Internetdienste – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 08 Apr 2019 20:15:18 +0000 de hourly 1 Anti-Terror-Schnellzensur: Unzählige Internetdienste gefährdet https://www.datensicherheit.de/anti-terror-schnellzensur-unzaehlige-internetdienste-gefaehrdet https://www.datensicherheit.de/anti-terror-schnellzensur-unzaehlige-internetdienste-gefaehrdet#comments Mon, 08 Apr 2019 19:38:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31367 Dr. Patrick Breyer kritisiert Beschluss des Innenausschuss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2019

[datensicherheit.de, 08.04.2019] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland vom 8. April 2019 hat der Innenausschuss des Europäischen Parlaments an diesem Tag – bei nur einer Gegenstimme – dafür gestimmt, dass Internetdienste auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde „terroristische Inhalte“ sperren sollen. Nächste Woche soll demnach das Europäische Parlament insgesamt abstimmen.

Quasi-Monopolisten im Vorteil

„Die leicht zu umgehenden Internetsperren nach Artikel 4 der Verordnung würden das Aus für unzählige Internetdienste bedeuten: Rund um die Uhr erreichbar zu sein, um Löschanordnungen innerhalb 60 Minuten Folge leisten zu können, können kleine Unternehmen und ehrenamtliche Betreiber nicht gewährleisten“, kritisiert der Jurist Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.
Profitieren würden die großen Quasi-Monopolisten wie facebook, die über die nötigen Ressourcen verfügten. „Mit der heutigen Entscheidung übergehen die Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen die diesbezügliche Kritik von UN-Sonderberichterstattern und EU-Grundrechteagentur“, so Dr. Breyer.

Meinungsfreiheit gefährdet

Gefahren sehe er auch für die Meinungsfreiheit: „Die nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen.“ Dieses Instrument drohe politisch missbraucht zu werden, warnt Breyer.
Es gebe „nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen“. Internet-Zensur sei der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen: „Wenn man sich über terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und Radikalisierung.“

Vielzahl von Internetdiensten droht das Aus – keine effektive Bekämpfung terroristischer Inhalte

Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen: Die EU-Zensurverordnung erfasse nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion – selbst wenn noch nie terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die Verordnung drohe einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – auch zur Nachtzeit – nicht gewährleisten könnten und sich hohen Strafen ausgesetzt sähen.
Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking: Es sei anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen würden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssten. Eine solche Sperre lasse sich jedoch technisch leicht umgehen – die Verbreitung terroristischer Propaganda werde somit de facto nicht verhindert.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 05.04.2019
Künftig Pflicht: Fingerabdrücke für Personalausweise

datensicherheit.de, 15.03.2019
Diesel-Fahrverbote: Fotografieren aller Fahrzeuge

datensicherheit.de, 18.09.2018
Kritik an der geplanten Verordnung zur „Entfernung terroristischer Inhalte“

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Peter Schaar: ACTA wird erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-acta-wird-erhebliche-auswirkungen-auf-die-rechtspraxis-haben https://www.datensicherheit.de/peter-schaar-acta-wird-erhebliche-auswirkungen-auf-die-rechtspraxis-haben#respond Mon, 13 Feb 2012 20:57:37 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19709 Staaten verpflichten sich zu wirksamen Maßnahmen gegen alle an vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise Beteiligten

[datensicherheit.de, 13.02.2012] Peter Schaar bekennt in seiner aktuellen Stellungnahme, dass er die Brisanz des „Handelsübereinkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“ (ACTA) recht spät erkannt hat. Nach den durch das Europäische Parlament durchgesetzten Entschärfungen, insbesondere nach dem Verzicht auf ein obligatorisches „Three Strikes“-Modell nach französischem Vorbild), schien ihm und anderen Beobachtern aus der Diskussion die Luft rausgewesen zu sein…
Zwar werde in dem Abkommenstext an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass Vorschriften zur Wahrung der Privatsphäre unberührt blieben. Andererseits mache schon Art. 2 klar, dass es allen Unterzeichnern unbenommen sei, Maßnahmen zu treffen, die über das Abkommen selbst hinausgingen. Dem gegenüber stünden eine Vielzahl eher vager Vorgaben, die den Vertragsstaaten zwar ein bestimmtes Verhalten nahelegten, diese aber nicht dazu verpflichteten. Insofern ähnele das Abkommen weitgehend eher einer politischen Willenserklärung als einer völkerrechtlich verbindlichen Norm, so Schaar.
Auch wenn also durch ACTA die Vertragsstaaten nicht verpflichtet werden, zur Durchsetzung des geistigen Eigentums die Internetnutzung zu kontrollieren und dabei sogar die übertragenen Inhalte zu überwachen oder Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern, lege das Abkommen entsprechende Maßnahmen doch nahe – denn die Staaten verpflichteten sich zu wirksamen Maßnahmen gegen alle an Urheberrechtsverletzungen in irgendeiner Weise Beteiligten. So müssten etwa Anbieter von Internetdiensten geschützte Nutzungsdaten, Telekommunikationsunternehmen und sogar Verkehrsdaten der Telekommunikation offenlegen. Kritisch zu beurteilen sei auch, dass nach dem Abkommen ein weitgehend reibungsloser Austausch – auch personenbezogener – Daten zwischen den Vertragsparteien vorgesehen sei, unabhängig von rechtstaatlichen Garantien im Empfängerland.
Der deutsche Gesetzgeber werde zwar durch ACTA nicht zu Rechtsänderungen verpflichtet, aber das Abkommen werde erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben, warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Dabei sei besonders gravierend, dass viele Internetdienste eben nicht mehr national erbracht würden und dementsprechend nicht mehr durch nationales Recht abschließend normiert werden könnten. Dass die durch ACTA geforderten bzw. geförderten Maßnahmen gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis haben werden, hält Schaar für „mehr als wahrscheinlich“.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 12.02.2012
Peter Schaar / ACTA und der Datenschutz

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