Informationsfreiheitsgesetz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 23 Sep 2012 17:09:50 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 BfDI Schaar: Informationsfreiheit zügig weiterentwickeln https://www.datensicherheit.de/bfdi-schaar-informationsfreiheit-zuegig-weiterentwickeln https://www.datensicherheit.de/bfdi-schaar-informationsfreiheit-zuegig-weiterentwickeln#comments Sun, 23 Sep 2012 17:09:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20781 Wissenschaftlicher Evaluationsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz enthält eine Vielzahl von Vorschlägen und Anregungen

[datensicherheit.de, 23.09.2012] Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags wird am 24. September 2012 eine Öffentliche Expertenanhörung zur Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes durchführen. Vorab erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar: „Fast sieben Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes muss das Informationsfreiheitsrecht couragiert weiter entwickelt werden. Der wissenschaftliche Evaluationsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz enthält eine Vielzahl von guten Vorschlägen und Anregungen. Es genügt nicht länger, nur auf Informationswünsche zu reagieren. Die Bundesverwaltung muss vielmehr aus eigener Initiative Verwaltungsinformationen ins Netz stellen Das moderne Hamburgische Transparenzgesetz zeigt, dass dieses Mehr an Offenheit möglich ist.“

Der Bundesinformationsfreiheitsbeauftragte Schaar tritt für eine deutliche Erweiterung der rechtlichen Vorgaben und eine zügige technische Umsetzung eines umfassenden staatlichen Informationsangebotes ein. Schaar: „Das angekündigte bundesweite Open-Government-Portal sollte rasch online gehen. Das Portal könnte eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger werden, die ihre Informationsrechte nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder wahrnehmen wollen.“

Zudem sollte der Informationszugang auf Antrag optimiert werden. Hierfür sollten – gestützt auch auf die Feststellungen der wissenschaftlichen Evaluation – insbesondere die Ausnahme-, Verfahrens- und Kostenregelungen des Informationsfreiheitsgesetzes und anderer Gesetze zum Informationszugang kritisch hinterfragt werden. Ziel muss es sein, dass die Bürgerinnen und Bürger einen schnelleren, leichteren und kostengünstigen Informationszugang auf Antrag erhalten. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sollte sichergestellt werden, dass die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kontrollieren und effektiv durchsetzen können. Dazu gehört eine Erweiterung der Ombudsfunktion auf das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz. Schaar: „Es ist widersinnig, dass sich meine Ombuds- und Kontrollfunktion auf das Informationsfreiheitsgesetz beschränkt. So werden die Bürgerinnen und Bürger allein gelassen, wenn es bei der Durchsetzung ihrer Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz Probleme gibt. In diesen Fällen können sie sich zur Durchsetzung ihrer Rechte nur an die Gerichte wenden.“

Anhörung wird am 24. September 2012 um 17 Uhr zeitversetzt auf der Webseite des Deutschen Bundestags übertragen.

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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: BfDI fordert Weiterentwicklung https://www.datensicherheit.de/informationsfreiheitsgesetz-bundes-bfdi-fordert-weiterentwicklung https://www.datensicherheit.de/informationsfreiheitsgesetz-bundes-bfdi-fordert-weiterentwicklung#comments Thu, 06 Sep 2012 19:31:08 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20686 Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf zweitägigem Symposium in Berlin aktuelle Fragen der Informationsfreiheit

[datensicherheit.de, 06.09.2012] Anlässlich seines „2. Symposiums zur Informationsfreiheit“ fordert der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar von der Bundesregierung mehr Courage bei der Fortentwicklung der Informationsfreiheit:
Staatliche Stellen müssten im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verpflichtet werden, amtliche Informationen elektronisch zugänglich zu machen, betont Schaar. Ihm reiche es nicht aus, wenn die Verwaltungen Informationen auf Antrag herausgeben. Das Informationszugangsrecht der Bürgerinnen und Bürger sollte heutzutage auch bedeuten, dass staatliche Stellen Informationen von sich aus ins Netz stellen. Viele Regierungsvertreter hielten Sonntagsreden über Transparenz – im behördlichen Alltag sei diese Botschaft aber noch nicht angekommen, moniert Schaar. Aktuell sieht § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes lediglich vor, dass Organisations- und Aktenpläne in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden müssen. Oftmals würden laut BfDI nicht einmal diese Pflichtinformationen ins Netz gestellt.
Auf dem zweitägigen Symposium zur Informationsfreiheit diskutieren Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung in Berlin über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit. Dazu gehört eine kürzlich veröffentlichte Gesetzesevaluation, das am 6. Oktober 2012 in Kraft tretende Hamburger Transparenzgesetz genauso wie jüngste Entwicklungen im Bereich des „Open Government Data“.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
2. IFG Symposium

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Bundesverwaltungsgericht: Bundesregierung zu mehr Transparenz verpflichtet https://www.datensicherheit.de/bundesverwaltungsgericht-bundesregierung-zu-mehr-transparenz-verpflichtet https://www.datensicherheit.de/bundesverwaltungsgericht-bundesregierung-zu-mehr-transparenz-verpflichtet#respond Sat, 05 Nov 2011 16:22:08 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=16093 Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetz auch in Bezug auf Regierungshandeln gestärkt

[datensicherheit.de, 05.07.2011] Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011 über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Unterlagen der Bundesregierung erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung für den Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundesjustizministeriums der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen habe:
Bislang sei es strittig gewesen, ob sich die Bundesregierung hinter dem Begriff „Regierungshandeln“ verstecken könne, wenn sie Unterlagen aus ihrem Bereich für sich behalten wolle. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei jedoch klargestellt, dass die Exekutive des Bundes einschließlich der Bundesregierung selbst dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliege und grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben müsse. Die bisher immer hoch gehaltene Trennung von Regierungs- und Verwaltungshandeln gelte nicht mehr länger für das Regierungshandeln außerhalb eines verfassungsrechtlich schutzwürdigen Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. In der Praxis werde dieses Urteil eine große Bedeutung haben. Kein Ministerium könne unter Verweis auf Regierungshandeln das Informationsfreiheitsgesetz ins Leere laufen lassen. Dies sei eine gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollten, so Peter Schaar.

