Mogelpackung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 01 Sep 2025 14:03:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale Hamburg klagt wegen Mogelpackung https://www.datensicherheit.de/milka-schokolade-verbraucherzentrale-hamburg-klage-mogelpackung https://www.datensicherheit.de/milka-schokolade-verbraucherzentrale-hamburg-klage-mogelpackung#respond Mon, 01 Sep 2025 14:02:07 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49914 Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) moniert, dass Mondelez Füllmengen von Schokoladentafeln ohne deutlich sichtbaren Hinweis reduziert

[datensicherheit.de, 01.09.2025] Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (vzhh) meldet, dass beim Landgericht Bremen Klage gegen die Mondelez Deutschland GmbH eingereicht wurde. Hintergrund ist demnach die Reduzierung der Füllmenge bei Schokoladentafeln der Marke „Milka“, ohne dass Verbraucher ausreichend darauf hingewiesen wurden. Statt der über Jahrzehnte üblichen 100 Gramm enthielten viele Sorten nur noch 90 Gramm Schokolade.

vzhh-mondelez-milka-schokoladentafeln-100g-90g

Abbildung: vzhh

„Mogelpackungsliste / Shrinkflation“ – Beispiel „Milka Trauben-Nuss“: Vergleich 100g-Tafel vs. 90g-Tafel

Verbraucher kaufen „Milka“-Schokolade seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung…

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen die Schokolade von Milka seit vielen Jahren in der gewohnten Verpackung und gehen davon aus, dass sich die Füllmenge nicht verändert hat. Doch sie werden getäuscht, weil etliche Sorten nur noch 90 Gramm zum gleichen oder gar höheren Preis enthalten“, erläutert Armin Valet von der vzhh.

  • Nur die direkte Gegenüberstellung von alter und neuer Schokoladentafel zeige, wie irreführend das Vorgehen von Mondelez sei: „Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden.“

Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle: Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe nun zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, sei aber leicht zu übersehen und werde häufig von den Verkaufskartons im Supermarktregal verdeckt.

Bereits erfolgreiches Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Upfield

„Ein winziger Zahlenaufdruck, der zudem noch von Kartonlaschen verborgen wird, reicht nicht aus!“, betont Valet. Wer weniger Ware in gleicher Verpackung anbietet, müsse klar und unübersehbar darauf hinweisen.

  • Wie berechtigt diese Forderung sei, habe sich bereits im erfolgreichen Verfahren der vzhh gegen das Unternehmen Upfield gezeigt.

„Der Anbieter hatte die Füllmenge seines Produkts ,Sanella’ reduziert, ohne die Verpackung anzupassen. Das Gericht verlangte einen deutlich sichtbaren aufklärenden Hinweis über die geänderte Füllmenge (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2024, Az. 406 HKO 121/22).“

Verbraucherschützer: Politik muss klare Regeln schaffen!

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich verbindliche Vorgaben zu schrumpfenden Packungsinhalten zu machen!“, so Valet. Hersteller sollten verpflichtet werden, Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate mit einem Warnhinweis zu versehen.

  • Außerdem müsse die Packungsgröße mit dem Inhalt kleiner werden. „Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke immer wieder schamlos aus.“

In den vergangenen Jahren seien viele hundert Beschwerden zu den „Tricksereien des Lebensmittelkonzerns“ bei der vzhh eingegangen. „,Milka’-Produkte waren bereits mehrfach ,Mogelpackung des Monats’. Die ,Tuc Bake Rolls’ von Mondelez wurden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sogar zur ,Mogelpackung des Jahres’ gewählt“, berichtet Valet.

Verbraucher können auf Online-„Mogelpackungsliste“ recherchieren

Mit der sogenannten Mogelpackungsliste der vzhh auf den Spuren der „Shrinkflation“:

  • Mit der bundesweit einzigartigen „Mogelpackungsliste“ dokumentiere die vzhh seit Jahren versteckte Preiserhöhungen durch Füllmengenreduzierungen.

Verbraucher könnten dort nach betroffenen Produkten recherchieren und eigene Hinweise melden.

Weitere Informationen zum Thema:

Verbraucherzentrale Hamburg
Über uns: Von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zusatzstoffe in Lebensmitteln – wir bieten Informationen, Beratung, Vorträge sowie Publikationen zu (fast) allen Themen, die Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen. Wir unterstützen Ratsuchende bei der Durchsetzung ihrer Interessen in Fragen des privaten Konsums – kompetent und anbieterunabhängig.

