Kreditkarte – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 26 Aug 2025 19:14:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Kreditkartenbetrug im Internet: Zunahme der Bedrohung für Verbraucher https://www.datensicherheit.de/kreditkarten-betrug-internet-zunahme-bedrohung-verbraucher https://www.datensicherheit.de/kreditkarten-betrug-internet-zunahme-bedrohung-verbraucher#respond Tue, 26 Aug 2025 23:14:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49833 In Deutschland wurden 24 Prozent der Verbraucher Opfer von Online-Betrug – 15 Prozent durch Kreditkarten-Missbrauch

[datensicherheit.de, 27.08.2025] Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH weist in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2025 darauf hin, dass Kreditkartenbetrug im Internet demnach ein wachsendes Problem für Verbraucher ist. Eine Analyse des Bankensoftware-Spezialisten Tietoevry habe für 2024 einen Anstieg digitaler Zahlungsbetrugsfälle um 43 Prozent aufgezeigt – Phishing habe um 77 Prozent zugenommen, Social-Engineering-Scams sogar um 156 Prozent. In Deutschland hätten 24 Prozent der Verbraucher angegeben, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer von Online-Betrug geworden zu sein – 15 Prozent durch Kreditkarten-Missbrauch. Laut Europäischer Zentralbank entstanden allein im ersten Halbjahr 2023 im sogenannten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Schäden von rund zwei Milliarden Euro durch betrügerische Kreditkarten-Transaktionen, mehr als 60 Prozent davon bei Online-Zahlungen („card not present“). Die Täter agierten zunehmend professionell und nutzten gezielt Schwachstellen im digitalen Zahlungsverkehr aus. „Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’ an und informiert, was jetzt zu tun ist.“

Stärkung der Verbraucherrechte beim Kreditkartenbetrug durch BGH und BGB

Wer feststellt, dass eine Kreditkartenzahlung ohne eigene Freigabe erfolgte – etwa ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder bei unbekannten Beträgen – könne bei der Bank eine Rückerstattung verlangen. Erfahrungsgemäß verweigerten Banken die Rückzahlung jedoch häufig mit dem Hinweis auf angebliche „grobe Fahrlässigkeit“ des Kunden. Zur Rechtslage:

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Urteil vom 26. Januar 2016 (Az. XI ZR 91/14) die Rechte von Kreditkarteninhabern deutlich gestärkt. Nach § 675u BGB sei die Bank verpflichtet, eine nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten – „außer er handelt grob fahrlässig“. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Karteninhaber die Zahlung nicht freigegeben habe oder bei der Transaktion keine starke Kundenauthentifizierung (wie z.B. 2FA) erfolgt sei.
  • Gemäß § 675v Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hafte der Kunde für Schäden aus missbräuchlichen Zahlungen grundsätzlich nur bis maximal 50 Euro – „und auch das nur, wenn ihm keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann“. Die Beweislast für ein mögliches Fehlverhalten des Kunden liege nach § 675w BGB ausdrücklich bei der Bank.
  • „Wichtig: Die Bank darf eine Rückzahlung nur dann verweigern, wenn sie belegen kann, dass der Kunde ,grob fahrlässig’ oder vorsätzlich gehandelt hat – etwa indem er Zugangsdaten leichtfertig weitergegeben hat!“

Dieses Zusammenspiel aus aktueller BGH-Rechtsprechung und den klaren Vorgaben des BGB (§§ 675u, 675v, 675w BGB) stelle sicher, „dass Verbraucher bei Kreditkartenbetrug umfassend geschützt sind“. Im Zweifel sollte der Anspruch auf Rückerstattung stets anwaltlich geprüft und durchgesetzt werden. „Dr. Stoll & Sauer bietet Opfern eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an und informiert, was jetzt zu tun ist.“

Verbraucher besonders geschützt bei Datenlecks als Auslöser von Kreditkartenbetrug

Kreditkartenbetrug im Internet sei häufig die Folge von Datenlecks bei Unternehmen, Banken oder Zahlungsdienstleistern. „Gelangen Kreditkartendaten oder Zugangsdaten in falsche Hände, können Cyberkriminelle diese für Kreditkartenbetrug und betrügerische Transaktionen nutzen.“

Die Rechtslage bei Kreditkartenbetrug nach einem Datenleck sei für Betroffene besonders günstig: Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (C‑340/21) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Leitentscheidung vom 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) hätten die Verbraucherrechte deutlich gestärkt.

  • EuGH, C‑340/21 (14.12.2023): Bereits die berechtigte Angst vor Missbrauch der eigenen Kreditkartendaten reiche aus, um Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend zu machen. Unternehmen müssten belegen, „dass sie ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen haben“.
  • BGH, VI ZR 10/24 (18.11.2024): Ein kurzfristiger Kontrollverlust über persönliche Daten – etwa durch ein Datenleck – könne bereits für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz ausreichen.

