Lebensmittel – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 28 Aug 2024 08:46:25 +0000 de hourly 1 OT-Sicherheit in der Lebensmittelindustrie https://www.datensicherheit.de/nis-2-ot-sicherheit-lebensmittel-industrie https://www.datensicherheit.de/nis-2-ot-sicherheit-lebensmittel-industrie#respond Wed, 28 Aug 2024 08:44:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45228 Rolle der NIS-2-Richtlinie in der Europäischen Union

[datensicherheit.de, 28.08.2024] Über die Rolle von NIS-2 in der EU und OT-Sicherheit in der Lebensmittelindustrie sprach Herausgeber und Chefredakteur von datensicherheit.de (ds), Carsten J. Pinnow mit Mirco Kloss, Business Development Director DACH bei TXOne Networks sprechen. Sein Arbeitgeber hat sich auf OT-Sicherheit spezialisiert und arbeitet mit vielen Konzernen zusammen, auch DAX-Unternehmen in Deutschland. Mittlerweile ist man sogar Mitglied im VDMA.

ds: Herr Kloss, bitte geben Sie uns doch einen kurzen Überblick , wie es um die OT/ICS-Security in der Lebensmittelindustrie bestellt ist. Welche Entwicklungen beobachten Sie?

Mirco Kloss, Business Development Director DACH bei TXOne Networks

Mirco Kloss, Business Development Director DACH bei TXOne Networks, Bild: TXOne Networks

Kloss: Die Lebensmittel-Industrie, insbesondere die Bereiche von Essen und Getränken, ist eine der wichtigsten Branchen, auf die wir schauen – zusammen mit der Automobil- und Halbleiterindustrie. Die Lebensmittel-Industrie hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt, vor allem durch die Integration von Informations- und Kommunikations-Technologie in die Produktionslinien. Dies hat nicht nur die Qualität und Effizienz gesteigert, sondern auch die Einhaltung der hohen Lebensmittel-Sicherheitsstandards, die von den Behörden und Verbrauchern gefordert werden, verbessert. Doch diese digitale Transformation bringt neue Sicherheitsherausforderungen mit sich. Angriffe auf Unternehmen in der Lebensmittel-Industrie können zu erheblichen Produktionsausfällen führen, was wiederum die Lebensmittelsicherheit und die Versorgungsketten gefährden könnte.

ds: Was bedeutet diese Bedrohung konkret für Unternehmen in der Lebensmittel-Industrie?

Kloss: Unternehmen stehen vor der Herausforderung, nicht mehr nur ihre IT-Systeme, sondern auch ihre OT-Systeme – also die Betriebstechnologie und damit ihre Produktionsumgebung – intensiv prüfen zu müssen. Durch die zunehmende Automatisierung und Optimierung von Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsprozessen entstehen neue Schwachstellen, die von Cyber-Kriminellen ausgenutzt werden. Besonders besorgniserregend ist das Risiko, dass solche Angriffe zu Lebensmittel-Kontaminationen führen, die Verbraucher gefährden. Hier müssen die Unternehmen dringend handeln und Sicherheitslösungen implementieren, die ihre Produktion schützen – ohne die Betriebsabläufe zu stören.

ds: Wie wirkt sich die NIS2-Richtlinie auf diese Entwicklungen aus?

Kloss: Die NIS2-Richtlinie bringt erweiterte Sicherheitsanforderungen mit sich, die jetzt auch Unternehmen betreffen, die bisher nicht unter die strengen Regelungen verschiedener Gesetze, wie dem KRITIS-Gesetz, gefallen sind. Die Richtlinie dehnt ihre Anforderungen auf die Lebensmittel-Produktion, -Verarbeitung und -Verteilung aus, was bedeutet, dass viele Unternehmen jetzt gezwungen sind, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen, Sicherheitsvorfälle zu melden und Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität zu implementieren. Diese Anforderungen zielen darauf, die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittel-Industrie gegen Cyber-Bedrohungen zu erhöhen.

ds: Welche Probleme beschäftigen Unternehmen in der Lebensmittel-Industrie, wenn sie ihre IT- und OT-Sicherheit optimieren möchten?

Kloss: Eine der größten Herausforderungen ist die Tatsache, dass in der Lebensmittel-Industrie viele Legacy-Systeme verwendet werden. Diese Systeme sind oft nicht mehr kompatibel mit modernen Sicherheitslösungen, was es schwierig macht, sie zu schützen. Darüber hinaus zeigt unser zu diesem Thema geschriebenes Whitepaper Securing the Food Supply: Industrial Cybersecurity in the Food and Beverage Sector (txone.com), dass diese Legacy-Systeme besonders anfällig für Angriffe sind, da sie oft auf veralteter Software und Hardware basieren, die nicht mehr regelmäßig aktualisiert werden kann. Hinzu kommt, dass die Integration dieser alten Systeme mit neuen Technologien weitere Schwachstellen schaffen kann, die Angreifern Zugang zu den Kernnetzwerken eines Unternehmens verschaffen könnten. Das stellt Unternehmen vor die Aufgabe, Sicherheitslösungen zu finden, die auch auf älteren Systemen laufen und gleichzeitig den hohen Anforderungen an die Produktionsverfügbarkeit gerecht werden.

ds: Wie unterstützt TXOne Unternehmen in dieser Situation konkret?

Kloss: Wir bieten hochspezialisierte Lösungen an, die genau auf diese Herausforderungen abgestimmt sind. Zum Beispiel haben wir Endpunktlösungen entwickelt, die auch auf älteren Betriebssystemen laufen und dort Sicherheitsfunktionen bieten, ohne den laufenden Betrieb zu beeinträchtigen. Unsere Lösungen ermöglichen es Unternehmen, ihre OT-Netzwerke durch Segmentierung und Cyber-Physical Systems Detection and Response (CPSDR) abzusichern. Dies ist sehr wichtig, um die Risiken, die von Legacy-Systemen ausgehen, zu minimieren. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit den Unternehmen zusammen, um ihre spezifischen Anforderungen zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Unser Ziel ist es immer, die Sicherheit zu erhöhen, ohne die Produktion zu stören. Das ist in der Lebensmittel-Industrie von entscheidender Bedeutung, da jede Unterbrechung der Produktion massive Auswirkungen hätte. Hardware-Bypass als Funktion ist hier entscheidend, denn das bedeutet, dass die Maschine weiterlaufen kann, während die Sicherheitslösung geändert wird. Die Maschine läuft in diesem kurzen Zeitraum also ungeschützt weiter, aber sie arbeitet eben. Hier muß der Unternehmer entscheiden, ob er die Maschine auf diese Weise im Betrieb halten will, oder sie lieber abschaltet, was jedoch zu Einschränkungen der Produktion führen wird. Wir haben außerdem mit SageOne eine zentrale Plattform eingeführt, die alle anderen Produkte steuern und überwachen kann, wodurch für die Sicherheitsverantwortlichen alles gebündelt sichtbar wird und sogar Legacy-Systeme kein eigenes Dashboard mehr benötigen, was oft zu Unübersichtlichkeit geführt hat.

ds: Danke für diese Einordnung. Lassen Sie uns nun etwas allgemeiner werden: Wie sehen Sie die Zukunft der OT-Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf NIS2?

