Strafprozessordnung – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 19 Apr 2019 23:56:10 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-digitalcourage-hat-verfassungsbeschwerde-eingereicht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-digitalcourage-hat-verfassungsbeschwerde-eingereicht#respond Tue, 07 Aug 2018 18:22:54 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28312 Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

[datensicherheit.de, 07.08.2018] Der Digitalcourage e.V. meldet die Einreichung seiner Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannten Staatstrojaner in der Strafprozessordnung (StPO) per 7. August 2018. Die Beschwerdeführer fordern demnach, § 100a Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 bis 6, § 100b sowie § 100d Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 StPO in der Fassung nach dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ für verfassungswidrig und nichtig zu erklären – mit der Begründung u.a. der „unverhältnismäßigen Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis“.

Sorge vor kafkaesken Verwicklungen

Die Beschwerdeführer seien Juristen, Grundrechtsaktivisten und Künstler – alle potenziell durch den Einsatz von „Staatstrojanern“ bedroht.
Der Liedermacher, Kabarettist und Autor, Marc-Uwe Kling z.B., einer der Beschwerdeführer, erklärt laut Digitalcourage seine Betroffenheit von dem Gesetz mit seinen Publikationen: Seine „Känguru-Trilogie“ handele ausführlich von seinem Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft mit einem„kommunistischen Känguru“. Auf Grund einiger absurder (realer) Erlebnisse anderer Beschwerdeführer mit der Polizei liege nun jedoch die Befürchtung nahe, dass Strafverfolgungsbehörden das Känguru nicht als Romanfigur erkennen würden, sondern als Täter einer der in den §§ 100a Abs. 2, 100b Abs. 2 StPO genannten Anlasstaten einstuften und er Betroffener einer Online-Durchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden könnte.

Installation der Überwachungssoftware nutzt Sicherheitslücken in Hard- und Software

Trotz des bitteren Humors – Staatstrojaner seien eine ernste Bedrohung für die freiheitliche Demokratie, so sähen das die Beschwerdeführer. Sie warnten vor dem Abbau des Rechtsstaats durch ausufernde Überwachung und vor Gefahren für die IT-Sicherheit.
Um die Schadsoftware zu installieren, würden Sicherheitslücken in Hard- und Software von Geräten ausgenutzt. Diese stünden dann weiterhin offen – auch für Geheimdienste und Kriminelle.
„Das Gesetz dient nicht der Sicherheit, es gefährdet sie. Der Staat sollte Sicherheitslücken nicht ausnutzen, sondern dafür sorgen, dass sie geschlossen werden“, fordert der Künstler und Netzaktivist padeluun vom Digitalcourage e.V.

Warnung vor Ausforschung der Intimsphäre

„Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung überschreiten die äußerste Grenze (rechts)staatlicher Ausforschung der Intimsphäre zum Zweck der Strafverfolgung bei weitem“, sagt Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp.
Er warnt: Sie gestatteten nicht nur die offene Verwertung höchstvertraulicher Informationen, wie sie zum Beispiel in einem Tagebuch stehen; sie erlaubten die dauerhafte heimliche Überwachung des Verfassens der Tagebucheinträge und dessen, was der Betroffene nicht einmal seinem Tagebuch anvertrauen würde.
Rena Tangens kommentiert: „Wer Smartphones heimlich beobachtet, forscht letztlich die Gedankenwelt der Nutzer aus und kann Persönlichkeitsbilder erstellen, die umfangreicher, gläserner nicht sein können.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner eingereicht

digitalcourage
Staatstrojaner: Chronologie des staatlichen Hackings

Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

datensicherheit.de,  30.07.2018
Radio LORA: Digitalcourage geht auf Sendung

datensicherheit.de,  20.07.2018
Staatstrojaner in der Strafprozessordnung: Digitalcourage geht nach Karlsruhe

 

