Umsetzungsgesetz – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 06 Dec 2025 16:34:07 +0000 de hourly 1 NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft: Verpflichtende Umsetzungsphase lässt keine weiteren Verzögerungen zu https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzungsgesetz-verpflichtung-umsetzungsphase-ohne-verzoegerung https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzungsgesetz-verpflichtung-umsetzungsphase-ohne-verzoegerung#respond Sat, 06 Dec 2025 23:33:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51312 Die NIS-2-Vorgaben gelten nunmehr für viele Organisationen in „wichtigen“ und „kritischen“ Sektoren und reichen deutlich weiter als bisherige KRITIS-Regelungen

[datensicherheit.de, 07.12.2025] Roland Stritt, CRO beim deutschen Hard- und Softwarehersteller FAST LTA, kommentiert den Umstand, dass Bundestag und Bundesrat das NIS-2-Umsetzungsgesetz verabschiedet haben: „Damit startet für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland eine verpflichtende Umsetzungsphase, die keine Verzögerungen zulässt!“ Die Vorgaben gelten demnach für viele Organisationen in „wichtigen“ und „kritischen“ Sektoren und reichten deutlich weiter als bisherige KRITIS-Regelungen. „Ob ein Unternehmen betroffen ist, hängt von seiner Rolle und Tätigkeit im jeweiligen Bereich ab“, betont Stritt und erläutert, welche Aufgaben nun auf rund 30.000 Unternehmen warten:

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Foto: FAST LTA

Roland Stritt: Die regulatorische Welle nimmt Tempo auf: Für Unternehmen zählt jetzt nicht mehr, ob sie handeln, sondern wie schnell und wie wirksam!

NIS-2-Anforderungen sollen Resilienz der Unternehmen erhöhen und Sicherheit zentraler Dienstleistungen stärken

Unternehmen müssten sich innerhalb von drei Monaten nach den gesetzlichen Vorgaben registrieren. „Die Umsetzungspflichten gelten sofort, es gibt keinen Aufschub und keine Schonfrist!“

  • Diese umfassten eine klare „Scope“-Definition, ein wirksames Risikomanagement, feste Meldewege und umfassende Cybersecurity-Maßnahmen.

„Die Anforderungen sollen die Resilienz der Unternehmen erhöhen und die Sicherheit zentraler Dienstleistungen stärken“, so Stritt.

Nach NIS-2 stehen noch weitere Regulierungen an

Parallel liefen weitere regulatorische Prozesse an. Das „KRITIS-Dachgesetz“ befinde sich in Vorbereitung und sehe verschärfte physische und digitale Schutzmaßnahmen vor. Es bringe neue Meldepflichten und eine zusätzliche Aufsicht durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

  • „Im Energiesektor werden neue IT-Sicherheitskataloge der Bundesnetzagentur erwartet. Sie sollen NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz zusammenführen und Nachweispflichten aus dem Energiewirtschaftsgesetz einbinden.“

„Cloud“- und IT-Dienstleister müssten zudem den „EU Implementing Act“ erfüllen. „Die Vorgaben aus § 30 BSIG-E decken diese Anforderungen nicht ab.“ Auch die „KRITIS-Verordnung“ werde überarbeitet. Welche Sektoren und Schwellenwerte künftig gelten, sei aktuell noch offen.

Wegen verspäteter NIS-2-Umsetzung EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

„Die EU beobachtet die Entwicklung genau. Wegen der verspäteten Umsetzung läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“, erläutert Stritt. Andere EU-Mitgliedstaaten warteten auf ein deutsches Gesetz, welches als Orientierung dienen könnte.

  • „Die regulatorische Welle nimmt Tempo auf: Für Unternehmen zählt jetzt nicht mehr, ob sie handeln, sondern wie schnell und wie wirksam!“ Cybersecurity und Resilienz seien indes keine reine „Compliance“-Aufgabe. Sie würden zum festen Bestandteil der Geschäftsstrategie und zum Wettbewerbsfaktor.

