Handreichung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 30 Dec 2025 18:27:57 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.7 https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/cropped-datensicherheit-favicon-300x300-1-32x32.jpg Handreichung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de 32 32 KI-Einsatz bei Behörden: Datenschutz sollte von Anfang an mitgedacht werden https://www.datensicherheit.de/ki-einsatz-behoerden-datenschutz-anfang-mitgedacht https://www.datensicherheit.de/ki-einsatz-behoerden-datenschutz-anfang-mitgedacht#respond Tue, 30 Dec 2025 23:27:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51598 Die BfDI hat eine Handreichung zu Datenschutz und Künstlicher Intelligenz (KI) in Behörden veröffentlicht

[datensicherheit.de, 31.12.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat die Handreichung „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ veröffentlicht: Diese soll demnach die öffentlichen Stellen des Bundes dabei unterstützen, datenschutzrechtliche Fragestellungen bei der Entwicklung und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) – insbesondere von „Large Language Models“ (LLMs) – zu identifizieren und eine strukturierte, lösungsorientierte Herangehensweise an KI-Projekte zu entwickeln.

bfdi-louisa-specht-riemenschneider-2025
Foto: Johanna Wittig

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider möchte mit der neuen KI-Handreichung zur Rechtssicherheit beitragen

Datenschutzrechtlichen Aspekte man beim KI-Einsatz bedenken

Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, erläutert: „Gerade beim Einsatz von ,Large Language Models’ bestehen für öffentliche Stellen erhebliche Unsicherheiten. Mit dieser Handreichung will ich zur Rechtssicherheit beitragen und aufzeigen, an welche datenschutzrechtlichen Aspekte man beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den meiner Aufsicht unterliegenden Behörden denken sollte.“

BfDI berät Behörden beim KI-Einsatz (vor allem LLMs)

Selbstverständlich stehe ihr Haus für die weitere Prüfung konkreter Vorhaben beratend zur Seite. Im Fokus der Handreichung stehen laut BfDI der Umgang mit personenbezogenen Daten beim Training und bei der Nutzung von LLMs, die Herausforderungen mit in LLMs memorisierten Daten sowie die Anforderungen an Rechtmäßigkeit und Transparenz.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider / Der Lebenslauf der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 22.12.2025
KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken / Handreichung der BfDI für die Bundesverwaltung

]]>
https://www.datensicherheit.de/ki-einsatz-behoerden-datenschutz-anfang-mitgedacht/feed 0
Stand der Technik in der IT-Sicherheit: TeleTrusT-Handreichung als aktualisierte Neuausgabe 2025 verfügbar https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-in-der-it-sicherheit-teletrust-handreichung-aktualisierung-2025 https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-in-der-it-sicherheit-teletrust-handreichung-aktualisierung-2025#respond Mon, 16 Jun 2025 22:14:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=48428 Diese vor einigen Jahren durch den TeleTrusT mit Unterstützung der ENISA etablierte „Handreichung“ gilt inzwischen als eine Art Referenzstandard und wird daher häufig zitiert

[datensicherheit.de, 17.06.2025] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) meldet, dass am 17. Juni 2025 nach längerer Vorarbeit eines großen Kreises von Fachleuten als Autoren die vollständig überarbeitete TeleTrusT-Handreichung „Stand der Technik in der IT-Sicherheit“ veröffentlicht wird. Diese vor einigen Jahren durch den TeleTrusT mit Unterstützung der ENISA etablierte „Handreichung“ gilt inzwischen als eine Art Referenzstandard und wird daher häufig zitiert. Das nun vorliegende aktualisierte Dokument ist auf rund 140 Seiten angewachsen und hat erstmals eine ISBN.

teletrust-handreichung-stand-der-technik-2025
Abbildung: TeleTrusT

Vollständig überarbeitete TeleTrusT-Handreichung „Stand der Technik in der IT-Sicherheit“ liegt vor

Gesetzgeber fordert Orientierung der IT-Sicherheit am sogenannten Stand der Technik

Mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (kurz: IT-Sicherheitsgesetz bzw. ITSiG) verfolgt der Gesetzgeber das erklärte Ziel, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen. Zusätzlich gilt seit dem 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihren hohen Anforderungen an die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM).

  • Diese beiden Rechtsgrundlagen fordern die Orientierung der IT-Sicherheit am sogenannten Stand der Technik, lassen aber eben unbeantwortet, was im Detail konkret darunter zu verstehen ist.

