Grundrechte – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 28 Mar 2025 10:01:31 +0000 de hourly 1 Wahrung der Grundrechte im Fokus: 109. DSK beschließt Forderungen an künftige Bundesregierung https://www.datensicherheit.de/grundrechte-dsk-forderungen-bundesregierung https://www.datensicherheit.de/grundrechte-dsk-forderungen-bundesregierung#respond Thu, 27 Mar 2025 23:39:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46958 Neues DSK-Papier ruft dazu auf, die Digitalisierung in Europa voranzubringen und eine menschenzentrierte Datennutzung sicherstellen

[datensicherheit.de, 28.03.2025] Die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, geht in ihrer Stellungnahme vom 27. März 2025 auf die jüngste Sitzung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz / DSK) ein: Demnach wurden unter dem Leitmotiv „Grundrechte wahren“ Forderungen an die künftige Bundesregierung beschlossen.

dsk-beschlussfassung-109-sitzung

Abbildung: DSK

DSK: Forderungskatalog der 109. Sitzung

DSK-Engagement für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft

Die DSK hat laut Kamp auf ihrer 109. Sitzung am 26. und 27. März 2025 in Berlin zentrale Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft beschlossen:

Die künftige Bundesregierung müsse die Digitalisierung in Europa voranbringen und eine „menschenzentrierte Datennutzung sicherstellen“, heißt es in dem neuen DSK-Papier.

Forderungen und Empfehlungen der DSK an die neue Bundesregierung:

  1. Gesetzgebungsprojekte zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und zum Beschäftigtendatenschutz finalisieren
    Für das Bundesdatenschutzgesetz fordert die Datenschutzkonferenz unter anderem eine zentrale Zuständigkeitsregelung bei bundesweiten Sachverhalten und die Institutionalisierung der DSK mit einer Geschäftsstelle. Wichtige Aspekte eines Beschäftigtendatenschutzgesetz seien Regelungen zum Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz und zu den Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle.
  2. Systematische Grundrechtechecks bei der Fortentwicklung der modernen Sicherheitsarchitektur durchführen
    Die zunehmende Nutzung von Gesichtserkennung, automatischen Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz (KI) durch Sicherheitsbehörden erfordere eine grundrechtssensible und verfassungskonforme Gesetzgebung. Die nächste Bundesregierung müsse daher systematisch die Vereinbarkeit neuer Sicherheitsgesetze mit den Grundrechten prüfen und dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die europäische Gesetzgebung beachten.
  3. Bessere Abstimmung von EU-Digitalrechtsakten und DSGVO
    Die DSK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Harmonisierung europäischer Digitalrechtsakte wie KI-Verordnung und Data Act mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein kohärenter Rechtsrahmen sei essenziell für die Rechtssicherheit und den effektiven Grundrechtsschutz.
  4. Produktive Rahmenbedingungen für KI, Forschung und Innovation im Einklang mit dem Datenschutz gesetzgeberisch gestalten
    Viele innovative Vorhaben in Wirtschaft, Verwaltung und Politik könnten mithilfe von Daten und KI vorangebracht werden. Dabei müssten die Rechte derjenigen gewahrt bleiben, um deren Daten es geht. Die DSK fordert die Schaffung gesetzlicher Regelungen für Forschung und KI-Entwicklung sowie unabhängige Aufsichtsstrukturen und behördlich kontrollierte Reallabore.
  5. DSK-Kriterien für Souveräne Clouds berücksichtigen und Datenschutzcockpit ausbauen
    Die DSK appelliert an die Bundesregierung, die von ihr aufgestellten Kriterien für sogenannte Souveräne Clouds zu berücksichtigen und das „Datenschutzcockpit“ zur Kontrolle und Transparenz der Datenverarbeitung weiter auszubauen. Eine moderne Verwaltung müsse Digitale Souveränität und Datenschutz gleichermaßen gewährleisten.

DSK fordert verpflichtenden Grundrechte-Check für Sicherheitsgesetze

Kamp betont: „Datenschutz ist ein zentrales Fundament der Demokratie und Basis für freie Meinungsäußerungen und politische Teilhabe. Datennutzung und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen!“ Angesichts der Debatte in den Koalitionsverhandlungen um neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zum Einsatz von Gesichtserkennung, anlassloser Vorratsdatenspeicherung und automatisierter Datenanalyse fordert die Datenschutzkonferenz eine klare Grenze:

  • Mehr Befugnisse dürften nicht auf Kosten der Grundrechte gehen. Die künftige Bundesregierung sei daher dringend aufgefordert, bei der Erweiterung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Befugnisse „grundrechtssensibel und verfassungskonform zu handeln“. Nur so ließen sich Sicherheit und Freiheit in einer digitalen Gesellschaft in Einklang bringen.