Gefahr des Kreditkartenbetrugs: Insbesondere Datenlecks zentraler Risikofaktor

Dr. Stoll & Sauer vertritt nach eigenen Angaben zahlreiche Verbraucher, welche Opfer von Datenlecks und anschließendem Kreditkartenbetrug wurden – etwa bei Banken, Zahlungsdienstleistern oder großen Onlinehändlern – und setzt deren Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung konsequent durch.

  • „So wurde beispielsweise vor dem Landgericht München I (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) bereits ein Schadensersatz von bis zu 3.000 Euro für Mandanten erstritten.“

Gerade Datenlecks stellten somit einen zentralen Risikofaktor für Kreditkartenbetrug dar – und böten zugleich umfassende rechtliche Ansatzpunkte für den Verbraucherschutz.

Methoden des Kreditkartenbetrugs im Internet

Kreditkartenbetrug könne auf verschiedene Arten erfolgen. Die wichtigsten Betrugsmaschen bei Kreditkartenbetrug im Internet sind laut Dr. Stoll & Sauer:

  • Phishing
    Betrüger verschickten gefälschte E-Mails – scheinbar von Banken stammend – und forderten zur Eingabe von Kreditkartendaten auf gefälschten Websites auf.
  • Formjacking
    Schadsoftware manipuliere Formularfelder in Webshops, um Kreditkartendaten beim Einkauf abzufangen.
  • Pharming
    Nutzer würden durch Schadsoftware auf täuschend echte, gefälschte Bank-Webseiten geleitet, obwohl sie die korrekte Adresse eingegeben haben.
  • Social Engineering
    Betrüger gäben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und versuchten, an Kreditkartendaten oder Sicherheitsinformationen zu gelangen.
  • Suchmaschinen-Betrug
    Falsche Werbeanzeigen in Suchmaschinen führten auf gefälschte Login-Seiten, auf denen Kreditkartendaten abgegriffen würden.

Cyberkriminelles Vorgehen beim Kreditkartenbetrug im Internet

Cyberkriminelle versuchten zuerst, an einen Zugang zu Kreditkartendaten oder Onlinebanking zu kommen – z.B. durch Phishing, Schadsoftware oder „Social Engineering“. „Gelingt der Zugriff, werden Kreditkartenkonten und Limits schnell ausgeschöpft, Überweisungslimits erhöht und Echtzeitüberweisungen ausgeführt.“

  • Das gestohlene Geld werde meist rasch weitergeleitet oder in „Krypto-Währungen“ umgewandelt, um die Nachverfolgung zu erschweren. Für Betroffene bedeute Kreditkartenbetrug häufig nicht nur den Verlust des Guthabens, sondern auch hohe Schulden bei der Bank.

So sei ein Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem Online-Einkauf Opfer von Kreditkartenbetrug geworden. „Nach der Bezahlung mit Kreditkarte entdeckte er mehrere unberechtigte Abbuchungen aus dem Ausland – der Schaden lag bei 2.800 Euro.“ Durch schnelle Reaktion – Kartensperrung, Reklamation und Anzeige bei der Polizei – habe der Mandant mit Hilfe der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer schließlich die volle Erstattung durchsetzen können.

Meldung eines Kreditkartenbetrugs zur Rückerstattung unberechtigter Zahlungen

„Wenn Sie Kreditkartenbetrug bemerken – z. B. eine Abbuchung, die Sie nicht autorisiert haben – können Sie bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenunternehmen eine Rückerstattung verlangen!“

Die Bank müsse jede nicht autorisierte Kreditkartenzahlung sofort erstatten, besonders wenn keine 2FA erfolgt sei. Die Haftung liege grundsätzlich nicht beim Verbraucher. Oft lehnten Banken die Rückerstattung ab und behaupteten „grobe Fahrlässigkeit“. Doch sie müssten dies beweisen – der bloße Einsatz der Kreditkarte oder die Verwendung der Daten reiche nicht aus.

Dr. Stoll & Sauer benennt hierzu wichtige Hinweise:

  • Beweis der fehlenden Autorisierung
    „Sie müssen nur darlegen, dass die Zahlung nicht von Ihnen freigegeben wurde (z.B. durch Screenshots von Phishing-Mails).“
  • Beachtung der Fristen
    „Kreditkartenbetrug muss der Bank innerhalb von 13 Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.“
  • Unterlassung grob fahrlässigen Verhaltens
    „Wer TANs am Telefon weitergibt oder mehrere TANs für eine Überweisung eingibt, kann den Erstattungsanspruch verlieren.“

Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug:

