Upload – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 13 Apr 2021 21:04:06 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Urheberrechtsreform: Bitkom kritisiert Rückschlag für Meinungsfreiheit https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-kritik-meinungsfreiheit https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-kritik-meinungsfreiheit#respond Tue, 13 Apr 2021 16:45:24 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39576 Bitkom warnt vor faktischer Einrichtung von Upload-Filtern

[datensicherheit.de, 13.04.2021] Der Rechtsausschuss im Bundestag befasst sich nach Angaben des Branchenverbands Bitkom e.V. mit der Urheberrechtsreform. Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung, kritisiert in ihrer aktuellen Stellungnahme die Beschädigung der Meinungsfreiheit: „Die Urheberrechtsreform ist ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz. Nicht nur, weil faktisch Upload-Filter geschaffen werden und die Betreiber von bestimmten Online-Plattformen mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt werden – sondern auch, weil die einzelnen Vorgaben zur Überwachung, Sperrung und Moderation von Nutzerbeschwerden technisch schlicht nicht umsetzbar sind“, so Dehmels Kommentar.

Rechtssichere Zitate aus fremden Medien laut Bitkom unangemessen schwer

Nutzern von Plattformen und Sozialen Netzwerken werde es künftig zudem unangemessen schwer gemacht, rechtssicher Schnipsel von Videos, Zitate oder Memes hochzuladen und zu teilen: „Bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei sollen als Grenzen einer geringfügigen Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken erlaubt sein.“
Diese Werte seien aber deutlich zu gering bemessen, um urheberrechtliche Relevanz bewerten zu können. Dehmel: „So wird riskiert, dass Inhalte mit einer Länge von mehr als 15 Sekunden blockiert werden, obwohl sie eigentlich legal sind. 15 Sekunden bzw. 160 Zeichen sind eine weltfremde Begrenzung, die schlussendlich mehr schadet als nützt und dem Grundgedanken des freien Internet‘ diametral gegenübersteht.“

Web-Plattformen und Soziale Netzwerke künftig quasi in Richter-Rolle, moniert der Bitkom

Schwer wiege auch, dass die Web-Plattformen und Sozialen Netzwerke künftig in eine Art „Richter-Rolle“ gedrängt würden: Im Falle einer Urheberrechtsbeschwerde hätten sie lediglich sieben Tage Zeit zu entscheiden, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Diese Vorgabe sei völlig utopisch, da selbst Richter für solche Entscheidungen viele Monate benötigten.
Es müsse außerdem klargestellt werden, dass der Anbieter auch nach diesen sieben Tagen nicht für eventuelle Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden kann – „dies würde für die Anbieter, die in gewisser Weise als Richter fungieren sollen und ein solches Haftungsrisiko nicht tragen können, die falschen Anreize setzen“. Die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht sei eines der wichtigsten digitalpolitischen Projekte der letzten Jahre. Dehmels Fazit: „Sie enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 02.02.2021
EU-Urheberrechtsreform: Bundesregierung lähmt laut eco Meinungsfreiheit / eco – Verband der Internetwirtschaft besorgt um Vielfalt auf Plattformen

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https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-kritik-meinungsfreiheit/feed 0
eco: Klares Bekenntnis gegen Upload-Filter gefordert https://www.datensicherheit.de/eco-klares-bekenntnis-upload-filter https://www.datensicherheit.de/eco-klares-bekenntnis-upload-filter#respond Thu, 25 Jun 2020 17:37:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=36693 Umstrittener Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform (DSM-RL) wird in deutsches Recht umgesetzt

[datensicherheit.de, 25.06.2020] Laut einer Meldung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 24.06.2020 einen Diskussionsentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ (Urh-DaG-E) veröffentlicht. Mit diesem soll demnach auch der umstrittene Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform (DSM-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden, deren Frist zur Umsetzung am 7. Juni 2021 endet. Der eco befürwortet nach eigenen Angaben, dass das BMJV einen ersten Entwurf vorgelegt hat und eine Diskussion mit den betroffenen Stakeholdern anstrebt. Zudem bewertet er „sowohl die Klarstellung der zulässigen Wiedergabe von Zitaten sowie Karikaturen, Parodien und Pastichen sowie die Ausnahme von kleinen und Start-up Diensteanbietern positiv“. Da es sich, wie schon beim Entwurf zur Umsetzung des Leistungsschutzrechts der DSM-RL, lediglich um einen noch nicht zwischen den Ressorts abgestimmten Diskussionsentwurf handele, sei der Ausgang der eingeleiteten Konsultation nach wie vor offen.

