UAS – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Wed, 18 Feb 2026 11:41:12 +0000 de hourly 1 Verlängerung des Drohnen-Führerscheins notwendig, aber längst nicht hinreichend https://www.datensicherheit.de/verlaengerung-drohnen-fuehrerschein-notwendigkeit Mon, 16 Feb 2026 23:35:00 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=52596 Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung: Drohnen-Piloten liegen trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext von sogenannten UAS-Gebieten bis hin zur Versicherungspflicht

[datensicherheit.de, 17.02.2026] „Drohnen-Camp“, ein Fach- und Verbraucher-Webportal für Drohnenpiloten in Deutschland, betont in einer aktuellen Stellungnahme, dass nach der Verlängerung des EU-Drohnen-Führerscheins erst die eigentliche Praxis beginnt. Demnach liegen Drohnen-Piloten trotz gültiger Lizenz häufig falsch – im Kontext sogenannter UAS-Gebiete bis hin zur Versicherungspflicht. Gewarnt wird, dass der Kompetenznachweis allein noch nicht vor Bußgeldern, Versicherungsproblemen und Fehlannahmen schützt.

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Abbildung: Drohnen-Camp

Drohnen-Führerschein: Der bloße Kompetenznachweis allein schützt längst noch nicht vor Bußgeldern, Versicherungsproblemen und Fehlannahmen

Drohnen-Führerschein bestätigt lediglich Theortie-Kenntnisse

Viele Drohnen-Piloten haben demnach in diesen Wochen ihren EU-Drohnen-Führerschein (A1/A3 oder A2) verlängert oder erneuert. Doch der gültige Kompetenznachweis per se reiche noch nicht aus, um dann rechtssicher mit der Drohne unterwegs zu sein.

  • „Der Drohnen-Führerschein bestätigt lediglich die theoretischen Kenntnisse – er ist keine pauschale Flugerlaubnis“, unterstreicht Francis Markert, Mitbegründer von „Drohnen-Camp“. Er führt hierzu weiter aus: „Unabhängig vom Führerschein gelten weiterhin klare gesetzliche Vorgaben, welche Mindestabstände zu fremden Personen oder bestimmten Gebieten eingehalten werden müssen.“

In der Praxis zeige sich jedoch, dass viele Drohnen-Piloten den Führerschein als eine Art „Freifahrtschein“ wahrnähmen und dabei unterschätzten, wie stark Ort, Situation und Umfeld über die Rechtmäßigkeit eines Fluges entschieden.

Mindestabstände und „UAS-Gebiete“ stets von Drohnen-Piloten zu beachten

Gerade bei spontanen Flügen – etwa in Wohnumgebungen, Freizeitbereichen oder auf Reisen – würden diese Vorgaben häufig falsch eingeschätzt oder übersehen. Auch mit gültigem Drohnen-Führerschein müssten -Piloten unter anderem:

  • vorgeschriebene Mindestabstände zu Menschen, Gebäuden und Infrastruktur einhalten,
  • geographische „UAS-Gebiete“ (z.B. in der Nähe von Flughäfen, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten oder Wohngebieten) beachten (s. Web-Recherchemöglichkeit),
  • prüfen, ob für den geplanten Flug eine behördliche Genehmigung oder Freigabe erforderlich ist!

In Ausnahmefällen – etwa bei Eingriffen in den Luftverkehr – könnten auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Drohnen-Versicherungspflicht wird oft unterschätzt

Ein weiterer kritischer Punkt sei die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung: Diese sei für alle Drohnen-Flüge in Deutschland verpflichtend – „unabhängig davon, ob privat oder gewerblich geflogen wird“.

Dabei reiche es nicht aus, „irgendeine“ Versicherung zu besitzen. Drohnen-Halter sollten daher regelmäßig prüfen:

  • ob die Versicherung noch aktiv und gültig ist,
  • ob das aktuell genutzte Drohnen-Modell korrekt in der Versicherungsbestätigung aufgeführt ist,
  • ob Gewicht, Einsatzzweck und Seriennummer mit den tatsächlichen Flugdaten übereinstimmen!

Auch hierbei zeige sich, dass der Drohnen-Führerschein Sicherheit vermitteln, aber keine laufende Kontrolle der eigenen Unterlagen ersetzen könne. „Gerade im Winter schaffen sich viele Piloten eine neuere Drohne an, vergessen zum Saisonbeginn jedoch die Versicherung über das neue Fluggerät zu informieren“, gibt Markert zu bedenken. Im Schadensfall riskiere man so erhebliche finanzielle Folgen.

Verantwortung der Drohnen-Piloten beginnt erst mit dem -Führerschein

Der verlängerte Drohnen-Führerschein sei wohl ein wichtiger Baustein für den sicheren Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge – ersetze aber nicht die Pflicht zur sorgfältigen Flugvorbereitung.

  • Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich vor jedem Flug über die aktuelle Rechtslage informieren, „UAS-Gebiete“ prüfen und den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig kontrollieren.

Entscheidend sei nicht nur, die Regeln zu kennen, sondern diese situativ richtig anzuwenden.

Weitere Informationen zum Thema:

DROHNEN-CAMP
Über uns – die Gesichter dahinter

DROHNEN-CAMP
Drohnen-Karte für Deutschland: Auf dieser Seite findest du eine Karte, mit der du Flugorte nach möglichen geografischen UAS-Gebieten überprüfen kannst. Unter geografischen UAS-Gebieten verstehen wir Areale, in denen der Betrieb von Drohnen nur erlaubt ist, wenn bestimmte Bestimmungen erfüllt sind.

DROHNEN-CAMP, Francis Markert, 11.02.2026
Drohnen-Versicherung im Check: Das müssen Fernpiloten 2026 wissen / Wusstest du, dass dir ein Bußgeld droht, wenn du beim Abschluss deiner Drohnenversicherung nicht genau hinschaust? Hier räumen wir mit üblichen Irrtümern auf und du erfährst, woran du denken musst!

datensicherheit.de, 25.01.2026
Basis für Alarmketten: Neues Drohnen-Lagezentrum in Bayern / Insbesondere Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind Zielgruppe der neuen Einrichtung der hensec secure solutions

datensicherheit.de, 17.11.2025
Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion / Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

datensicherheit.de, 26.08.2025
Drohnenpiloten sollten allgemeine und spezielle Regelungen vorab kennen und vor Ort beachten / „Drohnen-Camp.de“ hat eine aktuelle Übersicht über europäische Urlaubsländer mit den dort geltenden wichtigsten Regeln veröffentlicht

datensicherheit.de, 05.08.2025
Zunahme der physischen Bedrohung für KRITIS: hensec rät zur flexiblen zivilen Luftraumüberwachung / hensec hat neue Generation ziviler Luftraumüberwachung vorgestellt, welche vollständig passiv arbeitet und damit ohne aktive Aussendungen oder Lizenzpflichten auskommt

datensicherheit.de, 13.05.2017
EASA schafft neue EU-Regelungen für den Betrieb kleiner Drohnen / Benjamin Binet von Gemalto fordert, die kleinen Flugkörper sicher und in einem kontrollierten Rahmen zu betreiben

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Drohnen-Erkennung und -Lokalisierung mittels intelligenter Sensordatenfusion https://www.datensicherheit.de/drohnen-erkennung-lokalisierung-intelligent-sensordatenfusion https://www.datensicherheit.de/drohnen-erkennung-lokalisierung-intelligent-sensordatenfusion#respond Sun, 16 Nov 2025 23:08:23 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=50982 Drohnen lassen sich, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren

[datensicherheit.de, 17.11.2025] Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT (Institutsteil „Hör-, Sprach- und Audiotechnologie“ / HSA) in Oldenburg hat am 13. November 2025 gemeldet, dass sich Drohnen, wenn sie noch nicht in Sicht-, aber in Hörreichweite sind, dank intelligenter Sensordatenfusion erkennen und lokalisieren lassen.

 

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Foto: Fraunhofer IDMT / Leona Hofmann

Außerhalb der Sicht-, aber in Hörreichweite: Die Lösung des Fraunhofer IDMT kann Drohnen Sichtfeldes mittels intelligenter akustischer Sensorik detektieren und lokalisieren

Fraunhofer IDMT hat zur Drohnendetektion und -lokalisation eine integrierte akustische Sensorlösung entwickelt

Dass Fraunhofer IDMT hat demnach eine intelligente Sensorlösung entwickelt, welche Drohnen auch außerhalb der Sichtlinie erkennt. Die akustische Erkennungstechnologie könne als Ergänzung mit Radar, Kamera und Lidar zu einem System kombiniert werden.

  • Wenn sich eine Drohne (auch „Unmanned Aerial System“ / UAS) unerlaubt einem sicherheitskritischen Bereich nähert, stelle sie damit eine potenzielle Gefahr dar. Optische Sensoren, Funk und Radar seien in einigen Fällen durch Gelände, Wetter, oder technische Maßnahmen gestört und könnten eine Drohne nicht zuverlässig erfassen.

Dass Fraunhofer IDMT hat zur Drohnendetektion und -lokalisation eine integrierte akustische Sensorlösung entwickelt. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch unbemannte Luftfahrzeuge in sicherheitskritischen Bereichen soll dieses System eine entscheidende Lücke füllen: Es „hört um die Ecke“ – die Akustik könne in Ergänzung zu Radar, Kamera und Lidar zu einem robusten Sensordatenverbund fusioniert werden.

Selbst in bebauten oder bewaldeten Gebieten können Drohnen aufgespürt werden

Anders als rein optische und radarbasierten Verfahren, welche etwa auf die Sichtverbindung angewiesen sind, ermögliche die Technologie, dass selbst in bebauten oder bewaldeten Gebieten Drohnenoperationen aufgespürt werden könnten.