]]>
https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-digitalcourage-hat-verfassungsbeschwerde-eingereicht/feed 0
Staatstrojaner in der Strafprozessordnung: Digitalcourage geht nach Karlsruhe https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-strafprozessordnung-digitalcourage-klage-bundesverfassungsgericht-karlsruhe https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-strafprozessordnung-digitalcourage-klage-bundesverfassungsgericht-karlsruhe#respond Fri, 20 Jul 2018 17:08:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28129 Eigentlich sollte der Staat seine Bürger und ihre Privatsphäre vor Überwachung schützen

[datensicherheit.de, 20.07.2018] Weil die Sicherheit all unserer Handys, Computer und Server auf dem Spiel stehe, reicht der Digitalcourage e.V. nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen die Staatstrojaner in der Strafprozessordnung ein: Am 7. August 2018 fahren die Beschwerdeführer demnach nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, reichen ihre Klageschrift ein und stellen sich dort auf einer Pressekonferenz den Fragen.

Hacken keine Staatsaufgabe

Ziel sei, noch mehr Druck auf die Politik auszuüben. Digitalcourage möchte „den Verantwortlichen von SPD und CDU klar zu machen, dass massenweises, heimliches Hacken keine Staatsaufgabe ist“. Aufgerufen wird zur Unterstützung dieser Verfassungsbeschwerde.

2017 die Strafprozessordnung geändert

Die sogenannte Große Koalition (GroKo) habe 2017 die Strafprozessordnung geändert, um den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei zu erlauben. Das sei ein Problem für alle, die elektronisch kommunizieren:
Mit der Spähsoftware könne die Polizei jede Chat-Nachricht mitlesen, die auf einem Gerät geschrieben wird: Das sei die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ).
Bei der Online-Durchsuchung werde gleich das ganze Gerät gekapert: Berufliche und private Kontaktdaten, Urlaubsfotos, SMS verflossener und aktueller Lieben – all das könne die Polizei dann lesen. Die Software erlaube es ihr, alle Dateien anzusehen, aber auch zu ändern, zu löschen oder Programme zu installieren.
Digitalcourage warnt: „Der Staat dringt in unser Innerstes vor, denn unsere technischen Geräte wissen heute schon viel mehr als jedes Tagebuch.“

Ausnutzung von Sicherheitslücken in allen Geräten

Die Polizei brauche Sicherheitslücken, um diese Spähsoftware zu installieren. Diese stünden dann in allen Geräten mit gleicher Hard- und Software sperrangelweit offen – nicht nur für Polizeien, sondern auch für Geheimdienste und für Kriminelle auf der ganzen Welt.
Diese Sicherheitslücken würden uns alle betreffen. Das heißt laut Digitalcourage: „Der Kontrollwahn von Union und SPD gefährdet unsere Sicherheit.“ Deshalb werde auch gegen diese Gesetzesänderung Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Staat unterläuft seine eigene Schutzpflicht

Ursprünglich hätten diese Programme nur vom BKA gegen internationalen Terrorismus eingesetzt werden sollen. Aber mit der Änderung von § 100a StPO dürfe die Polizei auch bei Alltagskriminalität hacken, „ohne Wissen der Betroffenen“, sobald „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer“ eine der gelisteten Straftaten begangen hat, versucht hat zu begehen oder vorbereitet hat… Das sei eine „Generalerlaubnis für Alles“.
Eigentlich sollte die Politik uns und unsere Privatsphäre vor Überwachung schützen. Stattdessen wolle die GroKo „eine Überwachungskanone gegen die Bevölkerung scharf schalten“.
Digitalcourage: „Wir wollen dieses verfassungswidrige Gesetz nicht. Wir wollen unseren Geräten vertrauen können. Wir gehen nach Karlsruhe, damit das Bundesverfassungsgericht uns vor diesem Übergriff auf unsere Geräte schützen kann.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Staatstrojaner stoppen! / Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner – für sichere und vertrauenswürdige IT

datensicherheit.de, 28.07.2017
Klage in Karlsruhe: Digitalcourage möchte Staatstrojaner stoppen

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen

]]>
https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-strafprozessordnung-digitalcourage-klage-bundesverfassungsgericht-karlsruhe/feed 0