Schweigepflicht – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 10 Nov 2022 19:09:12 +0000 de hourly 1 EPA: Freie Ärzteschaft unterstreicht Kritik an Elektronischer Patientenakte https://www.datensicherheit.de/epa-freie-aerzteschaft-unterstreichung-kritik-elektronische-patientenakte https://www.datensicherheit.de/epa-freie-aerzteschaft-unterstreichung-kritik-elektronische-patientenakte#respond Thu, 10 Nov 2022 19:09:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42602 Ärztliche Schweigepflicht droht durch EPA-Paradigmenwechsel zum störenden Auslaufmodell zu werden

[datensicherheit.de, 10.11.2022] Der Freie Ärzteschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme abermals auf das Thema „Elektronische Patientenakte“ (EPA) ein: „Diese Woche wurde in Berlin ein völliger Paradigmenwechsel in Bezug auf die zentrale Speicherung und Nutzung der sensiblen Krankheitsdaten nahezu der gesamten Bevölkerung beschlossen.“ Demnach hat das Bundesgesundheitsministerium der gematik GmbH den Auftrag erteilt, ein EPA-Konzept zu entwickeln, welches im scharfen Kontrast zur bisherigen Planung stehe. „War bisher geplant, die patientengeführte EPA auf freiwilliger Basis für die Bürger bereitzustellen, soll nun die Freiwilligkeit abgeschafft werden zugunsten einer völlig automatisierten Speicherung aller Arztbriefe.“ Die Patientendaten sollten zudem automatisch allen möglichen Medizinbereichsteilnehmern und auch einem Forschungsdatenzentrum zugänglich sein. „Man soll sich nur noch durch eine dezidierte Ablehnung davor schützen können.“

EPA als Milliardengrab für Versicherungsbeiträge

„Dieser Paradigmenwechsel bedeutet faktisch die Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht, die seit 2000 Jahren weltweit durch den Eid des Hippokrates festgelegt wurde und auch heute noch weltweit die Grundlage ärztlicher Tätigkeit ist“, so Dr. Silke Lüder, Stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft und niedergelassene Ärztin in Hamburg.

Dieser Paradigmenwechsel ist laut Dr. Lüder die Reaktion auf das bisherige völlige Scheitern aller Anwendungen der Telematik-Infrastruktur„sei es das e-Rezept, die E-Au, der e-Notfalldatensatz oder die Elektronische Patientenakte“. Sie kritisiert: „Seit 20 Jahren unter der aktiven Beteiligung des heutigen Gesundheitsministers, der Krankenkassen und der interessierten Industrie geplant, aber ohne echte Beteiligung der betroffenen Ärzte und Patienten, hat sich das ganze Projekt in ein Milliardengrab für Versichertenbeiträge verwandelt.“

EPA in Deutschland auch ohne größere Computerfähigkeiten zu hacken

Kürzlich habe der Chaos Computer Club nachgewiesen, dass die EPA in Deutschland auch ohne größere Computerfähigkeiten zu hacken sei. Gleichzeitig würden 400 Millionen Euro Versichertengelder für einen völlig unnötigen Konnektoren-Tausch verschwendet.

„Statt endlich die Reißleine zu ziehen und sinnvolle, sichere und praktikable Lösungen für die Medizin zu entwickeln, versucht man jetzt den Datenschutz zu schleifen und damit auch gleich die Ärztliche Schweigepflicht abzuschaffen“, moniert Dr. Lüder.

Opt-out-Lösung für EPA datenschutzpolitisch falsch

Der Bundesdatenschützer habe die neue „Opt-out“ Lösung schon völlig zurecht für „datenschutzpolitisch falsch“ erklärt. „Wir sehen gerade wieder in Australien, was das Hacking von Krankheitsdaten für die betroffenen Bürger bedeutet“, erläutert Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft und niedergelassener Arzt in Essen.

„Nach einem Datenschutzskandal für zentrale gespeicherte E-Akten in Finnland hat es bei den betroffenen sogar Suizide gegeben. Dort sind nach jüngster Mitteilung über neun Millionen Gesundheitsdatensätze gehackt und im Darknet veröffentlich worden, obwohl das zuständige Unternehmen nach Angaben der Regierung ‚alles richtig‘ gemacht’ hätte.“ Abschließend betont er: „Wir sehen also, dass der Schutz der Ärztlichen Schweigepflicht gerade heutzutage unter den Bedingungen von ,Social Media’ immer wichtiger geworden ist. Und wir als Freie Ärzteschaft werden unsere Kritik an ihrer Abschaffung weiterhin konsequent aufrechterhalten. Zum Schutz der Patienten und unserer ärztlichen Tätigkeit“, unterstreicht Dietrich.

