Reform – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 03 Dec 2025 19:58:08 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 DSGVO-Nachbesserung: Signifikante Mehrheit deutscher Unternehmen fordert Datenschutz-Reform https://www.datensicherheit.de/dsgvo-nachbesserung-mehrheit-deutschland-unternehmen-forderung-datenschutz-reform https://www.datensicherheit.de/dsgvo-nachbesserung-mehrheit-deutschland-unternehmen-forderung-datenschutz-reform#respond Wed, 03 Dec 2025 23:57:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51265 Die EU-Kommission selbst hat mit dem „digitalen Omnibus“ Reformen der inzwischen seit sieben Jahren angewendeten europäischen Datenschutz-Regeln vorgeschlagen

[datensicherheit.de, 04.12.2025] Nach aktuellen Erkenntnissen des Digitalverbands Bitkom e.V. befürworten weite Teile der deutschen Wirtschaft eine Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): „79 Prozent der Unternehmen fordern von der deutschen Politik, dass sie eine DSGVO-Reform auf europäischer Ebene vorantreibt, 71 Prozent sind der Meinung, die DSGVO müsse gelockert werden.“ Die EU-Kommission habe mit dem „digitalen Omnibus“ zuletzt Reformen der inzwischen seit sieben Jahren angewendeten europäischen Datenschutz-Regeln vorgeschlagen.

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Foto: Bitkom e.V.

Susanne Dehmel: Unternehmen erleben eine Dauerbelastung durch den Datenschutz, der knappe Ressourcen bindet, die an anderer Stelle fehlen!

77 Prozent sehen Datenschutz als Hemmnis für die Digitalisierung in Deutschland

Zugleich wachse die Belastung der Unternehmen durch den Datenschutz weiter: Bei rund zwei Dritteln (69%) habe der Aufwand im vergangenen Jahr weiter zugenommen, inzwischen bezeichneten ihn 97 Prozent als „sehr hoch“ oder „eher hoch“. Dies sind demnach Ergebnisse einer Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Bitkom-Auftrag.

  • 72 Prozent beklagten, dass man es mit dem Datenschutz in Deutschland übertreibe – vor einem Jahr seien es noch 64 Prozent gewesen – und sogar 77 Prozent sagten, der Datenschutz hemme die Digitalisierung in Deutschland (2024: 70%).

„Diese Bewertung der Unternehmen sollten wir ernst nehmen und einen sowohl effektiven als auch praxistauglichen Datenschutz für die digitale Gesellschaft ermöglichen. Mit dem ,digitalen Omnibus’ hat die EU-Kommission wichtige Schritte angestoßen, um Alltagsprobleme im Umgang mit dem Datenschutz zu verringern. Doch die strukturellen Hürden bleiben“, kommentiert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Datenschutz wird als belastende Dauerbaustelle empfunden

Dehmel führt weiter aus: „In vielen Branchen herrscht Rechtsunsicherheit, etwa bei Einwilligungen, die nicht nur dokumentiert, sondern auch rechtssicher formuliert und geprüft werden müssen. Die Vielzahl komplexer Datenschutzvorschriften schafft aufwändige und teils bürokratische Prozesse in Unternehmen. Hier braucht es dringend Klarheit und Entlastung!“

  • Für die Unternehmen seien die größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Datenschutzvorgaben, dass dieser Prozess nie abgeschlossen sei (86%) sowie die Unsicherheit zu genauen Vorgaben der DSGVO (82%). Dazu kämen immer wiederkehrende Prüfungen beim Ausrollen neuer „Tools“ (77%).

Dahinter folgten mit etwas Abstand aus Sicht der Unternehmen allgemein zu hohe Anforderungen (69%), die uneinheitliche Auslegung innerhalb der EU (54%), mangelnde Beratung durch Aufsichtsbehörden (54%), sich widersprechende rechtliche Vorgaben (53%) und eine uneinheitliche Auslegung innerhalb Deutschlands (37%). „Die Unternehmen erleben eine Dauerbelastung durch den Datenschutz, der knappe Ressourcen bindet, die an anderer Stelle fehlen“, warnt Dehmel.

DSGVO beschert Unternehmen auch interne Herausforderungen

Aber auch innerhalb der Unternehmen gebe es Herausforderungen, vor allem die notwendige Zeit für erforderliche IT- und Systemumstellungen (50%) und den Aufwand, Beschäftigten die komplexen Anforderungen verständlich zu machen (46%). Dazu kämen ein Mangel an qualifizierten Beschäftigten für die Datenschutz-Umsetzung (38%), fehlende finanzielle Mittel (31%) und die unzureichende Einbindung der Datenschutzbeauftragten (25%). Am Ende rangiere mit nur zwölf Prozent die fehlende Unterstützung im Unternehmen für Datenschutz.

  • An diesen Stellen wünschten sich die Unternehmen auch Nachbesserungen der DSGVO: Jeweils rund drei Viertel möchten, dass die Dokumentationspflicht von Verarbeitungstätigkeiten reduziert (76%) und das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt abgeschafft (73%) würden. Je sechs von zehn Unternehmen plädierten für eine vereinfachte Nutzung pseudonymisierter Daten (63%), eine verpflichtende praxisnähere Beratung durch die Aufsichtsbehörden (62%), mehr Rechtssicherheit bei der Interessenabwägung (61%) und weniger Informationspflichten (60%).

