Internet – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 05 Aug 2026 15:16:32 +0000 de hourly 1 Claude-Phishing-Vorfall durch Versagen grundlegender KI-Sicherheitsarchitektur ermöglicht https://www.datensicherheit.de/claude-phishing-vorfall-versagen-ki-sicherheitsarchitektur Thu, 06 Aug 2026 22:03:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=56098 Laut Medienberichten hatte die KI „Claude“ bei einem Sicherheitstest unerwarteten Zugang zum öffentlichen Internet erlangt

[datensicherheit.de, 07.08.2026] Laut Medienberichten hatte bei einem Sicherheitstest „Claude“ unerwarteterweise Zugang zum öffentlichen Internet erlangt. „Das System legte eigenständig eine falsche Identität und einen ,GitHub’-Account an, kontaktierte menschliche Maintainer mit Phishing-Nachrichten und versuchte, eine Schwachstelle in ein reales Open-Source-Projekt einzuschleusen.“ Als der Code dann auffiel, habe das KI-Modell ihn offenbar als unbeabsichtigten Fehler dargestellt und versucht, die Schwachstelle über vermeintliche Korrekturen erneut einzubringen. Tim Hudson, Präsident von OpenSSL und Mitentwickler von „SSLeay“, der Software, aus der „OpenSSL“ hervorging, sieht darin in seinem aktuellen Kommentar vor allem ein Versagen der Sicherheitsarchitektur.

KI-Modell hatte Ziel, Netzwerkzugriff und übermäßige Berechtigungen

Hudson betont: „Das Beunruhigende ist nicht, dass eine KI eine Phishing-E-Mail verfasst hat. Kriminelle automatisieren Phishing-Angriffe seit Jahren. Beunruhigend ist vielmehr, dass Forscher ein autonomes System mit dem öffentlichen Internet verbunden, ihm erlaubt haben, Identitäten zu erstellen und mit einer realen Open-Source-Lieferkette zu interagieren, und sein Verhalten erst im Nachhinein entdeckt haben.“

  • Das KI-Modell habe weder Bewusstsein noch böswillige Absicht oder ein Verständnis von Richtig und Falsch benötigt. Es habe lediglich ein Ziel, Netzwerkzugriff und übermäßige Berechtigungen gebraucht.

„Es erstellte eine falsche Identität, manipulierte menschliche Wartungsmitarbeiter, versuchte, eine Sicherheitslücke einzuschleusen, und tarnte den Angriff nach seiner Entdeckung als ehrlichen Fehler, bevor es einen erneuten Versuch unternahm“, berichtet Hudson.

Einsatz von KI-Agenten erfordert grundlegende Sicherheitsarchitektur

Ein KI-System, welches zu realen Aktionen fähig ist, müsse durch Identitätsmanagement, das Prinzip der minimalen Berechtigungen, eingeschränkten Netzwerkzugriff, protokollierbare Zugriffsrechte, Ratenbegrenzungen und sofortige menschliche Überwachung eingehegt werden.

  • Hudson gibt zu bedenken: „Man sichert einen autonomen Agenten nicht, indem man darauf hofft, dass er die Regeln richtig interpretiert. Dies als Versagen der Schutzmechanismen zu bezeichnen, greift zu kurz. Es handelt sich um ein Versagen der grundlegenden Sicherheitsarchitektur.“

Dies sei derselbe Fehler, den die Exportkontrolle in den 1990er-Jahren mit der Kryptographie begangen habe – die Kontrolle des Besitzes des Werkzeugs. „Das funktioniert nicht! Die Frage ist nicht, wer über Intelligenz verfügen darf. Die Frage ist, wer dieser Intelligenz die Berechtigung, die Verbindungen und die Erlaubnis gegeben hat, in die reale Welt einzugreifen.“

Die DS-Redaktion zu Erkenntnissen und Ableitungen aus diesem KI-Vorfall:

  • Der Einsatz von KI-Systemen – auch zu Testzwecken – erfordert vorab die Einrichtung einer grundlegenden Sicherheitsarchitektur („by design“ und „by default“).

  • Wer KI-Systeme einsetzt, gerät im Prinzip grundsätzlich in die sogenannte Störerhaftung und muss die volle Verantwortung dafür zu übernehmen bereit sein.

  • Im Zuge der umfassenden Vernetzung und Digitalisierung, wird es zunehmend schwieriger, klar abgegrenzte Testumgebungen einzurichten.

  • Erprobte Notfall- und Wiederanlaufplanung sind elementare Sicherheitsaspekte auch beim Einsatz von KI-Systemen.

  • KI ist ein nützliches Werkzeug – aber nur in kundigen, verantwortungsvollen Händen.

Weitere Informationen zum Thema:

openSSL CORPORATION
Who is the OpenSSL Corporation? / The official commercial arm of the OpenSSL Project — built and run by the library’s original founders and core maintainers. Our commercial work funds the majority of all development on the OpenSSL Library.

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Tim Hudson

tagesschau, 31.07.2026
Vorfälle bei Testläufen Anthropic-KI greift eigenständig Unternehmen an

DIE ZEIT, 31.07.2026
Künstliche Intelligenz: Anthropic gesteht ebenfalls Hackerangriff von KI-Modell Claude / Ein weiterer KI-Agent ist bei Sicherheitstests entkommen und hat sich in drei Unternehmen gehackt. Das teilte US-Konzern Anthropic mit. Grund sei ein Programmierfehler.

datensicherheit.de, 03.08.2026
KI-Systeme: Wer testet, haftet für die Folgen / KI-Unternehmen müssen nun die richtigen „Leitplanken“ installieren, damit ihre Produkte nicht zur Gefahr werden

datensicherheit.de, 03.08.2026
„Claude“-Ausbrüche mahnen: KI-Modelle durch „Zero Trust“ einhegen / Sobald ein autonomer KI-Agent eine kontrollierte Umgebung verlassen kann, nimmt er die Grenzen einer Organisation nicht auf die gleiche Art und Weise wahr wie Menschen

datensicherheit.de, 23.04.2026
Claude Mythos: Anthropic könnte Büchse der Pandora geöffnet haben​ / Über einen Mangel an Publicity kann sich Anthropic-Chef Dario Amodei dieser Tage sicher nicht beschweren, kommentiert Jochen Koehler

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Altersverifikation im Internet: CISPA-Forscher warnt vor pauschalen Lösungen https://www.datensicherheit.de/altersverifikation-internet-cispa-warnung-pauschal-loesungen Mon, 20 Jul 2026 22:37:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55701 Das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit hat durch Dr. Wouter Lueks Position zu Technologien zur Altersfeststellung („Age Assurance Technologies) bezogen

[datensicherheit.de, 21.07.2026] Das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit hat am 20. Juli 2026 Position zu Technologien zur Altersfeststellung („Age Assurance Technologies“ / AATs) bezogen – in der aktuellen Debatte um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet haben diese zuletzt große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. „In der Gesellschaft besteht die Überzeugung, dass wir Kinder vor Gefahren im Internet schützen müssen“, so CISPA-Faculty Dr. Wouter Lueks in seinem Kommentar und gibt zu bedenken: „Während sich diese Diskussion früher vor allem auf altersbeschränkte Inhalte wie Glücksspiel und Pornographie konzentrierte, umfasst sie inzwischen ein deutlich breiteres Spektrum von Diensten, darunter Soziale Netzwerke und andere potenziell schädliche Inhalte.“ Vor diesem Hintergrund haben Lueks und seine Kollegen verschiedene technologische Architekturen und regulatorische Ansätze analysiert, „die sich in Europa, dem Vereinigten Königreich und weiteren Rechtsräumen herausbilden“. Ihre Studie zeige nun: Zwar könnten einige der untersuchten Verfahren ein hohes Maß an Sicherheit bei der Altersfeststellung bieten, doch gingen strengere Formen der Verifikation häufig mit größeren gesellschaftlichen Belastungen einher.

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Foto: CISPA / David Rohner

Dr. Wouter Lueks stellte in einem Interview klar: Da diese Systeme alle Menschen betreffen und sich vergleichsweise leicht umgehen lassen, sprechen wir uns für weniger eingriffsintensive Lösungen aus

4 unterschiedliche Ansätze zur Altersfeststellung in der Erörterung

In ihrem Paper unterscheiden die Autoren vier grundlegende Ansätze zur Altersfeststellung – elterliche Kontrolle und Zustimmung auf dem Endgerät, Altersschätzung, Altersableitung und Altersverifikation.