Oliver J. Süme erwartet eindeutige Abgrenzung und klares Bekenntnis gegen Einsatz von Upload-Filtern

„Der Ansatz eine Pauschalvergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials vorzuschreiben, den das BMJV verfolgt, ist durchaus nachvollziehbar“, so der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme. Auch wenn über die Details sicherlich diskutiert werden müsse.
Süme kritisiert indes: „Doch wie Justizministerin Lambrecht weiterhin behaupten kann, dass der vorliegende Entwurf Upload-Filter ,weithin überflüssig‘ machen würde, bleibt unbegreiflich. Unterscheidet der Entwurf doch klar zwischen der Entfernung und der Sperrung nicht erlaubter Nutzungen.“
Eine Sperrung weise deutlich auf die Verwendung von Filtersoftware hin. „Wir brauchen hier eine eindeutige Abgrenzung und ein klares Bekenntnis gegen den Einsatz von Upload-Filtern“, fordert der eco-Vorstandsvorsitzende.

Upload-Filter bei Umsetzung von Art. 17 offenbar nicht gänzlich ausgeschlossen

Für den eco bestätige der vorliegende Entwurf, dass trotz sorgfältiger Überlegungen Upload-Filter bei der Umsetzung von Art. 17 nicht gänzlich ausgeschlossen und damit eben nicht obsolet würden.
„Die Kennzeichnung erlaubter Nutzungen durch den hochladenden Nutzer und ein damit einhergehender Haftungsübergang, mag Upload-Filter auf den ersten Blick überflüssig erscheinen lassen. Da jedoch gemäß § 12 Urh-DaG-E Inhalte zu sperren sind, deren Kennzeichnung ,offensichtlich unzutreffend‘ ist, handelt es sich eher um einen Plazebo-Effekt!“, warnt Süme.
Dieser Entwurf bleibt laut eco „damit deutlich hinter der Ankündigung in der Protokollerklärung zum Ratsbeschluss zurück“. Zudem liege die Entscheidung und die entsprechende Verantwortung weiterhin beim Betreiber, der sich dem Risiko von Unterlassungsklagen entgegensehe und das Kostenrisiko etwaiger gerichtlicher Verfahren tragen müsse.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 20.05.2019
Europa-Wahl 2019: Upload-Filter mobilisieren Wähler

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https://www.datensicherheit.de/eco-klares-bekenntnis-upload-filter/feed 0
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß https://www.datensicherheit.de/eu-urheberrecht-in-kraft-eco-fordert-augenmass https://www.datensicherheit.de/eu-urheberrecht-in-kraft-eco-fordert-augenmass#respond Thu, 06 Jun 2019 20:42:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=32773 Richtlinie werde genau das Gegenteil dessen bewirken, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde

[datensicherheit.de, 06.06.2019] Am 6. Juni 2019 trat die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt der EU in Kraft. Jetzt hätten die EU-Staaten zwei Jahre – bis zum 7. Juni 2021 – Zeit, die umstrittenen Regeln in nationales Recht umzusetzen. eco, der Verband der Internetwirtschaft kritisiert, dass diese Richtlinie genau das Gegenteil dessen bewirken werde, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde.

Reale Bedrohung für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, kommentiert: „Die Urheberechtsreform ist eine reale Bedrohung für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen und birgt die Gefahr, das Internet, wie wir es kennen, für immer zu verändern.“ Statt der eigentlichen Urheber würden am Ende dabei nur die großen Plattformen, Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren.
„Die Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich gegen Upload-Filter ausgesprochen und diese als unverhältnismäßig abgelehnt. Auch in der im Zuge der Abstimmung im Rat abgegebenen Erklärung wurde dies bekräftigt. Wir werden deshalb ganz genau beobachten wie die Bundesregierung diese, von Experten bereits als rechtswidrig kritisierte Regelung, nun umsetzen will und wir werden diesen Prozess aktiv begleiten.“ Deutschland dürfe bei der nationalen Umsetzung die eigenen Prinzipien nicht über Bord werfen.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes bedroht