Verbraucherzentrale Hamburg
Achtung, Mogelpackung / Alles wird teurer. Diesen Eindruck haben viele Menschen zurzeit, wenn sie an der Supermarktkasse stehen und ihren Einkauf bezahlen sollen. Aber es gibt noch eine andere Art, den Preis anzuheben – versteckte Preiserhöhungen oder auch „Shrinkflation“ genannt. Die Hersteller reduzieren einfach den Inhalt ihrer Produkte und der Preis im Supermarkt bleibt gleich.

Verbraucherzentrale Hamburg
Armin Valet

datensicherheit.de, 28.06.2024
Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen / Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

datensicherheit.de, 21.01.2019
Mogelpackung 2018: Chips eines bekannten Herstellers / Verbraucherzentrale kürt führende „Weniger-drin-Preis-gleich“-Trickser

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Verbrauchertäuschung: Verbraucherzentrale fordert Warnhinweise auf Mogelpackungen https://www.datensicherheit.de/verbrauchertaeuschung-verbraucherzentrale-forderung-warnhinweis-mogelpackungen https://www.datensicherheit.de/verbrauchertaeuschung-verbraucherzentrale-forderung-warnhinweis-mogelpackungen#respond Fri, 28 Jun 2024 07:31:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=44965 Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hamburg fordern besseren Schutz vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt

[datensicherheit.de, 28.06.2024] „Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm statt 500 Gramm Inhalt oder ein Orangensaft wird vom Fruchtsaft zum Fruchtnektar mit Zuckerwasser – bei gleichbleibendem oder sogar steigendem Preis.“ Solche sogenannten Mogelpackungen fänden sich immer häufiger im Supermarkt. Für Verbraucher seien diese versteckten Preiserhöhungen auf den ersten Blick oft kaum zu erkennen. In Frankreich müssten nun Lebensmitteleinzelhändler ab dem 1. Juli 2024 solche Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. „Auch in Deutschland muss es endlich vorangehen!“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) fordern die Bundesregierung auf, „Mogelpackungen zu regulieren“.

Verbraucher sollten Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können

Verbraucher müssten Mogelpackungen beim Einkauf „auf einen Blick“ erkennen können. Produkte mit veränderten Zusammensetzungen oder niedrigerer Füllmenge bei gleichem oder höherem Preis sollten „für mindestens sechs Monate“ mit einem Warnhinweis versehen werden, fordert der vzbv. Aus Sicht des vzbv und der vzhh müsse die Bundesregierung Verbraucher besser vor versteckten Preiserhöhungen im Supermarkt schützen.

Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert Mogelpackungen

Die vzhh führt nach eigenen Angaben „seit vielen Jahren“ eine Liste mit Mogelpackungen. Im Jahr 2023 habe sie mit über 100 veröffentlichten Beispielen die bislang höchste Anzahl an Mogelpackungen registriert. Auch im Jahr 2024 zeichneten sich hohe Beschwerdezahlen ab. Unter den Mogelpackungen gebe es sowohl Beispiele für „Shrinkflation“ (Veränderung des Inhalts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis) als auch „Skimpflation“ (Austausch von hochwertigen Zutaten durch kostengünstigere Inhaltsstoffe).

Reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt Verbrauchern oft nicht direkt auf

„Viele Menschen bemerken nicht, wenn sie bei ihrem täglichen Einkauf zu einer Mogelpackung greifen. Eine reduzierte Inhaltsmenge bei gleichbleibendem Preis fällt oft nicht direkt auf. Noch schwieriger ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erkennen, wenn Hersteller hochwertige Zutaten durch minderwertige austauschen“, erläutert Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verärgerung der Kunden sei „riesig“.

Aufruf an Bundesregierung, der Verbrauchertäuschung einen Riegel vorzuschieben

In Zeiten hoher Lebensmittelpreise sparten einige Hersteller an Inhalt und Qualität und täuschten so Verbraucher, moniert der vzbv und fordert die Bundesregierung auf, dieser „Verbrauchertäuschung“ einen Riegel vorzuschieben. So habe zwar das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) in einem Eckpunktepapier im Juni 2023 angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Doch dieses Vorhaben liege seitdem in der Ressortabstimmung. Der vzbv und die vzhh fordern nun, „dass das BMUV das Thema Mogelpackungen endlich angeht und sich nicht nur auf Mogelpackungen mit geringem Inhalt bezieht, sondern alle Formen von Shrink- und Skimpflation berücksichtigt“. Die Bundesregierung müsse sich zudem auch auf EU-Ebene für eine gesetzliche Regulierung von Mogelpackungen einsetzen.

