Hessen – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 21 Mar 2023 17:52:24 +0000 de-DE hourly 1 Ende einer Ära: Datenschutz-Pionier Spiros Simitis gestorben https://www.datensicherheit.de/ende-aera-datenschutz-pionier-spiros-simitis-nachruf https://www.datensicherheit.de/ende-aera-datenschutz-pionier-spiros-simitis-nachruf#respond Tue, 21 Mar 2023 17:52:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43042 Marit Hansen, Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2023, spricht vom Ende einer Ära

[datensicherheit.de, 21.03.2023] Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat einen Nachruf auf den am 18. März 2023 verstorbenen Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Spiros Simitis veröffentlicht. Dr. h. c. Marit Hansen, DSK-Vorsitzende 2023, spricht vom „Ende einer Ära“: Die DSK trauere um einen der „Begründer und Gestalter des Datenschutzes in Deutschland und Europa“.

Datenschutz verliert mit Simitis eloquenten Fürsprecher und feinsinnigen sowie klugen Verteidiger

Mit Professor Simitis verliere der Datenschutz einen eloquenten Fürsprecher und zugleich einen feinsinnigen und klugen Verteidiger, „der neugierig und versiert neue Entwicklungen aufgriff und konstruktiv weiterdachte“. Er war demnach „Grieche von Geburt, Europäer aus Überzeugung und Datenschützer aus Leidenschaft.

In seiner Person habe er Wissenschaft und Praxis des Datenschutzes vereint. „Er war seit 1969 als Professor für Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsinformatik in Frankfurt am Main insbesondere mit arbeitsrechtlicher Perspektive ein Vordenker des Datenschutzes und unterstützte bei der Erarbeitung des ersten Datenschutzgesetzes der Welt, des hessischen Datenschutzgesetzes von 1970. Von 1975 bis 1991 war er Hessischer Datenschutzbeauftragter und setzte sein Wissen und seine Überzeugungskraft für die Sicherstellung von Datenschutz in der Anwendung ein.“

Erheblicher Einfluss Simitis‘ auf Fundierung des Datenschutzes in Europa

Sein gewinnendes Auftreten habe ihn zu einem gefragten Gesprächspartner und Berater im In- und Ausland gemacht. Im Rahmen des Europarates sowie als Berater der EU-Kommission habe Professor Simitis erheblichen Einfluss auf die Fundierung des Datenschutzes in Europa genommen: „Er trug wesentlich dazu bei, die Grundlagen zu legen, auf denen das Datenschutzrecht bis heute und in Zukunft aufbaut.“

Er habe sich auch nach seiner Emeritierung weiter mit großem Geschick und intellektueller Brillanz für den Schutz des Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung eingesetzt. In zahlreichen Publikationen und führenden Kommentierungen, aber auch in effektiver Politikberatung habe er stetig an der Fortentwicklung des Datenschutzrechts mitgewirkt. Mit ihm ende eine Ära des Neuaufbaus des Datenschutzrechts mit dem Schaffen von Grundlagen; spätestens seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung sei der Datenschutz im Kern jeglicher Digitalisierung und in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Datenschutzkonferenz sieht sich Simitis‘ Vermächtnis verpflichtet

Zum Vermächtnis von Professor Simitis gehöre es, unter den Bedingungen sich dynamisch entwickelnder Informations- und Kommunikationstechnologien die Freiheit der Einzelnen durch Recht zu sichern. Die Datenschutzkonferenz sehe sich diesem Vermächtnis verpflichtet.