Stritt gibt abschließend zu bedenken: „Wir empfehlen, die neuen Vorgaben frühzeitig in eine übergreifende Sicherheits- und Datenstrategie einzubetten! Unternehmen, die früh planen, sichern sich klare Vorteile.“

Weitere Informationen zum Thema:

FAST LTA
Hallo. Unsere Produkte und Services helfen unseren mittelständischen Kunden, Datensicherung und Datenmigration zu vereinfachen, rechtliche und regulatorische Risiken zu minimieren, und das langfristige Risiko, Daten zu verlieren, zu verringern.

CRN.DE, Folker Lück, 10.06.2025
Neuer Vertriebschef für Fast LTA / Der On-Premises Enterprise-Storage-Lösungsanbieter Fast LTA GmbH hat Roland Stritt mit Wirkung zum 1. Mai 2025 zum Chief Revenue Officer (CRO) ernannt. Damit verantwortet Roland Stritt künftig die Bereiche Vertrieb und Marketing. Er soll die strategische Ausrichtung im europäischen Markt voranbringen.

datensicherheit.de, 06.12.2025
Cybersicherheitsrecht verschärft: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab 6. Dezember 2025 wirksam / Mit Verkündung des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie“ und Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung tritt laut BSI „eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts“ in Kraft

datensicherheit.de, 15.11.2025
NIS-2-Herausforderung: Deutscher Mittelstand im Spannungsfeld zwischen Eigenwahrnehmung und Bedrohungslage / Einerseits bewerten Unternehmen ihren eigenen IT-Sicherheits-Reifegrad als „hoch“, sind jedoch einer hohen Zahl schwerwiegender Vorfälle ausgesetzt

datensicherheit.de, 15.11.2025
NIS-2-Umsetzung überfällig, uneinheitlich und mit begrenzter Wirkungsmächtigkeit / Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2025 zur Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie wird von vielen Kommentatoren begrüßt – aber kritische Anmerkungen bleiben dennoch nicht aus

datensicherheit.de, 13.11.2025
NIS-2-Umsetzung im Bundestag beschlossen / Ambivalente Einschätzung des Digitalverbands Bitkom zur NIS-2-Umsetzung – Rechtssicherheit für Unternehmen erhofft, Neuregelungen für den Einsatz sogenannter Kritischer Komponenten könnten aber Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen

datensicherheit.de, 13.11.2025
NIS-2 in Deutschland: Später Start erfordert nun Vertrauen und Klarheit zu schaffen / Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie steht unmittelbar auf der Agenda – die neuen Vorgaben sollen ohne Übergangsfrist gelten

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Cybersicherheitsrecht verschärft: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab 6. Dezember 2025 wirksam https://www.datensicherheit.de/cybersicherheitsrecht-verschaerung-nis-2-umsetzungsgesetz-6-dezember-2025-wirksamkeit https://www.datensicherheit.de/cybersicherheitsrecht-verschaerung-nis-2-umsetzungsgesetz-6-dezember-2025-wirksamkeit#respond Fri, 05 Dec 2025 23:25:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=51297 Mit Verkündung des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie“ und Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung tritt laut BSI „eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts“ in Kraft

[datensicherheit.de, 06.12.2025] Mit der Verkündung des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie“ und Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung tritt laut einer Meldung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab dem 6. Dezember 2025 „eine umfassende Modernisierung des Cybersicherheitsrechts“ in Kraft. Dieses Gesetz erhöhe die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung sowie bestimmter Unternehmen.

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Foto: BMI, Hennig Schacht

BSI-Präsidentin Claudia Plattner warnt: Die Cybersicherheitslage Deutschlands ist angespannt – insbesondere durch schlecht geschützte Angriffsflächen ist die Bundesrepublik im Digitalen Raum verwundbar!

Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes erweitert BSIG Anwendungsbereich deutlich

Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt demnach insbesondere im Rahmen einer Novellierung des BSI-Gesetzes (BSIG). Unternehmen müssten selbständig prüfen, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind und damit künftig zu den rund 29.500 durch das BSI beaufsichtigten Einrichtungen gehören, „für welche neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit gelten“.

