Nachfolge – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 14 Nov 2011 17:18:56 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 ELENA-Nachfolge: Einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung geplant https://www.datensicherheit.de/elena-nachfolge-einfacheres-und-unbuerokratisches-meldeverfahren-in-der-sozialversicherung-geplant https://www.datensicherheit.de/elena-nachfolge-einfacheres-und-unbuerokratisches-meldeverfahren-in-der-sozialversicherung-geplant#respond Sat, 01 Oct 2011 20:01:27 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15839 Peter Schaar begrüßt Löschung aller „ELENA“-Daten und Aufhebung der Meldepflicht für Arbeitgeber

[datensicherheit.de, 01.10.2011] Peter Schaar begrüßt, dass das Gesetz die unverzügliche Löschung aller im Zusammenhang mit dem „ELENA“-Verfahren entstandenen Daten vorsieht und die Meldepflicht der Arbeitgeber aufhebt. In der Datenbank seien bereits mehr als 700 Millionen Datensätze gespeichert. Den Löschprozess werde er begleiten und den von ihm treuhänderisch verwalteten Datenbank-Hauptschlüssel, mit dem bislang die Verschlüsselung der „ELENA“-Datenbank sichergestellt wurde, unverzüglich nach Inkrafttreten des Gesetzes löschen.
Das „ELENA“-Verfahren, bei dem Arbeitgeber seit Januar 2010 Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Speicherstelle übermittelt hatten, war von der Bundesregierung im Juli 2011 wegen der nicht ausreichenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur gestoppt worden.
Zur Ankündigung der Bundesregierung, nun ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung entwickeln zu wollen, erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass auch bei einem etwaigen neuen Verfahren der Datenschutz gewährleistet sein müsse. Dabei dürfe es keine Abstriche geben. Wichtig sei ihm insbesondere, den Umfang der personenbezogenen Daten so gering wie möglich zu halten – eine Datenspeicherung auf Vorrat dürfe es nicht geben. Von zentraler Bedeutung sei auch, dass die Betroffenen soweit wie möglich die Kontrolle über ihre Daten behielten und dass Auskunfts- und Berichtigungsansprüche von Anfang an gewährleistet würden.
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für ein Nachfolgeverfahren seien den nachfolgenden Eckpunkten zu entnehmen:

  1. Erforderlichkeit und Datensparsamkeit
    Im Sinne der Datensparsamkeit sollte der Umfang der personenbezogenen
    Daten so gering wie möglich bleiben. Das Verfahren sollte so gestaltet
    werden, dass nur die für den konkreten Zweck erforderlichen Daten
    erhoben und anlassbezogen verarbeitet werden. Zu vermeiden sei auch,
    dass Daten von Personen gesammelt würden, die das System mit an
    Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nutzen würden (also keine
    Vorratsspeicherung).
  2. Einkommensbegriff vereinheitlichen – Daten reduzieren
    Die Vielfalt der im Sozialrecht verwendeten Einkommensbegriffe habe eine
    hohe Komplexität der Verfahrensanforderungen zur Folge und mache
    umfangreiche einkommensrelevante Angaben erforderlich. Im Interesse des
    Bürokratieabbaus und der Datensparsamkeit sollten diese
    Einkommensbegriffe mit dem Ziel ihrer Reduzierung und Vereinheitlichung
    überprüft werden.
  3. Strikte Zweckbindung
    Die im Rahmen des Verfahrens erhobenen und verarbeiteten Daten müssten
    einer strikten Zweckbindung unterworfen werden. Ihre Verwendung sei
    durch eine spezialgesetzliche Regelung auf die Sozialbehörden zu
    beschränken. Diese Zweckbindung sei technisch und organisatorisch
    abzusichern.
  4. Datenverarbeitung unter Kontrolle der Betroffenen
    Es sollte angestrebt werden, dass die Betroffenen soweit wie möglich die
    Kontrolle über ihre Daten behielten.
  5. IT-Sicherheit
    Die zur Absicherung der personenbezogenen Daten zu treffenden
    technischen und organisatorischen Maßnahmen müssten der hohen
    Sensibilität der Sozialdaten entsprechen und sich am Stand der Technik
    orientieren, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen eindeutige
    Identifizierung aller Verfahrensbeteiligten, Verschlüsselung und
    Protokollierung. Soweit Daten an zentraler Stelle zusammengeführt werden
    sollten, müssten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für
    Telekommunikationsdaten berücksichtigt werden.
  6. Verfahren bürgerfreundlich gestalten
    Das Verfahren sei so bürgerfreundlich wie möglich zu gestalten. Dazu
    gehöre, dass eine Antragstellung des Bürgers einfach,
    datenschutz-/-sicherheitsgerecht und zügig erfolgen könne. Dazu gehöre
    auch, dass für den Bürger transparent werde, welche Daten über ihn
    gespeichert, übermittelt und genutzt werden und zu welchem Zweck dies
    geschieht.
  7. Auskunftsanspruch der Bürger realisieren
    Die Rechte der Betroffenen (insbesondere Auskunfts- und
    Berichtigungsansprüche) seien zu gewährleisten. Entsprechende
    Vorkehrungen müssten bereits in der Verfahrenskonzeption berücksichtigt
    werden.
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Warum es häufig in der Kommunikation zwischen Vorgänger und Nachfolger klemmt https://www.datensicherheit.de/warum-es-haeufig-in-der-kommunikation-zwischen-vorgaenger-und-nachfolger-klemmt https://www.datensicherheit.de/warum-es-haeufig-in-der-kommunikation-zwischen-vorgaenger-und-nachfolger-klemmt#respond Fri, 18 Sep 2009 16:33:21 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=7040 Erfolgreiche Übergabeprozesse erfordern neue Sichtweisen