Für 54 Prozent sollte mehr Datenverarbeitung ohne Einwilligung ermöglicht, für 53 Prozent der Prüfaufwand für Datenschutzfolgeabschätzungen verringert werden. Ein Drittel (33%) möchte die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten abschaffen. „Es geht den Unternehmen darum, die DSGVO nach sieben Jahren praxistauglich zu machen“, erläutert Dehmel und fordert: „Datenschutz muss verständlich und anwendbar sein!“

Kein Unternehmen frei von Problemen aufgrund des Datenschutzes

Die Wünsche spiegelten wider, wo aktuell der größte Aufwand bei der Umsetzung des Datenschutzes in den Unternehmen entstehe. Bei 73 Prozent seien dies die Dokumentationspflicht von Verarbeitungstätigkeiten sowie die technische Implementierung (69%).

  • Dahinter folgen fast gleichauf die Klärung rechtlicher Anforderungen (57%), die Abstimmung mit externen Dienstleistern (54%) sowie die Erfüllung von Informationspflichten (53%).

43 Prozent würden die Sicherstellung der Betroffenenrechte, je 36 Prozent die Schulung der Beschäftigten und die Bewertung von Datenschutzverstößen, 33 Prozent den Aufbau interner Datenschutzkompetenzen und 25 Prozent die Benennung eines Datenschutzbeauftragten nennen. Kein Unternehmen gebe an, frei von Problemen aufgrund des Datenschutzes zu sein.

Unternehmen überziehen beim Datenschutz eher – aus Angst, gegen die DSGVO zu verstoßen

Aber nicht nur bei den Datenschutzregeln werde Reformbedarf gesehen – es gebe auch Kritik an den Aufsichtsbehörden: Rund zwei Drittel (69%) der Unternehmen beklagten, dass die deutschen Datenschutzbehörden die DSGVO zu streng anwendeten.

  • Eine Folge: „Die Unternehmen überziehen beim Datenschutz aus Angst, gegen die DSGVO zu verstoßen (62%).“ Die Unternehmen plädierten mit knapper Mehrheit dafür, die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene zu zentralisieren. 53 Prozent befürworteten den Vorschlag, 42 Prozent seien dagegen.

„Die Diskussion über eine Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist wichtig. Angesichts der Vielzahl von Herausforderungen, vor denen die Unternehmen stehen, müssen wir die Ressourcen der Behörden bestmöglich einsetzen und insbesondere für eine gute Beratung sowie für eine einheitliche Auslegung und Durchsetzung sorgen“, unterstreicht Dehmel.

Ein Viertel der befragten Unternehmen hatte Datenschutzverstöße

Datenschutzverstöße hätten in den Unternehmen zumeist Konsequenzen. Ein Viertel der Unternehmen räume sie für die vergangenen zwölf Monate ein: Bei 19 Prozent habe es einen Verstoß gegeben – bei sechs Prozent sogar mehrere. 59 Prozent hätten keine Datenschutzverstöße gehabt, 16 Prozent wollten oder könnten keine Angaben machen. 57 Prozent der Unternehmen, bei denen es zu Datenschutzverstößen kam, hätten diese an die Aufsicht gemeldet, 29 Prozent hätten keine Meldungen gemacht und 14 Prozent wollten oder könnten dazu keine Angabe machen.

  • Rund jedes zweite Unternehmen mit Datenschutzverstößen nenne diese „sehr schwerwiegend“ (16%) oder „eher schwerwiegend“ (32%). Bei 23 Prozent seien sie eher „nicht schwerwiegend“, bei 19 Prozent „überhaupt nicht schwerwiegend“ gewesen – und jedes Zehnte (10%) könne oder wolle dazu keine Angaben machen.

Fragt man nach den Folgen des größten Datenschutzverstoßes der vergangenen zwölf Monate, dann würden 93 Prozent den organisatorischen Aufwand nennen. Mit deutlichem Abstand folge dahinter ein Bußgeld (51%). 18 Prozent hätten Kunden verloren, sieben Prozent Schadenersatz zahlen und ebenfalls sieben Prozent Reputationsschäden verzeichnen müssen. Bei gerade einmal fünf Prozent habe es gar keine Folgen gegeben. Dehmel: „Verstöße gegen den Datenschutz sind nicht folgenlos, sondern haben Konsequenzen!“

Datenschutz als KI-Hindernis empfunden

Mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI) werde die Rolle des Datenschutzes von den Unternehmen zunehmend kritisch gesehen. Sieben von zehn Unternehmen (71%) forderten, den Datenschutz an das KI-Zeitalter anzupassen. Denn für mehr als zwei Drittel (69%) der Unternehmen erschwere der Datenschutz das Training von KI-Modellen. Vor einem Jahr habe dieser Anteil erst bei 50 Prozent gelegen.

  • Zudem meinten 63 Prozent, dass der Datenschutz Unternehmen, die KI entwickeln, aus der EU vertreibe (2024: 52%). 57 Prozent sagten, dass der Datenschutz generell dafür sorge, dass die Anwendung von KI in der EU eingeschränkt werde (2024: 57%) und in 54 Prozent der Unternehmen behindere der Datenschutz den Einsatz von KI (2024: 52%).

Umgekehrt meinten aber auch 58 Prozent, dass der Datenschutz Rechtssicherheit bei der Entwicklung von KI-Anwendungen schaffe (2024: 53%). „Künstliche Intelligenz ist die entscheidende Zukunftstechnologie und KI braucht Daten. Die Regelungen zum Datenschutz sollten auch mit Blick auf Deutschlands Position in der künftigen KI-Welt überprüft werden“, gibt Dehmel zu bedenken.

Breite Mehrheit von 85 Prozent möchte verständlichere Datenschutzvorgaben

An Politik und Verwaltung hätten die Unternehmen einige Wünsche: Eine breite Mehrheit von 85 Prozent möchte verständlichere Datenschutzvorgaben, ebenso viele eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei Datenschutzvorfällen. Dahinter folgten das Vorantreiben einer DSGVO-Reform auf europäischer Ebene (79%), eine bessere Abstimmung von Datenschutz und anderen Regulierungen wie Gesetzen und Verordnungen (69%) sowie eine bessere Hilfestellung durch Datenschutzbehörden (62%).

