Piraten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 27 Oct 2022 16:09:24 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Quick Freeze: Entwurf des Bundesjustizministeriums erfährt Zustimmung und Nachbesserungswünsche https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-entwurf-bundesjustizministeriumt-zustimmung-nachbesserungswuensche https://www.datensicherheit.de/quick-freeze-entwurf-bundesjustizministeriumt-zustimmung-nachbesserungswuensche#respond Thu, 27 Oct 2022 16:09:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42524 Bürgerrechtler nehmen Stellung zur Vorratsdatenspeicherung-Alternative per Quick Freeze

[datensicherheit.de, 27.10.2022] Digitalcourage sieht nach eigenen Angaben das sogenannten Quick Freeze als Chance an und begrüßt den betreffenden Vorschlag des Bundesjustizministers. Auch die Piratenpartei befürwortet den „Quick Freeze“-Entwurf des Bundesjustizministeriums. Damit soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, die jahrzehntelange Debatte zur Vorratsdatenspeicherung zu beenden und den Strafverfolgungsbehörden endlich ein rechtsstaatliches Instrument an die Hand zu geben.

Von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu Quick Freeze

Schon seit langer Zeit arbeiten Bürgerrechtler für die Abkehr von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Dieser Erfolg beruhe auf viel langfristiger Arbeit der Zivilgesellschaft. Seit 2002 kämpft Digitalcourage (damals FoeBuD) gegen die Vorratsdatenspeicherung – mit einer ganzen Reihe von Großdemonstrationen unter dem Motto „Freiheit statt Angst“, mit Argumenten, Aufklärung, Kreativität und vielen Aktionen, mit einer ganz breiten Bewegung von Bündnispartnern.

Digitalcourage war bereits an der Verfassungsklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beteiligt, die 2010 erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum ersten Mal zu Fall gebracht hat und führen den Kampf der Zivilgesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung seit nunmehr zwanzig Jahren.

Im Februar 2018 wurde eine aktuell laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) von Digitalcourage vom Bundesverfassungsgericht angenommen: Mehr als 37.000 Menschen haben die Klage mitunterzeichnet und über zwanzig prominente Mitbeschwerdeführer unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage u.a. der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der ex-Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, der Europaabgeordnete Patrick Breyer und der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall.

Quick Freeze als Erfolg der Zivilgesellschaft

Digitalcourage meldet indes dazu noch Nachbesserungsbedarf an, lobt aber, dass damit „endlich die Chance für einen ernsthaften Dialog“ geschaffen wird. Digitalcourage zeigt sich jedoch besorgt über die „uneinsichtige Position der Bundesinnenministerin Nancy Faeser“ und fordert, dass diese die „überholte Idee Vorratsdatenspeicherung“ endlich aufgibt: „Nancy Faeser steckt noch in alten ideologischen Grabenkämpfen fest, während andere schon aufeinander zugehen, um an einer Lösung zu arbeiten“, kommentiert Konstantin Macher von Digitalcourage.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag schaffe Bundesjustizminister Marco Buschmann die Möglichkeit, die Vorratsdatenspeicherung „endgültig zu beerdigen“ und liefere damit endlich die „Chance auf eine rechtsstaatliche Lösung“ – dies sei ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft und ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Akteuren, welche sich „seit vielen Jahren immer wieder vehement gegen Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben“.

Jetzt komme es darauf an, dass Bundesinnenministerin Faeser ihre radikale Position – „die rückwärtsgewandte Forderung nach einer IP-Vorratsdatenspeicherung“ – aufgibt. „Diejenigen die bockig immer noch eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen fordern – und damit eine anlasslose Massenüberwachung – verhindern mit ihren Maximalforderungen eine konstruktive Lösung aus ideologischen Gründen”, betont Julia Witte von Digitalcourage.