Das am 25. Juli 2015 in Kraft getretene ITSiG soll demnach eine Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme in Deutschland herbeiführen. „Die dadurch eingeführten Gesetzesänderungen dienen dem Schutz dieser Systeme hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der Schutzgüter Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität.“ Ausweislich der Gesetzesbegründung ist das Ziel dieses Gesetzes die Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen, der verstärkte Schutz der Bürger im Internet – und in diesem Zusammenhang auch die Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundeskriminalamtes (BKA).

Es muss ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden

Bei dem IT-Sicherheitsgesetz handelt es sich um ein sogenanntes Artikelgesetz: Es dient lediglich der Änderung mehrerer anderer Gesetze. Durch dieses neue Gesetz wurden unter anderem Regelungen für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) im Gesetz über das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) geschaffen und gesetzliche Änderungen im Atomgesetz (AtomG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWiG), Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgenommen.

  • Die „relevanten KRITIS-Betreiber“ wurden durch die im Februar 2016 veröffentlichte Verordnung konkretisiert. Obwohl das Gesetz augenscheinlich nur auf die KRITIS-Betreiber abstellt, sind von den beschlossen Änderungen auch Anbieter in den Bereichen Telemedien und Telekommunikation betroffen.

„Täglich zeigen Meldungen zu Sicherheitsvorfällen in Unternehmen und Behörden, dass dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der IT-Sicherheit besteht.“ Artikel 32 DSGVO regelt zur „Sicherheit der Verarbeitung“, dass „unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen sind“. Damit solle ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden, z.B. durch Maßnahmen wie Verschlüsselung.

TeleTrusT-Handreichung soll nun konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen geben

„Sowohl der nationale als auch der europäische Gesetzgeber enthalten sich jedoch konkreter, detaillierter technischer Anforderungen und Bewertungskriterien für die sicherheitsrelevanten Technischen und Organisatorischen Maßnahmen.“ Den Gesetzesadressaten werden auch keinerlei methodische Ansätze geliefert. Diese Ausgestaltung – zumal in einem dynamischen Marktumfeld – soll den Fachkreisen überlassen bleiben.

  • Der TeleTrusT flankiert und ergänzt die Rechtslage mit der fachlichen Kompetenz der organisierten IT-Sicherheitswirtschaft in Deutschland und hat deshalb einen verbandsinternen Arbeitskreis „Stand der Tech­nik“ initiiert, um aus Sicht der IT-Sicherheitslösungs­anbieter und ‑berater, den betroffenen Wirtschaftskreisen Handlungsempfehlungen und Orientierung zu geben.

Dieser Arbeitskreis hat den „Stand der Technik“ für die relevanten Systeme, Komponenten und Prozesse im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes in einer Handreichung zusammengefasst – dieses Dokument soll konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen geben.

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT, 17.06.2025
Handreichung Stand der Technik in der IT-Sicherheit / Technische und organisatorische Maßnahmen / 2025

SOUNDCLOUD, 2022
Stand der Technik / Franziska Bock, Karsten Bartels, Tamasz Lawicki

heise online, Holger Bleich & Joerg Heidrich, 16.12.2022
Auslegungssache 76: Zum Stand der Technik / Der Terminus „Stand der Technik“ ist so schwammig wie relevant. Im c’t-Datenschutz-Podcast bringen wir Licht ins Dunkel und erläutern, was der Begriff bedeutet.

TeleTrusT, 09.12.2020
IT-Sicherheitsgesetz / „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (ITSiG) / TeleTrusT: Ja zum Gesetzeszweck – Kritik an der Umsetzung

datensicherheit.de, 10.05.2023
Stand der Technik in der IT-Sicherheit: TeleTrusT-Handreichung in überarbeiteter Auflage erschienen / Seit 2019 etablierte und fachlich breit anerkannte Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Stand der Technik

datensicherheit.de, 07.02.2019
Stand der Technik der IT-Sicherheit: Handreichung auch auf Englisch / ENISA und der TeleTrusT – Bundesverband IT-Sicherheit e.V. publizieren Handreichung auch in englischer Sprachfassung

datensicherheit.de, 13.06.2018
Stand der Technik: TeleTrusT veröffentlicht revidierte und erweiterte Handreichung / Technische und organisatorische Maßnahmen im Kontext der DSGVO und des IT-Sicherheitsgesetzes

datensicherheit.de, 24.08.2016
TeleTrusT: Kritische Stellungnahme zum BSI-Diskussionspapier über den Stand der Technik / Bisher keine verlässliche Anleitung für Anbieter von Telemediendiensten

datensicherheit.de, 28.05.2016
Stand der Technik: TeleTrusT legt Handreichung vor / Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen wie für jedes Nicht-KRITIS-Unternehmen relevant