  • 53 Prozent wollten differenziertere Datenschutzanforderungen nach Unternehmensgrößen – aktuell sagten 62 Prozent der Unternehmen, für kleinere Unternehmen sei der Datenschutz oft kaum umsetzbar.

Grundlage obiger Angaben ist laut dem Digitalverband eine von Bitkom Research im Auftrag durchgeführte Umfrage bei 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. Die Befragung habe im Zeitraum der Kalenderwochen 30 bis KW 35 2025 stattgefunden und sei repräsentativ.

Weitere Informationen zum Thema:

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Susanne Dehmel: Mitglied der Geschäftsleitung KI & Daten Bitkom e.V.

bitkom, Susanne Dehmel, 03.12.2025
Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung

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Sicherheit & Datenschutz / Datenschutz – Unternehmen zu DS-GVO, Herausforderungen, Umsetzung & Co.

datensicherheit.de, 01.08.2025
DSGVO und NIS-2 können und sollten Hand in Hand gehen / Wer sich bereits datenschutzkonform gemäß DSGVO aufgestellt hat, dem fällt auch die Cyberresilienz im NIS-2-Kontext leichter

datensicherheit.de, 22.05.2025
7. DSGVO-Jahrestag: KI-Agenten als neue Herausforderung / Wie sensible Daten geschützt werden können, wenn nicht mehr allein Menschen, sondern auch KI-Agenten auf Informationen zugreifen, reflektiert Steve Bradford in seinem Kommentar

datensicherheit.de, 19.05.2025
DSGVO: Verlässlicher Datenschutz schafft Vertrauen und stärkt die Wirtschaft / Stellungnahme vom Verbraucherzentrale Bundesverband zum Vorschlag der EU-Kommission zu DSGVO-Ausnahmen für KMU

datensicherheit.de, 24.01.2025
Laut Studie von DLA Piper wurden 2024 europaweit 1,2 Milliarden Euro DSGVO-Bußgelder verhängt / Erstmals seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 ist der Trend kontinuierlich steigender Bußgelder unterbrochen worden

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DATENSCHUTZKONFERENZ: 10 Vorschläge zur DSGVO-Verbesserung im Kinderinteresse https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse#respond Sun, 23 Nov 2025 23:34:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51088 Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ zum Anlass genommen, Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern vorzulegen

[datensicherheit.de, 24.11.2025] Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ am 20. November 2025 zum Anlass genommen, zehn Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern zu unterbreiten. Kinder seien besonders schutzbedürftig – auch im Digitalen Raum. Vielen Kindern, aber auch Erziehungsberechtigten, sei eben nicht bewusst, dass aus ihren Angaben und ihrem Verhalten neue Daten entstünden, welche ihr Selbstbild, ihre sozialen Beziehungen und ihr Weltverständnis entscheidend prägen könnten.

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© Annette Koroll

Meike Kamp: Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken

Datenverarbeitung im Fokus, bei der besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder noch nicht ausreichend beachtet wird

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trage der besonderen Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Kindern bereits in vielen Punkten Rechnung – aber nicht in allen.

  • Deshalb hat die DSK nun zehn Vorschläge erarbeitet, um die DSGVO gezielt um Regelungen zum Schutz von Kindern zu ergänzen.

Es gehe vor allem um Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet werde.

Die DSK schlägt folgende 10 konkreten Änderungen der DSGVO vor:

  1. Vereinbarkeit eines neuen Verarbeitungszwecks
    Wenn die Daten eines Kindes für einen neuen Zweck verwendet werden sollen, soll bei der Prüfung der Schutz von Kinderrechten ebenso stark gewichtet werden wie bei der Ersterhebung der Daten.
  2. Keine Einwilligung in Profiling und Werbezwecke
    Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen von Kindern sollte – wie schon im ,Digital Services Act’ und in der ,Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung’ – generell verboten sein.
  3. Keine Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
    Kinder sollen, anders als Erwachsene, grundsätzlich keine besonders schützenswerten Daten wie Angaben zu ihrer Gesundheit, Religion oder politischen Meinung freigeben können.
  4. Datenverarbeitung für Präventions- und Beratungsdienste sowie ärztliche Untersuchungen und Heileingriffe
    Kinder sollen Beratungs- und Gesundheitsangebote ab einem bestimmten Alter vertraulich nutzen können, ohne dass ihre Eltern automatisch informiert werden.
  5. Widerspruch zur Verarbeitung von Kindesdaten
    Beim Widerspruchsrecht soll der Verantwortliche im Sinne der Betroffenen berücksichtigen, dass Daten aus der Kindheit stammen.
  6. Keine Einwilligung in automatisierte Entscheidungen
    Kinder sollen nicht Verfahren unterworfen werden, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden.
  7. Datenschutzgerechte Systemgestaltung
    Gerade Soziale Netzwerke und andere datengetriebene Plattformen sollen den Schutz von Kindern bereits bei der technischen Gestaltung sicherstellen.
  8. Datenschutzfreundliche Voreinstellung
    Voreinstellungen zum Datenschutz, etwa in Sozialen Netzwerken, sollen auch für Kinder verständlich sein und sie konsequent vor Risiken schützen.
  9. Meldung von Datenschutzverletzungen
    Bei der Frage, ob eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden ist, sollen auch die Risiken für Kinder berücksichtigt werden.
  10. Datenschutzfolgenabschätzung
    Bei Datenschutzfolgenabschätzung sollen die besonderen Risiken und Schutzbedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt werden.