Kloss: Die OT-Sicherheit wird in den kommenden Jahren immer wichtiger werden und die EU-Direktive NIS2 trägt sicherlich dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen und die Entwicklungen in eine gute Richtung zu stoßen. Unternehmen werden zunehmend mehr gezwungen sein, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überdenken und zu verstärken. Es wird deutlich, dass die NIS2-Richtlinie ein sehr strukturiertes Rahmenwerk für die Überwachung und Durchsetzung von Cyber-Sicherheitspraktiken festlegen soll. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Sicherheitsprüfungen und gegebenenfalls die Verhängung von Sanktionen, wenn Unternehmen den neuen Anforderungen nicht gerecht werden. Wir können erwarten, dass in Zukunft eine noch stärkere Integration von Sicherheitslösungen in die Produktionsprozesse stattfindet – ebenso eine engere Zusammenarbeit zwischen IT- und OT-Teams. Nur so können die Firmen sicherstellen, dass die Produktionssysteme auch in einer zunehmend vernetzten Welt sicher bleiben. Das Problem jedoch, welches wir sehen: Viele Unternehmer denken bei NIS2 nur an die IT-Sicherheit, nicht an die OT. Diese ist jedoch ebenso betroffen und entsprechend muss die Produktionsumgebung bereit gemacht werden für die Anforderungen der Richtlinie. Das mag vielen schwierig erscheinen, vor allem wegen der Legacy-Systeme, jedoch ist es das nicht, wenn man auf die richtigen Lösungen setzt. Das sind in erster Linie solche, die echte OT-Sicherheitslösungen sind, statt der vielen IT-Sicherheitslösungen, die nun im OT-Gewand verkleidet daherkommen. Letzteres ist ein Trend, weil einige Sicherheitshersteller das Potential des OT-Marktes erkannt haben und wissen, dass es nicht allzuviele OT-Experten in den Firmen gibt, die sofort diesen Deckmantel lüften können. Ein Beispiel ist das altgewohnte IPS: Das kennt jeder aus der IT-Sicherheitssprache, doch wenige wissen, dass es ein OT-IPS ebenso gibt, welches viele Industrieprotokolle sprechen kann. Wenn man nun das IT-IPS schlicht ummünzen will zu einer OT-Lösung, dann wird das halbherzig, weil viele dieser Protokolle fehlen. Es nützt dann nichts, damit zu werben, 30 oder 40 solcher Protokolle implementiert zu haben. Wir reden hier von hunderten solcher Protokolle, die ein echtes OT-IPS beherrschen muss.

ds: Vielen Dank für diese ausführlichen Einblicke, wir beobachten gespannt, in welche Richtung sich die OT-Sicherheit entwickeln wird!

Kloss: Sehr gerne, ich danke Ihnen!

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 16.02.2023
IT- und OT-Sicherheit: KRITIS-Anbieter zunehmend im Visier Cyber-Krimineller

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foodwatch: Neue Nährwertkennzeichnung der Industrie irreführend https://www.datensicherheit.de/foodwatch-naehrwertkennzeichnung-industrie-irrefuehrend https://www.datensicherheit.de/foodwatch-naehrwertkennzeichnung-industrie-irrefuehrend#respond Thu, 11 Apr 2019 19:52:52 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31405 Verbraucherorganisation fordert Ende des „Kennzeichnungs-Wirrwarrs“

[datensicherheit.de, 11.04.2019] Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisiert entschieden den Vorschlag der Lebensmittelbranche für eine neue Nährwertkennzeichnung. Das am 11. April 2019 vom Lobbyverband der Lebensmittelwirtschaft vorgestellte Modell sei irreführend und für Verbraucher erwiesenermaßen deutlich weniger verständlich als eine Kennzeichnung in Ampelfarben. Die Lösung für eine verbraucherfreundliche Nähwertkennzeichnung liege mit der „Nutri-Score“-Ampel längst auf dem Tisch. foodwatch fordert Bundesernährungsministerin Julia Klöckner auf, sich wie ihre Kollegen in Frankreich, Belgien und Spanien „endlich“ für die Kennzeichnung mit dem „Nutri-Score“ stark zu machen. Union und SPD hätten im Koalitionsvertrag vereinbart, bis zum Sommer 2019 ein eigenes Modell zur Nährwertkennzeichnung zu erarbeiten, welches „gegebenenfalls vereinfacht visualisiert wird“. Bundesernährungsministerin Klöckner habe sich bisher gegen das Konzept einer Lebensmittelampel gestellt.

Plädoyer für existierendes, von mehreren europäischen Regierungen und der Wissenschaft getragenes Modell

„Die neue Nährwertkennzeichnung der Industrie ist ein dreister Versuch, eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung zu verhindern. Anstatt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ein existierendes, von mehreren europäischen Regierungen und der Wissenschaft getragenes Modell wie den ,Nutri-Score‘ zu unterstützen, versucht die deutsche Lebensmittelindustrie mit einem eigenen Modell Verwirrung zu stiften“, kritisiert Luise Molling von foodwatch. Im Gegensatz dazu hätten sich die französische und seit letzter Woche auch die belgische Lebensmittelwirtschaft klar für den „Nutri-Score“ entschieden.
Das Industrie-Modell sieht demnach fünf Kreise auf der Vorderseite der Verpackung vor, die jeweils die im Lebensmittel enthaltene Kalorienanzahl und die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz visualisieren sollen. In Form eines Tortendiagramms werde dargestellt, wie viel Prozent der empfohlenen maximalen täglichen Zufuhr dieser Nährstoffe der Verzehr von 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter des Lebensmittels ausmachen.