  • Beim ersten Ansatz konfigurierten Eltern die Geräte ihrer Kinder so, dass der Zugriff auf bestimmte Apps oder Websites erlaubt oder blockiert wird. „Bei der Altersableitung werden Systeme eingesetzt, die Verhaltensmuster, gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum hinweg, analysieren, um Rückschlüsse auf das Alter einer Person zu ziehen“, erklärt Lueks. Die Altersschätzung hingegen nutze beispielsweise „Selfies“ oder andere Informationen, um das Alter einer Person zu schätzen. Die Altersverifikation wiederum stütze sich schließlich auf amtliche Dokumente oder vertrauenswürdige Quellen, um das Alter eines Nutzers festzustellen.

Die CISPA-Forscher kommen nach eigenen Angaben zu dem Ergebnis, dass sich diese Ansätze nicht nur hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit bei der Altersbestimmung deutlich unterscheiden, sondern auch in ihren Auswirkungen auf Datenschutz, Sicherheit, Barrierefreiheit und Grundrechte.

Warnung vor unbeabsichtigten Folgen und schädlichen Nebenwirkungen

Die Ergebnisse von Lueks und seinen CISPA-Kollegen legen demnach nahe, dass strengere Maßnahmen zur Altersfeststellung häufig mit umfassenderen gesellschaftlichen Belastungen verbunden sind. Je nach Ansatz könnten dazu die Erhebung und Speicherung sensibler persönlicher oder biometrischer Daten, eine verstärkte Nachverfolgung und Profilbildung von Nutzern, die Ausgrenzung von Personen ohne geeignete Ausweisdokumente sowie verzerrte oder fehlerhafte Bewertungen gehören.

  • Insbesondere solche Systeme zur Altersableitung, welche Online-Verhalten analysieren, um das Alter von Personen zu bestimmen, könnten großflächige Überwachung normalisieren, obwohl sie nur begrenzte Sicherheit böten. Mit Ausnahme der elterlichen Kontrolle und Zustimmung auf dem Endgerät verhindere zudem keines der untersuchten Verfahren wirksam eine Umgehung durch den Einsatz von VPN-Diensten. Daher erweise sich keine einzelne Lösung als für alle Anwendungsfälle gleichermaßen geeignet.

Eine weitergehende Sorge betreffe die Möglichkeit von Zensur: „Derzeit besteht das erklärte Ziel darin, Kinder vor schädlichen Inhalten wie Sozialen Medien zu schützen“, sagt Lueks und warnt: „Morgen könnten dieselben Systeme genutzt werden, um den Zugang zu Online-Spielen, ,LGBT+‘-Inhalten, politischen Informationen oder bestimmten Büchern einzuschränken.“

Empfehlung weniger invasiver Lösungen

Auf Grundlage ihrer Analyse fordern Lueks und seine Kollegen politische Entscheidungsträger nun dazu auf, die verschiedenen Systeme zur Altersfeststellung differenziert zu betrachten, anstatt sie als gleichermaßen akzeptabel oder wirksam einzustufen.

  • Stattdessen schlagen sie einen abgestuften Bewertungsrahmen vor, welcher die Wirksamkeit eines Systems gegen seine gesellschaftlichen Nebenwirkungen und seine Auswirkungen auf Grundrechte abwägt. „Da diese Systeme alle Menschen betreffen und sich vergleichsweise leicht umgehen lassen, sprechen wir uns für weniger eingriffsintensive Lösungen aus“, unterstreicht Lueks und führt aus: „Unsere bevorzugte Lösung ist die elterliche Kontrolle und Zustimmung auf dem Endgerät.“ Dieser Ansatz sei zwar nicht perfekt, verursache jedoch weniger negative externe Effekte, da er nicht die gesamte Bevölkerung gleichermaßen betreffe.

„Eine zweite Möglichkeit ist eine datenschutzfreundliche Altersverifikation direkt auf dem Endgerät als zusätzliche Schutzebene“, so Lueks weiter. Ihre „dritte Präferenz“ seien ausweisbasierte „Wallet“-Lösungen mit starken Datenschutzgarantien.

Kinder- und Jugendschutz muss Privatsphäre wahren und realistisch in großem Maßstab umsetzbar sein

Lueks betont, dass es ihm nicht darum gehe, Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich abzulehnen: „Der Schutz von Minderjährigen im Internet ist essenziell. Maßnahmen müssen jedoch verhältnismäßig sein, die Privatsphäre wahren und sich realistisch in großem Maßstab umsetzen lassen, ohne neue Risiken für die gesamte Bevölkerung zu schaffen!“

  • Die Autoren unterstreichen zudem, dass technische Maßnahmen allein die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Online-Nutzung durch Minderjährige kaum vollständig lösen könnten.

Wirksamer Kinder- und Jugendschutz erfordere vielmehr eine Kombination aus technischen Schutzmechanismen, Verantwortung der Web-Plattformen, Unterstützung durch Eltern, Bildung und geeigneten politischen Rahmenbedingungen. Mit ihrem Papier möchten die CISPA-Forscher einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte leisten, indem sie die Vor- und Nachteile bestehender technologischer Lösungen systematisch analysieren.

Weitere Informationen zum Thema:

CISPA
ÜBER CISPA

CISPA, Felix Koltermann, 20.07.2026
„Sobald wir Online-Altersverifikation einführen, betrifft das alle“: ein Gespräch mit Dr. Wouter Lueks

CISPA
Faculty / Wouter Lueks

arxiv.org, Wouter Lueks & Stephan Dreyer & Hannes Federrath & Judith Simon, 26.03.2026
Assessing Age Assurance Technologies: Effectiveness, Side-Effects, and Acceptance

datensicherheit.de, 14.07.2026
EU-Bericht zum Kinderschutz im Internet: Bitkom fordert risikobasierten Ansatz als Leitprinzip zu erhalten / Am 13. Juli 2026 hat ein Expertengremium der EU-Kommissionspräsidentin einen Bericht mit Empfehlungen zum Kinderschutz in der Digitalen Welt und der möglichen Einführung eines Mindestalters für Soziale Netzwerke vorgelegt

datensicherheit.de, 27.04.2026
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bitkom-Kommentar zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission / Der Bitkom plädiert für eine verbindliche Verankerung von Medienkompetenz in Lehrplänen, entsprechende Fortbildungen sowie eine Bundeszentrale für digitale Bildung zur Unterstützung von Eltern

datensicherheit.de, 19.02.2026
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten / eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

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eco-Positionierung zu Cybersicherheitspolitik und digitalen Freiheitsrechten https://www.datensicherheit.de/eco-positionierung-cybersicherheitspolitik-digital-freiheitsrechte Mon, 20 Jul 2026 22:16:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55700 Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. warnt vor zunehmender Ausweitung sicherheitspolitischer Eingriffe im Digitalen Raum – er moniert die Gefährdung sowohl digitaler Freiheitsrechte als auch vertrauenswürdiger Kommunikation im Internet

[datensicherheit.de, 21.07.2026] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat ein neues Positionspapier zur aktuellen Cybersicherheitspolitik veröffentlicht und warnt vor einer zunehmenden Ausweitung sicherheitspolitischer Eingriffe im Digitalen Raum: Darin liege eine Gefahr sowohl für digitale Freiheitsrechte als auch für vertrauenswürdige Kommunikation im Internet. „NIS-2“, „KRITIS-Dachgesetz“, „Cyber Resilience Act“ und „Cybersecurity Act“ müssten besser ineinandergreifen, statt neue Doppelpflichten zu schaffen. „Cyberdome“ und staatliche Cyberabwehr müssten zudem klar defensiv bleiben und sich an Verhältnismäßigkeit, Rechtssicherheit und Grundrechtsschutz orientieren. Der eco fordert Bundesregierung und europäische Gesetzgeber auf, Cyberregulierung konsequent an Sicherheit, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsschutz auszurichten. Gute Cybersicherheitspolitik stärke Vertrauen, schütze digitale Rechte und mache Unternehmen widerstandsfähiger. „Sie darf nicht dazu führen, dass der Digitale Raum Schritt für Schritt stärker kontrollierbar, überwachbar und steuerbar wird.“

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Foto: eco

Klaus Landefeld: Cybersicherheit darf nicht zum Trojanischen Pferd für staatliche Kontrolle über den Digitalen Raum werden!

Eckpunktepapier zur aktuellen Cybersicherheitspolitik publiziert

Mit seinem neuen „Eckpunktepapier zur aktuellen Cybersicherheitspolitik“ warnt der eco vor einer „zunehmenden Verschärfung sicherheitspolitischer Eingriffe in den Digitalen Raum“. Aus Sicht des Verbands werden die Regeln für Cybersicherheit derzeit nicht nur dichter, sondern auch eingriffsintensiver.

