Surfverhalten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 13 Jan 2021 22:10:00 +0000 de-DE hourly 1 Bestandsdatenauskunft: Warnung vor Internet-Surfspionage https://www.datensicherheit.de/bestandsdatenauskunft-warnung-internet-surfspionage https://www.datensicherheit.de/bestandsdatenauskunft-warnung-internet-surfspionage#respond Wed, 13 Jan 2021 19:32:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38641 MdEP Dr. Patrick Breyer kritisiert Gesetzentwurf zur Offenlegung von Bestandsdaten

[datensicherheit.de, 13.01.2021] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland vom 13. Januar 2021 sollte an diesem Tag im Bundestag ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Reform sogenannten Bestandsdatenauskunft beraten werden, welcher Polizei, Geheimdiensten und weiteren Behörden weitreichend die Nachverfolgung der privaten Internetnutzung (d.h. des Surfverhaltens) und die Anforderung von Passwörtern zu Internetdiensten ermöglichen solle. Das Bundesverfassungsgericht habe auf Beschwerde des Europaabgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei), der Autorin Katharina Nocun und 6.000 weiterer Bürger hin das bislang geltende Gesetz für verfassungswidrig erklärt; auch das Gesetz zur „Hasskriminalität“ liege seither auf Eis.

Bestandsdatenauskunft könnte selbst intimste Informationen offenlegen

„Unser Surfverhalten und die Passwörter zu unseren Diensten gewähren Einblick in unsere intimsten Vorlieben und Laster, unsere politische Meinung, unsere Religion und unser Sexualleben“, so Dr. Breyers Warnung.
Selbst höchste Amtsträger könne man mit so sensiblen Daten erpressen. „Wer Polizei und Geheimdiensten seine Geheimnisse blauäugig anvertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben“, so der MdEP.

Gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft nach Karlsruhe ziehen

Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem habe das Bundeskriminalamt (BKA) „schon seine bisherigen Befugnisse zur Auskundschaftung Unverdächtiger und ihrer Meldung an ausländische Behörden missbraucht“. Dass die Behörden nun auch noch unsere Internetnutzung durchleuchten dürfen sollten, „ist so unverantwortlich wie einen bissigen Hund völlig von der Leine zu lassen“.
Dr. Breyer hält nach eigenen Angaben den im Gesetz zur „Hasskriminalität“ vorgesehenen Zugriff auf die Nutzung von Internetdiensten trotz der jetzt geplanten Nachbesserungen für „verfassungswidrig“. Seine Verfassungsbeschwerde gegen ein vergleichbares Landesgesetz aus Schleswig-Holstein liege dem Bundesverfassungsgericht bereits vor. Auch gegen das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft möchte Dr. Breyer nach Karlsruhe ziehen.

Offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen

„Die Bundesregierung hat ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz zur Bestandsdatenauskunft erlassen. Es mussten viele Jahre vergehen, bis das Verfassungsgericht nun die Regierung zur Korrektur zwingt“, erläutert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
Dies zeige erneut, dass die Bundesregierung immer mehr Möglichkeiten schaffen wolle, „um in unsere Privatsphäre vorzudringen“. Sie würden beobachten, „in wieweit sich hoffentlich der bisherige Kurs ändert oder ob nun lediglich das Nötigste getan wird“. Denn bisher scheine das Vorgehen zu sein, die Grenzen unseres Grundgesetzes als Richtlinie zu verstehen, „bei der immer wieder versucht wird, den Fuß auf die andere Seite zu setzen!“, kritisiert Alscher.

Bestandsdatenauskunft verletzt Informationelles Selbstbestimmungsrecht

  • Internet-Nutzungsdaten (Metadaten): „Welche Internetseiten oder Videos wir ansehen, was wir geschrieben haben, wonach wir suchen.“ Mithilfe der IP-Adresse könne unsere Internetnutzung auch dann zurückverfolgt werden, wenn wir nicht namentlich angemeldet sind.
  • Internet-Bestandsdaten: „Name, Adresse, Kontodaten, Geburtsdatum und im Klartext gespeicherte Passwörter zu unseren Online-Konten und Datenspeichern.“ Die Gesetze zur sogenanntem Hasskriminalität und Bestandsdatenauskunft sähen vor, dass Polizei, Geheimdienste und viele weitere Behörden diese Daten leichter und in größerem Umfang einsehen könnten.

Die Koalition wolle mit ihrem Gesetzentwurf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 umsetzen. Mit diesem Urteil habe das Gericht Teile der Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil sei einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzer gefolgt (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Diese sei 2013 von den Bürgerrechtlern Katharina Nocun und Dr. Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgern erhoben worden. Das Bundesverfassungsgericht habe das Urteil damit begründet, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft das Informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletze.

