Stiftung Datenschutz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 01 Jun 2019 17:58:34 +0000 de hourly 1 Fit für die Praxis: Weiterbildung zum Thema Datenschutz in der EU https://www.datensicherheit.de/praxis-weiterbildung-datenschutz-eu https://www.datensicherheit.de/praxis-weiterbildung-datenschutz-eu#respond Thu, 16 Aug 2018 19:48:05 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28459 Frankfurter Center for Applied European Studies bietet Seminarreihe für Unternehmen und Selbstständige an

[datensicherheit.de, 16.08.2018] Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) wirksam und daher zwingend in deutschen Unternehmen anzuwenden. Seither gelten strengere Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, und es drohen härtere Strafen bei Verstößen. Vor allem in kleinen Unternehmen führt dies oftmals zu Verunsicherungen und Sorge vor Abmahnungen. Der Bedarf an kompakter, praxisbezogener Information ist groß. Die Weiterbildungsreihe „Datenschutz in der EU“ befasst sich am 6. November und 4. Dezember 2018 sowie am 12. Februar 2019 mit allen wichtigen Neuerungen und Pflichten, die sich durch die DSGVO für Unternehmen ergeben. Das Center for Applied European Studies (CAES) bietet die Seminare gemeinsam mit der Stiftung Datenschutz und dem KompetenzCampus – Weiterbildung und Lebenslanges Lernen der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) an.

Zielgruppe: Mitarbeiter von KMU

Die Schulung befasst sich mit den Grundlagen der DSGVO und deren praktischer Umsetzung in Betrieben und wendet sich vor allem an Mitarbeiter/-innen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie selbstständige Berater/-innen im Bereich Datenschutz. Inhaltlich ausgearbeitet hat die Weiterbildung das CAES gemeinsam mit Prof. Dr. Anne Riechert, Professorin für Datenschutz am Fachbereich Informatik und Ingenieurwissenschaften der Frankfurt UAS und Wissenschaftliche Leiterin der Stiftung Datenschutz. Die Seminarreihe besteht aus einzelnen Modulen zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes, die auch einzeln gebucht werden können. Die Teilnahme kostet pro Modul 195 Euro.

Weitere Informationen zum Thema:

Frankfurt UAS
Anmeldung und weitere Informationen

Stiftung Datenschutz
Eine Plattform für die Datendebatte

datensicherheit.de, 19.07.2018
DSGVO: Hohe Bekanntheit bei geringer Wertschätzung

datensicherheit.de, 27.05.2018
DSGVO laut BLC-Studie vielen Deutschen noch unbekannt

datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018

datensicherheit.de, 25.07.2017
Stiftung Datenschutz gibt Band 2 der Reihe DatenDebatten heraus

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Stiftung Datenschutz gibt Band 2 der Reihe DatenDebatten heraus https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-gibt-band-2-der-reihe-datendebatten-heraus https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-gibt-band-2-der-reihe-datendebatten-heraus#respond Tue, 25 Jul 2017 20:54:10 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26779 „Big Data im Gesundheitswesen: Chancen nutzen, Patientenrechte wahren“ erschienen

[datensicherheit.de, 25.07.2017] Zu den wohl wichtigsten Zukunftsthemen der umfassenden Digitalisierung und Vernetzung zählen sicher „Big Data“ und „eHealth“. Welche Entwicklungen in den nächsten Jahren in diesem Feld zu erwarten sind, soll der Sammelband „Big Data im Gesundheitswesen“ der Stiftung Datenschutz darstellen. Die zentrale Fragestellung sei dabei: Tragen digitale Gesundheitsangebote zur Steigerung der Lebensqualität bei oder führen sie zum Autonomieverlust des Bürgers und zwingen ihn zur Selbstoptimierung? In diesem zweiten Band der von der Stiftung Datenschutz herausgegebenen Reihe „DatenDebatten“ diskutieren renommierte Autoren kontrovers. Der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, hat ein Geleitwort verfasst. Das im Erich Schmidt Verlag Berlin erschienene Werk ist laut Stiftung Datenschutz nun im Handel erhältlich.