Dr. Hansen abschließend: „Im Geiste von Spiros Simitis wird sie die Rechte und Freiheiten und insbesondere die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger schützen, verteidigen und weiterentwickeln. Wir werden Spiros Simitis vermissen.“

Weitere Informationen zum Thema:

WIKIPEDIA
Spiros Simitis

HESSISCHER LANDTAG, 18.03.2023
Trauer um Prof. Simitis / „Vater des Datenschutzes verstorben“

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zoom-Videokonferenzen: Hessisches Modell ermöglicht datenschutzkonforme Nutzung an Hochschulen in Hessen https://www.datensicherheit.de/zoom-videokonferenzen-hessisches-modell-ermoeglichung-datenschutzkonformitaet-nutzung-hochschulen-hessen https://www.datensicherheit.de/zoom-videokonferenzen-hessisches-modell-ermoeglichung-datenschutzkonformitaet-nutzung-hochschulen-hessen#respond Fri, 08 Jul 2022 19:56:33 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42016 Betrieb darf dabei nicht über zoom-Meeting-Server in den USA erfolgen

[datensicherheit.de, 08.07.2022] Laut einer Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) vom 17. Juni 2022 dürfen hessische Hochschulen den Videokonferenzdienst „zoom“ für Lehrveranstaltungen nutzen – wenn dies nach dem sogenannten Hessischen Modell geschieht.

Auftragsverarbeiter mit eigenem Meeting-Server darf keine Video-/Audiodaten an zoom übertragen

Das Hessische Modell sieht demnach unter anderem vor, „dass der Betrieb nicht über Meeting-Server von ,zoom‘ in den USA erfolgt, sondern nur über einen unabhängigen Auftragsverarbeiter, der eigene Meeting-Server betreibt und keine Video-/Audiodaten an ,zoom‘ überträgt“. Diese Anforderungen stellten sicher, „dass US-Behörden nicht auf die Inhaltsdaten der Videokonferenzen zugreifen können“.

Der deutsche Videokonferenz-Dienstleister Connect4Video (C4V) ist nach eigenen Angaben langjähriger Partner von „zoom“ und betreibt bereits seit 2014 eigene Meeting-Server für seine Kunden in der sogenannten DACH-Region. C4V sei daher in der Lage, auch Hochschulen nach den Vorgaben des Hessischen Modells zu betreuen.

Andreas Zenger erläutert Vorteile der zoom-Nutzung über Connect4Video

„Wir freuen uns, dass unsere Arbeitsweise damit vom Datenschutzbeauftragten anerkannt wurde“, kommentiert Andreas Zenger, „Operations Manager“ bei Connect4Video.

Die Vorteile der Nutzung von „zoom“ über Connect4Video sind nach seinen Angaben unter anderem:

  • „C4V stellt der Hochschule das Videokonferenzsystem Zoom zur Verfügung.“
  • „C4V ist unmittelbarer Abrechnungspartner der Hochschule. Somit kann die Übermittlung von Abrechnungsdaten an den Anbieter Zoom minimiert bzw. pseudonymisiert erfolgen.“
  • „Deutsche Hotline und Beratung sowie Schulungen für Nutzer und Administratoren.“
  • „Auf Wunsch Premium-Service, in dem C4V sicherheitsrelevante Voreinstellungen im Nutzerkonto vornimmt.“
  • „Durch kontinuierliche Skalierung der Server-Kapazitäten stellt Connect4Video den reibungslosen Betrieb auch bei steigendem Bedarf sicher.“

HBDI bewertet verbleibendes Risiko für Teilnehmer an zoom-Videokonferenzen als vereinbar

Eine Grundlage für die Entwicklung des Hessischen Modells sei ein Kundenvertrag von Connect4Video mit der hessischen Universität Kassel im Jahre 2020 gewesen. „Basis des Vertrags war die Nutzung der Connect4Video-Medienserver in D-A-CH, später kamen weitere Sicherheitsmaßnahmen wie etwa eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hinzu.“

Setzten die Hessischen Hochschulen das Hessische Modell in der praktischen Nutzung von „zoom“ um, „bewertet der HBDI das verbleibende Risiko für die Teilnehmer an ,zoom‘-Videokonferenzen mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben als vereinbar“.

