Urheberrecht – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Fri, 21 May 2021 20:20:14 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Neues Urheberrecht: Bitkom befürchtet Unsicherheit für Internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer#respond Thu, 20 May 2021 16:39:41 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39898 Vorgaben für das Hochladen von Memes, Gifs usw. für Nutzer kaum nachvollziehbar, warnt der Branchenverband Bitkom

[datensicherheit.de, 20.05.2021] Auch der Branchenverband Bitkom kommentiert das neue Urheberrecht: „Ob ,Grumpy Cat‘, ,Disaster Girl‘ oder die ,First World Problems‘: Das Teilen von Memes ist in Sozialen Netzwerken weit verbreitet. Von August an müssen Internetnutzer, wenn sie ein fremdes Werk als Grundlage für solche Bilddateien sowie Gifs, Mashups oder auch ,Fan Fiction‘ verwenden, bestimmte Vorgaben beachten – ansonsten drohen diese Inhalte von Upload-Filtern geblockt zu werden.“ Dies sei eine Folge der neuen Urheberrechtsreform, welche der Bundestag am 20. Mai 2021 nach jahrelangem Ringen verabschieden sollte.

Bitkom: Nutzer Sozialer Netzwerke müssen Grenzen beachten – sonst droht Blockade durch Upload-Filter

Demnach müssen die Nutzer Sozialer Netzwerke sicherstellen, dass nicht mehr als 15 Sekunden eines Videos, 160 Zeichen Text und Bildausschnitte bis zu 125 Kilobyte verwendet werden, sofern der Ausschnitt weniger als die Hälfte eines Werkes umfasst.
Zudem müsse er mit weiteren Inhalten kombiniert werden. „Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, müssten User den hochgeladenen Inhalt zumindest per Mausklick als rechtlich zulässig kennzeichnen, damit dieser nicht durch Upload-Filter geblockt wird.“

Ziel der notwendigen Reform laut Bitkom jedoch klar verfehlt

„Die Rechtslage an das Digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, moniert Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung beim Bitkom. Diese Reform bringe zum einen Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen könnten, wann eine Bild- oder Filmdatei legal ist. Zum anderen sei sie insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht würden.
„Sie können damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden können, zu verhindern. So wird riskiert, dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind“, warnt Dehmel. Bei der Urheberrechtsreform handele es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche bis zum 7. Juni 2021 abgeschlossen sein müsse.

Bitkom befürchtet jahrelange gerichtliche Streitigkeiten

Zugleich sehe das neue Urheberrecht ein überkomplexes Beschwerdeverfahren vor, bei denen jahrelange gerichtliche Streitigkeiten programmiert seien, so Dehmel. „Es ist gut und richtig, dass anders als in früheren Entwürfen vorgesehen, nun klargestellt wurde, dass die Plattformen nach einer entsprechenden Beschwerde nur dann urheberrechtlich haften, wenn sie schuldhaft gegen ihre Pflichten verstoßen haben.“
Dennoch würden Soziale Netzwerke oder Video-Plattformen in eine Richterrolle gedrängt, bei der sie in kürzester Zeit entscheiden müssten, ob Inhalte blockiert werden müssten oder nicht. Die Reform gelte in großen Teilen unmittelbar, vollumfänglich dann bereits ab 1. August 2021. Dehmel: „Die Bundesregierung hatte zwei Jahre lang Zeit, um die EU-Richtline umzusetzen und hat die Frist fast bis auf den letzten Tag ausgereizt. Für viele Unternehmen wird die Zeit nun kaum ausreichen, um die Regeln umzusetzen.“

Richtlinie solle Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfachen, fordert Bitkom

Aus Sicht des Bitkom sind darüber hinaus einige wichtige Anpassungen im Urheberrecht den politischen Verhandlungen rund um Upload-Filter zum Opfer gefallen – und müssten daher bald nachgeholt werden. So insbesondere die Umsetzung der sogenannten Online-Sat-Kab-Richtlinie: Durch diese Richtlinie solle die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.
„Die technologieneutrale Rechteklärung und damit das zeitgemäße Fernsehen ist für die Menschen in Deutschland noch immer nicht realisiert. Das muss in jedem Fall ein Thema für die neue Bundesregierung sein“, fordert Dehmel.