  • Sofortige Sperrung der Karte
    „Über den Sperrnotruf 116 116 oder direkt bei der Bank / Kreditkartenfirma.“
  • Reklamation unberechtigter Zahlungen
    „Die Buchungen der Bank melden und Rückbuchung verlangen.“
  • Erstattung einer Anzeige
    „Den Betrug der Polizei melden – oft auch für die Rückerstattung erforderlich.“
  • Prüfung von Schadensersatzansprüchen
    „Verbraucher haben meist Anspruch auf Erstattung, wenn sie nicht ,grob fahrlässig’ gehandelt haben.“
  • Sicherung der Dokumentation
    „Kontoauszüge, Korrespondenz und den Verlauf der Reklamation aufbewahren.“
  • Nutzung einer kostenlosen Ersteinschätzung
    „Dr. Stoll & Sauer bietet schnelle rechtliche Bewertung im ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’.“

Hinweise zum Schutz vor Kreditkartenbetrug:

  • Verwendung sicherer Passwörter und 2FA für Online-Zahlungen und Konten!
  • Regelmäßige Kontrolle der Abrechnungen: Ungewohnte oder kleine Abbuchungen könnten Hinweise auf Betrug sein!
  • Keine Eingabe von Kreditkartendaten auf unsicheren Websites – immer auf „HTTPS“ und sichere Anbieter achten!
  • Misstrauen bei Phishing-Mails und -SMS: Niemals Zahlungsdaten über unsichere Links eingeben!
  • Bei Verdacht Bankkontakt suchen: Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen!
  • Festlegung eines Kartenlimits: Ein niedriges Ausgabenlimit verringert den Schaden bei Missbrauch!
  • Niemals Weitergabe von Zugangsdaten – auch nicht telefonisch!

Häufige Fragen zum Thema Kreditkartenbetrug:

  • Erkennen des Kreditkartenbetrugs
    „Unbekannte Abbuchungen, kleine Testbuchungen oder Rückbuchungen, die Sie nicht veranlasst haben, sind oft ein Zeichen für Kreditkartenbetrug.“
  • Meldung eines Kreditkartenbetrugs
    „Sperren Sie sofort Ihre Karte, reklamieren Sie die Buchung bei der Bank und nutzen Sie den ,Kreditkartenbetrug-Online-Check’ von Dr. Stoll & Sauer für eine rechtliche Ersteinschätzung.“
  • Rückforderung des Geldes nach Kreditkartenbetrug
    „Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, jede nicht autorisierte Zahlung unverzüglich zu erstatten, sofern Sie nicht ,grob fahrlässig’ gehandelt haben.“

Weitere Informationen zum Thema:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Starke Vertretung, klare Lösungen – Ihr Recht ist unser Ziel

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kreditkartenbetrug-Online-Check

tietoevry, 18.06.2024
Tietoevry Banking reveals digital fraud methods in new report covering analysis of 3.4 billion transactions

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK | EUROSYSTEM
EZB-Jahresbericht 2023

datensicherheit.de, 07.06.2025
Verbraucherzentrale NRW: Erste Hilfe bei Datendiebstahl und Geldverlust / Die Verbraucherzentrale NRW erläutert häufige Betrugsmaschen und gibt Tipps zur Rettung von Daten und Geld

datensicherheit.de, 15.11.2020
Bei Bank- oder Kreditkartenverlust: Schnelles Handeln gefragt / Für Zahlungen mit Unterschrift bedarf es einer zweiten Sperrung der Karte

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300.000 Euro Bußgeld gegen Bank: Computer sagte nein zu Kreditkartenantrag https://www.datensicherheit.de/300-000-euro-bussgeld-bank-computer-nein-kreditkartenantrag https://www.datensicherheit.de/300-000-euro-bussgeld-bank-computer-nein-kreditkartenantrag#respond Wed, 31 May 2023 11:27:54 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43227 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ahndet mangelnde Transparenz einer Bank bei automatisierter Ablehnung

[datensicherheit.de, 31.05.2023] Laut einer aktuellen Meldung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wurde von ihr gegen eine Bank ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro „wegen mangelnder Transparenz über eine automatisierte Einzelentscheidung“ verhängt. Diese Bank hatte sich demnach geweigert, einem Kunden nachvollziehbare Auskünfte über die Gründe der automatisierten Ablehnung eines Kreditkartenantrags zu erteilen. Die BlnBDI hat nach eigenen Angaben festgestellt, „dass die Bank in dem konkreten Fall gegen Art. 22 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO verstoßen hat“. Bei der Bußgeldzumessung habe die BlnBDI insbesondere den hohen Umsatz der Bank sowie die vorsätzliche Ausgestaltung des Antragsprozesses und der Auskunft berücksichtigt. Als bußgeldmindernd sei u.a. eingestuft worden, dass das Unternehmen den Verstoß eingeräumt sowie Änderungen an den Prozessen bereits umgesetzt und weitere Verbesserungen angekündigt habe – das Unternehmen habe umfassend mit der BlnBDI kooperiert und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