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BfDI: Fünf Jahre Informationsfreiheitsgesetz durchaus ein Grund zum Feiern https://www.datensicherheit.de/bfdi-fuenf-jahre-informationsfreiheitsgesetz-durchaus-ein-grund-zum-feiern https://www.datensicherheit.de/bfdi-fuenf-jahre-informationsfreiheitsgesetz-durchaus-ein-grund-zum-feiern#respond Wed, 26 Jan 2011 13:18:58 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14428 Peter Schaar plädiert für pro-aktive Informationspolitik unter dem Stichwort „Open Data“

[datensicherheit.de, 26.01.2011] Vor fünf Jahren, am 1. Januar 2006, ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in Kraft getreten. Peter Schaar sieht darin durchaus einen Grund zum Feiern:
Die Bürger hätten nunmehr seit fünf Jahren das Recht, bei den Bundesbehörden Einsicht in die Verwaltungsakten zu nehmen oder Auskünfte aus diesen zu erhalten, ohne ein besonderes Interesse darlegen oder sonstige Voraussetzung erfüllen zu müssen. Diese fünf Jahre seien – insbesondere gemessen an der Zeitspanne der 245 Jahre, die das schwedische Informationsfreiheitsgesetz nun schon gelte – sicherlich eine sehr kurze Spanne. Fünf Jahre seien aber lang genug, um innezuhalten für eine erste Bilanz und für erste Überlegungen für eine Optimierung.
Eine lebendige Demokratie lebe davon, dass Informationen über die Aktivitäten des Staates nicht im Apparat verblieben, sondern der Gesellschaft bekannt würden. Nur so können sich die Bürger mit ihnen auseinandersetzen und Einfluss auf staatliche Entscheidungen nehmen. Die Zeiten, in denen intransparentes staatliches Herrschaftswissen anstandslos akzeptiert wurde, seien ein für alle Mal vorbei. Die gleichzeitigen Klagen über „Politikverdrossenheit“ der Menschen und über den „Wutbürger“ beruhten nach seiner Wahrnehmung weitgehend auf einem Missverständnis. Weder zögen sich die Bürger aus der gesellschaftlichen Debatte zurück, noch beschränken sie sich auf ein bloßes „Dagegen“ – vielmehr wollten sie mitdiskutieren und mitentscheiden, so Schaar.
Viele Menschen wollten aktiv an der politischen Meinungsbildung mitwirken -und dafür brauchten sie die relevanten Informationen, und zwar nicht nur auf Nachfrage. Vielmehr müssten staatliche Stellen die ihnen bekannten Fakten und Einschätzungen frühzeitig und von sich aus bereitstellen. Diese pro-aktive Informationspolitik werde derzeitig gerne mit dem Stichwort „Open Data“ beschrieben; sie werde immer wichtiger, wie etwa die laufende Dioxin-Debatte deutlich mache.

Weitere Informationen zum Thema:

PETER SCHAAR. Der Blog, 20.01.2011
Happy Birthday, IFG!

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Lob und Kritik zum 5. Jubiläum: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes https://www.datensicherheit.de/lob-und-kritik-zum-5-jubilaeum-informationsfreiheitsgesetz-des-bundes https://www.datensicherheit.de/lob-und-kritik-zum-5-jubilaeum-informationsfreiheitsgesetz-des-bundes#respond Thu, 30 Dec 2010 11:22:40 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14122 Peter Schaar unterstreicht Bedeutung des Gesetzes und moniert behördliche Praktiken der Verweigerung

[datensicherheit.de, 30.12.2010] Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Dieses markiere einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, zu mehr bürgerschaftlicher Beteiligung und zu einem dadurch auch in seiner Legitimität gestärkten Gemeinwesen, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Das Gesetz setze auf mündige Bürger, denen grundsätzlich der volle Zugang zu staatlichen Informationen eröffnet werden solle, damit sie mitreden und ihre bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte effektiv wahrnehmen können. Das Prinzip „Auskunft auf Antrag“ allein reiche in Zeiten von WikiLeaks und „Stuttgart 21“ aber nicht aus – die Informationsgesellschaft habe ein Recht auf proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden. Es gebezu viele Abweisungen von Anträgen unter Hinweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder andere Ausnahmetatbestände, so Schaars Kritik. Auch drohe der Zugang zur Information oftmals zu einer „unendlichen Geschichte“ zu werden, da die gesetzliche Frist von einem Monat häufig nicht eingehalten werde.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt im Prinzip jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, unabhängig von der Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren – Bürger müssten laut Schaar auch kein berechtigtes Interesse für den Informationszugang darlegen.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 30.12.2010
Fünf Jahre Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

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