Bitkom empfiehlt Fonds-Modell skandinavischer Länder zur Vergütung der Urheberrechte

Außerdem müsse das über 50 Jahre alte System der Pauschalabgaben auf Geräte und Medien neu geregelt werden: „Das derzeitige System mit seinen starren Abgabensätzen geht am Nutzerverhalten völlig vorbei. Wer nicht kopiert, sollte auch keine Kopierabgabe zahlen müssen“, sagt Dehmel.
Die neue Bundesregierung sollte zügig Vorschläge für ein zukunftsorientiertes Abgabenmodell machen. Dehmel erläutert abschließende: „Mit ihrem Fonds-Modell machen uns die skandinavischen Länder vor, wie Urheberrechte zeitgemäß vergütet werden können.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 19.05.2021
Upload-Filter: eco warnt vor Folgen geplanter Urheberrechtsreform / eco sieht Austausch auf Online-Plattformen bedroht

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https://www.datensicherheit.de/reform-urheberrecht-bitkom-befuerchtung-unsicherheit-internetnutzer/feed 0
Urheberrechtsreform: Ausgewogener Interessenausgleich gescheitert https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern#respond Mon, 01 Feb 2021 13:15:44 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=38867 Branchenverband Bitkom nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf für die Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform

[datensicherheit.de, 01.02.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Branchenverbands Bitkom möchte das Bundeskabinett am 3. Februar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform beschließen.

Größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren

„Die größte Urheberrechtsreform seit knapp 20 Jahren soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Seit Monaten wird aber zwischen den Ministerien nur noch zu einem Teilaspekt verhandelt, dem sogenannte Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz. Dieses Gesetz soll die urheberrechtliche Verantwortung von bestimmten Online-Plattformen regeln“, erläutert Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
Sie kritisiert: „Nahezu alle anderen Anpassungen im Urheberrecht sind den politischen Verhandlungen zu diesem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz zum Opfer gefallen, etwa das Text-and-Data-Mining, die Online-SatKab-Richtlinie und das Urhebervertragsrecht.“

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz an Komplexität nicht mehr zu überbieten

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz sei „an Komplexität nicht mehr zu überbieten“. In seiner praktischen Umsetzung werde es genau dazu führen, was man immer habe vermeiden wollen: „Online-Plattformen werden verpflichtet, Nutzerinhalte beim Upload automatisiert zu scannen. Die dafür angelegten Kriterien lassen hohe Fehlerquoten erwarten.“
Neue Strukturen zur Rechteklärung würden zudem Transaktionskosten derart in die Höhe treiben, dass in der Summe weniger Einnahmen bei den Kreativen ankämen. Kurz vor der Behandlung im Kabinett versuche die Bundesregierung einen Kompromiss zu bestehenden Kooperationen zwischen Rechteinhabern und Plattformen zu schließen. Dehmel betont: „Dieser Kompromiss ist aber aus unserer Sicht in der Praxis untauglich und wird den Entwurf nicht retten können.“

Umsetzung der großen EU-Urheberrechtsreform: Gesetzesentwurf konterkariert bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene

Im Ergebnis sei mit diesem Gesetzesentwurf ein „ausgewogener Interessenausgleich zwischen Nutzern, Plattformen und Rechteinhabern gescheitert.
Noch schlimmer laut Dehmel: Dieser Gesetzesentwurf konterkariere die bereits errungenen Kompromisse auf EU-Ebene. „Sollte das Bundeskabinett am Mittwoch einen Beschluss zu diesem Teilaspekt der Urheberrechtsreform fassen, blieben dem Bundestag nur noch wenige Wochen, um diesen Gesetzesentwurf in einen wahren Kompromiss umzukehren. Das ist nahezu ausgeschlossen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 17.09.2019
vzbv zur Urheberrechtsreform: Allgemeine Überwachungspflicht sollte verhindert werden

bitkom
Facts & Views zur EU-Urheberrechtsreform / FAQ: EU-Urheberrechtsreform

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https://www.datensicherheit.de/urheberrechtsreform-ausgewogenheit-interessenausgleich-scheitern/feed 0
eco fordert, Upload-Filtern klare Absage zu erteilen https://www.datensicherheit.de/eco-forderung-upload-filtern-absage-erteilung https://www.datensicherheit.de/eco-forderung-upload-filtern-absage-erteilung#respond Tue, 04 Aug 2020 18:14:04 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=37343 eco-Vorstandsvorsitzender warnt – das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, könnte grundlegend verändert werden

