Lea Voigt – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 07 Aug 2025 06:31:16 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Bürger unter Generalverdacht: DAV kritisiert überbordende Befugnisse https://www.datensicherheit.de/buerger-generalverdacht-dav-kritik-ueberbordend-befugnisse https://www.datensicherheit.de/buerger-generalverdacht-dav-kritik-ueberbordend-befugnisse#respond Thu, 07 Aug 2025 06:31:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49516 Deutscher Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zum „Sicherheitspaket“ des Bundesinnenministeriums – Einsatz biometrischer Gesichtskontrolle und umstrittener Datenanalyse geplant

[datensicherheit.de, 07.08.2025] Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) hat in seiner Stellungnahme vom 6. August 2025 die Überwachungspläne des Bundesinnenministeriums (BMI) kritisiert: Im Rahmen eines neuen „Sicherheitspakets“ beabsichtigt Bundesinnenminister Dobrindt demnach Software für biometrische Gesichtserkennung und das umstrittene Datenanalyseprogramm „Gotham“ von Palantir für die Polizei verfügbar machen. Der DAV warnt eindringlich davor, Bürger unter Generalverdacht zu stellen.

DAV-Kritik: Überwachungskameras erfassen nicht nur gesuchte Personen

„Biometrische Gesichtserkennung ist ein schwerer Eingriff in das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung“, betont die Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Recht der Inneren Sicherheit“, Rechtsanwältin Lea Voigt. Die Kameras würden eben nicht nur gesuchte Personen erfassen, sondern alle, die den Aufnahmebereich betreten.

  • „Wir haben schon in der Vergangenheit vor solchen Maßnahmen gewarnt. Mit ihnen wird die Möglichkeit, sich anonym im Öffentlichen Raum zu bewegen, in Frage gestellt – und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger“, so Voigt.

Gesichtserkennung werde bereits in einigen Bundesländern wie Sachsen verwendet. Mangels Statistiken zum Erfolg der Technik sei der tatsächliche Nutzen jedoch kaum zu beurteilen.

„Gotham“ – DAV sieht erhebliche grundrechtliche Problematik

Bedenken artikuliert Voigt auch beim geplanten Einsatz der Analysesoftware „Gotham“ des Anbieters Palantir: „Mit den Daten, die Palantir erfasst, könnten ‚auf Knopfdruck‘ Persönlichkeitsprofile von Bürgerinnen und Bürger erstellt werden.“

  • Dies berge erhebliche grundrechtliche Problematiken. „Noch dazu ist die Funktionsweise der Algorithmen völlig intransparent“, moniert Voigt. Es sei kaum nachvollziehbar, auf welchen Wegen die gigantischen Datenmengen miteinander verknüpft würden.

„Immer neue Überwachungsmaßnahmen unter dem Label der ‚Sicherheit‘ zu bewerben, macht sie nicht zu sinnvollen und verhältnismäßigen Instrumenten im Rechtsstaat“, betont Voigt. Sie gibt abschließend zu bedenken, dass viele Maßnahmen sich kaum rückgängig machen ließen. Es bedürfe daher einer sorgfältigen Abwägung, „bevor Befugnisse immer weiter ausgeweitet werden“.

Weitere Informationen zum Thema:

DeutscherAnwaltVerein
Anwalt der Anwälte / Interes­sen­ver­treter der deutschen Anwalt­schaft

Deutscher AnwaltVerlag, Mark A. Zöller & Robert Esser & Lea Voigt & Oliver H. Gerson & Tanja Niedernhuber (Hrsg.), 2023
Sicherheitsgesetzgebung und Überwachungsgesamtrechnung

datensicherheit.de, 24.07.2025
Pläne zur Massenüberwachung in der Kritik: eco-Stellungnahme zum geleakten BMI-Entwurf / Der eco warnt vor Rückbau rechtsstaatlicher Kontrolle und fordert eine grundrechtskonforme, transparente Neuausrichtung der digitalen Sicherheitspolitik

datensicherheit.de, 17.07.2025
Videoüberwachung und Sicherheit: heyData untersuchte Kamerabeobachtung im Öffentlichen Raum / Eine neue heyData-Studie stellt dar, wie weltweit 21 Städte mit dem Thema Videoüberwachung umgehen – und welche Folgen dies für Gesellschaft und Freiheit hat

datensicherheit.de, 03.05.2025
Überwachungsgesamtrechnung: DAV fordert angemessene Reaktion auf Ergebnisse / Swen Walentowski als stellvertretender DAV-Hauptgeschäftsführer nimmt Stellung

datensicherheit.de, 12.04.2025
Koalitionsvertrag: Digitalcourage warnt vor untoten Überwachungsallüren / Vehemente Kritik an der Priorisierung „Datennutzung vor Datenschutz“