Neues Modell weniger verständlich als die Lebensmittel-Ampel

foodwatch kritisiert nach eigenen Angaben insbesondere folgende Punkte am Vorschlag der Industrie:
– Das neue Modell sei „weniger verständlich als die Lebensmittel-Ampel“: Wissenschaftliche Studien belegten, dass eine Kennzeichnung in Ampelfarben die verständlichste Form der Nährwertkennzeichnung sei. Diese könne dazu beitragen, „dass Menschen gesünder einkaufen“. Eine einfarbige Kennzeichnung habe dagegen praktisch keinen Einfluss auf das Einkaufsverhalten – dies belege eine groß angelegte Studie der französischen Regierung, die verschiedene Kennzeichnungsmodelle unter realen Einkaufsbedingungen miteinander verglichen habe.
– Zu hoher Referenzwert für Zucker: Die Industriekennzeichnung suggeriere, man müsse täglich eine bestimmte Menge an ungünstigen Nährstoffen konsumieren. Für Zucker etwa liege „der unter Lobbyeinfluss festgelegte Referenzwert bei 90 Gramm pro Tag“. Die Weltgesundheitsorganisation empfehle dagegen, dass eine erwachsene Frau täglich nicht mehr als 50 Gramm, besser noch maximal 25 Gramm an freien Zuckern zu sich nehmen sollte.

Gesamtbewertung des Nährwertprofils eines Produktes mit „Nutri-Score“

Ärzteverbände, Krankenkassen und Verbraucherorganisationen forderten schon seit Langem verbindliche Maßnahmen gegen Fehlernährung und Übergewicht, etwa eine verständliche Nährwertkennzeichnung in Ampelfarben oder eine Steuer auf gesüßte Getränke.
In Ermangelung einer verbindlichen europäischen Regelung hätten mehrere Länder Ampelkennzeichnungen auf freiwilliger Basis eingeführt. Das von französischen Wissenschaftlern entwickelte Modell „Nutri-Score“ finde dabei gegenwärtig immer mehr Unterstützer: Es sei bereits in Frankreich und Belgien eingeführt worden, auch Spanien habe seine Einführung angekündigt.
Das Modell sei von unabhängigen Wissenschaftlern entwickelt worden und nehme eine Gesamtbewertung des Nährwertprofils eines Produktes vor, indem günstige und ungünstige Nährwertbestandteile mit Punkten bewertet und dann miteinander verrechnet würden. Lebensmittel wie Tiefkühlpizzen, Frühstücksflocken oder Fruchtjoghurts ließen sich mit dem „Nutri-Score“ auf einen Blick vergleichen.

Weitere Informationen zum Thema:

BLL Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., 11.04.2019
Nährwerte auf der Schauseite: Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft entwickelt neues Kennzeichnungsmodell

foodwatch die Essensretter
Fragen & Antworten zum „Nutri-Score“

nutrients, 01.10.2018
Objective Understanding of Front-of-Package Nutrition Labels: An International Comparative Experimental Study across 12 Countries

REPUBLIQUE FRANCAISE, MINISTERE DES AFFAIRES SOCIALES ET DE LA SANTE, 21.04.2017
Simplified nutrition labelling / Implementation of the Law on Modernising our Health System (article 14-II) / Report of the steering committee for assessment under actual buying conditions

datensicherheit.de, 21.01.2019
foodwatch fordert Engagement für Lebensmittelampel in Deutschland

datensicherheit.de, 23.08.2018
Vorbild Frankreich: Belgien führt Lebensmittelampel ein / „Nutriscore“-Modell soll gesunde Ernährung fördern

datensicherheit.de, 31.01.2018
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher

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Topf Secret: Kontrollergebnisse aus Lebensmittelbetrieben online https://www.datensicherheit.de/topf-secret-kontrollergebnisse-lebensmittelbetriebe-online https://www.datensicherheit.de/topf-secret-kontrollergebnisse-lebensmittelbetriebe-online#respond Mon, 14 Jan 2019 14:40:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29735 foodwatch und FragDenStaat starten „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“

[datensicherheit.de, 14.01.2019] foodwatch hat nach eigenen Angaben zusammen mit FragDenStaat eine „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“ gestartet: Auf „Topf Secret“ könnten Verbraucher Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien usw. abfragen.

Jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet

Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat haben am 14. Januar 2019 die Web-Plattform „Topf Secret“ gestartet, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen können sollen.
Bisher machten die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Seit Jahren werde jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln.

Mit „Mitmach-Plattform“ Druck aufbauen

foodwatch und FragDenStaat wollen demnach mit dieser „Mitmach-Plattform“ Druck aufbauen, damit Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Erst das schaffe den nötigen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner müsse die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen schaffen. Dort würden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Ladentür.

Schwarze Schafe noch zu oft im Schonraum

„Die allermeisten Lebensmittelbetriebe in Deutschland arbeiten sauber. Doch etwa jeder vierte Betrieb wird bei den Kontrollen beanstandet“, berichtet Oliver Huizinga, Leiter „Recherche und Kampagnen“ bei foodwatch.
Huizinga: „Kakerlaken in der Backstube, Schimmel im Lieblingsrestaurant, ekelerregende Zustände in der Wurstfabrik – die zuständigen Behörden wissen genau, in welchem Unternehmen geschlampt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren das in der Regel nicht, nur Ausnahmefälle müssen veröffentlicht werden.“ Mit dieser Geheimniskrämerei schütze die Bundesregierung die „Schmuddelbetriebe“ auf Kosten der Verbraucher und der vielen sauber arbeitenden Unternehmen.

Auf das Verbraucherinformationsgesetz berufen

Unter „www.topf-secret.foodwatch.de“ könnt Verbraucher bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die gesetzliche Grundlage sei das Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Nutzer könnten einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Sie brauchten lediglich Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die gemeinsam mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt würden. Die Antragstellung sei innerhalb von einer Minute fertig. Die Antragsteller erhielten die Ergebnisse allerdings erst nach mehreren Wochen. Es könne auch passieren, dass sich Behörden quer stellten.