Auch bei Quick Freeze noch Nachbesserungen nötig

Eine vorläufige Analyse von Digitalcourage zeige aber auch, dass das Gesetz noch Nachbesserungsbedarf habe: „Dazu gehört, dass es Schutzmaßnahmen braucht, um einem Missbrauch der Instrumente und einer Ausweitung vorzubeugen.“ Das Gesetz müsse explizit festschreiben, dass keine neue Speicherpflicht für Internet-Serviceprovider entsteht: Provider dürften nicht durch eine „Quick Freeze“-Anordnung dazu verpflichtet werden, Daten zu speichern, welche sie sonst im laufenden Betrieb gar nicht erheben würden.

Digitalcourage sieht auch Risiken darin, „den Verzicht auf eine Mindestspeicherfrist nur in der Begründung des Gesetzes zu erwähnen, statt das im Gesetz zu verankern“. Dies lade zu einer späteren Einführung einer grundsätzlichen Mindestspeicherfrist für Provider ein. Eine vorgeschriebene Mindestspeicherfrist müsse aber ausgeschlossen werden, um Akzeptanz für das „Quick Freeze“-Verfahrung sicherzustellen.

Digitalcourage wird demnach die Verhandlungen zum Gesetzesentwurf begleiten, „damit sich in den Details kein fauler Kompromiss versteckt“.

Auch Piratenpartei befürworten Quick Freeze

Auch die Piratenpartei hat Stellung zu dem am 25. Oktober 2022 von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Gesetzesentwurf zum sogenannten „Quick Freeze“-Verfahren genommen: „Dieser Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang zu speichern, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können.“

Dieses „Einfrieren“ der Daten solle dabei nur durch die Anordnung eines Richters möglich sein. Danach habe die Ermittlungsbehörde maximal einen Monat Zeit, einen Richterbeschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten zur Auswertung zu erhalten und zu nutzen.

Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, befürwortet nach eigenen Angaben diesen Entwurf: „Im Gegensatz zu der geforderten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Innenministerin Faeser, stellt das ,Quick Freeze’-Verfahren einen tatsächlich sinnvollen Mechanismus dar.“ Mit dieser Methode würden die Behörden die Metadaten eines Verdächtigen vom Provider im Verdachtsfall lediglich kurzzeitig aufbewahren lassen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff darauf erhalten. „Damit wird jede solche Speicherung klar und begründet dokumentiert. Eine anlasslose Massenüberwachung, wie im Ursprungswunsch von Nancy Faeser, wäre somit nicht gegeben“, so Bechen.

Quick Freeze funktioniert, wenn Telekommunikations-Anbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten

Mit dieser Methode werde die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da bei Telekommunikations-Dienstleistern aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandene und künftige Verkehrsdaten gesichert werden dürften. Damit das „Quick Freeze“-Modell funktionieren kann, müssten Telekommunikations-Anbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten.

„Dies tun sie teilweise aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen ohnehin. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin Telekommunikationsanbieter, die keine Speicherung der Verkehrsdaten vornehmen, nicht zu dieser gezwungen werden.“ Zudem wäre eine neue anlasslose Speicherpflicht nicht mit dem Koalitionsvertrag der „Ampel“ vereinbar.

Daher befürwortet die Piratenpartei Deutschland den Entwurf Buschmanns und warnt „dringlichst“ davor, Bundesinnenministerin Faesers Drängen auf eine anlasslose Massenüberwachung nachzugeben.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesministerium der Justiz, 25.10.2022
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten in der Strafprozessordnung

PATRICK BREYER
Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

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Patientendaten: Bundesregierung plant Weiterleitung https://www.datensicherheit.de/patientendaten-bundesregierung-plant-weiterleitung https://www.datensicherheit.de/patientendaten-bundesregierung-plant-weiterleitung#respond Sun, 03 Nov 2019 18:24:36 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35096 Anja Hirschel warnt vor „gläsernem Patienten“ und Ausverkauf an zentrales Forschungszentrum

[datensicherheit.de, 03.11.2019] Laut einer Stellungnahme der Piratenpartei Deutschland soll bereits am 7. November 2019 das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht demnach, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen – so sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Telemedizin gestärkt werden. Als „besonders brisant“ bezeichnet indes die Piratenpartei, dass dieses Gesetz zusätzlich vorsehe, „die persönlichen Daten aller gesetzlich Versicherten an den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzuleiten“.