Gesundheitswesen berührt das Leben jedes Menschen unmittelbar

Im zweiten Band der Reihe „DatenDebatten“ beschreiben 13 Beiträge von Autoren wie Peter Schaar, Klaus Müller oder Thilo Weichert ihre Sicht auf die Chancen und Risiken der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
„Das Gesundheitswesen berührt das Leben jedes Menschen unmittelbar. Dementsprechend hoch sind auch die Erwartungen, die mit dem Einsatz digitaler Technologien in der Medizin verbunden sind. Dazu haben wir Experten unterschiedlicher fachlicher Professionen und inhaltlicher Strömungen zu Wort kommen lassen“, erläutert Stiftungsvorstand und Herausgeber Frederick Richter.

Fluch und Segen zugleich: Digital verfügbare Gesundheitsdaten

Digital verfügbare Gesundheitsdaten und deren potenzielle Vernetzung ermöglichen neue Behandlungsmethoden und bergen eine große Chance für die medizinische Forschung. Die Autoren fragen in ihren Aufsätzen gleichermaßen nach den Möglichkeiten und Grenzen sowie nach den Kosten dieser „sozialen Revolution“, wie sie im Band benannt wird.

Selbstoptimierung, Medienkompetenz und Datenschutz…

So kritisiert etwa Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass sich die meisten digitalen Angebote eher an gesunde Menschen richteten und die Selbstoptimierung unterstützten, als kranken Menschen zu helfen. Diesen Zustand gelte es durch zusätzliche Angebote zu verbessern.
Bezüglich der Unterstützung durch Apps, die gleichermaßen zur Selbstoptimierung wie zur Selbstausbeutung führen könnten, hält der Philosoph Björn Haferkamp von der Universität Bremen ein Plädoyer für mehr Medienkompetenz: Wie bei allen Technologien komme es beim Tracking demnach darauf an, dass Anwender die Fähigkeit zu einem ausgewogenen, reflektierten, balancierten Umgang lernen, aber auch darauf, dass Technik und Technikpolitik ihnen diese Freiheitsspielräume überhaupt ermöglichen.
Die Auswirkungen auf den Datenschutz betrachtet Peter Schaar: Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte beschreibt die besondere Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient und setzt sich außerdem mit dem Schutz personenbezogener Daten in der Telematikinfrastruktur auseinander. Abschließend hält er fest: Der Datenschutz bleibe, wenn man die Akzeptanz für eine leistungsfähige „eHealth“-Infrastruktur garantieren möchte, ein nicht zu vernachlässigender Faktor…

Weitere Informatione zum Thema:

Big Data im Gesundheitswesen: Chancen nutzen, Patientenrechte wahren
Hrsg. Stiftung Datenschutz, Band 2 der Reihe „DatenDebatten“

datensicherheit.de, 02.05.2017
Cloud Computing: Stiftung Datenschutz übernimmt neuen Zertifizierungsstandard

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Bundestagswahlkampf 2017: Neuer Ratgeber der Stiftung Datenschutz erschienen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahlkampf-2017-neuer-ratgeber-der-stiftung-datenschutz-erschienen https://www.datensicherheit.de/bundestagswahlkampf-2017-neuer-ratgeber-der-stiftung-datenschutz-erschienen#respond Wed, 05 Jul 2017 20:49:16 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26707 Broschüre an alle MdB und Parteien gesendet

[datensicherheit.de, 05.07.2017] Nach der letzten Bundestags-Sitzungswoche der Legislaturperiode beginnt nun die „heiße Wahlkampfphase“. Dies gibt der Stiftung Datenschutz nach eigenen Angaben Anlass, an die Bedeutung von Datenschutz im Wahlkampf zu erinnern. In einer übersichtlichen Broschüre, die an alle MdB und Parteien gesendet worden sei, zeige der Think-Tank aus Leipzig, wie gezielte Wahlwerbung rechtssicher gestaltet werden könne.

