Sachverständiger – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 05 Mar 2014 12:13:05 +0000 de hourly 1 7. Mannheimer Gespräch: Computerstrafrecht und Internetkriminalität https://www.datensicherheit.de/7-mannheimer-gespraech-computerstrafrecht-internetkriminalitaet https://www.datensicherheit.de/7-mannheimer-gespraech-computerstrafrecht-internetkriminalitaet#respond Wed, 05 Mar 2014 12:12:44 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=23208 Veranstaltung am 27.03.2014 im MAFINEX-Technolgiezentrum

[datensicherheit.de, 05.03.2014] Vermögensdelikte, Urheberrechtsverletzungen und Identitätsklau: Straftaten im Internet nehmen von Jar zu Jahr zu. Die Schäden lagen 2011 bei über 71 Millionen Euro – Tendenz steigend. Grund genug, das Thema in den Mittelpunkt eines Vortrags für Fachanwälte im Bereich Straf-  und IT-Recht zu stellen. Im Rahmen des 7.  Mannheimer Gesprächs der FOM Hochschule gibt Dr. Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die Strafbestimmungen.

Dabei geht es unter anderem um die Fragen: Was sind typische Fälle und wie sieht die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte aus? Darüber hinaus geht der Experte auf das Thema Datensicherheit sowie eine mögliche Fehlentwicklung der Rechtslage im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung ein.

Graf ist neben seiner Tätigkeit als Richter am BGH Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags u.a. zum Thema Internet- und Computerstrafrecht sowie Telekommunikationsüberwachung. Als Autor und Herausgeber veröffentlichte er zudem zahlreiche rechtswissenschaftliche Publikationen zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Die Veranstaltung ist als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fachanwaltsverordnung ausgerichtet und findet am 27. März ab 17.00 Uhr im MAFINEX-Technolgiezentrum, Julius-Hatry-Straße 1 in Mannheim statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 85 Euro, Anmeldungen nimmt die FOM Hochschule in Mannheim entgegen: per E-Mail an kerstin.nakoinz@bcw-gruppe.de, per Fax an 0621/1789405-10 oder per Post an FOM Hochschule, Frau Kerstin Nakoinz, Tattersallstraße 39, 68165 Mannheim.

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Sachsen-Anhalt: Patientendaten auf USB-Stick an externen Berater geschickt https://www.datensicherheit.de/sachsen-anhalt-patientendaten-auf-usb-stick-an-externen-berater-geschickt https://www.datensicherheit.de/sachsen-anhalt-patientendaten-auf-usb-stick-an-externen-berater-geschickt#respond Tue, 03 Apr 2012 17:35:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19920 Landesbeauftragter für den Datenschutz schaltet sich ein

[datensicherheit.de, 03.04.2012] „DER SPIEGEL“ habe in seiner Ausgabe 13/2012 einen Bericht publiziert, nach dem Ärzte Patientendaten auf einen USB-Stick übertragen. Dieser USB-Stick werde dann an einen Sachverständigen in Halle (Saale) mit der Bitte versandt, hinsichtlich der Optimierung der Verordnungen zu beraten. Damit könnten Regresse vermieden werden, also Strafzahlungen, die fällig werden, wenn Ärzte im Vergleich zu anderen unverhältnismäßig viel verschreiben – Pharmareferenten der Firma Novartis würden Ärzten dies nahelegen, berichtet der Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose.
Ein derartiges Verfahren wäre jedoch datenschutzrechtlich unzulässig, wenn für die Übermittlung von Gesundheitsdaten an den Sachverständigen keine Rechtsgrundlage vorliegt, betont von Bose. Nötig wäre demnach eine Offenbarungsbefugnis in Bezug auf die grundsätzliche ärztliche Schweigepflicht, wie z.B. das Einverständnis. Ein selbständig handelnder Sachverständiger sei – anders als etwa die Sprechstundenhilfe – kein berufsmäßiger Gehilfe des Arztes, der ohne weitere Grundlage Kenntnis erlangen dürfe.
Bei allem Verständnis für das Interesse der Ärzte an korrekter Abrechnung bedürfe dieses Verfahren laut Dr. von Bose daher der Prüfung und Beratung, um die besonders sensiblen Patientendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt habe deshalb bereits Kontakt mit dem betreffenden Sachverständigen und auch mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt aufgenommen.
Der Sachverständige habe nun mitgeteilt, er würde die anfragenden Ärzte individuell beraten und keine Daten an Dritte herausgeben. Zudem habe er vor dem Hintergrund der Diskussion das Verfahren derzeit eingestellt. Das Vorliegen von Einverständniserklärungen der betroffenen Patienten sei eher fraglich.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt wird nach eigenen Angaben daher das Vorgehen detailliert prüfen und den Sachverständigen mit dem Ziel beraten, ein dem Patientendatenschutz gerechtes Verfahren zu entwickeln. Weiter sei beabsichtigt, die Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf die Bedenken hinzuweisen, so dass dort die Möglichkeit besteht, die Ärzteschaft sachgerecht zu informieren. Datenübermittlungen, die nicht von einer Rechtsgrundlage getragen sind, könnten so vermieden werden.

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