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BKA II: Bundesverfassungsgericht hat laut DAV wichtige Grenzen gesetzt https://www.datensicherheit.de/bka-ii-bundesverfassungsgericht-ansicht-dav-bedeutung-grenzen-setzung https://www.datensicherheit.de/bka-ii-bundesverfassungsgericht-ansicht-dav-bedeutung-grenzen-setzung#respond Tue, 01 Oct 2024 14:53:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45406 Das BVerfG hat Teile des BKA-Gesetzes am 1. Oktober 2024 für verfassungswidrig erklärt

[datensicherheit.de, 01.10.2024] Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des BKA-Gesetzes am 1. Oktober 2024 für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind demnach die Überwachung von Kontaktpersonen und die Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt nach eigenen Angaben „das Signal an den Gesetzgeber, dass das Grundgesetz einer uferlosen Datensammlung Grenzen setzt“.

Innerhalb des BKA-Informationssystems hat das BVerfG keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Der erste Teil der Karlsruher Kritik betreffe die heimliche Überwachung sogenannter Kontaktpersonen. Darunter sei eine Person zu verstehen, welche eine andere Person kennt, „die ihrerseits eine Straftat begehen will“. Das BVerfG habe zu Recht entschieden, dass es bei so umfassenden Befugnissen zur Überwachung und Datenspeicherung höhere Anforderungen an die Nähe zur Gefahr brauche. Mit der bisherigen Regelung könne jede Kontaktperson – auch Rechtsanwälte – welche mit vermeintlichen oder tatsächlichen Gefährdern zu tun hätten, Ziel weitreichender Überwachungsmaßnahmen werden.

Der zweite Kritikpunkt betreffe die Regelungen zur Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten von Verurteilten, Beschuldigten und Verdächtigen. Innerhalb des Informationssystems des Bundeskriminalamts (BKA) habe das BVerfG keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Anders sehe es bei der (geplanten) Zusammenführung polizeilicher Datenbanken zu einer gemeinsamen Datenplattform von Bund und Ländern aus: Hierzu fehle es laut BVerfG an klaren Regelungen zu Speicherschwelle, -zweck und -dauer.

Bundesinnenministerium plante Zusammenführung aller für das BKA verfügbaren polizeilichen Daten

„Dies ist besonders brisant, da das Bundesinnenministerium jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der eine Zusammenführung aller für das BKA verfügbaren polizeilichen Daten vorsieht und damit noch weit über die bisherigen Regelungen hinausgeht“, moniert Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Recht der Inneren Sicherheit“. Sie führt weiter aus: „Schon die aktuellen Regelungen sind mit der Verfassung nicht vereinbar. Der Gesetzgeber muss im Lichte dieses Urteils seine Reformbestrebungen sofort einstellen. Bevor weitere Datenbestände zusammengeführt werden, bedarf es einer Diskussion darüber, wie polizeiliche Datenspeicherung verfassungskonform ausgestaltet werden kann.“

Obwohl schon die letzte BKAG-Reform großer Kritik ausgesetzt gewesen sei, hätten erst mit einer erneuten Verfassungsbeschwerde der Überwachung durch die Polizei grundrechtlich gebotene Grenzen gesetzt werden können. Es sei verdienstvoll, dass auch Rechtsanwälte als Kläger diesen Weg beschritten hätten. „Noch besser wäre es aber, wenn der Gesetzgeber selbst mehr Wert darauf legen würde, sich in den Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen zu bewegen“, betont Voigt und rät abschließend: „Auch insofern sollte das heute verkündete Urteil der ,Ampel’ eine Mahnung sein!“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesverfassungsgericht, 01.10.2024
Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKAG) und Datenspeicherung (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BKAG) sind in Teilen verfassungswidrig / Urteil vom 01. Oktober 2024 / 1 BvR 1160/19

datensicherheit.de, 01.10.2024
BKA-II Entscheidung: BfDI begrüßt Klarheit für geplante Modernisierung polizeilicher Computersysteme / Urteil vom 1. Oktober 2024 enthält entscheidende Aussagen für polizeilichen Informationsverbund – laut BfDi bleibt Handlungsfähigkeit sichergestellt