„Topf Secret“ soll nur Zwischenlösung sein

„Bund und Länder haben es jahrelang verschlafen, für Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Das wollen wir mit ‚Topf Secret‘ ändern! Je mehr Menschen mitmachen und Anträge stellen, desto mehr Infos kommen ans Licht – und desto größer ist der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Transparenz zur Regel macht und nicht zur Ausnahme“, sagt Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat.
So oder so gelte: „Topf Secret“ könne nur eine Zwischenlösung sein. Semsrott: „Wenn die Bundesregierung in Zukunft die Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse vorschreibt, schalten wir unsere Plattform gerne wieder ab.“

Freiwilligkeit der Lebensmittelbetriebe unzureichend

Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung im Jahr 2018 ausdrücklich die Rechte von Verbrauchern auf Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße, also zum Beispiel Missstände bei der Hygiene, anerkannt. Union und SPD hätten sich zwar in ihrem neuen Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, „eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten. Allerdings sollten Betriebe ihre Kontrollergebnisse nur „auf freiwilliger Basis“ veröffentlichen.
foodwatch und FragDenStaat kritisieren nach eigenen Angaben, dass ein freiwilliges System erfahrungsgemäß nicht funktioniere – wie das Beispiel Niedersachsen zeige: In zwei Teststädten, Hannover und Braunschweig, hätten Lebensmittelbetriebe freiwillig ihre Kontrollergebnisse in Form eines „Hygiene-Barometers“ an der Ladentür aushängen können – doch nur vier Prozent der Betriebe hätten sich laut dem niedersächsischen Agrarministerium an dem Projekt beteiligt.

Bewährtes Smiley-System in Dänemark

Anders zum Beispiel funktioniere es in Dänemark: Dort erführen die Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 habe sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert – von 30 auf rund 15 Prozent.
„Das Smiley-System in Dänemark funktioniert. Umfragen zeigen, dass praktisch alle Verbraucher das Smiley-System kennen und es bei der Wahl eines Restaurants oder eines Ladens berücksichtigen. Es zeigt auch, dass Lebensmittelunternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Standards zu verbessern, mit dem Ziel, einen lächelnden Smiley zu bekommen. Das Smiley-System erhöht die Lebensmittelsicherheit zum Wohle aller“, erklärt das dänische Umwelt- und Ernährungsministerium.

Auch Wales und Norwegen als Vorreiter der Transparenz

In Wales, wo Restaurants, Bäckereien, Schulkantinen und Supermärkte auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet würden, sei die Quote der Betriebe mit schlechter Bewertung von rund 13 (2013) auf knapp fünf Prozent (2017) gesunken. Auch Norwegen habe 2016 ein Smiley-System eingeführt – dort sei die Zahl der beanstandeten Betriebe innerhalb eines Jahres ebenfalls gefallen – von 32 auf 21 Prozent.
In Deutschland dagegen veröffentliche das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liege seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. 2017 habe die Quote wegen einer neuen Erfassungsmethode nur bei 13,6 Prozent gelegen – diese Zahl umfasse nicht, wie in den Jahren zuvor, sogenannte informelle Beanstandungen.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch
So funktioniert „Topf Secret“

foodwatch
Topf Secret: Jetzt Hygienebericht anfragen!

datensicherheit.de, 31.01.2018
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher

datensicherheit.de, 14.10.2016
foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU

datensicherheit.de, 05.05.2013
foodwatch e.V.: EU Pledge nur ein Feigenblatt der Lebensmittelindustrie

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Kritik der Verbraucherzentrale: Versteckte Preiserhöhungen nach Rezepturänderungen https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-kritik-versteckte-preiserhoehungen-rezepturaenderung https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-kritik-versteckte-preiserhoehungen-rezepturaenderung#respond Tue, 03 Jul 2018 14:06:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27852 Hamburger Verbraucherschützer sehen „Mogelpackungen auf dem Vormarsch“

[datensicherheit.de, 03.07.2018] Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) weist in einer aktuellen Meldung darauf hin, dass im ersten Halbjahr 2018 die Zahl der von der vzhh erfassten Lebensmittel, bei denen durch eine Reduzierung der Füllmenge der Preis versteckt erhöht wurde, deutlich gestiegen sei. Im Vergleich zum Durchschnittswert der letzten sieben Jahre meldeten Verbraucher demnach in der zurückliegenden ersten Jahreshälfte 51 Prozent mehr sogenannte Mogelpackungen. Darunter seien auch Produkte, bei denen Hersteller den Zucker- oder Fettgehalt reduziert hätten. „Täglich erreichen uns Beschwerden, doch die Politik lässt die Verbraucher seit Jahren im Stich“, kritisiert Armin Valet von der vzhh.

Bundesweit einzigartige Mogelpackungsliste

Von Januar bis Ende Juni 2018 hätten die Hamburger Verbraucherschützer mit insgesamt 31 Lebensmitteln „eine Rekordzahl an versteckten Preiserhöhungen durch geringere Füllmengen“ registriert und diese in einer bundesweit einzigartigen Mogelpackungsliste veröffentlicht.
„Das ist mit Abstand der höchste ermittelte Wert, seit dem wir unsere Liste führen“, so Valet. Dabei sei die Anzahl der betroffenen Produkte deutlich höher, denn verschiedene Sorten einer Produktmarke würden nicht extra gezählt.

Preisanstiege im Zusammenhang mit der Reformulierung von Lebensmitteln

Der durchschnittliche Preisanstieg pro Lebensmittel habe in den letzten sechs Monaten bei über 20 Prozent gelegen. Fast immer seien namhafte Markenprodukte betroffen gewesen.
Preisanstiege deuteten sich auch im Zusammenhang mit der sogenannten Reformulierung von Lebensmitteln an. „Für weniger Zucker oder Fett im Nährwertprofil müssen Konsumenten nach unseren Beobachtungen oft tiefer ins Portemonnaie greifen“, berichtet Valet. Ein deutlich geringerer Fettgehalt sei beispielsweise bei  einer „Pommes Sauce“ mit einem Preisaufschlag von über zehn Prozent verbunden gewesen.  „Es darf nicht sein, dass Anbieter Lebensmittel pauschal teurer machen, wenn diese weniger süß oder weniger fettig sind. Die Politik muss diese Entwicklung stoppen, denn sie kann nicht im Sinne der eigentlich begrüßenswerten nationalen Strategie zur Reformulierung von Lebensmitteln sein“, betont Valet.

