Geodaten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 03 Aug 2015 16:35:22 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Datenschutzregeln: Rechtssichere Handhabung bei Nutzung personenbezogener Geodaten https://www.datensicherheit.de/datenschutzregeln-rechtssichere-handhabung-personenbezogene-geodaten https://www.datensicherheit.de/datenschutzregeln-rechtssichere-handhabung-personenbezogene-geodaten#respond Mon, 03 Aug 2015 16:31:30 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24894 Staatssekretärin Zypries begrüßt Anerkennung einheitlicher Datenschutzvorgaben durch Aufsichtsbehörden

[datensicherheit.de, 03.08.2015] Um Unternehmen eine praktikable und rechtssichere Handhabung der Datenschutzregeln bei der Nutzung personenbezogener Geodaten zu ermöglichen, hat die Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder zu einem bundesweit einheitlichen Regelwerk zusammengefasst, dem „GeoBusiness Code of Conduct (CoC)“.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, hat den GeoBusiness CoC nun offiziell anerkannt.

„Ich freue mich, dass wir mit dem GeoBusiness Code of Conduct nun eine bundesweit datenschutzrechtlich anerkannte Selbstverpflichtungserklärung für den Umgang mit personenbezogenen Geodaten in der Wirtschaft haben. Unternehmen können über das zugehörige Online-Zertifizierungsportal mit wenigen Klicks ihren datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten gegenüber öffentlichen Stellen und Datenanbietern nachweisen. Das erleichtert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen den Bezug und die Nutzung von Geodaten und stärkt die Anwendung der Datenschutzgesetze. Das ist ein positives Signal für die Wirtschaft“ erklärt Brigitte Zypries, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie.

Die wirtschaftliche Nutzung von Geodaten öffentlicher Stellen birgt erhebliches wirtschaftliches Potenzial. Dies gilt insbesondere für hochauflösende und genaue Geodaten. Solche Daten weisen allerdings häufig einen Personenbezug auf und sind somit datenschutzrelevant. Konkret geht es dabei zum Beispiel um Eigentümerinformationen in Grundstücksdaten, die von der Rohstoffwirtschaft genutzt werden können, um ihre Betriebsplanung weiter zu verbessern, oder Angaben zu denkmalgeschützten Gebäuden, die für die Versicherungswirtschaft relevant sind.

Der GeoBusiness CoC wird von der Kommission für Geoinformationswirtschaft (GIW-Kommission) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kooperation mit dem Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) umgesetzt. SRIW Vorstandschef Harald Lemke erklärt: „Durch die Kooperation zwischen Wirtschaft und Behörden ist es gelungen, eine praktikable Lösung zu entwickeln, die Geodaten besser zugänglich macht und zugleich den Datenschutz sichert. Das hat Vorbildcharakter.“

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, betont: „Mit dem GeoBusiness CoC ist für einen wichtigen Wirtschaftszweig ein angemessener Ausgleich zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit gefunden worden, der dem Bundesdatenschutzgesetz entspricht.“

Unternehmen haben durch den GeoBusiness CoC die Möglichkeit, der Selbstverpflichtungserklärung beizutreten und aufzuzeigen, dass sie verantwortungsbewusst mit datenschutzrelevanten Daten umgehen. Ferner können sie nachweisen, dass Geschäftsprozesse, bei denen Geodaten zum Einsatz kommen, den Vorschriften von §38a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) genügen.

Dazu kann man den Service www.geodatenschutz.org nutzen. Dieser fragt bestimmte technische und organisatorische Regelungen des Unternehmens in Bezug auf den Datenschutz ab, zum Beispiel wie ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erreichbar ist oder welche Maßnahmen zum Schutz vor unbefugten Zugriffen auf personenbezogene Daten getroffen werden. „Dieses zu harmonisieren haben wir 2010 begonnen, ohne einheitlich geregelten Datenschutz kein wirtschaftlicher Mehrwert“, sagt Dr. Jörg Reichling, Verhandlungsführer für die GIW-Kommission.

Die Selbstverpflichtungserklärung ist gemeinsam von Mitgliedern der Kommission für Geoinformationswirtschaft, Unternehmern, Rechtsanwälten und Datenschützern ausgearbeitet worden.

Weitere Informationen zum Thema:

GeoBusiness
GeoDatenschutz / Verantwortungsbewusster Umgang mit Geodaten

 

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Geodaten-Gipfel: Ein Jahr danach äußerst ernüchternde Bilanz https://www.datensicherheit.de/geodaten-gipfel-ein-jahr-danach-aeusserst-ernuechternde-bilanz https://www.datensicherheit.de/geodaten-gipfel-ein-jahr-danach-aeusserst-ernuechternde-bilanz#respond Sat, 17 Sep 2011 21:51:23 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15714 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sieht Abstieg vom „Geodaten-Gipfel“ ins „Tal der freiwilligen Selbstverpflichtung“

[datensicherheit.de, 17.09.2011] In einer aktuellen Stellungnahme geht Peter Schaar auf das vor einem Jahr engagiert diskutierte Thema des Umgangs mit Geodaten ein, das sich um den Start von „Google Street View“ rankte:
Der seinerzeitige Bundesinnenminister de Maizière lud zu einem Spitzengespräch zwischen Experten und Politikern ein – ein Jahr nun nach diesem sogenannten „Geodaten-Gipfel“ sei die Bilanz laut Schaar „unbefriedigend“, denn geschehen sei seither (fast) nichts. Insbesondere das zentrale Versprechen des Innenministers, den Datenschutz durch gesetzliche Regelungen auch bei neuen Diensten zu gewährleisten („Rote-Linien-Gesetz“), sei nicht eingelöst worden.
Weder gebe es Regelungen zu Profilen noch zu Standortdaten im Internet, kritisiert Schaar. Stattdessen setze das Bundesinnenministerium heute offenbar allein auf Absichtserklärungen von Unternehmen. Auch der von der Internetwirtschaft vom Branchenverband BITKOM vorgelegte „Datenschutzkodex“ bleibe hinter den mit „Google Street View“ vereinbarten Schutzmechanismen für die Betroffenen zurück. Wer sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben wolle, müsse sich also weiterhin selbst schützen.
In diesem Zusammenhang möchte Schaar auch an das bis zum 30. September 2011 gültige Vorabwiderspruchsrecht gegen Hausveröffentlichungen im Internetdienst „Bing Maps Streetside“ von Microsoft erinnern.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 16.09.2011
Vom Geodaten-Gipfel ins Tal der freiwilligen Selbstverpflichtung?

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