  • „NIS-2“, „KRITIS-Dachgesetz“, „Cyber Resilience Act“, die Revision des „Cybersecurity Act“, das „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“, neue Datenpflichten und die Pläne für einen „Cyberdome“ veränderten das Verhältnis zwischen Staat, Unternehmen und digitalen Infrastrukturen grundlegend.

Was zunächst nach Fachregulierung klinge, betreffe die digitalen Freiheitsrechte der Menschen unmittelbar. Es geht laut eco um die Sicherheit von Netzen, die Verfügbarkeit digitaler Dienste, den Schutz privater Kommunikation und die Frage, wie weit der Staat in Datenflüsse, Systeme und Kommunikationswege eingreifen darf.

Kritik an autoritärer Sicherheitslogik und Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie

Besonders deutlich werde diese Frage aus Sicht vom eco bei den Plänen für einen „Cyberdome“. Ein solcher Ansatz könne nur dann sinnvoll sein, „wenn er defensiv bleibt“. Bessere Lagebilder, frühere Warnungen, schneller Informationsaustausch und konkrete Unterstützung betroffener Unternehmen könnten die Sicherheit wohl erhöhen – offensive Eingriffe, unklare Vorstellungen aktiver Cyberabwehr oder in fremde Systeme eingreifende Maßnahmen gehörten nicht dazu.

  • „Cybersicherheit darf nicht zum Trojanischen Pferd für staatliche Kontrolle über den Digitalen Raum werden“, betont Klaus Landefeld, Vorstand beim eco. Er führt hierzu aus: „Wenn der Staat Datenströme beeinflussen oder Anbieter zu Eingriffen in Netzinfrastrukturen verpflichten kann, ist das keine normale Gefahrenabwehr mehr! Dann geht es um den Grundsatz, wie vertrauenswürdig Kommunikation im Internet künftig noch ist. Solche Instrumente folgen einer autoritären Sicherheitslogik und haben in einer freiheitlichen Demokratie nichts verloren!“

Der eco betont in dem vorliegenden „Eckpunktepapier“, dass Deutschland und Europa wirksame Cybersicherheit brauchten. Angriffe auf Unternehmen, Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und digitale Dienste nähmen zu. Sicherheit entsteht aber aus Sicht des Verbands jedoch nicht durch neue Regulierung, sondern durch klare Zuständigkeiten, praxistaugliche Verfahren und eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft.

Schutz vor Cyberangriffen für Unternehmen statt lähmender Regulierung

„Unternehmen brauchen Schutz vor Cyberangriffen, aber keine Regulierung, die sie im Ernstfall lähmt“, gibt Landefeld zu bedenken und erläutert: „Wer dieselben Risiken mehrfach melden, dokumentieren und bewerten muss, verliert wertvolle Zeit, ohne dass auch nur ein System sicherer wird. Cybersicherheit entsteht nicht durch Papier, sondern durch klare Zuständigkeiten, schnelle Verfahren und Vertrauen zwischen Staat und Wirtschaft.“

  • Aus eco-Sicht müssten „NIS-2“, „KRITIS-Dachgesetz“, „Cyber Resilience Act“ und „Cybersecurity Act“ besser ineinandergreifen. Unternehmen dürften dieselben Risiken nicht mehrfach bewerten, dokumentieren und melden müssen. Gerade Anbieter digitaler Dienste brauchten einheitliche Begriffe, abgestimmte Aufsicht und digitale Meldewege, welche auch in einer akuten Angriffslage funktionierten.

Eine zentrale Rolle komme dabei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu. Das BSI sollte Unternehmen vor allem befähigen, Risiken zu erkennen, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und Vorfälle wirksam zu bewältigen. Gerade die erstmals unter neue Vorgaben fallende Unternehmen brauchten rechtssichere Orientierung und praktikable Standards statt zusätzlicher Unsicherheit.

Zertifikate sollen Vertrauen schaffen und daher technisch, transparent und risikobasiert bleiben

Auch beim KRITIS-Schutz mahnt der eco mehr Klarheit an. Digitale Angriffe, physische Sabotage, Lieferkettenrisiken und hybride Bedrohungen ließen sich im Krisenfall nicht getrennt behandeln. Das „KRITIS-Dachgesetz“ dürfe deshalb kein paralleles Pflichtensystem neben „NIS-2“ schaffen. Notfallplanung, Sicherheitskonzepte und Wiederanlauffähigkeit müssten zusammen gedacht werden.

  • Kritisch sieht der eco zudem Tendenzen, Cybersicherheitszertifizierung politisch aufzuladen. Zertifikate könnten Vertrauen schaffen, wenn sie eben „technisch, transparent und risikobasiert bleiben“. Pauschale lieferantenbezogene Beschränkungen, politische Hochrisikoeinstufungen oder faktische Austauschpflichten für bestehende Infrastruktur würden dagegen neue Unsicherheit schaffen und den Digitalen Binnenmarkt schwächen.

„Ein ,Cyberdome’ darf kein Deckname für offensive Eingriffe in digitale Infrastrukturen werden!“, so Landefeld. Abschließend macht er aus eco-Sicht deutlich: „Maßnahmen, die in fremde Systeme eingreifen oder Daten verändern, sind technisch riskant, rechtlich hochproblematisch und politisch brandgefährlich. Der Staat muss digitale Infrastrukturen schützen, nicht ihre Manipulierbarkeit erhöhen. Wer Cybersicherheit ernst nimmt, zieht hier eine klare Rote Linie!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Vorstand@eco: Klaus Landefeld – Stellv. Vorstandsvorsitzender, Vorstand „Infrastruktur und Netze“

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 06.07.2026
Infopapier zur aktuellen Cybersicherheitspolitik

datensicherheit.de, 19.07.2026
Informationsfreiheitsgesetz bedroht: Breites Bündnis protestiert gegen faktische IFG-Abschaffung / Auch Digitalcourage wirkt mit, um zu zeigen, wie stark die zivilgesellschaftliche Gegenwehr zur geplanten faktischen IFG-Abschaffung ist

datensicherheit.de, 13.06.2026
eco-Kritik an IP-Adressspeicherung: Bundesrat darf keinen Bauplan für digitale Massenüberwachung liefern / Sicherungsanordnungen wie Ausweitung auf Bestands-, Nutzungs- und Inhaltsdaten wären aus eco-Sicht eine qualitative Eskalation

datensicherheit.de, 07.09.2025
Cybersicherheit: Europas digitales Paradoxon entfremdet Bürger, Unternehmen und Behörden / Überwältigende Mehrheit der Europäer äußert erhebliche Bedenken hinsichtlich digitaler Bedrohungen und der Souveränität ihrer Daten – indes bleibt ein beträchtlicher Teil von ihnen trotzdem weiter unvorbereitet und damit angreifbar

datensicherheit.de, 07.08.2025
Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse / Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

datensicherheit.de, 19.05.2025
Datenschutzkonferenz: Entschließung zum Verhältnis von Innerer Sicherheit und Freiheit / Die DSK hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten

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Digitale Inhalte: KI-Generierung muss transparent sein https://www.datensicherheit.de/digital-inhalte-ki-generierung-transparenz Wed, 15 Jul 2026 22:13:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55612 Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter und Betreiber von Internet-Präsenzen viele künstlich erzeugte Inhalte kennzeichnen und auch offenlegen, wenn Nutzer mit einem KI-System interagieren

[datensicherheit.de, 16.07.2026] Immer häufiger begegnen Verbraucher Inhalten, welche mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden – etwa bei Chatbots, Bildern, Videos oder Texten. Oft lässt sich eben nicht mehr erkennen, ob Inhalte von Menschen oder einer Maschine generiert wurden. Laut einer aktuellen Stellungnahme der Verbraucherzentrale NRW soll sich dies nun ändern: Mit der KI-Verordnung („AI Act) führt die Europäische Union (EU) neue Transparenzpflichten ein. Konkret müssen ab dem 2. August 2026 Anbieter und Betreiber von Internet-Präsenzen viele künstlich erzeugte Inhalte kennzeichnen und auch offenlegen, wenn Nutzer mit einem KI-System interagieren. Welche Regeln dann gelten und was diese für Verbraucher bedeuten, erläutert nachfolgend Ayten Öksüz, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale NRW:

Verbraucher sollen klar erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder auf mit deren Hilfe erzeugte Inhalte treffen

Verbraucher sollen demnach klar erkennen können, wenn sie es mit KI zu tun haben. „Das betrifft etwa interaktive KI-Systeme wie Chatbots und Sprachassistenten. Diese müssen als solche erkennbar sein, damit klar ist, dass eine KI antwortet und kein Mensch. Wer eine KI-Anwendung anbietet, die Bilder, Videos, Tonaufnahmen oder Texte generiert, muss sicherstellen, dass die Ergebnisse maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert werden.“

  • Besonders täuschend echt wirkende Inhalte – sogenannte Deepfakes – müssten deutlich sichtbar als „automatisiert erstellt“ ausgewiesen werden. Auch KI-generierte Texte, welche die Öffentlichkeit über wichtige Themen informieren sollen, wie Nachrichteninhalte, müssten entsprechend kenntlich gemacht werden – „es sei denn, sie wurden redaktionell bearbeitet“.

