Piratenpartei – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 28 Apr 2021 17:46:26 +0000 de-DE hourly 1 Automatisierte Nachrichten- und Chat-Kontrolle: Mehrheit gegen EU-Pläne https://www.datensicherheit.de/automatisierung-nachrichten-chat-kontrolle-mehrheit-gegenposition-eu-plaene https://www.datensicherheit.de/automatisierung-nachrichten-chat-kontrolle-mehrheit-gegenposition-eu-plaene#respond Wed, 28 Apr 2021 17:46:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39695 Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürgern aus zehn EU-Ländern

[datensicherheit.de, 28.04.2021] Mit 72 Prozent spricht sich nach aktuellen Erkenntnissen des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer ein Großteil der EU-Bürger gegen EU-Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle aus. Dies hat demnach eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürgern aus zehn EU-Ländern ergeben.

EU plant, gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten

Vorgeblich zur Suche nach möglicher Kinderpornographie plane die EU, die gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten und im Verdachtsfall Strafanzeige erstatten zu lassen – eine sogenannte Nachrichten- und Chat-Kontrolle).
Eine aktuell verhandelte EU-Übergangsverordnung solle Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten zunächst die Erlaubnis dafür erteilen; ein für Sommer 2021 angekündigter zweiter Gesetzentwurf der EU-Kommission solle dann alle Anbieter zur Chat-Kontrolle verpflichten und womöglich auch „Hintertüren“ für verschlüsselte Kommunikation verlangen. Der Entwurf der Übergangsverordnung werde zurzeit im Trilog-Verfahren der EU zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Der nächste Trilog finde am 29. April 2021 statt.

Repräsentative Meinungsumfrage in 10 EU-Ländern

Im Zuge einer repräsentativen Meinungsumfrage seien Bürger aus den Niederlanden, Polen, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Tschechien, Spanien, Schweden und Irland gefragt worden, „wie sie zur automatisierten Durchsuchung aller persönlichen elektronischen Mails und Nachrichten nach mutmaßlich verdächtigen Inhalten zur Suche nach kinderpornographischen Inhalten stehen“.
In Deutschland habe sich eine große Mehrheit von 69 Prozent der Befragten gegen die Chat-Kontrolle ausgesprochen, nur 19 Prozent seien dafür gewesen. „Im gesamteuropäischen Schnitt waren sogar 72 Prozent der Befragten dagegen und nur 18 Prozent unterstützen die EU-Pläne.“

Umfrageergebnis ein Aufschrei gegen EU-Plan der totalen Durchleuchtung privater Nachrichten

In Auftrag gegeben hatte diese Umfrage nach eigenen Angaben der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, welcher für die Grünen/EFA-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt. Er kommentiert: „Das Umfrageergebnis ist ein Aufschrei gegen die geplante totale Durchleuchtung privater Nachrichten mit fehleranfälliger Strafanzeige-Automatik.“ Selbst ernannte Kinderschützer hätten kein Recht, sich zum Sprachrohr junger Menschen aufzuschwingen, ohne sie jemals gefragt zu haben. Gerade die Antworten der jüngsten Umfrageteilnehmer zeigten, dass junge Menschen eine verdachtslose Durchsuchung ihrer Privatnachrichten strikt ablehnten (73% Ablehnung in der Altersgruppe 18-24).
Dr. Breyer warnt: „Die geplante Totaldurchleuchtung droht in der Tat Jugendlichen besonders zu schaden, weil selbst aufgenommene Nacktbilder (Sexting) dadurch in die falschen Hände geraten können und 40 Prozent der Ermittlungsverfahren aufgrund der Chat-Kontrolle Minderjährige ins Visier nehmen.“ EU-Innenkommissarin Johannson, EU-Regierungen und die EU-Parlamentsmehrheit müssten jetzt Konsequenzen ziehen und ihren beispiellosen Angriff auf das digitale Briefgeheimnis aufgeben. Anstelle von „Massenüberwachung ins Blaue hinein“ müssten Kinder online und offline gezielt geschützt werden durch verstärkte Prävention, öffentliche Aufklärung, Therapie- und Unterstützungsangebote sowie Abbau der Ermittlungsrückstände, fordert Dr. Breyer.