Pseudo-Pseudonymisierung der Patientendaten befürchtet

Unter § 303b „Datenzusammenführung und -übermittlung“ im Antrag zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch werde konkret gefordert,

  1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,
  2. Angaben zum Versicherungsverhältnis,
  3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a und 302,
  4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und
  5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern

an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle weiterzuleiten.
Dieser wiederum übermittele die Daten (ohne das Versichertenkennzeichen) an ein Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datensätze sollten mit einer Arbeitsnummer gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden könnte. „Allerdings soll eine Liste beigefügt werden, welche diese Arbeitsnummern wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet“, warnt die Piratenpartei.

Ausverkauf der Patientendaten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinzunehmen

Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in § 303d) werde zudem ermächtigt, Anträge auf Datennutzung zu prüfen, die Daten zugänglich zu machen und „das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren“.
Anja Hirschel, Stadträtin in Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei, kommentiert: „Es ist zu befürchten, dass die höchst persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett schutzlos sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen Interessen. Es ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu begründen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf unserer Daten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinnehmen dürfen.“

Widerspruchsrecht bei Weiterleitung der Patientendaten offenbar nicht vorgesehen

Auf technische Details wie Verschlüsselung usw. werde nicht eingegangen. Deren Klärung obliege dem Spitzenverband selbst. „Das Nähere zur technischen Ausgestaltung der Datenübermittlung nach Satz 1 vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den nach § 303a Absatz 1 Satz 2 bestimmten Stellen spätestens bis zum 31. Dezember 2021.“ Ein Widerspruchsrecht werde ebenso nicht erwähnt – dies wäre aber dringend erforderlich.
Beim Vergleich dieses Gesetzesentwurfs mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG), beschlossen 2013, fällt laut Piratenpartei auf: „Das Krebsregister hält die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschließlich dazu, die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern. Es dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme möglich.“

Weitere Informationen zum Thema:

bundesgesundheitsministerium.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung / Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)

datensicherheit.de, 26.09.2019
Leistungsschutzrecht: Piratenpartei fordert Experiment zu stoppen

datensicherheit.de, 03.12.2012
Datenschutzexperte Christian Volkmer warnt vor Datensammelwut der Krankenkassen

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twitter: Datenmissbrauch zur Personalisierung von Werbung https://www.datensicherheit.de/twitter-datenmissbrauch-personalisierung-werbung https://www.datensicherheit.de/twitter-datenmissbrauch-personalisierung-werbung#respond Fri, 11 Oct 2019 21:05:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34863 Piratenpartei fordert erneuert Recht auf Anonymität bei Online-Diensten

[datensicherheit.de, 11.10.2019] Die Piratenpartei Deutschland geht in einer aktuellen Stellungnahme auf einen Vorfall beim Kurznachrichtendienst twitter ein: Dieser habe eingeräumt, dass von Nutzern angegebene Telefonnummern und E-Mail-Adressen für die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), eigentlich zur Absicherung ihres Accounts gedacht, missbräuchlich zur Personalisierung von Werbung verwendet worden seien. Schon vor gut einem Monat – ebenfalls anlässlich eines Datenschutzvorfalls mit 2FA-Telefonnummern bei facebook – hat die Piratenpartei nach eigenen Angaben bereits datensparsamere Alternativen zur anonymen Nutzung von Online-Diensten gefordert.