Zudem müssten Nutzer informiert werden, wenn KI-Technologien ihre Emotionen auswerten. „Die meisten dieser Pflichten gelten ab dem 2. August 2026. Für Anbieter, die ihre generativen KI-Systeme bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht haben, ist hinsichtlich bestimmter Kennzeichnungspflichten eine Übergangsfrist vorgesehen.“

Kennzeichnungspflicht: Sichtbare bzw. auslesbare Hinweise für KI-Inhalte

KI-Inhalte ließen sich mit Einführung der Kennzeichnungspflichten an sichtbaren Hinweisen wie „mit KI erstellt“ oder „mit KI verändert“, an einem Wasserzeichen oder daran erkennen, dass sich ein Chatbot als automatisiertes KI-System ausweist. Damit Verbraucher solche Hinweise leicht erkennen können, schlägt die EU einheitliche Symbole für KI-generierte Inhalte vor.

  • Bei Texten, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen könne außerdem in der Datei gespeichert sein, dass sie von einer KI erzeugt wurden. Diese Information stecke dann in den sogenannten Metadaten, also unsichtbaren Begleitinformationen. Diese seien nicht unmittelbar sichtbar und lassen sich nur mit technischen Hilfsmitteln auslesen.

Verbraucher sollten sich deshalb nicht allein auf Kennzeichnungen verlassen. „Die Technik steckt noch in der Entwicklung und Markierungen können fehlen oder beim Teilen verloren gehen. Hilfreich bleibt ein kritischer Blick darauf, woher ein Inhalt stammt und wer ihn verbreitet hat.“ Öksüz führt hierzu aus: „Wirkt ein Inhalt ungewöhnlich perfekt, besonders emotionalisierend oder reißerisch, lohnt es sich, die Quelle genauer zu prüfen!“ Gerade deshalb seien die neuen Kennzeichnungspflichten wichtig: Diese sollten ein verlässliches Symbol schaffen, „das nicht vom geübten Auge abhängt“.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur über intransparente KI-Inhalte

„Wer vermutet, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung fehlt, kann bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.“ In Deutschland übernehme die Bundesnetzagentur diese Aufgabe.

  • Betroffene sollten die entsprechenden Inhalte möglichst dokumentieren und sichern, etwa durch Screenshots, und festhalten, wo und wann sie aufgetaucht sind.

Unternehmen drohten bei Verstößen Bußgelder. Täuschen KI-Inhalte gezielt und beeinflussen Kaufentscheidungen, könnten zusätzlich wettbewerbsrechtliche Konsequenzen drohen.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verbraucherzentrale NRW: Wir über uns / Von Jahresberichten und Leitbild bis zur Satzung oder aktuellen Stellenangeboten: Informationen der Verbraucherzentrale NRW „in eigener Sache“

lpb.nrw
Frau Dr. Öksüz, sollen wir KI im Alltag nutzen oder nicht? / Wie jede Technologie birgt die Künstliche Intelligenz Chancen und Risiken. Wir haben Dr. Ayten Öksüz, Datenschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, um ihre Einschätzung gebeten…

Verbraucherzentrale, 24.10.2025
AI Act: Was regelt die neue europäische KI-Verordnung? / Mit dem AI Act, der Verordnung über Künstliche Intelligenz, gibt die Europäische Union (EU) erstmals einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (kurz KI) vor. Wir fassen die wichtigsten Regelungen für Sie zusammen.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 25.08.2025
Künstliche Intelligenz: Funktionsweise, Anwendungsgebiete und Risiken / Künstliche Intelligenz ist längst keine Science-Fiction mehr. Ganz im Gegenteil: Sie ist aus dem Alltag vieler Verbraucher:innen nicht mehr wegzudenken. Aber wie funktioniert Künstliche Intelligenz eigentlich? Wo findet sie überall Anwendung und was sind die Risiken?

datensicherheit.de, 11.07.2026
AI Act: Bundesrat hat Weg für Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung freigemacht / Der TÜV-Verband begrüßt die geplante Bündelung der KI-Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur und fordert schnellen Aufbau leistungsfähiger Marktaufsichts- und Notifizierungsprozesse

datensicherheit.de, 12.04.2026
KI-Verordnung: Konkretisierung der Transparenzpflichten für Unternehmen / Für betroffene Unternehmen wächst der Handlungsdruck – sie müssen wissen, wann KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte zu kennzeichnen sind

datensicherheit.de, 25.06.2024
Kennzeichnungspflicht digital bearbeiteten Bildmaterials kommt voran / Deutschlands Plastische und Ästhetische Chirurgen melden Teilerfolg mit Petition zur Kennzeichnungspflicht

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EU-Bericht zum Kinderschutz im Internet: Bitkom fordert risikobasierten Ansatz als Leitprinzip zu erhalten https://www.datensicherheit.de/eu-bericht-kinderschutz-internet-bitkom-forderung-risikobasiert-ansatz Mon, 13 Jul 2026 22:57:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55559 Am 13. Juli 2026 hat ein Expertengremium der EU-Kommissionspräsidentin einen Bericht mit Empfehlungen zum Kinderschutz in der Digitalen Welt und der möglichen Einführung eines Mindestalters für Soziale Netzwerke vorgelegt

[datensicherheit.de, 14.07.2026] Laut einer Meldung des Digitalverbands Bitkom e.V. vom 13. Juli 2026 hat an diesem Tag ein Expertengremium der EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, einen Bericht mit Empfehlungen zum Kinderschutz in der Digitalen Welt und der möglichen Einführung eines Mindestalters für Soziale Netzwerke vorgelegt. Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, begrüßt in seinem Kommentar grundsätzlich, Kinder und Jugendliche im Digitalen Raum wirksam zu schützen und den Jugendmedienschutz europäisch besser abzustimmen – er unterstreicht indes, dass Schutz, Befähigung und Teilhabe dabei immer gemeinsam gedacht werden müssen.

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Foto: Bitkom e.V.

Dr. Bernhard Rohleder betont, dass Kinder und Jugendliche nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden sollten – es gilt, sie sicher, altersgerecht und mit elterlicher Unterstützung an digitale Angebote heranzuführen

„Digital Services Act“ verpflichtet Web-Plattformen bereits heute zu Schutzmaßnahmen für Minderjährige

„Bitkom unterstützt das Ziel, Kinder und Jugendliche im Digitalen Raum wirksam zu schützen und begrüßt, dass der Jugendmedienschutz europäisch besser abgestimmt werden soll!“, so Rohleder.

  • Der von den Experten vorgeschlagene risikobasierte und begleitete Zugang für Kinder unter 13 Jahren sei grundsätzlich sinnvoll. Jedoch merkt er an: „Schutz, Befähigung und Teilhabe müssen dabei immer gemeinsam gedacht werden!“

Der „Digital Services Act“ verpflichte Web-Plattformen bereits heute zu Schutzmaßnahmen für Minderjährige. Zudem sähen viele Angebote in ihren Nutzungsbedingungen bereits ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Entscheidend sei deshalb, bestehende Regeln konsequent umzusetzen und durchzusetzen. Dabei sollte der risikobasierte Ansatz weiterhin das Leitprinzip bleiben.

Soziale Medien auch für junge Menschen wichtige zum Austausch, zur Information und gesellschaftlichen Teilhabe

Pauschale Zugangsbeschränkungen oder Verbote für ganze Altersgruppen wären dagegen der falsche Weg. „Soziale Medien sind auch für junge Menschen wichtige Orte für Austausch, Information und gesellschaftliche Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollten deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern sicher, altersgerecht und mit elterlicher Unterstützung an digitale Angebote herangeführt werden“, gibt Rohleder zu bedenken.