EU-Pläne zur Chat-Kontrolle laut Prof. Dr. Ninon Colneric verfassungswidrig

Einige US-Dienste wie „GMail“ und „Outlook.com“ durchsuchten bereits die private elektronische Post und Nachrichten aller Bürger automatisch nach vermeintlich verdächtigen Inhalten. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei würden wegen des unzuverlässigen Verfahrens in 86 Prozent der Fälle unschuldige Bürger angezeigt.
Kürzlich habe die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofes Prof. Dr. Ninon Colneric die Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chat-Kontrolle begutachtet und festgestellt, „dass die EU-Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen“ und die Grundrechte aller EU-Bürger auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzten.

Weitere Informationen zum Thema:

PIRATE PARTY
Results_public

THE GREENS/EFA / EUROPEAN PIRATES, April 2021
Legal opinioncommissioned by MEP Patrick Breyer,The Greens/EFAGroup in the European Parliament

Patrick Breyer
NACHRICHTEN- UND CHATKONTROLL / Die Abschaffung des Digitlaen Briefgeheimnisses

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Bundestagswahl 2021: Piratenpartei empfiehlt, Meldedaten-Weitergabe zu widersprechen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-piratenpartei-meldedaten https://www.datensicherheit.de/bundestagswahl-2021-piratenpartei-meldedaten#respond Sun, 25 Apr 2021 14:20:38 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39669 piratenpartei-formular-widerspruch-datenuebermittlung-meldeamt-200Jedem sei es möglich, der Weitergabe aktiv zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren) – dies sollte nun laut Piratenpartei so zeitnah wie möglich geschehen.]]> piratenpartei-formular-widerspruch-datenuebermittlung-meldeamt-200

Piratenpartei verweist auf Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren bei Meldeämtern

[datensicherheit.de, 25.04.2021] Die Piratenpartei Deutschland geht in einer aktuellen Stellungnahme auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 ein: Die Parteien ließen sich seit Jahren gerne die hinterlegten Meldedaten der Bürger von den Einwohnermeldeämtern geben. Das Ziel sei, darüber Wahlwerbung zu betreiben. „Diese Weitergabe der Daten ist den Ämtern gestattet und im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert. Für Parteien und Wählergruppen gilt nach wie vor das sogenannte ,Listenprivileg‘, das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten.“ Jedoch sei es jedem möglich, dieser Weitergabe aktiv zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren) – dies sollte nun „so zeitnah wie möglich geschehen“.

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Abbildung: Piratenpartei Deutschland


Formular der Piratenpartei
: „Widerspruch gegen Datenübermittlung“

Piratenpartei plädiert für Opt-In-Verfahren

Martin Kollien-Glaser, Wahlkampfkoordinator der Piratenpartei, kommentiert: „Ja, auch wir könnten von den Daten der Meldeämter im Wahlkampf profitieren, sofern wir eine Datenübermittlung beantragen. Wir halten es jedoch für nur fair und transparent, die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass sie dieser Übermittlung vergleichsweise einfach widersprechen können.“ Nach Auffassung der Piratenpartei wäre das Opt-In-Verfahren, also eine Weitergabe der Meldedaten nur mit expliziter Einwilligung, „ohnehin der bessere Weg“, so Kollien-Glaser.

Piratenpartei zum § 50 BMG – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Gemäß § 50 – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen des BMG dürfe die Meldebehörde „Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister“ geben. Vom Termin für die m Bundestagswahl zurückgerechnet dürften also Parteien bereits seit Ende März 2021 Meldeauskünfte erfragen. Ob und wie viele Auskünfte schon bei den Meldeämtern eingegangen sind, sei nicht bekannt.

Von der Piratenpartei bereitgestelltes Widerspruchsformular

Weiter heißt es demnach in § 50 Absatz 3 BMG, dass die betroffenen Personen das Recht hätten, der Datenübermittlung zu widersprechen. Hierfür reiche häufig ein formloser Brief an das jeweilige Meldeamt; viele stellten aber auch entsprechende Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich sei bei den Ämtern auch ein persönliches Vorsprechen möglich. Dies sollte jedoch in Zeiten der „Pandemie“ die letzte Option sein, seinen Widerspruch einzureichen. Es könne auch das von der Piratenpartei bereitgestellte Widerspruchsformular genutzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 25.03.2021
Kfz-Massenabgleich: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg erfolgreich

Piratenpartei
Widerspruch gegen Datenübermittlung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

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Kfz-Massenabgleich: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg erfolgreich https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg#respond Thu, 25 Mar 2021 20:31:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39458 piratenpartei-deutschland-warnung-kfz-scanMassenhafter Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten, verschwendet aber wertvolle Ressourcen.]]> piratenpartei-deutschland-warnung-kfz-scan

Piratenpartei Deutschland meldet Zwischenerfolg in der Auseinandersetzung um Vorratsdatenspeicherung von Kfz-Kennzeichen

[datensicherheit.de, 25.03.2021] Die Piratenpartei Deutschland meldet, dass im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, demnach einen Zwischenerfolg errungen hat. Das Landesverfassungsgericht habe die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) – laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt“.

