Plattform Privatheit – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 08 Feb 2026 16:43:57 +0000 de hourly 1 Safer Internet Day 2026: Plattform Privatheit fordert verbesserten Datenschutz für Kinder https://www.datensicherheit.de/safer-internet-day-2026-plattform-privatheit-forderung-verbesserung-datenschutz-kinder Sun, 08 Feb 2026 23:20:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52384 Die „Plattform Privatheit“ nimmt den SID 2026 zum Anlass, Datenschutzverbesserungen für Kinder einzufordern und hierzu eigene konkrete Anregungen zu geben

[datensicherheit.de, 09.02.2026] Mit Blick auf den diesjährigen „Safer Internet Day“ (SID) am 10. Februar 2026 fordert die „Plattform Privatheit“ Datenschutzverbesserungen für Kinder und gibt konkrete Anregungen. In dieser vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderten Initiative untersuchen Experten „interdisziplinär, kritisch und unabhängig Fragestellungen zu Privatheit und Datenschutz in der digitalen Welt“. Die „Plattform Privatheit“ wird vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) und dem Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel koordiniert.

Kinder bei Nutzung von „Social Media“ und anderen digitalen Diensten besser schützen

Egal, ob z.B. „Instagram“ oder „Snapchat“ – Soziale Netzwerke sammeln personenbezogene Daten. Somit sind Kinder bei der Datenverarbeitung offensichtlich besonders gefährdet. Unter dem Begriff „Kind“ versteht das Unionsrecht nach Art. 1 der UN-Kinderrechtskonvention jede Person, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.

  • Fokussiert eher auf die unmittelbaren Effekte und Belohnungen digitaler Dienste, verstehen Minderjährige die langfristigen Nachteile der Dienstenutzung oft noch nicht.

Forscher der „Plattform Privatheit“ nehmen den SID 2026 zum Anlass, zu erklären, warum gerade Minderjährige im Zeitalter von Chatbots und Künstlicher Intelligenz (KI) besonders gefährdet sind – und präsentieren zudem Lösungsvorschläge, damit Kinder und Jugendliche im Internet, bei der Nutzung von „Social Media“ und anderen digitalen Diensten besser geschützt werden.

Sprachverarbeitende Systeme könnten Kinder zur bedenklichen Preisgabe von Informationen verleiten

Minderjährige unterschätzten oft, wie viele Daten bei der Nutzung von „Social Media“ und anderen digitalen Diensten unbemerkt über sie gesammelt würden. Aber auch die freiwillige Übermittlung privater Daten stelle ein Risiko dar:

  • Insbesondere sprachverarbeitende Systeme wie „ChatGPT“ verleiteten Kinder dazu, im Gespräch mit dem Dienst zahlreiche Informationen von sich preiszugeben.

„Je jünger die Kinder sind, umso eher bringen menschenähnliche Systeme sie dazu, ihnen zu vertrauen und ihnen infolgedessen im Gespräch äußerst private Details zu offenbaren“, kommentiert Prof. Dr. Nicole Krämer, Direktorin des „Research Center Trustworthy Data Science and Security“ an der Universität Duisburg-Essen über die Ergebnisse ihrer sozialpsychologischen Studien.

Kinder müssen erst noch Bewusstsein für Privatsphäre entwickeln

Wissen über Handlungsfolgen bilde sich bei Minderjährigen erst nach und nach heraus. Ihnen sei daher oft nicht klar, „dass aus den Daten, die sie preisgeben oder die durch die Beobachtung ihres Verhaltens entstehen, neue Daten über sie generiert werden, die ihr Bild von sich selbst und der Welt prägen, ihre sozialen Beziehungen beeinflussen und sogar Vorhersagen über ihr Verhalten ermöglichen“.

  • Hinzu komme, dass Minderjährige von ihren Eltern zunehmend stark überwacht würden. „Mehr und mehr werden Tracker, Smartwatches oder Videoüberwachung für Klein- und Schulkinder genutzt – und im Ausland auch bereits Anwendungen, die mittels KI fast die gesamte Kommunikation von Jugendlichen kontrollieren.“ Gerade für die prägende Phase der Kindheit sei es aber wichtig, ein Bewusstsein für die eigene Privatsphäre und den Schutz vor permanenter Überwachung zu entwickeln.

Minderjährige würden in der Regel ihre Rechte als „betroffene Person“, wie es im Datenschutzrecht heißt, noch nicht kennen. „Und selbst wenn sie ihnen bekannt wären, wären sie meist nicht in der Lage, sie wahrzunehmen.“ Aus diesen Gründen hätten diese einen besonderen Bedarf an Schutz und Fürsorge bei der Verarbeitung ihrer Daten und im Digitalen Raum.