Datenschutztipps auf 16 Seiten

Bunt, kompakt, 16 Seiten: Diese Broschüre zeige, „dass Datenschutz nicht kompliziert sein muss“. In praktischen Anwendungsbeispielen würden die wichtigsten gesetzlichen Regelungen vorgestellt und einfache, pragmatische Lösungen angeboten.
So würden beispielsweise die datenschutzrechtlich saubere Speicherung von Bürgerdaten, der Versand von Mailings oder Fragen nach Big-Data-Anwendungen geklärt. Eine Checkliste für die schnelle Prüfung im hektischen Wahlkampf runde das Angebot ab.
Diese Handreichung ging demnach dieser Tage an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie an die Zentralen der Parteien. Sie steht auch zum Herunterladen bereit.

„Werbung für den Datenschutz an sich“

Dieser Ratgeber soll damit nicht nur eine praktische Unterstützung für die Helfer an den Wahlkampfständen in diesem Sommer sein, sondern auch „Werbung für den Datenschutz an sich“:
„Datenschutz geht jeden Bürger an. Wir verstehen ihn als Querschnittsthema zwischen den einzelnen Politikfeldern und als Wettbewerbsvorteil für Unternehmen im internationalen Wettstreit“, betont Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz.
Gerade weil der Wahlkampf „immer digitaler“ werde, nähmen die Möglichkeiten für den Einsatz von Big-Data-Anwendungen zu. Die Broschüre zeige jedoch, dass ein datenschutzkonformer Einsatz dieser Techniken einfach möglich sei. „Wir appellieren dabei auch an das Eigeninteresse der Parteien”, sagt Richter. Dabei verweist er auf die jüngeren Datenskandale und deren negatives mediales Echo.

Stiftung rät Parteien zu mehr Datensparsamkeit

Der Vorstand der Stiftung rät hier nach eigenen Angaben den Parteien zu „mehr Datensparsamkeit“, denn wer Daten nicht unnötig speichere, könne diese auch nicht verlieren.
Die Stiftung Datenschutz wurde 2013 von der Bundesrepublik gegründet und hat sich seither zu einer Dialogplattform zwischen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft entwickelt. In zahlreichen Veranstaltungen und in Projekten soll die Stiftungsarbeit neue Wege zum Umgang mit dem komplexen Thema des Privatsphärenschutzes aufzeigen.
Aktuell führe die Stiftung ein Forschungsprojekt zur Umsetzung des neuen Rechts auf Datenportabilität durch. Dabei gehe es im Kern um die Frage, in welcher Form beispielsweise Kunden ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Dienstleister mitnehmen können. Besonders relevant sei dies für Soziale Netzwerke.

Weitere Informationen zum Thema:

STIFTUNG DATENSCHUTZ
Datenschutz im Wahlkampf

datensicherheit.de, 02.05.2017
Cloud Computing: Stiftung Datenschutz übernimmt neuen Zertifizierungsstandard

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Cloud Computing: Stiftung Datenschutz übernimmt neuen Zertifizierungsstandard https://www.datensicherheit.de/cloud-computing-stiftung-datenschutz-uebernimmt-neuen-zertifizierungsstandard https://www.datensicherheit.de/cloud-computing-stiftung-datenschutz-uebernimmt-neuen-zertifizierungsstandard#respond Tue, 02 May 2017 16:20:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26587 Weiterentwicklung des Trusted-Cloud-Portals „tcdp.de“

[datensicherheit.de, 02.05.2017] Nach Erkenntnissen der Stiftung Datenschutz speichern und bearbeiten mehr als zwei Drittel der Unternehmen ihre Daten nicht mehr ausschließlich lokal – insbesondere für kollaboratives Arbeiten sei eine Cloud-Lösung unerlässlich geworden. Doch stellt sich die Frage, ob Clouds immer sicher sind und welchem Siegel man vertrauen kann. Auf der neugestalteten Website „tcdp.de“ bietet die Stiftung Datenschutz nun Informationen zum sicheren Standard TCDP, der den hohen bundesdatenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und Rechtssicherheit für Unternehmen sowie Anwender bieten soll.

