Facebook – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 10 Feb 2026 14:55:43 +0000 de hourly 1 Europäische Souveränität auch bei Sozialen Medien: Aktionsbündnis-Aufruf an Hochschulen https://www.datensicherheit.de/europa-souveranitat-soziale-medien-aktionsbundnis-aufruf-hochschulen Wed, 11 Feb 2026 23:43:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52451 Das „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ hat am 10. Februar 2026 in einem Schreiben an deutsche Hochschulen zu mehr Unabhängigkeit von den großen Web-Plattformen geraten

[datensicherheit.de, 12.02.2026] Das „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ hat am 10. Februar 2026 gemeldet, dass an diesem Tag in einem Schreiben an die Hochschulen in Deutschland sich 20 Organisationen und Unternehmen für mehr Unabhängigkeit von den großen Web-Plattformen wie „Instagram“, „TikTok“, „YouTube“ und „facebook“ ausgesprochen haben. Mit dezentralen Web-Plattformen wie z.B. „mastodon“ und „PeerTube“ werde die vielfach geforderte Digitale Souveränität auch im Bereich Sozialer Medien ermöglicht.

neusom-logo

Abbildung: NeoSoM

NeoSoM-Webseite auf „mastodon“ – aktueller Aufruf vom „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ an Hochschulen in Deutschland

Kritik an KI-generierten Falschmeldungen und politischer Zensur in zentralen Sozialen Medien

„Dabei werden Dienste wie ,mastodon’ und ,PeerTube’ schon von rund 60 deutschen Hochschulen erfolgreich genutzt und sie haben sich zu einer tragenden Säule der Hochschul- und Wissenschaftskommunikation entwickelt.“

  • Diese ermöglichten eine Kommunikation, welche unabhängig von Werbung und Manipulation durch undurchsichtige Algorithmen stattfinde.

Anlass zu einem Umbau der Sozialen Medien gäben aktuelle Berichte über eine Flut mittels Künstlicher Intelligenz (KI) generierter Falschmeldungen und politische Zensur auf den großen Web-Plattformen, welche zunehmend Beiträge blockierten.

Aufruf empfiehlt „mastodon“-Nutzung für alle öffentlichen Einrichtungen mit Nutzung Soziale Medien

Die Hochschulen sollten deshalb den Schwerpunkt ihrer „Social Media“-Arbeit auf solche als offene Netzwerke konzipierte nicht-kommerzielle und dezentrale Web-Plattformen legen. Hochschulen als Bildungseinrichtungen würden damit viel eher ihren eigenen Zielsetzungen zur Förderung von nachhaltigem Wirtschaften und dem Schutz der Demokratie gerecht.

  • Die Unterzeichner sprechen sich zudem dafür aus, dass „mastodon“ von allen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden soll, welche Soziale Medien nutzen. Denn die zugehörige App lasse sich auf dem Smartphone installieren, ohne umfangreiche Rechte zum Ausspionieren persönlicher Daten an die Betreiber zu übertragen. So könnten sich Bürger auf datenschützende Weise über aktuelle Entwicklungen bei Ämtern und Behörden informieren.

Das „Aktionsbündnis neue soziale Medien“ (neuSoM) wird demnach als Initiator dieses Appells unterstützt von einer Reihe von Digitalorganisationen und -firmen: 54 Grad Software GmbH, Algorithm Watch, Bonn.digital, Chaos Computer Club, Computertruhe, cyber4EDU, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt, Datenpunks, Digitalcourage, Dresdner Forschungswerk GmbH, Forum Informatik für Frieden, gute IT, King Consult, Kuketz-Blog, Open Knowledge Foundation, Save Social, Scientists for Future Berlin-Brandenburg, Topio, wechange e.G. und Wikimedia Deutschland.

Weitere Informationen zum Thema:

mastodon, Aktionsb. neue soziale Medien
Für die Nutzung von wirklich sozialen Medien an deutschen Hochschulen

WIKIPEDIA
Mastodon (soziales Netzwerk)

WIKIPEDIA
PeerTube

TU Berlin, tubcloud, 10.02.2026
Schreiben an die Hochschulen (beretits mit „mastodon“-Nutzung)

TU Berlin, tubcloud, 10.02.2026
Schreiben an die Hochschulen (bisher ohne „mastodon“-Nutzung)

datensicherheit.de, 22.11.2025
Digitale Souveränität: EU-Unternehmen streben Unabhängigkeit von US-Diensten an / Beim „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ erklärten Politik und Wirtschaft, sich von US-Anbietern abwenden zu wollen

datensicherheit.de, 22.10.2025
AWS-Störungen mahnen zur Wahrung der Digitalen Souveränität / Aktuelle Serviceprobleme bei AWS und daraus resultierende weltweite Ausfälle führen uns wieder deutlich vor Augen, wie verletzlich digitale Wertschöpfungsketten derzeit sind

]]>
Zunahme Deepfake-Betrug: facebook bevorzugt im Visier Cyberkrimineller https://www.datensicherheit.de/zunahme-deepfake-betrug-facebook-ziel-cyberkriminelle Sun, 01 Feb 2026 23:40:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52197 Surfshark meldet, dass im Jahr 2025 ein Schaden von über eine Milliarde US-Dollar allein durch Deepfake-Betrug entstanden ist – Soziale Medien spielen dabei eine große Rolle

[datensicherheit.de, 02.02.2026] Nach aktuellen Erkenntnissen der Cybersicherheitsexperten bei Surfshark hat es 2025 einen massiven Anstieg der Verluste durch Deepfake-Betrug gegeben: „Die Zahlen sind auf über 1,1 Milliarden Dollar gestiegen, was einer Verdreifachung gegenüber den 360 Millionen Dollar im Jahr 2024 entspricht – eine beachtliche Steigerung um das Neunfache gegenüber den zwischen 2020 und 2023 verzeichneten 128 Millionen Dollar.“ Social-Media-Plattformen spielten eine zentrale Rolle bei diesen Betrügereien: 83 Prozent aller Verluste durch Deepfakes hatten demnach ihren Ursprung auf diesen Web-Plattformen.

surfshark-deepfake-betrug-2025

Abbildung: Surfshark

Deepfake-Betrug nimmt zu: Insbesondere „facebook“ im Visier Cyberkrimineller

Die drei am meisten missbrauchten Web-Plattformen für Deepfake-Kampagnen

Diese drei Web-Plattformen seien für 93 Prozent der in Sozialen Medien initiierten Deepfake-Betrugsverluste entscheidend:  „facebook“ habe mit Verlusten von 491 Millionen US-Dollar an der Spitze gelegen – gefolgt von „WhatsApp“ mit 199 Millionen US-Dollar und „Telegram“ mit 167 Millionen US-Dollar.

  • Andere Social-Media-Plattformen wie etwa „TikTok“, „Instagram“ und „Threads“ machten fast 36 Millionen US-Dollar an Verlusten aus, während weitere Verluste in Höhe von 31 Millionen US-Dollar auf unbekannten Web-Plattformen entstanden seien.

