SpaceNet – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 19 Jul 2022 12:40:50 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Privatsphäre bedroht: Vorratsdatenspeicherung betrifft täglich 2,35 Milliarden Datensätze https://www.datensicherheit.de/privatsphaere-bedrohung-vorratsdatenspeicherung-betreff-alltag-235-milliarden-datensaetze https://www.datensicherheit.de/privatsphaere-bedrohung-vorratsdatenspeicherung-betreff-alltag-235-milliarden-datensaetze#respond Mon, 18 Jul 2022 13:40:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=42063 Am 20. September 2022 entscheidet der EuGH, ob deutsche Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar sind

[datensicherheit.de, 18.07.2022] Nach eigenen Angaben des eco Verband der Internetwirtschaft e.V. klagt die SpaceNet AG seit 2016 mit dessen Unterstützung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Am 20. September 2022 soll demnach der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, ob die deutschen Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind. Die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten mit rund 2,35 Milliarden Datensätzen pro Tag betreffe fast alle deutschen Nutzer, koste die Branche geschätzt mehr als 600 Millionen Euro und bringe gleichzeitig noch nicht einmal einen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung, kritisiert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, in seiner Stellungnahme.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme: Schwebezustand zur Vorratsdatenspeicherung muss beendet werden!

Für Grundrechte: Eindeutiges Urteil aus Luxemburg gegen Vorratsdatenspeicherung erhofft

Im Rechtsstreit zwischen der SpaceNet AG und der Bundesrepublik Deutschland werde der EuGH nun darüber entscheiden, ob die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar sind. Der eco bewertet die Vorratsdatenspeicherung als einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“ der Bürger und unterstützt die Klage der SpaceNet AG von Beginn an.

„Der EuGH-Generalanwalt hat die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung bereits für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt und auch unser Bundesjustizminister hat sich bereits mehrfach gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen“, berichtet Süme. Er wirft die Frage auf, „wann dieser Schwebezustand beendet und die Initiative zum Handeln ergriffen wird, damit Deutschland die Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt. Süme hofft daher auf „ein eindeutiges Urteil aus Luxemburg zugunsten unserer Grundrechte“.

Bundesregierung sollte rasch Lösungen finden, um Vorratsdatenspeicherung auch wirklich zu beenden

Die generelle und anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten betreffe mit rund 2,35 Milliarden Datensätzen pro Tag (IP-Adressen und Telefonie) fast alle deutschen Nutzer und verursache der Branche geschätzte Kosten von mehr als 600 Millionen Euro. Süme betont: „Die Vorratsdatenspeicherung greift gravierend in unsere Privatsphäre ein und bringt gleichzeitig noch nicht einmal einen nachgewiesenen Mehrwert für die Strafverfolgung.“

Auch wenn der EuGH die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit EU-Recht erklären sollte, werde es wieder einige Monate dauern, bis das Verfahren im Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt wird. Süme fordert: „Die Bundesregierung darf hier keine Zeit verlieren und sollte rasch zielgerichtete sowie angemessene Lösungen finden, um die Vorratsdatenspeicherung auch wirklich zu beenden.“

Weitere Informationen zum Thema:

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 18.07.2022
Hintergrundinformation im Hinblick auf die erwarteten Urteile des EuGH am 20.07.2022 bzgl. Vorratsdatenspeicherung – BRD/SpaceNet AG, C-793/19

VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco
Fact Sheet zur Vorratsdatenspeicherung: Was sind Verkehrsdaten?

datensicherheit.de, 22.12.2021
Deutscher Anwaltverein fordert Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung /

datensicherheit.de, 23.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts / Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar

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EuGH-Urteile zur Vorratsdatenspeicherung erwartet: eco warnt vor flächendeckender Überwachung https://www.datensicherheit.de/eugh-urteile-vorratsdatenspeicherung-erwartung-eco-warnung-flaechendeckung-ueberwachung https://www.datensicherheit.de/eugh-urteile-vorratsdatenspeicherung-erwartung-eco-warnung-flaechendeckung-ueberwachung#respond Mon, 05 Oct 2020 15:21:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37972 Unternehmen tragen laut eco hohes Risiko bei Speicherung hochsensibler Daten

