Faltblatt – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 28 Jul 2019 16:10:56 +0000 de hourly 1 Produktergänzende Versicherungen: Verbraucherzentrale liefert Daten und Fakten https://www.datensicherheit.de/produktergaenzende-versicherungen-verbraucherzentrale-liefert-daten-und-fakten https://www.datensicherheit.de/produktergaenzende-versicherungen-verbraucherzentrale-liefert-daten-und-fakten#respond Tue, 28 Mar 2017 21:27:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26486 Wichtigste Hintergründe und Forderungen hat der vzbv in einem Faktenblatt zusammengefasst

[datensicherheit.de, 28.03.2017] Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) weist darauf hin, dass beim Kauf von Alltagsgegenständen und Dienstleistungen (z.B. Handy, Brille oder Urlaubsreise) häufig zusätzliche Versicherungen angeboten werden, welche vor Risiken wie Diebstahl, Schäden, Defekten oder Ausfall schützen sollen. Verbraucher wüssten aber häufig nicht, was sie unterschreiben und seien im Schadensfall mitunter enttäuscht über geringe Leistungen.

Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen nur unzureichend geregelt

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (2016/97/EU) vom Februar 2016 gebe einheitliche Rahmenbedingungen für den Versicherungsvertrieb vor. Aber die genannten produktergänzenden Versicherungen mit einer Jahresprämie unter 600 Euro würden von dieser Richtlinie nicht erfasst.
Der Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen sei daher „nur unzureichend geregelt“ – Versicherungsunternehmen könnten Vermittler einsetzen, die für den Verkauf von Versicherung keine offizielle Zulassung vorweisen müssten (etwa der die Versicherung mitvertreibende Verkäufer im Handyladen). Oft fehle diesen die Qualifikation, um Kunden umfassend zu beraten. Zudem würden sie vielfach mit hohen Provisionen für ihre Abschlüsse bezahlt.

Grundlegende Anforderungen zum Schutz der Verbraucher berücksichtigen!

Der vzbv fordert nun, dass auch beim Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen grundlegende Anforderungen zum Schutz der Verbraucher berücksichtigt werden: Sachkunde der Vermittler, Pflicht zur Beratung, Haftung durch das Versicherungsunternehmen.
Die wichtigsten Hintergründe und Forderungen hat der vzbv in einem Faktenblatt zusammengefasst, welches zum Online-Download bereitsteht.

Weitere Informationen zum Thema:

vzbv
BRILLE, HANDY UND CO. – KLEINE VERSICHERUNGEN REGULIEREN

datensicherheit.de, 15.05.2014
AppRiver-Umfrage: Versicherung von Cyber-Risiken

datensicherheit.de, 29.11.2010
Klage gegen facebook: verbraucherzentrale Bundesverband fordert Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards

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Neues ULD-Faltblatt: Datenschutz im Melderecht https://www.datensicherheit.de/neues-uld-faltblatt-datenschutz-im-melderecht https://www.datensicherheit.de/neues-uld-faltblatt-datenschutz-im-melderecht#respond Mon, 27 Mar 2017 19:36:47 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26481 Informationen zu den Fragen „Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?“

[datensicherheit.de, 27.03.2017] Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) möchte mit einem neuen Faltblatt Informationen zu den Fragen „Welche Daten von Ihnen stehen im Melderegister? Und welchen Datenübermittlungen können Sie widersprechen?“ geben.

Weitergabe von Meldedaten

Das Melderegister betrifft alle Bürger, es wird bei den Meldebehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden geführt. Man sollte wissen, dass die Meldebehörden nach den melderechtlichen Vorschriften bestimmte Datensätze zu Bürgern an Adressbuchverlage, die Presse, den Rundfunk, Wählergruppen, die Wehrverwaltung und an andere Empfänger übermitteln dürfen.
Zu den Datensätzen zählen laut ULD insbesondere der Familienname, der Vorname und die Anschrift. Die Weitergabe der Datensätze erfolge für gesetzlich geregelte Zwecke. So dürfe beispielsweise der Rundfunk eine Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erhalten. Diejenigen, die dies nicht wollen, könnten solchen Datenübermittlungen widersprechen.
Die Meldebehörden sollen über die Widerspruchsrechte, z.B. bei der Anmeldung nach einem Adresswechsel informieren. Viele Meldebehörden in Schleswig-Holstein legen demnach auch das Info-Faltblatt des ULD aus, das nach der Neufassung melderechtlicher Vorschriften aktualisiert worden sei und nun in einer neuen Auflage vorliege.

Umfassender Überblick über Widerspruchsmöglichkeiten

Unabhängig von der Aufklärungsarbeit der Meldebehörden erhalte das ULD fortlaufend Anfragen zur Zulässigkeit von Datenübermittlungen aus den Melderegistern an bestimmte Empfänger. Dabei würden auch die bestehenden Ausnahmen erörtert, in denen ein Widerspruch gegen die Datenweitergabe möglich sei.
Die Hinweise in der neuen Auflage des Faltblatts zum Datenschutz im Melderecht sollen einen „umfassenden Überblick über die vorhandenen Widerspruchsmöglichkeiten“ geben. Wer möchte, könne für den Widerspruch gegenüber seiner Meldebehörde die Karte auf der letzten Seite des Faltblatts mit vorformulierten Widerspruchsoptionen nutzen.
„Für die moderne und serviceorientierte Verwaltung ist Kundenfreundlichkeit ein wichtiger Grundsatz. Unser Info-Faltblatt soll ein Beitrag dazu sein: Bürgerinnen und Bürgern bekommen Informationen dazu, wie sie ihre Rechte nach dem Bundes- und Landesmeldegesetz in der Praxis wahrnehmen können“, erläutert Marit Hansen, Leiterin des ULD.