„Unser Appell an die künftige Bundesregierung: Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben für den Datenschutz in der Arbeitswelt, eine bessere Abstimmung europäischer Digitalgesetze und einen verpflichtenden Grundrechte-Check für Sicherheitsgesetze!“ Die Förderung innovativer Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) müsse im Einklang mit unseren Werten gestaltet werden. „Für die Modernisierung der Verwaltung braucht es Digitale Souveränität und Datenschutz gleichermaßen“, stellt Kamp klar.

Sonstige Ergebnisse der 109. DSK-Sitzung

  • Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, die formelle Verfahren gegen das hinter „ChatGPT“ stehende Unternehmen OpenAI eingeleitet hatten, hätten sich auf die Einstellung und Abgabe der Verfahren an die irische Datenschutzaufsicht festgelegt.
  • Die umfangreichen Erkenntnisse aus dem Prüfverfahren, welche den Entwicklungsstand von „ChatGPT“ im Jahr 2023 adressierten, würden der irischen Data Protection Commission (DPC) für deren weitere Arbeit zur Verfügung gestellt.
  • Die DSK habe sich außerdem verständigt, die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur im Rahmen der Durchsetzung des „Digital Services Act“ durch eine schlanke Kommunikationsstruktur zu unterstützen.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 26.03.2025
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 26. März 2025 / Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 11.05.2023
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023 / Kriterien für Souveräne Clouds / Positionspapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Registermodernisierung / Datenschutzcockpit

datensicherheit.de, 08.01.2025
Meike Kamp ist Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025 / Berliner Datenschutzbeauftragte sieht u.a. Anonymisierung und Pseudonymisierung als Schwerpunkte

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Freiheit statt Angst: Bündnis ruft zu Großdemonstration am 30.08.2014 in Berlin auf https://www.datensicherheit.de/freiheit-statt-angst-2014-aufruf-demonstration-berlin https://www.datensicherheit.de/freiheit-statt-angst-2014-aufruf-demonstration-berlin#respond Tue, 26 Aug 2014 18:29:55 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23932 Unter dem Motto „Aufstehen statt Aussitzen“ ruft ein Bündnis aus Parteien, Organisationen und Bürgerrechtlern zur Großdemonstration gegen Totalüberwachung und für den Erhalt von Grundrechten auf

[datensicherheit.de, 26.08.2014] Über ein Jahr sei es her, dass durch Edward Snowden Beweise für die Totalüberwachung vorgelegt wurden. Dagegen geschehen sei bisher bedauerlichweise nichts! Die Bundesregierung  übe sich noch immer in schädlicher Symbolpolitik, anstatt für einen wirksamen Schutz von Bürgerinnen und Bürgern einzutreten. Man wolle sich die Abschaffung von Grundrechten durch die Große Koalition nicht gefallen lassen.

Ein Bündnis von mehr als 80 Organisationen ruft für kommen Samstag, 30.08.2014, in Berlin zur Großdemonstration „Freiheit statt Angst“ zur Bewahrung der Freiheit, die Generationen zuvor erstritten hätten, auf. Zu diesem Bündnis gehören unter anderem

  • der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung,
  • Amnesty International,
  • Digitalcourage,
  • Reporter ohne Grenzen,
  • der Neue Richterbund,
  • die Freie Ärzteschaft und
  • der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Neben verschiedenen Parteien rufen auch Attac Deutschland, Campact, netzpolitik.org und der Chaos Computer Club zur Demonstration auf.

Freiheit statt Angst 2014

Aufruf zur Demonstration

Die Demonstration steht unter dem Motto „Aufstehen statt Aussitzen“. An die Politik ist die Forderung gerichtet, die Untätigkeit zu beenden und klar Position für Freiheit und Privatsphäre zu beziehen. Gleichzeitig richtet sich der Appell auch an die Bevölkerung, die ebenfalls couragiert für ihre  Grundrechte eintreten soll.