„Es überrascht kaum, dass Deepfake-Betrug in Sozialen Medien floriert. Die vielen Betrugsfälle auf diesen Plattformen haben wahrscheinlich zwei Hauptgründe: ,facebook’ bleibt die weltweit größte Social-Media-Plattform, was sie für Betrüger statistisch gesehen profitabler und logischer macht, um diesen Kanal zu nutzen“, kommentiert Miguel Fornes, „Information Security Manager“ bei Surfshark.

Beliebte Deepfake-Betrugsmasche: Identitätsdiebstahl prominenter Personen

Andererseits profitierten „WhatsApp“ und „Telegram“ von einem psychologischen Vertrauensvorschuss, da diese Web-Plattformen üblicherweise für enge Freunde und Kollegen gedacht seien – „kurz gesagt, für Menschen, denen wir bereits vertrauen“. Dies führe dazu, dass den über diese Kanäle geteilten Inhalten eher Glauben geschenkt werde.

  • Die häufigsten Deepfake-Betrugsmaschen im Jahr 2025 seien Fälle, in denen sich Betrüger als Prominente ausgegeben hätten, um für fiktive Investitionsmöglichkeiten zu werben. „Diese Art von Betrug machte 80 Prozent der gesamten Deepfake-Verluste aus und war für 96 Prozent der Verluste auf Social-Media-Plattformen verantwortlich, was insgesamt 886 Millionen Dollar entspricht.“

Betrüger hätten Deepfake-Videos und -Audiodateien genutzt, um sich überzeugend als Prominente, Unternehmenschefs oder Finanzexperten auszugeben und ihre Opfer dazu zu bringen, ihnen zu vertrauen und in Scheingeschäfte zu investieren. Einer der bekanntesten Fälle betrifft laut Fornes das britische Ingenieurbüro Arup: „Hier nahm ein Finanzmitarbeiter an einer Videokonferenz teil, bei der alle außer dem Opfer Deepfakes waren. Ein mit Deepfake erzeugter CFO brachte ihn dazu, eine Zahlung in Höhe von 25 Millionen US-Dollar zu leisten.“

„Romance Scam“ ebenfalls sehr beliebte Deepfake-Masche

Eine weitere nennenswerte Art des Deepfake-Betrugs sei der sogenannte Liebesbetrug („Romance Scam“), bei dem Kriminelle realistische Videos und Audioaufnahmen nutzten, um gefälschte Liebesbeziehungen zu Opfern aufzubauen. Später forderten sie Geld für angebliche gesundheitliche Notfälle oder überzeugten die Opfer, in betrügerische Geschäfte zu investieren.

  • In 57 Prozent der Fälle seien Frauen die Zielgruppe, während Männer 43 Prozent ausmachten. Durch Liebesbetrug seien Verluste in Höhe von schätzungsweise zehn Millionen US-Dollar entstanden.

Ein bemerkenswertes Szenario seien die wiederkehrenden Betrugsfälle unter Missbrauch des Bildes des US-Schauspielers Brad Pitt, wie etwa bei einer Person in Frankreich, welche 850.000 US-Dollar verloren habe, oder zwei Personen in Spanien, welche insgesamt 385.000 US-Dollar verloren hätten.

Deepfake-Abwehrmaßnahmen – es besteht weiter Handlungsbedarf

Laut Fornes haben Unternehmen wie Meta in der Vergangenheit zwar hervorragende Arbeit mit menschlichen Content-Moderatoren verrichtet und setzen diese weiterhin zur Bekämpfung von Deepfakes ein.

  • Der vielversprechende C2PA-Standard werde zwar immer mehr eingesetzt, um die Herkunft von Medieninhalten kryptographisch zu überprüfen und Deepfakes zu bekämpfen, aber die traurige Wahrheit sei, dass Unternehmen im Moment viel mehr tun müssten, um das Problem richtig in den Griff zu bekommen.

In der Zwischenzeit sollten sich die Verbraucher dieser Gefahr bewusst sein und sich dieser Entwicklung anpassen, um nicht als „kleiner Fisch“ in den riesigen „Schleppnetzen“ der Deepfake-Betrüger zu enden.

Miguel Fornes gibt Empfehlungen zum Umgang mit potenziellen Deepfake-Atatcken

Surfshark gibt Verbrauchern die folgenden Ratschläge:

Achten Sie auf visuelle Auffälligkeiten!
Erscheinungen wie unnatürliche Beleuchtung oder Inkonsistenzen im Gesicht sowie Audio-Anomalien, wie Unregelmäßigkeiten im Rhythmus oder schlechte Lippensynchronisation.

Die Quelle muss überprüft werden!
Man könne nicht mehr einfach glauben, was man sieht: „Wenn ein Video ein Unternehmen bei einer bahnbrechenden Ankündigung oder einen Prominenten bei einer Verlosung zeigt, sollten Sie das Video ignorieren und stattdessen die offizielle Website besuchen!“

Keine Risiken bei Angeboten von „Prominenten“ eingehen!
Die Tatsache, dass 80 Prozent der Deepfake-Verluste mit für Investitionen werbenden Prominenten in Verbindung stünden, sei das größte Warnsignal.

Seien Sie bei privaten Nachrichten vorsichtig!
„Seien Sie sich darüber im Klaren, dass eine weitergeleitete Nachricht von ,Onkel John’ oder ,Kindergartengruppe’ keine verifizierte Quelle hat. Bleiben Sie auch bei privaten Plattformen immer wachsam!“

Schützen Sie Ihre „Trainingsdaten“!
Deepfakes benötigten Daten (Fotos und Audio), um die Künstliche Intelligenz (KI) zu trainieren. „Überprüfen Sie daher Ihre Datenschutzeinstellungen in den Sozialen Medien und beschränken Sie Ihr Profil nach Möglichkeit auf ,Nur Freunde’. Laden Sie nach Möglichkeit keine Videoclips mit hoher Bildqualität hoch, in denen Sie direkt in die Kamera sprechen!“ Solche Videodateien seien für Betrüger nämlich besonders wertvoll, um die Stimme und das Aussehen des Opfers zu kopieren.

Achten Sie auf die typischen Warnsignale für Betrug!
Deepfakes seien nur eine neue Verpackung für altbekannte Betrugsmethoden. „Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Medieninhalte spektakuläre Gewinne versprechen, an Ihre Emotionen appellieren, um Sie von etwas zu überzeugen, oder wenn eine unerwartete Romanze plötzlich eine finanzielle Wendung nimmt. Misstrauen Sie auch ungewöhnlichen Anfragen oder Kommunikation über unerwartete Kanäle!“

Vereinbaren Sie ein „Sicherheitswort“ für die Familie!
„Legen Sie noch heute mit Ihren engsten Familienmitgliedern ein einfaches Sicherheitswort oder eine einfache Sicherheitsfrage fest: Wenn jemand anruft und behauptet, in einer Notlage zu sein (entführt, verhaftet, Krankenhaus) und Geld benötigt, fragen Sie nach dem Sicherheitswort!“

Weitere Informationen zum Thema:

Surfshark
Wir entwickeln die populärsten Sicherheitsprodukte für Menschen in der ganzen Welt / Unser Ziel ist es, Menschen die volle Kontrolle über ihr digitales Leben zu ermöglichen, das Bewusstsein für die sich entwickelnden Online-Bedrohungen zu schärfen, Barrierefreiheit zu fördern und die Zukunft des Internets zu sichern. Wir arbeiten an einer Zukunft, in der das Internet eine offene, integrative und unschätzbare globale Ressource für alle bleibt.