DSK-Vorschläge sollen bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) und für 2025 die DSK-Vorsitzende, kommentiert:

  • „Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken, etwa durch Verbote von personalisierter Werbung oder kindgerechte Voreinstellungen in Sozialen Netzwerken.“

Diese Regelungen würden den bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen und endlich systematisch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausrichten.

Weitere Informationen zum Thema:

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.

Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20. November 2025 / Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung

datensicherheit.de, 09.07.2025
Urlaubsfotos in Sozialen Medien: Nur fünf Prozent machen Kindergesichter unkenntlich / Zwar ist das Bewusstsein für Risiken beim Posten von Kinderfotos gewachsen – doch sollten sich Eltern stets vorbildhaft um die eigene Privatsphäre und die ihrer Kinder bemühen

datensicherheit.de, 27.05.2025
Medienkompetenz und digitales Know-how für Kinder werden immer wichtiger / 2024 nutzten bereits über 50 Prozent der sechs- bis siebenjährigen Kinder ein Smartphone – bei den zehn- bis elfjährigen sogar 90 Prozent

datensicherheit.de, 30.07.2020
eco-Beschwerdestelle: Surfguide für Kinder und Jugendliche veröffentlicht / Plädoyer und Informationen für eine verantwortungsvolle Internetnutzung

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https://www.datensicherheit.de/datenschutzkonferenz-10-vorschlaege-dsgvo-verbesserung-kinderinteresse/feed 0
Föderalismusreform erforderlich: Bund sollte Kommunen bei der Digitalisierung direkt helfen https://www.datensicherheit.de/foederalismusreform-bund-direkthilfe-kommunen-digitalisierung https://www.datensicherheit.de/foederalismusreform-bund-direkthilfe-kommunen-digitalisierung#respond Fri, 26 Sep 2025 22:10:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50306 Der Bitkom fordert, dass der Bund mehr Möglichkeiten erhalten sollte, die Digitalisierung von Kommunen zu unterstützen, um so auch teure Doppelstrukturen zu vermeiden

[datensicherheit.de, 27.09.2025] Der Digitalverband Bitkom e.V. unterbreitet Vorschläge für eine „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ – demnach sollte die Bundesregierung u.a. die Reform des Föderalismus vorantreiben und einheitliche IT-Standards etablieren. Auch sollte der Bund mehr Möglichkeiten erhalten, die Digitalisierung von Kommunen zu unterstützen, um so teure Doppelstrukturen zu vermeiden. Zudem sollten eine gemeinsame föderale IT-Architektur aufgebaut und eindeutige Zuständigkeiten geschaffen werden.

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Foto: Bitkom

Dr. Ralf Wintergerst hat die konkrete Forderung, dass Bürger und Unternehmen Daten, welche bereits in Registern vorliegen, nicht erneut und oft mehrfach angeben müssen

Mehr Klarheit bei der Digitalisierung von Verwaltungen und Kommunen

Diese jüngsten Bitkom-Empfehlungen sind im aktuellen Thesenpapier „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“ enthalten, welches jetzt im Vorfeld der Kabinettsklausur veröffentlicht wurde.

  • „Bei der Digitalisierung von Verwaltungen und Kommunen brauchen wir mehr Klarheit: Wer bestellt, zahlt – und stellt digital bereit!“, stellt der Bitkom-Präsident, Dr. Ralf Wintergerst, klar.

Der Bund müsse etwa die Möglichkeit erhalten, Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Digitalisierung direkt zu unterstützen. Wintergerst betont: „Die Menschen wollen und haben ein Recht auf digitale, funktionsfähige Ämter und Behörden!“

Digitalisierung vor Ort: Digitale Daseinsvorsorge als Bestandteil staatlicher Grundversorgung

Hilfreich wäre in diesem Kontext eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 91c. In einer Bitkom-Umfrage hätten zuletzt 69 Prozent der Bundesbürger gefordert, dem Bund mehr Einfluss auf die Digitalisierung von Ämtern und Behörden in Bundesländern und Kommunen zu geben. 65 Prozent plädierten für eine Reform des Föderalismus.

  • Um die Digitalisierung vor Ort voranzubringen schlägt Bitkom zudem vor, die Digitale Daseinsvorsorge der staatlichen Grundversorgung zuzuordnen.

Dazu gehöre, kommunale digitale Basisinfrastrukturen wie etwa Datenplattformen oder IoT-Netze als Grundlage moderner öffentlicher Leistungen nicht nur kurzfristig und projektbezogen, sondern dauerhaft zu finanzieren. „Dafür braucht es klare Vereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen!“

Bitkom stellt Denkschrift zur Digitalisierung bereit

Für eine echte Verwaltungsmodernisierung werden laut Bitkom verbindliche Standards sowie einen Rechtsanspruch auf das „Once-Only-Prinzip“ benötigt:

  • „Das bedeutet, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen Daten, die bereits in Registern vorliegen, nicht erneut und oft mehrfach angeben.“ Dies schaffe spürbare Entlastung und beschleunige digitale Verfahren.

Die vollständigen Vorschläge zur „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung: 10 Thesen der digitalen Wirtschaft“ unter anderem mit weiteren Vorschlägen zum Bürokratieabbau, digitalen Innovationen und der Rolle des Digitalministeriums stehen online zum Download auf der Bitkom-Website bereit.