[datensicherheit.de, 04.08.2020] In seiner aktuellen Stellungnahme geht der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. auf einen im Juni 2020 veröffentlichten Diskussionsentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“ (Urh-DaG-E) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein. Mit dem entsprechenden Gesetz soll demnach auch der umstrittene Art. 17 der EU Urheberrechtsreform (DSM-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden – die Frist zur Umsetzung der Urheberrechtsreform endet laut eco am 7. Juni 2021. Der Verband der Internetwirtschaft verdeutlicht daher seine bereits während der Entstehung der Richtlinie wiederholt geäußerte Kritik, dass Upload-Filter nicht im Einklang mit der „E-Commerce Richtlinie“ und der Grundrechtecharta stünden.

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Foto: eco e.V.

Oliver J. Süme: „Es braucht eine unmissverständliche Absage für Upload-Filter!“

Warnung des eco-Vorstandsvorsitzenden, Oliver J. Süme

„Auch, wenn der Vorschlag des BMJV durchaus erkennen lässt, dass das Ministerium um einen Interessenausgleich zwischen den Betroffenen ernsthaft bemüht ist, konzentriert er sich weiterhin zu stark auf Zwangslizenzen, erläutert der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, und warnt:
„Bis deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten endgültig geklärt ist, könnten noch Jahre vergehen, in denen sich das Internet, so wie wir es heute kennen und nutzen, durch seine Umsetzung grundlegend verändern könnte. Es braucht eine unmissverständliche Absage für Upload-Filter!“

eco sieht Upload-Filter mit der deutschen Umsetzung von Art. 17 als nicht ausgeschlossen an

Für eco bestätigt der vorliegende Entwurf nach eigenen Angaben, dass, trotz sorgfältiger Überlegungen und Bekundungen seitens des BMJV, Upload-Filter mit der deutschen Umsetzung von Art. 17 nicht ausgeschlossen und damit obsolet würden – auch nicht für kleinere Anbieter:
„Die Kennzeichnung erlaubter Nutzungen durch den hochladenden Nutzer und ein damit einhergehender Haftungsübergang, mag Upload-Filter auf den ersten Blick überflüssig erscheinen lassen. Da jedoch gemäß § 12 Urh-DaG-E Inhalte zu sperren sind, deren Kennzeichnung ‚offensichtlich unzutreffend‘ ist, handelt es sich eher um einen Placebo-Effekt, sagt Süme.

eco: Entwurf bleibt deutlich hinter Ankündigung in der Protokollerklärung zum Ratsbeschluss zurück

„Immerhin die größten Probleme mit Upload-Filtern würden beseitigt, wenn kürzeste Auszüge – wie sie in § 6 Urh-DaG-E unter maschinell überprüfbare gesetzliche erlaubte Nutzungen aufgelistet wurden – nicht unter die Lizenzverpflichtung fielen.“
Für eco bleibt der Entwurf „damit deutlich hinter der Ankündigung in der Protokollerklärung zum Ratsbeschluss zurück“, bei dem Deutschland einen überwiegenden Verzicht von Upload-Filtern bei der Umsetzung bekundet habe.

Ausführliche Stellungnahme des eco zum Diskussionsentwurf online

Zudem lägen die Entscheidung, ob Inhalte erlaubt sind oder nicht, und die entsprechende Verantwortung weiterhin beim Betreiber, der sich dem Risiko von Unterlassungs- und Schadensersatzklagen entgegensehe und das Kostenrisiko etwaiger gerichtlicher Verfahren tragen müsse.
Die ausführliche Stellungnahme des eco zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (UrhR DiskE DSM-RL II)“ steht online zur Verfügung (s.u.).