Prüfstandard für Datenschutz-Zertifizierung von Cloud-Diensten

Das „Trusted Cloud Datenschutz“-Profil (TCDP) sei ein Prüfstandard für die Datenschutz-Zertifizierung von Cloud-Diensten. Das Zertifikat bescheinige dem Nutzer, dass die Daten sicher und datenschutzgerecht gespeichert werden.
Der Anbieter einer Cloud-Lösung könne seine Dienstleistungen durch TCDP nach einem rechtsverbindlichen Standard zertifizieren lassen und so Vertrauen bei den Nutzern und Geschäftspartnern schaffen. Dadurch würden Kosten eingespart und der Grad von Compliance und Transparenz erhöht. Federführend bei der Entwicklung dieses Standards sei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewesen.
Die Bundesregierung hat laut Stiftung Datenschutz zum Frühjahr 2017 die Verwaltung des „Trusted Cloud“-Datenschutzprofils der Bundesstiftung für den Datenschutz übertragen. Gleichzeitig werde der TCDP-Standard in den kommenden Monaten von einem Konsortium am die neuen europäischen Vorgaben angepasst.

TCDP: Bekanntheit entscheidend für Akzeptanz und Anwendung

Neben der technischen Umsetzung spiele die Bekanntheit des Standards eine wichtige Rolle für die Akzeptanz und Anwendung von TCDP. Um neuen Zielgruppen die Wichtigkeit von datenschutzkonformen Lösungen im „Cloud Computing“ näherzubringen, betreue die Stiftung Datenschutz mit Sitz in Leipzig nun die Website „tcdp.de“.
Dieses Portal soll sich zum einen an datenverarbeitende Unternehmen richten, die sich über Cloud-Lösungen informieren wollen. Zum anderen gebe das Portal Betreibern von Cloud-Diensten praktische Hinweise für den Zertifizierungsprozess. Auf der neugestalteten Website seien die Zertifizierungskriterien und alle begleitenden Dokumente kostenlos erhältlich.

Zentraler Herausforderung der Cloud-Nutzung begegnen

„TCDP hat das Potenzial, eine zentrale Herausforderung bei der Cloud-Nutzung zu beantworten“, so Stiftungsvorstand Frederick Richter. Denn „Cloud Computing“ werde in Deutschland datenschutzrechtlich als Auftragsdatenverarbeitung nach §11 BDSG klassifiziert. Das bedeute für den Cloud-Nutzer, dass er „die rechtskonforme Verarbeitung der Daten in der Cloud verantwortliche Stelle ist und bleibt“. Das die Cloud nutzende Unternehmen müsse sich somit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Daten eigenständig überzeugen, betont Richter. In der Praxis sei das nahezu unmöglich, weil es große zeitliche und technische Ressourcen erfordern würde. Das TDCP-Zertifikat biete dafür Entlastung.
Über die Zertifizierungsstellen und den Ablauf des Verfahrens gebe das neue Angebot der Stiftung Datenschutz ebenso Auskunft wie zu technischen Hintergründen der Entwicklung und Darstellung.

Weitere Informationen zum Thema:

Trusted Cloud
Datenschutz-Profil für Cloud-Dienste

datensicherheit.de, 16.03.2017
BSI-Warnung: Tausende Clouds in Deutschland für Cyber-Attacken anfällig

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Neue Studie: Einfache Wege zu mehr Privatheit https://www.datensicherheit.de/neue-studie-einfache-wege-zu-mehr-privatheit https://www.datensicherheit.de/neue-studie-einfache-wege-zu-mehr-privatheit#respond Mon, 03 Apr 2017 17:09:16 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=26529 Stiftung Datenschutz empfiehlt Einsatz „Personal Information Management Services“ (PIMS)

[datensicherheit.de, 03.04.2017] Die Stiftung Datenschutz nach eigenen Angaben hat in Berlin eine umfassende Studie zu neuen technischen Hilfsmitteln vorgelegt, die ein zentrales Problem im Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet lösen sollen. Hierzulande seien diese „Personal Information Management Services“ (PIMS) noch kaum bekannt. Diese Studie – entstanden unter Mitwirkung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) – zeige die großen Potenziale dieser Systeme und rufe die Politik zu mehr Unterstützung auf. Sie sei ein „weiterer Beleg für den interdisziplinären Ansatz der Stiftung“ und unterstreiche ihre Rolle als Dialogplattform und „ThinkTank“ zum Privatsphärenschutz.