Verantwortliche Hochschule in der Pflicht zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen bei zoom-Abwendung

Der verantwortlichen Hochschule oblägen weitere Sicherheitsmaßnahmen, unter anderem der Betrieb eines lokalen Identitätsmanagements (IDM), um einen Personenbezug unmöglich zu machen.

Ferner gefordert: Bereitstellung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eines „Virtual Private Networks“ (VPN) sowie die Information der Teilnehmer, „durch welche Maßnahmen sie ihre Informationelle Selbstbestimmung schützen können“.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 17.06.2022
Mit Schutzmaßnahmen ist Zoom für Lehrveranstaltungen an Hessischen Hochschulen nutzbar

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Videokonferenzsysteme an hessischen Hochschulen / Anforderungen an den datenschutzgerechten Einsatz von Zoom für Lehrveranstaltungen an Hessischen Hochschulen

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Prof. Dieter Kugelmann gratuliert Hessen: 50 Jahre weltweit erstes Datenschutzgesetz https://www.datensicherheit.de/dieter-kugelmann-gratulation-hessen-50-jahre-vorreiter-welt-datenschutzgesetz https://www.datensicherheit.de/dieter-kugelmann-gratulation-hessen-50-jahre-vorreiter-welt-datenschutzgesetz#respond Tue, 13 Oct 2020 18:08:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38042 Zur damaligen Zeit Datenschutzgesetze anzugehen, war mutig und fortschrittlich

[datensicherheit.de, 13.10.2020] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP), Prof. Dieter Kugelmann, erinnert in seiner Stellungnahme vom 13. Oktober 2020 am ein bedeutsames Jubiläum: „Heute vor 50 Jahren, am 13. Oktober 1970, trat in Hessen das weltweit erste Datenschutzgesetz in Kraft. Es folgten Schweden (im Jahr 1973) und als Nummer drei Rheinland-Pfalz (1974).“

Datenschutz als Reaktion auf zunehmende Befürchtungen vor einem Überwachungsstaat

Professor Kugelmann erläutert: „Mit dem hessischen Gesetz brach eine neue Ära der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten an. Zur damaligen Zeit Datenschutzgesetze anzugehen, war mutig und fortschrittlich: Zum einen reagierte man auf die zunehmenden Befürchtungen vor einem ,Überwachungsstaat‘. Zum anderen hatten die Gesetzgeber im Blick, dass sich in verschiedenen Wirtschafts- und Lebensbereichen die elektronische Verarbeitung von Daten immer weiter ausbreitete.“
Der Schutz der Daten der Bürger, „die kopiert, verschickt und gespeichert werden konnten“, sei immer wichtiger geworden. Die damaligen Gesetze hätten – entsprechend der Zeit – zwar noch nicht berücksichtigt, „was heute selbstverständliche Datenschutzgrundsätze sind – etwa die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur mit Rechtsgrundlage, etwa der Einwilligung der betroffenen Personen“. Sie hätten aber den Grundstein für die folgenden Entwicklungen gelegt.

In Hessen von Anfang an eine offiziell ernannte, unabhängige Persönlichkeit für den Datenschutz

Die Gesetze in Hessen und Rheinland-Pfalz hätten ähnliche Regelungen aufgewiesen, aber auch Unterschiede: „In Hessen war von Anfang an vorgesehen, dass sich eine offiziell ernannte und unabhängige Persönlichkeit um den Datenschutz kümmert – ähnlich den heutigen Landesdatenschutzbeauftragten. Rheinland-Pfalz ging zunächst einen anderen Weg: Es wurde ein Landtags-Ausschuss für Datenschutz und später eine Datenschutzkommission mit Vertretern aus Parlament und Landesregierung eingesetzt.“
Ein Landesbeauftragter sei in Rheinland-Pfalz erst 1991 gewählt worden. „Was vor 50 Jahren in Hessen begann, ist eines der zentralen Themen des 21. Jahrhunderts – nämlich der Schutz der Daten der Bürgerinnen und Bürger und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in einer digitalen Welt, in der vielfach Algorithmen die Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen.“ Die digitale und technologische Revolution der vergangenen und künftigen Jahre werde der Datenschutz weiterhin konstruktiv begleiten, betont Professor Kugelmann: „So wie die Datenberge anwachsen und immer mehr Lebensbereiche erfassen, muss sich auch der Datenschutz als notwendiges Korrektiv dabei weiterentwickeln.“