  • Medienkompetenz entstehe durch begleitete Praxis, nicht durch Ausschluss.

Gemeinsam mit elf weiteren hochrangigen Organisationen hat Bitkom erst kürzlich eine Erklärung zum Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Digitalen Räumen veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom
Über uns

bitkom
Dr. Bernhard Rohleder: Hauptgeschäftsführer Bitkom e.V.

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Gemeinsame Erklärung: Kinder und Jugendliche nicht aus digitalen Räumen ausschließen

datensicherheit.de, 01.06.2026
Weltkindertag 2026: BSI-Tipps für sicheres Aufwachsen im Digitalen Zeitalter / Das BSI warnt vor zunehmenden Risiken durch altersunangemessene Inhalte, „Cybergrooming“, Datenmissbrauch und Kostenfallen

datensicherheit.de, 27.04.2026
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bitkom-Kommentar zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission / Der Bitkom plädiert für eine verbindliche Verankerung von Medienkompetenz in Lehrplänen, entsprechende Fortbildungen sowie eine Bundeszentrale für digitale Bildung zur Unterstützung von Eltern

datensicherheit.de, 19.02.2026
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten / eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

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DENIC meldet Digitalen Meilenstein: Anzahl der „.de“-Domains hat 18-Millionen-Marke gerissen https://www.datensicherheit.de/denic-meldung-digital-meilenstein-anzahl-de-domains-18-millionen Sun, 12 Jul 2026 22:37:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55541 Mit dem Überschreiten der Schwelle von 18 Millionen registrierten „.de“-Domains kann die DENIC eG das „anhaltende Vertrauen in die digitale Heimat des deutschen Internets“ bestätigen

[datensicherheit.de, 13.07.2026] Die DENIC eG fungiert als zentrale Registrierungsstelle für alle Domains unterhalb der Top-Level-Domain „.de“. Als Genossenschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht verwaltet sie nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 18 Millionen „.de“-Domains und stellt somit eine Kritische Infrastruktur des deutschen Internets bereit. Die deutsche Länderkennung „.de“ habe also ihre weltweite Spitzenposition weiter ausgebaut. Mit dem Überschreiten der Schwelle von 18 Millionen registrierten Domains könne die DENIC eG das „anhaltende Vertrauen in die digitale Heimat des deutschen Internets“ bestätigen.

Einst digitales Pionier-Projekt – heute Rückgrat der digitalen Infrastruktur

„Ein starkes Signal für den Digitalstandort Deutschland: Im Juni dieses Jahres wurde die 18-millionste ,.de’-Domain registriert.“ Ob internationale Konzerne, der deutsche Mittelstand, innovative Start-ups oder Privatpersonen – die Endung „.de“ bleibe die unangefochtene Nummer 1 für digitale Identität, Nähe und Vertrauen im deutschen Markt. Die „.de“-Erfolgsgeschichte spiegele das rasante Tempo der Digitalisierung wider:

  • 1986: Die „Geburtsstunde“ – „.de wurde in der globalen IANA-Datenbank eingetragen und anfangs aus den USA verwaltet.
  • 1988: Die Verwaltung wechselte an die Universität Dortmund – mit einer handgepflegten Liste von gerade einmal sechs Domains.
  • 1996: Um der Dynamik gerecht zu werden, gründeten 37 Internet-Service-Provider (ISP) die Genossenschaft DENIC eG mit dem damaligen Bestand von rund 50.000 Adressen.
  • 1999: Nur drei Jahre später wurde die erste Million geknackt.
  • 2006: Die magische Marke von zehn Millionen registrierten „.de“-Domains wurde überschritten.
  • 2026: Der Bestand wächst auf 18 Millionen Adressen an.

In Spitzenjahren sei der Bestand um bis zu eine Million Domains pro Jahr angestiegen. Heute, bei 18 Millionen Domains, sei statistisch gesehen fast jeder sechste Einwohner in Deutschland Inhaber einer „.de“-Adresse.

Vertrauen und Identität laut DENIC das Fundament des Erfolgs

„18 Millionen ,.de’-Domains sind kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis eines starken ,Ökosystems’ aus Genossenschaftsmitgliedern und Partnern“, kommentiert Tom Keller, Vorstandsmitglied der DENIC eG. Er führt weiter aus: „In einer Zeit, in der Digitale Identität wichtiger denn je ist, steht ,.de’ für Verlässlichkeit und Zugehörigkeit. Wer in Deutschland sichtbar sein will, wählt ,.de’.“ Diese Sonderstellung wird laut DENIC durch eine repräsentative Studie der Ipsos GmbH Hamburg vom Dezember 2025 unter mehr als 1.000 Befragten eindrucksvoll untermauert:

  • Echte Bekanntheit
    Die ungestützte Bekanntheit von „.de“ liege bei 79 Prozent im Gesamtmarkt und damit deutlich vor den Endungen „.com“ (67%) und „.net“ (17%). Die gestützte Bekanntheit erreiche mit 97 Prozent nahezu den Maximalwert.
  • Hohe Vertrautheit im direkten Vergleich
    78 Prozent der Befragten im Gesamtmarkt seien mit „.de“ „äußerst“ oder „sehr vertraut“. Zum Vergleich: Die Endung „.com“ erziele hier einen spürbar niedrigeren Wert von 64 Prozent. Bestnoten erziele „.de“ vor allem bei den Kriterien Datenschutz, deutschsprachige Inhalte und nationale Relevanz.
  • Erste Wahl bei freier Entscheidung
    Müssten sich die Befragten bei freier Wahlmöglichkeit für eine Endung entscheiden, wählten 72 Prozent im Gesamtmarkt die Endung „.de“. Auch hier liegt „.com“ mit 29 Prozent mit deutlichem Abstand dahinter.

Dank der Unterstützung von Umlauten und Sonderzeichen (wie ä, ö, ü und ß) sei die Endung zudem tief in der deutschen Sprachkultur verankert und ermögliche Unternehmen wie Privatpersonen einen rundum authentischen digitalen Auftritt.

Weitere Informationen zum Thema:

denic
Wir sind .de / DENIC eG

deblog, DENIC-Redaktion, 09.04.2025
DENIC-Vorstand Thomas Keller neuer Vorsitzender des Board of Directors von CENTR

datensicherheit.de, 01.05.2025
DENIC-Generalversammlung 2025: Aufsichtsratsvorsitzender und neues Gesicht ins Gremium gewählt / Als Genossenschaft stellt die DENIC den gemeinsamen Nutzen über Einzelinteressen

datensicherheit.de, 23.10.2014
DENIC führt sichere, vertrauliche E-Mail-Kommunikation ein / Betrieb auf Basis von DANE und DNSSEC

datensicherheit.de, 13.10.2014
DENIC eG nach ISO 27001 zertifiziert / TÜV Nord bescheinigt Registrierungsstelle und Betreiberorganisation für die Toplevel-Domain .de standardisiertes Informations- und Sicherheitsmanagement

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Kaspersky-Umfrage: Online-Betrug betraf 2025 bereits 56 Prozent der Internetnutzer https://www.datensicherheit.de/kaspersky-umfrage-online-betrug-2025-56-prozent-internetnutzer Wed, 01 Jul 2026 22:57:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55306 Im März 2026 ließ Kaspersky vom eigenen Marktforschungszentrum unter 7.200 Personen aus 18 Ländern eine Umfrage durchführen

[datensicherheit.de, 02.07.2026] Laut einer aktuellen Meldung von Kaspersky waren im vergangenen Jahr – 2025mehr als die Hälfte (56%) der Internetnutzer weltweit von Betrug betroffen. In Deutschland lag dieser Anteil demnach bei 39 Prozent. 45 Prozent seien zudem von gehackten Social-Media-Konten, Datenlecks und Malware-Infektionen betroffen gewesen – in Deutschland 28 Prozent. Diese Erkenntnisse basieren auf einer aktuellen Kaspersky-Umfrage, welche im März 2026 vom eigenen Marktforschungszentrum unter 7.200 Personen aus 18 Ländern (Brasilien, China, Kolumbien, Ägypten, Frankreich, Deutschland, Indien, Indonesien, Italien, Malaysia, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Spanien, Südafrika, Thailand, Türkei, Vietnam) durchgeführt worden sei.