]]>
https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-in-der-it-sicherheit-teletrust-handreichung-aktualisierung-2025/feed 0
5G-Campusnetze: TeleTrusT veröffentlichte Handreichung zur IT-Sicherheit https://www.datensicherheit.de/5g-campusnetze-teletrust-veroeffentlichung-handreichung-it-sicherheit https://www.datensicherheit.de/5g-campusnetze-teletrust-veroeffentlichung-handreichung-it-sicherheit#respond Wed, 27 Mar 2024 16:36:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44386 Um Daten zu schützen und die Verfügbarkeit der 5G-Campusnetze zu gewährleisten, müssen sich die Anwender selbst um deren Absicherung kümmern

[datensicherheit.de, 27.03.2024] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) meldet die Veröffentlichung einer Handreichung zum Thema „5G-Campusnetze“: Der Mobilfunkstandard 5G sei eine Schüsseltechnologie, welche sich zum größten Infrastrukturvorhaben des kommenden Jahrzehnts entwickele und die Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auf eine vollkommen neue Basis stelle. Um Daten zu schützen und die Verfügbarkeit sogenannter 5G-Campusnetze zu gewährleisten, müssten sich die Anwender selbst um deren Absicherung kümmern. Eine jetzt veröffentlichte TeleTrusT-Handreichung soll sich nun an alle interessierten Unternehmen, Institutionen und Organisationen richten, welche bereits 5G-Netze produktiv oder als Testkonzept betreiben. Konkret angesprochen werden solle die Ebene der IT-Administration und IT-Leitung.

Potenzialreiche 5G-Technik kann Digitalisierung deutlichen Schub geben

5G-Technik habe das Potenzial, der Digitalisierung in den kommenden Jahren einen deutlichen Schub zu geben. „Um dies erfolgreich zu realisieren, muss die IT-Sicherheit ausreichend berücksichtigt werden. Die Sicherheit von öffentlichen 5G-Netzen soll in Deutschland durch Regulierung erreicht werden. Die IT-Sicherheit privater 5G-Netze ist dagegen freiwillig und liegt in der Verantwortung der Betreiber.“ Betreiber sogenannter 5G-Campusnetze müssten nur eine Nutzungslizenz für die Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragen – weitere Auflagen an die Auswahl der Technik und minimaler IT-Sicherheitsmaßnahmen gebe es dagegen nicht.

Aktuell würden 5G-Campusnetze unter anderem in der Logistik für die Steuerung von führerlosen Transportsystemen, für die Vernetzung von IoT-Geräten (Internet der Dinge {und Dienste} / Internet-of-Things) in der Gebäudeautomation oder beim Produktionsprozess im industriellen Umfeld zur Steuerung und Überwachung von Maschinen und Robotern in Echtzeit verwendet. Aber auch im medizinischen oder landwirtschaftlichen Bereich fänden 5G-Campusnetze bereits Anwendung.

5G-Campusnetze erfordern in der Regel komplexes IT-Sicherheitsmanagment

5G-Campusnetze seien in der Regel komplex in Bezug auf ihre Architektur und die große Anzahl unterstützter Gerätetypen (IoT-Geräte). Dies könne potenziell eine Reihe von Angriffsvektoren eröffnen. In 5G-Netzen komme verstärkt auch Virtualisierung zum Einsatz, welche Flexibilität und Effizienz ermögliche. „Aber dies bringt auch neue Sicherheitsrisiken durch Schwachstellen in Virtualisierungstechnologien mit sich, z.B. nicht wirksame Separierung von Gastsystemen.“ Die Hardwarekomponenten eines 5G-Campusnetzes benötigten darüber hinaus einen adäquaten Schutz vor physischen Zugriffen.