Weitere Informationen zum Thema:

eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 31.07.2020
STELLUNGNAHME zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutzeines ZweitenGesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts(UrhR DiskE DSM-RL II)

datensicherheit.de, 25.06.2020
eco: Klares Bekenntnis gegen Upload-Filter gefordert / Umstrittener Art. 17 der EU-Urheberrechtsreform (DSM-RL) wird in deutsches Recht umgesetzt

datensicherheit.de, 21.03.2019
Upload-Filter: Einer pluralistischen Demokratie unwürdig / Dr. Bernhard Rohleder warnt vor „Meinungsfreiheit nur auf Antrag“

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt / Reform zum EU-Urheberrecht steht kurz vor dem Abschluss

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eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern https://www.datensicherheit.de/eco-kritisiert-urheberrecht-richtlinie-wird-internet-fuer-immer-veraendern https://www.datensicherheit.de/eco-kritisiert-urheberrecht-richtlinie-wird-internet-fuer-immer-veraendern#respond Mon, 09 Sep 2019 14:47:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34509 Polen hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht

[datensicherheit.de, 09.09.2019] Nach Ansicht des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. bleibt das neue Urheberrecht umstritten. Die EU-Mitgliedstaaten Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Finnland und Schweden hätten gegen die Reform gestimmt – Belgien, Estland und Slowenien sich enthalten. Deutschlands Zustimmung sei letztlich das Zünglein an der Waage und für die notwendige Mehrheit ausschlaggebend gewesen. Jetzt habe Polen gegen die umstrittene EU-Richtlinie zum Urheberrecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Klage eingereicht.

Reale Bedrohung für Autoren, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Internetnutzer

Der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver J. Süme kommentiert: „Mit dem neuen Urheberrecht wird das Gegenteil dessen erreicht, was zuvor wiederholt als das Ziel der Richtlinie ausgegeben wurde. Statt der eigentlichen Urheber profitieren nur die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger sowie die großen Plattformen“.
Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht seien eine reale Bedrohung für Autoren, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Internetnutzer gleichermaßen. „Die Urheberrecht-Richtlinie hat das Potenzial, das Internet, wie wir es kennen, für immer zu verändern“, warnt Süme.

Gratwanderung für alle Beteiligten

Kleinere Unternehmen würden ihre Dienste einschränken, oder künftig teure Technologien einkaufen müssen, die sich nur die Großen in der Entwicklung leisten könnten. Es werde zu einer Überfilterung kommen, weil von Diensteanbietern im Zweifel mehr Inhalte als notwendig blockiert würden, um Haftungen zu entgehen. Anbieter von Inhalten und Nutzer würden sich regelmäßig Freigaben erstreiten müssen, so die Prognose des eco – eine „Gratwanderung für alle Beteiligten“.
Mit seiner Stellungnahme hat sich der eco-Verband der Internetwirtschaft jetzt nach eigenen Angaben an der Konsultation zur nationalen Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt beteiligt und dabei nochmals die für die Internetwirtschaft zentralen Aspekte und Kritikpunkte adressiert:

  1. Der verpflichtende Einsatz von Upload-Filtern müsse europaweit einheitlich verhindert werden.
  2. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups bräuchten interessengerechte praktikable Lösungen mit Weitblick.
  3.  Für die nötige Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Urheberrecht-Richtlinie bedürfe es klarer Regelungen, Abgrenzungen und Definitionen innerhalb des Gesetzes.
  4. Beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger bedürfe es einer ausreichenden Zitat-/Ausschnittlänge (Snippet), um weiterhin sinnvolle Verlinkungen von Presseveröffentlichungen zu ermöglichen. Gleichzeitig könne so der Verbreitung von „Fake-News“ entgegengewirkt werden.
  5. Es brauche verpflichtend einheitliche und maschinenlesbare Angaben des Publikationsdatums bei Online-Presseveröffentlichungen.

Weitere Informationen zum Thema:

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V
STELLUNGNAHME zur Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht…

datensicherheit.de, 06.06.2019
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß

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Erst Kopieren und Einfügen, dann Abmahnung https://www.datensicherheit.de/kopieren-einfuegen-abmahnung https://www.datensicherheit.de/kopieren-einfuegen-abmahnung#respond Tue, 16 Jul 2019 17:25:32 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=33574 Brian Scheuch gibt Rechtstipps rund um das Urheberrecht im Internet

[datensicherheit.de, 16.07.2019] Viele Internetnutzer verfahren wohl so: Schnell ein Foto von einer Datenbank heruntergeladen und auf der eigenen facebook-Seite veröffentlicht oder das Lieblingslied im Hintergrund der „instastory“ verwendet – viele von ihnen „begehen beinahe täglich Urheberrechtsverletzungen“. Egal, ob wissentlich oder unwissentlich, im ungünstigsten Fall drohten hohe Strafen. ROLAND-Partneranwalt Brian Scheuch erklärt die wichtigsten Fakten rund um das Urheberrecht im Netz:

