Inhalte – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 10 Apr 2024 08:02:40 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 98,35 Prozent: eco-Beschwerdestelle meldet Erfolgsquote 2023 bei webbasierten Inhalten weltweit https://www.datensicherheit.de/eco-beschwerdestelle-meldung-erfolgsquote-2023-98-prozent-web-inhalte-welt https://www.datensicherheit.de/eco-beschwerdestelle-meldung-erfolgsquote-2023-98-prozent-web-inhalte-welt#respond Wed, 10 Apr 2024 08:02:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44453 Vorlage des Jahresberichts der eco-Beschwerdestelle am 9. April 2024 für das Jahr 2023

[datensicherheit.de, 10.04.2024] Laut einer Meldung des eco Verbands der Internetwirtschaft e.V. hat die eco-Beschwerdestelle am 9. April 2024 ihren Bericht für das Jahr 2023 vorgestellt. Mit 17.493 berechtigten Fällen sei auch im vergangenen Jahr ein neuer Höchststand gemeldeter Rechtsverstöße im Internet zu verzeichnen. Doch die Erfolgsquote von 98,35 Prozent bei webbasierten Inhalten weltweit durch Entfernung der Inhalte oder Legalisierung, wie etwa durch Altersverifikation, beweist laut eco, „dass trotz der Hindernisse durch Verschleierungstechniken oder IP-Blockaden ein effektiver Kampf gegen illegale Inhalte absolut möglich ist“. 2023 habe sich erneut gezeigt, dass es wichtig sei, dass illegale Inhalte bei der eco-Beschwerdestelle auch anonym gemeldet werden könnten: „Insgesamt erhielt die eco-Beschwerdestelle im vergangenen Jahr 65.998 Beschwerden wegen potenziell strafbarer oder jugendmedien-schutzrechtlich relevanter Internetinhalte.“ Knapp zwei Drittel (63,26%) der Beschwerdeführer hätten diese Hinweise anonym eingereicht.

eco-beschwerdestelle-jahresbericht-2023

Abbildung: eco e.V.

Jahresbericht 2023 der eco-Beschwerdestelle am 9. April 2024 vorgestellt

Leiterin der eco-Beschwerdestelle erschüttert über Zunahme sexueller Gewalt und Grenzverletzungen gegen Minderjährige

„Hinweise zu sexueller Gewalt und sexuellen Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere Inhalte die als Kinderpornografie im Sinne des §184b StGB zu qualifizieren waren, machten auch 2023 den größten Anteil der erhaltenen Beschwerden aus. Insgesamt 60.151 Meldungen betrafen diesen Themenkomplex. Mit 16.573 Fällen machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, die als Kinderpornografie im Sinne des §184b StGB zu qualifizieren waren, auch 2023 den größten Teil der berechtigten Beschwerden aus.“

Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco-Beschwerdestelle kommentiert: „Die Zunahme von Beschwerden, insbesondere im Bereich der sexuellen Gewalt und Grenzverletzungen gegen Minderjährige ist erschütternd, doch sie verdeutlicht auch, dass unsere Gesellschaft wachsam ist und sich klar gegen illegale Inhalte positioniert.“

Kernbotschaft der eco-Beschwerdestelle: Jeder kann illegale Internet-Inhalte melden

Die Kernbotschaft der eco-Beschwerdestelle sei bei den Menschen angekommen: „Jede und jeder kann illegale Internet-Inhalte melden und damit aktiv zu ihrer Löschung und Strafverfolgung beitragen. Unsere starke Erfolgsquote von 98,35 Prozent bei webbasierten Inhalten weltweit durch Entfernung der Inhalte oder Legalisierung, wie etwa durch Altersverifikation, belegt zudem, dass trotz der Hindernisse durch Verschleierungstechniken oder IP-Blockaden ein effektiver Kampf gegen illegale Inhalte absolut möglich ist.“

Seit über 25 Jahren engagiere sich eco mit intrinsischer Motivation deshalb dafür, Rechtswidriges zu löschen und Straftaten anzuzeigen. Nicht jeder geschmacklose Inhalt sei automatisch verboten – eine neutrale und gründliche juristische Prüfung von Experten bleibe unerlässlich.