THE ORG
Miguel Fornés – Governance & Compliance Manager

Surfshark, 27.01.2026
Facebook led in deepfake-related fraud in 2025

C2PA Coalition for Content Provenance and Authenticity
Advancing digital content transparency and authenticity / The Coalition for Content Provenance and Authenticity, or C2PA, provides an open technical standard for publishers, creators and consumers to establish the origin and edits of digital content. It’s called Content Credentials, and it ensures content complies with standards as the digital ecosystem evolves.

BBC, Laura Gozzi, 15.01.2025
AI Brad Pitt dupes French woman out of €830,000

The Guardian, 23.09.2024
Spanish police arrest five people over fake Brad Pitt scam / Suspects accused of conning two women out of €325,000 by pretending to be Hollywood star online

CNN Business, Kathleen Magramo, 17.05.2024
British engineering giant Arup revealed as $25 million deepfake scam victim

datensicherheit.de, 19.12.2025
Bekämpfung von KI-gestütztem Social Engineering: KnowBe4 stellt Deepfake-Training bereit / KnowBe4 hat als Anbieter einer weltweit renommierten Plattform, welche sich umfassend mit „Human Risk Management“ und agentenbasierter KI befasst, nun eine Deepfake-Schulung vorgestellt

datensicherheit.de, 08.12.2025
Deepfake-Angriffe: 2025 von quantitativer Zunahme wie qualitativer Raffinesse geprägt / Sowohl quanti- als auch qualitativ haben KI-basierte Betrugsfälle 2025 merklich zugelegt – bei jedem fünften von ihnen wird mittlerweile auf Deepfakes gesetzt

datensicherheit.de, 14.10.2025
KI-basierte Betrugsmethoden: Wenn Deepfakes zur Waffe werden / Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend zur Waffe in den Händen von Kriminellen. Während wir noch über die Chancen der Digitalisierung diskutieren, nutzen Betrüger bereits hoch entwickelte KI-Tools, um perfekte Fälschungen zu erstellen, die selbst Experten täuschen können und eine Herausforderung für Ermittler und Unternehmen darstellen

datensicherheit.de, 22.09.2025
Deepfakes in Echtzeit ab 30 US-Dollar im Darknet angeboten / Kaspersky-Experten vom „Global Research and Analysis Team“ (GReAT) haben in Untergrundforen Anzeigen entdeckt, die Echtzeit-Deepfakes für Video und Audio günstig anbieten

datensicherheit.de, 17.08.2025
Deepfakes 2025: Zuvor KI-Spielerei und heute bedrohliches Hacker-Tool / Marco Eggerling warnt anhand jüngster Fälle von Cyberangriffen mittels Deepfakes, dass diese auf KI basierene Technologie zum neuen Standardwerkzeug für Hacker geworden ist

]]>
Bitkom-Umfrage zu Social Commerce: 3 von 10 Nutzern kaufen über Soziale Netzwerke ein https://www.datensicherheit.de/bitkom-umfrage-social-commerce-30-prozent-nutzer-kauf-soziale-netzwerke https://www.datensicherheit.de/bitkom-umfrage-social-commerce-30-prozent-nutzer-kauf-soziale-netzwerke#respond Sat, 10 Jan 2026 23:38:29 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51663 Dafür werden nach aktuellen Erkenntnissen des Digitalverbands Bitkom e.V. dort integrierte Kauffunktion wie „TikTok Shop“ und „Facebook Marketplace“ verwendet oder Weiterleitungen zu externen Webshops

[datensicherheit.de, 11.01.2026] „Ein Möbelstück aus der ,Instagram’-Story, eine Winterjacke aus einem ,TikTok’-Video oder ein Tablet aus einem ,facebook’-Livestream: Fast drei von zehn aller deutschen Internetnutzer (29%) kaufen über Soziale Netzwerke ein.“ Dafür nutzen sie nach aktuellen Erkenntnissen des Digitalverbands Bitkom e.V. die dort integrierte Kauffunktion wie „TikTok Shop“ und „Facebook Marketplace“ oder Weiterleitungen zu externen Webshops. Besonders groß sei das Interesse bei jüngeren Zielgruppen.

bitkom-nastassja-hofmann

Foto: Bitkom e.V.

Nastassja Hofmann: Transparenz stärkt das Vertrauen in reichweitenstarke Social-Media-Persönlichkeiten – und zugleich das Image der Unternehmen

Laut Bitkom-Umfrage könnten sich 15% vorstellen, nur noch in Sozialen Netzwerken zu „shoppen“

Unter den 16- bis 29-jährigen Internetnutzerin verwendeten 48 Prozent „Social Media“ zum Online-Einkauf, unter den 30- bis 49-Jährigen seien es 36 Prozent. Dies sind demnach Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.120 Internetnutzern ab 16 Jahren in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Darunter hätten sich 328 Social-Media-Einkäufer befunden. Die Befragung habe im Zeitraum der Kalenderwochen 40 bis 41 2025 stattgefunden.

  • 15 Prozent der Social-Media-Einkäufer könnten sich vorstellen, in absehbarer Zukunft nur noch in Sozialen Netzwerken zu „shoppen“, unter Jüngeren sei das fast jeder Dritte (29%).

„Durch Produktverlinkungen und eigene Shopsysteme der Social-Media-Apps fügt sich Social-Shopping in den digitalen Alltag ein“, kommentiert Nastassja Hofmann, E-Commerce-Expertin beim Bitkom. Während sich Nutzer in ihrem „Feed“ über Hobbys oder Interessen austauschten, entdeckten sie nebenbei passende Produkte„unaufdringlich und mit wenigen Klicks zu kaufen“.

„Instagram“ laut Bitkom-Erkenntnissen meistgenutzte Plattform für „Social Commerce“

„Instagram“ sei dabei die meistgenutzte Plattform für „Social Commerce“. 15 Prozent der Internetnutzer kauften dort direkt über die App oder über die Weiterleitung zu Online-Shops ein. Es folgten „facebook“ mit 14 Prozent und „YouTube“ mit elf Prozent. Dahinter lägen „TikTok“ (8%), „Pinterest“ (4%) und „Snapchat“ (3%).

  • Bei den Jüngeren steche „Instagram“ als wichtigste Plattform für „Social Commerce“ noch sehr viel stärker hervor: Mit 34 Prozent kaufe mehr als ein Drittel der 16- bis 29-jährigen Internetnutzer über „Instagram“ ein.

„Youtube“ stehe bei den unter 30-Jährigen mit 23 Prozent auf Platz 2, gefolgt von „Tiktok“ mit 20 Prozent. „facebook“ erreiche in dieser Altersgruppe nur 17 Prozent. „Snapchat“ nutzten fast zehn Prozent der 16- bis 29-Jährigen zum Social-Media-Einkauf, und auch „Pinterest“ werde von Jüngeren etwas häufiger genutzt (7%).