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Abbildung: Piratenpartei Deutschland

Kfz-Massenabgleich: Zwischenerfolg der Piratenpartei in Brandenburg

Wahllose Kfz-Vorratsspeicherung schafft Gläsernen Autofahrer

Nun müsse das Landgericht entscheiden, „ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt“. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte seien sich sicher, „dass dies nicht der Fall ist“. Der Bundestag berate derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder forderten über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.
Kläger Tittel habe die Verfassungsgerichtsentscheidung begrüßt: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat.“ Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schaffe den Gläsernen Autofahrer und setze ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Tittel betont: „Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Dr. Patrick Breyer geht seit Jahren gerichtlich gegen massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vor

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgehend, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:
„Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.“

Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt

Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht laut Dr. Breyer „wie ein Krebsgeschwür“ immer weitere Kreise zu ziehen: „Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung – und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“
Brandenburgs Polizei betreibe elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur „Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten“ auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speicherten mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Das Bundesverfassungsgericht habe indes wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Massenabgleich durch Bundespolizei noch anhängig

Bayern etwa scanne an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat würden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98 Prozent der Treffermeldungen seien falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheide. In Baden-Württemberg seien 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst worden – „92 Prozent der Treffermeldungen waren falsch“. In Hessen seien 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen worden – „dort waren 93 Prozent der Treffermeldungen falsch“.
Noch nicht entschieden habe das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Breyer eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

Weitere Informationen zum Thema:

Piratenpartei Brandenburg, Marko Tittel
VERFASSUNGSGERICHT DES LANDES BRANDENBURG / Beschluss VfGBbg 62/19

datensicherheit.de, 22.01.2021
Auch Digitalcourage warnt vor Kfz-Kennzeichenerfassung / Digitalcourage sieht Regierungspläne vor Gericht scheitern

datensicherheit.de, 21.01.2021
Erneuert Kritik an geplantem Kfz-Massenabgleich / Bürgerrechtler Breyer kritisiert Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung fehleranfälliger Überwachungstechnik

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis / Amtsgericht Frankfurt (Oder) lässt Klage nicht zu

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg / Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht

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Neuer Personalausweis: Neues Datenschutz-Gutachten https://www.datensicherheit.de/neuer-personalausweis-datenschutz-gutachten https://www.datensicherheit.de/neuer-personalausweis-datenschutz-gutachten#respond Mon, 22 Mar 2021 14:05:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39407 netzwerk-datenschutzexpertise-biometrische-personenkennzeichenPiratenpartei moniert, dass kritische Stimmen zum neuen Personalausweis bis heute nicht erwünscht sind.]]> netzwerk-datenschutzexpertise-biometrische-personenkennzeichen

Im August 2021 kommt der neue Personalausweis mit gespeicherten Fingerabdrücken

[datensicherheit.de, 22.03.2021] Im August 2021 soll der neue Personalausweis kommen. Die Piratenpartei Deutschland weist abermals auf dessen Besonderheiten hin: „Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Personalausweise ausgegeben werden, wenn vorher von der jeweiligen Person Fingerabdrücke zur Speicherung auf dem Chip des Ausweises abgenommen wurden. Als digitale Fingerabdrücke sollen verpflichtend beide Zeigefinger erfasst werden.“ Zudem dürfe das Passbild ausschließlich digital erstellt und durch eine sichere Übermittlung an die Passbehörde gesendet werden. Bereits im April 2019 habe der Europaabgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, kritisiert, „dass mit diesem System die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und so das Vertrauen in den Staat erschüttert würde“. Die Piratenpartei moniert: „Doch kritische Stimmen waren und sind bis heute nicht erwünscht“.

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Abbildung: NETZWERK DATENSCHUTZEXPERTISE

Aktuelles Gutachten wirft neues Licht auf den Sachverhalt…

Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte beim neuen Personalausweis mangelhaft berücksichtigt

Ein aktuelles Gutachten des Netzwerkes Datenschutzexpertise werfe nun ein neues Licht auf den Sachverhalt. Es komme zu dem Schluss, dass die Grundsätze der Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte mangelhaft berücksichtigt worden seien.
So sei es völlig ausreichend, nur den Abdruck eines Fingers zu erfassen, dies müsse auch nicht zwangsläufig der Zeigefinger sein. Die Speicherung der Minutien (Hautrillen auf der Oberhaut) eines Ringfingers oder kleinen Fingers seien genauso geeignet.