Mit der europäischen Urheberrechtsrichtlinie drohe ein „tiefer Einschnitt in die Meinungsfreiheit sämtlicher Internetinhalte“. Der darin enthaltene Artikel 13 (nunmehr Art. 17) sehe vor, dass alle online hochgeladenen Inhalte überwacht und möglicherweise gelöscht werden müssten, sofern eine Ähnlichkeit mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Inhalten erkannt wird.
„Die teilweise neu gewählten und besetzten EU-Institutionen müssen sich den gemachten Fehlern nicht ergeben. Ein europäisches Urheberrecht, das sämtliche Potenziale der digitalen Wirtschaft ignoriert, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremst – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – wird der Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes in keiner Weise gerecht.“ Die EU sollte die Chance nutzen und die Reform nachbessern, um zu verhindern, dass „das Internet in Europa kaputtgefiltert wird“, mahnt Süme.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 05.04.2019
EU-Rat stimmt endgültig über Reform des Urheberrechts ab

datensicherheit.de, 28.03.2019
Innovationsbremse Urheberrechtreform: komplett an der Realität vorbei

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 26.02.2019
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 14.02.2019
Trilog-Kompromiss für Europäische Urheberrechtsreform ausgehandelt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

datensicherheit.de, 29.06.2018
2% der MEPs könnten das Internet zerstören

datensicherheit.de, 24.06.2018
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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https://www.datensicherheit.de/eu-urheberrecht-in-kraft-eco-fordert-augenmass/feed 0
Urheberrecht: EU-Rat hat final für umstrittene Reform gestimmt https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-eu-rat-finale-zustimmung-reform https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-eu-rat-finale-zustimmung-reform#respond Mon, 15 Apr 2019 10:07:42 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31463 eco kritisiert Beschluss des EU-Rats: „Willkommen im Zeitalter der Upload-Filter!“

[datensicherheit.de, 15.04.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass der EU-Rat am 15. April 2019 „final für die europäische Urheberrechtsreform gestimmt“ hat, obwohl bis zuletzt europaweit Demonstrationen gegen die Urheberrichtlinie stattgefunden und viele europäische Länder, wie beispielsweise Schweden, öffentlich Abstand von dem geplanten Gesetz inklusive Europäischem Leistungsschutzrecht und Upload-Filter genommen hatten. „Das ist ein schmerzhaftes Ende, nach einem langen Kampf für ein Urheberrecht, das dem Digitalen Zeitalter gerecht wird. Auch der Europäische Rat hat heute mehrheitlich gegen die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer gestimmt. Um den Partikularinteressen von Rechteverwertern und Verlagen einseitig Rechnung zu tragen, wird ein Paradigmenwechsel des Rechtsrahmens der Informationsfreiheit im Internet in Kauf genommen“, kommentiert eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.

Schwerer Rückschlag für Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes

Ein europäisches Urheberrecht einzuführen, das sämtliche Potenziale der digitalen Wirtschaft ignoriere, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremse – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – sei ein „schwerer Rückschlag für die Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes“.
Süme: „Es ist zutiefst enttäuschend, dass nach über zwei Jahren intensiver Diskussion jetzt doch die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts und der Upload-Filter bevorsteht. Die fehlgeleitete Novellierung des europäischen Urheberrechts ist ein herber digitalpolitischer Rückschritt und der Filterung auch anderer Inhalte wird damit Tür und Tor geöffnet“, so seine Warnung.

„Überfilterung“ droht, um Haftungen zu entgehen

Diese Richtlinie werde das Gegenteil dessen erreichen, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben worden sei: Statt der eigentlichen Urheber würden die großen Plattformen sowie die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren. Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht würden nicht nur die Beiträge auf facebook, YouTube und twitter einschränken, sondern vielmehr auch jedes Start-Up im Internet vor beträchtliche Hürden stellen.
„Kleine Unternehmen werden ihre Dienste einschränken, oder künftig Technologien einkaufen müssen, die sich nur die Großen in der Entwicklung leisten können.“ Es werde zu einer „Überfilterung“ kommen, weil im Zweifel mehr als notwendig blockiert werde, um Haftungen zu entgehen. Anbieter und Nutzer würden weiterhin einem Haftungsrisiko unterliegen und sich regelmäßig Freigaben erstreiten müssen, so die eco-Prognose.

