IP-Adressen – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 28 Oct 2025 15:01:36 +0000 de hourly 1 Vorratsdatenspeicherung mal wieder ante portas: eco warnt vor Rückschritt in der Digitalpolitik https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-eco-warnung-rueckschritt-digitalpolitik https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-eco-warnung-rueckschritt-digitalpolitik#respond Wed, 29 Oct 2025 00:01:15 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50723 Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz als Leitlinien und stellt 5 Punkte für weitere Beratungen zum neuen Gesetzentwurf vor

[datensicherheit.de, 29.10.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass die Bundesregierung plant, IP-Adressen für bis zu drei Monate zu speichern. Aus eco-Sicht wäre dies ein „Rückschritt in der Digitalpolitik“ – der eco warnt: „Eine erneute pauschale Vorratsdatenspeicherung gefährdet Grundrechte, schafft wirtschaftliche Belastungen und untergräbt das Vertrauen in digitale Dienste.“ Der eco fordert stattdessen eine rechtskonforme, verhältnismäßige und technisch umsetzbare Lösung, welche sich an den Maßgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientiert.

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Foto: eco

Oliver Süme: Nur mit klaren, rechtssicheren Regeln kann Deutschland Digitale Souveränität erreichen!

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt europarechtswidrig

„Nach fast zwei Jahrzehnten gerichtlicher Auseinandersetzungen darf die Bundesregierung nicht erneut ein Gesetz auf den Weg bringen, das vor Gericht erheblichen Rechtsrisiken ausgesetzt ist!“, kommentiert Oliver Süme, der eco-Vorstandsvorsitzende.

  • Er betont: „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt europarechtswidrig – das jüngste EuGH-Urteil lässt daran keinen Zweifel. Wir brauchen Rechtssicherheit statt Symbolpolitik!“

Mit dem Urteil C-470/21 habe der EuGH zuletzt klargestellt, dass die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar sei. Trotzdem arbeite die Bundesregierung an einer nationalen Regelung zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen.

eco-Forderung: Neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung muss folgende 5 Leitlinien berücksichtigen:

  1. Rechtssicherheit statt Dauerstreit!
    Jede Form der anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung sei vor Gericht gescheitert – ein neuer Ansatz dürfe das Vertrauen in digitale Dienste und Technologien nicht untergraben, weder für Bürger noch für Unternehmen. Nur eine präzise, zweckgebundene und kontrollierte Regelung könne Vertrauen schaffen.
  2. Speicherfristen auf das Notwendige begrenzen!
    Laut Ermittlungsbehörden reiche eine Speicherung von IP-Adressen über zwei bis drei Wochen aus. Längere Fristen führten zu unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte und erhöhten das Risiko von Missbrauch und Fehlzuordnungen. Der eco fordert daher „eine zeitlich streng begrenzte, zweckgebundene Datensicherung oder den Einsatz des ,Quick-Freeze’-Verfahrens, das Freiheitsrechte besser schützt“.
  3. Wirtschaftliche Belastungen vermeiden!
    Die Einführung einer flächendeckenden Speicherpflicht verursache erhebliche Kosten für Anbieter – von zusätzlicher Infrastruktur bis zu höheren IT-Sicherheitsanforderungen. Diese Auflagen führten zu Preissteigerungen für Endkunden und gefährdeten insbesondere kleinere Anbieter. Ohne Kostenausgleich und realistische Übergangsfristen drohe ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland.
  4. Datenschutz gewährleisten – Missbrauch verhindern!
    Mit jeder zusätzlichen Woche Datenspeicherung steige das Risiko von Datenlecks oder unberechtigtem Zugriff. Die Kombination von IP-, Port- und Verbindungsdaten könne tiefgreifende Rückschlüsse auf das Verhalten und die Kommunikation von Nutzern erlauben. eco warnt davor, „dass neue Sicherheitsversprechen selbst zur Sicherheitslücke werden könnten“.
  5. Keine Scheinsicherheit durch Massenüberwachung!
    Empirisch gebe es keine Belege, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote signifikant verbessere. Professionelle Täter umgingen solche Maßnahmen leicht. Statt massenhafter Datensammlung brauche es gezielte Ermittlungsinstrumente und eine bessere internationale Zusammenarbeit.

Süme unterstreicht abschließend: „Wir stehen für eine digitale Sicherheitsarchitektur, die rechtsstaatliche Prinzipien wahrt und Vertrauen in Technologie stärkt – nicht für Massenüberwachung. Nur mit klaren, rechtssicheren Regeln kann Deutschland digitale Souveränität erreichen!“

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V.
RA Oliver J. Süme

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 23.10.2025
LEITLINIEN Vorratsdatenspeicherung

EUROPE DIRECT Info-Point Europa Hamburg, 07.05.2024
Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung / Speicherung nun bei allen Straftaten möglich

Deutscher Bundestag, Unterabteilung Europa / Fachbereich Europa
Ausarbeitung: EuGH-Urteil in der Rs. C-470/21 zur Vorratsdatenspeicherung / Einordnung in die bisherige Rechtsprechung

datensicherheit.de, 24.06.2025
Bürgerrechtler kritisieren vehement EU-Pläne für Vorratsdatenspeicherung 2.0 / Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte ausdrücklich mit Sachverstand und nüchternen Argumenten gegen die kritisierten Pläne der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung vorgehen

datensicherheit.de, 04.12.2024
Vorratsdatenspeicherung in Dauerschleife: eco fordert endlich klare Linie zum Schutz der Grundrechte / eco befürwortet „Quick Freeze“-Verfahren – der einzig rechtskonforme Weg

datensicherheit.de, 11.04.2024
Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: Einigung scheint möglich / Das Quick-Freeze-Verfahren würde nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen setzen

datensicherheit.de, 10.09.2023
Bundesverwaltungsgericht: Anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig / eco-Verband fordert Bundesregierung zur endgültigen Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung auf

datensicherheit.de, 30.03.2023
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unzulässigkeit / Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar

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EuGH: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten https://www.datensicherheit.de/eugh-dynamische-ip-adressen-sind-personenbezogene-daten https://www.datensicherheit.de/eugh-dynamische-ip-adressen-sind-personenbezogene-daten#respond Sun, 23 Oct 2016 20:36:09 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26057 BfDI sieht Datenschutz gestärkt und begrüßt das Urteil zum Personenbezug

[datensicherheit.de, 23.10.2016] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt nach eigenen Angaben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen.

Dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen

„Der EuGH beendet mit seinem Urteil eine seit Jahren andauernde Diskussion und schafft damit dringend benötigte Rechtssicherheit“, so Voßhoff. Mit der Entscheidung setze das Gericht ein weiteres Zeichen für die Notwendigkeit eines starken Datenschutzes in unserer zunehmend digitalisierten Welt. Dies sei auch für die einheitliche Auslegung der im Mai 2018 in Kraft tretenden europäischen Datenschutzgrundverordnung sehr wichtig.

Telemediengesetz muss angepasst werden

In seinem Urteil vom 20. Oktober 2016 führt der EuGH aus, dass auch dynamische IP-Adressen der Besucher einer Website für deren Betreiber personenbezogene Daten darstellen, wenn für diese die rechtliche Möglichkeit besteht, über weitergehende Informationen die Identität des Nutzers bestimmen zu lassen.
Weiterhin habe das Gericht klargestellt, dass Website-Betreibern die Möglichkeit eröffnet werden müsse, die IP-Adressen ihrer Nutzer zur Störungsbeseitigung und Missbrauchsprävention zu verwenden, um die Funktionsfähigkeit ihrer Dienste zu gewährleisten.
In Deutschland sehe das Telemediengesetz gegenwärtig nur die Nutzung der IP-Adresse für die konkrete Inanspruchnahme eines Dienstes sowie der Abrechnung kostenpflichtiger Angebote vor. Der Gesetzgeber sei nun gefordert, das Telemediengesetz an die Vorgaben des EuGH anzupassen, erläutert Voßhoff. Diesen Prozess werde sie selbstverständlich eng begleiten und sich dafür einsetzen, „dass die neue Vorschrift eine Datenspeicherung nur für die vom Gericht definierten Zwecke und für den zur Aufgabenerfüllung zwingend erforderlichen Zeitraum ermöglicht“. Analog zur bestehenden Vorschrift im Telekommunikationsgesetz sollten IP-Adressen nicht länger als sieben Tage gespeichert werden.

Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs

Das Urteil des EuGH beruhte laut Voßhoff auf einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs. Dieser habe über die Klage eines Bürgers zu entscheiden, ob die Speicherung seiner IP-Adresse beim Aufruf von Websites der Bundesregierung zulässig ist.
IP-Adressen sind Nummernfolgen, die unter anderem Internetnutzern und Webseiten zugewiesen werden, um die Kommunikation zwischen diesen zu ermöglichen.

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Verband der Internetwirtschaft warnt: Adressen des Internetprotokolls IPv4 gehen zur Neige https://www.datensicherheit.de/verband-der-internetwirtschaft-warnt-adressen-des-internetprotokolls-ipv4-gehen-zur-neige https://www.datensicherheit.de/verband-der-internetwirtschaft-warnt-adressen-des-internetprotokolls-ipv4-gehen-zur-neige#respond Wed, 17 Nov 2010 15:51:58 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13823 Neuer Standard IPv6 stellt einen nahezu unbegrenzten Adressraum bereit

[datensicherheit.de, 17.11.2010] Die Adressen des Internetprotokolls IPv4 gehen zur Neige, warnt der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco):
Die letzten Adressen des Protokolls, das die Adressierung und das Routing von Datenpaketen durch das Internet regelt, würden im März 2011 vergeben werden. Für Anbieter von Telekommunikationsinfrastruktur, Internet-Service-Provider, Organisationen und Großunternehmen werde es jetzt höchste Zeit, auf den neuen Standard IPv6 umzusteigen – sonst könnte es schon bald Probleme mit der Internetverbindung oder der Erreichbarkeit von Websites geben, so eco.
Die für die Vergabe von IP-Adressen zuständige „Internet Assigned Numbers Authority“ (IANA) werde Anfang März 2011 die letzten Adressblöcke nach dem alten IPv4-Standard an die „Regional Internet Registries“ ausliefern. Von diesen bekommen Internet-Service-Provider, Organisationen oder Großunternehmen ihre IP-Adressen.
Grund für den knappen Adressraum ist das enorme Wachstum des Internet. IPv4 erlaube laut eco etwa vier Milliarden IP-Adressen, womit man nicht einmal China und Indien vollständig versorgen könnte. Der neue Standard IPv6 dagegen stelle einen nahezu unbegrenzten Adressraum bereit – mit 340 Sextillionen IP-Adressen gebe es genug für jeden Menschen und jedes technische Gerät mit Internetanbindung.

Weitere Informationen zum Thema:

INTEC Systems Institute, Inc.
IPv4 Adressen Restlaufanzeige (Deutsch)

eco
Organe der Internetverwaltung – Vergabe von IP-Adressen

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