Bitkom-Mahnung: Vertrauen in reichweitenstarke Menschen auf „Social Media“ insgesamt eher gering

Im Social-Commerce-Bereich spiele Werbung eine wichtige Rolle. 42 Prozent der Social-Media-Einkäufer entdeckten über Werbung in den Sozialen Netzwerken immer wieder Produkte, bei den 16- bis 29-Jährigen sei der Anteil mit 46 Prozent noch etwas höher. Fast jeder Fünfte (18%) interessiere sich für Werbeanzeigen auf „Social Media“ sogar mehr als für herkömmliche Werbung, unter jüngeren Menschen seien das rund 27 Prozent.

  • Neben klassischen Werbeanzeigen durch Unternehmensaccounts oder „Display Ads“ würden Werbeinhalte in den Sozialen Netzwerken auch in Beiträgen von reichweitenstarken „Influencern“ platziert. Sogenanntes Influencer-Marketing komme jedoch nur bei einem Teil der Nutzer von Social-Shopping gut an: „21 Prozent finden es sympathisch, wenn Unternehmen mit Influencerinnen und Influencern werben.“ Bei den 16- bis 29-Jährigen fänden 33 Prozent diese Form der Werbung zwar sympathisch, gleichzeitig sei in dieser Altersgruppe die Sensibilität für die transparente Darstellung von Werbung höher: Knapp 43 Prozent der unter 16- bis 29-Jährigen wünschten sich eine klarere Kennzeichnung von Werbebeiträgen durch „Influencer“, im Altersdurchschnitt sähen dies knapp 29 Prozent so.

Das Vertrauen in reichweitenstarke Menschen auf „Social Media“ sei dabei insgesamt eher gering. Zehn Prozent vertrauten sogenannten Content-Creatoren mehr als klassischen Produkttests, bei den 16- bis 29-Jährigen sei das fast jeder Fünfte (20%). „Junge Menschen mögen ,Influencer’, erwarten aber eine klare Kennzeichnung von Werbung“, so Hofmann und betont abschließend: „Transparenz stärkt deshalb das Vertrauen in reichweitenstarke Social-Media-Persönlichkeiten – und zugleich das Image der Unternehmen.“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Nastassja Hofmann / Referentin Retail & PropTech Bitkom e.V.

bitkom dataverse
Digitaler Handel: Bevölkerung zu Nutzung und Präferenzen beim Online-Shopping

datensicherheit.de, 03.12.2025
Weihnachtsgeschäft 2025 als Booster virtueller Markenpiraterie und KI-gestützten Betrugs / Mit dem aktuellen Weihnachtsgeschäfts erfasst offenbar auch eine neue Welle virtuell generierter Markenpiraterie und Online-Betruges „Social Media“ und E-Commerce

datensicherheit.de, 08.11.2025
Web-Plattformen von Google und Meta: Jeder zweite Fakeshop schaltet Online-Werbung / Am 18. September 2025 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband die Domains von 653 Webseiten mit einer Fakeshop-Warnung aus dem laufenden Jahr 2025 mit den Werbedatenbanken von Google und Meta abgeglichen

datensicherheit.de, 14.06.2025
Instagram: Identitätsbetrug bedroht Sicherheit und Reputation von Unternehmen / „Instagram“-Imitationen stellen eine zunehmende Bedrohung dar, welche die Finanzen und den guten Ruf von Unternehmen ernsthaft gefährdet

]]>
https://www.datensicherheit.de/bitkom-umfrage-social-commerce-30-prozent-nutzer-kauf-soziale-netzwerke/feed 0
facebook: Vorgetäuschte Kontosperrung als Phishing-Attacke https://www.datensicherheit.de/facebook-taeuschung-kontosperrung-phishing-attacke https://www.datensicherheit.de/facebook-taeuschung-kontosperrung-phishing-attacke#respond Mon, 01 Sep 2025 14:16:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49915 Seit Ende August 2025 kursieren auf „facebook“ gefälschte Nachrichten, welche es laut Kaspersky auf persönliche Zugangsdaten abgesehen haben

[datensicherheit.de, 01.09.2025] Kaspersky warnt, dass seit Ende August 2025 auf „facebook“ gefälschte Nachrichten kursieren, welches es demnach auf persönliche Zugangsdaten abgesehen haben – auch in Deutschland. Ziel der von Kaspersky entdeckten Phishing-Kampagne sei es, Internetnutzern über eine vorgetäuschte Kontosperrung Angst zu machen – mit gravierenden Folgen: „Wer den Anweisungen folgt, lädt unbemerkt eine Schadsoftware herunter, die Passwörter, Cookies, Screenshots und sogar Informationen aus ,Krypto-Währungs-Wallets’ stehlen kann!“

kaspersky-faelschung-nachricht-kontosperrung

Abbildung: Kaspersky

Kaspersky: Beispiel einer angeblichen Kontosperrung

Info-Stealer „StealC v2“ wird über „facebook“-Nachrichten verbreitet

Hinter der Kampagne stecke der sogenannte Info-Stealer „StealC v2“. Dieser werde über „facebook“-Nachrichten verbreitet, welche wie offizielle Mitteilungen aussähen.

  • „Ein Klick auf den enthaltenen Link führt auf eine gefälschte Support-Seite, auf der Betroffene angeblich über einen ,Button’ Einspruch gegen die Sperrung ihres Kontos einlegen können.“

Stattdessen werde beim Klicken ein schädliches Skript ausgeführt, „das ,StealC v2‘ heimlich installiert“.

kaspersky-phishing-nachricht-download-button

Abbildung: Kaspersky

Kaspersky: Phishing-Nachricht mit Download-Button

Angst und Dringlichkeit sollen „facebook“-Nutzer dazu verleiten, unvorsichtig zu handeln und Malware zu installieren

Betroffen seien von dieser Phishing-Kampagne Nutzer weltweit. In Europa fänden sich Opfer unter anderem in Deutschland, Spanien, Italien und Ungarn.

  • „Cyberkriminelle spielen oft mit der Angst der Nutzer – in diesem Fall mit dem Verlust des Kontozugriffs auf ,facebook’ – und erzeugen ein Gefühl der Dringlichkeit, erläutert Marc Rivero, leitender Sicherheitsforscher im „Global Research and Analysis Team“ von Kaspersky.

Dieser doppelte Druck solle Nutzer dazu verleiten, unvorsichtig zu handeln und Malware wie „StealC v2“ zu installieren. „Deshalb ist es wichtig, wachsam zu bleiben und stets die Echtheit von Nachrichten zu überprüfen, bevor man auf Links klickt!“

Kaspersky-Tipps zum Schutz vor schlimmen Folgen gefälschtet Nachrichten nicht nur auf „facebook“:

  • Auf korrekte Schreibweise und Format achten, um gefälschte Seiten zu vermeiden!
  • E-Mails kritisch hinterfragen, wenn diese zeitlichen Druck aufbauen!
  • Niemals Codes zur Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) weitergeben!
  • Eine zuverlässige Sicherheitssoftware (wie z.B. „Kaspersky Premium“) einsetzen, welche vor schädlichen Anhängen schützt und Phishing-Seiten auf allen Geräten blockiert!