Jeder neue Trend oder jedes globale Ereignis dient Betrügern schnell als Angriffsfläche

Die „Betrugslandschaft“ entwickelt sich laut Kaspersky rasant weiter: „Angriffe werden immer ausgefeilter und zielgerichteter sowie zunehmend durch KI unterstützt.“ Es wird gewarnt: Nutzer können bei nahezu jeder Art von Online-Interaktion auf Betrugsversuche treffen: E-Mails, Messenger, Soziale Medien, Online-Shops oder Apps. Allein im ersten Quartal 2026 hätten die Anti-Phishing-Technologien von Kaspersky über 140 Millionen Phishing- und Betrugsversuche blockiert.

  • Kaspersky-Experten betonen, dass sich Online-Betrug zunehmend verbreitet, da fast jeder neue Trend oder jedes globale Ereignis Betrügern schnell als Angriffsfläche dient. So hätten im März dieses Jahres die Anti-Phishing-Technologien von Kaspersky einen Anstieg betrügerischer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 entdeckt: „Sie deckten Fake-Angebote auf, die offizielle Turnierwebseiten imitierten oder das Ereignis ausnutzten, um Anwender zu unsicheren Interaktionen zu verleiten.“

Betrugskampagnen könnten heutzutage auch durch gestohlene personenbezogene Daten, Malware wie „Infostealer“, kompromittierte Konten und andere Online-Risiken erleichtert werden. Cyberkriminelle nutzten diese Informationen, um Nachrichten zu verfassen, sich als vertrauenswürdige Kontakte auszugeben oder ihre Betrugsversuche überzeugender zu gestalten.

KI-basierte Schutztechnologien helfen, der sich entwickelnden Bedrohungslage einen Schritt voraus zu sein

Auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierte Schutztechnologien könnten indes erkennen, was dem menschlichen Auge verborgen bleibt. Um der sich entwickelnden Bedrohungslage einen Schritt voraus zu sein und seine Nutzer umfassend zu schützen, entwickelt Kaspersky nach eigenen Angaben seine Produkte kontinuierlich weiter:

  • „,Kaspersky Premium‘ schützt Anwender vor zahlreichen digitalen Bedrohungen und reduziert die damit verbundenen Risiken auf allen Geräten, einschließlich Smartphones.“ Die Schutztechnologien seien auf die jeweilige Plattform zugeschnitten und würden durch KI- und ML-basierte Erkennung verstärkt. Dazu gehörten die „Tools Data Leak Checker“ und „Identity Checker“, welche Nutzer vor der potenziellen Offenlegung persönlicher Daten warnten.

Der „Kaspersky Password Manager“ z.B. generiere, speichere und verwalte zudem sichere und einzigartige Zugangsdaten, während verhaltensbasierte Schutztechnologien wie „System Watcher“ mithilfe von App-Verhaltensüberwachung und Mustererkennung Anzeichen von Missbrauch oder schädlichen Aktivitäten in Echtzeit erkennen würden.

KI-gestützter Betrug ist die neue Realität und betrifft alle digitalen Bereiche

In den Kaspersky-Apps für „Windows“ und „macOS“ seien diese Funktionen jetzt in einem eigenen, KI-gestützten Betrugsschutz-Bereich zusammengefasst. Dadurch seien sie für Nutzer leichter zu finden und zu verstehen, während sie in mobilen Apps weiterhin im Hintergrund aktiv seien.

  • „KI-gestützter Betrug ist die neue Realität und betrifft alle digitalen Bereiche – von gefälschten Ticketseiten bis hin zu Betrügern, die sich in Messengern als Freunde ausgeben“, erläutert Marina Titova, „Vice President Consumer Business“ bei Kaspersky. Sie führt hierzu weiter aus: „Er kann selbst versierte Nutzer täuschen. Sich allein auf die Fähigkeit zu verlassen, Betrug zu erkennen, reicht nicht aus. Deshalb haben wir eine fortschrittliche KI-Erkennung direkt in unsere Produkte integriert. Unsere Technologie erkennt, was dem menschlichen Auge verborgen bleibt, und schützt Nutzer in Echtzeit.“

Neue KI-Kennzeichnungen wiesen auf die Funktionen hin, welche umfassenden Schutz vor verschiedenen Online-Bedrohungen böten. „Windows“- und „macOS“-Nutzer könnten so auf einen Blick sehen, „wie die Lösung ihre digitalen Aktivitäten schützt“.

Weitere Informationen zum Thema:

kaspersky
Cyberimmunität ist unser erklärtes Ziel / Wir sind ein Team von über 5.000 Fachleuten mit einer über 25-jährigen Erfolgsgeschichte im Schutz von Privatpersonen und Unternehmen weltweit und haben uns die weltweite Cyberimmunität als ultimatives Ziel gesetzt.

Secure Futures by kaspersky
Marina Titova / Head of Consumer Product Marketing at Kaspersky

datensicherheit.de, 22.06.2026
Bitkom-Aktionen zum Digitaltag 2026: KI-Betrug erkennen, digital ausweisen, virtuell treffen / Im Kontext des diesjährigen „Digitaltages“ m 26. Juni 2026 beteiligt sich auch der Digitalverband Bitkom e.V. mit zahlreichen Veranstaltungen und gibt mittels verschiedener Angebotsformate Antworten auf Fragen aus der digitalen Welt

datensicherheit.de, 20.06.2026
Identitätsbetrug: FTC meldet Verluste in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar / Die Erkenntnisse der Federal Trade Commission (FTC) sind erschreckend – die Verluste stammen zu einem großen Teil aus Kontakten über Social-Media-Plattformen

datensicherheit.de, 14.04.2026
KI-Betrug im Netz: Quellen-Überprüfung nur von einem Fünftel der Nutzer / Fast die Hälfte der Internetnutzer in Deutschland sieht sich zwar in der Lage, mit KI generierte Inhalte zu erkennen – tatsächlich aber schaut bisher kaum jemand genauer hin

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Heimnetz-Router laut neuer GI-Studie unterschätztes Sicherheitsrisiko https://www.datensicherheit.de/heimnetz-router-neu-gi-studie-unterschaetzt-sicherheitsrisiko Fri, 19 Jun 2026 22:27:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55065 Router sind in fast jedem Haushalt zu finden und zudem rund um die Uhr mit dem Internet verbunden – daher bieten sie Cyberkriminellen ein gefährliches Einfallstor

[datensicherheit.de, 20.06.2026] Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) warnt in einer aktuellen Stellungnahme, dass sich mit einem Router in fast jedem privaten Haushalt ein Kritischer Infrastruktur-Punkt befindet, welcher zunehmend von organisierten Cyberkriminellen, ebenso wie von staatlich gelenkten Angriffen, bedroht wird. Die GI hat zu dieser Bedrohung nun im Auftrag der FRITZ! GmbH eine detaillierte Analyse der Sicherheitslage bei den führenden Router-Herstellern in Deutschland vorgelegt. Das Ergebnis ist demnach ein Katalog an Handlungsempfehlungen, der sowohl Politik als auch Hersteller und Verbraucher adressiert.

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Abbildung: GI

Prof. Dr.-Ing. Volker Skwarek warnt: Wer einen Router kompromittiert, hat ein Einfallstor, das oft jahrelang unbemerkt offensteht!

Über bekannte Sicherheitslücken können Cyberkriminelle Tausende Router infiltrieren

Wie akut die Bedrohung ist, zeigen laut GI aktuelle Fälle: „Im April 2026 warnten Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz vor gezielten Angriffen einer russischen Hacker-Gruppe, die über bekannte Sicherheitslücken Tausende Router infiltriert und in Botnetzen zusammengeschaltet haben.“

  • Prof. Dr.-Ing. Volker Skwarek, stellv. Sprecher der GI-Fachgruppe „Sicherheit in Mobil- und Festnetzen“ (NetSec), kommentiert: „Der Router ist das einzige Gerät im Heimnetz, das rund um die Uhr mit dem Internet verbunden ist und den gesamten Datenverkehr kontrolliert. Genau das macht ihn so attraktiv für Kriminelle, aber zunehmend auch für staatlich gesteuerte Angreifer. Wer einen Router kompromittiert, hat ein Einfallstor, das oft jahrelang unbemerkt offensteht.“

Im Zentrum der Studie „Router-Sicherheit und digitale Souveränität in Deutschland“ steht eine Auswertung von 2.190 dokumentierten Sicherheitslücken (CVEs) der vier marktführenden Hersteller in Deutschland: D-Link, FRITZ!, Netgear und TP-Link aus den Jahren 2020 bis 2025. Nahezu alle Schwachstellen entfielen dabei auf die außereuropäischen Anbieter.