DSGVO sollte vollumfänglich berücksichtigen: Kinder eben noch keine Erwachsenen

Die besondere Schutz- und Fürsorgepflicht des Gesetzgebers berücksichtige auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – allerdings nicht in allen notwendigen Aspekten. Sie stelle zwar in Erwägungsgrund 38 Satz 1 fest, dass Kinder „bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz (verdienen), da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind“.

  • Sie berücksichtige die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern jedoch nur in sechs Regelungen. In allen anderen Regelungen behandele die DSGVO Kinder wie Erwachsene und biete Kindern nur punktuell Schutz.

Es sei jedoch ein Gesamtkonzept erforderlich, welches den verantwortlichen Datenverarbeitern klare Regelungen an die Hand gebe, in welchen Situationen Kinderrechte mit welchen Rechtsfolgen berücksichtigt werden müssten. „Eine Verbesserung des Datenschutzes für Kinder ist zentral, um Kinder in einer digitalen Gesellschaft vor ungerechtfertigter und permanenter Überwachung zu schützen. Das Recht von Kindern auf Privatheit ist die Grundlage dafür, dass sie als zukünftige Bürgerinnen und Bürger frei und selbstbestimmt an Demokratie teilhaben“, betont Prof. Dr. Jessica Heesen, Medienethikerin an der Universität Tübingen.

Anregungen zum DSGVO-Upgrade im Interesse der Kinder

Ein Konzept zum effektiven Schutz von Minderjährigen müsse alle wesentlichen Situationen erfassen, in denen diese besonderen Risiken ausgesetzt sind und in denen ihre Möglichkeiten, Risiken zu erkennen, zu bewerten und sich gegen sie zu schützen, eingeschränkt sind.

Dabei seien auch die in der Praxis beschränkten Möglichkeiten ihrer Erziehungsberechtigten, sie zu schützen, zu berücksichtigen. „Für diese Situationen sind spezifische datenschutzrechtliche Regelungen erforderlich!“

Konkrete Vorschläge zur Ergänzung der DSGVO:

  • Die „Plattform Privatheit“ schließt sich den Vorschlägen zur Verbesserung der DSGVO an, die die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) erarbeitet hat.
  • Nach diesen solle die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Kindes für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen untersagen, einen Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erleichtern, wenn der Verantwortliche Daten eines Kindes verarbeitet und die Einwilligung eines Kindes in die Verarbeitung seiner Daten für automatisierte Entscheidungen ausschließen.
  • Die Verantwortlichen sollten bei der Gestaltung ihrer Verarbeitungssysteme einen besonderen Schutz der Rechte von Kindern vorsehen, ihre Systeme insbesondere für Kinder datenschutzfreundlich voreinstellen und in ihrer Datenschutzfolgenabschätzung in besonderer Weise die Risiken für Kindern berücksichtigen. Zu ergänzen seien diese Regelungen um konkrete Altersbegrenzungen vor allem für „Social Media“- und Spiele-Angebote sowie konkrete Vorgaben für funktionierende Altersverifikationssysteme.

Verbesserter Kinderdatenschutz stärkt sogar Marktposition europäischer KMU

Die vorgeschlagenen Schutzregelungen erforderten nur geringen Aufwand, würden aber den Datenschutz von Kindern deutlich verbessern. Diese Verbesserung sei mit den Vorgaben zum Online-Schutz Minderjähriger in Art. 28 „Digital Services Act“ und dem geplanten „Digital Fairness Act“ zu verbinden.

  • Sie wären ein wichtiger Beitrag für das Aufwachsen von Kindern zu mündigen Bürgern und für den Schutz der Demokratie.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und Sprecher der „Plattform Privatheit“, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, fordert hierzu: „Die Europäische Kommission muss ihre Vorschläge zur Reform der DSGVO um die gebotenen Schutzregelungen zum Datenschutz für Kinder ergänzen!“ Diese seien mindesten ebenso notwendig wie Erleichterungen für Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) – zumal sie die Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Europa eher stärkten als schwächten, weil die fehlenden Schutzregelungen für Kinder bisher vor allem Vorteile für US-amerikanische und chinesische Tech-Konzerne böten.