Weitere Informationen zum Thema:

ULD
„Datenschutz im Melderecht“

datensicherheit.de, 09.03.2017
Neues Bundesdatenschutzgesetz: Entwurf mit drohenden Verschlechterungen

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Schulischer Datenschutz: Neues Faltblatt soll Praxistipps für den Alltag geben https://www.datensicherheit.de/schulischer-datenschutz-neues-faltblatt-soll-praxistipps-fuer-den-alltag-geben https://www.datensicherheit.de/schulischer-datenschutz-neues-faltblatt-soll-praxistipps-fuer-den-alltag-geben#respond Wed, 09 Nov 2016 22:27:19 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26142 Ab dem 9. November 2016 online zum Download bereit

[datensicherheit.de, 09.11.2016] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat ein Faltblatt mit Praxistipps für den Schulalltag herausgegeben.

Datenschutz kommt oft zu kurz

Beim Einsatz digitaler Medien im Unterricht und im Schulalltag sind viele Lehrkräfte oft unsicher, was erlaubt ist und was nicht, wie sie sich verhalten sollten, was sie nutzen können.
Clouddienste, Apps für Lehrkräfte oder die Nutzung privater Geräte helfen den Schulalltag zu erleichtern und erscheinen oft sehr nützlich. Aspekte des Datenschutzes sind bei diesen Anwendungen aber oft nicht genügend berücksichtigt, obwohl gerade der Schutz sensibler Schülerdaten gewährleistet sein muss.

Faltblatt „Schulischer Datenschutz“ als Praxisleitfaden

Der LfDI RLP hat nun zusammen mit dem Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz einen Praxisleitfaden erstellt, der Lehrkräften Orientierung und Rechtssicherheit geben soll:

  • „Welche Wege zur Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, aber auch den Eltern sind zulässig?“
  • „Wie können Dateien online sicher ausgetauscht werden?“
  • „Was mache ich, wenn ich im Unterricht heimlich gefilmt werde?“

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt das Faltblatt „Schulischer Datenschutz“, der ab dem 9. November 2016 online zum Download bereitsteht. Er soll den Schulen in Rheinland-Pfalz in den kommenden Wochen zugesandt werden.

Webinar zu den Inhalten des Flyers am 24.01.2017

Am 24. Januar 2017 ist nach Angaben des LfDI RLP um 14.30 Uhr ein Webinar zu den Inhalten des Flyers geplant. Dabei sollen Fragen des Schuldatenschutzes aus juristischer und technischer Sicht beantwortet werden.
Eine Anmeldung zur kostenlosen Teilnahme wird per E-Mail an poststelle@datenschutz.rlp.de erbeten.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
„Schulischer Datenschutz / Ein Praxisleitfaden“ [Download]

datensicherheit.de, 03.10.2013
Reaktion auf Internet-Überwachung: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz fordert starke Verschlüsselung

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Mini-Rabatte oft teuer erkauft: Kundenkarten und Coupons als Datenköder https://www.datensicherheit.de/mini-rabatte-oft-teuer-erkauft-kundenkarten-coupons-datenkoeder https://www.datensicherheit.de/mini-rabatte-oft-teuer-erkauft-kundenkarten-coupons-datenkoeder#respond Thu, 08 Aug 2013 19:34:13 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22192 Neues Faltblatt aus Rheinland-Pfalz gibt Tipps zur Nutzung von Bonuskarten und Rabattmarken

[datensicherheit.de, 08.08.2013] Ob im Portemonnaie oder auch auf dem Smartphone – für viele Verbraucher sind Kundenkarten und Coupons bereits beliebte Einkaufsbegleiter. Einfach kurz an der Kasse vorgezeigt und schon erhält man einen kleinen Rabatt auf den Einkauf…
Doch solche Vergünstigungen würden nicht kostenlos gewährt, warnt Edgar Wagner, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland Pfalz (LfDI RLP). Mit Kundenkarten und Coupon-Apps würden Daten gesammelt, um das Einkaufsverhalten genau erfassen zu können. Rabattcoupons lockten mit nur kleinen Preisnachlässen und am Ende gebe man schnell mehr aus als ursprünglich geplant.
Kundenkarten ermöglichen Unternehmen die Erstellung von umfassenden Profilen, so dass diese genau wissen, an welchen Orten welche Produkte gekauft wurden. Diese Informationen sind Grundlage für zielgruppengerecht zugeschnittene Werbung aus vielen Bereichen. Mit Sonderbonuspunkten und Rabattcoupons sollen Verbraucher dazu angehalten werden, immer wieder die gleichen Läden zu besuchen. Ob die besonderen Angebote aber wirklich günstig sind, erfahren Kunden erst, wenn sie die Preise mühsam mit denen anderer Anbieter vergleichen.
Bevor sich Verbraucher zur Teilnahme an Kundenkarten- oder Rabattsystemen entscheiden, sollten sie genau prüfen, welche Daten erhoben werden, wer diese Daten erhält und zu welchen Zwecken sie genutzt werden, empfiehlt der LfDI RLP. Erst so könne beurteilt werden, ob ein geringer Rabatt die Preisgabe eines erheblichen Teils Privatheit wirklich lohnt.

KUNDENKARTEN UND COUPONS [Faltblatt]
Mini-Rabatte teuer erkauft

Das neue Faltblatt „Kundenkarten und Coupons: Mini-Rabatte teuer erkauft“ erklärt, wie Firmen Kundenkarten und Coupons zur Förderung ihres Absatzes nutzen. Daneben erhalten Verbraucher Tipps zum lohnenden Einsatz. Der Flyer wurde gemeinsam vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erstellt.

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