Gegen das Urheberrecht verstoßen trotz Bezahlung

Ganz gleich, ob Fotos, Musik, Filme oder Texte – gerade im Internet sei es leicht, die Arbeit von anderen zu kopieren. Per „Copy & Paste“ reicherten viele Nutzer ihre Websites oder Social-Media-Kanäle mit Werken fremder Urheber an. „Schnell kann man dabei gegen das Urheberrecht verstoßen – selbst, wenn man für die Nutzung bezahlt hat“, so Scheuch.

Brian Scheuch

Foto: Stefan Knaak

Brian Scheuch: „Vor Abgabe der Unterlassungserklärung sämtliche Inhalte auch tatsächlich entfernen!“

Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst haben grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz

„Was gilt als Werk und wann ist es urheberrechtlich geschützt?“ Scheuch erklärt: „Laut Paragraph 2 des Urheberrechtsgesetzes haben Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz.“ Das Werk müsse eine persönliche geistige Schöpfung eines oder mehrerer Menschen sein und eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, was nicht immer ganz einfach zu beurteilen sei.

Fotografien benötigen keine besondere Schöpfungshöhe

Scheuch: „Beispielsweise würde ein einfaches gezeichnetes Strichmännchen wohl kaum die notwendige Schöpfungshöhe aufweisen, Gebrauchsanweisungen können aber unter Umständen schutzfähig sein.“ Eine Besonderheit gelte für Fotografien: Diese benötigten keine besondere Schöpfungshöhe – somit sei jedes Selfie (aber auch ein bloßes Foto vom Fußboden) urheberrechtlich geschützt.

Urheberschaft kann nicht übertragen werden

„Wie darf man ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen?“ Scheuch erläutert: „Die Urheberschaft kann nicht übertragen werden, sie ist immer mit dem Schöpfer eines Werkes unzertrennlich verbunden. Er kann nur die Nutzungsrechte an einem Werk einräumen.“ Man unterscheide zwischen dem einfachen und ausschließlichen Nutzungsrecht. Beim einfachen Nutzungsrecht dürfe der Lizenznehmer das Werk auf eine zuvor festgelegte Art nutzen. Ein Beispiel: „Ein Nutzer erwirbt ein Foto in einer Bilddatenbank mit dem Lizenzrecht, dieses in seinem Social-Media-Kanal zu nutzen. Beim ausschließlichen Nutzungsrecht darf nur ein Lizenznehmer das Werk nutzen und kann andere von der Nutzung ausschließen. Er kann aber auch Unterlizenzen vergeben.“

Auch Schutz vor „Verunstaltung“ des Werkes

Zu den gängigsten Rechten des Rechteinhabers zählten das Veröffentlichungsrecht, die Vervielfältigung (dazu zähle bereits das Speichern eines Bildes auf dem Computer), die öffentliche Zugänglichmachung des Werks (das Hochladen eines Bildes auf die Website oder in Social-Media sei bereits ausreichend), das Bearbeitungsrecht sowie die Rechte des Urhebers auf Urhebernennung und Schutz vor „Verunstaltung“ des Werkes. „Gerade die Urhebernennung wird gerne mal übersehen und führt häufiger zu Abmahnungen“, warnt Scheuch.

Bilder und Videos nicht ohne Weiteres auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen

„Darf man Bilder, Videos und Musik fremder Urheber auf Sozialen Kanälen veröffentlichen?“ Bilder und Videos dürften nicht ohne Weiteres auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden, betont Scheuch: „Dies bedarf nämlich der Zustimmung der Rechteinhaber. Kritisch kann es daher insbesondere werden, wenn man eine Erlaubnis von einem Dritten hat, dieser aber gar nicht berechtigt war, über das Werk zu verfügen.“ Das gelte gerade für Datenbanken, bei denen man sogenannte lizenzfreie Bilder kostenlos herunterladen kann. Dort bleibe immer ein Risiko, „dass das Werk von einer Person hochgeladen wurde, die nicht über ausreichende Rechte verfügt“. Manche Anbieter würden sogar die Nutzung der vermeintlich lizenzfreien Bilder für redaktionelle Inhalte verbieten.