Zur Eindämmung potenzieller Bedrohungen müssten in 5G-Campusnetzen geeignete IT-Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehörten unter anderem starke Authentifizierungs- und Verschlüsselungsverfahren, regelmäßige Überwachung des Netzwerkverkehrs, Netzwerksegmentierung und regelmäßige Sicherheitsupdates. „Die jetzt publizierte TeleTrusT-Handreichung dient hierbei als Orientierungshilfe. Neben einem Überblick zu Betriebsmodellen, Einsatz- und Bedrohungsszenarien ist der TeleTrusT-Handreichung ein ergänzender Fragenkatalog beigefügt. Dieser listet wichtige Fragen auf, die beim Aufbau und Betrieb eines 5G-Campusnetzes gestellt werden sollten, um bei der Auswahl der Technologie, des Anbieters und des Betriebsmodells auch die IT-Sicherheit zu berücksichtigen.“

Hilfsmittel für Institutionen und Unternehmen, um IT-Sicherheit privater 5G-Netze zu gewährleisten

Die Publikation wurde demnach in der TeleTrusT-AG „Smart Grids / Industrial Security“ erarbeitet. Sebastian Fritsch (secuvera GmbH), Koordinator der Erarbeitung, erläutert: „Neue 5G-Netzbetreiber erhalten mit der Handreichung eine praktische Fragenliste, um mit Anbietern neben funktionalen Aspekten auch die IT-Sicherheit noch vor der Beschaffung zu diskutieren.“ Die Autorengruppe habe Workshops mit Anwendern und Anbietern von 5G-Campusnetzen durchgeführt und einen niederschwelligen Einstieg in das Thema erstellt. Diese Handreichung richte sich primär an die IT-Verantwortlichen und Administratoren in Organisationen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe das Projekt unterstützt. Uwe Hoppenz, BSI-Fachbereichsleiter SZ3 (Cyber-Sicherheit in mobilen Infrastrukturen und Chiptechnologie), kommentiert: „Die bereitgestellte Handreichung dient als Hilfsmittel für Institutionen und Unternehmen, um die IT-Sicherheit ihrer privaten 5G-Netze von der Planungs- bis hin zur Betriebsphase zu gewährleisten.“

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
5G-Campusnetze

]]>
https://www.datensicherheit.de/5g-campusnetze-teletrust-veroeffentlichung-handreichung-it-sicherheit/feed 0
Datenschutz und Telekommunikation: BfDI gibt Neuauflage der Broschüre heraus https://www.datensicherheit.de/datenschutz-telekommunikation-bfdi-neuauflage-broschuere-herausgabe https://www.datensicherheit.de/datenschutz-telekommunikation-bfdi-neuauflage-broschuere-herausgabe#respond Mon, 19 Jun 2023 16:28:20 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43265 Nach umfangreicher Überarbeitung kann „Info 5“ zur Telekommunikation bezogen werden

[datensicherheit.de, 19.06.2023] Laut einer aktuellen Meldung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eine Neuauflage der Broschüre „Datenschutz und Telekommunikation“ erschienen – nach einer umfangreichen Überarbeitung kann demnach die „Info 5“ zur Telekommunikation nun bezogen werden: „Die Broschüre können Sie als PDF-Datei herunterladen oder als gedruckte Version bestellen.“

bfdi-info05-datenschutz-unf-telekommunikation
Abbildung: BfDI

Der BfDI: Telekommunikation ist der Taktgeber unserer Digitalen Gesellschaft

Telekommunikation als Rückgrat der modernen Informationsgesellschaft

Telekommunikation sei das Rückgrat der modernen Informationsgesellschaft – in einem ständig im Wandel befindlichen Marktumfeld sei es der Datenschutz, welcher einen wesentlichen „Vertrauensanker“ schaffe.

Rechtliche und technische Fragestellungen zum Datenschutz und zur Telekommunikation

Mit der neuen „Info 5“ möchte der BfDI eine Handreichung für diese komplexe Materie bieten. Diese Broschüre adressiere dabei insbesondere typische rechtliche und technische Fragestellungen, welche „in der täglichen Beratungspraxis des BfDI von Bedeutung sind“.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 20.06.2023
Datenschutz und Telekommunikation (Info 5)

]]>
https://www.datensicherheit.de/datenschutz-telekommunikation-bfdi-neuauflage-broschuere-herausgabe/feed 0
Stand der Technik in der IT-Sicherheit: TeleTrusT-Handreichung in überarbeiteter Auflage erschienen https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-iit-sicherheit-teletrust-handreichung-ueberarbeitung-auflage-2023 https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-iit-sicherheit-teletrust-handreichung-ueberarbeitung-auflage-2023#respond Wed, 10 May 2023 15:29:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43181 Seit 2019 etablierte und fachlich breit anerkannte Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Stand der Technik