Offensichtlich unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Pass- und Personalausweis-Register

Es werde vor allem darin eine Gefahr gesehen, dass bei der jetzigen Ausgestaltung ein unbegrenztes Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von deutschen Staatsbürgern im Pass- und Personalausweis-Register eingeräumt werde. Dies unterstreiche einmal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zentralregisters und nicht um den Schutz der Personendaten oder gar die Wahrung von Grundrechten gehe.
Noch dazu könnten bei zentraler Datenhaltung die biometrischen Daten beispielsweise durch Drittstaaten leicht abgegriffen und für eigene Zwecke missbraucht werden. Eine dezentrale Speicherung der Daten schütze demnach wesentlich besser vor Missbrauch – denn die Daten seien bereits auf dem Ausweis vorhanden und dies genüge völlig für den Zweck der Identifikation einer Person.

Piratenpartei warnt vor digitaler Entblößung der Bürger mit neuem Personalausweis

Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland, nimmt Stellung: „Dieses Gutachten ist mehr als genug Beweis dafür, dass hier eindeutig etwas schief läuft. Was die Bundesregierung durchsetzen will, kommt einem Überwachungswahn gleich. Das hat nichts mehr mit Datenschutz zu tun, sondern ist eine digitale Entblößung der Bürgerinnen und Bürger.“
Als Mitglied der Piratenpartei sei dies für ihn „untragbar“. Mit den Erkenntnissen aus dem Gutachten müsse der Staat hierbei dringend nachbessern, fordert Sobieski.

Weitere Informationen zum Thema:

NETZWERK DATENSCHUTZEXPERTISE, Thilo Weichert, 08.03.2021
Staatliche Identifizierung mit Fingerabdrücken und biometrischen Lichtbildern / Von der analogen Ermittlungsmethode zum globalen Personenkennzeichen

datensicherheit.de, 25.01.2021
Perso-Fingerabdruck-Pflicht: Bürgerrechtler kritisieren mangelhafte Transparenz / Gesetz vom November 2020 enthält generelle anlasslose Fingerabdruck-Speicherpflicht

datensicherheit.de, 28.11.2020
Fingerabdrücke im Personalausweis: Digitalcourage prüft rechtliche Schritte / Digitalcourage warnt vor Klassifikation aller Bürger als potenziell Tatverdächtige

Piratenpartei Deutschland, Martin, 04.04.2019
FINGERABDRUCKZWANG – SIND WIR ALLE VERBRECHER?

Europäische Kommission, Brüssel, 05.02.2019
Sicherheitsunion: Kommission begrüßt politische Einigung zur Schließung der Lücken zwischen den Informationssystemen

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Identifizierungszwang: Dr. Patrick Breyer fordert Stopp der unverantwortlichen Pläne https://www.datensicherheit.de/identifizierungszwang-dr-patrick-breyer-forderung-stopp-unverantwortlicher-plaene https://www.datensicherheit.de/identifizierungszwang-dr-patrick-breyer-forderung-stopp-unverantwortlicher-plaene#respond Wed, 03 Mar 2021 21:12:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39179 Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler hatte bereits gegen deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt

[datensicherheit.de, 03.03.2021] Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der am 1. März 2021 vorgestellte SPD-Wahlprogrammentwurf fordere eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift zur Benutzung von Messenger- und E-Mail-Diensten bzw. Sozialen Medien. Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter und Bürgerrechtler der Piratenpartei, geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf dieses Vorhaben ein und übt heftig Kritik. Er habe bereits vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen den deutschen Identifizierungszwang für Nutzer von Prepaid-Handykarten geklagt. Der Menschenrechtsgerichtshof habe die Vereinbarkeit mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung allerdings offen gelassen.

Identifizierungszwang – Angriff auf unsere Sicherheit im Netz

„Diese Angriffe auf unsere Sicherheit im Netz sind absolut unverantwortlich: Wie ständige Datenskandale zeigen, sind unsere Identität und Privatanschrift nicht sicher in den Händen von Facebook, Google und Co.“, betont Dr. Breyer.
Nur Anonymität im Netz schütze wirksam vor Datenklau und -verlust, Stalking und Identitätsdiebstahl, Doxxing und „Todeslisten“. Besonders unverzichtbar sei das Recht auf Anonymität im Netz zum Beispiel für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer.