Verfügbarkeitszeiten 2023 im Vergleich zum Vorjahr gesunken – eco-Beschwerdestelle im Auftrag bestätigt

In enger Zusammenarbeit mit ihren Netzwerkpartnern habe die eco-Beschwerdestelle 2023 wichtige Erfolge erzielen können: In Deutschland gehostete Webseiten mit im juristischen Sprachgebrauch noch immer als „Kinderpornografie“ bezeichneten Inhalten, also Darstellungen des sexuellen Missbrauchs, seien zu 100,0 Prozent und innerhalb von durchschnittlich rund 1,86 Tagen gelöscht worden. Weltweit seien derartige Inhalte in rund sechs Tagen und mit einer Gesamterfolgsquote von 98,35 Prozent entfernt worden. Die Verfügbarkeitszeiten seien damit im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr sogar gesunken: „Dies unterstreicht, wie wichtig die Arbeit der Beschwerdestellen ist, und dass das Prinzip: Löschen statt Sperren weiterhin sehr gut funktioniert.“

Mit Blick auf den aktuellen Entwurf für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern der Europäischen Kommission, betont Koch-Skiba deshalb: „Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass Löschen statt Sperren der effektivste Weg zur Bekämpfung illegaler Internet-Inhalte ist. Die aktuellen Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene sollten diesen Ansatz unterstützen sowie bestehende funktionierende Strukturen sowie Kooperationen besser einbeziehen.“

Weitere Informationen zum Thema:

eco BESCHWERDESTELLE
Jahresbericht 2023

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco Beschwerdestelle / Beschwerde einreichen

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Kritik an der geplanten Verordnung zur „Entfernung terroristischer Inhalte“ https://www.datensicherheit.de/kritik-geplante-verordnung-entfernung-terroristischer-inhalte https://www.datensicherheit.de/kritik-geplante-verordnung-entfernung-terroristischer-inhalte#respond Tue, 18 Sep 2018 14:45:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28837 Die Piratenpartei warnt vor dem vergangene Woche veröffentlichten Plan der EU-Kommission

[datensicherheit.de, 18.09.2018]  „Die leicht zu umgehenden Internetsperren und automatisierten Upload-Filter bedeuten das Aus für unzählige Internetdienste und gefährden die Meinungsfreiheit im Netz“, warnt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019. „Die Anti-Terror-Pläne der EU-Kommission sind selbst ein Anschlag auf das freie Internet. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Sie liefert unter anderem Islamisten Argumente gegen den Westen und führt bestenfalls zum Abtauchen von Sympathisanten jeglicher extremistischer Strömungen in den Untergrund.“

Im Einzelnen nennt die Piratenpartei acht Kritikpunkte an dem Verordnungsentwurf.