[datensicherheit.de, 05.10.2020] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich nach eigenen Angaben seit fast 15 Jahren aktiv gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Mit Blick auf die nun anstehende EuGH-Entscheidung warnt dieser Verband vor einer Verpflichtung zur ständigen Überwachung des Privatlebens und hoffe darum auf ein Urteil zugunsten der Grundrechte in Europa. Weiter kritisiert der eco, „dass Deutschland nun auch seine Ratspräsidentschaft nutzt, um EU-weite Initiativen zur Vorratsdatenspeicherung einzurichten, um so das verdachtsunabhängige Protokollieren von Nutzerdaten voranzutreiben“.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme hofft sehr, dass der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona folgen wird…

eco befürchtet mögliche Überforderung der Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde am 6. Oktober 2020 in vier verschiedenen Fällen über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden: Aus Frankreich und Belgien stammten insgesamt drei Klagen, prozessual getrennt davon werde zur selben Zeit auch über die Klage der britischen Bürgerrechtsorganisation Privacy International entschieden.
„Die Vorratsdatenspeicherung greift massiv in die Bürgerrechte im Bereich des Datenschutzes, dem Schutz der informellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses ein“, erläutert der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. Allein in Deutschland entstünden 520 Millionen Datensätze pro Tag, wenn die Speicherpflicht durchgesetzt werden sollte.
Zudem berge die Vorratsdatenspeicherung auch für Unternehmen enorme Risiken in der konkreten Umsetzung: „Je mehr hochsensible Daten allein auf Veranlassung des Staates zu speichern sind, desto größer sind die Herausforderungen für die Unternehmen, diese Daten zu schützen“, warnt Süme daher auch vor einer möglichen Überforderung der Unternehmen.

Im Mai 2020 hatten der eco und weitere Verbände gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht

„Ich hoffe sehr, dass der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona folgen wird“, sagt Süme. Noch immer versuchten die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, die Vorratsdatenspeicherung wiederzubeleben, „obwohl die allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten nicht konform mit deutschem oder europäischen Recht war und hoffentlich auch niemals sein wird“.
So habe die EU-Kommission jüngst eine Studie veröffentlicht, die von Vornherein die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung unterstelle, jedoch nicht deren Erforderlichkeit oder mögliche Alternativen untersuche.
In einer im Mai 2020 veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme hätten eco und weitere Verbände auf diese und weitere Mängel bei der Erstellung der Studie hingewiesen.

eco unterstützt Klage des Mitglieds SpaceNet

Der eco unterstütze die Klage seines Mitgliedsunternehmens SpaceNet zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, die aktuell ebenfalls als Verfahren beim EuGH anhängig sei. „eco und SpaceNet erstritten im Juni 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung EU-rechtswidrig ist.“
In Folge dessen habe die Bundesnetzagentur den Vollzug der Speicherpflicht für alle betroffenen Unternehmen ausgesetzt. Die Bundesregierung habe die gerichtlichen Entscheidungen nicht akzeptieren wollen und sei vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.
Dieses habe das Verfahren ausgesetzt und es dem EuGH vorgelegt, um über die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht zu entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema:

eco, Politik & Recht, 15.01.2020
eco kommentiert EuGH-Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung: „Alle Wiederbelebungsversuche werden scheitern“

eco
Remarks on Conducting a Data Retention Study

eco, 17.09.2019
Hintergrundpapier zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverwaltungsgericht Berlin

eco
Fact Sheet zur Vorratsdatenspeicherung: Was sind Verkehrsdaten? Welche Verkehrsdaten werden im Sinne des § 113b TKGgespeichert?

datensicherheit.de, 25.09.2019
EuGH gefragt: Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

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EuGH gefragt: Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/eugh-gefragt-grundsatzentscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/eugh-gefragt-grundsatzentscheidung-zur-vorratsdatenspeicherung#respond Wed, 25 Sep 2019 20:35:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34738 Vom eco unterstützte Klage jetzt einen Schritt weiter

[datensicherheit.de, 25.09.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung aussetzt und die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. Der EuGH solle nun entscheiden, ob die deutschen Regeln der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar sind. Der Internetprovider SpaceNet hatte demnach, unterstützt vom eco-Verband, bereits im April 2016 Klage erhoben. Ziel der Klage sei es, die Vorratsdatenspeicherung durch eine Grundsatzentscheidung endgültig zu stoppen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2019 habe eine zentrale Bedeutung für die betroffenen Internet- und Telekommunikationsunternehmen.