Nur Anonymität verhindert Verfolgung und Benachteiligung – Identifizierungszwang bringt Gefährdete zum Verstummen

Sogenannte Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not verstummten ohne den Schutz der Anonymität, warnt der Bürgerrechtler. Nur Anonymität verhindere die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleiste den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen.
Dr. Breyer führt hierzu aus: „Deswegen hat sich auch das Europäische Parlament 2020 mit breiter Mehrheit zum Recht auf Anonymität bekannt. Dieses Recht muss im geplanten Digitale-Dienste-Gesetz ausdrücklich verankert werden.“

Weitere Informationen zum Thema:

Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy
TKG-Verfassungsbeschwerde

wikia.org
Who is harmed by a „Real Names“ policy?

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Erneuert Kritik an geplantem Kfz-Massenabgleich https://www.datensicherheit.de/patrick-breyer-erneuerung-kritik-planung-kfz-massenabgleich https://www.datensicherheit.de/patrick-breyer-erneuerung-kritik-planung-kfz-massenabgleich#respond Thu, 21 Jan 2021 20:25:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38732 piratenpartei-deutschland-warnung-kfz-scanBreyer: Bundesverfassungsgericht hat bereits wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.]]> piratenpartei-deutschland-warnung-kfz-scan

Bürgerrechtler Breyer kritisiert Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung fehleranfälliger Überwachungstechnik

[datensicherheit.de, 21.01.2021] Nach eigenen Angaben ist der Europaabgeordnete (Piratenpartei) und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgegangen – aktuell kritisiert er die „Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik“. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt. Seine Partei veröffentliche „geheim gehaltene Standorte der Kennzeichenscanner und eine Bauanleitung für ein Gerät zum Aufspüren solcher Anlagen“.

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Abbildung: Piratenpartei Deutschland

Kfz-Massenabgleich: Kritik und Warnung der Piratenpartei

Breyer warnt vor über 90 Prozent falschen Treffermeldungen

„Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren“, kommentiert Dr. Breyer.
Die permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung drohe „wie ein Krebsgeschwür“ immer weitere Kreise zu ziehen – heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung und übermorgen werde womöglich eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt…

Vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit geht laut Breyer verloren

Die vom Grundgesetz garantierte Handlungsfreiheit gehe verloren, „wo permanent aufgenommen und abgeglichen wird“, weil dadurch der Anschein einer permanenten Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt werde. Autofahrer wüssten eben nicht, ob ihr Kennzeichen im Fahndungsbestand verzeichnet sei und ob ihre Bewegungen gespeichert würden oder nicht – „was durchaus auch irrtümlich erfolgen kann“.
Der Europaabgeordnete warnt: „Wer jederzeit damit rechnen muss, dass sein gesamtes Fahrverhalten aufgezeichnet und nachvollzogen werden kann, der wird möglicherweise sein Bewegungsverhalten ändern. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“

Breyer zu den Aktivitäten in einigen Bundesländern

Bayern etwa scanne an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat würden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98 Prozent der Treffermeldungen seien falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheide. In Baden-Württemberg seien 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst worden: 92 Prozent der Treffermeldungen seien falsch gewesen. „In Hessen wurden 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen; dort waren 93 Prozent der Treffermeldungen falsch“, berichtet Dr. Breyer.
2008 habe das Bundesverfassungsgericht das hessische und ein schleswig-holsteinisches Gesetz zum Kfz-Massenabgleich für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt. Der schleswig-holsteinische Innenminister Lothar Hay habe daraufhin bekanntgegeben, er verzichte auf eine Neuregelung, denn das Kfz-Scanning binde Personal, das an anderen Stellen sinnvoller für operative Polizeiarbeit zum Schutze der Bürger eingesetzt werden könne.

Noch nicht entschieden: Breyers Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Massenabgleich der Bundespolizei

Noch nicht entschieden habe das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Breyer eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18). Außerdem unterstützt er nach eigenen Angaben „eine Klage gegen die Kennzeichenerfassung zur Geschwindigkeitsmessung in Niedersachsen“ („Section Control“).
Das umstrittene Verfahren des Kfz-Kennzeichenabgleichs stehe seit Jahren in der Kritik: In vielen Ländern seien über 90 Prozent der Treffermeldungen falsch. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, besonders etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

Nach Breyers Erkenntnissen geraten Millionen von Autofahrern in Verdacht

In Brandenburg klage ein Mitglied der Piratenpartei gegen die Praxis, aus Anlass wechselnder Fahndungsersuchen dauerhaft und verdachtslos die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Autofahrer aufzuzeichnen und monatelang auf Vorrat zu speichern. Dieser Fall liegt beim Landesverfassungsgericht.
In Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden würden mithilfe von Kennzeichenscannern schon heute sämtliche Fahrzeugbewegungen bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert. Polizei und Geheimdienste hätten europaweit über drei Millionen Kfz-Kennzeichen und in Deutschland fast eine Million Kfz-Kennzeichen notiert, „darunter Ausschreibungen zur Sicherstellung, zur Kontrolle, zur Befragung oder zur verdeckten (unbemerkten) Registrierung“.