  1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter den geforderten Einsatz von Upload-Filtern oder die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können.
  2. Fehleranfällige Upload-Filter gefährden die Meinungsfreiheit:
    Internetanbieter sollen zur automatisierten Suche nach noch unbekannten „terroristischen Inhalten“ verpflichtet werden, ohne dass eine menschliche Überprüfung vor der Sperre erfolgen muss. Solche Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachgewiesenermaßen auch völlig legale Inhalte unterdrücken (zum Beispiel Dokumentationen von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen). Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf nicht ausschließlich von Algorithmen und Maschinen bestimmt werden. Ein menschliches Korrektiv ist hier unabdingbar.
  3. Fehlende Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Die Behörden, die Sperrungen „terroristischer Informationen“ anordnen sollen, müssen laut EU-Vorschlag nicht unabhängig sein. Es gibt auch keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Damit könnte unsere Meinungs- und Informationsfreiheit beispielsweise in die Hand des ungarischen Innenministeriums oder eines örtlichen Polizeibeamten in Rumänien gelegt werden. Das ist inakzeptabel. Die Entfernung von Inhalten anzuordnen, muss einer unabhängigen Behörde wie einem Gericht, einem Beauftragten für Meinungsfreiheit oder einem Bürgeranwalt vorbehalten bleiben.
  4. Willkürlicher Privatzensur wird Vorschub geleistet, statt sie zu verhindern:
    Das Verfahren für Sperranordnungen soll durch behördliche „Hinweise“ an Provider umgangen werden können. Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf jedoch nicht in die Hände privater Internetkonzerne gelegt werden, die oft vollkommen willkürlich Inhalte löschen. Vielmehr müsste es Internetanbietern zum Schutz der Meinungsfreiheit verboten werden, legale Inhalte willkürlich zu löschen oder zu sperren.
  5. Fehlende Transparenz und Kontrolle:
    Eine unabhängige Überprüfung von Sperrungen ist nicht gewährleistet. Der Autor eines Inhalts soll von der Sperrung nicht benachrichtigt werden müssen, selbst wenn er Kontaktdaten hinterlassen hat. Wir fordern, dass der Autor informiert wird und nicht nur er, sondern auch jeder andere Bürger, dem Informationen vorenthalten werden, zur Anfechtung von Sperrungen berechtigt ist. Nur so können sich beispielsweise Nichtregierungsorganisationen für Meinungsfreiheit im Netz und gegen ungerechtfertigte Unterdrückung von Informationen einsetzen.
  6. Untaugliche Internetsperren durch Geolocation:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.
  7. Ein rein „Europäisches Internet“ droht:
    Anstatt eine internationale Verständigung auf universell geächtete Inhalte herbeizuführen, soll ein europäisches Regionalnetz mit Netzsperren für Inhalte, die zum Beispiel in den USA völlig legal abrufbar bleiben, geschaffen werden. Das widerspricht dem Grundgedanken eines weltweiten Netzes.
  8. Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?:
    Die EU-Zensurverordnung leistet einer anlasslosen Aufzeichnung unseres privaten Surfverhaltens Vorschub. Bei Sperrung „terroristischer Inhalte“ fordert sie vom Anbieter die Aufbewahrung der zugehörigen Nutzerdaten, obwohl derartige Daten im Regelfall gar nicht aufgezeichnet werden dürften. Es besteht die Gefahr, dass Anbieter sämtliche Uploader registrieren, nur um im Bedarfsfall der Aufbewahrungspflicht nachkommen zu können. Ein freies Netz braucht Anonymität.

Weitere Informationen zum Thema:

Europäische Kommission
Verordnungsentwurf „REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on preventing the dissemination of terrorist content online“

datensicherheit.de, 12.09.2018
Internet-Regulierung: Verbände kritisieren EU-Gesetzgebung

datensicherheit.de, 23.08.2018
#SaveYourInternet: Gegen die Zensur des freien Internets

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Bitkom-Kritik an EU-Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-an-eu-empfehlung-zur-bekaempfung-illegaler-inhalte-im-internet https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-an-eu-empfehlung-zur-bekaempfung-illegaler-inhalte-im-internet#respond Thu, 01 Mar 2018 22:45:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27327 Upload-Filtering könnte Meinungsfreiheit noch weiter zurückdrängen

[datensicherheit.de, 01.03.2018] In einer Empfehlung an die EU-Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission am 1. März 2018 erläutert, mit welchen Maßnahmen künftig alle illegalen Inhalte im Internet bekämpft werden sollen. Darunter fallen demnach sowohl schwerstkriminelle Akte wie die Verbreitung von Terrorpropaganda oder Kinderpornographie wie auch Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen oder Verstöße gegen Kennzeichenpflichten bei Verbraucherprodukten. Der Branchenverband Bitkom kritisiert diese Vermengung:

Host-Provider sollen rechtswidrige prüfen

„Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornographie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden“, unterstreicht Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Adressaten der Empfehlung sind laut Bitkom Medienplattformen und Soziale Netzwerke, aber auch Webshops – also sogenannte Host-Provider. Demnach sollen es diese ihren Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte direkt zu melden – so gemeldete Inhalte sollten sie dann zeitnah prüfen müssen und bei Bedarf entfernen bzw. sperren.