Verbreitete Unsitte, dass Nutzer unentwegt zur Angabe ihrer Mobilfunknummer aufgefordert werden

„Es ist nicht nur bei Twitter eine verbreitete Unsitte, dass Nutzer unentwegt aufgefordert werden, ihre Handynummer anzugeben. Das ist oft bei neuen Verträgen eine Voraussetzung dafür, diese überhaupt aktivieren zu können. Dass hier das Vertrauen der Nutzer, die sich eigentlich mehr Sicherheit für ihre Account-Daten versprachen, quasi ins Gegenteil verkehrt wurde, muss Konsequenzen haben“, fordert Frank Herrmann, Themenbeauftragter „Datenschutz“ der Piratenpartei Deutschland. Diese erwartet demnach nun, „dass twitter die betroffenen Nutzer zeitnah über den Vorfall informiert“.

U2F-Security-Tokens als sichere und datenschutzfreundliche Lösung

Da mittlerweile viele Nutzer überwiegend Smartphones verwendeten, um auf Social-Media-Dienste zuzugreifen, sei der Sicherheitsgewinn einer über dasselbe Gerät empfangenen SMS-Authentifizierung „fragwürdig“. Separate, über USB oder NFC mit dem Endgerät kommunizierende U2F-Security-Tokens stellten indes „eine sicherere und datenschutzfreundlichere Lösung“ dar.

Ähnliche Problematik mit neuer EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2

Eine ähnliche Problematik besteht laut Piratenpartei mit der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, die Banktransaktionen besser absichern soll: Viele Banken setzten dabei derzeit vor allem auf das mTAN-Verfahren, bei dem die Kunden TANs per SMS erhalten. „Realitätsfern ist dabei, dass Online-Banking und der Empfang SMS-TAN auf dem gleichen Gerät aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind, der Hinweis dazu aber meist tief in den Allgmeinen Geschäftsbedingungen versteckt ist.“ So verstießen Smartphone-Nutzer, „die nur ein einzelnes Gerät für das Online-Banking benutzen, regelmäßig gegen die Bedingungen der Banken, und müssen im Missbrauchsfall damit rechnen, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben“. Auch hierbei gebe es beispielsweise Chip-TAN Verfahren, die einerseits sicherer seien, andererseits aber auch die Weitergabe der Handynummer an die Bank überflüssig machten.

Weitere Informationen zum Thema:

PIRATEN, 05.09.2019
Facebook-Datenpanne / PIRATEN FORDERN RECHT AUF ANONYMITÄT BEI ONLINE-DIENSTEN

datensicherheit.de, 05.09.2019
facebook-Datenpanne: 419 Millionen Telefonnummern zugänglich / Piratenpartei Deutschland fordert Recht auf Anonymität bei Online-Diensten

datensicherheit.de, 04.01.2019
twitter-Vorfall: Umfang veröffentlichter Daten immens

datensicherheit.de, 16.03.2017
Hackerangriff auf twitter: Unbekannte missbrauchen Tausende Konten

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Verfassungsbeschwerde gegen KESY-PKW-Erfassung https://www.datensicherheit.de/verfassungsbeschwerde-gegen-kesy-pkw-erfassung https://www.datensicherheit.de/verfassungsbeschwerde-gegen-kesy-pkw-erfassung#respond Tue, 06 Aug 2019 15:59:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34069 Piratenpartei kritisiert flächendeckenden Einsatz auf der Autobahn in Brandenburg

[datensicherheit.de, 06.08.2019] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („KESY“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, „wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war“. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit sei ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstoße. Dennoch habe das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zugelassen, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ gewesen sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei, habe daraufhin das Landesverfassungsgericht eingeschaltet.

