Informationssysteme – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 29 Sep 2021 18:44:40 +0000 de hourly 1 Polizeiliche Informationssysteme: BfDI-Symposium zur Datenverarbeitung https://www.datensicherheit.de/polizei-informationssysteme-bfdi-symposium-datenverarbeitung https://www.datensicherheit.de/polizei-informationssysteme-bfdi-symposium-datenverarbeitung#respond Wed, 29 Sep 2021 18:44:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40826 Datenschutz-Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten in polizeilichen Informationssystemen am 6. Oktober 2021

[datensicherheit.de, 29.09.2021] Am 6. Oktober 2021 in der Zeit von 13.00 bis 16.30 Uhr veranstaltet der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) nach eigenen Angaben ein per Live-Stream verfolgbares virtuelles Symposium, um über datenschutzrechtliche Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten in polizeilichen Informationssystemen im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz (KI) und „Big Data“ zu diskutieren.

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Abbildung: BfDI

Live-Stream am 6. Oktober 2021

Polizeiliche Informationsverarbeitung mit starkem Trend zur Zentralisierung

Die polizeiliche Informationsverarbeitung habe sich in den letzten Jahrzehnten stark in Richtung einer Zentralisierung bewegt. Ein gemeinsamer Informationsverbund zwischen Bund und Ländern sowie zahlreiche „INPOL“-Dateien prägten das Bild der polizeilichen Informationslandschaft in Deutschland.
Der aktuelle Transformationsprozess, welcher unter dem Begriff „Polizei 2020“ firmiere, bringe weitere wesentliche Veränderungen mit sich.

Balance zwischen Datenschutz und effektiver Polizeiarbeit

Datenbestände der Sicherheitsbehörden würden zunehmend vernetzt. Die Polizeibehörden könnten mehr und schneller Daten austauschen. Denkbar seien zudem Algorithmen, mit denen die Polizeibehörden Daten multifunktional auswerten könnten.
Die Frage sei aber: „Wo sind die rechtlichen Grenzen? Was benötigen die Polizeibehörden, um zeitgemäß und effektiv ihre wichtige Arbeit erledigen zu können? Wann hingegen überschreiten wir diese Grenzen und schaffen Informationsbestände, die die Bevölkerung mit ,Big-Data‘ und KI unberechtigt durchleuchten?“

Polizeiliche Informationssysteme treffen auf grundlegende verfassungsrechtliche Anforderungen

Polizeiliche Informationssysteme träfen deshalb unter den Bedingungen der digitalen Welt auf grundlegende verfassungsrechtliche Anforderungen: Der Mensch müsse vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten geschützt werden.
Der zum Teil bereits praktizierte Einsatz von KI im Polizeibereich werfe schwierige verfassungs-, datenschutzrechtliche und ethische Fragen auf, welche laut BfDI auf diesem Symposium näher beleuchtet werden sollen.

Diskurs mit Vertretern der Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Polizei und Datenschutzaufsicht

Ziel der Veranstaltung sei ein breiter und offener Diskurs mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Polizeipraxis und Datenschutzaufsichtsbehörden:
„Wir freuen uns daher sehr, dass wir die ehemalige Bundesjustizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Frau Marit Hansen, Herrn Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mainz und den Präsidenten des Bundeskriminalamtes Herrn Holger Münch als Teilnehmer gewinnen konnten.“ Die Moderation werde Frau Sandra Schulz vom Deutschlandfunk übernehmen.

Die Veranstaltung kann als Live-Stream verfolgt werden:

BfDI
Live-Stream am 06.10.2021

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI
Polizeiliche Informationssysteme im Zeitalter von KI und Big Data – Notwendig für polizeiliche Aufgaben oder multifunktionaler Datenspeicher auf Vorrat?

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BfDI-Positionspapier zur Zweckbindung bei der Polizei https://www.datensicherheit.de/bfdi-positionspapier-zweckbindung-polizei https://www.datensicherheit.de/bfdi-positionspapier-zweckbindung-polizei#respond Tue, 06 Apr 2021 20:30:17 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39528 Stellungnahme zu Zwecktrennung, Zugriffrechten, Recherchemöglichkeiten und weiteren Aspekten der Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen

[datensicherheit.de, 06.04.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat nach eigenen Angaben ein Positionspapier zum „Grundsatz der Zweckbindung in polizeilichen Informationssystemen“ vorgelegt: Der BfDI bezieht demnach „Stellung zu Zwecktrennung, Zugriffrechten, Recherchemöglichkeiten und weiteren Aspekten der Datenverarbeitung in polizeilichen Informationssystemen“.

Polizei hat zur Verarbeitung und Auswertung von Informationen immer mehr Möglichkeiten erhalten

In den letzten Jahren habe die Polizei zur Verarbeitung und Auswertung von Informationen immer mehr Möglichkeiten erhalten. Deshalb dürften gerade in diesem sensiblen Bereich Daten grundsätzlich nur für solche Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden.

Positionspapier als Beitrag zur datenschutzgerechten Weiterentwicklung der Informationssysteme der Polizei

Ausnahmen bedürften einer gesetzlicher Grundlage und seien streng auszulegen. Das Positionspapier ist demnach „ein Beitrag zur datenschutzgerechten Weiterentwicklung der Informationssysteme“ der Polizeien.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 06.04.2021
Positionspapier zur Zweckbindung bei der Polizei

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