Regelungen zum Verbraucherschutz vor Mogelpackungen in Europa

In Ungarn (seit 1. März 2024) und in Frankreich (ab 1. Juli 2024) müssten Lebensmitteleinzelhändler Mogelpackungen durch einen Hinweis am Regal kennzeichnen. Aus Sicht des vzbv könne ein Hinweis am Regal nur eine Übergangslösung sein: Es müssten diejenigen in die Pflicht genommen werden, welche Mogelpackungen in Umlauf bringen – die Hersteller. In Frankreich könnten Verbraucher Mogelpackungen bei einer staatlichen Stelle melden. Der vzbv fordert demnach eine solche Meldestelle auch für Deutschland – aus Sicht des vzbv könne dafür dessen Web-Portal „Lebensmittelklarheit“ dienen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband
MOGELPACKUNGEN – VERBRAUCHERTÄUSCHUNG AUF DEN ZWEITEN BLICK / Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu Shrinkflation und Skimpflation

verbraucherzentrale Hamburg
Mogelpackung…

verbraucherzentrale
LEBENSMITTEL KLARHEIT / Portal für mehr Durchblick

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Mogelpackung 2018: Chips eines bekannten Herstellers https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-2018-chips-bekannter-herstellers https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-2018-chips-bekannter-herstellers#respond Mon, 21 Jan 2019 20:43:49 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29769 Verbraucherzentrale kürt führende „Weniger-drin-Preis-gleich“-Trickser

[datensicherheit.de, 21.01.2019] Eine mit Chips gefüllte Röhre eines bekannten Herstellers wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) zur »Mogelpackung des Jahres 2018« gekürt – bei einer Online-Umfrage habe mehr als die Hälfte von fast 40.000 Teilnehmern für dieses Produkt gestimmt, weil 2018 dessen Füllmenge „drastisch von 170 auf 100 Gramm gesenkt“ worden sei.

Chips-Röhre ging 2018 in Führung

„Noch nie war das Votum der Verbraucher so klar wie bei dieser Wahl der Mogelpackung des Jahres“, berichtet Armin Valet von der vzhh:
Dies sei ein „Denkzettel“, den der Hersteller „völlig zu Recht bekommen“ habe. Der versteckte Preisanstieg sei in diesem Fall „besonders krass, dreist umgesetzt und nicht der erste dieser Art“.

Mehr Müll fürs Geld…

Die neue Pappdose dieser bekannten Chips sei kaum kleiner als die alte und zusätzlich mit einem sogenannten Servier-Tray aus Plastik und Frischefolie bestückt. „Verbraucher bekommen weniger Chips, aber bezogen auf den Inhalt mehr Müll für ihr Geld“, folgert Valet.
Einige Händler, hätten den Preis für das Produkt zwar zwischenzeitlich etwas gesenkt, doch Verbraucher zahlten am Ende immer noch fast 50 Prozent mehr als zuvor. Diese Chips seien kein Einzelfall. Auch bei anderen Produktmarken dieses Herstellers seien in den vergangenen Jahren durch geringere Füllmengen versteckt die Preise erhöht worden.

Bessere Informationen für Verbraucher gefordert

Rein rechtlich könnten Verbraucherschützer gegen den „Weniger-drin-Preis-gleich“-Trick kaum etwas unternehmen. Während die Hersteller die Füllmenge reduzierten, legten die Händler laut Kartellrecht die Preise fest. „Am Ende waschen beide ihre Hände in Unschuld, und der Verbraucher zahlt die Zeche“, kritisiert Valet, der eine Online-Plattform fordert, auf der veränderte Füllmengen für Konsumenten vorab verpflichtend veröffentlicht werden müssten.
„Die Politik muss endlich handeln, um die Situation für Verbraucher zu verbessern und die Müllflut, die mit dem stetig schrumpfenden Inhalt der Verpackungen einhergeht, zu stoppen. Seit Jahren tut sich nichts.“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg
MOGELPACKUNG DES JAHRES / Die »Mogelpackung des Jahres 2018« ist…

datensicherheit.de, 03.07.2018
Kritik der Verbraucherzentrale: Versteckte Preiserhöhungen nach Rezepturänderungen

datensicherheit.de, 04.01.2018
Mogelpackung des Jahres 2017: Verbraucher haben die Wahl

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Vorgetäuschte Preisstabilität: Mogelpackung des Jahres 2014 gesucht https://www.datensicherheit.de/vorgetaeuschte-preisstabilitaet-mogelpackung-des-jahres-2014-gesucht https://www.datensicherheit.de/vorgetaeuschte-preisstabilitaet-mogelpackung-des-jahres-2014-gesucht#respond Mon, 15 Dec 2014 22:00:34 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=24604 Verbraucherzentrale Hamburg lässt online abstimmen

[datensicherheit.de, 15.12.2014] Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) führt 2014 erstmals die Wahl zur „Mogelpackung des Jahres“ durch. Fünf Produkte, mit denen Hersteller ihre Kunden in diesem Jahr besonders getäuscht haben, sind für diese wenig schmeichelhafte Auszeichnung nominiert.