Deutschland in den Verhandlungen „buchstäblich umgekippt“

Nach eco-Einschätzung ist Deutschland bei den Verhandlungen um ein Europäisches Urheberrecht zu weit von eigenen Zielvorgaben abgewichen: „Deutschland ist in den Verhandlungen für ein europäisches Urheberrecht buchstäblich umgekippt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht explizit, dass eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern als unverhältnismäßig abzulehnen ist.“
Sie blieben gespannt, wie die Bundesregierung diese von Experten bereits „als rechtswidrig kritisierte Idee“ nun umsetzen wolle und würden diesen Prozess weiter aktiv begleiten, kündigt Süme an.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 05.04.2019
EU-Rat stimmt endgültig über Reform des Urheberrechts ab

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Für ein freies Internet: Europaweite Proteste am 23. März 2019 https://www.datensicherheit.de/fuer-ein-freies-internet-europaweite-proteste-am-23-maerz-2019 https://www.datensicherheit.de/fuer-ein-freies-internet-europaweite-proteste-am-23-maerz-2019#respond Fri, 22 Mar 2019 20:45:08 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=30850 Demonstrationen in über über 100 Städten angekündigt

[datensicherheit.de, 22.03.2019] Laut einer aktuellen Ankündigung des Digitalcourage e.V. soll am 23. März 2019 „europaweit in über 100 Städten für ein freies Internet demonstriert“ werden.

Auch deutschlandweit Demonstrationen am 23. März 2019

In Deutschland werden demnach engagierte Menschen von Berlin bis Köln, von Flensburg bis Freiburg auf die Straße gehen.
Auf der Webseite „https://savetheinternet.info/demos“ seien alle Städte, Treffpunkte und Uhrzeiten zu finden.

Streit um Artikel 13

Im Streit um Artikel 13 der Europäischen Urheberrechtsreform geht es um die Frage, ob Online-Plattformen alle Inhalte, die Nutzer hochladen möchten, automatisch filtern müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu blockieren.
Technisch umgesetzt wird das mit sogenannten Upload-Filtern.

Screenshot: „savetheinternet.info/demos“

Screenshot: „savetheinternet.info/demos“

Demonstrationen am 23.03.2019: Alle Städte, Treffpunkte und Uhrzeiten

Weitere Informationen zum Thema:

Save the Internet
The Internet is in danger and you can save it!

#SaveYourInternet
Raise Your Voice and Act Against Article 17 [ex Art. 13]: Contact Your MEPs & Government / What You Can Do To #SaveYourInternet – And Why You Should!

digitalcourage, 07.03.2019
Uploadfilter: Artikel 13 ist nicht das einzige Problem

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

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Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-warnung-datenschutz-risiken https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-warnung-datenschutz-risiken#respond Tue, 26 Feb 2019 15:44:34 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=30287 Wenige große Anbieter könnten verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet gewinnen

[datensicherheit.de, 26.02.2019] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, nimmt Stellung zu der aktuell in Brüssel diskutierten Reform des Urheberrechts: Diese könnte auch zu „erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen führen“. Gerade beim Einsatz von sogenannten Upload-Filtern bestehe die Gefahr, „dass wenige große Anbieter, die eine entsprechende Technik zur Verfügung stellen, verstärkt Daten über Nutzer vieler Plattformen und Dienste im Internet gewinnen“.

Nachteile für kleinere Plattform- und Diensteanbieter

Kelber warnt deshalb vor den möglichen Konsequenzen der aktuellen Reform: „Auch wenn Upload-Filter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen.“ Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter würden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Ebenso wenig würden sie den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Upload-Filter zu erstellen.
Kelber: „Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden.“

Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken droht

Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger „der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft“. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzer erhielten, verdeutliche unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheits-Apps an facebook.
Die aktuellen EU-Pläne bergen aus Sicht des BfDI daher die akute Gefahr, als Nebeneffekt eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern. Gerade vor dem Hintergrund des nur ein paar Wochen alten Beschlusses des Bundeskartellamts zu facebook sollte der Fokus eigentlich darauf gelegt werden, genau das Gegenteil zu erreichen.