Genehmigung des Rechteinhabers bzw. der Verwertungsgesellschaft einholen

Aber auch wer Medien kostenpflichtig erwirbt, „muss genau auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen achten“. Selbst wenn die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt, sollte bei der Nutzung eines Werks stets der Urheber genannt werden – es sei denn, der Urheber habe ausdrücklich auf sein Urhebernennungsrecht verzichtet. Bei Musikstücken gelte: „Diese dürfen nicht ,einfach so‘ für Videos oder Storys verwendet werden. Die Nutzung bedarf ebenfalls der Genehmigung des Rechteinhabers bzw. der Verwertungsgesellschaft (z.B. der GEMA).“

Fremde Inhalte nicht zu eigen machen

„Kann das Nutzen der ,Teilen-Funktion‘ in Sozialen Medien eine Urheberrechtsverletzung begründen?“ Es komme darauf an, so Scheuch: „Teilt man beispielsweise einen Artikel, der einen ‚Share-Button‘ hat, geht die überwiegende Meinung davon aus, dass eine konkludente Einwilligung vorliegt.“ Dies gelte jedoch nur für Fälle, in denen der Rechteinhaber das Foto oder Video selbst veröffentlicht hat. Bei Inhalten von dritten Quellen sei es hingegen nur schwer nachvollziehbar, ob der Rechteinhaber das Bild zum Teilen freigegeben hat. „Grundsätzlich sollte man aufpassen, dass man sich die Inhalte nicht zu eigen macht. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn noch eine Stellungnahme erfolgt“, so der Rechtsanwalt. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Unterlassungserklärung der Abmahnung nicht „blind“ unterschreiben

„Was tun, wenn man zu Unrecht abgemahnt wurde? Nichts gemacht und trotzdem liegt eine Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!“ In solchen Fällen heiße es Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall überstürzt zu handeln, rät Scheuch. „Insbesondere sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ‚blind‘ unterschrieben werden, da sie über Jahre verpflichtet.“ Zudem gehe mit der Unterlassungserklärung immer eine Vertragsstrafe einher. Hat der Nutzer eine Abmahnung für die Verwendung eines Fotos erhalten, das er bei einem Stock-Archiv käuflich erworben hat, sollte er sich zuerst an den Anbieter wenden. Viele Betreiber erstatteten die Abmahnkosten, „wenn sich herausstellt, dass rechtswidrig Bilder veröffentlicht wurden“.

Im Zweifel Rechtsschutz-Versicherer oder Rechtsanwalt konsultieren

Grundsätzlich gebe es mittlerweile viele Abmahner, „die versuchen, hohe Vertragsstrafen geltend zu machen“. Strafen könnten allein dadurch fällig werden, „dass der Suchmaschinen-Cache nicht gelöscht wurde und das Werk somit noch öffentlich abrufbar ist“. Das heißt laut Scheuch, dass vor Abgabe der Unterlassungserklärung sämtliche Inhalte auch tatsächlich entfernt sein sollten. Im Zweifel sollte man am besten seinen Rechtsschutz-Versicherer oder einen Rechtsanwalt befragen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 06.06.2019
EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß

 

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EU-Urheberrecht tritt in Kraft: eco fordert Augenmaß https://www.datensicherheit.de/eu-urheberrecht-in-kraft-eco-fordert-augenmass https://www.datensicherheit.de/eu-urheberrecht-in-kraft-eco-fordert-augenmass#respond Thu, 06 Jun 2019 20:42:50 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=32773 Richtlinie werde genau das Gegenteil dessen bewirken, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde

[datensicherheit.de, 06.06.2019] Am 6. Juni 2019 trat die Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im Digitalen Binnenmarkt der EU in Kraft. Jetzt hätten die EU-Staaten zwei Jahre – bis zum 7. Juni 2021 – Zeit, die umstrittenen Regeln in nationales Recht umzusetzen. eco, der Verband der Internetwirtschaft kritisiert, dass diese Richtlinie genau das Gegenteil dessen bewirken werde, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben wurde.