Weitere Informationen zum Thema:

kaspersky
Cyberimmunität ist unser erklärtes Ziel / Wir sind ein Team von über 5.000 Fachleuten mit einer über 25-jährigen Erfolgsgeschichte im Schutz von Privatpersonen und Unternehmen weltweit und haben uns die weltweite Cyberimmunität als ultimatives Ziel gesetzt.

kaspersky
Marc Rivero

datensicherheit.de, 16.05.2025
facebook-Datenleck von 2021: Verbraucherzentrale ermöglicht Betroffenen, sich der Sammelklage anzuschließen / vzbv-Sammelklage (Musterfeststellungsklage) soll Verbrauchern helfen, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Meta einfacher durchzusetzen

datensicherheit.de, 02.03.2025
Facebook Business – groß angelegte Phishing-Kampagne seit 20. Dezember 2024 / Im schlimmsten Fall kann sich ein Phishing-Opfer nicht mehr in sein eigenes Konto einwählen

datensicherheit.de, 09.09.2024
Funeral Scams auf facebook: Warnung vor neuer Cyber-Betrugsmasche / Risiko eines Internetnutzers, Opfer erfolgreichen Cyber-Betrugs zu werden, bleibt hoch

]]>
https://www.datensicherheit.de/facebook-taeuschung-kontosperrung-phishing-attacke/feed 0
80 Prozent deutscher Unternehmen verfügen über Social-Media-Profil https://www.datensicherheit.de/80-prozent-deutschland-unternehmen-social-media-profil https://www.datensicherheit.de/80-prozent-deutschland-unternehmen-social-media-profil#respond Tue, 26 Aug 2025 09:58:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49815 Nach aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom e.V. gilt „facebook“ momentan als meistgenutzte Social-Media-Plattform von Unternehmen in Deutschland

[datensicherheit.de, 26.08.2025] Nach aktuellen Erkenntnissen des Branchenverbands Bitkom e.V. gilt „facebook“ momentan als die meistgenutzte Social-Media-Plattform von Unternehmen in Deutschland: „48 Prozent sind dort mit einem eigenen Profil vertreten.“ Praktisch gleichauf liege das Unternehmensnetzwerk „XING“, wo 47 Prozent ein Profil hätten sowie „YouTube“ (43%) und „LinkedIn“ (36%) – 35 Prozent der Unternehmen nutzten inzwischen „Instagram“. Grundlage dieser Angaben ist demnach eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag durchgeführt hat. „Dabei wurden 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 10 bis KW 16 2025 statt. Die Umfrage ist repräsentativ.“

bitkom-bernhard-rohleder

Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder warnt: Verwaiste Social-Media-Auftritte schaden dem Image mehr als sie nutzen!

Für Unternehmen ist eine Social-Media-Präsenz heute geradezu zwingend

Insgesamt gäben 80 Prozent der befragten Unternehmen an, über mindestens ein Profil in einem Sozialen Netzwerk zu verfügen – damit verbleibe dieser Anteil auf einem stabil hohen Niveau (2023: 77%).

  • „Für Unternehmen ist eine Präsenz in Sozialen Medien geradezu zwingend. Dort erreichen sie ihre Kundinnen und Kunden, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Geschäftspartner. Entscheidend ist, dass die Profile auch kontinuierlich gepflegt werden – verwaiste Social-Media-Auftritte schaden dem Image mehr als sie nutzen“, kommentiert der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder.

Eine große Rolle spielten für Unternehmen auch lokale „Communities“ und Plattformen wie beispielsweise „nebenan.de“ – 30 Prozent seien dort vertreten. 27 Prozent hätten ein Profil bei Elon Musks Plattform „X“, vormals „twitter“ – ein Rückgang um fünf Prozentpunkte gegenüber 2023. 22 Prozent der Unternehmen gäben an, über ein Profil bei „TikTok“ zu verfügen.

85% wollen via Social-Media-Präsenz Bekanntheit des eigenen Unternehmens steigern

Der Grund, warum Unternehmen Soziale Medien nutzen: „85 Prozent wollen die Bekanntheit des eigenen Unternehmens steigern und 81 Prozent die Bekanntheit ihrer Marken oder Produkte.“

  • Etwas weniger als drei Viertel (72%) gehe es um eine Verbesserung ihres Images und fast ebenso vielen (70%) um einen guten Kundenservice. Auch das Thema „Recruiting“ spiele eine große Rolle: „62 Prozent nutzen Soziale Medien, um potenzielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf sich aufmerksam zu machen.“

37 Prozent der Unternehmen beobachteten über die Netzwerke ihre Wettbewerber und gut ein Drittel (34%) nutze solche Web- Plattformen auch zur besseren internen Kommunikation. „Kein einziges Unternehmen nutzt Soziale Netzwerke planlos ohne konkrete Ziele (0%).“

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bikokm
Dr. Bernhard Rohleder / Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

datensicherheit.de, 23.12.2021
Social Media eines der Hauptziele von Hackern / Social Media-Plattformen wachsen ununterbrochen

datensicherheit.de, 19.10.2021
Check Point: Warnung vor Social Media als Phishing-Falle / Q3 Brand Phishing Report von Check Point veröffentlicht

datensicherheit.de, 08.07.2019
Social Media: Einfallstor für Cyber-Kriminelle / Für Unternehmen ein ernstzunehmendes Risiko, warnt Markus Kahmen

]]>
https://www.datensicherheit.de/80-prozent-deutschland-unternehmen-social-media-profil/feed 0
BfDI legt Berufung ein: Fanpage-Verfahren in der nächsten Runde https://www.datensicherheit.de/bfdi-berufung-fanpage-verfahren https://www.datensicherheit.de/bfdi-berufung-fanpage-verfahren#respond Fri, 22 Aug 2025 22:58:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49775 BfDI-Handreichung zur rechtssicheren Nutzung Sozialer Netzwerke durch öffentlichen Stellen des Bundes veröffentlicht

[datensicherheit.de, 23.08.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, legt nach eigenen Angaben gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. Juli 2025 im Fall der „facebook“-Fanpages Berufung ein. Damit werde dieses Verfahren nun der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, vorgelegt. Da der Ausgang dieses Berufungsverfahrens aber zeitlich und rechtlich schwer abzuschätzen sei, bietet die BfDI der Bundesregierung und den anderen öffentlichen Stellen des Bundes intensive Unterstützung und Beratung an, „wie Soziale Netzwerke zwischenzeitlich rechtskonform genutzt werden können“. Das Urteil des VG Köln werde dabei selbstverständlich respektiert.

bfdi-handreichung-rechtssicherheit-nutzung-soziale-netzwerke

Abbildung: BfDI

BfDI-Handreichung zur rechtssicheren Nutzung Sozialer Netzwerke veröffentlicht

BfDI möchte Behörden rechtssichere Nutzung Sozialer Netzwerke ermöglichen

„Ich möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden“, betont Specht-Riemenschneider. Deswegen wurde am 22. August 2025 eine Handreichung veröffentlicht, welche die notwendigen Schritte darstellen soll, um Behörden eine rechtssichere Nutzung Sozialer Netzwerke zu ermöglichen.

