden müssten, um das Ziel einer effektiven Strafverfolgung sicherzustellen.
Dieser Nachweis der Erforderlichkeit sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Richtlinie zur „Vorratsdatenspeicherung“ im Einklang mit Artikel 8 Europäische Grundrechtecharta steht. Solange dieser Nachweis nicht erbracht sei, dürfe es keine „Vorratsdatenspeicherung“ geben, so Dr. Thomas Petri anlässlich des „6. Europäischen Datenschutztages 2012“.

Weitere Informationen zum Thema:

Virtuelles Datenschutzbüro, 27.01.2012
BayLfD: 6. Europäischer Datenschutztag – Veranstaltung in Berlin und im Livestream zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“

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Bundesdatenschutzbeauftragter: Datenschutz muss europaweit gestärkt werden https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-datenschutz-muss-europaweit-gestaerkt-werden https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-datenschutz-muss-europaweit-gestaerkt-werden#respond Mon, 24 Jan 2011 22:06:50 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14358 Peter Schaars Stellungnahme im Vorfeld des 5. Europäischen Datenschutztags

[datensicherheit.de, 24.01.2011] Kurz vor dem fünften Europäischen Datenschutztag am 28. Januar 2011 erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, dass der Datenschutz europaweit gestärkt werden müsse:
Die Debatte über den Datenschutz im Internet zeige, dass nationale Regelungen allein nicht ausreichten. So würden globale Internetunternehmen wie Google und facebook die Auffassung vertreten, nicht an das europäische Recht oder die Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten gebunden zu sein.
Die anstehenden Änderungen des europäischen Rechtsrahmens müssten gewährleisten, dass sich alle in Europa aktiven Unternehmen an die gleichen Standards zu halten haben. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder forderten einen verbesserten Rechtsschutz im Internet und den Schutz vor Profilbildung. Daten aus unterschiedlichen Quellen sollten nur im Ausnahmefall und unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zusammengeführt werden dürfen.
Der fünfte Europäische Datenschutztag in Berlin steht unter dem Motto „Datenschutz in Europa – Quo vadis?“. Die Stellungnahme der deutschen Datenschützer bezieht sich auf die Mitteilung der Kommission „Ein Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“ (KOM(2010) 609 endg.) vom 4. November 2010.

Weitere Informationen zum Thema:

Virtuelles Datenschutzbüro
Europäischer Datenschutztag

BfDI
Datenschutzrichtlinie 95/46/EG; Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

BfDI, 24.01.2011
Schaar: Datenschutz europäisch denken!

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https://www.datensicherheit.de/bundesdatenschutzbeauftragter-datenschutz-muss-europaweit-gestaerkt-werden/feed 0
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder tagt am 28. Januar 2011 https://www.datensicherheit.de/konferenz-der-datenschutzbeauftragten-des-bundes-und-der-laender-tagt-am-28-januar-2011 https://www.datensicherheit.de/konferenz-der-datenschutzbeauftragten-des-bundes-und-der-laender-tagt-am-28-januar-2011#comments Tue, 14 Dec 2010 21:23:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14007 Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts insbesondere im Internet

[datensicherheit.de, 14.12.2010] Am 28. Januar 2011 wird zum fünften Mal der Europäische Datenschutztag ausgerichtet:
Einer Initiative des Europarats folgend soll dieser Tag das Bürger-Bewusstsein für den Datenschutz erhöhen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nimmt diesen Tag zum Anlass und weist auf ein aktuelles Datenschutzthema hin – diesmal soll die Reform des europäischen Datenschutzrechts in der Berliner Landesvertretung Baden-Württembergs erörtert werden.
Zuletzt hatte die Europäische Kommission in einer Mitteilung die Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts skizziert. Dabei geht es unter anderem um die Verbesserung des Datenschutzes im Internet.

Weiterführende Informationen in Kürze auf der Website des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zum Thema:

Virtuelles Datenschutzbüro
Europäischer Datenschutztag

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https://www.datensicherheit.de/konferenz-der-datenschutzbeauftragten-des-bundes-und-der-laender-tagt-am-28-januar-2011/feed 1
Veranstaltungshinweis: 4. Europäischer Datenschutztag am 28.01.2010 in Berlin https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-4-europaeischer-datenschutztag-am-28012010-in-berlin https://www.datensicherheit.de/veranstaltungshinweis-4-europaeischer-datenschutztag-am-28012010-in-berlin#respond Wed, 27 Jan 2010 21:42:46 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=9820 Gesundheitsdaten im Netz: Zu Risiken und Nebenwirkungen für das Persönlichkeitsrecht der Patienten

[datensicherheit.de, 27.01.2010] Die Techniken für den Austausch medizinischer Informationen über Datennetze nehmen konkrete Gestalt an – Elektronische Gesundheitskarte, Telematikinfrastruktur, Online-Gesundheitsakten, elektronische Fallakten, Ärzteportale, Telemedizin. Gesundheitsdaten sind bei der Übermittlung über das Internet oder zentraler Speicherung besonders gefährdet. Die Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und zunehmend auch der einzelnen Patienten öffnet das Tor für Missbrauch durch Anbieter und Unbefugte; dem Patienten entgleiten Übersicht und Kontrolle. Experten aus der Medizin, Verwaltung, Wissenschaft und Datenschutz diskutieren kontrovers, ob wir die rechtlichen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen für einen datenschutzfreundlichen Umgang mit dieser Technik bereits geschaffen wurden.

Termin/Ort: 28. Januar 2010, 16.00 Uhr im „Hufeland-Hörsaal“ der Charité, Bettenhochhaus Campus Mitte, Luisenstraße 64 (Eingang Philippstraße) in 10117 Berlin

Programm: http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/641/Programm_EuropDSTag_end.pdf?1264147344

Typ: Impulsreferate und Podiumsdiskussion

Um Anmeldung per E-Mail datenschutztag@datenschutz-berlin.de nzw. Tel. (030) 138 89-0 wird gebeten. Bitte beachten Sie, dass keine Anmeldebestätigung erfolgt.

Veranstalter: Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

Alle Angaben ohne Gewähr!

Weitere Informationen zum Thema:

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
4. Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2010 / Gesundheitsdaten im Netz: Zu Risiken und Nebenwirkungen für das Persönlichkeitsrecht der Patienten

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