Schnäppchen – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 17 Nov 2025 19:09:36 +0000 de hourly 1 Black Friday bei Verbrauchern immer beliebter – bei Cyberkriminellen auch https://www.datensicherheit.de/black-friday-verbraucher-beliebtheit-cyberkriminelle https://www.datensicherheit.de/black-friday-verbraucher-beliebtheit-cyberkriminelle#respond Mon, 17 Nov 2025 23:09:26 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50996 Was es beim „Shoppen“ – vor allem online und zu besonderen Verkaufsaktionen wie rund um den „Black Friday“ – zu beachten gibt, erörtert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, in ihrer aktuellen Stellungnahme

[datensicherheit.de, 18.11.2025] Seit einigen Jahren werden auch in Deutschland „Black Friday“-Verkaufsaktionen der Webshops und Ladengeschäfte immer beliebter. Dieser vermeintlich günstige „Shopping“-Tag – zuweilen ausgedehnt auf mehrere Tage oder gar Wochen – soll mit zahlreichen Rabatten und Sonderangeboten Käufer anlocken. Auf der Suche nach „Schnäppchen“ ist aber nach vielfältigen Warnungen von Verbraucherschützern Vorsicht geboten, denn Lockangebote, sogenannte Fake-Shops und Betrugsversuche sind inzwischen offensichtlich keine Seltenheit. Was es beim „Shoppen“ – vor allem online – zu beachten gilt, erörtert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, in ihrer aktuellen Stellungnahme.

ergo-einkausstrasse

Foto: ERGO Group

Kundenansturm auf Ladengeschäfte und Webshops bei besonderen Verkaufsaktionen zieht auch unseriöse Anbieter an

Rabatte zum „Black Friday“ lesen sich gut – Kontrolle ist aber besser

Der „Black Friday“ – unmittelbar immer am Freitag nach dem US-Feiertag „Thanksgiving“ – markiert demnach den Auftakt des umsatzstärksten „Shopping“-Wochenendes des Jahres. Am 28. November 2025 ist es also wieder soweit. Mit massiven Rabatten und Sonderaktionen locken Händler dann sowohl online als auch im stationären Handel Millionen Kunden an.

  • Brandl führt hierzu aus: „Die gut klingenden Preisnachlässe ergeben sich manchmal aber nur aus geschickt eingesetzten ,Pricing-Tools’ und strategischen Verkaufsmethoden. Wer diese durchschauen will, ist mit einem Blick auf Preisportale gut beraten. Sie bieten detaillierte Preisverläufe der Produkte über Wochen oder Monate hinweg an. So ist auf einen Blick erkennbar, ob der ,Black Friday’-Preis tatsächlich der niedrigste Preis war oder ob der Preis kurz zuvor angehoben wurde.“

Darüber hinaus hat die EU mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie Rabattaktionen geregelt: „Seit 2022 müssen Händler in der EU bei Rabattaktionen, bei denen sie mit einem gestrichenen alten Preis werben, den niedrigsten Preis des Produkts aus den letzten 30 Tagen angeben.“ Dies solle die Praxis der kurzfristigen Preisanhebung mit dann folgenden, vermeintlich riesigen Rabatten erschweren.

Warnung vor „Fake-Shops“ – nicht nur im „Black Friday“-Umfeld

Wo viele echte „Schnäppchen“ warten, seien auch Betrüger nicht weit. Sogenannte Fake-Shops im Internet sähen auf den ersten Blick aus wie echte, seriöse Websites. Sie seien teilweise 1-zu-1-Kopien real existierender Webseiten oder diesen täuschend echt nachempfunden. So gewinnen sie laut Brandl mit Hilfe von kopierten Bildern, gefälschten Gütesiegeln und geschickt geklauten Produktinformationen leicht das Vertrauen der potenziellen Kunden und locken diese in die „Klickfalle“.

