Ilse Aigner – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 07 Nov 2012 14:38:33 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 iRIGHTS CLOUD: Cloud-Computing-Informationsportal gestartet https://www.datensicherheit.de/irights-cloud-cloud-computing-informationsportal-gestartet https://www.datensicherheit.de/irights-cloud-cloud-computing-informationsportal-gestartet#respond Wed, 31 Oct 2012 14:23:50 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21053 Laut einer aktuellen Umfrage wissen 68 Prozent der Internet-Nutzer nicht, wo ihre Daten gespeichert werden – Bundesverbraucherministerin Aigner startet neues Informationsangebot und setzt sich für bessere Nutzerrechte ein

[datensicherheit.de, 31.10.2012] Viele nutzen es, wissen aber nicht, was es ist: Cloud Computing. Laut einer am Mittwoch vom Bundesverbraucherministerium vorgelegten Umfrage kann nicht einmal jeder zweite Internetnutzer mit diesem Begriff etwas anfangen. Nur jeder fünfte Cloud-Nutzer fühlt sich ausreichend über die Technologie, über Datenschutzbestimmungen und Geschäftsmodelle informiert. Mit dem neuen Informationsportal iRIGHTS CLOUD soll sich das ändern: Unter der Adresse cloud.irights.info finden Internetnutzer künftig alles Wissenswerte rund um die Cloud-Technologie. Das Bundesverbraucherministerium fördert den Aufbau des Portals mit einem Betrag von 120.000 Euro.

Quelle: Bundesregierung/ Bergmann

Quelle: Bundesregierung/ Bergmann

„Mit dem neuen Portal schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für alle Internetnutzer rund um Cloud Computing“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner bei der Vorstellung der Webseite in Berlin. „Um sich im Internet selbstbestimmt und sicher bewegen zu können, muss man die technischen Zusammenhänge verstehen können, Chancen und Risiken kennen. Mit dem neuen Portal, angedockt an das preisgekrönte Informationsangebot von iRights.info, erhalten Verbraucher alle Informationen, um Clouds nutzen zu können.“

Der Projektleiter des neuen Informationsportals, Philipp Otto, ergänzt: „Zum ersten Mal erhalten Nutzer mit unserem Informationsangebot einen verständlichen Überblick über das Thema Cloud Computing. Nur wer versteht, in welchem Umfeld er sich bewegt, kann sich bewusst für oder gegen ein Angebot entscheiden.“

Wie groß die Wissenslücken und zum Teil auch die Verunsicherung der User sind, zeigen die Ergebnisse der vom Institut infratest dimap im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums erstellten repräsentativen Umfrage: Demnach wissen zwei Drittel (68 Prozent) der erwachsenen Internetnutzer nicht, wie und wo ihre Daten gespeichert werden, auf die sie im Internet zugreifen, etwa in sozialen Netzwerken wie Facebook oder bei Web-Mail Diensten. Nur 29 Prozent geben an, über die Online-Speicherung Bescheid zu wissen. Bemerkenswert: 80 Prozent der Cloud-Nutzer empfindet Unbehagen, wenn sie Daten in einer Cloud speichern oder Software und Dienstleistungen auf virtuellen Servern nutzen. Rund die Hälfte der Nutzer befürchtet Datenverluste bei einem Wechsel des Anbieters (50 Prozent) oder bei technischen Ausfällen (48 Prozent).

Aufklärung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Chancen der Cloud-Technologie liegen auf der Hand: Verbraucher können auf jedem Ort der Welt und von mehreren Geräten gleichzeitig auf ihren Datenbestand zugreifen und müssen nicht mehr befürchten, durch einen Hardware-Ausfall etwa ihres Laptops Daten zu verlieren. Auch kann es für Verbraucher und Unternehmen kostengünstiger sein, wenn der Speicherplatz und die Software nicht mehr lokal verfügbar sein müssen. Die Risiken liegen vor allem in einem unbefugten Zugriff der Dienstanbieter oder durch Dritte auf die Nutzerdaten. „Anbieter müssen dafür sorgen, dass die persönlichen Daten der Nutzer zu jeder Zeit sicher sind – und sie haben eine Pflicht zu Transparenz. Nutzer von Clouds müssen mit einem Blick erkennen können, wo ihre Daten unter welchen Bedingungen gespeichert und wie sie geschützt sind“, sagte Aigner. Laut Umfrage fordern 82 Prozent von den Cloud-Anbietern mehr Investitionen in Datenschutz und Datensicherheit; immerhin 53 Prozent wären bereit, für höhere Sicherheitsstandards mehr zu zahlen.