Weitere Informationen zum Thema:

Patrick Breyer
SCHLAGWORT: KFZ-MASSENABGLEICH

PIRATENPARTEI Deutschland
KENNZEICHENSCANNER

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis / Amtsgericht Frankfurt (Oder) lässt Klage nicht zu

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen / Bundesverfassungsgericht stärkt Grundrechtsschutz und stellt Rechtssicherheit her

datensicherheit.de, 06.08.2019
Verfassungsbeschwerde gegen KESY-PKW-Erfassung / Piratenpartei kritisiert flächendeckenden Einsatz auf der Autobahn in Brandenburg

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Bestandsdatenauskunft: Warnung vor Internet-Surfspionage https://www.datensicherheit.de/bestandsdatenauskunft-warnung-internet-surfspionage https://www.datensicherheit.de/bestandsdatenauskunft-warnung-internet-surfspionage#respond Wed, 13 Jan 2021 19:32:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38641 MdEP Dr. Patrick Breyer kritisiert Gesetzentwurf zur Offenlegung von Bestandsdaten

[datensicherheit.de, 13.01.2021] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland vom 13. Januar 2021 sollte an diesem Tag im Bundestag ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform sogenannten Bestandsdatenauskunft beraten werden, welcher Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (d.h. des Surfverhaltens) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen solle. Das Bundesverfassungsgericht habe auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürger hin das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liege seither auf Eis.

Bestandsdatenauskunft könnte selbst intimste Informationen offenlegen

„Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben“, so Dr. Breyers Warnung.
Selbst höchste Amtsträger könne man mit so sensiblen Daten erpressen. „Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben“, so der MdEP.

Gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft nach Karlsruhe ziehen

Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem habe das Bundeskriminalamt (BKA) „schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht“. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollten, „ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen“.
Dr. Breyer hält nach eigenen Angaben den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für „verfassungswidrig“. Seine Verfassungsbeschwerde gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liege dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft möchte Dr. Breyer nach Karlsruhe ziehen.

Offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen

„Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt“, erläutert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Dies zeige erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen wolle, „um in unsere Privatsphäre vorzudringen“. Sie würden beobachten, „in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird“. Denn bisher scheine das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, „bei der immer wieder versucht wird, den Fuß auf die andere Seite zu setzen!“, kritisiert Alscher.

Bestandsdatenauskunft verletzt Informationelles Selbstbestimmungsrecht

  • Internet-Nutzungsdaten (Metadaten): „Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen.“ Mithilfe der IP-Adresse könne unsere Internetnutzung auch dann zurückverfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
  • Internet-Bestandsdaten: „Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.“ Die Gesetze zur sogenanntem Hasskriminalität und Bestandsdatenauskunft sähen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen könnten.

Die Koalition wolle mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit diesem Urteil habe das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil sei einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzer gefolgt (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese sei 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Dr. Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgern erhoben worden. Das Bundesverfassungsgericht habe das Urteil damit begründet, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das Informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

Weitere Informationen zum Thema:

heise online, 18.12.2020
Bestandsdaten: Regierungskoalition will mit IP-Adressen Schwarzarbeit bekämpfen / Die große Koalition hat sich auf ein „Reparaturgesetz“ geeinigt, mit dem sie die Regeln zur Bestandsdatenauskunft an Vorgaben aus Karlsruhe anpassen will

datensicherheit.de, 12.01.2021
TERREG: Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung angenommen / Dr. Patrick Breyer sieht Meinungs- sowie Pressefreiheit in Gefahr und fordert entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus

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TERREG: Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung angenommen https://www.datensicherheit.de/terreg-strei-eu-anti-terror-internetverordnung-annahme https://www.datensicherheit.de/terreg-strei-eu-anti-terror-internetverordnung-annahme#respond Tue, 12 Jan 2021 19:56:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38632 Dr. Patrick Breyer sieht Meinungs- sowie Pressefreiheit in Gefahr und fordert entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus

[datensicherheit.de, 12.01.2021] Laut einer aktuellen Meldung der Piratenpartei Deutschland hat der Innenausschuss des Europaparlaments (LIBE) am 11. Januar 2021 mehrheitlich der sogenannten TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zugestimmt. Ihr Europaabgeordneter, Dr. Patrick Breyer, und dessen Fraktion hätten gegen den Text gestimmt.