Aufruf an die Politik zu mehr Unterstützung!

Laut der Studie der Stiftung Datenschutz zu neuen technischen Hilfsmitteln, die ein zentrales Problem im Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet lösen sollen, sind hierzulande „Personal Information Management Services“ (PIMS) noch kaum bekannt. Diese Studie – entstanden unter Mitwirkung des DIW – weise auf die großen Potenziale dieser Systeme hin und rufe die Politik zu mehr Unterstützung auf. In ihrem digitalen Alltag würden Verbraucher sehr häufig um Zustimmung zur Nutzung der sie betreffenden Daten gebeten. Ohne Einwilligung zur Datenverarbeitung kämen sie regelmäßig nicht in den Genuss digitaler Dienstleistungen. Die zugehörigen Datenschutzerklärungen seien wegen juristischer Anforderungen und technischer Komplexität meist lang und schwer verständlich. Die Stiftung Datenschutz habe in Jahr lang die Möglichkeiten untersucht, den oftmals unübersichtlichen Einwilligungsprozess einfacher und praxisnäher zu gestalten. Zusammen mit internationalen Experten sei nun von der Stiftung ihr Abschlussbericht in Berlin vorgelegt worden.

Ein größeres Maß an Transparenz und mehr Schutz persönlicher Daten

Nach einer eingehenden Analyse komme das Studienteam unter der Leitung von Dr. Nikolai Horn, Referent bei der Stiftung Datenschutz, zu dem Schluss, dass PIMS künftig bei der Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten ein größeres Maß an Transparenz ermöglichen und Bürgern mehr Schutz ihrer persönlichen Daten gewährleisten könnten. Voraussetzung für den Erfolg von PIMS seien nach dieser Studie jedoch europaweit einheitliche technische Standards, damit im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung das Schutzniveau gleich hoch ist.
„Wir geben erstmalig einen Überblick über die Fülle an technischen Möglichkeiten und die Lösungstiefe sogenannter PIMS. Damit wollen wir auch Impulse für den politischen Dialog im Bereich des Privatsphärenschutzes geben“, erläutert Horn. Erneut fordere die Stiftung ein höheres Maß an Aufklärung, um die Gefahren für die Privatheit im Netz zu verdeutlichen sowie einfache technische Lösungen wie PIMS bekannter zu machen.

Überblick zur technischen Tiefe unterschiedlicher Softwarelösungen

Die vom Bundesministerium des Innern geförderte Studie mit dem Titel „Neue Wege bei der Einwilligung im Datenschutz – technische, rechtliche und ökonomische Herausforderungen“ schaffe einen Überblick zur technischen Tiefe der unterschiedlichen Softwarelösungen.
Im juristischen Teil gehe Prof. Dr. Anne Riechert von der Frankfurt University of Applied Science, die Bundesstiftung datenschutzrechtlich beratend, auf rechtliche Fragestellungen bei automatisierten Einwilligungen ein.
Die Betrachtung der recht neuen Technologie unter ökonomischen Gesichtspunkten nehme Dr. Nicola Jentzsch vom DIW vor.

PIMS: bedürfnisorientierte Datenverwaltung

Softwarelösungen wie PIMS speicherten und verwalteten persönliche Daten entsprechend der Bedürfnisse des Users und bezweckten einen abgestimmten Schutz der Privatsphäre. Diese plattformunabhängigen Dienste böten ein breites, hochdynamisches Anwendungsfeld – von Kalenderlösungen bis hin zur Vermarktung von nutzerabhängigen Daten. In der Regel stünden die Anwendungen als kostenlose Add-ons oder Apps zur Verfügung.
Die Idee hinter solchen Ansätzen sei, dass es dem Nutzer möglich sein sollte zu entscheiden, wann, an wen, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für wie lange er seine Daten übermittelt. Gleichzeitig solle damit die Nutzung der Daten nachverfolgt und ggf. widerrufen werden können.