Mogelpackungsliste stellt vermutlich nur „Spitze des Eisbergs“ dar

Die vzhh fordere schon seit mehreren Jahren eine Transparenzplattform, auf der Unternehmen geänderte Füllmengen verbindlich veröffentlichen müssten: „So käme das ganze Ausmaß der Tricksereien endlich ans Tageslicht. Unsere Mogelpackungsliste stellt vermutlich nur die Spitze des Eisbergs dar“, vermutet Valet.
„Wir möchten, dass Anbieter fair mit ihren Kunden umgehen. Wenn die Produktion eines Lebensmittels teurer oder aufwändiger wird, darf nicht klammheimlich die Füllmenge verringert werden. Die Verbraucher müssen in der Lage sein, am Supermarktregal die Änderung transparent zu erkennen.“ Dass sich etwas ändern müsse, belegten verschiedene Umfragen sowie die dauerhaft hohe Zahl an Beschwerden, die täglich bei den Hamburger Verbraucherschützern eingingen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackungen auf dem Vormarsch

datensicherheit.de 04.01.2018
Mogelpackung des Jahres 2017: Verbraucher haben die Wahl

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https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-kritik-versteckte-preiserhoehungen-rezepturaenderung/feed 0
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher https://www.datensicherheit.de/produktwarnungen-foodwatch-kritisiert-unzureichende-information-der-verbraucher https://www.datensicherheit.de/produktwarnungen-foodwatch-kritisiert-unzureichende-information-der-verbraucher#respond Wed, 31 Jan 2018 21:07:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27224 Im Durchschnitt allein drei Lebensmittelrückrufe pro Woche

[datensicherheit.de, 31.01.2018] Nach Erkenntnissen des foodwatch e.V. ist die Zahl der öffentlichen Lebensmittelwarnungen weiter gestiegen: Im Jahr 2017 hätten die Behörden in Deutschland auf dem staatlichen Internetportal „lebensmittelwarnung.de“ 161-mal vor Lebensmitteln gewarnt – mithin noch einmal rund zehn Prozent häufiger als im Jahr 2016 mit 147 Einträgen. Vor fünf Jahren sei die Zahl der Meldungen gerade einmal halb so hoch gewesen (2012: 83 Einträge). Allerdings veröffentlichten die Behörden nicht alle Produktrückrufe auf diesem Portal. Foodwatch kritisiert, dass die meisten Produktrückrufe die Menschen nicht erreichten.

Produktwarnungen: E-Mail-Newsletterservice bis heute nicht eingerichtet

Die Verbraucher würden nach wie vor „nicht umfassend und schnell genug vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln gewarnt, weil die Behörden Rückrufe oft nur verspätet online stellen“.
Ein bereits 2011 zwischen Bund und Ländern fest vereinbarter E-Mail-Newsletterservice zu Produktwarnungen sei bis heute nicht eingerichtet worden. Auch Supermärkte informierten ihre Kunden „häufig unzureichend“, so foodwatch.

foodwatch sieht den Handel in der Pflicht

„In Deutschland werden jede Woche im Schnitt etwa drei Lebensmittel zurückgerufen – doch die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren häufig nichts davon“, moniert Lena Blanken von foodwatch.
Neben einer Verbesserung des Portals „lebensmittelwarnung.de“ sieht die Verbraucherorganisation nach eigenen Angaben „vor allem den Handel in der Pflicht“. Supermärkte seien bisher aber nicht dazu verpflichtet, die Kunden schnell und umfassend an zentraler Stelle über alle Rückrufaktionen aus ihrem Sortiment zu informieren – dies müsse sich dringend ändern, fordert foodwatch:
„Die Supermärkte haben direkten Kontakt zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern, informieren aber viel zu oft entweder gar nicht oder nur unzureichend über Rückrufe. Rewe, Aldi, Edeka und Co. müssen per Aushang in den Filialen, über Newsletter, Pressemitteilung und auch über die Sozialen Medien die Kundinnen und Kunden vor gesundheitsgefährdenden Produkten warnen.“
Über eine E-Mail-Protestaktion von foodwatch können nun Verbraucher diese Forderung an die Handelsketten unterstützen.

„lebensmittelwarnung.de“ in der Kritik

Bund und Länder haben laut foodwatch die Website „lebensmittelwarnung.de“ im Jahr 2011 gestartet, um Rückrufe auf einer zentralen Plattform zu verbreiten. Nach eigenen Angaben hat foodwatch alle Meldungen des Portals der vergangenen Jahre ausgewertet:

  • 2017 stellten die Behörden 161 Rückrufe online – aus den unterschiedlichsten Gründen, von Glasscherben im Brot bis Salmonellen im Ei…
  • Damit gab es, seit das Portal Ende 2011 online ging, nahezu konstant einen Anstieg der gemeldeten Rückrufe: 2012 waren es 83 Meldungen, 2013: 75, 2014: 107, 2015: 100, 2016: 147.

Als zentrale Informationsplattform für Verbraucher sei „lebensmittelwarnung.de“ aus Sicht von foodwatch aber „gescheitert“:
Das Webportal sei „unübersichtlich“ und liefere „Rückrufhinweise nur lückenhaft und oft verzögert“ – jede zweite Warnung erscheine deutlich verspätet, wie ein Test von foodwatch 2017 gezeigt habe. Ohnehin befänden sich auf der Website in der Regel nur solche Meldungen, die auch die betroffenen Unternehmen schon veröffentlicht haben.
Eine Einschätzung, warum es zu mehr Rückrufen kam, sei jedoch schwierig, so Blanken: „Ob es zu mehr Vorfällen kam oder ob die Unternehmen mittlerweile einfach eher einen Rückruf starten, lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen. Fakt ist: Wenn es zu einem Rückruf kommt, wird nicht alles dafür getan, die betroffenen Menschen zu warnen.“