Terrorismus-Begriff bedenklich weitgefasst und missbrauchsanfällig

„Trotz wichtiger Teilerfolge wie der Verhinderung einer Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Upload-Filter, dem gesonderten Schutz von Journalismus, Kunst und Wissenschaft und einer Ausnahme für kleine und nichtkommerzielle Plattformen von der Ein-Stunden-Löschfrist, bedrohen die ultraschnellen grenzüberschreitenden Löschanordnungen ohne Richtervorbehalt die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz“, kommentiert Dr. Breyer.
Dass EU-Regierungen künftig in Deutschland direkt Webseiten löschen lassen könnten, könnte „politisch motivierter Internetzensur“ Tür und Tor öffnen – Dr. Breyer betont, dass der Terrorismus-Begriff „bedenklich weit und missbrauchsanfällig“ sei. Anti-Terror-Gesetze würden immer wieder für ganz andere Zwecke eingesetzt. Die Meinungsfreiheit in Europa werde so auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert.

EU-Anti-Terror-Internetverordnung könnte freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig einschränken

Leider drohten die grenzüberschreitenden Löschanordnungen Schule zu machen und sollten mit dem „Digital Services Act“ allgemein eingeführt werden. Entsprechend dem Gerichtsurteil zum verfassungswidrigen französischen AVIA-Gesetz dürfte auch diese beispiellose EU-Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.
Nichts sei wirkungsloser gegen Terrorismus als ein aufgehobenes Gesetz. Insgesamt sei unwahrscheinlich, dass diese Verordnung terroristische Anschläge verhindern werde. Um der Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen vorzubeugen, wäre es sinnvoller, legitime Missstände anzugehen und die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hass-Ideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren.

Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehlt

Schließlich sei die entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig, so Dr. Breyer. „Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt.“
Ausgerechnet die Pflicht zur Anzeige strafbarer terroristischer Veröffentlichungen fehle aber in dieser Verordnung, „weil den Regierungen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist – das ist skandalös.

Weitere Informationen zum Thema:

THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on addressing the dissemination of terrorist content online

Patrick Breyer. 19.11.2020
Französisches Gesetz über illegale Online-Inhalte für verfassungswidrig erklärt: Was die EU daraus lernen sollte

Patrick Breyer. 10.03.2020
Die geheimen Verhandlungen über den EU-Terrorfilter enthüllt / Der Stand der Dinge [Aktualisierung per 07.12.2020]

datensicherheit.de, 13.09.2020
EU: Dr. Patrick Breyer kritisiert verdachtslose Nachrichten-Durchleuchtung / EU-Kommission sollte besser Kinder schützen statt Bürger auszuspähen, fordert der MdEP

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Datenschutz als Basis für Freiheitsschutz https://www.datensicherheit.de/datenschutz-als-basis-fuer-freiheitsschutz https://www.datensicherheit.de/datenschutz-als-basis-fuer-freiheitsschutz#respond Tue, 28 Jan 2020 22:26:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35532 Frank Herrmann nimmt Stellung zum „Europäischen Datenschutztag 2020“

[datensicherheit.de, 28.01.2020] Zum „Europäischen Datenschutztag 2020“ mahnt die Piratenpartei die Verpflichtung von Parlament und Regierung in Bund und Ländern an, „die Grundfreiheiten der Menschen auch in der digitalen Welt zu schützen“. Dieser wurde im Jahr 2007 ins Leben gerufen, um an das erste Datenschutzabkommen europäischer Länder aus dem Jahre 1981 zu erinnern, das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“, auch „Konvention 108“ genannt. Der Schutz unserer Daten heute brauche dringend Sachverstand und Weitsicht, denn es gehe nicht nur um unsere Freiheit, sondern auch um die der nachfolgenden Generationen. Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN in NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz. Bemängelt: „Leider fehlt der Bundesregierung offenbar beides.“

Schon vor 39 Jahren Grundsätze erlaubter Datenverarbeitung festgeschrieben

Schon vor 39 Jahren seien die Grundsätze der erlaubten Datenverarbeitung, wie die Erforderlichkeit für die Datenerhebung, der Zweckbindungsgrundsatz oder der Informationsanspruch der Betroffenen definiert und festgeschrieben worden.
Die unterzeichnenden Staaten seien durch das Abkommen verpflichtet, die Rechte und Grundfreiheiten der Menschen in der digitalen Welt zu schützen.