[datensicherheit.de, 10.05.2023] Laut einer aktuellen Meldung des Bundesverbands IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) wurde eine überarbeitete Fassung der eigenen Handreichung „Stand der Technik“ veröffentlicht:

teletrust-handreichung-stand-der-technik-in-der-it-sicherheit-neuauflage-2023
Abbildung: TeleTrusT

Stand der Technik 2023 – Technische und Organisatorische Maßnahmen

Orientierung auch der IT-Sicherheit am Stand der Technik gefordert

Laut TeleTrusT fordern nationale und auch europäische Rechtsquellen die Orientierung auch der IT-Sicherheit am sogenannten Stand der Technik – „lassen aber in Teilen unbeantwortet, was im Detail darunter zu verstehen ist“.

In Deutschland arbeiten demnach die im TeleTrusT organisierten Fachkreise kontinuierlich an einer Handreichung, deren aktualisierte Fassung jetzt veröffentlicht wurde.

Dokument 2023 zum Stand der Technik in der IT-Sicherheit mit konkreten Hinweisen und Handlungsempfehlungen

Sowohl nationale als auch europäische Gesetzgeber enthielten sich weitgehend konkreter, detaillierter technischer Anforderungen und Bewertungskriterien: „Den Gesetzesadressaten werden auch kaum methodische Ansätze geliefert.“ Diese Ausgestaltung, zumal in einem dynamischen Marktumfeld, bleibe den Fachkreisen überlassen.

Das vom TeleTrusT veröffentlichte Dokument zum Stand der Technik in der IT-Sicherheit soll vor diesem Hintergrund „konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen“ geben.

Handreichung zum Stand der Technik für Unternehmen, Anbieter und Dienstleister

Diese Handreichung solle Unternehmen, Anbietern und Dienstleistern Hilfestellung zur Bestimmung des Standes der Technik in der IT-Sicherheit bieten und könne als Referenz z.B. für vertragliche Vereinbarungen, Vergabeverfahren bzw. für die Einordnung implementierter Sicherheitsmaßnahmen dienen. „Es ersetzt nicht eine technische, organisatorische oder rechtliche Beratung bzw. Bewertung im Einzelfall.“

„Die seit 2019 etablierte und fachlich breit anerkannte TeleTrusT-Handreichung wurde nach gründlicher Überarbeitung in Deutsch und Englisch neu veröffentlicht.“

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.V.
Stand der Technik in der IT-Sicherheit

Bundesverband IT-Sicherheit e.V. TeleTrusT
IT-Sicherheitsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung: Handreichung zum Stand der Technik / Technische und organisatorische Maßnahmen

]]>
https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-iit-sicherheit-teletrust-handreichung-ueberarbeitung-auflage-2023/feed 0
TeleTrusT veröffentlicht Handreichung: Secure Platforms für Digitale Souveränität https://www.datensicherheit.de/teletrust-veroeffentlichung-handreichung-secure-platforms-digitale-souveraenitaet https://www.datensicherheit.de/teletrust-veroeffentlichung-handreichung-secure-platforms-digitale-souveraenitaet#respond Wed, 16 Jun 2021 16:44:55 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40123 Technische Empfehlungen des TeleTrusT-Arbeitskreises „Secure Platform“ für das europäische IT-Ökosystem

[datensicherheit.de, 16.06.2021] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hat die „zweite Handreichung für ein sicheres IT-Ökosystem in Deutschland und Europa“ veröffentlicht. Laut TeleTrusT beschreibt das Dokument „auf technisch hohem Niveau, welche Maßnahmen nötig sind, um eine ,Secure Platform‘ zu realisieren“.

TeleTrusT: Digitale Souveränität Grundlage erfolgreicher Digitalisierung und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit

Digitale Souveränität sei die Grundlage erfolgreicher Digitalisierung und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Dazu gehöre „ein grundlegendes Maß an Unabhängigkeit von fernöstlich und US-amerikanisch dominierten Lieferketten durch relevante innereuropäische Technologieproduktion“.
Zudem seien sogenannte Technologie-Landschaften „komplexitätsminimiert und transparent“ aufzustellen. Nachhaltige IT-Sicherheit sollte stets ein relevantes Entscheidungskriterium sein – sowohl im Design- als auch im Einkaufsprozess von Technologien. Aktuell sei all dies nicht gegeben.