Modernes Leistungsschutzrecht nicht zu Lasten des Datenschutzes

Kelber fordert daher konkrete Schritte, um das vorab skizzierte Szenario abzuwenden: „Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattform-Betreiber auch ohne Upload-Filter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen. Ich bin insofern auf die angekündigte Handlungsempfehlung der Kommission sehr gespannt.“ Andernfalls müssten die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, dürfe dies nicht auf dem Rücken und zu Lasten des Datenschutzes der Internetnutzer erfolgen. Mit der aktuellen Urheberrechtsreform plane die EU unter anderem, Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber gewerblichen Internet-Plattformen wie zum Beispiel YouTube zu stärken. Plattformbetreiber sollten künftig haften, wenn sie keine Maßnahmen zur Verhinderung der unberechtigten Verbreitung geschützter Werke über ihren Dienst getroffen haben.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 22.02.2019
BfDI beantwortet Fragen der Bundestagsabgeordneten zum EU-US Privacy Shield

datensicherheit.de, 30.01.2019
Datenschutz: Ulrich Kelber betont Wichtigkeit positiver Besetzung

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eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen https://www.datensicherheit.de/eco-chance-faires-urheberrecht-europa https://www.datensicherheit.de/eco-chance-faires-urheberrecht-europa#respond Mon, 21 Jan 2019 21:01:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29780 Geplante Reform zum EU-Urheberrecht liegt vorerst „auf Eis“

[datensicherheit.de, 21.01.2019] Die geplante Reform zum EU-Urheberrecht, die in diesen Tagen beschlossen werden sollte, liegt nach einer Meldung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. vorerst „auf Eis“. Vertreter von insgesamt elf Ländern hätten sich nicht auf die umstrittenen Upload-Filter und ein europäisches Leistungsschutzrecht einigen können. Die eigentlich letzte Verhandlungsrunde im sogenannten Trilog am 21. Januar 2019 sei abgesagt worden – dass die Reform noch vor der kommenden Europawahl beschlossen wird, sei damit längst nicht mehr sicher.

Internet in Europa droht „kaputt gefiltert“ zu werden

„Die kritischen Stimmen gegen ein europäisches Urheberrecht inklusive Upload-Filter und Leistungsschutzrecht sind mittlerweile ohrenbetäubend laut und kommen aus allen Bereichen – auch aus der Kreativbranche“, berichtet der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme.
Der Rat der EU müsse die jetzt gewonnene Zeit effektiv nutzen und die kritischen Punkte nochmal eingehend prüfen und konstruktiv diskutieren.

Internet in Europa droht „kaputt gefiltert“ zu werden

„Ein europäisches Urheberrecht einzuführen wie geplant, das sämtliche Potenziale der digitalen Wirtschaft ignoriert, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremst – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – wird der Verwirklichung des europäischen digitalen Binnenmarktes in keiner Weise gerecht“, warnt Süme.
Diese Entscheidung führe dazu, „dass das Internet in Europa kaputt gefiltert wird“.

Für ein faires Urheberrecht

Darum setze sich eco für ein faires Urheberrecht ein, bei dem europäischen KMU und Start-ups Rechtssicherheit sowie Urhebern ein fairer Ausgleich und der Schutz ihrer Rechte bestmöglich geboten werde.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

datensicherheit.de, 29.06.2018
2% der MEPs könnten das Internet zerstören

datensicherheit.de, 24.06.2018
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-entwurf-eu-urheberrechtsrichtlinie https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-entwurf-eu-urheberrechtsrichtlinie#comments Sun, 24 Jun 2018 11:30:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=27683 Mit Upload-Filtern würde die EU erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur überschreiten

[datensicherheit.de, 24.06.2018] Laut einer Meldung des Branchenverbands Bitkom verhandelt die EU verhandelt derzeit eine neue Richtlinie zum Urheberrecht. Am 20. Juni 2018 stimmte der Rechtsausschuss im Europäischen Parlament über den Richtlinienentwurf ab und stellte damit die Weichen für die finalen Verhandlungen im Ministerrat – in die falsche Richtung, wie viele Kritiker in ihren Kommentaren meinen. Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom würde der aktuelle Richtlinienentwurf die freie Kommunikation im Internet massiv einschränken und die Digitalwirtschaft Europas langfristig schädigen.