Weitere Informationen zum Thema:

Stiftung  Datenschutz, 30.03.2017
UNSERE STUDIE: „NEUE WEGE BEI DER EINWILLIGUNG IM DATENSCHUTZ – TECHNISCHE, RECHTLICHE UND ÖKONOMISCHE HERAUSFORDERUNGEN“

datensicherheit.de, 03.04.2017
Neues Bundesdatenschutzgesetz: Nachbesserungen dringend empfohlen

datensicherheit.de, 16.05.2013
acatech setzt sich für eine Kultur der Privatheit im Internet ein

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Stiftung Datenschutz: BITKOM spricht sich mit Nachdruck für Errichtung aus https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-bitkom-spricht-nachdruck-fuer-errichtung https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-bitkom-spricht-nachdruck-fuer-errichtung#respond Fri, 29 Jun 2012 08:32:55 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20315 Schutz persönlicher Daten im Internet eine Kernaufgabe von Politik und Wirtschaft, betont BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf

[datensicherheit.de, 29.06.2012] Im Bundestag wurde am 28. Juni 2012 über die „Stiftung Datenschutz“ beraten. Unions- und FDP-Fraktion hatten sich auf einen Satzungsentwurf geeinigt und forderten die Bundesregierung auf, die Stiftung im Herbst 2012 zu errichten. Diese Stiftung hat den Zweck, die Belange des Datenschutzes zu fördern, unter anderem durch die Entwicklung eines Datenschutzaudits sowie die Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit.
Der Schutz persönlicher Daten im Internet sei eine Kernaufgabe von Politik und Wirtschaft, betont BITKOM-Präsident Kempf. Vor diesem Hintergrund spreche sich BITKOM weiterhin mit Nachdruck für die Errichtung der „Stiftung Datenschutz“ aus. Diese könne den Informationsstand der Verbraucher bei diesem wichtigen Thema weiter fördern und solle für Transparenz sorgen. Sie könne Vorschläge für ein modernes Datenschutzrecht machen sowie einheitliche Kriterien für einen freiwilligen Datenschutz-Check für Angebote aus der Wirtschaft entwickeln. Damit könnten Unternehmen ausgewiesen werden, die den Kunden einen besonders guten Datenschutz bieten, so Professor Kempf. Seitens der Wirtschaft würden sie die Entwicklung der Stiftung konstruktiv
begleiten und unterstützen.

Weitere Informationen zum Thema:

Deutscher Bundestag
Koalition: Stiftungsgeschäft zu Errichtung der Stiftung Datenschutz bis Oktober vornehmen

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Stiftung Datenschutz: Peter Schaar warnt vor Unterfinanzierung und zweifelhafter Effektivität https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-peter-schaar-warnt-unterfinanzierung-zweifelhafter-effektivitaet https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-peter-schaar-warnt-unterfinanzierung-zweifelhafter-effektivitaet#comments Mon, 30 Apr 2012 16:21:21 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20039 Selbst bei vorsichtiger Kalkulation benötigt diese Stiftung laut Schaar jährlich etwa eine Million Euro