2. TeleTrusT-Handreichung liefert Empfehlungen in höchster fachlicher Tiefe und Breite

„Digitale Souveränität ist aktuell in allen politischen Diskussionen präsent. Die Nicht-Verfügbarkeit von heimischer Halbleiterfertigung hat höchste politische Aufmerksamkeit erlangt, so dass eine europäische Halbleiter-Allianz proklamiert wird. Als engagierte Mitglieder des TeleTrusT-Arbeitskreises ,Secure Platform‘ haben wir diese Themen bereits seit 2019 auf unserer Agenda“, erläutert Dr. André Kudra, Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises „Secure Platform“, und betont:
„Heute leisten wir erneut einen Beitrag zur Stärkung der europäischen Digitalen Souveränität. Unsere zweite Handreichung liefert in höchster fachlicher Tiefe und Breite Empfehlungen, wie sichere technische Plattformen architekturell und systemisch zu realisieren sind.“ Für die Phase 3 sei TeleTrusT entschlossen, eine entsprechende Realisierung voranzutreiben.

TeleTrusT-Handreichung soll helfen, manipulationssichere Verarbeitung technisch sicherzustellen

Diese Handreichung des TeleTrusT-Arbeitskreises sei ein umfassendes Werk, welches der Problemstellung in Sachen Abhängigkeit von außereuropäisch dominierten Lieferketten Rechnung trage. Ausgangspunkt sei weiterhin die Förderung Digitaler Souveränität durch die Stärkung bzw. Schaffung eines „europäischen IT-Ökosystems“, um manipulationssichere Verarbeitung technisch sicherzustellen.
Das Konzept baue auf dem etablierten IT-Schichtenmodell auf und erweitere dieses gezielt. Ein Angriffsmodell mit staatlichen Akteuren, Lieferanten, Betreibern und externen Angreifern werde darübergelegt, um konkrete Anknüpfungspunkte für technische Empfehlungen abzuleiten.

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT, Secure Platform
2. Handreichung (2021) / Technische Empfehlungen für das europäische IT-Ökosystem

]]>
https://www.datensicherheit.de/teletrust-veroeffentlichung-handreichung-secure-platforms-digitale-souveraenitaet/feed 0
Stand der Technik: TeleTrusT veröffentlicht revidierte und erweiterte Handreichung https://www.datensicherheit.de/stand-technik-teletrust-veroeffentlicht-revidierte-erweiterte-handreichung https://www.datensicherheit.de/stand-technik-teletrust-veroeffentlicht-revidierte-erweiterte-handreichung#respond Wed, 13 Jun 2018 18:13:30 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27600 Technische und organisatorische Maßnahmen im Kontext der DSGVO und des IT-Sicherheitsgesetzes

[datensicherheit.de, 13.06.2018] Zum „Stand der Technik“ hinsichtlich Datensicherheitsfragen gemäß IT-Sicherheitsgesetz und DSGVO hat der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) eine revidierte und erweiterte Handreichung veröffentlicht. Mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz / ITSiG) verfolgt der Gesetzgeber demnach das Ziel, Defizite der Sicherheit informationstechnischer Systeme abzubauen. Daneben gilt seit dem 25. Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihren hohen Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Beide Rechtsquellen fordern die Orientierung der IT-Sicherheit am sogenannten Stand der Technik, lassen aber laut TeleTrusT unbeantwortet, was im Detail darunter zu verstehen ist.

Detaillierung technischer Anforderungen und Bewertungskriterien erforderlich

Der TeleTrusT hat nach eigenen Angaben seine Handreichung zum Stand der Technik überarbeitet und im Lichte neuer Erkenntnisse erweitert. Täglich zeigten Meldungen zu Sicherheitsverletzungen in Unternehmen und Behörden, dass dringender Handlungsbedarf zur Verbesserung der IT-Sicherheit bestehe.
Artikel 32 DSGVO regelt zur „Sicherheit der Verarbeitung“, dass „unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen sind.
Damit solle ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleistet werden, z.B. durch Maßnahmen wie Verschlüsselung. Sowohl der nationale als auch der europäische Gesetzgeber enthielten sich jedoch konkreter, detaillierter technischer Anforderungen und Bewertungskriterien für die sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Den Gesetzesadressaten würden auch keinerlei methodische Ansätze geliefert. Diese Ausgestaltung, zumal in einem dynamischen Marktumfeld, müsse den Fachkreisen überlassen bleiben.

