Marko Tittel – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 21 Mar 2025 01:06:58 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Kfz-Massenabgleich: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg erfolgreich https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg#respond Thu, 25 Mar 2021 20:31:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39458 Piratenpartei Deutschland meldet Zwischenerfolg in der Auseinandersetzung um Vorratsdatenspeicherung von Kfz-Kennzeichen

[datensicherheit.de, 25.03.2021] Die Piratenpartei Deutschland meldet, dass im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, demnach einen Zwischenerfolg errungen hat. Das Landesverfassungsgericht habe die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) – laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt“.

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Abbildung: Piratenpartei Deutschland

Kfz-Massenabgleich: Zwischenerfolg der Piratenpartei in Brandenburg

Wahllose Kfz-Vorratsspeicherung schafft Gläsernen Autofahrer

Nun müsse das Landgericht entscheiden, „ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt“. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte seien sich sicher, „dass dies nicht der Fall ist“. Der Bundestag berate derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder forderten über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.
Kläger Tittel habe die Verfassungsgerichtsentscheidung begrüßt: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat.“ Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schaffe den Gläsernen Autofahrer und setze ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Tittel betont: „Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Dr. Patrick Breyer geht seit Jahren gerichtlich gegen massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vor

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgehend, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:
„Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.“

Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt

Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht laut Dr. Breyer „wie ein Krebsgeschwür“ immer weitere Kreise zu ziehen: „Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung – und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“
Brandenburgs Polizei betreibe elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur „Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten“ auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speicherten mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Das Bundesverfassungsgericht habe indes wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Massenabgleich durch Bundespolizei noch anhängig

Bayern etwa scanne an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat würden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98 Prozent der Treffermeldungen seien falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheide. In Baden-Württemberg seien 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst worden – „92 Prozent der Treffermeldungen waren falsch“. In Hessen seien 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen worden – „dort waren 93 Prozent der Treffermeldungen falsch“.
Noch nicht entschieden habe das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Breyer eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

Weitere Informationen zum Thema:

dejure.org
Rechtsprechung  VerfG Brandenburg, 19.03.2021 – VfGBbg 62/19

Piratenpartei Brandenburg, Marko Tittel
VERFASSUNGSGERICHT DES LANDES BRANDENBURG / Beschluss VfGBbg 62/19

datensicherheit.de, 22.01.2021
Auch Digitalcourage warnt vor Kfz-Kennzeichenerfassung / Digitalcourage sieht Regierungspläne vor Gericht scheitern

datensicherheit.de, 21.01.2021
Erneuert Kritik an geplantem Kfz-Massenabgleich / Bürgerrechtler Breyer kritisiert Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung fehleranfälliger Überwachungstechnik

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis / Amtsgericht Frankfurt (Oder) lässt Klage nicht zu

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg / Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht

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https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg/feed 0
Verfassungsbeschwerde gegen KESY-PKW-Erfassung https://www.datensicherheit.de/verfassungsbeschwerde-gegen-kesy-pkw-erfassung https://www.datensicherheit.de/verfassungsbeschwerde-gegen-kesy-pkw-erfassung#respond Tue, 06 Aug 2019 15:59:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34069 Piratenpartei kritisiert flächendeckenden Einsatz auf der Autobahn in Brandenburg

[datensicherheit.de, 06.08.2019] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („KESY“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, „wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war“. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit sei ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstoße. Dennoch habe das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zugelassen, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ gewesen sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei, habe daraufhin das Landesverfassungsgericht eingeschaltet.

Mit KESY wohl kaum eine zufällige Erfassung

Ihm werde „wirksamer Rechtsschutz verwehrt“, schreibt Tittel in seiner eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert würden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei.
Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung könne die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchteten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern), heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) rechtfertigt KESY-Einsatz

Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist demnach, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten könnten Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.
Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder): Wegen wechselnder Tatfahrzeuge sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

KESY erfasst sämtliche Fahrzeuge, die an Scannern vorbeifahren

Brandenburgs Polizei betreibt laut Piratenpartei elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.
„Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbeifahren, werden von KESY aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert“, kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gebe. Für die Piratenpartei sei eine„verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel“.

Weitere Informationen zum Thema:

Patrick Breyer, 03.08.2019
Beschwerdeschrift Verfassungsbeschwerde von Marko Tittel

datensicherheit.de, 24.07.2019
Vorratsdatenspeicherung: Gefahr für persönliche Sicherheit

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen

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Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis https://www.datensicherheit.de/brandenburg-kfz-massenspeicherung-gericht-kein-rechtsschutzbeduerfnis https://www.datensicherheit.de/brandenburg-kfz-massenspeicherung-gericht-kein-rechtsschutzbeduerfnis#respond Thu, 27 Jun 2019 21:04:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33130 Amtsgericht Frankfurt (Oder) lässt Klage nicht zu

[datensicherheit.de, 27.06.2019] Die Piratenpartei meldet einen „Rückschlag“ für ihre Klage gegen „die Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern“. Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) lehnt es demnach ab, über die Legalität der Kfz-Massenspeicherung zu entscheiden. Nach Auffassung des Amtsgerichts hätten Personen, deren Kfz-Kennzeichen nur zufällig miterfasst würden, kein „Rechtsschutzbedürfnis“, so dass die Klage nicht zuzulassen sei. Die Piratenpartei will nun nach eigenen Angaben vor die nächste Instanz ziehen.