Weitere Informationen zum Thema:

Freie Ärzteschaft
Schutz von Patientendaten und Schweigepflicht

datensicherheit.de, 29.11.2021
Freie Ärzteschaft zur ePA: Geplante elektronische Patientenakte führt in die Sackgasse / Ampel-Koalitionäre zur Rücknahme der geplanten, viel kritisierten Opt-out-Option der ePA aufgefordert

datensicherheit.de,
30.06.2021
Bitkom begrüßt ePa-Start in Arztpraxen am 1. Juli 2021 / Bitkom-Präsident Achim Berg stellt Vorteile für Patienten vor

datensicherheit.de, 19.06.2021
Datapuls 2021: Deutsche fürchten bei der ePA den Datenmissbrauch / Patientenumfrage u.a. zur elektronischen Patientenakte im Vorfeld der ePA-Einführung am 1. Juli 2021

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E-Evidence-Verordnung der EU: Ärztliche Schweigepflicht bedroht https://www.datensicherheit.de/e-evidence-verordnung-eu-aerzte-schweigepflicht-bedrohung https://www.datensicherheit.de/e-evidence-verordnung-eu-aerzte-schweigepflicht-bedrohung#respond Wed, 04 Aug 2021 15:29:19 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40510 Freie Ärzteschaft e.V. übt Kritik an geplanter EU-Verordnung

[datensicherheit.de, 04.08.2021] Laut einer aktuellen Stellungnahme des Freie Ärzteschaft e.V. (FÄ) hat das EU-Parlament „eine neue Verordnung beschlossen, die nach Zustimmung des Europäischen Rates gültig werden soll“: Mithilfe der sogenannten E-Evidence-Verordnung könnten Staaten dann grenzüberschreitend die Herausgabe von in „Clouds“ gespeicherten personenbezogenen Daten von EU-Bürgern eines anderen Staates anfordern. Aus Sicht des Grundrechts „ein Unding“. FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder kommentiert: „Künftig würde nicht mehr eine staatliche Behörde des eigenen Landes entscheiden, ob Daten der eigenen Bürger an einen anderen Staat übermittelt werden, sondern der Internetprovider, ein Soziales Netzwerk oder die kleine Hosting-Firma.“

Ärztliche Schweigepflicht und Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung werden in der EU zur Makulatur

Das würde beispielsweise bedeuten: „Bei einem in Deutschland durchgeführten legalen Schwangerschaftsabbruch, der in einem anderen EU-Land strafbar ist, kann ein Staatsanwalt dieses Landes auf die internen Daten der Abtreibungsklinik oder -praxis in Deutschland zugreifen.“
Lüder erläutert, was das generell für die hochsensiblen Patientendaten bedeutet: „Da alle ärztlichen Daten in Deutschland künftig in Form von elektronischen Patientenakten (ePA) bei IT-Firmen in der ,Cloud‘ gespeichert werden sollen, sind auch sie nicht mehr vor der Ausforschung durch andere Staaten geschützt.“ Sie warnt: „Die Ärztliche Schweigepflicht ist dann nur noch Makulatur, das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung damit ebenfalls.“

Aktuell im EU-Parlament eine Mehrheit für dieses Vorhaben

Schon 2018 hätten die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie viele Verbände den Entwurf dieser Verordnung massiv kritisiert. Auch im EU-Parlament habe es zunächst großen Widerstand gegeben. „Aber durch ein datenbesessenes Drängen von Mitgliedsstaaten ist jetzt im EU-Parlament eine Mehrheit für dieses Vorhaben entstanden – es wird kaum noch zu stoppen sein“, berichtet die FÄ-Vize.
Dies allerdings bestärke wiederum alle kritischen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland, ihren Widerstand gegen die Verlagerung aller sensiblen Krankheitsdaten in die ,Clouds‘ großer IT-Firmen fortzuführen. „Dies gilt damit insbesondere für jede ePA“, erläutert der FÄ-Vorsitzende, Wieland Dietrich.

Nicht nur von der EU – auch Bundesgesundheitsminister lässt massiven Druck auf niedergelassenen Ärzte ausüben

„Aus dem Ministerium von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kommt massiver Druck auf die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen, die sich aus Gründen der Schweigepflicht bislang nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen haben“, berichtet Dietrich. Große Teile der Praxisärzte hätten sich auch nur aufgrund drohender finanzieller Strafen an die TI angeschlossen. Von dem Projekt überzeugt seien sie nicht, ganz im Gegenteil: „Sie fürchten eine massive Belastung der Arbeitsabläufe und eine Gefährdung ihrer Praxisdaten.“
Dietrich unterstreicht: „Die vom Staat geplanten elektronischen Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Patientenakten sind unsicher, arbeitsintensiv und helfen weder Patienten noch Ärzten. Viele Kolleginnen und Kollegen werden daher weiter die bisherigen Kassenrezepte und AU-Bescheinigungen ausstellen, die ohnehin bei der absehbaren Nichtfunktionalität der neuen Plattformen weiter eingesetzt werden können.“ Von dem mancherorts befürchteten Verlust der Kassenarztzulassung müsse sich angesichts des Ärztemangels gerade in Versorgerpraxen niemand einschüchtern lassen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 01.03.2021
Ohne Schweigepflicht: Dr. Suchmaschine / Suchmaschine des Vertrauens wird zu Krankheitssymptomen befragt – Weitergabe sensibler persönlicher Daten droht