  • Bislang seien etwa 4.500 Organisationen durch das BSI-Gesetz reguliert worden – insbesondere Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), Anbieter digitaler Dienste (DSP) und „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“ (UBI).

Mit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes werde der Anwendungsbereich des BSIG deutlich erweitert: „Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind und dabei gesetzlich festgelegte Schwellenwerte mit Blick auf Mitarbeiter, Umsatz und Bilanz überschreiten, fallen künftig unter die neuen Kategorien ,wichtige Einrichtungen’ und ,besonders wichtige Einrichtungen’.“

Auch Einrichtungen der Bundesverwaltung fallen unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz

Diese Unternehmen müssten fortan auch drei zentralen Pflichten nachkommen: Sie seien gesetzlich verpflichtet, sich als NIS-2-Unternehmen zu registrieren, dem BSI erhebliche Sicherheitsvorfälle zu melden und Risikomanagementmaßnahmen zu implementieren und diese zu dokumentieren! KRITIS-Betriebe gälten automatisch als „besonders wichtige Einrichtungen“.

  • Einrichtungen der Bundesverwaltung, die unter das NIS-2-Umsetzungsgesetz fallen, sind laut BSI Bundesbehörden und öffentlich-rechtlich organisierte IT-Dienstleister der Bundesverwaltung, außerdem bestimmte Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Von den Einrichtungen der Bundesverwaltung verlange das NIS-2-Umsetzungsgesetz unter anderem die Umsetzung von IT-Risikomanagementmaßnahmen auf „IT-Grundschutz“-Basis. Zusätzlich müsse die Bundesverwaltung die BSI-Mindeststandards einhalten. Weitere Informationen zu den Pflichten, welche das NIS-2-Umsetzungsgesetz der Bundesverwaltung auferlegt, sind auf der BSI-Website abrufbar.

BSI-Präsidentin erwartet von NIS-2-Umsetzung deutliche Stärkung der Resilienz unseres Landes

Die BSI-Präsidentin, Claudia Plattner, kommentiert: „Die Cybersicherheitslage Deutschlands ist angespannt: Insbesondere durch schlecht geschützte Angriffsflächen ist die Bundesrepublik im Digitalen Raum verwundbar! Das novellierte BSI-Gesetz ist eine starke Antwort auf diese Entwicklung: Es wird dazu führen, dass sich die Resilienz unseres Landes spürbar und messbar verbessert.“

  • Das BSI sieht für Einrichtungen in Deutschland, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind, einen zweistufigen Registrierungsprozess vor: Zunächst müsse eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen. Dabei handele es sich um ein Nutzerkonto im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es diene juristischen Personen als Zugang zu digitalen Dienstleistungen der Verwaltung und stelle das geschäftliche Pendant zur personenbezogenen BundID dar. MUK basiere auf der „ELSTER“-Technologie und nutze „ELSTER“-Organisationszertifikate, welche üblicherweise bereits in Steuerverfahren genutzt werden. Weitere Informationen zur Registrierung bei MUK stellt das BSI online bereit.

Das BSI empfiehlt, ein eigenes Konto unter der Rubrik „Mein Unternehmenskonto“ bis spätestens zum Jahresende 2025 anzulegen, um sich im zweiten Schritt ab Anfang 2026 mit dem MUK-Nutzerkonto beim u.a. für NIS-2 neu entwickelten BSI-Portal zu registrieren. Dieses BSI-Portal sollam 6. Januar 2026 freigeschaltet werden und u.a. als Meldestelle für erhebliche Sicherheitsvorfälle dienen. „Meldepflichtige Einrichtungen, die von NIS-2 betroffen sind und vor Registrierung im BSI-Portal einen erheblichen Sicherheitsvorfall erleiden, melden diesen dem BSI über ein Online-Formular; KRITIS und Bundesbehörden nutzen vorübergehend ihre bisherigen Meldewege.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auftrag: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cybersicherheitsbehörde des Bundes und Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
NIS-2-Betroffenheitsprüfung