„Selbstverständlich sehen wir, wie wichtig es für den Staat geworden ist, auf Sozialen Netzwerken zu kommunizieren.“ Welche Bedingungen dafür gelten, sei aber bislang völlig unklar und könne nur entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil festgelegt werden.

bfdi-louisa-specht-riemenschneider-2025

Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider möchte die Rechtsunsicherheit bei der Nutzung Sozialer Medien durch öffentliche Stellen des Bundes beenden

BfDI-Anliegen, Bedingungen für rechtskonforme Nutzung höchstrichterlich zu klären

Es gehe nicht darum, Behörden für die Nutzung Sozialer Medien abzustrafen. Vielmehr sei es das Anliegen der BfDI, die bislang weder gesetzlich noch höchstrichterlich festgelegten Bedingungen für rechtskonforme Nutzung abschließend und unmissverständlich zu klären.

Dabei gelte es eben, grundsätzlich auch digitale Kommunikation mit Bürgern zu ermöglichen. Die private Nutzung Sozialer Netzwerke folge anderen Bedingungen und sei von diesem Verfahren nicht betroffen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 22.08.2025
Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht`s – / Handreichung zur Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen des Bundes

BfDI, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

datensicherheit.de, 24.07.2025
Urteil zu facebook-Fanpages: BfDI überdenkt weitere rechtliche Schritte / Vor dem Verwaltungsgericht Köln fand die Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt – der BfDI-Bescheid von 2023 wurde aufgehoben

datensicherheit.de, 22.02.2023
facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt / Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich

datensicherheit.de, 04.04.2022
Fanpages: Facebook-Verstöße gegen Europäisches Datenschutzrecht auch Seitenbetreibern zuzurechnen / Datenschutzkonferenz hat Kurzgutachten zur aktuellen Situation und datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs sogenannter Fanpages erstellt

datensicherheit.de, 02.07.2018
facebook-Fanpages: Datenschutz-Mitverantwortung der Organisationen / Rechtsexperten des Forschungsverbunds „Forum Privatheit“ beleuchten langfristige Auswirkungen des EuGH-Urteils

datensicherheit.de, 01.11.2013
Facebook-Fanpages: ULD legt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig ein / Musterverfahren soll verbindliche Klärung der datenschutzrechtlichen Frage herbeiführen

]]>
https://www.datensicherheit.de/bfdi-berufung-fanpage-verfahren/feed 0
KI-Training bei Meta: Umfrage der Verbraucherzentrale NRW gestartet https://www.datensicherheit.de/ki-training-meta-umfrage-verbraucherzentrale-nrw https://www.datensicherheit.de/ki-training-meta-umfrage-verbraucherzentrale-nrw#respond Sat, 26 Jul 2025 22:30:35 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49277 Einladung der Verbraucherzentrale NRW an Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zur vertraulichen und anonymisierten Teilnahme

[datensicherheit.de, 27.07.2025] Der Konzern Meta nutzt seit Ende Mai 2025 alle öffentlich geteilten Inhalte für das Training Künstlicher Intelligenz (KI) – wenn man eben nicht aktiv widersprochen hat. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun eine Umfrage unter Anwendern von „facebook“ und „Instagram“ gestartet, um daraus Erkenntnisse für besseren Verbraucherschutz zu gewinnen.

verbraucherzentrale-nrw-umfrage-facebook-instagram-nutzer-2025

Foto: © VZ NRW

Umfrage der Verbraucherzentrale NRW unter Anwendern von „facebook“ und „Instagram“ gestartet

Verbraucherzentrale NRW unterlag vor OLG Köln mit „einstweiliger Verfügung“

Viel Aufsehen hatte im April 205 die Ankündigung des Meta-Konzerns verursacht, seine KI mit veröffentlichten Daten aller volljährigen Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zu trainieren – für den aktiven Widerspruch blieb nur begrenzt Zeit.

  • Die Verbraucherzentrale NRW beantragte noch vor Trainingsbeginn eine „einstweilige Verfügung“ gegen die Verwendung personenbezogener Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke, unterlag aber vor dem Oberlandesgericht Köln.

Auf der Website der Verbraucherzentrale NRW können Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ nun in einer kurzen Umfrage unter ihre Erfahrungen schildern – natürlich vertraulich und anonymisiert.

Datenschutz-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW möchten Verbraucherstimmungen und -erfahrungen einfangen

Seit dem 27. Mai 2025 wird nun KI bei Meta, zum Beispiel „Meta AI“, mit Daten der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ in Deutschland trainiert. Betroffen sind demnach alle öffentlich geteilten Inhalte wie Beiträge, Kommentare, Likes, Fotos und Videos. Wer verhindern wollte, dass eigene Daten aus den vergangenen Jahren ins KI-Training gelangten, musste vor dem 27. Mai 2025 widersprechen.

  • Datenschutz-Fachleute der Verbraucherzentrale NRW tragen nun Erfahrungen der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zusammen: „Für uns ist es interessant zu wissen, wie viele Menschen bei ,facebook’ und ,Instagram’ mitbekommen haben, dass Meta ihre Nutzerdaten für Zwecke des KI-Trainings verarbeiten möchte und wenn ja, wie sie davon erfahren haben“, erläutert Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Zudem könnten die Betroffenen schildern, ob sie Maßnahmen ergriffen haben, um dies zu verhindern und welche Erfahrungen sie dabei gemacht haben.

Ziel sei es, die Verbraucherstimmung einzufangen und zu erfahren, wie sich die Nutzer durch Meta informiert fühlten und wie sie den Aufwand bewerten, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um bei Bedarf die Verwendung ihrer Daten fürs KI-Training zu untersagen. Steffen führt aus: „Auch Gründe, nicht zu widersprechen, sind für uns von Interesse!“ Die Umfrage dauere nur wenige Minuten. „Alle Informationen werden vertraulich und anonymisiert behandelt.“

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale NRW, 18.07.2025
KI-Training bei Facebook und Instagram: Ihre Erfahrungen sind wichtig

Verbraucherzentrale NRW, 23.06.2025
„Meta AI“ bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Verbraucherzentrale NRW, 23.05.2025
Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta abgelehnt / Rechtzeitiger Widerspruch gegen Datennutzung für KI-Training noch bis zum 26.05.2025 möglich

datensicherheit.de, 13.05.2025
Datenschutz bedroht: Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta / Die Verbraucherzentrale NRW beantragt eine einstweilige Verfügung wegen der geplanten Nutzung personenbezogener Daten aus „Instagram“ und „facebook“ fürs KI-Training

datensicherheit.de, 18.04.2025
KI-Training mit persönlichen Daten: Meta startet im Mai 2025 / Daten aus Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ sollen zum KI-Training Verwendung finden

datensicherheit.de, 27.03.2025
BGH-Urteil zu Meta-Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren / Dieses BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag

datensicherheit.de, 04.07.2023
Ulrich Kelber begrüßt Meta-Entscheidung des EuGH / Der BfDI unterstreicht aktuelles Urteil gegen Meta in seiner Bedeutung für den Datenschutz