Unverhältnismäßige, wahllose Vorratsspeicherung

Marko Tittel, der Kläger, ein Autofahrer aus Brandenburg, sieht das anders: „Von der Kfz-Massenspeicherung bin ich nicht nur zufällig mitbetroffen, sondern diese Maßnahme ist gezielt darauf angelegt, meine und auch alle sonstigen Kraftfahrzeuge auf der Strecke zu erfassen und festzuhalten. Das ist eine völlig unverhältnismäßige, wahllose Vorratsspeicherung jedes Autofahrers auf den Autobahnen des Landes.“

„Strafversetzung“ gilt es ebenso zu stoppen wie illegale Kfz-Massenspeicherung

Tittel habe Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingereicht, über die das Landgericht entscheiden werde.
Unterdessen sei auch Herbert Trimbach, der bisherige Leiter der Polizeiabteilung im Landesinnenministerium in Potsdam, vor Gericht gezogen: Er habe die vorläufige Einstellung der hochproblematischen Kfz-Massenspeicherung empfohlen und sei sodann in den für Wahlen zuständigen Sachbereich versetzt worden. „Dass mundtot gemacht wird, wer kritisch nachfragt oder Rechtsbrüche kritisiert, hat bei einigen Polizeien leider Tradition, das kenne ich aus Schleswig-Holstein“, so Dr. Patrick Breyers Kommentar. Der Innenexperte und Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland fordert: „Diese Strafversetzung gilt es ebenso zu stoppen wie die illegale Kfz-Massenspeicherung selbst.“

Weitere Informationen zum Thema:

PIRATEN, 27.06.2019
AMTSGERICHT WILL NICHT ÜBER BRANDENBURGS KFZ-MASSENSPEICHERUNG ENTSCHEIDEN

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg

datensicherheit.de, 06.06.2019
Vorratsdatenspeicherung: eco kritisiert Justizministerpläne

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen

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Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg https://www.datensicherheit.de/kennzeichenscanner-klage-totalerfassung-brandenburg https://www.datensicherheit.de/kennzeichenscanner-klage-totalerfassung-brandenburg#respond Thu, 13 Jun 2019 14:12:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=32967 Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht

[datensicherheit.de, 13.06.2019] Die Piratenpartei meldet am 13. juni 2016, dass sie „die jüngst bekannt gewordene Praxis Brandenburgs, wahllos jeden Autofahrer auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern“ vor Gericht zu stoppen beabsichtigt. Das Brandenburger Parteimitglied Marko Tittel hat demnach einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht.

Kennzeichenscanner in Brandenburg offenbar seit Jahren im Aufzeichnungsmodus

„Entgegen öffentlicher Versprechen, automatisierte Kennzeichenscanner nur zur Suche nach Fahndungsausschreibungen einzusetzen, speichern die Kennzeichenscanner in Brandenburg offenbar seit Jahren rund um die Uhr jeden Autofahrer im Dauerbetrieb (Aufzeichnungsmodus)“, erläutert der Bürgerrechtler und Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer.

Totalerfassung jedes Autofahrers unverhältnismäßig und rechtswidrig

Die Totalerfassung jedes Autofahrers „ins Blaue hinein“ sei eine völlig „unverhältnismäßige und rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahme“. Sie setze uns einem „permanenten Überwachungsdruck“ aus. Dr. Breyer betont: „Dabei geht es niemanden etwas an, wer wann wohin gefahren ist.“

Klage betroffener Autofahrer soll ermöglicht werden

Die Piratenpartei enttarnt nach eigenen Angaben im Internet die offiziell geheim gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner, „damit betroffene Autofahrer klagen können“. Im Mai 2019 sei bereits aufgedeckt worden, dass auch die Polizei in Bayern zeitweise jeden Autofahrer auf Vorrat speichere.

Weitere Informationen zum Thema:

dejure.org
Rechtsprechung  VerfG Brandenburg, 19.03.2021 – VfGBbg 62/19

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos / Laut Piratenpartei Deutschland hat die bayerische Polizei seit 2018 mehrfach jeden Autofahrer gespeichert

PIRATEN
KENNZEICHENSCANNER

datensicherheit.de, 06.06.2019
Vorratsdatenspeicherung: eco kritisiert Justizministerpläne

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen

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