Es sprechen unter anderem:

  • der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar,
  • Rolf Gössner von der Internationalen Liga für Menschenrechte,
  • IT-Sicherheitsexperte Jacob Appelbaum und
  • Vertreter/Vertreterinnen zahlreicher anderer Organisationen

Weitere Informationen zum Thema:

Ort und Zeit:

Termin: Samstag, 30. August 2014, 14 Uhr
Ort: Berlin, Brandenburger Tor (Westseite)
https://freiheitstattangst.de

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AK Vorrat fordert Klarstellung der Regierung zur Nutzung von NSA-Daten https://www.datensicherheit.de/ak-vorrat-fordert-klarstellung-regierung-nutzung-nsa-daten https://www.datensicherheit.de/ak-vorrat-fordert-klarstellung-regierung-nutzung-nsa-daten#comments Thu, 15 May 2014 22:49:53 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23692 Empörung über Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

[datensicherheit.de, 16.05.2014] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung reagiert auf Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Günter Krings, mit der Forderung an die Bundesregierung, klare Informationen darüber zu veröffentlichen, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Sicherheitsbehörden die Daten aus den NSA-Überwachungsprogrammen nutzten oder weiterhin nutzen.

Der Unionspolitiker hatte am gestrigen Donnerstag auf dem 15. Euroforum-Datenschutzkongress in Berlin seine Forderung nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erneuert und dies mit der NSA-Affäre begründet: Man könne, so Krings, von den USA nicht eine Reduzierung der Überwachung verlangen, während man aus Mangel an eigenen Vorratsdaten deren Daten erfragen müsse.

„Diese Argumentation aus dem Innenministerium impliziert, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste die zweifellos verfassungswidrig erlangten NSA-Vorratsdaten nutzen“, sagt Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat. „Wir verlangen von der Bundesregierung Aufklärung darüber, ob so ein rechtsstaatlich skandalöses Vorgehen tatsächlich stattfindet, und welche Grundlagen dies erlauben. Sollte sich das bewahrheiten, stellt sich die Frage nach der Beteiligung der deutschen Sicherheitsbehörden an den ungeheuren Angriffen der NSA auf unsere Freiheit und unsere Grundrechte ganz neu.“

Die Tragweite einer solchen Erkenntnis wäre kaum absehbar. „Auch die an Strafvereitelung grenzende Untätigkeit von Bundesregierung und Staatsanwaltschaften im NSA-Skandal erschiene dann in einem völlig neuen Licht“, ergänzt  Michael Petersen vom Arbeitskreis. „Das wäre dann mit Blick auf die öffentlich zur Schau gestellte Empörung in Regierungskreisen nach Bekanntwerden der NSA-Aktivitäten an Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten. Hoffentlich erweist sich die Argumentation des Innenstaatssekretärs für die Wiedereinführung der anlasslosen Massenüberwachung als Luftnummer.“

Gegen die NSA-Spionage, die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsformen findet am Samstag in Hamburg eine Demonstration eines breiten Bündnisses aus Bürgerrechtsorganisationen und Parteien statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:00 Uhr auf dem Rathausmarkt. [1]

[1] http://www.stop-watching-hamburg.de/

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 18.11.2010
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Peter Schaar einig: Klares Nein zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat

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Telekommunikationsdaten: Verbesserung des Grundrechtsschutzes durch das Bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/telekommunikationsdaten-verbesserung-des-grundrechtsschutzes-durch-das-bundesverfassungsgericht https://www.datensicherheit.de/telekommunikationsdaten-verbesserung-des-grundrechtsschutzes-durch-das-bundesverfassungsgericht#respond Fri, 24 Feb 2012 18:31:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19728 Urteil vom 24. Februar 2012 beschränkt das Speichern und Weitergeben von Telekommunikationsdaten an Ermittlungsbehörden

[datensicherheit.de, 24.02.2012] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2012 zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten in seiner Position bestätigt:
Erneut sorge das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz – dies sei zu begrüßen, so Schaar. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschränke das Speichern und Weitergeben von Telekommunikationsdaten an Ermittlungsbehörden, weil diesen bislang der Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht worden sei, ohne überhaupt die Zulässigkeit der Nutzung durch die Behörden sichergestellt zu haben. Auf diesen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hatte Schaar bereits in seiner damaligen Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht.
Das Urteil verdeutliche, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsdaten immer nur unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses zulässig sei und der Gesetzgeber noch etliche „Hausaufgaben“ zu erledigen habe. Dies betreffe auch die Auskunftserteilung von dynamischen IP-Adressen – Auskünfte über den Inhaber dürften zwar erteilt werden, allerdings müsse der Gesetzgeber dies ausdrücklich neu regeln.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 24.02.2012
Schaar: Erneut sorgt das Bundesverfassungsgericht für einen verbesserten Grundrechtsschutz

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