Weitere Informationen zum Thema:

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Dr. Ralf Wintergerst / Präsident Bitkom / Vorsitzender der Geschäftsführung & Group CEO Giesecke+Devrient GmbH

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Positionspapier: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland / Art 91c

datensicherheit.de, 31.05.2025
Oliver Süme: Digitalsteuer wäre schwerer Schlag für die Digitalisierung in Deutschland / Fragen einer internationalen Digitalsteuer sollten auf internationaler Ebene im Rahmen der OECD geklärt werden

datensicherheit.de, 07.05.2025
Digitalministerium: Bitkom begrüßt Signal, Digitalisierung als zentrale Aufgabe anzunehmen / Im Organisationserlass des neuen Bundeskanzlers wird ausführlich auf das künftige Digitalministerium (BMDS) eingegangen

datensicherheit.de, 21.04.2024
Digitalministerkonferenz sollte Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland sein / Die Digitalminister der Länder haben digitalpolitische Zusammenarbeit neu institutionalisiert

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https://www.datensicherheit.de/foederalismusreform-bund-direkthilfe-kommunen-digitalisierung/feed 0
Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer#respond Thu, 20 May 2021 16:39:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39898 Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

[datensicherheit.de, 20.05.2021] Auch der Branchenverband Bitkom kommentiert das neue Urheberrecht: „Ob ,Grumpy Cat‘, ,Disaster Girl‘ oder die ,First World Problems‘: Das Teilen von Memes ist in Sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch ,Fan Fiction‘ verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden.“ Dies sei eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, welche der Bundestag am 20. Mai 2021 nach jahrelangem Ringen verabschieden sollte.

Bitkom: Nutzer Sozialer Netzwerke müssen Grenzen beachten – sonst droht Blockade durch Upload-Filter

Demnach müssen die Nutzer Sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst.
Zudem müsse er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. „Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssten User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.“

Ziel der notwendigen Reform laut Bitkom jedoch klar verfehlt

„Die Rechtslage an das Digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, moniert Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom. Diese Reform bringe zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen könnten, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist. Zum anderen sei sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht würden.
„Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind“, warnt Dehmel. Bei der Urheberrechtsreform handele es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche bis zum 7. Juni 2021 abgeschlossen sein müsse.

Bitkom befürchtet jahrelange gerichtliche Streitigkeiten

Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten programmiert seien, so Dehmel. „Es ist gut und richtig, dass anders als in früheren Entwürfen vorgesehen, nun klargestellt wurde, dass die Plattformen nach einer entsprechenden Beschwerde nur dann urheberrechtlich haften, wenn sie schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben.“
Dennoch würden Soziale Netzwerke oder Video-Plattformen in eine Richterrolle gedrängt, bei der sie in kürzester Zeit entscheiden müssten, ob Inhalte blockiert werden müssten oder nicht. Die Reform gelte in großen Teilen unmittelbar, vollumfänglich dann bereits ab 1. August 2021. Dehmel: „Die Bundesregierung hatte zwei Jahre lang Zeit, um die EU-Richtline umzusetzen und hat die Frist fast bis auf den letzten Tag ausgereizt. Für viele Unternehmen wird die Zeit nun kaum ausreichen, um die Regeln umzusetzen.“

Richtlinie solle Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfachen, fordert Bitkom

Aus Sicht des Bitkom sind darüber hinaus einige wichtige Anpassungen im Urheberrecht den politischen Verhandlungen rund um Upload-Filter zum Opfer gefallen – und müssten daher bald nachgeholt werden. So insbesondere die Umsetzung der sogenannten Online-Sat-Kab-Richtlinie: Durch diese Richtlinie solle die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.
„Die technologieneutrale Rechteklärung und damit das zeitgemäße Fernsehen ist für die Menschen in Deutschland noch immer nicht realisiert. Das muss in jedem Fall ein Thema für die neue Bundesregierung sein“, fordert Dehmel.

Bitkom empfiehlt Fonds-Modell skandinavischer Länder zur Vergütung der Urheberrechte

Außerdem müsse das über 50 Jahre alte System der Pauschalabgaben auf Geräte und Medien neu geregelt werden: „Das derzeitige System mit seinen starren Abgabensätzen geht am Nutzerverhalten völlig vorbei. Wer nicht kopiert, sollte auch keine Kopierabgabe zahlen müssen“, sagt Dehmel.
Die neue Bundesregierung sollte zügig Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Abgabenmodell machen. Dehmel erläutert abschließende: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.05.2021
Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform / eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

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https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer/feed 0
Urheberrechtsreform: Ausgewogener Interessenausgleich gescheitert https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern#respond Mon, 01 Feb 2021 13:15:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38867 Branchenverband Bitkom nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf für die Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform

[datensicherheit.de, 01.02.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom möchte das Bundeskabinett am 3. Februar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform beschließen.

Größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren

„Die größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Seit Monaten wird aber zwischen den Ministerien nur noch zu einem Teilaspekt verhandelt, dem sogenannte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz. Dieses Gesetz soll die urheberrechtliche Verantwortung von bestimmten Online-Plattformen regeln“, erläutert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
Sie kritisiert: „Nahezu alle anderen Anpassungen im Urheberrecht sind den politischen Verhandlungen zu diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zum Opfer gefallen, etwa das Text-and-Data-Mining, die Online-SatKab-Richtlinie und das Urhebervertragsrecht.“

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz an Komplexität nicht mehr zu überbieten

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz sei „an Komplexität nicht mehr zu überbieten“. In seiner praktischen Umsetzung werde es genau dazu führen, was man immer habe vermeiden wollen: „Online-Plattformen werden verpflichtet, Nutzerinhalte beim Upload automatisiert zu scannen. Die dafür angelegten Kriterien lassen hohe Fehlerquoten erwarten.“
Neue Strukturen zur Rechteklärung würden zudem Transaktionskosten derart in die Höhe treiben, dass in der Summe weniger Einnahmen bei den Kreativen ankämen. Kurz vor der Behandlung im Kabinett versuche die Bundesregierung einen Kompromiss zu bestehenden Kooperationen zwischen Rechteinhabern und Plattformen zu schließen. Dehmel betont: „Dieser Kompromiss ist aber aus unserer Sicht in der Praxis untauglich und wird den Entwurf nicht retten können.“

Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform: Gesetzesentwurf konterkariert bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene

Im Ergebnis sei mit diesem Gesetzesentwurf ein „ausgewogener Interessenausgleich zwischen Nutzern, Plattformen und Rechteinhabern gescheitert.
Noch schlimmer laut Dehmel: Dieser Gesetzesentwurf konterkariere die bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene. „Sollte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Beschluss zu diesem Teilaspekt der Urheberrechtsreform fassen, blieben dem Bundestag nur noch wenige Wochen, um diesen Gesetzesentwurf in einen wahren Kompromiss umzukehren. Das ist nahezu ausgeschlossen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 17.09.2019
vzbv zur Urheberrechtsreform: Allgemeine Überwachungspflicht sollte verhindert werden

bitkom
Facts & Views zur EU-Urheberrechtsreform / FAQ: EU-Urheberrechtsreform

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https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern/feed 0
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Rechtsunsicherheit für Soziale Netzwerke https://www.datensicherheit.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-rechtsunsicherheit-fuer-soziale-netzwerke https://www.datensicherheit.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-rechtsunsicherheit-fuer-soziale-netzwerke#respond Fri, 06 Dec 2019 20:08:02 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35310 eco kritisiert mögliche Nebenwirkungen der geplanten Reform

[datensicherheit.de, 06.12.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. erinnert daran, dass seit dem 1. Januar 2018 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Betreiber Sozialer Netzwerken dazu verpflichtet, strafbare Inhalte im Netz innerhalb einer bestimmten Frist und unter Androhung von teils hohen Geldstrafen zu löschen. Am 6. Dezember 2019 haben sich demnach die Bundesministerien für Justiz und Inneres auf die Einführung einer Meldepflicht für Soziale Netzwerke bei „Hass-Postings“ im Internet verständigt und damit die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nochmals erweitert. Der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver J. Süme bewertet diese aktuellen Pläne einer Meldeverpflichtung für Betreiber Sozialer Netzwerke als „unzureichend durchdacht“ und daher kritisch.

Unklar, ob Prüfung durch Diensteanbieter einer Dokumentation bedarf…

„Zwar ist mit der heutigen Entscheidung klargestellt worden, für welche Straftatbestände die Meldepflicht gelten soll, jedoch bleibt weiterhin total unklar, inwieweit die Prüfung durch die Diensteanbieter einer Dokumentation bedarf und ob diese Bestandteil der Meldung an das Bundeskriminalamt sein muss.“ Das Gesetz konfrontiere die Unternehmen erneut mit „großer Rechtsunsicherheit“, so Süme.
Es gelte zu klären, ob die technischen Anforderungen grundsätzlich umsetzbar seien und welche Konsequenzen aus unvermeidbaren „Falschmeldungen“, beispielsweise durch eine zu enge Auslegung der gemeldeten Inhalte, entstünden.

Ausweitung des NetzDG könnte europäischem Rechtsetzungsprozess vorgreifen

Mit den aktuell auf europäischer Ebene geführten Verhandlungen zu E-Evidence bestehe zudem die Befürchtung, dass eine Ausweitung des NetzDG dem europäischen Rechtsetzungsprozess vorgreife. Wenn auch Einigkeit darüber herrsche, dass „konsequent gegen Straftaten im Internet vorzugehen ist“, müsse hierbei in erster Linie der Staat seiner Verantwortung nachkommen.
Die Einführung einer Meldepflicht für die Unternehmen sei nur dann sinnvoll, „wenn auch die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden über die notwendigen personellen Kompetenzen und technischen Kapazitäten verfügen, damit effektiv und nachhaltig Hasskriminalität bekämpft und Täter bestraft werden können“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 26.07.2018
ROG: Netzwerkdurchsetzungsgesetz führt offenbar zu Overblocking

datensicherheit.de, 30.12.2017
Bitkom kritisiert Mogelpackung: Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ab 1. Januar 2018

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https://www.datensicherheit.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-rechtsunsicherheit-fuer-soziale-netzwerke/feed 0
Dr. Patrick Breyer: Schwarzer Tag für das freie Internet und die europäische Demokratie https://www.datensicherheit.de/dr-patrick-breyer-schwarzer-tag-fuer-das-freie-internet-und-die-europaeische-demokratie https://www.datensicherheit.de/dr-patrick-breyer-schwarzer-tag-fuer-das-freie-internet-und-die-europaeische-demokratie#respond Mon, 15 Apr 2019 10:14:48 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31466 Der „Urheberrechts-Kuhhandel“ zeige die „hässliche Fratze der etablierten Politik“

[datensicherheit.de, 15.04.2019] „Heute ist ein schwarzer Tag für das freie Internet und die europäische Demokratie“, kommentiert Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019, die endgültige Annahme der EU-Urheberrechtsreform.

Vertrauen junger Menschen in europäische Demokratie verspielt

„Mit der Einführung von Upload-Filter-Zensurmaschinen im Profitinteresse der Contentindustrie haben CDU, CSU und SPD nicht nur digitale Meinungsfreiheit und Internetkultur auf dem Gewissen. Sie haben auch das Vertrauen einer ganzen Generation junger Menschen in die europäische Demokratie verspielt“, so Dr. Breyer.