Weitere Informationen zum Thema:

heise online, 18.12.2020
Bestandsdaten: Regierungskoalition will mit IP-Adressen Schwarzarbeit bekämpfen / Die große Koalition hat sich auf ein „Reparaturgesetz“ geeinigt, mit dem sie die Regeln zur Bestandsdatenauskunft an Vorgaben aus Karlsruhe anpassen will

datensicherheit.de, 12.01.2021
TERREG: Umstrittene EU-Anti-Terror-Internetverordnung angenommen / Dr. Patrick Breyer sieht Meinungs- sowie Pressefreiheit in Gefahr und fordert entschlossene strafrechtliche Verfolgung des Terrorismus

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Andrea Voßhoff fordert: Datenschutz nicht von kommerziellen Erwägungen steuern lassen https://www.datensicherheit.de/andrea-vosshoff-fordert-datenschutz-nicht-von-kommerziellen-erwaegungen-steuern-lassen https://www.datensicherheit.de/andrea-vosshoff-fordert-datenschutz-nicht-von-kommerziellen-erwaegungen-steuern-lassen#respond Mon, 04 Dec 2017 10:31:42 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27098 Kritik an der Einseitigkeit einer Studie über mögliche Auswirkungen der geplanten „E-Privacy-Verordnung“

[datensicherheit.de, 04.12.2017] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat in einer aktuellen Stellungnahme die am 30. November 2017 veröffentlichte Studie zu den hypothetischen Auswirkungen der geplanten „E-Privacy-Verordnung“ bemängelt. Diese Studie des WIK Instituts konzentriere sich einseitig auf die vermeintlich negativen Folgen für das Online-Werbegeschäft und ignoriere dabei potenzielle Chancen, die sich für die Branche aufgrund der Änderungen ergeben könnten.

Analyse des Surfverhaltens

Die „E-Privacy-Verordnung“ soll laut BfDI den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel neu fassen. Der Entwurf der EU-Kommission und Vorschläge des Europäischen Parlaments sehen demnach vor, dass Verbraucher die Analyse ihres Surfverhaltens über entsprechende Einstellungen ihres Browsers pauschal untersagen könnten.
Derzeit berieten die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten über ihre Verhandlungsposition. Die Studie des WIK Instituts habe nun die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Werbe- und Medienbranche beleuchtet.

Kritik an der Werbewirtschaft

Die BfDI, Andrea Voßhoff, kommentiert: „Ich hätte mir gewünscht, dass man für eine Studie über die Auswirkungen der ,E-Privacy-Verordnung‘ einen ausgewogeneren Ansatz gewählt hätte. Leider wurde die Chance vertan, im Rahmen der Studie beispielsweise auch neue Geschäftsmodelle mit datenschutzfreundlicherem Tracking des Nutzerverhaltens zu beleuchten. Das in der Studie skizzierte düstere Szenario dürfte daher niemanden überraschen, greift aber zu kurz.“
Voßhoff ist der festen Überzeugung, dass Internetnutzer frei entscheiden sollten, ob ihr Surfverhalten gespeichert und analysiert werden darf. Dieses grundlegende Recht werde „keineswegs zum Untergang der Werbewirtschaft und damit des Internets führen“. Die Werbewirtschaft habe es jahrelang versäumt, freiwillige Maßnahmen wie die „Do-not-Track“-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen. Nun dürfe man sich nicht beschweren, wenn der Gesetzgeber dieses Manko behebt.

Werbebudgets wandern in Soziale Netzwerke ab

Für die vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) beim hauseigenen WIK Institut in Auftrag gegebene Studie seien ausschließlich Stakeholder aus dem Umfeld der Digitalen Wirtschaft, der Verlage und der Online-Werbewirtschaft interviewt worden. Gefragt wurde demnach, welchen Einfluss die im Entwurf für eine ,E-Privacy-Verordnung‘ vorgeschlagenen Regelungen auf bestehende Geschäftsmodelle haben wird und wie hoch die hieraus resultierenden Einbußen sein werden.
So sollten bereits die kurzfristigen Einbußen ein Drittel des gesamten digitalen Werbebudgets betragen. Mittel- bis langfristig sei zu erwarten, dass die Werbebudgets in geschlossene Systeme, das heißt Soziale Netzwerke, wandern und alternativ Bezahlschrankensysteme etabliert würden.

Weitere Informationen zum Thema:

wik CONSULT
Wirtschaftliche Auswirkungen der Regelungen der ePrivacy-Verordnung auf die Online-Werbung und werbefinanzierte digitale Geschäftsmodelle

datensicherheit.de, 22.02.2017
Europäische Informationsfreiheitsbeauftragte treffen sich in Berlin

datensicherheit.de, 07.01.2014
Andrea Voßhoff zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ernannt

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