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
#nis2know für Unternehmen: Viele Unternehmen und Einrichtungen, die mit NIS-2 erstmals durch das BSI reguliert werden, stehen vor der Frage, was sie jetzt tun müssen. / Lesen Sie hier, auf welche neuen Pflichten Sie sich einstellen müssen.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
#nis2know: NIS-2-Meldepflicht / NIS-2-betroffene Unternehmen müssen dem BSI erhebliche Sicherheitsvorfälle melden

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
IT-Grundschutz / Informationssicherheit mit System

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Mindeststandards des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das NI2-Umsetzungsgesetz in der Bundesverwaltung

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Mein Unternehmenskonto (MUK) / Erster Schritt der NIS-2-Registrierung

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Melde- und Informationsportal
Meldung ohne Registrierung abgeben/ Bitte wählen Sie zunächst die Meldestelle, bei der Sie eine Meldung abgeben möchten. Anschließend werden Ihnen die verfügbaren Formulare angezeigt.

Bundesgesetzblatt, BGBl. 2025 I Nr. 301, 05.12.2025
Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung

MEIN UNTERNEHMENS-KONTO
Das Unternehmenskonto auf Basis von ELSTER / Die digitale Identität für Unternehmen in Deutschland

datensicherheit.de, 15.11.2025
NIS-2-Herausforderung: Deutscher Mittelstand im Spannungsfeld zwischen Eigenwahrnehmung und Bedrohungslage / Einerseits bewerten Unternehmen ihren eigenen IT-Sicherheits-Reifegrad als „hoch“, sind jedoch einer hohen Zahl schwerwiegender Vorfälle ausgesetzt

datensicherheit.de, 15.11.2025
NIS-2-Umsetzung überfällig, uneinheitlich und mit begrenzter Wirkungsmächtigkeit / Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13. November 2025 zur Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie wird von vielen Kommentatoren begrüßt – aber kritische Anmerkungen bleiben dennoch nicht aus

datensicherheit.de, 13.11.2025
NIS-2-Umsetzung im Bundestag beschlossen / Ambivalente Einschätzung des Digitalverbands Bitkom zur NIS-2-Umsetzung – Rechtssicherheit für Unternehmen erhofft, Neuregelungen für den Einsatz sogenannter Kritischer Komponenten könnten aber Investitionsentscheidungen negativ beeinflussen

datensicherheit.de, 01.08.2025
NIS-2-Regierungsentwurf: Claudia Plattner würdigt großen Schritt auf dem Weg zur Cybernation / Mit dem am 30. Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie soll das deutsche IT-Sicherheitsrecht umfassend modernisiert werden

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NIS-2: Nationales Umsetzungsgesetz soll Cybersicherheit der deutschen Wirtschaft stärken https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzungsgesetz-cybersicherheit-deutschland-wirtschaft-staerkung https://www.datensicherheit.de/nis-2-umsetzungsgesetz-cybersicherheit-deutschland-wirtschaft-staerkung#respond Wed, 30 Jul 2025 13:49:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49390 Der TÜV-Verband begrüßt NIS-2-Umsetzung und fordert Nachbesserungen: Ausnahmeregelungen seien zu schärfen oder zu streichen, damit Unternehmen klare Vorgaben erhalten, wie Nachweise für die Umsetzung zu erbringen sind

[datensicherheit.de, 30.07.2025] Der TÜV-Verband hat am 30. Juli 2025 zu dem an diesem Tag vom Bundeskabinett beschlossenen nationalen Umsetzungsgesetz der europäischen NIS-2-Richtlinie Stellung genommen: „Deutschland ist Ziel hybrider Angriffe und Cyberattacken auf Unternehmen, Kritische Infrastrukturen und politische Institutionen gehören zur Tagesordnung. Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ist ein wichtiger Schritt, um die Cybersicherheit in der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, kommentiert Marc Fliehe, Fachbereichsleiter „Digitalisierung und Bildung“ beim TÜV-Verband.

