Recht auf Vergessen – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 04 Jun 2014 16:03:30 +0000 de hourly 1 vzbv: Datenschutz auf europäischer Ebene stärken https://www.datensicherheit.de/vzbv-deutschland-eu-datenschutz-verordnung https://www.datensicherheit.de/vzbv-deutschland-eu-datenschutz-verordnung#respond Wed, 04 Jun 2014 14:01:32 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23803 Europäische Justiz- und Innenminister verhandeln über EU-Datenschutzverordnung

[datensicherheit.de, 04.06.2014] Die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten tagen ab morgen (05.06.2014)  erneut zur geplanten europaweiten Datenschutzverordnung. Für die deutsche Verhandlungsführung zuständig ist das Bundesinnenministerium. Die konkreten Positionen der Bundesregierung sind nach Auskunft des vzbv allerdings nicht eindeutig. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sehe auch nach zwei Verhandlungsjahren noch Gesprächsbedarf. Dagegen habe sich Bundesjustizminister Heiko Maas in den letzten Wochen durchweg positiv zur Verordnung geäußert.

„Deutschland muss sich für eine verbraucherfreundliche Datenschutzverordnung in Europa stark machen“, fordert Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Insbesondere das „Recht auf Vergessen“ von Daten im Internet, klare Informationsregeln bei Datenmissbrauch oder gar Diebstahl sowie beim Handel mit Adressdaten seien wichtig für den Schutz der Verbraucher.

Nachdem sich das EU-Parlament bereits im März auf eine Position bei der Datenschutz-Verordnung verständigt hatte, steht nun die abschließende Positionierung des Rates aus. Erst dann können die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat beginnen. Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen erneut, wie dringend notwendig ein modernisierter, einheitlicher Rechtsrahmen zum Datenschutz in Europa ist.

EuGH-Urteil zum Recht auf Löschung

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai diesen Jahres haben Verbraucher das Recht, ihre persönlichen Daten aus den Ergebnislisten von Internet-Suchmaschinen löschen zu lassen, wenn diese beispielsweise nicht mehr relevant oder veraltet sind. Außerdem stellten die Richter fest, dass im konkreten Fall die Google-Suche unter das europäische Datenschutzrecht fällt. Dennoch sei eine europaweite Neuregelung unerlässlich, so Helga Springeneer: „Die seit 1995 geltende europäische Datenschutzrichtlinie setzt nur Mindeststandards und wird in jedem europäischen Land unterschiedlich streng umgesetzt. Somit herrscht trotz des EuGH-Urteils weiter Rechtsunsicherheit, die dringend behoben werden muss.“

Datendiebstahl bei E-Bay

Erst kürzlich verschafften sich Hacker Zugriff auf die Kontodaten von 145 Millionen Kunden des Onlinehändlers eBay. Betroffen waren persönliche Daten und das verschlüsselte Passwort der Kunden, nicht jedoch Kreditkarteninformationen und andere für den Zahlungsverkehr relevanten Daten. eBay hatte seine Kunden erst Monate später informiert.

Rechtlich zu beanstanden ist dieses späte Vorgehen nicht. Eine Meldepflicht gibt es derzeit nur für Telekommunikationsunternehmen oder aber bei Missbrauch beziehungsweise Diebstahl sensibler Daten, wie Kreditkarteninformationen. Das EU-Parlament will das nun mit der neuen Datenschutzverordnung ändern. Demnach sollen Unternehmen bei Datenmissbrauch unverzüglich informieren und Verbrauchern Empfehlungen geben, was im Missbrauchsfall zu tun wäre.

Evaluation des Bundesdatenschutzgesetzes

Die Bundesregierung muss in diesem Jahr gegenüber dem Bundestag die Regelungen zum Adresshandel und zur Werbung evaluieren, die 2009 im Bundesdatenschutzgesetzt novelliert wurden. Der vzbv kommt zu dem Ergebnis, dass es Nachbesserungsbedarf gibt. Aus Verbrauchersicht kritisch bleibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass bestimmte Angebote und Dienste im Internet an eine Werbeeinwilligung gekoppelt sind. Der vzbv fordert auch hier eine europäische Regelung innerhalb der neuen Datenschutzverordnung zum besseren Schutz der Verbraucher.