[datensicherheit.de, 30.04.2012] Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erinnert in einer aktuellen Stellungnahme daran, dass im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 CDU, CSU und FDP die Errichtung einer „Stiftung Datenschutz“ vereinbart hatten. Diese neue Stiftung solle danach Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutz-Audit entwickeln.
Schaar, der diesem Vorhaben zunächst grundsätzlich positiv gegenüberstand, drängt sich nach inzwischen fast zweieinhalb Jahren die Frage auf, ob die „Stiftung Datenschutz“ noch in dieser Legislaturperiode eingerichtet und wie sie ausgestaltet wird. Die ihm vorliegenden Erkenntnisse gäben jedoch nicht gerade zu „übertriebener Hoffnung“ Anlass, so Schaar. Zwar seien im Bundeshaushalt 2011 zehn Millionen Euro bereitgestellt worden – allerdings nur als Stiftungskapital. Grundsätzlich müssten die laufenden Kosten ja aus dessen Zinsen finanziert werden. Da einer Stiftung aber riskante Anlageformen mit hoher Rendite versagt seien, bedeute dies, dass der Stiftung vielleicht jährlich gerade einmal 100.000 bis 200.000 € zur Verfügung stünden. Selbst mit dem zusätzlich von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Beitrag von jährlich ca. 140.000 Euro (für einen Zeitraum von sieben Jahren) ergäbe sich ein Jahreshaushalt von gerade einmal 240.000 bis 340.000 Euro. Hiervon müssten Mietkosten und Personal, Arbeitsmittel, Reisekosten, Druckkosten, Webauftritt etc. abgedeckt werden.
Zum Vergleich führt Schaar sein Verbindungsbüro Berlin an, in dem 15 Mitarbeiter tätig seien – dieses verursache allein jährliche Fixkosten für Miete und Telekommunikation von 220.000 Euro… Selbst bei vorsichtiger Kalkulation benötige die Stiftung laut Schaar also jährlich etwa eine Million Euro, wenn die beschriebenen Aufgaben auch nur ansatzweise erfüllt werden sollten. Er wirft die Frage auf, woher das fehlende Geld stammen soll. Da die Bundesregierung eine Zuschussfinanzierung ausschließe, müssten diese Mittel „von der Wirtschaft“ aufgebracht werden – eine wirtschaftsfinanzierte Stiftung aber werde sich stets schwer tun, den Verdacht zu entkräften, dass sie Gefälligkeitsgutachten erbringt, um die Geldgeber nicht zu verprellen. Gütesiegel und Testreihen würden so zu einem wenig aussagekräftigen, nicht einmal besonders werbewirksamen Marketinginstrument, warnt der BfDI.

Weitere Informationen zum Thema:

Datenschutz FORUM, 27.04.2012
Peter Schaar, BfDI / Wo bleibt eigentlich die Stiftung Datenschutz?

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https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-peter-schaar-warnt-unterfinanzierung-zweifelhafter-effektivitaet/feed 1
Stiftung Datenschutz: Bundesdatenschutzbeauftragter legt Diskussionspapier vor https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-bundesdatenschutzbeauftragter-legt-diskussionspapier-vor https://www.datensicherheit.de/stiftung-datenschutz-bundesdatenschutzbeauftragter-legt-diskussionspapier-vor#respond Wed, 09 Feb 2011 15:19:17 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=14637 Errichtung noch für 2011 vorgesehen

[datensicherheit.de, 09.02.2011] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat am „Safer Internet Day 2011“ ein Diskussionspapier zur Stiftung Datenschutz vorgestellt, in dessen Mittelpunkt die Gewährleistung der Unabhängigkeit und die Sicherstellung der engen Zusammenarbeit der Stiftung mit den Datenschutzbehörden stehen:
Dieses Diskussionspapier biete konkrete Lösungsvorschläge an, die zeigten, dass notwendige Strukturbedingungen der Stiftung Datenschutz in der Praxis auch realisiert werden könnten. Er lade alle Beteiligten und interessierten Kreise zur Diskussion der Ausgestaltung der Stiftung Datenschutz ein, so Schaar. Die Stiftung könne den Datenschutz voranbringen, wenn ihre Rahmen- und Strukturbedingungen stimmten. Die Unabhängigkeit und eine gute Zusammenarbeit zwischen Stiftung Datenschutz und den Aufsichtsbehörden seien für ihn unabdingbare Voraussetzungen einer erfolgreichen Stiftungsarbeit. Nur eine finanziell und personell unabhängige Stiftung könne ihre Aufgaben frei von schädlichen Interessenkonflikten wahrnehmen. Ebenso sei es ein Gebot der Effizienz und diene der Glaubwürdigkeit und Validität von Test- und Auditierungsergebnissen, wenn die Stiftung eng mit den Datenschutzbehörden kooperiere.
Die vom Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegte Konzeption nimmt Bezug auf die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte Errichtung einer Stiftung Datenschutz, die Produkte und Dienstleistungen auf ihre Datenschutzfreundlichkeit prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln soll. Die Stiftung Datenschutz soll nach dem Willen der Bundesregierung bereits 2011 errichtet werden. Hierzu seien laut BfDI Haushaltsmittel in Höhe von zehn Millionen Euro für dieses Jahr vorgesehen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 08.02.2011
Stiftung Datenschutz: Schaar legt Diskussionspapier vor

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