Hilfestellung zur Bestimmung des Standes der Technik

TeleTrusT möchte die Rechtslage mit der fachlichen Kompetenz der organisierten IT-Sicherheitswirtschaft in Deutschland flankieren und ergänzen. Eine eigene Expertengruppe habe die bestehende „TeleTrusT-Handreichung zum Stand der Technik“ überarbeitet und ergänzt. Dieses Dokument gebe konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen.
„Unsere Handreichung zum Stand der Technik soll Unternehmen, Anbietern und Dienstleistern Hilfestellung zur Bestimmung des ,Standes der Technik‘ im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung geben. Das Dokument kann dabei als Referenz für vertragliche Vereinbarungen, Vergabeverfahren bzw. für die Einordnung implementierter Sicherheitsmaßnahmen dienen“, erläutert Rechtsanwalt Karsten U. Bartels LL.M. von HK2 Rechtsanwälte, zugleich TeleTrusT-Vorstand und Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“.
„Mit der Handreichung in der Auflage 2018 setzen wir einen weiteren Meilenstein in der Bestimmung des ,Standes der Technik‘ von technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Das soll auch in Zukunft so bleiben“, betont Tomasz Lawicki von AC Schwerhoff, zugleich Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises „Stand der Technik“.
Die Handreichung verstehe sich als Ausgangspunkt bei der Ermittlung von gesetzlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen; sie ersetze nicht eine technische, organisatorische oder rechtliche Beratung bzw. Bewertung im Einzelfall.

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT
Arbeitskreis „Stand der Technik“

TeleTrusT
IT-Sicherheitsgesetz und Datenschutz-Grundverordnung: Handreichung zum „Stand der Technik“ technischer und organisatorischer Maßnahmen / Revidierte und erweiterte Ausgabe 2018

]]>
https://www.datensicherheit.de/stand-technik-teletrust-veroeffentlicht-revidierte-erweiterte-handreichung/feed 0
Blockchain als Chance für die IT-Sicherheitsindustrie https://www.datensicherheit.de/blockchain-als-chance-fuer-die-it-sicherheitsindustrie https://www.datensicherheit.de/blockchain-als-chance-fuer-die-it-sicherheitsindustrie#respond Wed, 01 Mar 2017 22:35:45 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26403 TeleTrusT publiziert Handreichung zum Umgang

[datensicherheit.de, 01.03.2017] Die kryptographische Währung „Bitcoin“ und die als „Blockchain“ bekannte dahinterstehende Technologie sind aktuelle Hype-Themen, jedoch inhaltlich einem breiteren Publikum noch weitgehend unbekannt. Daher hat der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) jetzt eine Handreichung zum Umgang mit der sogenannten Blockchain veröffentlicht.

Vertrauenswürdige IT- und Netz-Infrastrukturen entwickeln!

Grundlegend sei, dass Blockchains kryptographische Funktionen verwendeten und als dezentrale Systeme arbeiteten. Sichere IT spiele dabei eine wesentliche Rolle. Schließlich gehe es darum, mit der Blockchain-Technologie vertrauenswürdige IT- und Netz-Infrastrukturen zu entwickeln.
Praktische Anwendungsfälle mit Bezug zu IT-Sicherheit seien daher zentrales Thema der Handreichung.

Elektronische Identitäten und Zugriffskontrollmechanismen

Oftmals werde die Blockchain mit „Bitcoin“ auf eine sehr spezielle Anwendung reduziert. Im Fokus der TeleTrusT-Publikation stehe daher das Potenzial der Blockchain-Technologie insgesamt.
Diese zeige auf, welche Anwendungen von Blockchains profitieren könnten und für wen diese Anwendungen dann praktischen Nutzen entfalteten. Dabei könnten am Ende sowohl komplett offene Anwendungsfälle als auch Anwendungen für geschlossene Nutzergruppen in Betracht kommen. Exemplarisch werde dies im Umfeld von elektronischen Identitäten und Zugriffskontrollmechanismen dargestellt.

Enorme Potenzial der Blockchain-Technologie

Dr. André Kudra, Leiter der TeleTrusT-Arbeitsgruppe „Blockchain“, sieht gute Chancen für eine Verbreitung der Technologie und damit für die IT-Sicherheitswirtschaft:
„Für TeleTrusT ist in Bezug auf die Blockchain insbesondere ,IT Security made in Germany‘ von Bedeutung. Deutschland kann den Ausbau einer sicheren IT-Infrastruktur vorantreiben und nationale und internationale Vertrauensräume mit sicheren IT-Anwendungen schaffen“, so Kudra. Das enorme Potenzial der Blockchain-Technologie biete hierfür interessante Möglichkeiten.