Weitere Informationen zum Thema:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 13.10.2020
50 Jahre Datenschutz in Hessen

datensicherheit.de, 22.05.2020
Prof. Dieter Kugelmann bilanziert 2 Jahre DSGVO

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DigiBitS: DsiN-Bildungsangebot startet in Hessen https://www.datensicherheit.de/digibits-dsin-bildungsangebot-hessen https://www.datensicherheit.de/digibits-dsin-bildungsangebot-hessen#respond Mon, 03 Sep 2018 15:05:59 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28643 „Digitale Bildung trifft Schule“ jetzt auch im Großraum Frankfurt/Main

[datensicherheit.de, 03.09.2018] Der Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) teilt mit, dass am 4. September 2018 das Bildungsprojekt „DigiBitS – Digitale Bildung trifft Schule“ für 65 Schulen im Großraum Frankfurter/Main startet. Mehr als 260 Lehrkräfte und 19.500 Schüler können demnach dann von dieser Maßnahme profitieren. Damit wird diese DsiN-Bildungsinitiative zum neuen Schuljahr auch in Hessen verfügbar sein – ausgerichtet an der „Digitalstrategie der Kultusminister“, ging sie bereits in den vergangenen Monaten in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt an den Start.

Digitale Kompetenzvermittlung für alle Schüler

Die aktuelle „Digitalstrategie der Kultusministerkonferenz“ sieht laut DsiN digitale Kompetenzvermittlung für alle Schüler im Fachunterricht vor – im Verbund mit regionalen Bildungspartnern soll „DigiBitS“ an diese Vorgaben anknüpfen und Lehrkräften ab der fünften Schulklasse umfangreiche Unterstützung zur fächerbezogenen Medienbildung bieten.
In diesem Kontext sollen Partnerschulen des Projekts Unterrichtsmaterialien und pädagogische Leitfäden, eine persönliche Begleitung sowie Zugang zum Onlineportal, das über 250 Unterrichtsangebote einbindet, erhalten.

„Digital Durchstarten“ am 4. September 2018 in Frankfurt/Main

Der Auftakt von „DigiBitS“ in Hessen erfolgt laut DsiN im Rahmen des zweitägigen Digitalfestivals „Digital Durchstarten“, welches am 4. September 2018 in Frankfurt am Main startet.
„Wir freuen uns, dass wir mit ,DigiBitS‘ in dieser Region Schulen nun konkret unterstützen können. Denn digitale Kompetenzen sind eine Schlüsselqualifikation des 21. Jahrhunderts für Schule, Ausbildung und Beruf“, betont hierzu DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger.

Weitere Informationen zum Thema:

DigiBitS – Digitale Bildung trifft Schule
Unser Konzept

Bottom-Up: Berufsschüler für IT-Sicherheit
Berufsschüler für IT-Sicherheit – bundesweit!

datensicherheit.de, 25.07.2018
Bildung als Basis der erfolgreichen Digitalisierung

datensicherheit.de, 09.07.2018
DsiN: Digitale Nachbarschaft auf Datenschutz-Tour zu Vereinen

datensicherheit.de, 30.06.2018
DigiBitS-Programm soll Bildungsangebot für Schulen im Raum Berlin erweitern