Hinsichtlich der Router-Sicherheit ist Deutschland aktuell noch gut aufgestellt

Erschwerend komme hinzu, dass viele Geräte das Ende ihres Support-Zeitraums bereits erreicht hätten und keine Sicherheitsupdates mehr erhielten – ohne dass Verbraucher davon Kenntnis bekämen.

  • Niklas Sax, Referent für „Politik und Wissenschaft“ bei der GI und Co-Autor der Studie, führt aus: „Hinsichtlich der Router-Sicherheit ist Deutschland im internationalen Vergleich gut aufgestellt, denn der hohe Marktanteil europäischer Hersteller ist ein echter Standortvorteil.“

Indes sei diese Ausgangslage „kein Selbstläufer“. Sax gibt zu bedenken: „Die Dynamiken in den USA zeigen, dass sich Marktanteile schnell zugunsten nicht-europäischer Hersteller verschieben können. Das ist nicht nur eine Frage der Marktsouveränität, sondern schafft neue Angriffsflächen für gezielte Einflussnahme von Drittstaaten.“

Transparenzpflichten für Hersteller und Lieferketten bei Consumer-Routern empfohlen

Die Autoren der Studie empfehlen der Bundesregierung, die Logik des „EU Cybersecurity Act 2“ auf den Heimnetzbereich zu übertragen und Transparenzpflichten für Hersteller und Lieferketten bei Consumer-Routern einzuführen.

  • Internetanbieter sollten verpflichtet werden, die tatsächlichen Hersteller ihrer White-Label-Router offenzulegen. Von Herstellern fordert die Studie, „Security by Design“ als Designkonzept anzuwenden sowie eine proaktive Kommunikation über Support-Laufzeiten zu leisten.

Auch Verbraucher könnten sich besser schützen – so durch Änderung der Standardpasswörter, WPS-Deaktivierung und automatische Updates-Aktivierung.

Weitere Informationen zum Thema:

GESELLSCHAFT FÜR INFORMATIK
Wir sind die Stimme der Informatik. / Mit unserem Netzwerk gestalten wir die digitale Zukunft.

GESELLSCHAFT FÜR INFORMATIK, Juni 2026
STUDIE: ROUTER-SICHERHEIT UND DIGITALE SOUVERÄNITÄT IN DEUTSCHLAND

ResearchGate
Volker Skwarek / Prof. Dr.-Ing.Professor (Full) at HAW Hamburg

LinkedIn
Niklas Sax

datensicherheit.de, 24.02.2025
Gehackte Router: Panda Security gibt Tipps zu Warnsignalen und Schutzmaßnahmen fürs Netzwerk / In einer neuen Untersuchung wurden Warnsignale identifiziert, welche darauf hinweisen könnten, dass der eigene Router gehackt wurde

datensicherheit.de, 09.06.2022
Router: 87 kritische Sicherheitslücken entdeckt / 73% denken dennoch nicht darüber nach, ihren Router aufzurüsten oder zu schützen

datensicherheit.de, 06.08.2021
Schwachstellen in Cisco VPN-Routern: Patchen oder Remote-Management-Funktion deaktivieren / Tenable mahnt zu schneller Reaktion auf Sicherheitslücken in Cisco VPN-Routern

datensicherheit.de, 02.07.2020
Router: Gravierende Sicherheitsmängel als Standard / Rainer M. Richter kommentiert aktuelle Erkenntnisse des Fraunhofer-Instituts FKIE

datensicherheit.de, 27.06.2020
Fast alle getesteten Router mit Sicherheitsmängeln / „Home Router Security Report 2020“ vom Fraunhofer FKIE veröffentlicht

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Kinder sind kein Content: eco lädt zu kostenfreiem Web-Seminar am 25. Juni 2026 ein https://www.datensicherheit.de/kinder-kein-content-eco-einladung-kostenfrei-webinar-25-juni-2026 Thu, 18 Jun 2026 22:04:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=55064 „eco Beschwerdestelle“ informiert über Gefahren von „Sharenting“ und KI-Manipulationen

[datensicherheit.de, 19.06.2026] Es erscheint vielen Anwender als harmlose Urlaubserinnerung – und kann doch schnell zu einem Risiko werden: Denn Kinderfotos im Internet lassen sich dann auch von anderen Nutzern speichern, weiterverbreiten und sogar durch Künstliche Intelligenz (KI) für missbräuchliche Zwecke verändern. Im Web-Seminar „#KindersindkeinContent“ möchte die „Beschwerdestelle“ des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. am 25. Juni 2026 zeigen, worauf Eltern und Fachkräfte beim Teilen von Bildern achten sollten.

Web-Seminar: „#KindersindkeinContent – Augen auf beim Teilen von Bildern im Netz“
Donnerstag, 25. Juni 2026, 14.00–15.30 Uhr
Kostenfreie Teilnahme – Online-Anmeldung erbeten

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Foto: eco e.V.

Alexandra Koch-Skiba: Viele Eltern unterschätzen, wie schnell private Kinderfotos außer Kontrolle geraten können!

„eco Beschwerdestelle“ seit 30 Jahren engagiert für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Digitalen Raum

Die „eco Beschwerdestelle“ führt aus, dass sich mit Beginn der Sommerferien Soziale Netzwerke wieder mit Urlaubsfotos füllen: Darunter auch zahlreiche Bilder von Kindern am Strand, im Freibad oder am Pool – oft in Badebekleidung und meist geteilt von Eltern, Verwandten oder anderen Bezugspersonen.

  • Was wohl als schöne Urlaubserinnerung gedacht ist, kann jedoch ungeahnte Risiken bergen, denn einmal veröffentlicht, könnten Bilder und Videos gespeichert, weiterverbreitet oder aus dem ursprünglichen Kontext gerissen werden. Hinzu kommt auch noch, dass sich mittels Künstlicher Intelligenz (KI) Aufnahmen heute einfacher denn je manipulieren und für missbräuchliche Zwecke verwenden lassen.

Seit 30 Jahren setzt sich nun die „eco Beschwerdestelle“ für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Digitalen Raum ein. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen rund um „Sharenting“, KI-generierte Inhalte und den Schutz von Kinderrechten im Internet lädt sie gemeinsam mit den Partnern des deutschen „Safer Internet Centre“ zum kostenfreien Web-Seminar „#KindersindkeinContent – Augen auf beim Teilen von Bildern im Netz“ ein. Die Veranstaltung richtet sich demnach an Eltern, pädagogische Fachkräfte sowie weitere Interessierte.

„eco Beschwerdestelle“ betont das Recht der Kinder auf Privatsphäre

„Seit 30 Jahren beobachten wir, wie sich digitale Risiken für Kinder und Jugendliche verändern. Heute sehen wir, dass öffentlich geteilte Bilder nicht nur unkontrolliert weiterverbreitet, sondern auch mithilfe von KI manipuliert werden können. Umso wichtiger ist ein bewusster Umgang mit Kinderfotos im Netz!“, betont Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der „eco Beschwerdestelle“.

  • Sie warnt: „Viele Eltern unterschätzen, wie schnell private Kinderfotos außer Kontrolle geraten können. Was als liebevolle Erinnerung gedacht ist, kann kopiert, gespeichert, weiterverbreitet oder durch KI verändert werden. Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre – auch im Digitalen Raum! Deshalb sollten Erwachsene sehr bewusst entscheiden, welche Bilder sie veröffentlichen bzw. mit wem teilen.“

„Kinder sind kein Content“ – sechs Tipps der „eco Beschwerdestelle“ für den verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos im Internet:

  1. Vor dem Posten überlegen!
    „Fragen Sie sich, ob das Foto oder Video wirklich veröffentlicht werden muss. Nicht jede Erinnerung gehört ins Netz.“

  2. Kinder einbeziehen!
    „Sprechen Sie – altersgerecht – mit Ihrem Kind darüber, ob es mit einer Veröffentlichung einverstanden ist. Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte.“

  3. Sensible Informationen vermeiden!
    „Veröffentlichen Sie keine Angaben, die Rückschlüsse auf Wohnort, Schule, Freizeitaktivitäten oder regelmäßige Aufenthaltsorte zulassen.“

  4. Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig prüfen!
    „Kontrollieren Sie die Sicherheits- und Datenschutzeinstellungen Ihrer Social-Media-Profile und Messenger-Dienste. Bedenken Sie dabei: Auch Inhalte in geschlossenen Gruppen können gespeichert und weitergeleitet werden.“

  5. Keine verletzlichen Situationen zeigen!
    „Veröffentlichen Sie keine Bilder oder Videos, die Kindern später peinlich sein könnten oder sie in sensiblen Situationen zeigen, etwa beim Baden, Umziehen oder in emotional belastenden Momenten.“