Umsetzungsgesetz der europäischen NIS-2-Richtlinie lange überfällig

Fliehe betont: „Das Gesetz ist längst überfällig und muss angesichts der Bedrohungslage im Cyberraum zügig beschlossen werden!“ Mit dem aktuellen Entwurf liege eine solide Grundlage vor – jetzt brauche es den politischen Willen, offene Punkte im parlamentarischen Verfahren konstruktiv und schnell zu klären.

Aus Sicht des TÜV-Verbands sei es nun Aufgabe des Bundestags, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu schärfen, um die Wirksamkeit in der Praxis zu erhöhen. Besonders relevant sind demnach dabei folgende Punkte:

1. TÜV-Verband-Forderung: Ausnahmeregelungen klar definieren oder streichen!

Aus Sicht des TÜV-Verbands wirft die neu eingeführte Ausnahme für „vernachlässigbare“ Geschäftstätigkeiten erhebliche Fragen auf. Dieser Begriff sei unbestimmt und werde im Gesetz nicht näher definiert – es bleibe unklar, nach welchen Kriterien eine Tätigkeit als vernachlässigbar gelten soll.

„Ohne präzise Vorgaben besteht die Gefahr uneinheitlicher Auslegung und einer Rechtsunsicherheit für Unternehmen“, warnt Fliehe. Zudem könnte diese nationale Sonderregelung zu einem faktischen Ausschluss regulierungspflichtiger Tätigkeiten führen, welche laut NIS-2-Richtlinie eigentlich erfasst sein sollten. Der TÜV-Verband sieht daher die Gefahr, dass der deutsche Gesetzgeber mit dieser Öffnungsklausel vom europäischen Harmonisierungsziel abweiche, und fordert eine „eindeutige und EU-rechtskonforme Ausgestaltung dieser Ausnahme“.

2. TÜV-Verband-Forderung: Nachweispflichten überarbeiten!

In der NIS-2-Richtlinie sei eine regelmäßige Nachweispflicht für „besonders wichtige Einrichtungen“ vorgesehen, welche aus Sicht des TÜV-Verbands im deutschen Gesetz nicht ausreichend umgesetzt sei. „In der Praxis läuft es auf stichprobenartige Einzelfallprüfungen hinaus, was nicht der Intention der Richtlinie entspricht und sicherheitstechnisch bedenklich ist“, so Fliehe. Er unterstreicht: „Die Behörden müssen die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und durchsetzen können!“

In diesem Zusammenhang sieht der TÜV-Verband auch die Verlängerung der Nachweisfristen für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen von zwei auf drei Jahre sehr negativ. Fliehe gibt zu bedenken: „Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind regelmäßig gezielten Cyberangriffen ausgesetzt. Eine Verlängerung des Nachweiszyklus ist vor diesem Hintergrund mehr als kontraproduktiv.“

3. TÜV-Verband-Forderung: Vertrauen schaffen durch unabhängige Zertifizierungen!

Nur bei Einbindung unabhängiger Dritter ist aus Sicht des TÜV-Verbands sichergestellt, „dass das notwendige Vertrauen in die Umsetzung von Cybersicherheitsanforderungen geschaffen werden kann“.

Deshalb regt der TÜV-Verband an, Zertifizierungen durch „akkreditierte und unabhängige Konformitätsbewertungsstellen“ verbindlich in dem Prozess der Nachweiserbringung (§ 39 BSIG-E) durch die Hersteller vorzusehen.

4. TÜV-Verband-Forderung: Absicherung der Lieferketten ausformulieren!

Mit Blick auf die weitgefassten Formulierungen zur Absicherung der Lieferkette sei es erforderlich, den Unternehmen eine Handreichung und Orientierungshilfe zur Gestaltungstiefe der Maßnahmen zur Absicherung der Lieferkette an die Hand zu geben.