Europa-Wahl 2019: Es geht auch um „Transparenz und Mitbestimmung“

Er kritisiert heftig den finalen Beschluss des EU-Rates vom 15. April 2019 zur Reform des europäischen Urheberrechts: Die Netzgemeinde habe die Erfahrung machen müssen, „von inkompetenten, lobbyhörigen Politikern nicht ernst genommen und diffamiert zu werden, während im Hinterzimmer ein sachfremder Kuhhandel mit Frankreich geschlossen wurde“. Damit das nicht so weiter geht, sei sein Appell: „Geht alle wählen!“ Es gehe bei der Europa-Wahl 2019 auch um „Transparenz und Mitbestimmung“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.04.2019
Urheberrecht: EU-Rat hat final für umstrittene Reform gestimmt

datensicherheit.de, 08.04.2019
Anti-Terror-Schnellzensur: Unzählige Internetdienste gefährdet

datensicherheit.de, 05.04.2019
Künftig Pflicht: Fingerabdrücke für Personalausweise

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https://www.datensicherheit.de/dr-patrick-breyer-schwarzer-tag-fuer-das-freie-internet-und-die-europaeische-demokratie/feed 0
EU-Rat stimmt endgültig über Reform des Urheberrechts ab https://www.datensicherheit.de/eu-rat-endgueltige-abstimmung-reform-urheberrecht https://www.datensicherheit.de/eu-rat-endgueltige-abstimmung-reform-urheberrecht#respond Fri, 05 Apr 2019 20:18:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31312 Digitalcourage richtet „Eil-Appell“ an Bundesministerin Klöckner, Upload-Filter zu vermeiden

[datensicherheit.de, 05.04.2019] In zehn Tagen wird laut einer Meldung des Digitalcourage e.V. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im EU-Rat über die Reform des Urheberrechts abstimmen: Am 15. April 2019 werde „ihre Stimme für die ganze EU entscheiden, ob Upload-Filter im Internet zur Pflicht werden oder nicht“. Es liege somit in ihren Händen, dafür zu sorgen, „dass weiter um ein faires und modernes Verwertungsrecht verhandelt wird“.

Eil-Appell an Bundesministerin Julia Klöckner

Digitalcourage richtet einen „Eil-Appell“ an Bundesministerin Klöckner, der dringend Unterstützung brauche: Diese Abstimmung im EU-Rat sei „die letzte Chance, um Upload-Filter zu verhindern und ein faires Verwertungsrecht zu erkämpfen“.

Rechte der Kreativen müssen richtig gestärkt werden!

„Urheberrecht ja, aber nicht so“, betont padeluun, Künstler und Gründungsvorstand von Digitalcourage. „Die Rechte der Kreativen müssen gestärkt werden – mit dieser Reform aber werden sie geschwächt“, warnt er. Es müsse grundlegend weiter diskutiert werden, das zeige der „haltlose Streit“ der letzten Wochen und Monate.

Die Chancen, Upload-Filter noch zu verhindern

Es spreche vor allem „die Lobby der großen Rechteinhaber dafür, dass Landwirtschaftsministerin Klöckner die Urheberrechtsreform einfach durchwinkt, befürchtet Digitalcourage. Sie werde zudem „unter Druck von Justizministerin Barley (SPD) und Bundeskanzlerin Merkel abstimmen, die die Reform wollen“.

Argumente dafür, gegen die Reform zu stimmen

Allerdings sprächen mehr und bessere Argumente dafür, dass Bundesministerin Klöckner gegen die Reform stimmen sollte:
* Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union seien Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ ausgeschlossen.
* Es gebe zahlreiche kritische Stimmen aus SPD und Union, die diese Reform so nicht wollten.
* Viele hundertausend Menschen seien gegen diese Reform auf die Straße gegangen, mehr als fünf Millionen Menschen hätten eine Petition unterzeichnet und im Mai 2019 wolle die CDU ins EU-Parlament gewählt werden.
* Besonders junge Menschen seien wütend über die Reaktionen auf ihren Protest – es habe Vorwürfe gegeben, dass sie „Bots“ oder „gekaufte Demonstranten“ seien.

Warum die Landwirtschaftsministerin über das Urheberrecht abstimmt

Vor der EU-Wahl im Mai 2019 wollten die EU-Institutionen noch möglichst viele Gesetzgebungsverfahren abschließen, erläutert Digitalcourage. Die Termine, an denen der EU-Rat tagt, seien somit knapp. Nach der Abstimmung der Urheberrechtsreform im EU-Parlament, sei der 15. April 2019 „das nächste Treffen des EU-Rats, in dem die EU-Mitgliedsstaaten höchstwahrscheinlich auch über die Urheberrechtsreform abstimmen werden“. Weil sich zu dem Termin der Rat für Fischerei und Landwirtschaft treffe, würden die Landwirtschaftsminister darüber entscheiden.

Trotz großer Konzerne gegen Upload-Filter

Digitalcourage unterstreicht: „Mit unserer Kritik an der Urheberrechtsreform stehen wir nicht Seite an Seite mit den großen Internetplattformen und Verlagen.“ Im Gegenteil: Sie übten seit Jahrenharte Kritik unter anderem an deren datengetriebenen Geschäftsmodellen und deren monopolistisch ausgerichteten Technikentwicklungen“. Digitalcourage widersetzt sich nach eigenen Angaben der Urheberrechtsreform „nicht weil, sondern obwohl auch große Internetfirmen und Verlage die Reform teilweise ablehnen“ – es würden andere Argumente vertreten.

Kritik von Millionen Menschen und zahlreichen Fachorganisationen respektieren!