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Fraunhofer SIT: Soziale Netzwerke bewusst nutzen und sensible Informationen schützen https://www.datensicherheit.de/fraunhofer-sit-soziale-netzwerke-bewusst-nutzen-sensible-informationen-schuetzen https://www.datensicherheit.de/fraunhofer-sit-soziale-netzwerke-bewusst-nutzen-sensible-informationen-schuetzen#respond Fri, 23 Aug 2013 21:36:42 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=22227 Neues Dossier zeigt aktuellen Wissensstand zu Risiken und Handlungsmöglichkeiten für Privatnutzer und Unternehmen auf

[datenicherheit.de, 23.08.2013] Wie man Soziale Netzwerke nutzen kann, ohne Daten leichtfertig preiszugeben oder das eigene Unternehmen zu gefährden, soll das neue Dossier „Soziale Netzwerke bewusst nutzen“ aufzeigen, in dem das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (Fraunhofer SIT) den aktuellen Wissensstand zu Risiken und Handlungsmöglichkeiten für Privatnutzer und Unternehmen zusammengestellt hat. Es beschreibt die Methoden von Datensammlern und Wirtschaftsspionen und gibt konkrete Hilfestellungen, wie einzelne Nutzer und Unternehmen die Risiken im Umgang mit Sozialen Netzwerken minimieren können. Die Studie wurde unterstützt vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und ist kostenfrei im Internet beim Fraunhofer SIT erhältlich.
„facebook“, „Xing“, „Google+“, „LinkedIn“ und andere Soziale Netzwerke gehören mittlerweile zum Alltag vieler Menschen und Unternehmen. Oft sind den Nutzern die Risiken nicht bewusst, die durch Nutzung von Netzwerken für den Schutz der eigenen Daten und die IT-Sicherheit des eigenen Unternehmens entstehen. Das Dossier beschreibt nun Alltagssituationen, in die jeder Nutzer eines Sozialen Netzwerks geraten kann. Gefahren drohen aber nicht nur durch den Dienstanbieter selbst. Auch die eigene Unwissenheit und Fehler anderer Nutzer sowie professionelle Angreifer, die Soziale Netzwerke für Betrügereien und Wirtschaftsspionage nutzen, können zur Bedrohung werden. Eine wesentliche Stolperfalle sind oft die kniffligen Privatsphären-Einstellungen in den Netzwerken.
Der Bericht beschreibt Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Dienstbetreibern sowie anderen Nutzern und gibt Empfehlungen zum Schutz vor typischen Angriffen, Viren und Würmern. Ein Leitfaden für Unternehmen und deren Mitarbeiter gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und konkrete Hinweise, welche Vorkehrungen Unternehmen treffen sollten, um Geschäftsgeheimnisse und das eigene Image wirksam zu schützen. Dazu gehört neben der Erstellung einer Social-Media-Richtlinie auch die Aufklärung der Mitarbeiter. Für den einzelnen Nutzer gibt der Bericht zudem Hinweise für die verschiedenen Plattformen.
Allein über die Privatsphären-Einstellungen seien die persönlichen Daten nicht ausreichend geschützt. Der Nutzer sei hierbei ganz klar gefragt, aktiv für den Schutz seiner Daten zu sorgen. Zum Beispiel sollte jeder kontrollieren, was andere Nutzer über ihn posten und womit er in Verbindung gebracht wird, sagt Ulrich Waldmann, IT-Sicherheitsexperte am Fraunhofer SIT und einer der Autoren des Reports. Sowohl dem Privatnutzer als auch den Unternehmen sollen konkrete Handlungsempfehlungen und Tipps zum sicheren Umgang mit den Sozialen Netzwerken gegeben werden.
Die Stärkung der Medienkompetenz aller privaten Nutzer aber auch von Unternehmen sei ihnen ein Anliegen, betont Viktor Jurk, Abteilungsleiter im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Die Broschüre sei aus einer Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer SIT entstanden, die in einer vom Land Hessen geleiteten Arbeitsgruppe „Cybersicherheit“ der Innenministerkonferenz ihren Anfang genommen habe.