Reale Bedrohung für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer

Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver J. Süme, kommentiert: „Die Urheberechtsreform ist eine reale Bedrohung für kleine Verlage, Autoren und Internetnutzer gleichermaßen und birgt die Gefahr, das Internet, wie wir es kennen, für immer zu verändern.“ Statt der eigentlichen Urheber würden am Ende dabei nur die großen Plattformen, Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren.
„Die Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich gegen Upload-Filter ausgesprochen und diese als unverhältnismäßig abgelehnt. Auch in der im Zuge der Abstimmung im Rat abgegebenen Erklärung wurde dies bekräftigt. Wir werden deshalb ganz genau beobachten wie die Bundesregierung diese, von Experten bereits als rechtswidrig kritisierte Regelung, nun umsetzen will und wir werden diesen Prozess aktiv begleiten.“ Deutschland dürfe bei der nationalen Umsetzung die eigenen Prinzipien nicht über Bord werfen.

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Bild: eco

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.

Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes bedroht

Mit der europäischen Urheberrechtsrichtlinie drohe ein „tiefer Einschnitt in die Meinungsfreiheit sämtlicher Internetinhalte“. Der darin enthaltene Artikel 13 (nunmehr Art. 17) sehe vor, dass alle online hochgeladenen Inhalte überwacht und möglicherweise gelöscht werden müssten, sofern eine Ähnlichkeit mit bestehenden urheberrechtlich geschützten Inhalten erkannt wird.
„Die teilweise neu gewählten und besetzten EU-Institutionen müssen sich den gemachten Fehlern nicht ergeben. Ein europäisches Urheberrecht, das sämtliche Potenziale der digitalen Wirtschaft ignoriert, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremst – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – wird der Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes in keiner Weise gerecht.“ Die EU sollte die Chance nutzen und die Reform nachbessern, um zu verhindern, dass „das Internet in Europa kaputtgefiltert wird“, mahnt Süme.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 05.04.2019
EU-Rat stimmt endgültig über Reform des Urheberrechts ab

datensicherheit.de, 28.03.2019
Innovationsbremse Urheberrechtreform: komplett an der Realität vorbei

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 26.02.2019
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 14.02.2019
Trilog-Kompromiss für Europäische Urheberrechtsreform ausgehandelt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

datensicherheit.de, 29.06.2018
2% der MEPs könnten das Internet zerstören

datensicherheit.de, 24.06.2018
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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https://www.datensicherheit.de/eu-urheberrecht-in-kraft-eco-fordert-augenmass/feed 0
Dr. Patrick Breyer: Schwarzer Tag für das freie Internet und die europäische Demokratie https://www.datensicherheit.de/dr-patrick-breyer-schwarzer-tag-fuer-das-freie-internet-und-die-europaeische-demokratie https://www.datensicherheit.de/dr-patrick-breyer-schwarzer-tag-fuer-das-freie-internet-und-die-europaeische-demokratie#respond Mon, 15 Apr 2019 10:14:48 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31466 Der „Urheberrechts-Kuhhandel“ zeige die „hässliche Fratze der etablierten Politik“

[datensicherheit.de, 15.04.2019] „Heute ist ein schwarzer Tag für das freie Internet und die europäische Demokratie“, kommentiert Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019, die endgültige Annahme der EU-Urheberrechtsreform.

Vertrauen junger Menschen in europäische Demokratie verspielt

„Mit der Einführung von Upload-Filter-Zensurmaschinen im Profitinteresse der Contentindustrie haben CDU, CSU und SPD nicht nur digitale Meinungsfreiheit und Internetkultur auf dem Gewissen. Sie haben auch das Vertrauen einer ganzen Generation junger Menschen in die europäische Demokratie verspielt“, so Dr. Breyer.

Europa-Wahl 2019: Es geht auch um „Transparenz und Mitbestimmung“

Er kritisiert heftig den finalen Beschluss des EU-Rates vom 15. April 2019 zur Reform des europäischen Urheberrechts: Die Netzgemeinde habe die Erfahrung machen müssen, „von inkompetenten, lobbyhörigen Politikern nicht ernst genommen und diffamiert zu werden, während im Hinterzimmer ein sachfremder Kuhhandel mit Frankreich geschlossen wurde“. Damit das nicht so weiter geht, sei sein Appell: „Geht alle wählen!“ Es gehe bei der Europa-Wahl 2019 auch um „Transparenz und Mitbestimmung“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.04.2019
Urheberrecht: EU-Rat hat final für umstrittene Reform gestimmt

datensicherheit.de, 08.04.2019
Anti-Terror-Schnellzensur: Unzählige Internetdienste gefährdet

datensicherheit.de, 05.04.2019
Künftig Pflicht: Fingerabdrücke für Personalausweise