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BITKOM zum EuGH-Urteil zu Suchmaschinen https://www.datensicherheit.de/bitkom-eugh-urteil-suchmaschinen https://www.datensicherheit.de/bitkom-eugh-urteil-suchmaschinen#respond Tue, 13 May 2014 15:09:47 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23727 EuGH verschärft nach Ansicht des Verbande das Spannungsverhältnis zwischen informationeller Selbstbestimmung und Informationsfreiheit

[datensicherheit.de, 13.05.2014] Der Hightech-Verband BITKOM sieht das heutige EuGH-Urteil zum so genannten „Recht auf Vergessen“ kritisch. „Das Urteil führt zu mehr Rechtsunsicherheit. Einerseits soll weiterhin die Presse- und Meinungsfreiheit gelten, auch das Recht auf Informationsfreiheit wird groß geschrieben. Andererseits werden diese grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Internet nunmehr durch den EuGH eingeschränkt, indem bestimmte Informationen von Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden dürfen“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das Urteil erzeugt eine inkonsistente und widersprüchliche Rechtslage.“ So dürfen auch künftig die Betreiber von Webseiten, wie zum Beispiel Verlage, personenbezogene Informationen gegen den Willen der Betroffenen gemäß den Regeln des Persönlichkeits- und Presserechts veröffentlichen. Gleichzeitig ist es nunmehr den Betreibern von Suchmaschinen in bestimmten Fällen verboten, auf solche Berichte hinzuweisen, wenn die dort genannten Personen dies verlangen.

Im vorliegenden Fall sollte Google in seinen Suchergebnissen den Link zum Online-Archiv einer Zeitung löschen, in der Ende der 90er Jahre über eine Zwangsversteigerung berichtet wurde. Der Kläger wollte verhindern, dass bei der Suche nach seinem Namen dieser Link auftaucht. Die Löschung im Online-Archiv wurde von dem Betreiber der Webseite mit Verweis auf die Pressefreiheit erfolgreich abgelehnt. „Jetzt Suchmaschinen heranzuziehen, um legale Veröffentlichungen zu verstecken und nur noch mit großem Aufwand auffindbar zu machen, ist nicht nachvollziehbar“, sagte Rohleder. „Für Online-Medien gelten Meinungs- und Pressefreiheit. Suchmaschinen machen diese Informationen für eine breite Öffentlichkeit auffindbar. Faktisch bedeutet das Urteil eine Einschränkung der Informationsfreiheit für jeden Einzelnen. Das Spannungsverhältnis zwischen informationeller Selbstbestimmung und Informationsfreiheit muss künftig klarer und für alle verständlich geregelt werden.“

Rohleder: „Informationsfreiheit bestimmt sich in der digitalen Welt primär danach, inwieweit verfügbare Informationen praktisch auffindbar sind. Dabei sind Suchmaschinen das entscheidende Werkzeug. Es ist eine der wesentlichen Errungenschaften des Internet, Informationen frei zugänglich machen. Das will der EuGH nun teilweise rückgängig machen.“

Im Ergebnis führt das Urteil aus Sicht des BITKOM zu großer Rechtsunsicherheit für Suchmaschinenbetreiber. Rohleder: „Die Richter lassen offen, in welchen Fällen Ergebnisse gelöscht werden müssen. Würde man das Urteil konsequent umsetzen, müssten die Suchmaschinenbetreiber auf Anforderung für jeden Link eine Einzelfallprüfung vornehmen, in der verschiedene Interessen wie Persönlichkeitsrecht und Informationsfreiheit abgewogen werden.“ Das sei nicht umsetzbar.

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