  6. Erkennbarkeit reduzieren!
    „Überlegen Sie, ob das Gesicht des Kindes überhaupt sichtbar sein muss. Oft lassen sich Erinnerungen auch teilen, ohne Kinder eindeutig identifizierbar zu machen.“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Über uns: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco BESCHWERDESTELLE
HINTERGRUNDPAPIER: 30 Jahre eco Beschwerdestelle – 30 Jahre engagiert gegen rechtswidrige Inhalte im Netz

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
25. Juni 2026, 14:00 – 15:30 CET, eco Webinar / Kostenfrei anmelden: #KindersindkeinContent – Augen auf beim Teilen von Bildern im Netz

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Alexandra Koch-Skiba / Leiterin Beschwerdestelle

saferinternet.de
Das Digital Europe Programme (DIGITAL) der Europäischen Union unterstützt Safer Internet Centres in 27 europäischen Ländern mit dem Ziel die Medienkompetenz von Kindern, Eltern und Lehrern zu fördern, für mögliche Risiken im Internet zu sensibilisieren und Kindern und Jugendlichen eine telefonische Beratung zu Online-Problemen anzubieten…

datensicherheit.de, 01.06.2026
Weltkindertag 2026: BSI-Tipps für sicheres Aufwachsen im Digitalen Zeitalter / Das BSI warnt vor zunehmenden Risiken durch altersunangemessene Inhalte, „Cybergrooming“, Datenmissbrauch und Kostenfallen

datensicherheit.de, 27.04.2026
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bitkom-Kommentar zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission / Der Bitkom plädiert für eine verbindliche Verankerung von Medienkompetenz in Lehrplänen, entsprechende Fortbildungen sowie eine Bundeszentrale für digitale Bildung zur Unterstützung von Eltern

datensicherheit.de, 31.03.2026
KKH gibt Eltern Tipps, um Kinder vor digitalem Stress zu bewahren / Laut forsa-Umfrage im KKH-Auftrag ist das Suchtpotenzial digitaler Medien Eltern-Sorge Nummer 1 – Digitales Wohlbefinden und Medienkompetenz gilt es in Einklang zu bringen

datensicherheit.de, 19.02.2026
eco: Digitalen Kinder- und Jugendschutz weiterentwickeln und digitale Teilhabe erhalten / eco-Verband fordert EU-weit einheitliche Lösungsansätze statt nationaler Insellösungen – Vielschichtigkeit der Web-Dienste bei der Weiterentwicklung der Schutzmechanismen sollte konsequent berücksichtigt und technologieoffen gedacht werden

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Weltkindertag 2026: BSI-Tipps für sicheres Aufwachsen im Digitalen Zeitalter https://www.datensicherheit.de/weltkindertag-2026-bsi-tipps-fuer-sicheres-aufwachsen-im-digitalen-zeitalter Sun, 31 May 2026 22:25:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=54727 Das BSI warnt vor zunehmenden Risiken durch altersunangemessene Inhalte, „Cybergrooming“, Datenmissbrauch und Kostenfallen

[datensicherheit.de, 01.06.2026] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in einer aktuellen Mitteilung Erkenntnisse einer Umfrage zu Kindern und Jugendlichen veröffentlicht – diese bewegen sich wie selbstverständlich im Internet. So etwa zum Lernen, Spielen und Kommunizieren – jedoch sprechen demnach weniger als die Hälfte der Eltern mit ihrem Kind über dessen Freizeitaktivitäten (47% bei Eltern von 6- bis 13-Jährigen, 42% bei Eltern von 14- bis 17-Jährigen). Dies sei ein Ergebnis des Fokusthemas „Digitaler Familienalltag“ zum „Cybersicherheitsmonitor“. Währenddessen, so warnt das BSI, nehmen die Risiken durch altersunangemessene Inhalte, „Cybergrooming“, Datenmissbrauch oder Kostenfallen aber zu.

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Abbildung: BSI

Das BSI stellt für den Einsatz in der Schule das Medienpaket „Cybersicherheit für 10- bis 14-Jährige“ zur Verfügung

BSI-Verbraucherschutzexpertin empfiehlt frühzeitige Befähigung, digitale Angebote sicher und verantwortungsvoll nutzen zu können

Das BSI nimmt den „Weltkindertag“ am 1. Juni 2026 zum Anlass, über einfache technische Schutzmaßnahmen zu informieren und Eltern sowie Pädagogen konkrete Hilfestellungen für mehr Sicherheit im digitalen Alltag zu geben.

  • Larissa Hänzgen, Expertin für Verbraucherschutz im BSI, führt aus:Digitale Teilhabe gehört zum Aufwachsen dazu. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig zu befähigen, digitale Angebote sicher und verantwortungsvoll zu nutzen.“

Technische Schutzmaßnahmen, klare Regeln und ein offenes Gespräch in der Familie oder Schule bildeten die Grundlage für mehr Sicherheit im Netz.

Das BSI gibt Eltern Tipps für Schutzmaßnahmen und Kommunikation der der Familie

  • Aktivieren Sie Altersbeschränkungen für Apps, Spiele, Filme und Serien!
    „Gehen Sie dafür auf dem Gerät des Kindes in die Einstellungen des ,App-‘ oder ,Play-Stores’ und nehmen Sie Einschränkungen vor. So gehen Sie sicher, dass dem Kind keine altersunangemessenen Inhalte ausgespielt werden.“
  • Deaktivieren Sie App- sowie In-App-Einkäufe oder erlauben Sie diese nur nach Eingabe eines Passwortes oder im Rahmen einer Altersbeschränkung!
    „Auch diese Funktion finden Sie in den Einstellungen des ,App-‘ oder ,Play-Stores’. Auf diesem Weg verhindern Sie mögliche Kostenfallen.“
  • Prüfen Sie App-Berechtigungen gemeinsam mit Ihrem Kind!
    „Deaktivieren Sie beispielsweise Standortfreigaben für Apps, die keinen Zugriff auf den Standort des Kindes benötigen. Den Zugriff auf solche sensiblen Daten sollten Sie nur äußerst behutsam freigeben.“
  • Besprechen Sie eine mögliche Bildschirmzeit mit Ihrem Kind!
    „Legen Sie diese dann ggf. in den Einstellungen des Smartphones oder Tablets fest. So behalten Sie und Ihr Kind einen besseren Überblick.“
  • Sprechen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind!
    „… über Online-Erlebnisse, Risiken im Internet sowie ein respektvolles Verhalten im Netz.“

Auf der BSI-Website finden Interessierte auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten von Jugendschutzeinstellungen sowie weitere Informationen rund um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Für Pädagogen stellt das BSI zudem einsatzbereites Unterrichtsmaterial im Rahmen des Medienpakets „Cybersicherheit für 10- bis 14-Jährige“ zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auftrag: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland

YouTube, WirtschaftsWerkstatt, 22.05.2025
Interview zum Onlinebetrug | W2 fragt beim BSI nach

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Jugendschutzeinstellungen bei Apps, Spielen & Co. / Für Smartphones und Tablets

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Eltern-Kind-Gespräch: Wie führe ich mein Kind an den sicheren Umgang mit dem Internet heran?

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Cybersicherheit in der Schule, in Bildungseinrichtungen und zuhause / Materialien für Pädagoginnen und Pädagogen, Eltern und andere Bezugspersonen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Medienpaket zur Cybersicherheit / Lern- und Unterrichtseinheiten

datensicherheit.de, 27.04.2026
Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt: Bitkom-Kommentar zur Bestandsaufnahme der Expertenkommission / Der Bitkom plädiert für eine verbindliche Verankerung von Medienkompetenz in Lehrplänen, entsprechende Fortbildungen sowie eine Bundeszentrale für digitale Bildung zur Unterstützung von Eltern

datensicherheit.de, 10.04.2026
Damals 1410: Kinder per Zeitreise aus dem Mittelalter mit Medienkompetenz in die digitale Welt / Die neue Ausstellung „Damals 1410“ soll Kinder spielerisch durch die digitale Welt führen – als ein begehbares Spiel, an dessen Beginn eine Zeitreise in eine mittelalterlich anmutende Stadt steht

datensicherheit.de, 31.03.2026
KKH gibt Eltern Tipps, um Kinder vor digitalem Stress zu bewahren / Laut forsa-Umfrage im KKH-Auftrag ist das Suchtpotenzial digitaler Medien Eltern-Sorge Nummer 1 – Digitales Wohlbefinden und Medienkompetenz gilt es in Einklang zu bringen

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