Weitere Informationen zum Thema:

Fraunhofer SIT
Soziale Netzwerke bewusst nutzen / Datenschutz, Privatsphärenschutz und Unternehmenssicherheit

SIT Technical reports
soziale Netzwerke bewusst nutzen / Ein Dossier zu Datenschutz, PrivatsPhärenschutz und Unternehmenssicherheit / 08/2013

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Verbraucherschutz: Verbraucherzentrale entwickelt Webportal lebensmittelklarheit.de https://www.datensicherheit.de/verbraucherschutz-verbraucherzentrale-entwickelt-webportal-lebensmittelklarheitde https://www.datensicherheit.de/verbraucherschutz-verbraucherzentrale-entwickelt-webportal-lebensmittelklarheitde#respond Thu, 26 May 2011 13:07:05 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15037 Projekt soll Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln befördern

[datensicherheit.de, 26.05.2011] Der verbraucherzentrale Bundesverband entwickelt in Kooperation mit der verbraucherzentrale Hessen das neue Webportal „lebensmittelklarheit.de“:
Dessen Online-Stellung ist für Juni 2011 vorgesehen. Es soll ausführliche und gut verständliche Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie Raum für Diskussionen bieten.

© vzbv, Berlin

© vzbv, Berlin

© vzh, Frankfurt/Main

© vzh, Frankfurt/Main

Neues Webportal „lebensmittelklarheit.de“ in Vorbereitung

Verbrauchern wird die Möglichkeit gegeben, Produkte zu melden, durch deren Aufmachung oder Kennzeichnung sie sich getäuscht oder in die Irre geführt fühlen. Die Verbraucherzentrale wird dann einen Dialog mit dem Hersteller oder Händler initiieren – dieser könnte dann zu den Vorwürfen Stellung beziehen.
„Fischsticks“ ohne Fisch, „Bananenschokolade“ ohne Banane, Zuckersirup statt Honig – vollmundige Werbeversprechen oder wohlklingende Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen suggerieren Qualität, Naturbelassenheit oder Preisvorteile, Gesundheitsversprechen verlocken zum Kauf. Wer sich aber die Zutatenliste genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit den Versprechen und Werbeaussagen nicht weit her ist.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative „Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ finanziell gefördert.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale
Jetzt schon Produkte melden!

verbraucherzentrale
Projektstatus und Informationen zum Projekt

verbraucherzentrale
Fragen und Antworten zum Internetportal www.lebensmittelklarheit.de

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Landesamt für Verfassungsschutz Hessen https://www.datensicherheit.de/landesamt-fuer-verfassungsschutz-hessen https://www.datensicherheit.de/landesamt-fuer-verfassungsschutz-hessen#respond Sun, 10 May 2009 23:37:22 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=2480 Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Postfach 3905
65029 Wiesbaden
http://www.verfassungsschutz.hessen.de/

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Verbraucherzentrale Hessen e.V. https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-hessen-ev https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-hessen-ev#respond Sun, 10 May 2009 23:05:12 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=2430 Verbraucherzentrale Hessen e.V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
60313 Frankfurt am Main
http://www.verbraucher-zentrale-hessen.de/

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Hessische Polizei https://www.datensicherheit.de/hessische-polizei https://www.datensicherheit.de/hessische-polizei#respond Sun, 10 May 2009 22:32:57 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=2391 Hessische Polizei
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/bd4/bd470ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046.htm

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Hessisches Landeskriminalamt https://www.datensicherheit.de/hessisches-landeskriminalamt https://www.datensicherheit.de/hessisches-landeskriminalamt#respond Sun, 10 May 2009 14:04:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=2258 Hessisches Landeskriminalamt
Hölderlinstraße 5
65187 Wiesbaden
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/123/broker?uMen=15e70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&uCon=e5170fed-13c9-48f3-362d-61611142c388&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59

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