Aufsichtsbehörden viel zu schwach ausgestattet

„Den Datenschutz und damit den Schutz der Persönlichkeit der Menschen zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben der staatlichen Organe, und sie versagen kläglich dabei“, kritisiert Herrmann.
Auch wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oft als „großer Wurf“ bezeichnet werde, so bleibe sie doch ein „zahnloser Tiger“, wenn die Grundsätze und Vorgaben nicht in weiteren Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden. Herrmann: „Selbst die Aufsichtsbehörden wurden und werden für die ihnen zugewiesenen Aufgaben viel zu schwach ausgestattet, und dieser Zustand ändert sich seit Jahrzehnten nicht.“

„privacy by design“ und „privacy by default“ oft nicht beachtet

Ob im Meldewesen, im Gesundheitssektor oder bei den Regeln für die Sicherheitsbehörden – die Grundsätze „privacy by design“ und „privacy by default“ würden zu oft als „Fremdworte“ angesehen und nicht beachtet.
„Stattdessen werden Bewegungsprofile und biometrische Daten zunächst von Reisenden und bald von uns allen in großen Datenbanken gespeichert und mit der vagen Hoffnung analysiert, Tatverdächtige einfacher auffinden zu können“, so Herrmann. Hiermit werde unsere Freiheit vermeintlicher Sicherheit geopfert.

Auch „Wildwuchs“ in der Wirtschaft müssen Grenzen gesetzt werden

Der Wille, Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen zu schützen, fehle auch im Umgang mit der Kontrolle und Bewertung von Geschäftsmodellen der Wirtschaft, die auf der Erhebung und Analyse unseres Nutzungsverhaltens digitaler Dienste basierten.
Dem hier existierenden „Wildwuchs“ müssten Grenzen gesetzt werden, denn schon heute sei nicht mehr gewährleistet, das Nutzer selbstbestimmte und nicht durch Algorithmen bestimmte Entscheidungen im Netz treffen könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

EUROPARAT, 28.01.1981
Details zum Vertrag-Nr.108 / Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

datensicherheit.de, 22.01.2020
Jahresauftakt 2020: Abermals sensible Daten in falschen Händen

datensicherheit.de, 20.12.2019
14. Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2020

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Dr. Patrick Breyer kritisiert Internet-Surfspionage https://www.datensicherheit.de/patrick-breyer-kritisiert-internet-surfspionage https://www.datensicherheit.de/patrick-breyer-kritisiert-internet-surfspionage#respond Sat, 04 Jan 2020 12:04:27 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35409 Ermittler und Geheimdienste könnten zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten

[datensicherheit.de, 04.01.2020] Die Piratenpartei Deutschland meldete zum Jahresende 2019, dass „ein Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Datenschutzverletzungen bei der sog. ,Bestandsdatenauskunft‘ enthüllt hat“ – daher fordert die Piratenpartei nach eigenen Angaben nun „den Stopp eines noch weiter gehenden Vorhabens der Bundesjustizministerin“: Unter dem Vorwand der „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sollen demnach Ermittler und Geheimdienste zukünftig Zugriff auf Surfverhalten und Passwörter von Internetnutzern erhalten.

Kritik an Datenauslieferung an ausländische Behörden

„Wie ein Geheimdienst kundschaftet das Bundeskriminalamt (BKA) mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig sind, und liefert diese Daten an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen“, kritisiert Dr. jur. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.

Zugriff auf Surfverhalten unverantwortlich

„Dass die Bundesjustizministerin die Macht des BKA nun nicht beschneiden, sondern ihm umgekehrt erstmal auch Zugriff auf unser Surfverhalten gewähren will, ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen“, so Dr. Breyer.

Weitere Informationen zum Thema:

piratenpartei.de (Wiki)
Bundes-PR/Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

datensicherheit.de, 15.04.2019
Dr. Patrick Breyer: Schwarzer Tag für das freie Internet und die europäische Demokratie

datensicherheit.de, 15.04.2019
Urheberrecht: EU-Rat hat final für umstrittene Reform gestimmt

datensicherheit.de, 08.04.2019
Anti-Terror-Schnellzensur: Unzählige Internetdienste gefährdet

datensicherheit.de, 05.04.2019
Künftig Pflicht: Fingerabdrücke für Personalausweise

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