Online-Abstimmung der Verbraucher

Bis 8. Januar 2015 können Verbraucher auf der Website der Verbraucherzentrale abstimmen, wer den Preis „Mogelpackung des Jahres“ erhalten soll.
Zur Wahl stehen nach vzhh-Angaben Windeln, ein Schokoriegel, eine Käsemarke, eine Gemüseportion und ein Haferkeks.

Tricksereien im Supermarkt

Die vzhh hat diese fünf Kandidaten aus zahlreichen Verbraucherbeschwerden im Jahr 2014 ausgewählt; vier tragen bereits den Titel „Mogelpackung des Monats“.
Die Anwärter für ihre neue Auszeichnung hätten Verbraucher entweder durch eine Reduzierung der Füllmenge oder zu viel Luft in der Verpackung verärgert, sagt Armin Valet, vzhh-Lebensmittelexperte. Mit der Auslobung des Preises soll gezielt auf die „Tricksereien im Supermarkt“ aufmerksam gemacht werden.

Vorgetäuschte Preisstabilität

Die vielen, täglich bei ihnen eingehenden Verbraucherbeschwerden zeigten, dass es auf Seiten der Anbieter fast schon zur Routine geworden sei, höhere Preise in immer kleineren oder luftigeren Packungen zu verstecken, um gegenüber der Kundschaft preisstabil zu erscheinen, so Valet.
Seit nunmehr zehn Jahren pflegen die Hamburger Verbraucherschützer eine bundesweit einzigartige „Mogelpackungs“-Liste mit versteckten Preiserhöhungen und küren seit 2013 zudem eine „Mogelpackung des Monats“, die auf der Website sowie auf der facebook-Seite der Organisation veröffentlicht wird.

Weitere Informationen zum Thema:

facebook
verbraucherzentrale Hamburg

verbraucherzentrale Hamburg
Gesucht: Mogelpackung des Jahres

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Mogelpackung der zweiten Generation vor allem bei Markenprodukten https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-der-zweiten-generation-vor-allem-bei-markenprodukten https://www.datensicherheit.de/mogelpackung-der-zweiten-generation-vor-allem-bei-markenprodukten#respond Thu, 02 Sep 2010 13:20:30 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=12946 Trick „Weniger drin – Preis gleich“ wiederholt angewendet

[datensicherheit.de, 02.09.2010] Zwei Trends bei „Mogelpackungen“ hat die verbraucherzentrale Hamburg ausgemacht:
„Noch weniger drin, aber immer noch der gleiche Preis“ und „Mehr drin, aber übermäßig teurer“ kennzeichnen demnach die neuesten Tricks der Anbieter von Alltagsprodukten. Schon seit fünf Jahren wird eine Liste mit versteckten Preiserhöhungen veröffentlicht, bei denen die Füllmenge verringert, der Preis aber nicht entsprechend reduziert wurde. Jetzt habe man gar die ersten Produkte im Handel entdeckt, bei denen der Trick „Weniger drin – Preis gleich“ wiederholt angewendet worden sei – so etwa bei einer Packung Chips, deren Füllmenge innerhalb von vier Jahren von 200 Gramm über 170 Gramm auf aktuell 165 Gramm abgesenkt worden sei. Der Packungspreis sei aber entweder gleich geblieben oder bei etlichen Händlern sogar noch angestiegen, so dass sich die Preiserhöhung effektiv auf bis zu 52 Prozent belaufen könne. Armin Valet von der verbraucherzentrale Hamburg spricht von der „Mogelpackung der zweiten Generation“ – vor allem Markenprodukte fielen auf.
Dann gebe es noch eine weitere Neuheit aus der „Trickkiste“ in Form von Produkten, bei denen die Füllmenge zwar erhöht werde, der Preis dazu aber überproportional steige. So gebe es aktuell etwa ein mit „Neu + 20% mehr Inhalt“ beworbenes Spülmittel in 600-Milliliter-Packungen statt wie bisher mit 500 Millilitern – allerdings entspreche die Preiserhöhung 62 Prozent.
Listen mit Produkt-Beispielen finden sich auf der Website der verbraucherzentrale Hamburg.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Hamburg, 02.09.2010
Mogelpackung 2.0 / Neue Tricks bei versteckten Preiserhöhungen

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