Registrierung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 07 Jan 2026 05:01:17 +0000 de hourly 1 BSI-Portal ab sofort für zweiten Schritt zur NIS-2-Registrierung freigeschaltet https://www.datensicherheit.de/bsi-portal-zweiter-schritt-nis-2-registierung-freischaltung https://www.datensicherheit.de/bsi-portal-zweiter-schritt-nis-2-registierung-freischaltung#respond Tue, 06 Jan 2026 23:29:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51625 Vom Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes betroffene Betriebe müssen sich als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI stets „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ zwingend melden

[datensicherheit.de, 07.01.2026] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist in einer Stellungnahme vom 6. Januar 2026 darauf hin, dass für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit gelten. Diese müssen sich demnach unter anderem als „NIS-2-Einrichtung“ registrieren lassen und dem BSI sogenannte erhebliche Sicherheitsvorfälle zwingend melden. Der dafür vorgesehene Registrierungsprozess ist laut BSI zweistufig: „Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst ,Mein Unternehmenskonto’ (MUK) erfolgen, dann eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal, das ab sofort zur Verfügung steht.“

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Foto: BMI, Hennig Schacht

Claudia Plattner: Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten

BSI sieht NIS-2 als „Gamechanger“ für Sicherheit und Stabilität Deutschlands

Die BSI-Präsidentin, Claudia Plattner, führt hierzu aus: „NIS-2 ist ein ,Gamechanger’ für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes. Die neue Gesetzgebung sorgt dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundesverwaltung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken.“

  • Um diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch zu gestalten, sei das BSI-Portal als „One-Stop-Shop“ konzipiert worden. Es werde kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzern weiterentwickelt. „Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern.“

Plattner betont: „Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur ,Cybernation Deutschland’!“

BSI-Portal bietet registrierten Unternehmen und Institutionen vielfältige Informationen

Das BSI-Portal basiere auf einer „Cloud“-Infrastruktur von Amazon Web Services (AWS) und werde sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut. Dadurch trage es dazu bei, Cybergefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten.

  • Im BSI-Portal könnten registrierte Unternehmen und Institutionen bereits heute Informationen zu den gesetzlichen Pflichten erhalten, die für sie mit dem „BSI-Gesetz“ einhergehen. So müssten Unternehmen, welche unter diese Regulierung fallen, eine Risikoanalyse durchführen, um anschließend angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren zu können.

Hierfür biete das Portal gebündelte Informationen und Hilfestellungen. „Im BSI-Portal werden zudem die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können dem BSI über das Portal gemeldet werden – dies ist auch anonym und ohne Registrierung möglich.“

„NIS-2-Starterpaket“ auf BSI-Website

Darüber hinaus könnten sich interessierte Unternehmen und Institutionen über das BSI-Portal der „Allianz für Cyber-Sicherheit“ (ACS) anschließen. Dieses IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des BSI soll seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern kostenlos vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch bieten.

  • Auch in der „Unabhängigen Partnerschaft KRITIS“ (UP KRITIS) arbeiteten Wirtschaft und staatliche Stellen in zahlreichen Arbeitsgruppen zu Cybersicherheit und physischer Sicherheit zusammen. In der UP KRITIS könnten sich ab sofort Vertreter der meisten unter die NIS-2-Richtlinie fallenden Einrichtungen engagieren.

Auf seiner Website stellt das BSI ein „NIS-2-Starterpaket“ mit Klick-Anleitungen für die Registrierung und Meldung im BSI-Portal bereit. Darüber hinaus informiert das BSI unter dem Motto „#nis2know“ am 8. und 20. Januar sowie 3. Februar 2026 in Kick-off-Webinaren zum neuen Cybersicherheitsgesetz – u.a. mit einer Demonstration des BSI-Portals sowie einer Anleitung zur NIS-2-Betroffenheitsprüfung. Interessierte könnten sich über ein Online-Formular zu diesen Webinaren anmelden.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auftrag: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
NIS-2-regulierte Unternehmen / Informationen für „besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
#nis2know: NIS-2-Meldepflicht / NIS-2-betroffene Unternehmen müssen dem BSI erhebliche Sicherheitsvorfälle melden

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Mein Unternehmenskonto (MUK): Erster Schritt der NIS-2-Registrierung

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Allianz für Cyber-Sicherheit

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
UP KRITIS / Zusammenarbeit von Wirtschaft und Staat in der UP KRITIS

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
NIS-2-Starterpaket: Alles, was Unternehmen zum Start des BSI-Portals wissen müssen

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Veranstaltungskalender

MEIN UNTERNEHMENSKONTO
Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER: Die digitale Identität für Unternehmen in Deutschland

BSI-Portal
Die zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit

datensicherheit.de, 06.12.2025
Cybersicherheitsrecht verschärft: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab 6. Dezember 2025 wirksam / Mit Verkündung des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie“ und Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung tritt laut BSI „eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts“ in Kraft

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Betrugsversuch: Domain-Inhaber erhalten dubiose Rechnungen https://www.datensicherheit.de/betrugsversuch-domain-inhaber-erhalten-dubiose-rechnungen https://www.datensicherheit.de/betrugsversuch-domain-inhaber-erhalten-dubiose-rechnungen#respond Fri, 28 Dec 2018 14:14:48 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29626 PSW GROUP warnt vor Betrügern, die angeblich für Web-Domain-Registrierung zehnjährige Vorauszahlung fordern

[datensicherheit.de, 28.12.2018] Laut einer aktuellen Warnung der PSW GROUP sehen sich Inhaber von Web-Domains momentan einem neuen Betrugsversuch per E-Mail ausgesetzt. „Per E-Mail erhalten sie offiziell anmutende Warnmeldungen von Absendern wie Deutsche Domain-Namen oder auch European Trademarks & Domains. Im Schreiben geht es inhaltlich um die Website des Domain-Inhabers und um die Namensrechte für verschiedene Domain-Endungen“, erläutert deren Geschäftsführer Christian Heutger. Die Masche mit betrügerischen E-Mails sei nicht neu – es gebe bereits zahlreiche, als „Abzocker“ bekannte Absender. Diese hat die PSW GROUP zum Online-Abruf zusammengestellt.