„Die Abstimmung im EU-Rat ist die letzte Chance für alle, die keine weiteren Upload-Filter wollen und die derzeitige Regelung des Verwertungsrechts kritisieren“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Mit einem Nein im EU-Rat würde Frau Klöckner die Kritik von Millionen von Menschen und zahlreichen Fachorganisationen sowie den Koalitionsvertrag respektieren und den Weg für eine bessere Lösung öffnen.“

Weitere Informationen zum Thema:

▶ digitalcourage, 04.04.2019
Eil-Appell an Ministerin Klöckner: Gegen Uploadfilter – für faires Urheberrecht

▶ digitalcourage
Jetzt den Eil-Appell an Ministerin Klöckner unterzeichnen! / Letzte Chance: Uploadfilter-Pflicht verhindern!

datensicherheit.de, 28.03.2019
Innovationsbremse Urheberrechtreform: komplett an der Realität vorbei

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 26.02.2019
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 14.02.2019
Trilog-Kompromiss für Europäische Urheberrechtsreform ausgehandelt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

datensicherheit.de, 29.06.2018
2% der MEPs könnten das Internet zerstören

datensicherheit.de, 24.06.2018
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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https://www.datensicherheit.de/eu-rat-endgueltige-abstimmung-reform-urheberrecht/feed 0
EU-Parlament stimmt mehrheitlich für den Richtlinienentwurf https://www.datensicherheit.de/eu-parlament-stimmt-mehrheitlich-fuer-den-richtlinienentwurf https://www.datensicherheit.de/eu-parlament-stimmt-mehrheitlich-fuer-den-richtlinienentwurf#respond Tue, 26 Mar 2019 21:17:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31039 Reform des Urheberrechts könnte zu Einsatz von Upload-Filtern führen

[datensicherheit.de, 26.03.2019] Nachdem am 26. März 2019 das Europäische Parlament laut Medienberichten mehrheitlich für den Richtlinienentwurf zur Reform des Urheberrechts gestimmt hat, geht Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in seinem Kommentar kritisch auf diese Entscheidung ein: Die EU habe ihren Status als Vorreiterin der Meinungsfreiheit eingebüßt.

Unglaubwürdig im weltweiten Kampf für Freiheit der Meinung und Kunst

„Mit der heutigen Entscheidung verliert die EU ihren Status als Vorreiterin der Meinungsfreiheit. Wer im eigenen Land jeden Inhalt vor dem Hochladen ins Internet prüfen und im Zweifelsfall blockieren lässt, der macht sich im weltweiten Kampf für die Freiheit der Meinung und auch der Kunst unglaubwürdig, so Dr. Rohleder.

Gesellschaftliche Spaltung erkennbar geworden

Die in scharfem Ton geführten Diskussionen rund um Upload-Filter hätten eine gesellschaftliche Spaltung zwischen vornehmlich jüngeren sowie internetaffinen Menschen einerseits und großen Teilen des politischen Establishments andererseits offenbart. Diese Risse könnten sich dann schließen, „wenn sich die politisch engagierten jüngeren Menschen aus den Sozialen Netzwerken in die politischen Parteien und Institutionen bewegen“.

Richtlinie erschwert jungen europäischen Unternehmen Wachstum zu großen Plattformen

„Zunächst einmal werden wir uns von der bekannten Freiheit im Internet ein stückweit verabschieden müssen.“ Gleichzeitig erschwere es die Richtlinie jungen europäischen Unternehmen, zu großen Plattformen zu wachsen. Nun gelte es in Deutschland Wort zu halten und Upload-Filter zumindest bei uns tatsächlich auszuschließen. Positiv an der Reform sei allein, dass ein Text-und-Data-Mining nun auch für die Wirtschaft möglich werde. Dr. Rohleder: „Damit ergeben sich neue Wege für Innovationen der Künstlichen Intelligenz.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 21.03.2019
Artikel 13: FDP-Bundestagsabgeordnete schreiben Protestbrief

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

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2% der MEPs könnten das Internet zerstören

datensicherheit.de, 24.06.2018
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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https://www.datensicherheit.de/eu-parlament-stimmt-mehrheitlich-fuer-den-richtlinienentwurf/feed 0
Für ein freies Internet: Europaweite Proteste am 23. März 2019 https://www.datensicherheit.de/fuer-ein-freies-internet-europaweite-proteste-am-23-maerz-2019 https://www.datensicherheit.de/fuer-ein-freies-internet-europaweite-proteste-am-23-maerz-2019#respond Fri, 22 Mar 2019 20:45:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=30850 Demonstrationen in über über 100 Städten angekündigt

[datensicherheit.de, 22.03.2019] Laut einer aktuellen Ankündigung des Digitalcourage e.V. soll am 23. März 2019 „europaweit in über 100 Städten für ein freies Internet demonstriert“ werden.

Auch deutschlandweit Demonstrationen am 23. März 2019

In Deutschland werden demnach engagierte Menschen von Berlin bis Köln, von Flensburg bis Freiburg auf die Straße gehen.
Auf der Webseite „https://savetheinternet.info/demos“ seien alle Städte, Treffpunkte und Uhrzeiten zu finden.

Streit um Artikel 13

Im Streit um Artikel 13 der Europäischen Urheberrechtsreform geht es um die Frage, ob Online-Plattformen alle Inhalte, die Nutzer hochladen möchten, automatisch filtern müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu blockieren.
Technisch umgesetzt wird das mit sogenannten Upload-Filtern.

Screenshot: „savetheinternet.info/demos“

Screenshot: „savetheinternet.info/demos“

Demonstrationen am 23.03.2019: Alle Städte, Treffpunkte und Uhrzeiten

Weitere Informationen zum Thema:

Save the Internet
The Internet is in danger and you can save it!

#SaveYourInternet
Raise Your Voice and Act Against Article 17 [ex Art. 13]: Contact Your MEPs & Government / What You Can Do To #SaveYourInternet – And Why You Should!

digitalcourage, 07.03.2019
Uploadfilter: Artikel 13 ist nicht das einzige Problem

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

datensicherheit.de, 29.06.2018
2% der MEPs könnten das Internet zerstören

datensicherheit.de, 24.06.2018
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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https://www.datensicherheit.de/fuer-ein-freies-internet-europaweite-proteste-am-23-maerz-2019/feed 0