Mit KESY wohl kaum eine zufällige Erfassung

Ihm werde „wirksamer Rechtsschutz verwehrt“, schreibt Tittel in seiner eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert würden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei.
Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung könne die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchteten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern), heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) rechtfertigt KESY-Einsatz

Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist demnach, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten könnten Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.
Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder): Wegen wechselnder Tatfahrzeuge sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

KESY erfasst sämtliche Fahrzeuge, die an Scannern vorbeifahren

Brandenburgs Polizei betreibt laut Piratenpartei elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.
„Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbeifahren, werden von KESY aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert“, kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gebe. Für die Piratenpartei sei eine„verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel“.

Weitere Informationen zum Thema:

Patrick Breyer, 03.08.2019
Beschwerdeschrift Verfassungsbeschwerde von Marko Tittel

datensicherheit.de, 24.07.2019
Vorratsdatenspeicherung: Gefahr für persönliche Sicherheit

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen

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Frank Herrmann: Gesetzgeber sendet die falschen Signale https://www.datensicherheit.de/frank-herrmann-gesetzgeber-sendet-falsche-signale https://www.datensicherheit.de/frank-herrmann-gesetzgeber-sendet-falsche-signale#respond Sat, 29 Jun 2019 08:36:57 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33160 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU nachts im Bundestag verabschiedet

[datensicherheit.de, 29.06.2019] In der Nacht zum 28. Juni 2019 hat der Bundestag mit den Stimmen der „GroKo“ das „2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ zur Anpassung deutscher Gesetze an die DSGVO beschlossen. Frank Herrmann, Vorsitzender der PIRATEN NRW und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, übt Kritik: „Über ein Jahr zu spät, zu kompliziert und meistens zum Nachteil der Menschen im Land, so könnte man das über 600 Seiten umfassende Gesetzespaket in aller Kürze beschreiben.“

BSI als Zentralstelle IT-Sicherheit braucht Vertrauen und Transparenz

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch die Einschränkung der Auskunftsrechte Betroffener weiter abzuschotten, sei „genau die falsche Strategie“.
Für diese Zentralstelle für IT-Sicherheit seien Vertrauen und Transparenz wichtig. Herrmann: „Keine Mauern aus Schweigen!“

Haftung für Beachtung der Datenschutzpflichten bleibt

Herrmann kritisiert weiterhin: „Und dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt bisher zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtend eine Person für den Datenschutz beauftragen müssen, ist purer Populismus und ein vergiftetes Geschenk an die Unternehmer.“
Denn an der Verantwortlichkeit und auch an der Haftung für die Beachtung der Datenschutzpflichten ändere sich nichts – die blieben bei der verantwortlichen Stelle, beim Unternehmen. „Wenn jetzt die fachliche Beratung eingespart werden darf, werden Datenschutzverstöße ganz sicher nicht weniger werden“, so seine Warnung.

Kein Wort zur Videoüberwachung…

„Kein Wort verlieren CDU/CSU und SPD über den vor drei Monaten vom Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärten §4 Abs.1 BDSG zur Videoüberwachung“, so Herrmann. Hierzu wäre „wenigstens die Klarstellung der Gültigkeit europäischen Rechts und die Aussicht auf eine neue Regelung wichtig gewesen“.

Nutzung der Polizei-Digitalfunkgeräte vollständig überwacht

Ein „kaltes Erwachen“ gebe es für die Polizeigewerkschaften, denn durch das in Artikel 8 geänderte BDBOS-Gesetz seien es jetzt die Beamten selbst, welche durch die Nutzung ihrer Digitalfunkgeräte vollständig überwacht würden:
„Für 75 Tage darf jetzt gespeichert werden, wer, wann, mit wem und von wo kommuniziert hat.“ Die „Robocop“-Strategie der Innenminister in Bund und Ländern werde fortgesetzt – denn dass die Bilder der Bodycams in die Einsatzzentralen übertragen werden, sei nur noch eine technische Hürde.