Betroffene Unternehmen im Interessenkonflikt

Das deutsche und europäische Lebensmittelrecht lasse bisher viele Spielräume, wann ein Rückruf erforderlich ist. Ob und in welcher Form vor unsicheren Lebensmitteln gewarnt wird, hänge in erster Linie vom Willen und der Kompetenz der Unternehmen ab. Denn sowohl die Beurteilung des gesundheitlichen Risikos als auch die öffentliche Warnung sei in erster Linie Aufgabe der Unternehmen – dann indes vor dem Interessenkonflikt zwischen einem Rückruf und möglichen negativen Folgen für das Unternehmen stehend.
Den Behörden fehle oftmals die Rechtssicherheit. Foodwatchs Report „Um Rückruf wird gebeten“ von 2017 zeige die Schwachstellen des Systems der Lebensmittelrückrufe auf: Wichtige Lebensmittelwarnungen kämen bei den Verbrauchern oft nicht an. In etlichen Fällen entschieden sich Unternehmen und Behörden zu spät, manchmal auch gar nicht für eine erforderliche Rückrufaktion und die Information der Öffentlichkeit. Zudem würden dabei die gesundheitlichen Risiken der Lebensmittel, die zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten, immer wieder verharmlost.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
lebensmittelwarnung.de / Das Portal der Bundesländer und des BVL

foodwatch, 24.08.2017
E-MAIL-AKTION / Wir wollen gewarnt werden!

foodwatch, Report 2017
UM RÜCKRUF WIRD GEBETEN / Warum Lebensmittelwarnungen oft zu spät oder gar nicht kommen

Rückruf-Portal für Deutschland
Wissenswerte Informationen rund um Rückrufaktionen, Produktwarnungen, Sicherheitshinweise & mehr

datensicherheit.de, 28.04.2016
Verbraucherzentrale kritisiert unvollständige und verharmlosende Lebensmittelwarnungen

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Mogelpackung des Jahres 2017: Verbraucher haben die Wahl https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-des-jahres-2017-verbraucher-haben-die-wahl https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-des-jahres-2017-verbraucher-haben-die-wahl#respond Thu, 04 Jan 2018 17:56:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27147 nline-Abstimmung bei der Verbraucherzentrale Hamburg gestartet

[datensicherheit.de, 04.01.2018] Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) sucht die „Mogelpackung des Jahres 2017“: Verbraucher können demnach vom bis zum 22. Januar 2018, 18.00 Uhr, online abstimmen. Laut vzhh stehen fünf Kandidaten zur Wahl, bei denen „besonders dreist und raffiniert versteckte Preiserhöhungen durchgesetzt“ worden seien.

Bis zu 43 Prozent verschleierte Preiserhöhung

Bei allen fünf nominierten Produkten bekämen Verbraucher „deutlich weniger Inhalt zum gleichen Preis“. Um bis zu 43 Prozent hätten sich die Lebensmittel durch eine versteckte Preiserhöhung verteuert.
„Konkrete Hinweise auf die Schrumpfung des Inhalts fehlen oft, ja die Hersteller versuchen manchmal sogar, die geringere Menge durch quasi identische Packungen zu kaschieren“, erläutert Armin Valet von der vzhh.
Teilweise seien auch die Rezepturen schlechter geworden, ohne dass Verbraucher dies bemerkten. „Wer hat schon eine alte Packung zur Hand, um die Zutaten zu vergleichen?“, so Valet.

Trotz zahlreicher Proteste keine Einsicht gezeigt

Da die Anbieter trotz zahlreicher Proteste keine Einsicht zeigten, wird die vzhh nun bereits zum vierten Mal die „Mogelpackung des Jahres“ küren. Wer den Negativpreis erhält, soll laut vzhh am 23. Januar 2018 bekanntgegeben werden.
Unzählige Beschwerden über „Mogelpackungen“ gingen Jahr für Jahr bei ihr ein. Die Verbraucherschützer veröffentlichen nach eigenen Angaben regelmäßig Hinweise auf solche „Mogelpackungen“, um die Tricksereien der Hersteller aufzudecken.
Aus den verschiedenen Meldungen der zurückliegenden zwölf Monate habe die vzhh eine Shortlist von fünf Kandidaten für die Wahl zur „Mogelpackung des Jahres 2017“ bestimmt.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackung des Jahres 2017

datensicherheit.de, 15.12.2014
Vorgetäuschte Preisstabilität: Mogelpackung des Jahres 2014 gesucht

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1,2 mm nicht ausreichend: Größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben gefordert https://www.datensicherheit.de/12-mm-nicht-ausreichend-groessere-schrift-fuer-zutatenlisten-und-naehrwertangaben-gefordert https://www.datensicherheit.de/12-mm-nicht-ausreichend-groessere-schrift-fuer-zutatenlisten-und-naehrwertangaben-gefordert#respond Thu, 23 Mar 2017 16:48:56 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26472 foodwatch hat Europäische Kommission aufgefordert, größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit festzulegen

[datensicherheit.de, 23.03.2017] foodwatch fordert in einer aktuellen Stellungnahme eine größere Schrift für Zutatenlisten und Nährwertangaben – 1,2 Millimeter seien „nicht ausreichend“. Ein EU-Kommissar habe laut einem Medienbericht gestanden, er könne die Lebensmittelkennzeichnung nicht lesen, nicht mal mit seiner Brille.

Seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen!

Wichtige Informationen im Kleingedruckten, Mini-Zeilenabstände, schwarzer Text auf dunkelblauem Hintergrund: Die Angaben auf Lebensmittelverpackungen seien für viele Menschen kaum zu entziffern.
Die Verbraucherorganisation foodwatch hat nun die Europäische Kommission aufgefordert, eine größere Mindestschriftgröße durchzusetzen und Kriterien für eine gute Lesbarkeit von Pflichtangaben wie Zutatenliste oder Nährwerttabelle festzulegen.
Anlass für die Forderung seien Aussagen des für Lebensmittel zuständigen EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis bei der „Safe Advocacy Food Europe“-Konferenz in Brüssel am 22. März 2017, denen zufolge er selbst die Angaben auf Etiketten nicht entziffern könne. Das Fachmedium „EU Food Policy“ zitiere Andriukaitis mit den Worten: „Ich schaue niemals auf die Kennzeichnung. […] Ich kann sie nicht lesen, nicht einmal mit meiner Brille. Es ist absolut unmöglich.“ „Die Mindestschriftgröße muss deutlich größer festgelegt werden als die bisher geltenden 1,2 Millimeter“, fordert Sophie Unger von foodwatch. Dies allein reiche indes nicht: Die EU-Kommission sollte endlich die seit Jahren überfälligen Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen, von hohen Farbkontrasten bis hin zu ausreichenden Zeilenabständen. „Dass wichtige Informationen im Viel-zu-Kleingedruckten versteckt werden, ist ein ständiges Ärgernis“, betont Unger.