Christian Heutger, Geschäftsführer PSW Group

© PSW Group

Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP GmbH & Co. KG

Angebliches Vorkaufsrecht

Wer in den vergangenen Wochen eine E-Mail von den Absendern Deutsche Domain-Namen, European Trademarks & Domains, DNS Germany, German Domain and Trademark Office oder Internet Domain Service Austria erhalten hat, sollte höchste Vorsicht walten lassen, so Heutger. Es handelt sich demnach hierbei um eine neue Betrugsmasche: Domain-Inhaber werden darauf angesprochen, einen „Antrag auf Registrierung der Website xy erhalten“ zu haben. Man sei „gesetzlich dazu verpflichtet, […] [die Domain-Inhaber] zu kontaktieren, um Ihnen das erste Registrierungsrecht anzubieten“.
Diese E-Mail solle den Anschein erwecken, als habe ein Dritter nach einer alternativen Domain-Endung angefragt. Derjenige, der das Schreiben erhält, solle eine Art „Vorkaufsrecht“ erhalten. Für eine zehnjährige Registrierung der angeblich angefragten Domain kämen dann Kosten von knapp 200 Euro auf das Opfer zu. Binnen 24 Stunden sei die Bearbeitung abgeschlossen. Heutger warnt: „Ob eine solche Registrierung der Domain-Endung tatsächlich stattfindet, ist fragwürdig. Ich rate dazu, diese E-Mail zu ignorieren, denn sie ist in keinster Weise seriös und kommt einem Betrugsversuch gleich.“

Hinweise zum Erkennen von Betrugs-E-Mails

Die Macher der E-Mail hätten sich Mühe dabei gegeben, den Eindruck zu erwecken, dass das Schreiben von einer Behörde stammt. Im Logo der Betrugs-Mail fänden sich die typischen Farben Schwarz, Rot und Gelb – das mache den Eindruck, es handele sich um eine Bundesbehörde. Jedoch sei der Adler im Logo etwas verändert worden. Außerdem lauteten die Domainendungen auf „.com“ – keine deutsche Behörde verwende diese Endung. Auf den Websites der Versender fehlten sowohl Impressum als auch die Angabe einer Telefonnummer. „Ein klares Zeichen für E-Mail-Betrug“, so Heutger.
„Eine Domain-Endung kann übrigens jeder registrieren. Dafür fällt jedoch keine Zehn-Jahresgebühr, sondern ein jährlicher Preis an. Der Domain-Check über ,www.inwx.de‘ zeigt, ob eine Wunsch-Domain verfügbar ist und was sie jährlich kosten würde.“ Soll es für eine Haupt-Domain unterschiedliche Domain-Endungen geben, könnten auch diese registriert und mittels 301-Weiterleitung auf die Haupt-Domain umgeleitet werden. Da sich lediglich die URL in der Adresszeile des Browsers ändert, bleibe die 301-Weiterleitung für Website-Besucher nahezu unbemerkt. „Eine solche Weiterleitung wird mittels PHP oder ,.htaccess‘-Datei erstellt. Beim Apache-Webserver ist das ,mod_rewrite‘-Modul zu verwenden. Wer es sich zutraut, kann die Umleitung selbst einrichten, ansonsten lässt man sie über eine Partneragentur einrichten“, empfiehlt Heutger.

Weitere Informationen zum Thema:

PSW GROUP, Bianca Wellbrock, 20.11.2018
Rechtliches / E-Mail Betrug: Dubiose Rechnungen an Domain-Inhaber

datensicherheit.de, 05.12.2018
Weihnachten: Ein Fest für Datendiebe

datensicherheit.de, 09.01.2017
EU-Datenschutz-Grundverordnung ante portas: PSW GROUP empfiehlt Informations-Sicherheits-Analyse

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Verbraucherzentrale Saarland warnt vor angeblichem Mitfahr-Verein https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-saarland-warnt-vor-angeblichem-mitfahr-verein https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-saarland-warnt-vor-angeblichem-mitfahr-verein#comments Sat, 15 Aug 2009 21:42:50 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=5793 Werbung mit kostenloser Registrierung verleitet zu Abschluss eines Vertrages

[datensicherheit.de, 15.08.2009] Auf der Website eines angeblichen „Mitfahr-Vereins“ wird mit einem Siegel „Registrierung kostenlos“ geworben:
Laut Verbraucherzentrale Saarland erhalte man nach Eintragung von „Abfahrtort“ und „Ziel“ zur „Registrierung“ eine Eingabemaske, neben der am rechten Seitenrand u.a. der Hinweis „Um die Sicherheit von Euch allen gewährleisten zu können, bitten wir dich um die Eingabe einiger Daten. Der Umgang damit erfolgt ausschließlich nach den Datenschutzbestimmungen.“ stehe, wodurch der Mitfahrsuchende dazu verleitet werde, bedenkenlos seine Daten einzutragen. Durch das Setzen eines Häkchen seien die Datenschutzbestimmungen und die eigene Volljährigkeit zu bestätigen. Abgeschlossen werden schließlich ein Zwei-Jahres-Vertrag mit monatlichen Gebühren von zehn Euro.
Die Preisangabe finde sich in einem nur für angemeldete Nutzer sichtbaren Fließtext und sei leicht zu übersehen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Saarland
Abzocker werden immer raffinierter!

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