  • „,Fake-Shops’ sehen den Seiten seriöser Anbieter täuschend ähnlich. Sie dienen jedoch allein dazu, gegen Vorkasse nicht existente Ware zu verkaufen und dabei auch noch Zahlungsdaten oder persönliche Informationen abzugreifen“, warnt Brandl. Oft bleibe die bestellte Ware aber aus und das Geld sei nach der Zahlung verschwunden. Auch über den Preis lockten die Kriminellen die Verbraucher an. „Wenn das Angebot für das neue Smartphone zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das in den meisten Fällen auch“, betont Brandl. Im Zweifel könne es helfen, Namen und Adresse des Shops im Handelsregister zu überprüfen. Auch Bewertungen in externen Bewertungsportalen könnten helfen, sich eine Meinung zu bilden.

Wenn eine Website kein Impressum hat, sei das ein Indiz für Betrug. Werde für Überweisungen an einen angeblich deutschen Shop eine IBAN angegeben, welche nicht mit „DE“ anfängt, sei dies ebenfalls ein Warnzeichen. „Fake-Shops“ verwendeten häufig gefälschte Prüfsiegel. Ein Klick auf ein Prüfsiegel sollte zur Homepage des Ausstellers führen, um die Echtheit des Siegels zu überprüfen. Zudem empfehle es sich zu guter Letzt, eine „Shopping“-Seite sofort zu schließen, sobald ausschließlich Vorkasse als Zahlungsmethode angeboten wird. Oft falle dies erst am Ende des Kaufvorgangs auf, wenn von mehreren Zahlungsmethoden nur noch die Vorkasse verfügbar bleibe.

Tipps für Betrugsopfer rund um den „Black Friday“ und darüber hinaus

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend Kontakt zu seiner Bank aufnehmen und die Zahlung rückgängig machen. „Das ist üblicherweise innerhalb der ersten Stunden nach dem Kauf noch möglich“, erklärt Brandl. Bei einer Lastschrift blieben Verbrauchern sogar bis zu acht Wochen, um diese zurückbuchen zu lassen. Auch Kreditkartenzahlungen könnten rückgängig gemacht werden.

  • Oft bestehe die Voraussetzung darin, nachweislich zu versuchen, das Geld direkt vom Onlinehändler zurückzuerhalten. Außerdem sollten Nutzer stets sämtliche Belege für den vermeintlichen Kauf sichern und im Zweifel einen Screenshot des Angebots machen. Auch wenn diese Dokumente keine rechtliche Gültigkeit hätten, seien sie doch Beweise für Betrug.

Es gebe eine einfache Möglichkeit, um gefälschte Online-Shops gleich zu erkennen – den „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale. Dort könnten Verbraucher die URL der fraglichen Website eingeben und mit einem Klick überprüfen, wie seriös diese ist. Der „Fakeshop-Finder“ prüfe dabei unter anderem, ob ein Impressum hinterlegt ist, vergleiche die Adresse im Impressum mit der hinterlegten Adresse, die zur Umsatzsteuer-ID gehört und frage Bewertungen auf „Trusted Shops“ und bei „Trustpilot“ ab.

Weitere Informationen zum Thema:

ERGO A Munich Re company
Willkommen bei der ERGO Group / eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa

ERGO A Munich Re company
Sabine Brandl

Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa ECC-Net
FAQ Digitale Märkte und Omnibus-Richtlinie

Verbraucherzentrale
Fakeshop-Finder / Ist dieser Online-Shop seriös?

datensicherheit.de, 04.12.2024
Rund um den Black Friday 2024: Cyber-Gefahren für Einzelhandel drastisch zugenommen / 5 Darktrace-Tipps für Einzelhändler zum Schutz vor Cyber-Angriffen

datensicherheit.de, 28.11.2024
Rund um Black Friday, Black Week und Cyber Monday läuft Cyber-Kriminalität zur Höchstform auf / Die populäre Rabatt-Saison hat begonnen – und mit ihr Cyber-Betrügereien

datensicherheit.de, 28.11.2024
Black Friday: Auch BSI warnt Schnäppchenjäger vor Cyber-Kriminellen / Rund um populäre Rabattaktion locken Webshops mit exklusiven Angeboten – dabei wittern auch Cyber-Kriminelle ihre Chance

datensicherheit.de, 23.11.2024
Black Friday: 89 Prozent mehr ominöse Shopping-Websites als 2023 / CPR hat im Vorfeld des „Black Friday 2024“ frühzeitig die Augen nach betrügerischen Websites, Markenimitation und Phishing-Methoden offengehalten

datensicherheit.de, 13.11.2024
Black Friday: Hochsaison für Schnäppchenjagd – und raffinierte Phishing-Angriffe / E-Mails zum „Black Friday“ sind oft perfekt gestaltet – mit offiziellem Logo, persönlicher Anrede und Call-to-Action-Button

datensicherheit.de, 24.11.2023
Black Friday: Umsätze im Online-Handel steigen – damit häufen sich auch Betrugsfälle / Datensicherheit gilt es auch im Schnäppchen-Rausch am Black Friday und an anderen saisonalen Sonderverkaufstagen zu beachten