Lupen an Einkaufswagen für ältere Kunden

Seit Ende 2014 gelte gemäß Lebensmittelinformationsverordnung in der EU für Pflichtangaben eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern, bezogen auf das kleine „x“. Auf kleinen Verpackungen dürften die Texte sogar nur in 0,9-Millimeter-kleinem Font gedruckt werden.
Schon diese Ausnahmeregelung zeige: Es gehe in der Verordnung um die Interessen der Hersteller und nicht um die Informationsbedürfnisse der Menschen, denn die seien bei kleinen Packungen nicht geringer als bei großen, so Unger. Einige Supermarktketten seien inzwischen dazu übergegangen, Lupen an Einkaufswagen zu montieren, damit insbesondere ältere Kundschaft die Etiketten entziffern können.

Senioren-Organisationen fordern Schriftgröße von 2,5 Millimetern

In ihrem ursprünglichen Entwurf für die Lebensmittelinformationsverordnung von 2008 habe die Europäische Kommission noch eine Schriftgröße von drei Millimetern vorgeschlagen, wobei nicht näher spezifiziert gewesen sei, worauf sich diese Angabe bezog. Die Lebensmittelindustrie habe dies scharf kritisiert – mit der Begründung, dass dann „in vielen Fällen kein ausreichender Raum für den Markenauftritt“ mehr bliebe.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) dagegen empfehle für Kurztexte eine Schriftgröße von 2,5 Millimetern, bezogen auf den Großbuchstaben „H“ – das wäre deutlich mehr als die 1,2 Millimeter für das kleine „x“. Die 2011 verabschiedete Lebensmittelinformationsverordnung sehe zudem vor, dass die Europäische Kommission weitere verbindliche Kriterien für eine gute Lesbarkeit festlegen könne. Bis heute habe sie dies nicht getan. Die BAGSO empfehle hier beispielsweise hohe Kontraste, ruhige Texthintergründe sowie ausreichende Zeilen- und Zeichenabstände.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch
Schluss mit unleserlichen Zutatenlisten!

Die BAGSO
Lesen ohne Grenzen! /Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien

datensicherheit.de, 14.10.2016
foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU

datensicherheit.de, 05.05.2013
foodwatch e.V.: EU Pledge nur ein Feigenblatt der Lebensmittelindustrie

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Mit Vitaminen beworbene Lebensmittel zu 90 Prozent ungesund https://www.datensicherheit.de/mit-vitaminen-beworbene-lebensmittel-zu-90-prozent-ungesund https://www.datensicherheit.de/mit-vitaminen-beworbene-lebensmittel-zu-90-prozent-ungesund#respond Tue, 05 Apr 2016 20:45:09 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25286 Laut foodwatch-Studie entspricht überwiegende Mehrheit nicht den WHO-Standards für ausgewogene Lebensmittel

[datensicherheit.de, 05.04.2016] Laut den Ergebnisse einer aktuellen foodwatch-Studie führten Lebensmittelhersteller Verbraucher im Supermarkt mit Gesundheitswerbung systematisch in die Irre, denn 90 Prozent der mit Vitaminen beworbenen Lebensmittel seien ungesund. In Deutschland seien demnach 190 von 214 Produkten, die auf der Verpackung mit Vitaminen werben, zu süß, zu fettig oder zu salzig und entsprächen nicht den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für ausgewogene Lebensmittel. Beispiele seien Fruchtgummis, Traubenzucker, Soft- und Energy-Drinks, aber auch süße Milchdrinks renommierter Anbieter.

Mit Vitaminwerbung Verbraucher bewusst in die Irre führen

Die Lebensmittelindustrie setze Hunderten Produkten für winzige Cent-Beträge künstlich Vitamine zu, um Süßigkeiten, Zuckergetränken oder „anderem Junkfood“ einen gesunden Anstrich zu verpassen. Mit Vitaminwerbung würden Verbraucher bewusst in die Irre geführt und ihr Bemühen um eine gesunde Ernährung torpediert, so Michaela Kruse von foodwatch.
Die Verbraucherorganisation fordert eine gesetzliche Regelung, so dass nur noch solche Produkte mit Gesundheitsbotschaften beworben werden dürften, die den WHO-Kriterien für ausgewogene Lebensmittel genügen.

Untersuchung in Deutschland und den Niederlanden

foodwatch hat nach eigenen Angaben 214 Produkte in Deutschland und 430 Produkte in den Niederlanden unter die Lupe genommen, auf deren Verpackungsvorderseite mit Vitaminen geworben wurde. Das Ergebnis sei deutlich, denn in Deutschland entsprächen 90 Prozent der Lebensmittel nicht den Standards der WHO, und auch in den Niederlanden seien drei Viertel der Produkte ungesund.
Unter den Produkten in Deutschland befänden sich gesüßte Getränke (75 Produkte), besonders bei Kindern beliebte Süßigkeiten (42 Produkte), aber auch Säfte (34 Produkte) und Joghurts (18 Produkte). In 85 Prozent der Fälle seien die Vitamine künstlich zugefügt worden. Obwohl die meisten Menschen in Deutschland laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit Vitaminen ausreichend versorgt seien. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warne in einigen Fällen sogar vor einer Überdosierung und rate von einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin A und Vitamin D ab.

Hochprofitables Geschäft mit der Verbraucherangst

Wider besseres Wissen spiele die Lebensmittelindustrie mit den Ängsten der Verbraucher, denn Deutschland sei „kein Vitaminmangel-Land“. Für die Hersteller sei dies ein profitables Geschäft, denn Zuckergetränke und Süßigkeiten seien günstig zu produzieren und versprächen hohe Gewinnspannen: „Durch den künstlichen Zusatz von billigen Vitaminen können die Produkte dann auch noch als besonders gesund vermarktet werden“, erklärt Kruse.