Aigner wies auf die Ende September von der EU-Kommission vorgelegte Strategie zur „Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa“ hin. Diese sieht unter anderem die Entwicklung von technischen Standards und die Zertifizierung vertrauenswürdiger Anbieter vor. Dies sei grundsätzlich ein guter Schritt, so Aigner, Nachbesserungsbedarf sieht sie allerdings noch in puncto Datenschutz und Vertragsrecht. Entscheidend für die Zukunft der Cloud-Technologie werde auch die Ausgestaltung der geplanten EU-Datenschutzverordnung sein. „Die Selbstbestimmung der Nutzer und deren Kontrolle über ihre Daten muss gestärkt werden – auch und gerade beim Cloud Computing“, sagte Aigner. Sie werde sich weiter in Brüssel dafür einsetzen, dass die Besonderheiten des Cloud Computing in der Verordnung noch stärker berücksichtigt werden: „Häufig arbeiten hier viele Unternehmen zusammen. Hier muss eindeutig festgelegt werden, welche Stelle verantwortlich ist und es darf keine Lücken in der Verantwortlichkeit geben.“

iRIGHTS CLOUD – die zentrale Anlaufstelle rund um Cloud Computing

iRIGHTS CLOUD ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um Cloud Computing. In leicht verständlicher Sprache bringt das Informationsportal Licht in das Dunkel von immer neuen Angeboten, Herausforderungen und Entwicklungen in diesem Bereich. Sortiert in die Bereiche Recht, Technik, Film, E-Books, Speicherdienste, Dokumente, Fotos, Games und Musik werden Hintergrundtexte, Tipps und Checklisten sowie aktuelle Nachrichten und Meinungen bereitgestellt. iRIGHTS CLOUD ist Teil des mehrfach preisgekrönten Informationsangebotes von iRights.info. Wichtig: Das Informationsportal leistet keine Rechtsberatung.

Weitere Informationen zum Thema:

iRights – Cloud
iRights – Cloud — Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt

techfacts.de
Cloud-Computing im Detail: 50 Fragen verständlich von Fachexperten beantwortet

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foodwatch fordert Pflicht-Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen https://www.datensicherheit.de/foodwatch-fordert-pflicht-veroeffentlichung-lebensmittelkontrollergebnissen https://www.datensicherheit.de/foodwatch-fordert-pflicht-veroeffentlichung-lebensmittelkontrollergebnissen#respond Tue, 11 Sep 2012 21:31:31 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20799 Verbraucher müssten endlich vor den „Schmuddelbetrieben“ geschützt werden

[datensicherheit.de, 11.09.2012] Die Verbraucherorganisation foodwatch fordert die Länder vor der Verbraucherschutzministerkonferenz am 13. September 2012 auf, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen verpflichtend an der Ladentür zu veröffentlichen:
Jetzt gebe es keine Ausreden mehr – die Verbraucher müssten endlich vor den „Schmuddelbetrieben“ geschützt werden statt diese wie bisher vor den Verbrauchern, so der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Bundesministerin Ilse Aigner hat bereits im Vorfeld der Konferenz angekündigt, das Lebensmittelrecht so ändern zu wollen, dass eine verpflichtende Information durch Aushänge möglich ist. Frau Aigners „Rolle vorwärts“ komme eineinhalb Jahre verspätet; völlig sinnlos habe die Ministerin den seit Jahren überfälligen Einstieg in eine transparente Lebensmittelüberwachung verzögert – gegen den ausdrücklichen Wunsch von mehr als 90 Prozent der Bevölkerung, sagt Wolfschmidt.
Bereits im Mai 2011 hatten sich die Länder darauf geeinigt, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen ab 1. Januar 2012 mittels einer „Hygiene-Ampel“ zu veröffentlichen und die Bundesministerin aufgefordert, eine Pflicht-Kennzeichnung durch Bundesrecht zu ermöglichen. Die aktuell diskutierte Version einer „Hygiene-Ampel“ ist aus Sicht von foodwatch nicht geeignet, um die Forderung der Verbraucher nach echter Transparenz zu erfüllen. Diese „Hygiene-Ampel“ belohne in ihrer jetzigen Form zu viele Betriebe trotz zahlreicher Mängel mit einem „grünen Licht“, kritisiert Wolfschmidt.
In Deutschland wird bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen Jahr für Jahr etwa jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet. Welche Betriebe in welcher Form gegen das Lebensmittelrecht verstoßen, erfahren die Verbraucher jedoch nicht. In Dänemark sind Betriebe bereits seit mehr als zehn Jahren verpflichtet, ihre Kunden direkt vor Ort mit Aushängen und einem Smiley-Symbol über das Ergebnis der letzten Lebensmittelkontrolle zu informieren. Seitdem ist die Quote der Beanstandungen dort um die Hälfte zurückgegangen. Bei einer repräsentativen Umfrage des Instituts TNS Emnid im Auftrag von foodwatch im Jahr 2010 sollen sich 93 Prozent der Bundesbürger für die Einführung des dänischen Smiley-Systems in Deutschland ausgesprochen haben.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch, 28.04.2010
Bürger wollen Lebensmittel-Smileys