Zensur als stärkste Keule des Gesetzgebers

„Die EU will Upload-Filter einführen und überschreitet damit erstmals die Grenze zwischen Kontrolle und Zensur“, kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder diese Pläne.
Laut EU-Vorschlag sollten Internetplattformen sämtliche Inhalte einzelner Internetnutzender bereits vor dem Hochladen auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen hin prüfen und bei potenziellen Rechtsverletzungen maschinell blockieren – egal ob Text, Bild, Musik oder Video.
Von der Maßnahme betroffen wären unzählige Plattformen, die Inhalte Dritter speichern. Der Geltungsbereich beginne bei Foren, in denen sich z.B. Patienten über bestimmte Krankheitsbilder oder Hobbybastler über die neuesten Tricks und Kniffe austauschten, und reiche bis zu den großen Sozialen Netzwerken wie facebook und YouTube.
„Wir reden hier nicht über die Bekämpfung von schwerster Kriminalität oder Terrorismus, diesmal geht es um das Urheberrecht. Zensur ist die stärkste Keule des Gesetzgebers. Die sollte er in diesem Fall im Schrank lassen und sich auf andere Maßnahmen konzentrieren, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen“, fordert Dr. Rohleder.

Kritik auch an Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining…

Gleichermaßen kritisch sieht der Bitkom nach eigenen Angaben die geplante Schrankenregelung zum Text-and-Data-Mining. Data Mining beschreibe die Analyse von Daten mit dem Ziel, Muster und neue Zusammenhänge zu erkennen, zum Beispiel in der medizinischen Diagnose.
„Für die Weiterentwicklung der Schlüsseltechnologie Künstlicher Intelligenz ist Data Mining der wichtigste Grundbaustein. Mit der Beschränkung beim Data Mining führt der Richtlinienentwurf die Vorhaben zur Förderung von KI ad absurdum“, erläutert Dr. Rohleder.
Bisher sei es strittig gewesen, ob entsprechende Analysen von frei verfügbaren Inhalten im Internet urheberrechtlich einer Vervielfältigung gleichkommen und damit einer Erlaubnis durch den Urheber bedürfen. Der Richtlinienentwurf solle nun Klarheit schaffen, jedoch unter anderem mit der Einschränkung eines sogenannten Rechtevorbehalts. Aus Bitkom-Sicht wäre der automatisierten Webanalyse damit nicht geholfen, da eine entsprechende Nutzung im Bereich Künstlicher Intelligenz verhindert würde.

… und am Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Darüber hinaus plane die EU, ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, wie es in Deutschland im Grundsatz bereits gelte. Danach müssten beispielsweise Betreiber von Suchmaschinen für die Anzeige kurzer Textausschnitte in ihren Suchergebnissen die Verlage vergüten.
Dr. Rohleder: „Das EU-Parlament ignoriert die schlechten Erfahrungen aus Deutschland und Spanien mit solch einem Recht. Das Leistungsschutzrecht schränkt den Informationsfluss im Internet ein und schadet vor allem nationalen und regionalen Medienangeboten und Tech-Startups.“

Richtlinienentwurf geht in die völlig falsche Richtung

Auch die Regelungen zum Urhebervertragsrecht im Richtlinienentwurf schießen aus Bitkom-Sicht „über das Ziel hinaus“. So sollen demnach beispielsweise alle neuen Rechte im Vertragsverhältnis zwischen Urheber und Verwerter auch für die Softwarebranche gelten. Damit würde in die Vertragsfreiheit einer Branche eingegriffen, ohne dass Regelungsbedarf bestehe.
„Der Richtlinienentwurf geht in die völlig falsche Richtung. Anstatt die Grundlagen für neue digitale Geschäftsmodelle der Zukunft zu schaffen, will er überkommene Geschäftsmodelle von gestern schützen. Und dafür opfert er die Grundprinzipien des freien Internets und stellt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Frage“, warnt Dr. Rohleder.