Upload-Filtering – massenhafte maschinelle Zensur im Internet

Durch ein sogenanntes Upload-Filtering sollten Host-Provider darüber hinaus die Verbreitung illegaler Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung verhindern:
Durch diese Filter würden rechtswidrige Inhalte vorweg automatisiert erkannt und blockiert werden. Doch: „Was so harmlos als Upload-Filter daherkommt, ist faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet“, warnt Rohleder.

Eingriff in verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit

Alleine bei der Bewertung von Urheberrechten wären die Konsequenzen verheerend: Jeder Inhalt – Text, Musik, Bild, Video – müsste zunächst einmal von Plattformbetreibern automatisiert urheberrechtlich bewertet werden, bevor er veröffentlicht werden kann.
In vielen Fällen werde das aufgrund der zahlreichen Abwandlungen von Inhalten oder z.B. von Zitaten in wissenschaftlichen oder journalistischen Veröffentlichungen in automatisierter Form nicht zuverlässig möglich sein. „Dies würde den tiefsten bislang dagewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit bedeuten“, befürchtet der Bitkom-Hauptgeschäftsführer.

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Journalisten warnen vor legislativem Schnellschuss https://www.datensicherheit.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-journalisten-warnen-vor-legislativem-schnellschuss https://www.datensicherheit.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-journalisten-warnen-vor-legislativem-schnellschuss#respond Wed, 17 May 2017 17:46:07 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26610 Kritik von Reporter ohne Grenzen insbesondere am Zeitdruck der Gesetzgebung

[datensicherheit.de, 17.05.2017] Im Kontext der bevorstehenden ersten Lesung des „Gesetzes gegen Hassbotschaften und strafbare Inhalte im Internet“ am 19. Mai 2017 warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) vor einem „gefährlichen Schnellschuss“, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte.

Kritik an Privatisierung der Entscheidung über Rechtmäßigkeit von Inhalten

Das Gesetz privatisiere die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit veröffentlichter Beiträge in Sozialen Netzwerken und verlagere sie in „unzulässiger Weise“ auf deren Mitarbeiter.
ROG ruft die Abgeordneten des Bundestages nach eigenen Angaben dazu auf, „das Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen und im Dialog mit Zivilgesellschaft und Unternehmen Regelungen zu erarbeiten, um strafbare Inhalte in Sozialen Netzwerken wirksam zu bekämpfen ohne dabei den Rechtsstaat zu beschädigen.“ In seiner ausführlichen Stellungnahme hierzu erläutert ROG, warum der Gesetzentwurf abgelehnt werden sollte.
„Dieses Gesetz macht Mitarbeiter Sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungsfreiheit“, warnt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr und betont: Strafbare Inhalte im Netz müssten bekämpft werden, aber dies müsse vereinbar bleiben mit dem Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit.
„Eine derart komplexe Frage mitten im Wahlkampf in kürzester Zeit regeln zu wollen, hat mit verantwortungsvoller Gesetzgebung nichts mehr zu tun“, so Mihr. Dass den Abgeordneten am Ende der Legislaturperiode de facto nur wenige Tage bleiben würden, um über ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen zu entscheiden, sei „blanker Hohn“.