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT
TeleTrusT-Positionspapier zu „Blockchain“ / Handreichung zum Umgang mit der Blockchain

datensicherheit.de, 21.03.2017
Manifest zur IT-Sicherheit auf der CeBIT 2017 an BMI und BMWi überreicht

]]>
https://www.datensicherheit.de/blockchain-als-chance-fuer-die-it-sicherheitsindustrie/feed 0
Stand der Technik: TeleTrusT legt Handreichung vor https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-teletrust-legt-handreichung-vor https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-teletrust-legt-handreichung-vor#respond Sat, 28 May 2016 13:10:12 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25581 Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen wie für jedes Nicht-KRITIS-Unternehmen relevant

[datensicherheit.de, 28.05.2016] Der Gesetzgeber hat zur Stärkung der Cyber-Sicherheit Unternehmen durch das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, bei Auswahl, Implementierung und Betrieb von IT-Sicherheitsmaßnahmen den sogenannten „Stand der Technik“ zu berücksichtigen. Dies gelte für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) wie für jedes Nicht-KRITIS-Unternehmen, welches eine Website oder einen anderen Telemediendienst betreibt. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) hat hierzu eine Handreichung veröffentlicht, die den Unternehmen als Handlungsempfehlung und Orientierung zur Ermittlung des Standes der Technik in der IT-Sicherheit dienen soll.

Einzigartige Handreichung für die Unternehmenspraxis

Diese Handreichung soll den anwendenden Unternehmen und Anbietern (Hersteller, Dienstleister) gleichermaßen Hilfestellung zur Bestimmung des „Standes der Technik“ geben. Das nach TeleTrusT-Angaben von einer interdisziplinären Expertengruppe erarbeitete Dokument enthält in strukturierter Form detaillierte, praxisrelevante Hinweise.
Das Dokument biete eine fachliche Basis zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und eigne sich ebenso als Vertragsreferenz für Vereinbarungen über IT-Sicherheitsleistungen, sagt RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstand und Leiter der TeleTrusT-AG „Recht“. Diese Handreichung für die Unternehmenspraxis sei in dieser Form bislang einzigartig und schließe eine Lücke, die der Gesetzgeber durch den Rahmencharakter der bisherigen Regelungen belassen habe.

TeleTrusT mit eigenem Arbeitskreis „Stand der Technik“

TeleTrusT beteiligt sich nach eigenen Angaben mit dem Arbeitskreis „Stand der Technik“ an der inhaltlichen Ausgestaltung des IT-Sicherheitsgesetzes und begleitender Regelungen. Der Arbeitskreis habe die Zielsetzung, aus Sicht der IT-Sicherheitslösungsanbieter und -berater den betroffenen Wirtschaftskreisen Handlungsempfehlungen und Orientierung zu geben.
Gleichzeitig seien sich die Autoren dessen bewusst, dass es sich aufgrund der schnelllebigen Entwicklung der IT-Sicherheitslösungen um dynamische Inhalte handele. Zugleich sei die Handreichung auch ein fachliches Angebot an den Gesetz- und Verordnungsgeber, zu den abstrakt-generellen Rahmenvorschriften komplementäre, konkrete und prüfbare Angaben zur Verfügung zu stellen.

Angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen treffen

Betreiber Kritischer Infrastrukturen hätten eine Frist von zwei Jahren, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen maßgeblich sind. Durch das ITSiG seien Unternehmen („KRITIS“ und „Nicht-KRITIS“) gefordert, ihre Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die Aktualität und Wirksamkeit zu überprüfen, betont Tomasz Lawicki, Leiter des TeleTrusT-Arbeitskreises „Stand der Technik“. Diese TeleTrusT-Handreichung zum Stand der Technik unterstütze Unternehmen dabei, den Zustand der Sicherheitsmaßnahmen realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls Nachbesserungen abzuleiten – sie trage dadurch branchenübergreifend zur Erhöhung der Informationssicherheit bei, so Lawicki.

Weitere Informationen zum Thema:

TeleTrusT
Stand der Technik / IT-Sicherheitsgesetz

TeleTrusT
Handreichung „Stand der Technik“

]]>
https://www.datensicherheit.de/stand-der-technik-teletrust-legt-handreichung-vor/feed 0