  • Seit 2016 habe der Institutsteil „Hör- Sprach- und Audiotechnologie“ in den öffentlich geförderten Verbundprojekten AMBOS (BMBF) und ALADDIN (H2020) die akustische Erkennung von Drohnen vorangetrieben. Am Projekt AMBOS seien zwölf Partner unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE an der Forschung beteiligt.

Bei ALADDIN hätten sich 18 Verbundpartner aus neun europäischen Ländern zusammengeschlossen, darunter die CS Group als Projektleitung. In zahlreichen internen Vorhaben seien die Algorithmen und Systemkomponenten kontinuierlich verfeinert worden. Nunmehr könnten die Forscher neben den leicht integrierbaren Algorithmen zur Erkennung und Lokalisation der UAS auch auf eine vollintegrierbare Systemlösung zurückgreifen.

Glasfasergelenkte Drohnen und autonome Flugobjekte für Funkaufklärung häufig verborgen

Glasfasergelenkte Drohnen oder autonome Flugobjekte blieben der Funkaufklärung häufig verborgen, während hochauflösende Radar- und Kamerasysteme hohe Kosten und energieintensive Rechenleistung erforderten. Die akustische Lösung des Fraunhofer IDMT dagegen arbeite mit geringem Energiebedarf, so dass ein autonomer Betrieb mit Akkus möglich sei.

  • Auch das Aufwecken – „WakeUp“ – weiterer Sensorkomponenten nach einem akustischen Kontakt, biete Vorteile. Diese Technologie könne eine 360°-Abdeckung erreichen. Die Detektions- und Lokalisierungsreichweiten lägen je nach Störgeräuschumfeld zwischen 50 und 200 Metern, bei einer zeitlichen Auflösung von einer Sekunde.

Eine Ausweitung auf weitere akustische Ereignisse, von Fahrzeugen bis hin zu Schussgeräuschen, sei denkbar. Durch die gute Verfügbarkeit könnten die akustischen Sensoren flächendeckend ausgebracht werden.

Preiswerte und wartungsarme Ergänzung zu bestehenden Drohnen-Detektionssystemen

„Mit unserer akustischen Technologie bieten wir eine preiswerte und wartungsarme Ergänzung zu bestehenden Drohnen-Detektionssystemen“, erläutert Christian Rollwage, Gruppenleiter „Audiosignalverbesserung“ am Fraunhofer IDMT.

  • Insbesondere Unternehmen im Wehr- und Sicherheitsbereich, welche bereits Drohnenerkennungssysteme – basierend auf Radar, Optik oder Lidar – entwickeln, sowie Systemintegratoren mit dem Wunsch nach eigener Sensorik und Drohnenhersteller, welche Signale aus der Luft detektieren möchten, seien die adressierten Zielkunden dieser neuen Technologie.

Der im Jahre 2008 unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Birger Kollmeier und Dr. Jens-E. Appell gegründete Institutsteil „Hör-, Sprach- und Audiotechnologie“ (HSA) des Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT stehe für marktnahe Forschung und Entwicklung mit Schwerpunkten auf Sprach- und Ereigniserkennung, Klangqualität und Sprachverständlichkeit sowie mobiler Neurotechnologie und Systemen für eine vernetzte Gesundheitsversorgung.

Weitere Informationen zum Thema:

Fraunhofer IDMT
Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT / Fraunhofer IDMT – Where AI means Audio Intelligence. / Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie IDMT ist eines von 76 Instituten und Forschungseinrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, der weltweit führenden Organisation für anwendungsorientierte Forschung.

Fraunhofer IDMT
Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT / Institutsteil Hör-, Sprach- und Audiotechnologie HSA in Oldenburg

Fraunhofer IDMT
Fraunhofer-Instituts für Digitale Medientechnologie IDMT / Durch die hohe Verfügbarkeit von Drohnen ergeben sich viele neue Anwendungsfelder, allerdings auch Bedrohungsszenarien.

YouTube, FraunhoferIDMT
Zuverlässig Drohnen akustisch erkennen

CS a Sopra Steria company
The ALADDIN project

Fraunhofer FKIE
Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE / Wenn Drohnen drohen… Bedrohungen aus der Luft

datensicherheit.de, 20.10.2025
Künftig einfacher und sicherer: Neue C1-Klasse eröffnet Handwerk erweiterte Chancen beim Drohneneinsatz / Wärmebild-Drohnen können fortan einfacher und rechtssicher eingesetzt werden – C1-Klassifizierung senkt Hürden für deren Einsatz zur Dachinspektion, PV-Prüfung und Energieberatung

datensicherheit.de, 26.08.2025
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Sicherheitsforscher finden Schwachstellen bei marktführender Drohnenplattform / Laut Check Point ermöglichten die Sicherheitslücken Angreifern den Zugriff auf die Nutzerkonten des Herstellers

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