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Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten https://www.datensicherheit.de/bundespolizeigesetz-dav-ansicht-licht-schatten https://www.datensicherheit.de/bundespolizeigesetz-dav-ansicht-licht-schatten#respond Fri, 12 Feb 2021 21:15:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39003 Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“, nimmt Stellung und warnt vor Folgen der Quellen-TKÜ

[datensicherheit.de, 12.02.2021] Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), geht in ihrer aktuellen Stellungnahme auf den am 12. Februar 2021 im Bundestag in erster Lesung behandelten Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundespolizeigesetzes ein. Keinen Einzug in dieses Gesetz fanden demnach die Online-Durchsuchung und die biometrische Gesichtserkennung. Für bestimmte Straftaten solle jedoch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zugelassen werden.

Quellen-TKÜ: DAV sieht massive Gefahr für IT-Sicherheit

Voigt warnt namens des DAV: „Die Quellen-TKÜ ermöglicht ein Abhören von verschlüsselten Telefonverbindungen sowie die Überwachung anderer Formen Ende-zu-Ende-verschlüsselter elektronischer Kommunikation, etwa Messenger-Dienste. Dazu wird ein Programm (,Staatstrojaner‘) eingesetzt, das sich in den Übertragungsweg einschaltet und Daten abfängt, noch bevor sie verschlüsselt werden.“
Wegen des dafür erforderlichen heimlichen Vollzugriffs auf das Gerät liege darin „ein besonders erheblicher Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen“.
Daneben sei die Quellen-TKÜ eine „massive Gefahr für die IT-Sicherheit“: Der Staat betätige sich hierbei als Hacker und nutze Sicherheitslücken, für deren Schließung er eigentlich sorgen sollte – „und lässt damit sehenden Auges ein Einfallstor für Kriminelle offen“.

DAV begrüßt Abkehr von Online-Durchsuchung

Positiv hervorzuheben sei die Abkehr von der Online-Durchsuchung, also das heimliche Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. Je nach Beschaffenheit des hierfür eingesetzten Trojaners bestehe sogar die Möglichkeit, eingebaute Mikrofone und Kameras zu aktivieren und so auch die Umgebung des Geräts zu überwachen. „Eine umfassendere Überwachung einer Person ist kaum vorstellbar, weshalb der Gesetzgeber gut beraten ist, hier Zurückhaltung zu üben“, betont Voigt.
Auch die Nichtaufnahme der biometrischen Gesichtserkennung in den Kanon der bundespolizeilichen Maßnahmen sei zu begrüßen. „Bereits zum umstrittenen Pilotprojekt am Bahnhof Berlin-Südkreuz hatte der DAV massive Kritik geäußert.“
Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgern gescannt werden, liege darin ein „schwerer Grundrechtseingriff“. Die Möglichkeit, sich anonym im Öffentlichen Raum zu bewegen, werde grundlegend in Frage gestellt. Es sei zweifelhaft, ob überhaupt eine Rechtsgrundlage geschaffen werden könnte, welche „den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an einen derart umfassenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung entspricht“, so Voigt.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 21.10.2020
Online-Durchsuchung kommt doch: eco warnt vor Schwächung des Vertrauens /eco bewertet Ausweitung der Mitwirkungs- und Zusammenarbeitspflichten hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheitsanforderungen als kritisch

datensicherheit.de, 31.10.2018
Neue Publikation thematisiert Mindeststandards für staatliches Hacking / TeleTrusT weist auf „A Framework for Government Hacking in Criminal Investigations“ hin

datensicherheit.de, 06.02.2018
Digitalcourage warnt: Staatliches Hacking macht alle Geräte unsicher / Stellungnahme zum „Safer Internet Day 2018“

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