]]>
https://www.datensicherheit.de/ki-training-meta-umfrage-verbraucherzentrale-nrw/feed 0
Urteil zu facebook-Fanpages: BfDI überdenkt weitere rechtliche Schritte https://www.datensicherheit.de/urteil-facebbook-fanpage-bfdi https://www.datensicherheit.de/urteil-facebbook-fanpage-bfdi#respond Wed, 23 Jul 2025 22:43:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49221 Vor dem Verwaltungsgericht Köln fand die Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt – der BfDI-Bescheid von 2023 wurde aufgehoben

[datensicherheit.de, 24.07.2025] Laut einer aktuellen Meldung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt nun in den verbundenen Verfahren des Bundespresseamts (BPA) sowie der Meta Platforms Ireland Ltd. (Meta) gegen die BfDI ein Urteil vor: Vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln fand demnach am 22. Juli 2025 die mündliche Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer „facebook“-Seite („Fanpage“) der Bundesregierung statt. Das Gericht habe der Klage zum Teil stattgegeben und den BfDI-Bescheid von 2023 aufgehoben. Die Klage von Meta sei indes in drei von vier Punkten abgewiesen worden.

bfdi-louisa-specht-riemenschneider-2025

Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider wird sich die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob der Fall ggf. der nächsthöheren Instanz vorgelegt wird

Auch auf „facebook“-Fanpages sollten Bürger Informationen von Behörden rechtssicher nutzen können

Die BfDI-Vertreterin vor dem Gericht, Prof. Dr. Indra Spiecker, Direktorin des Instituts für Digitalisierung der Universität Köln, begrüßt, dass es zügig eine Entscheidung gab und das Gericht sich in der mündlichen Verhandlung sehr intensiv mit der Problematik befasst hat:

  • „Ziel der BfDI in dem Verfahren war und ist es sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger die Informationen von Behörden rechtssicher auch auf Sozialen Medien nutzen können. Auch wenn der Ausgang des Verfahrens nicht den Erwartungen entspricht, sind wir nun einen Schritt weiter.“

Das BPA hatte gegen einen Bescheid des damaligen BfDI aus dem Februar 2023 geklagt, in dem dieser unter anderem den Betrieb der „facebook“-Fanpage der Bundesregierung wegen Datenschutzmängeln untersagt hatte. Für problematisch hielt der BfDI unter anderem die Einwilligungen von Nutzern beim Setzen bestimmter Cookies. Obwohl der Bescheid nicht an Meta gerichtet war, hat das Unternehmen im Jahr 2023 gegen ihn ebenfalls eigenständig Klage erhoben. „Diese hat das Gericht in drei von vier Punkten für unzulässig erklärt.“

Betreiber sogenannter Fanpages auf „facebook“ können laut EuGH für Datenschutzmängel verantwortlich gemacht werden

Das Verfahren geht unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2018 zurück (EuGH, Urt. v. 05.06.2018, C-210/16 „Wirtschaftsakademie“). Das höchste Gericht der Europäischen Union (EU) hatte hierbei entschieden, dass nicht „facebook“ allein für Einhaltung des Datenschutzes auf seiner Plattform zuständig sei, sondern auch die Betreiber sogenannter Fanpages für Datenschutzmängel verantwortlich gemacht werden könnten.

  • Diese gemeinsame Verantwortung von Plattform und Seitenbetreibern sei inzwischen durch eine Vielzahl weiterer Urteile auf europäischer Ebene gefestigt und ausgebaut worden (z.B. EuGH, Urt. v. 10.07.2018, C-25/17 „Zeugen Jehovas“ und EuGH, Urt. v. 29.07.2019, C-40/17 „Fashion ID“). Ob auch zwischen Meta und dem BPA eine gemeinsame Verantwortlichkeit bestand, lag dem Gericht zur Klärung vor.

„Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, kommentiert die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider. Sie sei sich bewusst, dass viele Behörden in Deutschland auf Antworten aus diesem Gerichtsverfahren gewartet hätten, um ihre eigene Social-Media-Strategien rechtskonform auszurichten. Auch seien in manchen Bundesländern noch Verfahren anhängig, so zum Beispiel in Sachsen aber auch in anderen europäischen Ländern.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.02.2023
facebook: Betrieb der Fanpage der Bundesregierung vom BfDI untersagt / Betrieb einer facebook-Fanpage laut BfDI nicht datenschutzkonform möglich

]]>
https://www.datensicherheit.de/urteil-facebbook-fanpage-bfdi/feed 0
facebook-Datenleck von 2021: Verbraucherzentrale ermöglicht Betroffenen, sich der Sammelklage anzuschließen https://www.datensicherheit.de/facebook-datenleck-2021-verbraucherzentrale https://www.datensicherheit.de/facebook-datenleck-2021-verbraucherzentrale#respond Thu, 15 May 2025 22:51:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47728 vzbv-Sammelklage (Musterfeststellungsklage) soll Verbrauchern helfen, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Meta einfacher durchzusetzen

[datensicherheit.de, 16.05.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeldet, dass Betroffene des im Jahr 2021 bekanntgewordenen „facebook“-Datenlecks sich ab sofort der vzbv-Sammelklage (Musterfeststellungsklage) anschließen können: Diese Klage gegen die Meta Platforms Ltd. soll Millionen „facebook“-Nutzern in Deutschland helfen, einfach und unkompliziert Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Der vzbv verweist auf den Hintergrund, dass im November 2024 der Bundesgerichtshof (BGH) zum „facebook“-Datenleck geurteilt hatte, dass bereits der „bloße Kontrollverlust“ über die eigenen Daten für einen Schadenersatzanspruch ausreicht.

Verbraucherzentrale verweist auf BGH-Entscheidung

Rund 100 Euro Schadenersatz hielt der Bundesgerichtshof im konkreten Fall für den „bloßen Kontrollverlust“ über die eigenen Daten für angemessen. Dies geht aus seiner Entscheidung vom 18. November 2024 hervor (Az. VI ZR 10/24) hervor. Dieses Urteil zum „facebook“-Datenleck erleichtere es Betroffenen, Schadenersatz zu bekommen. Sie müssten laut BGH keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihnen durch ein Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind – die bloße Betroffenheit reiche aus.

Durch das „facebook“-Datenleck seien persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern öffentlich geworden. Unter diesen sollen sich laut Medienberichten auch rund sechs Millionen „facebook“-Konten aus Deutschland befinden. Diese gestohlenen Daten könnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.

Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen

Jutta Gurkmann, vzbv-Geschäftsbereichsleiterin „Verbraucherpolitik“, führt hierzu aus: „Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des ,facebook’-Datenlecks finanziell entschädigt werden.“ Betroffene können sich demnach ab sofort der vzbv-Sammelklage anschließen um Schadenersatzansprüche gegenüber Meta durchzusetzen.