In diesem Sinne sei beispielsweise die Forderung „Security by Design“ recht vage und bedürfe weiterer Detaillierungen. Eine Orientierungshilfe könne sowohl Mindestmaßnahmen aufzeigen als auch Interpretations- und Auslegungsspielräume reduzieren und leiste somit einen Beitrag zur Erhöhung der Klarheit und Handlungssicherheit der Verpflichteten.

30.000 Unternehmen in Deutschland vom NIS-2-Umsetzungsgesetz betroffen

Der TÜV-Verband zum Hintergrund: „Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) gilt für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland.“ 

  • Es verpflichte die Unternehmen unter anderem zur Durchführung und Einführung von Risikoanalysen und Sicherheitskonzepten, Maßnahmen zur Vorbeugung und Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle, Zugangskontrollen, Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung, Mitarbeiterschulungen, Notfallplänen sowie Maßnahmen für die Absicherung der Lieferkette.

Diese Anforderungen müssten „dem Stand der Technik“ entsprechen und unterschieden sich je nach Größe, Branche und Kritikalität des Unternehmens.

Weitere Informationen zum Thema:

TÜV VERBAND
Stellungnahme zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung / Um die digitale Resilienz in Deutschland zu stärken, hat das BMI einen überarbeiteten Referentenentwurf zur NIS-2-Umsetzung vorgelegt. Der TÜV-Verband begrüßt dieses Ziel, zeigt in seiner aktuellen Stellungnahme aber Anpassungsbedarf auf.

TÜV VERBAND, 11.06.2025
Jedes siebte Unternehmen gehackt – Risiken werden unterschätzt / TÜV Cybersecurity Studie veröffentlicht: IT-Sicherheitsvorfälle in 15 Prozent der Unternehmen. Phishing ist die dominierende Angriffsmethode. Neun von zehn Unternehmen bewertet eigene Cybersicherheit als gut. TÜV-Verband: Überfällige nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie zügig verabschieden. Die Hälfte der Unternehmen kennt die Regulierung bisher nicht.

Bundesministerium des Innern, 30.07.2025
Stärkerer Schutz vor Cyberangriffen: Bundesregierung bringt neues IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg / Rund 29.500 Unternehmen sollen aktiv zur Cybersicherheit beitragen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält mehr Möglichkeiten zur Unterstützung und Kontrolle.

datensicherheit.de, 15.07.2025
Erfahrungsbericht WienIT: Reduzierung des Backup-Datenspeichers um 50 Prozent und NIS-2-Konformität / WienIT sorgt im Hintergrund dafür, dass die IT-Infrastruktur der Wiener Stadtwerke-Gruppe nebst wichtiger Back-Office-Prozesse und Services möglichst reibungslos zur Verfügung steht

datensicherheit.de, 07.07.2025
Neuer ISACA-Leitfaden: Navigationshilfe für Unternehmen durch NIS-2- und DORA-Vorschriften / Selbst nach der ersten Jahreshälfte 2025 haben viele Unternehmen ihre Verpflichtungen im Rahmen der NIS-2-Richtlinie und der DORA-Verordnung noch nicht vollständig verstanden

datensicherheit.de, 06.07.2025
NIS-2: Vereinheitlichung der Meldewege für IT-Sicherheitsvorfälle und Datenpannen gefordert / Die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder sprechen sich für deutliche Entlastung der Verantwortlichen bei Erfüllung der NIS-2-Meldepflichten aus

datensicherheit.de, 06.07.2025
NIS-2: DAV-Forderung nach Einbindung der Cloud-Anbieter / Mit der NIS-2-Richtlinie soll ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union EU geschaffen werden

datensicherheit.de, 08.02.2025
NIS-2-Umsetzung: Gesetzgebungsverfahren offenbar vorerst gescheitert / 5 Schritte zur Vorbereitung auf deutsche NIS-2-Umsetzung jetzt für Unternehmen entscheidend – Entscheider sollten ihre neue Verantwortung ernst nehmen

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