IP-Adressen – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 24 Oct 2016 10:02:08 +0000 de-DE hourly 1 EuGH: Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten https://www.datensicherheit.de/eugh-dynamische-ip-adressen-sind-personenbezogene-daten https://www.datensicherheit.de/eugh-dynamische-ip-adressen-sind-personenbezogene-daten#respond Sun, 23 Oct 2016 20:36:09 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26057 BfDI sieht Datenschutz gestärkt und begrüßt das Urteil zum Personenbezug

[datensicherheit.de, 23.10.2016] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt nach eigenen Angaben die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten darstellen.

Dringend benötigte Rechtssicherheit geschaffen

„Der EuGH beendet mit seinem Urteil eine seit Jahren andauernde Diskussion und schafft damit dringend benötigte Rechtssicherheit“, so Voßhoff. Mit der Entscheidung setze das Gericht ein weiteres Zeichen für die Notwendigkeit eines starken Datenschutzes in unserer zunehmend digitalisierten Welt. Dies sei auch für die einheitliche Auslegung der im Mai 2018 in Kraft tretenden europäischen Datenschutzgrundverordnung sehr wichtig.

Telemediengesetz muss angepasst werden

In seinem Urteil vom 20. Oktober 2016 führt der EuGH aus, dass auch dynamische IP-Adressen der Besucher einer Website für deren Betreiber personenbezogene Daten darstellen, wenn für diese die rechtliche Möglichkeit besteht, über weitergehende Informationen die Identität des Nutzers bestimmen zu lassen.
Weiterhin habe das Gericht klargestellt, dass Website-Betreibern die Möglichkeit eröffnet werden müsse, die IP-Adressen ihrer Nutzer zur Störungsbeseitigung und Missbrauchsprävention zu verwenden, um die Funktionsfähigkeit ihrer Dienste zu gewährleisten.
In Deutschland sehe das Telemediengesetz gegenwärtig nur die Nutzung der IP-Adresse für die konkrete Inanspruchnahme eines Dienstes sowie der Abrechnung kostenpflichtiger Angebote vor. Der Gesetzgeber sei nun gefordert, das Telemediengesetz an die Vorgaben des EuGH anzupassen, erläutert Voßhoff. Diesen Prozess werde sie selbstverständlich eng begleiten und sich dafür einsetzen, „dass die neue Vorschrift eine Datenspeicherung nur für die vom Gericht definierten Zwecke und für den zur Aufgabenerfüllung zwingend erforderlichen Zeitraum ermöglicht“. Analog zur bestehenden Vorschrift im Telekommunikationsgesetz sollten IP-Adressen nicht länger als sieben Tage gespeichert werden.

Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs

Das Urteil des EuGH beruhte laut Voßhoff auf einem Vorabentscheidungsersuchen des deutschen Bundesgerichtshofs. Dieser habe über die Klage eines Bürgers zu entscheiden, ob die Speicherung seiner IP-Adresse beim Aufruf von Websites der Bundesregierung zulässig ist.
IP-Adressen sind Nummernfolgen, die unter anderem Internetnutzern und Webseiten zugewiesen werden, um die Kommunikation zwischen diesen zu ermöglichen.

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Verband der Internetwirtschaft warnt: Adressen des Internetprotokolls IPv4 gehen zur Neige https://www.datensicherheit.de/verband-der-internetwirtschaft-warnt-adressen-des-internetprotokolls-ipv4-gehen-zur-neige https://www.datensicherheit.de/verband-der-internetwirtschaft-warnt-adressen-des-internetprotokolls-ipv4-gehen-zur-neige#respond Wed, 17 Nov 2010 15:51:58 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13823 Neuer Standard IPv6 stellt einen nahezu unbegrenzten Adressraum bereit

[datensicherheit.de, 17.11.2010] Die Adressen des Internetprotokolls IPv4 gehen zur Neige, warnt der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco):
Die letzten Adressen des Protokolls, das die Adressierung und das Routing von Datenpaketen durch das Internet regelt, würden im März 2011 vergeben werden. Für Anbieter von Telekommunikationsinfrastruktur, Internet-Service-Provider, Organisationen und Großunternehmen werde es jetzt höchste Zeit, auf den neuen Standard IPv6 umzusteigen – sonst könnte es schon bald Probleme mit der Internetverbindung oder der Erreichbarkeit von Websites geben, so eco.
Die für die Vergabe von IP-Adressen zuständige „Internet Assigned Numbers Authority“ (IANA) werde Anfang März 2011 die letzten Adressblöcke nach dem alten IPv4-Standard an die „Regional Internet Registries“ ausliefern. Von diesen bekommen Internet-Service-Provider, Organisationen oder Großunternehmen ihre IP-Adressen.
Grund für den knappen Adressraum ist das enorme Wachstum des Internet. IPv4 erlaube laut eco etwa vier Milliarden IP-Adressen, womit man nicht einmal China und Indien vollständig versorgen könnte. Der neue Standard IPv6 dagegen stelle einen nahezu unbegrenzten Adressraum bereit – mit 340 Sextillionen IP-Adressen gebe es genug für jeden Menschen und jedes technische Gerät mit Internetanbindung.

Weitere Informationen zum Thema:

INTEC Systems Institute, Inc.
IPv4 Adressen Restlaufanzeige (Deutsch)

eco
Organe der Internetverwaltung – Vergabe von IP-Adressen

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