Der vzbv hat diese Sammelklage gegen die Meta Platforms Ltd. als sogenannte Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. „So will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und die Höhe der Ansprüche feststellen lassen.“

Verbraucherzentrale beabsichtigt, Beträge von bis zu 600 Euro feststellen zu lassen

Nach Ansicht des vzbv müsse Meta in bestimmten Fällen deutlich mehr als 100 Euro Schadenersatz zahlen – wenn beispielsweise neben „facebook“-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. In einem solchen Fall hält der vzbv nach eigenen Angaben eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen.

Verbraucher können also bei dieser Sammelklage mitwirken, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins „Klageregister“ eintragen lassen. „Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 offen.“ Tipps zum Eintragen dort erhalten Verbraucher online durch den „Klage-Check“. Mit diesem wird zunächst mittels weniger Fragen geklärt, ob diese Klage zum individuellen Fall passt – anschließend erhalten Verbraucher Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation vertritt die Verbraucherzentrale im Verfahren

Wenn Betroffene sich in das Register eingetragen haben, sind sie bei dieser Sammelklage mit dabei. „Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Das Mitmachen ist kostenlos.“

Wer über Neuigkeiten der „facebook“-Sammelklage per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den „News-Alert“ des vzbv zum Verfahren anmelden. Die vorliegende vzbv-Sammelklage richtet sich an „facebook“-Nutzer in Deutschland, die vom dem im Jahr 2021 bekannt gewordenen „facebook“-Datenleck betroffen sind. In diesem Verfahren gegen Meta wird der vzbv durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation vertreten.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale, 05.05.2025
Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

verbraucherzentrale
Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

datensicherheit.de, 09.12.2024
Verbraucherzentrale reicht nach BGH-Urteil zu facebook-Datenleck Sammelklage ein / Mit der vzbv-Sammelklage gegen „facebook-“Betreiber können Ansprüche teilnehmender Betroffener vor Verjährung bewahrt werden

datensicherheit.de, 13.05.2025
Datenschutz bedroht: Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta / Die Verbraucherzentrale NRW beantragt eine einstweilige Verfügung wegen der geplanten Nutzung personenbezogener Daten aus „Instagram“ und „facebook“ fürs KI-Training

datensicherheit.de, 27.03.2025
BGH-Urteil zu Meta-Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren / Dieses BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag

]]>
https://www.datensicherheit.de/facebook-datenleck-2021-verbraucherzentrale/feed 0
KI-Training mit persönlichen Daten: Meta startet im Mai 2025 https://www.datensicherheit.de/ki-training-person-daten-meta-start-mai-2025 https://www.datensicherheit.de/ki-training-person-daten-meta-start-mai-2025#respond Thu, 17 Apr 2025 22:43:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47303 Daten aus Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ sollen zum KI-Training Verwendung finden

[datensicherheit.de, 18.04.2025] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) weist in seiner aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass Meta beabsichtigt, ab Mai 2025 Künstliche Intelligenz (KI) mit Posts, Fotos und Kommentaren der Nutzer von „facebook“ und „Instagram“ zu trainieren – die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer sollen demnach für das Training der eigenen KI-Anwendungen eingesetzt werden. „Mit den Daten sollen dann KI-basierte Dienste des Unternehmens wie der Meta-AI-Chatbot auf ,WhatsApp’ oder Sprachmodelle wie ,Llama’ trainiert werden.“

hmbbfdi-thomas-fuchs-bildwerkstatt-nienstedten

Foto: Bildwerkstatt Nienstedten

Thomas Fuchs, der HmbBfDI: Hier schützt nur ein rechtzeitiger Widerspruch. Wenn, dann jetzt!

Für 2024 geplanter KI-Trainingsbeginn zunächst verschoben

Bereits im vergangenen Jahr – 2024 – hatte Meta angekündigt, alle öffentlichen Beiträge und Fotos seiner europäischen „facebook“- und „Instagram“-Nutzer zum KI-Training zu verwenden. „Meta verschob das Vorhaben dann jedoch, nachdem sich die irische Datenschutzbehörde (IDPC), die EU-weit für Meta zuständig ist, mit datenschutzrechtlichen Fragen, vor allem zur Rechtsgrundlage sowie zur Transparenz, an das Unternehmen gewandt hatte.“ Das nun vorliegende Verfahren ermögliche einen einfacheren Widerspruch gegen die Verwendung der persönlichen Daten für das KI-Training durch Meta.

Registrierte Nutzer der Sozialen Netzwerke „facebook“ und „Instagram“ müssen sich nun entscheiden, ob das Unternehmen KI-Modelle mit ihren persönlichen Daten (Beiträge, Fotos etc.) trainieren darf. „Dies gilt nicht nur für die Zukunft, sondern für alle Daten aus der Vergangenheit.“ Wer keine Bedenken hat, dass seine öffentlich zugänglichen Beiträge, Kommentare und Fotos im eigenen Konto zum KI-Training genutzt werden, muss also nichts tun.

Widerspruch gegen KI-Training mit eigenen Daten sollte vor Ende Mai 2025 eingelegt werden

„Wer verhindern will, dass die eigenen Daten von Meta zu KI-Trainingszwecken verwendet werden, muss jetzt aktiv werden!“ Alle volljährigen europäischen Nutzer werden laut HmbBfDI von Meta entsprechend benachrichtigt und über ihre Möglichkeiten informiert. Widersprochen werden kann in den jeweiligen Apps oder für „facebook“ auf der Webseite „Kontaktformulare“ und für „Instagram“ auf der Webseite „Instagram-Hilfebereich“ (Anmeldung im eigenen Konto erforderlich).

„Soll der Widerspruch seine volle Wirkung entfalten, muss er vor Ende Mai 2025 eingelegt werden.“ Widerspruch sei zwar auch danach jederzeit möglich, doch lasse sich dann nicht mehr rückgängig machen, dass die eigenen Daten evtl. bereits für das KI-Training verwendet worden sind: „Trainingsdaten fließen unwiderruflich in KI-Modelle ein, und ihr Einfluss kann nach heutigem Stand der Technik nicht mehr aus dem Modell entfernt werden.“ Der HmbBfDI, Thomas Fuchs, kommentiert: „Ich kann gut verstehen, dass es Nutzer/innen sorgt, wenn alle ihre in Sozialen Netzwerken geteilten Bilder und Texte nun in KI-Modelle fließen. Hier schützt nur ein rechtzeitiger Widerspruch. Wenn, dann jetzt!“

Weitere Informationen zum Thema:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 15.04.2025
Fragen und Antworten zum KI-Training von Meta mit persönlichen Daten

facebook
Hilfebereich / Melde dich bitte an

Instagram
Hilfebereich / Melde dich bitte an

datensicherheit.de, 15.08.2020
KI-Training: Künstliche Intelligenz benötigt Daten / Unternehmen erwarten steigenden Bedarf an Trainingsdaten für KI – zwei Drittel benötigen dafür auch personenbezogene Daten

]]>
https://www.datensicherheit.de/ki-training-person-daten-meta-start-mai-2025/feed 0