]]>
https://www.datensicherheit.de/black-friday-verbraucher-beliebtheit-cyberkriminelle/feed 0
Black Friday: Tipps für sicheres Online-Shopping https://www.datensicherheit.de/black-friday-tipps-fuer-sicheres-online-shopping https://www.datensicherheit.de/black-friday-tipps-fuer-sicheres-online-shopping#respond Thu, 21 Nov 2019 15:57:01 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=35224 Andreas Volkert, Sicherheitsexperte bei McAfee, rät, Vertrauenswürdigkeit der Anbieter und Angebote kritisch zu prüfen

[datensicherheit.de, 21.11.2019] In einer Woche ist es wieder soweit: Schnäppchenjäger reißen sich um die besten Angebote zum „Black Friday“ im Internet, doch bereits jetzt gibt es schon die ersten verlockenden Sonderangebote online. In seinem aktuellen Kommentar zu den damit verbundenen Cyber-Risiken geht Andreas Volkert, Sicherheitsexperte bei McAfee, auf die Vertrauenswürdigkeit der Anbieter ein: Um sich schnellstmöglich den besten „Deal“ zu ergattern, versäumten viele Verbraucher nämlich oftmals zu prüfen, ob das Angebot denn auch tatsächlich vertrauenswürdig ist – für Cyber-Kriminelle sei der „Black Friday“ ein „gefundenes Fressen“.

Schnäppchenjäger sollten vor Weitergabe privater Daten nüchtern überlegen

Der „Black Friday 2019“ steht vor der Tür und auch in Deutschland erfreuen sich immer mehr Schnäppchenjäger an den oftmals unwiderstehlichen Angeboten, die es dazu im Internet gibt. Volkert warnt allerdings vor den Gefahren hinter der beliebten Online-Schnäppchenjagd:
„Die Black-Friday-Angebote sind ein Minenfeld für Online-Shopper, denn sie bieten Cyber-Kriminellen eine große Chance, vom unvorsichtigen Verhalten vieler Verbraucher zu profitieren. Schnäppchenjäger müssen unbedingt zwei Mal nachdenken, bevor sie ihre privaten Daten weitergeben, nur um sich das beste Angebot zu ergattern.“ Denn in der Sorge, nicht das günstigste Angebot zu erwischen, nähmen sich viele Verbraucher nicht ausreichend Zeit um eine Website, E-Mail oder App zu prüfen, „bevor sie zuschlagen und ihre privaten Daten teilen, die dadurch leider in die falschen Hände geraten können“.

Cyber-Kriminelle fälschen E-Mails großer Marken und täuschen Verbraucher

Verbraucher sollten stets daran denken: Wenn ein Angebot im Internet zu gut um wahr zu sein scheint, „dann ist es das wahrscheinlich auch“. Leider fielen aber viele Deutsche weiterhin auf die Tricks der Cyber-Kriminellen rein. So sei laut einer aktuellen McAfee-Umfrage letztes Jahr jeder fünfte Deutsche Opfer von betrügerischen Angeboten im Internet gewesen.
Cyber-Kriminelle könnten problemlos identisch aussehende E-Mails großer Markenanbieter entwerfen und Verbraucher damit täuschen. Es lohne sich also immer, direkt die Website des entsprechenden Händlers zu besuchen, um zu prüfen, ob es das Angebot tatsächlich gibt. „Letztes Jahr haben Cyber-Kriminelle hauptsächlich WhatsApp genutzt, um an die Daten von Verbrauchern heranzukommen – und dieses Jahr werden sie bestimmt wieder neue Taktiken finden.”