Banken müssen aussagekräftige Informationen über involvierte Logik geben

Bei einer automatisierten Entscheidung urteilt ein IT-System ausschließlich auf Grundlage von Algorithmen – ohne menschliches Eingreifen. Für diesen Fall sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) laut BlnBDI spezielle Transparenzpflichten vor. So müssten personenbezogenen Daten in einer für die betroffenen Personen nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Betroffene Personen hätten zudem einen Anspruch auf Erläuterung der nach einer entsprechenden Bewertung getroffenen Entscheidung. „Beantragen betroffene Personen bei den Verantwortlichen eine Auskunft, müssen diese aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik hinter der automatisierten Entscheidung erteilen.“

In diesem Fall habe die Bank dies jedoch bei ihrem digitalen Antrag für eine Kreditkarte nicht beherzigt. Über ein Online-Formular habe die Bank verschiedene Daten über Einkommen, Beruf und Personalien des Antragstellers abgefragt. Anhand dieser abgefragten Informationen und zusätzlicher Daten aus externen Quellen habe der Bank-Algorithmus den Antrag des Kunden ohne besondere Begründung abgelehnt. Der Algorithmus basiere auf zuvor von der Bank definierten Kriterien und Regeln.

Bank hatte auf Nachfrage lediglich pauschale und vom Einzelfall gelöste Angaben zum Scoring-Verfahren gemacht

„Da der Kunde einen guten Schufa-Score und ein regelmäßiges hohes Einkommen hatte, bezweifelte er die automatisierte Ablehnung.“ Die Bank habe auch auf Nachfrage lediglich pauschale und vom Einzelfall gelöste Angaben zum Scoring-Verfahren gemacht, sich jedoch geweigert, ihm mitzuteilen, „warum sie in seinem Fall von einer schlechten Bonität ausging“. Der Beschwerdeführer habe somit nicht nachvollziehen können, „welche Datenbasis und Faktoren der Ablehnung zugrunde lagen und anhand welcher Kriterien sein Kreditkartenantrag dementsprechend abgelehnt worden ist“. Ohne diese Einzelfallbegründung sei es ihm aber auch nicht möglich gewesen, die automatisierte Einzelentscheidung sinnvoll anzufechten. Daraufhin habe er sich bei der BlnBDI beschwert.

„Wenn Unternehmen automatisiert Entscheidungen treffen, sind sie verpflichtet, diese stichhaltig und nachvollziehbar zu begründen. Die Betroffenen müssen in der Lage sein, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen“, kommentiert Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dass die Bank in diesem Fall auch auf Anfrage nicht transparent und nachvollziehbar über die automatisierte Ablehnung informiert habe, „hat ein Bußgeld zur Folge“. Eine Bank sei verpflichtet, die Kunden bei der automatisierten Entscheidung über einen Kreditkartenantrag über die tragenden Gründe einer Ablehnung zu unterrichten. „Hierzu zählen konkrete Informationen zur Datenbasis und den Entscheidungsfaktoren sowie die Kriterien für die Ablehnung im Einzelfall“, betont Kamp.

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Kartensperrung https://www.datensicherheit.de/kartensperrung https://www.datensicherheit.de/kartensperrung#respond Wed, 22 Apr 2009 13:54:10 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=1262 Kartensperrung:

Sperr-Notruf 116 116
Auf Empfehlung des Bundesministeriums des Inneren steht seit dem 01.07.2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Medien wie zum Beispiel Kredit- oder ec-Karten, Mobiltelefone oder Mitarbeiterausweise zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien diesem Sperr-Notruf angeschlossen haben.
Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden erreichbar: in Deutschland gebührenfrei unter 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116.
Mehr: http://www.sperr-notruf.de/

Hinweise zur Kreditkartensperrung
Damit die Kreditkarte gesperrt werden kann, werden die folgenden Daten benötigt:

  • Die Nummer der Kreditkarte,je nach Kreditkartenfirma weitere persönliche Informationen wie z.B.
  • Kundennummer,
  • Passwort,
  • Ausweisnummer,
  • Kontonummer.

Mehr: http://www.kreditkarten-1a.de/Kreditkarten-sperren/1.html

Websites und Telefonnummern der gängigsten Kreditkartenanbieter:

Mehr: http://www.dein-notdienst.de/notruf/bank.php

Für EC-Karten gilt folgende Rufnummer: 01805 – 02 10 21

Informationen der Bundespolizei:

http://www.bundespolizei.de/cln_109/nn_249932/sid_F294AC7B0FACB882C08095EAA25E78C1/nsc_true/DE/Home/08__Service/Debitkartensperrung/KUNO__node.html?__nnn=true

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