Hohe Bußgelder angedroht

Am 5. April 2017 hatte die Bundesregierung auf Initiative des Justizministeriums den Entwurf für ein sogenanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Dieses verpflichtet laut ROG Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, sonstige „rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von sieben Tagen.
Bei Verstößen droht das Gesetz demnach verantwortlichen Personen mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro; die betroffenen Unternehmen könnten mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. Unter dieses Gesetz fielen Soziale Netzwerke wie facebook, twitter, Instagram und YouTube.

Zu hoher Zeitdruck

Nach der ersten Lesung werde der Bundestag erst wieder über den Entwurf beraten, nachdem die sogenannte Stillhaltefrist der Europäischen Kommission verstrichen ist, in der die Mitgliedstaaten prüften, ob das geplante Gesetz Auswirkungen auf den gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt hat. Diese endet laut ROG am 28. Juni 2017 – zwei Tage später trete das Parlament in seiner jetzigen Form zum letzten Mal zusammen.
Innerhalb kürzester Zeit müsse also der Rechtsausschuss des Bundestages über das Gesetz beraten und die Abgeordneten müssten in zweiter und dritter Lesung entscheiden. Auf diese Weise eine kenntnisreiche Debatte zu führen und ein sachlich fundiertes Gesetz auf den Weg zu bringen, hält ROG für „illusorisch“.

Gesetz soll auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten

In der Begründung für diese Gesetzesinitiative würden vage und rechtlich nicht klar definierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiteten.
Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes sei breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgten. Zudem solle das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten – eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lasse.

Prüfung der Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen nur durch Gerichte!

Durch strenge Zeitvorgaben und die Androhung hoher Bußgelder berge das neue Gesetz die Gefahr, dass Soziale Netzwerke „in Zukunft übermäßig Inhalte blockieren“. ROG: „Indem die Betreiber aus Angst vor Strafe in jedem Fall rechtmäßig handeln wollen, könnten sie im Zweifel auch journalistische Artikel oder Meinungsäußerungen löschen, bei denen nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht.“
Über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen müssten jedoch unabhängige Gerichte entscheiden, keinesfalls dürfe diese Aufgabe an kommerzielle Unternehmen ausgelagert werden.

Journalistische Beiträge von Löschung bedroht

Bedenklich sei außerdem, dass der Gesetzentwurf „Hasskriminalität“ ebenso behandele wie „strafbare Falschnachrichten“. Während es in Fällen offensichtlicher „Hasskriminalität“ geboten sein könne, Beiträge schnell zu sperren, um Schaden vom demokratischen Diskurs abzuwenden, sei die Prüfung angeblicher Falschnachrichten deutlich komplexer:
Wenn Mitarbeiter Sozialer Netzwerke fortan den Wahrheitsgehalt von Informationen unter hohem Zeitdruck prüfen sollten, würden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch journalistische Berichte löschen, deren Quellen nicht öffentlich zugänglich sind und deren Richtigkeit deshalb nicht bewiesen werden kann.
Das Gesetz verpflichte Soziale Netzwerke zur Einführung sogenannter Inhaltsfilter. Das sind laut ROG digitale Systeme, die online gestellte Inhalte in Bruchteilen von Sekunden analysieren und dann gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies könnte zur Folge haben, dass Menschen bestimmte Inhalte nicht mehr veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. So könnten zum Beispiel Rekrutierungsvideos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ objektiv rechtswidrig sein – wenn sich Journalisten aber damit kritisch auseinandersetzten, könne es rechtens und aus demokratischer Perspektive wünschenswert sein, solches Material auszugsweise zu zeigen.
Inhaltsfilter sorgten jedoch dafür, dass auch solche journalistischen Berichte automatisch gelöscht würden, weil sie Material enthalten, das in anderen Fällen als rechtswidrig eingestuft wurde, befürchtet ROG. Es seien „leistungsstarke Zensurinstrumente“, mit denen die Verbreitung bestimmter Inhalte effektiv verhindert werden könne. Sie würden bisher gegen Kinderpornographie und nicht näher definierte „Terrorpropaganda“ eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden sie auf weitere Straftatbestände ausgedehnt, die unzureichend eingegrenzt seien.

Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend gewahrt

Laut Gesetzentwurf müssten die Betreiber eines Sozialen Netzwerks nach einer Beschwerde sowohl den Beschwerdeführer als auch den betroffenen Nutzer über ihre Entscheidung informieren. Damit solle sichergestellt werden, dass Nutzer gerichtlich gegen die Sperrung von Inhalten vorgehen könnten.
Dies wahre jedoch ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend. Gerichte sollten im Vorhinein über die Sperrung fraglicher Inhalte entscheiden. „Wenn Nutzer erst im Nachhinein widersprechen können, um dann gegebenenfalls Monate oder Jahre später eine Gerichtsentscheidung zu erwirken, dürften die fraglichen Inhalte in vielen Fällen längst nicht mehr relevant sein“, so ROG.

Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten

ROG habe bereits Anfang April 2017 zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten vor den „katastrophalen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Meinungsfreiheit“ gewarnt und eine gemeinsame „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ veröffentlicht.
Am 28. April 2017 habe sich das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen, um seine Sorgen um die Auswirkungen des Gesetzes auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck zu bringen.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 05.04.2017
Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)

REPORTER OHNE GRENZEN, 19.04.2017
Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)

Deklaration für die Meinungsfreiheit
in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017

REPORTER OHNE GRENZEN, 28.04.2017
Treffen mit Staatssekretär

datensicherheit.de, 31.03.2017
Bitkom: Warnung vor Schnellschuss bei Gesetz gegen Hasskriminalität

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Barracuda Profile Protector: Kostenlose Gefahrenanalyse für facebook- und twitter-Konten https://www.datensicherheit.de/barracuda-profile-protector-kostenlose-gefahrenanalyse-fuer-facebook-und-twitter-konten https://www.datensicherheit.de/barracuda-profile-protector-kostenlose-gefahrenanalyse-fuer-facebook-und-twitter-konten#respond Thu, 01 Dec 2011 14:43:42 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19456 Schädliche oder verdächtige Objekte sollen geblockt bzw. entfernt werden

[datensicherheit.de, 01.12.2011] Barracuda Networks bietet den Millionen von facebook- und twitter-Anwendern einen kostenlosen Sicherheitsservice, um ihre Nutzerkonten vor Bedrohungen zu schützen:
„Barracuda Profile Protector“ ist ein kostenloser Service, der vom Anwender generierte Inhalte analysiert und automatisch schädliche oder verdächtige Objekte auf facebook und twitter blockt bzw. entfernt. Zu solchen Inhalten gehören gefährliche Links, Bilder und Videos auf facebook, twitter und in News-Feeds.
Dr. Paul Judge, Forschungsleiter der „Barracuda Labs“, weiß, dass angesichts einer Milliarde aktiver Anwender auf facebook und twitter das Potenzial für bösartige Aktivität groß ist – sie hätten viel Zeit darauf verwendet, zu analysieren, wie Angreifer Soziale Netzwerke für ihre Zwecke nutzen. Zu den häufigsten Strategien gehöre der Diebstahl von Identitäten, das Erstellen falscher Profile, die Verbreitung von Malware oder das Posten unpassender oder illegaler Inhalte auf den Konten anderer Nutzer. Es sei eine ernste Bedrohung, gegen die Social-Media-Anwender sich, ihre Familie und Freunde schützen könnten.

Für jede Installation von „Profile Protector“ im Laufe des Dezember 2011 spendet Barracuda zudem eine Mahlzeit für ein Kind im Rahmen des „World Food Programme“ der Vereinten Nationen – insgesamt bis zu 10.000 Mahlzeiten.

Weitere Informationen zum Thema:

profile protector by Barracuda Networks
Stay Safe On Social Networks / Protect your Facebook and Twitter profiles from spam and viruses.

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