Regelungen noch unübersichtlicher

Herrmanns Fazit: „Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit den jetzt beschlossenen weiteren Gesetzes-Änderungen der Schutz personenbezogener Daten in Deutschland weiter eingeschränkt wird und die Regelungen noch unübersichtlicher werden.“ Die Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern werde „klar missachtet“.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag
Bundestag stimmt zwei Gesetzen zum Datenschutzrecht zu

datensicherheit.de, 28.06.2019
Zweites Datenschutz-Anpassungsgesetz angenommen / Nach dem Bundestag jetzt der Bundesrat am Zug

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Bitdefender warnt vor Grusel-Spam zu Halloween 2011 https://www.datensicherheit.de/bitdefender-warnt-vor-grusel-spam-zu-halloween-2011 https://www.datensicherheit.de/bitdefender-warnt-vor-grusel-spam-zu-halloween-2011#respond Thu, 27 Oct 2011 20:41:48 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=16040 Spammer locken mit „Piraten-Software“ von Windows 7, Office 2010 & Co.

[datensicherheit.de, 27.10.2011] Am 31. Oktober 2011 ist wieder Halloween – doch in diesem Jahr klingeln Piraten nicht nur an der Haustüre, um Süßes abzugreifen, vielmehr geben raffinierte „Cyber-Gangster“ den PC-Usern pünktlich zum gruseligen Feiertag Saures…
Jedes Jahr lassen sich Spammer neue Tricks einfallen, um ahnungslose Anwender in die (Kosten-)Falle zu locken. Bitdefender hat nach eigenen Angaben jüngst eine Spam-Welle entdeckt, in deren E-Mails bekannte Software von unter anderem Microsoft (Windows 7, Office 2010 etc.), Adobe, Corel und Kaspersky vergünstigt – quasi als Piraten-Software – angeboten werde. Die Betrüger versprächen bis zu 40 Prozent Rabatt und hochwertige Programme in 15 verschiedenen Sprachen.
Die Bitdefender-Analysten entdeckten mehr als ein Dutzend Spam-Mails – thematisch verziert mit Kürbissen und Hexen – , in denen sogenannte „Rip-Offs“ von populären Software-Lösungen beworben würden. Für 40 Prozent des regulären Verkaufspreises seien die ansonsten recht kostspieligen Programme zu haben. Der E-Mail-Empfänger brauche nur einen Gutschein-Code auf einer verlinkten Website anzugeben – und selbstverständlich seine Kontodaten. Insgesamt würden mehr als 500 Produkte beworben. Teilweise könnten die Spammer tatsächlich Software-Lizenzen anbieten, die sie allerdings wiederum von anderen Nutzern, die die Original-Programme besitzen, mittels Lizenz-stehlenden Trojanern „geklaut“ hätten.
Gecrackte Programme zu erwerben habe neben der moralischen Verwerflichkeit nicht nur den Nachteil, dass man auf Spam-Fallen wie die aktuelle zu Halloween hereinfalle. Generell sollte von dem Kauf einer Piraten-Software Abstand genommen werden, da die jeweiligen Anbieter nicht die erforderlichen regelmäßigen Updates garantieren könnten, die der User benötigt, um vor aktuellen Sicherheitslücken geschützt zu sein, erläutert Catalin Cosoi, „Global Research Director“ bei Bitdefender.
Angriffe von Hackern, Spammern etc. zu Halloween seien ein Alle-Jahre-wieder-Phänomen. Im Jahr 2006 habe das „tanzende Skelett“ im Trend gelegen – User seien per Spam-Mail auf eine Website gelenkt worden, auf der ein Knochenmann sein Tänzchen vorgeführt habe. Gleichzeitig habe sich ein gefährlicher Backdoor-Trojaner auf dem PC installiert. Zu Halloween 2007 und 2008 seien Discount-Gutscheine per E-Mail beworben worden – und von 2009 bis einschließlich vergangenes Jahr hätten Cyber-Kriminelle versucht, durch raffinierte „Black-Hat-SEO-Tricks“ User auszuspähen und so ihren Profit zu machen…

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