Bundesregierung sollte klares politisches Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung setzen

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das oberste Ziel dieser Klage war immer, insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der EuGH treffen kann und so kommt es nun auch“, sagt Oliver J. Süme, eco-Vorstandsvorsitzender. Spätestens jetzt müsste auch die Bundesregierung reagieren und ein „klares politisches Zeichen gegen die Vorratsdatenspeicherung setzen“.

Tiefgreifende Grundrechtseingriffe

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden laut eco die Verkehrs- und Standortdaten der Nutzer der meisten Telekommunikationsdienste auf Vorrat ohne Anlass gespeichert. Aufgrund ihrer tiefgreifenden Grundrechtseingriffe sei die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten, gleichzeitig habe der tatsächliche Nutzen zur Verbrechensbekämpfung bislang nicht belegt werden können. Die technische Umsetzung hingegen, sei gleichermaßen aufwändig wie teuer und koste die Unternehmen geschätzt über 600 Millionen Euro.

Vorratsdatenspeicherung falsches Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung

„Bei solch massiven Eingriffen in bürgerliche Grundrechte, vor allem im Digitalen, waren wir schon immer wachsam und haben eindeutig Stellung bezogen, um unsere Kunden zu schützen“, sagt Sebastian von Bomhard, Vorstand des klagenden Unternehmens SpaceNet AG, und sieht die Position seiner Firma bestätigt: „Daher freuen wir uns über das Urteil, das uns ein Stück näher zur Rechtssicherheit gebracht hat, die wir als Unternehmen so dringend benötigen.“

Verstoß gegen europäische Grundrechte

Der EuGH habe schon Ende 2016 zu vergleichbaren Regelungen in Schweden und Großbritannien geurteilt, dass das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verlange, dass die Speicherung personenbezogener Daten eine Ausnahme bleiben müsse und nicht die Regel. Die Speicherung sei auf das absolut Notwendigste zu beschränken.

Nationale Regelung zur allgemeinen, unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung unzulässig

„Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ist unzulässig. Aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten könnten nämlich sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Personen gezogen werden und die Speicherung auf Vorrat ist geeignet, den Eindruck ständiger Überwachung des Privatlebens zu erzeugen“, so der Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Matthias Bäcker. Der EuGH werde der Vorratsdatenspeicherung erneut eine Absage erteilen.

eco hat Klage von Beginn an unterstützt

Das Unternehmen SpaceNet AG hat sich laut eco mit einer am 25. April 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Klage gegen das höchst umstrittene Überwachungsinstrument gewandt. Der eco–Verband hat nach eigenen Angaben diese Klage von Beginn an unterstützt. Zuletzt habe am 20. April 2018 (Az. 9 K 3958/16) das Verwaltungsgericht (VG) Köln zugunsten der SpaceNet AG entschieden. Im Interesse einer Klärung durch eine höchstrichterliche Entscheidung habe das Unternehmen der Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugestimmt.

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 17.09.2019
Hintergrundpapier zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverwaltungsgericht

datensicherheit.de, 09.09.2019
Erneut vor dem EuGH: Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 24.07.2019
Vorratsdatenspeicherung: Gefahr für persönliche Sicherheit

datensicherheit.de, 06.06.2019]
Vorratsdatenspeicherung: eco kritisiert Justizministerpläne

datensicherheit.de, 07.02.2019
Vorratsdatenspeicherung: Bayern und Bundesregierung im Dissens

datensicherheit.de, 14.01.2019
Verfassungswidrig: Datenschutzbeauftragte kritisieren Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 01.09.2018
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht soll Einfluss auf EuGH nehmen

datensicherheit.de, 22.04.2018
Vorratsdatenspeicherung: Verstoß gegen EU-Recht

datensicherheiit.de, 29.06.2017
Vorratsdatenspeicherung: Nicht nur Aussetzen, sondern aufheben

datensicherheit.de, 22.06.2016
Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung

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Grundsatzentscheidung gefordert: eco unterstützt Klage gegen Vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/grundsatzentscheidung-gefordert-eco-unterstuetzt-klage-gegen-vorratsdatenspeicherung https://www.datensicherheit.de/grundsatzentscheidung-gefordert-eco-unterstuetzt-klage-gegen-vorratsdatenspeicherung#respond Mon, 09 May 2016 21:10:09 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=25545 Internetprovider SpaceNet hat Klage vor Verwaltungsgericht erhoben

[datensicherheit.de, 09.05.2016] Nach einer Meldung von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. möchte der Internetprovider SpaceNet mit Unterstützung von eco gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht verpflichtet ist, die Regelungen der neuen Vorratsdatenspeicherung zu befolgen.

EuGH als letzte Instanz

SpaceNet habe er Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, mit dem Ziel, durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen könne.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vom Dezember 2015 sei eines der „unpopulärsten netzpolitischen Vorhaben des letzten Jahres zwar formell abgeschlossen“ worden, viele rechtliche Fragen seien aber nach wie vor heftig umstritten.

Bürgerrechte und Freiheiten der Unternehmen im Visier

Neben der Verletzung von Bürgerrechten greife das Instrument auch in die grundrechtlich garantierten Freiheiten der Unternehmen ein. SpaceNet und eco seien überzeugt davon, dass die Vorratsdatenspeicherung sowohl die Berufsfreiheit als auch die unternehmerische Freiheit verletze.
Es sei an der Zeit für eine neue Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, betont Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift. Denn unklar sei nach dem Urteil des Gerichtshofs bis heute, ob die anlasslose Datenspeicherung –wie sie nun das deutsche Recht vorsehe – durch strenge materielle und prozedurale Anforderungen an die Datenverwertung kompensiert werden könne.

Grundgesetz und Unionsgrundrechte als Maßstab

Die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung werde sich jetzt sowohl am Grundgesetz als auch an den Unionsgrundrechten messen lassen müssen. „Ich bin davon überzeugt, in der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und informationelle Selbstbestimmung, außerdem ist es ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider“, so Bäcker.

Vorratsdatenspeicherung: Verstoß gegen europäische Grundrechte

Der EuGH habe bereits 2014 die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten ohne Differenzierungen, Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen „als einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte“ bewertet. Zudem stelle das Urteil hohe Anforderungen an den Schutz von Berufsgeheimnisträgern.
Diesen Schutz sieht Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG, durch die deutschen Regeln nach wie vor nicht gewährleistet: „Das Gesetz verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden vorzuhalten und Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz darüber Auskunft zu geben. Das ist ein Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen. Dabei ist es auch egal, ob es sich um Seelsorger, Journalisten, Rechtsanwälte oder Mediziner handelt – es beschädigt in jedem Fall unsere Geschäfts- und Kundenbeziehungen.“

Internetbranche mit Kosten in Millionenhöhe konfrontiert

Darüber hinaus seien „immense Investitionen“ für die Internetprovider nötig, um überhaupt die technischen Voraussetzungen für die umfassende Datenspeicherung zu schaffen. Viele dieser Kosten seien nicht linear, träfen also kleinere Anbieter relativ stärker als große, was einen völlig unnötigen Eingriff in den Markt darstelle, erläutert v. Bomhard.
Außerdem stünden diese Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung. Zum einen ändere sich die Aufklärungsquote kaum, zum anderen seien die Daten bisher auch hauptsächlich für die Aufklärung von Diebstahl- und Betrugsdelikten verwendet worden.
Die Bundesregierung habe mit der Vorratsdatenspeicherung ein Gesetz erlassen, das viele Verlierer hervorbringen werde, ohne dass damit ein Mehrwert für Sicherheit und Verbrechensbekämpfung verbunden sei, kritisiert eco-Vorstand „Politik & Recht“, Oliver Süme.
Die betroffenen Unternehmen würden voraussichtlich auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro sitzen bleiben, die sie für die Einrichtung entsprechender Speicherinfrastruktur investieren werden müssten. Das sei eine netzpolitische Fehlentscheidung, vor der eco in der Vergangenheit immer wieder gewarnt habe und die vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte. Deshalb, so Süme, sei es für den Verband der Internetwirtschaft ein besonderes Anliegen, die Klage der SpaceNet AG mit allen Kräften zu unterstützen.

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