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https://www.datensicherheit.de/bitkom-kritik-entwurf-eu-urheberrechtsrichtlinie/feed 1
S DSL: Verfügbarkeit von schnellem Download und Upload als Datensicherheitsfaktor https://www.datensicherheit.de/s-dsl-verfuegbarkeit-von-schnellem-download-und-upload-als-datensicherheitsfaktor https://www.datensicherheit.de/s-dsl-verfuegbarkeit-von-schnellem-download-und-upload-als-datensicherheitsfaktor#respond Fri, 24 Sep 2010 19:35:47 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=13178 Inbesondere gewerbliche Unternehmen sind im Betriebsalltag von schnellen Verbindungen abhängig

[datensicherheit.de, 24.09.2010] Wer das Internet privat nutzt, hat in der Regel andere Anforderungen an seinen Internetanschluss als ein gewerblicher Nutzer. In einem Haushalt sind maximal zwei bis drei Rechner gleichzeitig online, wenn nicht sogar nur einer. Wenn davon zwei gleichzeitig Videos als Streaming schauen, kann es beim dritten schon mal ruckeln oder die Leitung unterbrochen werden. Auch wenn das bei privater Nutzung kein größeres Drama ist, so wohl aber bei Unternehmen, die zum Teil hochsensible Daten in großer Menge durch die Leitungen schicken. Dementsprechend muss eine Firmen-DSL-Leitung auch andere Anforderungen erfüllen:

Stellen Sie sich vor, die Verbindung reißt ab, während sie gerade wichtige termingenaue Finanztransaktionen in ihre Konsole eingeben und der Kunde ihnen gleichzeitig seine Dokumente mailt, die daraufhin irgendwo verschwinden. Oder aber der GAU tritt ein und das gesamte System bricht zusammen. Klar, dafür gibt es Systemsicherungen, aber war genug Bandbreite übrig, um die Backups in regelmäßigen und kleinen Zeitabständen an den entsprechenden Server zu schicken? Eine Internetleitung muss in einem Unternehmen manchmal ungleich viel mehr leisten als in einem Privathaushalt oder einem Geschäft. Auch an öffentlichen Einrichtungen, Schulen und Universitäten sind ganz andere Leitungen als zu Hause in den deutschen Privathaushalten verlegt. Dazu die Frage: Wer wusste, wofür das A beim allgemein verbreiteten „A DSL“ steht?
Das A in „A DSL“ steht für „asymmetrisch“. Die Bedeutung dahinter ist eigentlich denkbar simpel und schnell erklärt. In der Werbung für DSL-Leitungen ist immer von einer Downloadgeschwindigkeit die Rede, die meint, in welcher Geschwindigkeit Daten aus dem Netz auf den eigenen Rechner geladen werden können. Dagegen steht die Geschwindigkeit des Uploads, die meist viel niedriger und daher im Verhältnis eben asymmetrisch ist. Diese Geschwindigkeitsangabe meint das Tempo, mit dem der heimische Rechner Inhalte ins Netz schickt oder auch Daten per E-Mail verschicken kann. Dementsprechend kann man sich blitzschnell ein ganzes Fotoalbum herunterladen, das Verschicken vieler Photos per E-Mail hingegen kann aber schon mal ein Weilchen dauern.
In Unternehmen mit großem Datenaufkommen braucht man nun Beides – schnelles Download wie Upload gleichermaßen; dafür muss noch nicht mal das Unternehmen im eigentlichen Sinne ein großes sein. Benötigt wird die symmetrische Leitung bei internen Mailservern und einem umfangreichen Intranet, aber auch bei Standleitungen wird S DSL häufig benötigt. Inzwischen ist diese Art von DSL nicht mehr exorbitant teuer, so dass es vermehrt genutzt und vermarktet wird. Ab etwa einer monatlichen Gebühr von 100 bis 200 Euro ist man mit Symmetrie im Netz, die variierenden Preise liegen an den unterschiedlichen buchbaren Bandbreiten von 2,3 oder, entsprechend dem Preis, verdoppelten 4,6 Mbits. Nachrüsten lohnt sich, denn so ist auch ein besserer Datenschutz gewährleistet.

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