Weitere Informationen zum Thema:

Plattform Privatheit
Wer wir sind und was wir tun

Fraunhofer ISI Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI
gemeinsam | Zukunft | gestalten / Unsere Forschung – Das Fraunhofer ISI forscht als unabhängiger Vordenker für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft

UNIVERSITÄT KASSEL, Forschung
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)

UA RUHR, Research Center Trustworthy Data Science and Security
Psychology & Social Sciences / Prof. Nicole Krämer

EBERHARD KARLS UNIVERSITÄT TÜBINGEN, Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)
Prof. Dr. Jessica Heesen / Vorstand IZEW, Leitung der Forschungsgruppe Medienethik, Technikphilosophie & KI

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 20.11.2025
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20. November 2025: Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung

datenschutz.hessen.de
Der HBDI: Prof. Dr. Alexander Roßnagel

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Safer Internet Day 10.02.2026

datensicherheit.de, 07.02.2026
Safer Internet Day 2026: Gut 50.000 Jugendliche werden Umgang mit KI-Begleitern am 10. Februar 2026 diskutieren / Der diesjährige „Safer Internet Day“ stößt offenbar in ganz Deutschland auf große Resonanz: Mehr als 1.000 Schulen, Vereine, Bibliotheken, Unternehmen und Initiativen möchten sich mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen engagieren

datensicherheit.de, 07.02.2026
Safer Internet Day 2026: Digitale Achtsamkeit und Skepsis angesichts der KI-Dominanz geboten / Das diesjährige Thema „Intelligente Technologie, sichere Entscheidungen – Erkundung der sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von KI” unterstreicht die dringende Notwendigkeit neuer digitaler Kompetenzen bei Menschen jeden Alters

datensicherheit.de, 29.01.2026
Am Safer Internet Day 2026 DsiN-Talk zu Medienkompetenzen in der Schule / Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) lädt zu einer Hybridveranstaltung am 10. Februar 2026 ein

datensicherheit.de, 22.06.2020
Digitale Transformation: Deutschlands Schüler bleiben zurück / Neue Studie stellt Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems in Frage – Schüler weitgehend „digital inkompetent“ und Lehrpläne sowie Infrastruktur „mangelhaft“

datensicherheit.de, 30.07.2019
Data-Kids: Medienpädagogisches Angebot für Grundschulen überarbeitet / Bildungsangebot der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

datensicherheit.de, 01.07.2019
Digitalcourage: Datenschutz-Lexikon für Schüler als Neuauflage / „#Kids #digital #genial – Schütze dich und deine Daten“ stark nachgefragt

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Jahrestagung 2024 der Plattform Privatheit: Zum Freiheitsbegriff und digitalen Infrastrukturen https://www.datensicherheit.de/jahrestagung-2024-der-plattform-privatheit-zum-freiheitsbegriff-und-digitalen-infrastrukturen https://www.datensicherheit.de/jahrestagung-2024-der-plattform-privatheit-zum-freiheitsbegriff-und-digitalen-infrastrukturen#respond Tue, 30 Jul 2024 14:25:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45140 Freiheit in digitalen Infrastrukturen im Fokus am 17. und 18. Oktober 2024 in Berlin

[datensicherheit.de, 30.07.2024] Freiheit im Sinne der Abwehr ungerechtfertigter Machtausübung und Schutz vor -missbrauch ist offenkundig Voraussetzung für individuelle Selbstentfaltung und kollektive Selbstbestimmung. Sie soll durch verbriefte Grundrechte und die Demokratie gewährleistet werden – die Ausübung von Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissensfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Wahlfreiheit gilt es darüber zu ermöglichen und vor Diskriminierung zu schützen. Auch das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz personenbezogener Daten sind Voraussetzungen für Freiheit. Wie indes individuelle und kollektive Freiheit gelebt werden kann, ist abhängig von den gesellschaftlichen, technischen, ökonomischen und kulturellen Bedingungen, unter denen sie ausgeübt werden soll – in der modernen Welt sind für die Freiheitsausübung die gesellschaftlichen Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung. Die nach eigenen Angaben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Plattform Privatheit sollen Experten interdisziplinär, kritisch und unabhängig Fragestellungen zu Privatheit und Datenschutz in der digitalen Welt untersuchen. Koordiniert wird die Plattform Privatheit vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und dem Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung an der Universität Kassel. Als Vormerktermin für die Jahrestagung 2024 wurden nun der 17. und 18. Oktober 2024 benannt – an der Teilnahme Interessierte können sich bereits jetzt Plätze reservieren.

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Abbildung: Plattform Privatheit

„Freiheit in digitalen Infrastrukturen“: Einladung zur Jahrestagung 2024 der Plattform Privatheit

Jahreskonferenz 2024 nimmt Freiheit in den Fokus

9. Jahrestagung der Plattform Privatheit: „Freiheit in digitalen Infrastrukturen“
Donnerstag, 17. Oktober und Freitag, 18. Oktober 2024
Villa Elisabeth, Invalidenstraße 3 in 10115 Berlin
Anmeldung erforderlich (s.u.).

