SPIEGEL – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 03 Apr 2012 17:35:16 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Sachsen-Anhalt: Patientendaten auf USB-Stick an externen Berater geschickt https://www.datensicherheit.de/sachsen-anhalt-patientendaten-auf-usb-stick-an-externen-berater-geschickt https://www.datensicherheit.de/sachsen-anhalt-patientendaten-auf-usb-stick-an-externen-berater-geschickt#respond Tue, 03 Apr 2012 17:35:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=19920 Landesbeauftragter für den Datenschutz schaltet sich ein

[datensicherheit.de, 03.04.2012] „DER SPIEGEL“ habe in seiner Ausgabe 13/2012 einen Bericht publiziert, nach dem Ärzte Patientendaten auf einen USB-Stick übertragen. Dieser USB-Stick werde dann an einen Sachverständigen in Halle (Saale) mit der Bitte versandt, hinsichtlich der Optimierung der Verordnungen zu beraten. Damit könnten Regresse vermieden werden, also Strafzahlungen, die fällig werden, wenn Ärzte im Vergleich zu anderen unverhältnismäßig viel verschreiben – Pharmareferenten der Firma Novartis würden Ärzten dies nahelegen, berichtet der Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose.
Ein derartiges Verfahren wäre jedoch datenschutzrechtlich unzulässig, wenn für die Übermittlung von Gesundheitsdaten an den Sachverständigen keine Rechtsgrundlage vorliegt, betont von Bose. Nötig wäre demnach eine Offenbarungsbefugnis in Bezug auf die grundsätzliche ärztliche Schweigepflicht, wie z.B. das Einverständnis. Ein selbständig handelnder Sachverständiger sei – anders als etwa die Sprechstundenhilfe – kein berufsmäßiger Gehilfe des Arztes, der ohne weitere Grundlage Kenntnis erlangen dürfe.
Bei allem Verständnis für das Interesse der Ärzte an korrekter Abrechnung bedürfe dieses Verfahren laut Dr. von Bose daher der Prüfung und Beratung, um die besonders sensiblen Patientendaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt habe deshalb bereits Kontakt mit dem betreffenden Sachverständigen und auch mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt aufgenommen.
Der Sachverständige habe nun mitgeteilt, er würde die anfragenden Ärzte individuell beraten und keine Daten an Dritte herausgeben. Zudem habe er vor dem Hintergrund der Diskussion das Verfahren derzeit eingestellt. Das Vorliegen von Einverständniserklärungen der betroffenen Patienten sei eher fraglich.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt wird nach eigenen Angaben daher das Vorgehen detailliert prüfen und den Sachverständigen mit dem Ziel beraten, ein dem Patientendatenschutz gerechtes Verfahren zu entwickeln. Weiter sei beabsichtigt, die Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf die Bedenken hinzuweisen, so dass dort die Möglichkeit besteht, die Ärzteschaft sachgerecht zu informieren. Datenübermittlungen, die nicht von einer Rechtsgrundlage getragen sind, könnten so vermieden werden.

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Glücksspielstaatsvertrag: eco würde Netzsperren-Verzichten der Länder begrüßen https://www.datensicherheit.de/gluecksspielstaatsvertrag-eco-wuerde-netzsperren-verzichten-der-laender-begruessen https://www.datensicherheit.de/gluecksspielstaatsvertrag-eco-wuerde-netzsperren-verzichten-der-laender-begruessen#comments Thu, 20 Oct 2011 15:10:33 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15986 Statt Sperrung und Repressalien Schaffung eines attraktiven legalen Marktes empfohlen

[datensicherheit.de, 20.10.2011] Laut einer aktuellen Meldung des „SPIEGEL“ stehe eine neue Fassung des Glücksspielstaatsvertrags kurz vor der Unterzeichnung, meldet der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Anders als frühere Entwürfe komme diese Version ohne Regelung zur netzseitigen Zugangssperrung von Websites aus – also ohne die sogenannten Internetsperren, mit denen deutsche Internetnutzer an der Nutzung hier nicht zugelassener Glücksspielangebote gehindert werden sollten:
eco gibt sich aber noch skeptisch. Sie seien gespannt auf die neue Vertragsfassung, so dessen Vorstandsvorsitzender Prof. Michael Rotert.
Sollte die Meldung stimmen, sei dies zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Die bisher bekannten Fassungen enthielten allerdings viele fragwürdige und wettbewerbsfeindliche Regelungen – die Internetsperren seien nur das offensichtlichste von mehreren Problemen. Die Sperrung von Websites ist für eco „kein probates Mittel“, um ein von Behörden gewünschtes Verhalten zu erzwingen. Das Verfahren bringe technische Schwierigkeiten und zudem eine Vielzahl von rechtlichen Problemen mit sich. eco habe bereits mehrfach auf die nicht beabsichtigten Nebeneffekte der Sperren sowie auf die Gefahren für die grundrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit hingewiesen. Zudem sei das Verfahren ineffektiv, denn Sperren könnten leicht umgangen werden und hätten daher einen lediglich symbolischen Charakter.
Prof. Rotert begrüßt die Abkehr der Länder von Glücksspiel-Netzsperren als längst überfällig – Sperrmaßnahmen generell und insbesondere solche, die wettbewerblich motiviert zu Marktabschottungszwecken eingesetzt werden sollen, lehne eco ab. Um den illegalen Glücksspielmarkt im Netz auszutrocknen, empfiehlt eco statt Sperrung und Repressalien die Schaffung eines attraktiven legalen Marktes.

Weitere Informationen zum Thema:

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