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Cyber-Mobbing: Bundesverbraucherschutzministerin fordert hartes Vorgehen gegen Straftäter https://www.datensicherheit.de/cyber-mobbing-bundesverbraucherschutzministerin-fordert-hartes-vorgehen-gegen-straftaeter https://www.datensicherheit.de/cyber-mobbing-bundesverbraucherschutzministerin-fordert-hartes-vorgehen-gegen-straftaeter#comments Mon, 28 Mar 2011 13:39:07 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14859 Warnung an Kinder und Jugendliche, andere Menschen im Internet zu verleumden oder zu beleidigen

[datensicherheit.de, 28.03.2011] In einem am 26. März 2011 vorab veröffentlichten Interview der Zeitschrift SUPERillu hat Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) Kinder und Jugendliche davor gewarnt, andere Menschen im Internet zu verleumden oder zu beleidigen:
Vor allem junge Menschen seien sich oft nicht bewusst, dass es sich dabei um Straftaten handele. Auch wer anonym Verleumdungen oder Verunglimpfungen verbreite, müsse damit rechnen, „dass bald die Polizei vor der Tür steht“. Das sogenannte „Cyber-Mobbing“ habe auf einigen Websites „besorgniserregende Ausmaße“ angenommen. Die Täter sollten hart zur Rechenschaft gezogen werden.
In diesem Zusammenhang fordert Aigner die Betreiber großer Suchmaschinen auf, die indizierte Internet-Adresse der Website „iShareGossip.com“ sofort aus ihren Suchergebnissen zu löschen. Diese hätten die Streichung von „iShareGossip.com“ bereits angekündigt, benötigten allerdings nach eigenen Angaben einige Tage, um die dafür nötigen Filter zu installieren.

Weitere Informationen zum Thema:

SUPERillu.de, 25.03.2011
Mobbing im Internet eskaliert / Brutale Attacke nach Online-Beschimpfungen

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Onlinepranger für Mogelpackungen ohne Kennzeichnung der gesundheitlichen Qualität der Lebensmittel halbherzige Aktion https://www.datensicherheit.de/onlinepranger-fuer-mogelpackungen-ohne-kennzeichnung-der-gesundheitlichen-qualitaet-der-lebensmittel-halbherzige-aktion https://www.datensicherheit.de/onlinepranger-fuer-mogelpackungen-ohne-kennzeichnung-der-gesundheitlichen-qualitaet-der-lebensmittel-halbherzige-aktion#respond Sat, 23 Oct 2010 09:40:05 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13532 Nicht nur bei der Füllmenge, sondern auch bei der Zusammensetzung wird viel Schindluder getrieben

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner wolle Mogelpackungen demnächst am „Onlinepranger“ sehen. Auf einer Website sollten Kunden hinsichtlich Aufmachung oder Verpackungsangaben fragwürdige Produkte bloßstellen können. Die Verbraucherzentrale Hessen werde diese Vorwürfe dann prüfen und kommentieren, berichtete Benjamin Reuter für die ZEIT ONLINE am 22.10.2010:
Das erscheine zunächst als eine sinnvolle Idee, erwiesen sich die meisten Verpackungen heute doch als ein einziges „Trompe-l’œil“ – auf Almwiesen grasende Milchkühe, die in Wahrheit in riesigen Ställen vor sich hin vegetierten; teure Gourmetsuppen, die nichts Anderes seien als billiges Tütenpulver; Schokoladenpudding, der mehr Farbstoff als Kakao enthalte. Aber zur Wahrheitsfindung in den Supermarktregalen gehöre mehr, als Etikettenschwindel aufzudecken. Ehrlichkeit gegenüber dem Kunden würde bedeuten, auch darzulegen, wie gesund oder ungesund ein Lebensmittel sei. Konsequent wäre es also, neben dem „Pranger“ eine klare Kennzeichnung einzuführen.

Quelle: ZEIT ONLINE, 22.10.2010
Originalartikel unter: Verbraucherschutz / Mogelpackung

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