Volkerts Tipps für sicheres Online-Shopping, nicht nur am Black Friday:

  • Prüfen Sie die Quelle! Eine einfache Möglichkeit, betrügerische Angebote zu vermeiden, ist der direkte Besuch der Website des Händlers.
  • Meiden Sie „Deals“, die zu schön sind um wahr zu sein! U.a. am „Black Friday“ versuche man natürlich so viel Geld wie möglich zu sparen. Aber die Realität ist: „Wenn ein Deal zu gut erscheint, um wahr zu sein, dann ist er es auch oft. In der Regel stecken Cyber-Kriminelle dahinter, die durch Phishing-Methoden versuchen personenbezogene Daten abzugreifen.“ Im Zweifelsfall lohne es sich, direkt beim Händler anzurufen und sich bezüglich dem betreffenden Angebot zu erkundigen.
  • Benutzen Sie eine sichere Verbindung! Öffentliches WLAN ist zwar oft hilfreich, kann sich aber zur Gefahr entwickeln, da Verbraucher hier beim Surfen leicht unwissentlich persönliche Informationen, wie zum Beispiel Kreditkartendaten, an Cyber-Kriminelle, die in öffentlichen Netzen schnüffeln, weitergeben. „Wenn Sie eine Transaktion in einem öffentlichen WLAN durchführen müssen, dann sollten Sie unbedingt sayeinen VPN (Virtual Private Network) verwenden, um Ihre Verbindung sicher zu halten.“
  • Surfen Sie immer abgesichert! „Unser Alltag wird immer digitaler und gerade deshalb ist es wichtig alle Online-Aktivitäten zu schützen.“ Eine umfassende Sicherheitslösung kann dazu beitragen, dass Ihre Geräte vor Malware, Phishing-Angriffen und Datendiebstahl geschützt sind.
]]>
https://www.datensicherheit.de/black-friday-tipps-fuer-sicheres-online-shopping/feed 0
Handel mit Gebraucht-Software niemals gegen den Willen der Software-Hersteller https://www.datensicherheit.de/handel-mit-gebraucht-software-niemals-gegen-den-willen-der-software-hersteller https://www.datensicherheit.de/handel-mit-gebraucht-software-niemals-gegen-den-willen-der-software-hersteller#respond Fri, 24 Jul 2009 10:37:30 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=4891 Rechtlich geht es um genehmigte Lizenz-Übertragungen

[datensicherheit.de, 24.07.2009] Auch bei Computer-Programmen können Angebote aus Zweiter Hand interessant sein. Einige Händler bieten Gebraucht-Software weit unter dem üblichen Ladenpreis an – mit Lizenzen, die früher von anderen Anwendern genutzt wurden:
Das sei finanziell attraktiv, dennoch sollten Käufer genau hinschauen, betone Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). In vielen Fällen könnten Software-Lizenzen eben nicht auf andere Nutzer übertragen werden, denn nach den neuesten Gerichtsurteilen hätten die Software-Hersteller ein klares Mitspracherecht.
PC-Programme auf einem Original-Datenträger wie CD oder DVD dürften nach der Nutzung weiterverkauft werden, wenn der Hersteller die Übertragung im Lizenzvertrag gestattet und der bisherige Nutzer das Programm von seinem Rechner gelöscht habe, so das Oberlandesgericht München. Bei Volumen-Lizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen dürften daraus nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen weitergeben werden – die Zustimmung des Herstellers sei nötig, so das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.
Wer Software-Lizenzen übertragen wolle, sollte also zuerst den Lizenzvertrag prüfen und dann bei Bedarf den Software-Hersteller fragen, rät der BITKOM. Auch Käufer sollten nachfragen – beim Gebraucht-Händler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Maßgeblich sei in aller Regel die Bestätigung des Software-Herstellers, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.

Weiter Informationen zum Thema:

BITKOM, 24.07.2009
Aufgepasst bei Software-Schnäppchen aus zweiter Hand

BITKOM
, 25.03.2009
Stellungnahme / Handel mit gebrauchter Software: Hier: Urteil des OLG München vom 03.07.2008

BITKOM, 02.05.2007
Stellungnahme / Handel mit gebrauchter Software

]]>
https://www.datensicherheit.de/handel-mit-gebraucht-software-niemals-gegen-den-willen-der-software-hersteller/feed 0