Selbstverpflichtung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Mon, 28 Nov 2011 16:35:57 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 vzbv-Positionspapier: RFID-Technik als Herausforderung für den Datenschutz https://www.datensicherheit.de/vzbv-positionspapier-rfid-technik-als-herausforderung-fuer-den-datenschutz https://www.datensicherheit.de/vzbv-positionspapier-rfid-technik-als-herausforderung-fuer-den-datenschutz#comments Mon, 11 Apr 2011 21:31:19 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14922 Verbraucherzentrale formuliert Anforderungen nach Unterzeichnung des europäischen Selbstverpflichtungsrahmens „PIA Framework“

[datensicherheit.de, 11.08.2011] Der Einsatz von RFID-Anwendungen im Einzelhandel nimmt rasant zu, zum Beispiel im Textil- und Modebereich oder auch beim e-Ticketing. Der verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hebt hervor, dass dies neben Vorteilen für Verbraucher auch datenschutzrechtliche Probleme aufwerfe. Die sehr kleinen RFID-Chips enthielten eine eindeutige Nummer, die kontaktlos und unbemerkt ausgelesen werden könne. Dadurch ermögliche es diese Technik, das Verhalten der Verbraucher auszuspionieren und Konsumentenprofile zu erstellen, warnt der vzbv.
Am 6. April 2011 unterzeichneten Vertreter der Industrie, der Zivilgesellschaft und Datenschützer einen europäischen Selbstverpflichtungsrahmen für Datenschutzfolgenabschätzungen („PIA Framework“) für die Nutzung von RFID. Der vzbv begrüßt diesen Schritt, mahnt aber eine konsequente Umsetzung der Selbstverpflichtung an. Um den Gefahren der RFID-Technik zu begegnen, sei es weiterhin geboten, dass der Gesetzgeber klare Vorgaben zum Einsatz der RFID-Technik mache. Für die weitere Vorgehensweise formuliert der vzbv aus Verbrauchersicht folgende Anforderungen:

  • Wirksame Selbstverpflichtung der Betreiber: Nach der Annahme des „PIA Framework“ müsse nun eine wirksame, flächendeckende und verpflichtende Selbstregulierung der Wirtschaft auf nationaler Ebene dringend angestrebt werden. Scharfe und wirksame Sanktionsmöglichkeiten seien zu definieren und in der Praxis strikt umzusetzen.
  • Datenschutzfolgeabschätzungen konsequent durchführen und nachhalten: Datenschutzfolgeabschätzungen gemäß dem „PIA Framework“ seien kompromisslos durchzuführen. Bei Anwendungen, die im Einzelhandel bis in die Verbrauchersphäre reichten, müssten diese Abschätzungen auch rückwirkend durchgeführt werden.
  • Kennzeichnung: Bei der Umsetzung der Empfehlungen dürften die Betreiber von RFID-Anwendungen nicht alleine auf die Kennzeichnung von Lesegeräten verpflichtet werden. Gleichzeitig seien unmissverständliche Kennzeichnungen am Produkt unerlässlich, um die notwendige Transparenz für den Verbraucher herzustellen.
  • Transparenz und freien Zugang zu Informationen ermöglichen: Zur Absicherung und Erhöhung der Transparenz von Informationen müssten insbesondere die Risiken einer Anwendung klar kommuniziert werden.
  • Selbstbestimmung ermöglichen: Die überprüfbare Deaktivierung müsse, wie in der Empfehlung der Kommission bestätigt, als Standard praktiziert werden („opt-in“) – auch in den Fällen, in denen die Datenschutzfolgeabschätzung zu einem unbedenklichen Ergebnis gekommen sei.
  • Angemessene Ausstattung für Datenschutzbeauftragte: Damit die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden die Datenschutzfolgeabschätzung spätestens sechs Wochen vor Inbetriebnahme der Systeme vornehmen könnten, müssten sie entsprechend mit finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden.
  • Aufklärungspolitik verbessern: Alle relevanten Akteure (Wirtschaft, Bund und Länder, Verbraucherorganisationen) müssten eine aktive Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit übernehmen.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 06.04.2011
RFID-Technik als Herausforderung für den Datenschutz / Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum europäischen Selbstverpflichtungsrahmen für Datenschutzfolgen-abschätzungen („PIA Framework“) für die Nutzung von RFID

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Selbstverpflichtung: Deutsche Telekom veröffentlicht ersten Datenschutzbericht https://www.datensicherheit.de/selbstverpflichtung-deutsche-telekom-veroeffentlicht-ersten-datenschutzbericht https://www.datensicherheit.de/selbstverpflichtung-deutsche-telekom-veroeffentlicht-ersten-datenschutzbericht#respond Tue, 28 Apr 2009 13:43:29 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=1499 36-seitige Publikation kann im Internet aufgerufen werden

[datensicherheit.de, 28.04.2009] Nachdem die Deutsche Telekom im Jahr 2008 einen Maßnahmenplan zur weiteren Verbesserung des Datenschutzes im Konzern vorgestellt hatte, löste sie heute ihre Selbstverpflichtung ein und veröffentlichte ihren ersten Datenschutzbericht. Dieser soll nun jährlich herausgegeben werden und über den Stand des Datenschutzes berichten.
Dr. Manfred Balz, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance, erklärte dazu: „Die Vorlage des Datenschutzberichts ist ein weiterer Schritt zur Einlösung unseres Versprechens, für mehr Transparenz zu sorgen.“ Dem Datenschutz müsse in der Gesellschaft vor dem Hintergrund aktueller Verletzunger des Datenschutzes eine größere Bedeutung eingeräumt werden.
Als beispielhafte Maßnahmen des Jahres 2008 wird nach dem mehrmaligen Diebstahl aus den Datenbanken des Konzerns die weitere Einschränkung der Speicherfunktionen von Arbeitsplatzrechnern genannt, um die Mitnahme von Daten zu unterbinden. Zudem sollen die Systeme bei Massendatenabfragen jetzt schneller Alarm geben und Zugriffe auf Datenbanken stärker dokumentiert werden.
Ferner lasse die Deutsche Telekom ihre Kundensysteme vom TÜV als anerkannter Prüfstelle zertifizieren.

Der erste Datenschutzbericht der Deutschen Telekom kann als PDF-Datei im Internet abgerufen werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutsche Telekom, 28.04.2008
Deutsche Telekom veröffentlicht ersten Datenschutzbericht

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