Als Keynote-Speaker z.B. habe der Jurist Max Schrems (noyb) zugesagt, welcher unter dem Motto „Pay or Okay“ u.a. über die Finanzierung von Inhalten im Spannungsfeld zwischen gewünschtem Zugang zu Informationen, legitimem Interesse an einer fairen Vergütung für „Content Creation“ und ebenso legitimem Interesse an Privatheit und Anonymität sprechen werde. Auch die Informatikerin und Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Dr. h.c. Marit Hansen sowie die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. phil. Ingrid Schneider, Universität Hamburg, werden demnach Keynotes halten. Hendrik Kafsack, EU-Korrespondent der Frankfurter Allgemeine Zeitung, stehe zur Moderation bereit.

Was ist Freiheit? Was schützt sie, was schränkt sie ein? Und welche Rolle spielen digitale Infrastrukturen für unsere Freiheit? …

Diese und weiterführende Fragen sollen auf der diesjährigen interdisziplinären Konferenz der Plattform Privatheit mit Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutier werden. In der modernen Welt seien digitale Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung für die Ausübung von Freiheit: Diese könnten Freiheit gewähren, aber auch gefährden. Vor allem die Infrastrukturnetze und -plattformen von Google, Apple, Meta, Amazon und Microsoft böten Leistungen, welche derzeit Grundlagen für digitale Freiheitsausübung seien. Generative große Sprachmodelle wie „ChatGPT“ entwickelten sich gerade zu einer weiteren digitalen Infrastruktur.

Aber auch die Anbieter „alter“ Infrastrukturen wie Automobilhersteller, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter oder Bahnbetreiber bauten digitale Infrastrukturen auf, ohne die ihre Leistungen nicht mehr genutzt werden könnten. Der Staat errichte ebenfalls neue digitale Infrastrukturen wie Bürgerkonten und elektronische Zugänge zur Verwaltung. Alle diese beispielhaft genannten digitalen Infrastrukturen veränderten Machtgefüge und Freiheitsspielräume.

Dieselben Infrastrukturen, welche Freiheit und Demokratie zu unterstützen vermögen, sind potenziell auch ihre Gefährder

„Die großen digitalen Infrastrukturen sind global und durchdringen überall auf der Welt in intensiver Weise das (digitale) Leben. Ihre Marktanteile sind monopolartig und ihre Anbieter haben den mit Abstand höchsten Marktwert aller Unternehmen weltweit.“ Für diese ungeheure ökonomische Macht gebe es vor allem zwei Gründe: Zum einen seien ihre Angebote für das digitale Leben hilfreich und verführerisch und zum anderen seien sie vermeintlich „kostenlos“ – die Abhängigkeit von ihnen sei somit hoch und werde immer höher.

Diese ökonomischen Erfolge erzielten sie vor allem durch die Verarbeitung der Daten ihrer Nutzer. Mit deren Hilfe erstellten sie Personenprofile, verkauften ihre Aufmerksamkeit, steuerten ihre Informationen und beeinflussten ihr Denken – bisher noch insbesondere für Konsumwahl und Kundenbindung, potenziell aber auch für andere Verhaltensformen wie z.B. Wahlentscheidungen. Zahlreiche weitere Techniken der Verhaltensmanipulation wie z.B. „Dark Patterns“ stünden zur Verfügung. Dieselben Infrastrukturen, welche Freiheit und Demokratie unterstützen könnten, entwickelten sich gleichsam zu ihren Gefährdern.

Freiheit in Gefahr: Anbieter globaler digitaler Infrastrukturen wollen eigene Rechtsordnung weltweit durchsetzen

Die Anbieter globaler digitaler Infrastrukturen ignorierten vielfach die demokratischen Entscheidungen in Europa oder Deutschland. Sie legten ihrem Handeln eigene Regeln zugrunde, welche den europäischen oder nationalen Regelungen widersprächen. „Sie wollen ihre eigene Rechtsordnung – verkleidet als Vertragsbedingungen – weltweit durchsetzen.“

Die Europäische Union (EU) habe neue Regelungen geschaffen, um Gefahren durch die globalen digitalen Infrastrukturen einzuschränken und deren Macht zu begrenzen. Vor allem die Digitale-Dienste-Verordnung, die Digitale-Markt-Verordnung und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hätten Regelungen geschaffen, um die Freiheit des Individuums zu schützen, die Voraussetzungen eines funktionierenden Marktes zu erhalten und demokratisch festgelegte Regeln des Zusammenlebens durchzusetzen. „Ob diese Regelungen ausreichen, um die verfolgten Ziele zu erreichen, muss sich erst noch erweisen.“ Sie seien jedenfalls sinnvolle erste Schritte zur Freiheitssicherung und Machtbegrenzung.

Weitere Informationen zum Thema und Anmeldung:

Plattform Privatheit
Jahreskonferenz 2024 / 9. Jahrestagung der Plattform Privatheit: Freiheit in digitalen Infrastrukturen

Plattform Privatheit
Anmeldung zur Jahrestagung am 17.-18. Oktober 2024

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