Sammelklage – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 16 May 2025 04:48:36 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 facebook-Datenleck von 2021: Verbraucherzentrale ermöglicht Betroffenen, sich der Sammelklage anzuschließen https://www.datensicherheit.de/facebook-datenleck-2021-verbraucherzentrale https://www.datensicherheit.de/facebook-datenleck-2021-verbraucherzentrale#respond Thu, 15 May 2025 22:51:31 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=47728 vzbv-Sammelklage (Musterfeststellungsklage) soll Verbrauchern helfen, ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Meta einfacher durchzusetzen

[datensicherheit.de, 16.05.2025] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gemeldet, dass Betroffene des im Jahr 2021 bekanntgewordenen „facebook“-Datenlecks sich ab sofort der vzbv-Sammelklage (Musterfeststellungsklage) anschließen können: Diese Klage gegen die Meta Platforms Ltd. soll Millionen „facebook“-Nutzern in Deutschland helfen, einfach und unkompliziert Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Der vzbv verweist auf den Hintergrund, dass im November 2024 der Bundesgerichtshof (BGH) zum „facebook“-Datenleck geurteilt hatte, dass bereits der „bloße Kontrollverlust“ über die eigenen Daten für einen Schadenersatzanspruch ausreicht.

Verbraucherzentrale verweist auf BGH-Entscheidung

Rund 100 Euro Schadenersatz hielt der Bundesgerichtshof im konkreten Fall für den „bloßen Kontrollverlust“ über die eigenen Daten für angemessen. Dies geht aus seiner Entscheidung vom 18. November 2024 hervor (Az. VI ZR 10/24) hervor. Dieses Urteil zum „facebook“-Datenleck erleichtere es Betroffenen, Schadenersatz zu bekommen. Sie müssten laut BGH keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihnen durch ein Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind – die bloße Betroffenheit reiche aus.

Durch das „facebook“-Datenleck seien persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern öffentlich geworden. Unter diesen sollen sich laut Medienberichten auch rund sechs Millionen „facebook“-Konten aus Deutschland befinden. Diese gestohlenen Daten könnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.

Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen

Jutta Gurkmann, vzbv-Geschäftsbereichsleiterin „Verbraucherpolitik“, führt hierzu aus: „Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des ,facebook’-Datenlecks finanziell entschädigt werden.“ Betroffene können sich demnach ab sofort der vzbv-Sammelklage anschließen um Schadenersatzansprüche gegenüber Meta durchzusetzen.

Der vzbv hat diese Sammelklage gegen die Meta Platforms Ltd. als sogenannte Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. „So will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und die Höhe der Ansprüche feststellen lassen.“

Verbraucherzentrale beabsichtigt, Beträge von bis zu 600 Euro feststellen zu lassen

Nach Ansicht des vzbv müsse Meta in bestimmten Fällen deutlich mehr als 100 Euro Schadenersatz zahlen – wenn beispielsweise neben „facebook“-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus einer betroffenen Person öffentlich geworden sind. In einem solchen Fall hält der vzbv nach eigenen Angaben eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen.

Verbraucher können also bei dieser Sammelklage mitwirken, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins „Klageregister“ eintragen lassen. „Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 offen.“ Tipps zum Eintragen dort erhalten Verbraucher online durch den „Klage-Check“. Mit diesem wird zunächst mittels weniger Fragen geklärt, ob diese Klage zum individuellen Fall passt – anschließend erhalten Verbraucher Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation vertritt die Verbraucherzentrale im Verfahren

Wenn Betroffene sich in das Register eingetragen haben, sind sie bei dieser Sammelklage mit dabei. „Dann können Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Das Mitmachen ist kostenlos.“

Wer über Neuigkeiten der „facebook“-Sammelklage per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den „News-Alert“ des vzbv zum Verfahren anmelden. Die vorliegende vzbv-Sammelklage richtet sich an „facebook“-Nutzer in Deutschland, die vom dem im Jahr 2021 bekannt gewordenen „facebook“-Datenleck betroffen sind. In diesem Verfahren gegen Meta wird der vzbv durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Litigation vertreten.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale, 05.05.2025
Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

verbraucherzentrale
Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

datensicherheit.de, 09.12.2024
Verbraucherzentrale reicht nach BGH-Urteil zu facebook-Datenleck Sammelklage ein / Mit der vzbv-Sammelklage gegen „facebook-“Betreiber können Ansprüche teilnehmender Betroffener vor Verjährung bewahrt werden

datensicherheit.de, 13.05.2025
Datenschutz bedroht: Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta / Die Verbraucherzentrale NRW beantragt eine einstweilige Verfügung wegen der geplanten Nutzung personenbezogener Daten aus „Instagram“ und „facebook“ fürs KI-Training

datensicherheit.de, 27.03.2025
BGH-Urteil zu Meta-Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren / Dieses BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag

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Verbraucherzentrale reicht nach BGH-Urteil zu facebook-Datenleck Sammelklage ein https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-einreichung-nachgang-bgh-urteil-facebook-datenleck-sammelklage https://www.datensicherheit.de/verbraucherzentrale-einreichung-nachgang-bgh-urteil-facebook-datenleck-sammelklage#respond Mon, 09 Dec 2024 12:47:30 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=45815 Mit der vzbv-Sammelklage gegen „facebook-“Betreiber können Ansprüche teilnehmender Betroffener vor Verjährung bewahrt werden

[datensicherheit.de, 09.12.2024] Nach dem BGH-Urteil zum „facebook“-Datenleck hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach eigenen Angaben am 9. Dezember 2024 eine Sammelklage gegen die Meta Platforms Ltd. eingereicht. Diese Klage soll demnach Millionen in Deutschland lebenden Betroffenen helfen, kostenlos Schadenersatzansprüche gegenüber dem Beitreiber von „facebook“ durchzusetzen. Außerdem könnten mit diesem Schritt mögliche Ansprüche von Verbrauchern zum Jahreswechsel nicht mehr verjähren. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe für den „bloßen Kontrollverlust“ über die eigenen Daten in einem Einzelfall rund 100 Euro als Schadenersatz-Höhe für angemessen befunden. Dies gehe aus seiner Entscheidung vom 18. November hervor (Az. VI ZR 10/24). Dieses Urteil zum „facebook“-Datenleck erleichtere es Betroffenen, Schadenersatz zu bekommen. Sie müssten laut BGH keinen Nachweis mehr erbringen, „dass ihnen durch ein Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind“. Die bloße Betroffenheit reiche aus.

Millionen „facebook“-Nutzern in Deutschland Weg für Entschädigung ebnen

Mit dieser Sammelklage eröffne der vzbv Millionen „facebook“-Nutzern in Deutschland einen Weg für eine Entschädigung in Folge des dortigen Datenlecks: „Der Verbraucherzentrale Bundesverband verhilft Betroffenen zu ihrem Recht“, so Jutta Gurkmann, vzbv-Geschäftsbereichsleiterin „Verbraucherpolitik“.

Ansprüche Betroffener könnten mittels Sammelklage nicht mehr einfach verjähren: „Die vzbv-Sammelklage hemmt die drohende Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum Jahreswechsel.“ Betroffene müssten noch abwarten, um sich voraussichtlich ab dem Jahr 2025 der Sammelklage anzuschließen.

Durch „facebook“-Datenleck wurden persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern offengelegt

Die Unterstützung der Sammelklage richtet sich laut vzbv an „facebook-Nutzer“, welche von dem 2021 bekannt gewordenen „facebook“-Datenleck betroffen waren. Ihnen stehe voraussichtlich ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro Schadenersatz zu. Für Verbraucher, die sich dieser Sammelklage anschließen, sei dieser Weg kostenlos.

Durch das „facebook“-Datenleck seien persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzern öffentlich geworden. „Unter den Daten sollen sich laut Medienberichten auch rund sechs Millionen ,facebook’-Konten aus Deutschland befinden.“ Die gestohlenen Daten hätten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden können.

Musterfeststellungsklage gegen „facebook“-Betreiber

„Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht die Sammelklage als ,Musterfeststellungsklage’ ein.“ Er wolle damit Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und -höhe feststellen lassen, damit Betroffene ihre Ansprüche leichter durchsetzen könnten. Noch könnten sich Verbraucher der Klage nicht anschließen. „Das geht erst, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnet. Voraussichtlich wird das Anfang des Jahres 2025 geschehen.“ Der vzbv werde darüber informieren, „wenn es soweit ist“.

Schon jetzt könnten sich aber Interessierte und Betroffene für den „News-Alert“ des vzbv anmelden. Dadurch erhielten sie künftig direkt Informationen zu aktuellen Entwicklungen rund um diese Sammelklage: „Sie bekommen beispielsweise eine Mail, sobald das Klageregister offen ist und sie sich der Sammelklage anschließen können.“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale, 09.12.2024
Datenlecks bei Facebook: So prüfen Sie, ob Sie betroffen sind

verbraucherzentrale, 09.12.2024
Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck / Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden / Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein, sobald es eröffnet ist

datensicherheit.de, 27.06.2022
facebook Messenger: Mittels Phishing-Angriff Millionen von Anmeldedaten entwendet / Hunderte Millionen facebook-Nutzer könnten vom Phishing betroffen sein

datensicherheit.de, 07.04.2021
Facebook-Datenleck: Maßnahmen gegen drohenden Identitätsdiebstahl / Persönliche Daten von 533 Millionen Facebook-Nutzern, einschließlich Telefonnummern, online geleakt

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