Derzeit rund 250 „Health Claims“ erlaubt

Zwar müssten sich Lebensmittelhersteller seit 2012 ihre gesundheitsbezogenen Werbeaussagen durch die EU genehmigen lassen; so seien derzeit rund 250 „Health Claims“ (gesundheitsbezogene Angaben) erlaubt. Auch für den Gebrauch von nährwertbezogenen Angaben wie „Vitamin C“ oder „fettarm“ gebe es Vorgaben. Doch welche Produkte die Hersteller mit dieser Werbung schmücken dürfen, sei bislang nicht geregelt. Eigentlich hätte die EU schon 2009 sogenannte „Nährwertprofile“ mit Mindestanforderungen an die Nährwertzusammensetzung vorlegen müssen. Doch das sei bis heute nicht passiert. Auf Druck der Lebensmittellobby sollten diese Nährwertprofile nun sogar komplett aus der Verordnung zu „Health-Claims“ gestrichen werden – über einen entsprechenden Antrag stimme das Europäische Parlament am 12. April 2016 ab.
foodwatch fordert die EU-Abgeordneten auf, den Vorschlag abzulehnen und das Nährwertmodell der WHO zu übernehmen, nach dem nur jene Produkte, die dessen Kriterien erfüllen, künftig mit Vitaminwerbung vermarktet werden dürften.

Konkrete WHO-Vorgaben für ausgewogene Produkte

Das WHO-Regionalbüro für Europa hatte Anfang 2015 konkrete Vorgaben für ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte definiert. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle.
Die WHO hat das Modell ursprünglich für die Beschränkung beim Kindermarketing entwickelt, empfiehlt den Einsatz von Nährwertprofilen jedoch auch in anderen Zusammenhängen zur Förderung einer gesunden Ernährung. Auch der Europäische Verbraucherverband (BEUC) fordert, das WHO-Modell als Grundlage für die EU-Verordnung zu „Health Claims“ zu übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema:

foodwatch
foodwatch-Studie / Vitamine und Naschen? Wie die Lebensmittelindustrie Verbraucher mit Vitaminzusätzen in die Irre führt

foodwatch
Irreführende Gesundheitswerbung stoppen!

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E-Nummern: Verbraucherzentrale veröffentlicht aktuellen Ratgeber https://www.datensicherheit.de/e-nummern-verbraucherzentrale-ratgeber https://www.datensicherheit.de/e-nummern-verbraucherzentrale-ratgeber#respond Wed, 04 Feb 2015 20:36:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24679 Entschlüsselung der Zusatzstoffe in Lebensmitteln

[datensicherheit.de, 04.02.2015] Fast jedes Fertiglebensmittel enthält heute Zusatzstoffe. Die sogenannten E-Nummern verwendet die Lebensmittelindustrie, um ihre Produkte besser aussehen zu lassen, Qualitätsmängel zu überdecken oder die Produktion billiger zu machen. Doch wer weiß schon, was sich hinter Bezeichnungen wie „E 310“ und „E 912“ verbirgt? Der Ratgeber der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) „Was bedeuten die E-Nummern?“ entschlüsselt in seiner 67. aktualisierten und erweiterten Auflage die mehr als 320 europaweit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe.
Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidations- und Säuerungsmittel, Verdickungs- und Feuchthaltemittel, Geschmacksverstärker sowie Süßstoffe werden in der aufsteigend sortierten E-Nummern-Liste benannt, erklärt und nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen kritisch beurteilt.
Mittels anschaulicher Symbole sollen Verbraucher beispielsweise erkennen können, bei welchen E-Nummern die umstrittene Gentechnologie zum Einsatz kommt oder welche Zusatzstoffe zu Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern führen können. Wichtige Hinweise für Allergiker oder Asthmatiker fehlen nach Angaben der vzhh genauso wenig wie solche für Vegetarier und Veganer, die mit der Liste Stoffe tierischer Herkunft aufspüren könnten.
Weitere Informationen rund ums Thema, etwa zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen oder deren Wirkung machten den Ratgeber gemeinsam mit einer praktischen Kurzfassung der E-Nummern-Liste zum Herausnehmen zu einem nützlichen Begleiter für den Lebensmitteleinkauf.

vzHH-Ratgeber „Was bedeuten die E-Nummern?“
Für 5,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22 (Mo., Mi., Do., Fr. 10-18 Uhr und Di. 10-19 Uhr) erhältlich.
Zuzüglich 2,50 Euro für Porto und Versand kann das Buch auch online auf der vzhh-Website bestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
Was bedeuten die E-Nummern?

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Verbraucherschutz: Verbraucherzentrale entwickelt Webportal lebensmittelklarheit.de https://www.datensicherheit.de/verbraucherschutz-verbraucherzentrale-entwickelt-webportal-lebensmittelklarheitde https://www.datensicherheit.de/verbraucherschutz-verbraucherzentrale-entwickelt-webportal-lebensmittelklarheitde#respond Thu, 26 May 2011 13:07:05 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15037 Projekt soll Klarheit und Wahrheit bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln befördern

[datensicherheit.de, 26.05.2011] Der verbraucherzentrale Bundesverband entwickelt in Kooperation mit der verbraucherzentrale Hessen das neue Webportal „lebensmittelklarheit.de“:
Dessen Online-Stellung ist für Juni 2011 vorgesehen. Es soll ausführliche und gut verständliche Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie Raum für Diskussionen bieten.

© vzbv, Berlin

© vzbv, Berlin

© vzh, Frankfurt/Main

© vzh, Frankfurt/Main

Neues Webportal „lebensmittelklarheit.de“ in Vorbereitung

Verbrauchern wird die Möglichkeit gegeben, Produkte zu melden, durch deren Aufmachung oder Kennzeichnung sie sich getäuscht oder in die Irre geführt fühlen. Die Verbraucherzentrale wird dann einen Dialog mit dem Hersteller oder Händler initiieren – dieser könnte dann zu den Vorwürfen Stellung beziehen.
„Fischsticks“ ohne Fisch, „Bananenschokolade“ ohne Banane, Zuckersirup statt Honig – vollmundige Werbeversprechen oder wohlklingende Bezeichnungen auf Lebensmittelverpackungen suggerieren Qualität, Naturbelassenheit oder Preisvorteile, Gesundheitsversprechen verlocken zum Kauf. Wer sich aber die Zutatenliste genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit den Versprechen und Werbeaussagen nicht weit her ist.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative „Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ finanziell gefördert.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale
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Projektstatus und Informationen zum Projekt

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Fragen und Antworten zum Internetportal www.lebensmittelklarheit.de

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