[datensicherheit.de, 18.09.2009] Eigentlich ist zum Thema „Nachfolgeregelung im Mittelstand“ schon so viel Richtiges und Wichtiges – wenn nicht alles – gesagt und geschrieben worden. Warum nur ist und bleibt es ein leidiges Dauerthema und volkswirtschaftliches Problem?
Ein Kaiser Lothar I. (795-855) zugeschriebener Spruch, „Tempora mutantur, nos et mutamur in illis“ („Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns in ihnen“ auf Latein) bringt das Kernproblem auf den Punkt – die Zeiten und „wir“, also das jeweilige Unternehmen und die beteiligten Personen, ändern sich ständig; erst recht im 21. Jahrhundert!
Oft aber scheint es, als würde man sich dem Problem der Nachfolgeregelung mit der Wahrnehmung vergangener Dekaden nähern. So, als ob man zu einem Zeitpunkt „X“ alles anhalten könnte und der übergabereife Betrieb – so, wie ihn der Vorgänger in langen Jahren geprägt hat – unverändert in die treuen Hände des Nachfolgers gelangt und so dann auch unverändert fortgeführt wird. Ein naiver Trugschluss!
Eine Entscheidung zur Übergabe an einen Nachfolger ist eben immer eine „Ent-Scheidung“ – und Scheiden tut weh! Am Tag der endgültigen Übergabe ist das Unternehmen nicht mehr dasselbe wie am Vortag – und morgen wird es schon wieder anders sein, selbst wenn die übrige Belegschaft, die Produktionsprozesse und Zusammensetzungen von Materialien gleich bleiben.
Ein erfolgreiches Unternehmen ist ein Betrieb, also eine Struktur, in der Betriebsamkeit herrscht, kommuniziert und informiert wird. Die zu übergebene „Firma“ ist halt mehr als nur der im Handelsregister offiziell eingetragene Name eines Unternehmens; sie ist auch ein soziokulturelles System, ein IKT-Netzwerk. Wer also eine Nachfolge nur als juristisches oder finanzierungstechnisches Problem begreift, lässt die Menschen außen vor. Die Menschen gehören aber in den Mittelpunkt der Betrachtungen – nicht nur Vorgänger und Nachfolger, sondern auch Belegschaft, Kunden, Lieferanten, Anwohner usw.
Wer eine Nachfolge erfolgreich angehen will, der sollte einen Perspektivwechsel wagen und über eine extern moderierte Analyse den mentalen Sprung heraus aus der Trivialität, hinein in die Komplexität machen. Wer den Hauch einer Ahnung erlangen möchte, was „Komplexität“ im Kontext von Übergabeprozessen bedeutet, sollte sich von der Fokussierung auf die reine KMU-Nachfolgeregelung lösen und sich einen geweiteten Blick auf die Aspekte einer Weitergabe in Institutionen und zwischen Personen gönnen.

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Foto: GTIV e.V.

Dr. Breuers ganzheitlicher Blick auf Aspekte einer Weitergabe in Institutionen und zwischen Personen

Zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Übergabeprozesse hat Dr. Franz Breuer as Buch Vorgänger und Nachfolger – Weitergabe in institutionellen und persönlichen Bezügen verfasst, das 2009 in erster Auflage beim Verlag „Vandenhoeck & Ruprecht“ erschienen ist.
Dr. Franz Breuer ist Professor am Psychologischen Institut III – Pädagogische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Organisationspsychologie – der Universität Münster. Er wirft einen Blick auf strukturell ähnliche Züge und Muster von Übergaben auch in anderen Kontexten und Situationen, in denen es um Wechsel und Übergänge zwischen Personen und Objekten mit Identitätspotenzial, also um die Weitergabe „persönlicher Objekte“ geht. Beim Transfer eines Elements aus einer solchen Person-Objekt-Koppelung werden für die beteiligten Parteien grundsätzliche existenzielle Fragen aufgeworfen und sollten wechselseitig kommuniziert werden: Einerseits etwa „Was bleibt von mir?“ und andererseits „Wie sehr bin ich von Vergangenem bestimmt – kann ich mich eigenständig verwirklichen?“ Dr. Breuer hat mit seinem Buch erstmals eine umfassende und empirisch fundierte Theorie zu diesem Thema entwickelt. Die Vielfalt der besprochenen Bereiche und Beispiele zeigt, dass wir alle irgendwie und irgendwann in Transferprozesse verwickelt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

MittelstandsWiki, 09.08.2009
Unternehmensnachfolge im Mittelstand / Ohne geregelte Übergabe droht die Pleite

DHI, 13.05.2009
Studie über Generationswechsel im Thüringer Handwerk des ifh Göttingen

Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen, 09.11.2006
Mittelstand in Deutschland – Statutsbericht der Studie „MIND“

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