datensicherheit.de, 07.12.2020
Elektronische Patientenakte: Souveränität der Versicherten über Gesundheitsdaten bewahren / Professor Dieter Kugelmann appelliert an Krankenkassen und Gesetzgeber, Gesundheitsdaten konsequent zu schützen

datensicherheit.de, 20.11.2019
Peter Schaar: Grundrechte und Rechtstaatlichkeit nicht verhandelbar / Ambivalente Erwartungen an ePrivacy- und e-Evidence-Verordnungen

datensicherheit.de, 03.07.2019
Gesundheitswesen: Datenschutz und Verschlüsselung mangelhaft / Patrycja Tulinska kommentiert neue Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

datensicherheit.de, 02.10.2018
E-Evidence-Verordnung: eco fordert die Wahrung von Sicherheitsstandards beim Datenaustausch / Kritik an der geplanten Vorgehensweise der Verordnung

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Datenschutzexperte Christian Volkmer warnt vor Datensammelwut der Krankenkassen https://www.datensicherheit.de/datenschutzexperte-christian-volkmer-warnt-datensammelwut-krankenkassen https://www.datensicherheit.de/datenschutzexperte-christian-volkmer-warnt-datensammelwut-krankenkassen#respond Mon, 03 Dec 2012 21:25:24 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=21216 Kritik an den Fragebögen zum Krankentagegeld und an der Abspeicherung weiterer Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte

[datensicherheit.de, 03.12.2012] Nach einer Studie der Krankenkasse DAK soll der Krankenstand im Jahr 2011 so hoch wie seit 15 Jahren nicht mehr gewesen sein – im Schnitt habe der Krankenstand bei 3,6 Prozent gelegen. Dies seien 13,2 Fehltage pro Versichertem. Allem Anschein nach sei das den gesetzlichen Krankenkassen zu viel, erläutert Dipl.-Inf. Christian Volkmer, zertifizierter Datenschutzexperte und Inhaber von Projekt 29 in Regensburg. Deshalb fragten die Kassen im Jahr 2012 verstärkt nach.
Wer etwa durch einen Infekt einige Zeit ans Bett gefesselt war und Krankentagegeld erhalten hatte, erhalte einige Zeit später ein Schreiben der Krankenkasse mit der Aufforderung, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an die Kasse zurückzusenden. Ansonsten drohe dem Mandanten die Rückforderung des Krankentagegeldes. In dem Bogen würden dann Daten zu Familienstand, Vorerkrankungen aber auch Verhältnis zum Arbeitgeber und Urlaubsplanungen abgefragt, berichtet Volkmer – und betont, dass den Krankenkassen jegliche Berechtigung für ein derartiges Schreiben fehle. Fragen, wie in den Fragebögen aufgeführt, dürften nur vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) gestellt werden. Dessen Mitglieder seien Ärzte, die der Schweigepflicht unterliegen. Wer einen solchen Brief erhält, habe keine Pflicht, diesen auszufüllen.
Die Datensammelwut der Krankenkassen zeige sich aber noch in anderer Form und mit nicht weniger Gewicht, so Volkmer. Mit den neuen elektronischen Krankenkassenkarten soll es Ärzten in Zukunft erleichtert werden, einen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten zu erhalten und diese auch zu aktualisieren. Dabei sei bislang völlig unklar, wo die Datensätze hinterlegt werden. Diese sollten auf externen Servern gespeichert werden und ob sie sich in Deutschland oder einem anderen Staat befinden, sei nicht geklärt, warnt Volkmer. Auch bei einer hohen Verschlüsselungsrate von 2.048 bit und einem PIN-System seien die Daten nicht sicher. Schon zu Beginn der Umstellung habe sich die Pharmaindustrie den Zugriff auf die Patientendaten sichern wollen, um ökonomischen Nutzen daraus zu ziehen. Es sei nicht absehbar, was passiert, sollte sich eine staatsnahe Branche, wie zum Beispiel Versicherungsunternehmen, Zugang zu den elektronischen Akten beschaffen.
Zum Umgang mit der elektronischen Gesundheitskarte rät Volkmer rät zur Datensparsamkeit – bislang seien auf diesen Karten nur die Angaben zu Name, Alter und Wohnort gespeichert. Sollte die Aufforderung, weitere Angaben zu machen, kommen, warnt er davor, diese derzeit an die entsprechende Stelle weiterzugeben. Die Krankheitsdaten seien beim behandelnden und der Schweigepflicht verpflichteten Mediziner gut aufgehoben.

Weitere Informationen zum Thema:

Projekt 29
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