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https://www.datensicherheit.de/dr-patrick-breyer-schwarzer-tag-fuer-das-freie-internet-und-die-europaeische-demokratie/feed 0
Urheberrecht: EU-Rat hat final für umstrittene Reform gestimmt https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-eu-rat-finale-zustimmung-reform https://www.datensicherheit.de/urheberrecht-eu-rat-finale-zustimmung-reform#respond Mon, 15 Apr 2019 10:07:42 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31463 eco kritisiert Beschluss des EU-Rats: „Willkommen im Zeitalter der Upload-Filter!“

[datensicherheit.de, 15.04.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass der EU-Rat am 15. April 2019 „final für die europäische Urheberrechtsreform gestimmt“ hat, obwohl bis zuletzt europaweit Demonstrationen gegen die Urheberrichtlinie stattgefunden und viele europäische Länder, wie beispielsweise Schweden, öffentlich Abstand von dem geplanten Gesetz inklusive Europäischem Leistungsschutzrecht und Upload-Filter genommen hatten. „Das ist ein schmerzhaftes Ende, nach einem langen Kampf für ein Urheberrecht, das dem Digitalen Zeitalter gerecht wird. Auch der Europäische Rat hat heute mehrheitlich gegen die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer gestimmt. Um den Partikularinteressen von Rechteverwertern und Verlagen einseitig Rechnung zu tragen, wird ein Paradigmenwechsel des Rechtsrahmens der Informationsfreiheit im Internet in Kauf genommen“, kommentiert eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.

Schwerer Rückschlag für Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes

Ein europäisches Urheberrecht einzuführen, das sämtliche Potenziale der digitalen Wirtschaft ignoriere, die Digitalisierung der Gesellschaft und die Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle europaweit systematisch ausbremse – nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen – sei ein „schwerer Rückschlag für die Verwirklichung des europäischen Digitalen Binnenmarktes“.
Süme: „Es ist zutiefst enttäuschend, dass nach über zwei Jahren intensiver Diskussion jetzt doch die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts und der Upload-Filter bevorsteht. Die fehlgeleitete Novellierung des europäischen Urheberrechts ist ein herber digitalpolitischer Rückschritt und der Filterung auch anderer Inhalte wird damit Tür und Tor geöffnet“, so seine Warnung.

„Überfilterung“ droht, um Haftungen zu entgehen

Diese Richtlinie werde das Gegenteil dessen erreichen, was wiederholt als ihr Ziel ausgegeben worden sei: Statt der eigentlichen Urheber würden die großen Plattformen sowie die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren. Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht würden nicht nur die Beiträge auf facebook, YouTube und twitter einschränken, sondern vielmehr auch jedes Start-Up im Internet vor beträchtliche Hürden stellen.
„Kleine Unternehmen werden ihre Dienste einschränken, oder künftig Technologien einkaufen müssen, die sich nur die Großen in der Entwicklung leisten können.“ Es werde zu einer „Überfilterung“ kommen, weil im Zweifel mehr als notwendig blockiert werde, um Haftungen zu entgehen. Anbieter und Nutzer würden weiterhin einem Haftungsrisiko unterliegen und sich regelmäßig Freigaben erstreiten müssen, so die eco-Prognose.

Deutschland in den Verhandlungen „buchstäblich umgekippt“

Nach eco-Einschätzung ist Deutschland bei den Verhandlungen um ein Europäisches Urheberrecht zu weit von eigenen Zielvorgaben abgewichen: „Deutschland ist in den Verhandlungen für ein europäisches Urheberrecht buchstäblich umgekippt. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht explizit, dass eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern als unverhältnismäßig abzulehnen ist.“
Sie blieben gespannt, wie die Bundesregierung diese von Experten bereits „als rechtswidrig kritisierte Idee“ nun umsetzen wolle und würden diesen Prozess weiter aktiv begleiten, kündigt Süme an.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 05.04.2019
EU-Rat stimmt endgültig über Reform des Urheberrechts ab

datensicherheit.de, 28.03.2019
Innovationsbremse Urheberrechtreform: komplett an der Realität vorbei

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 26.02.2019
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 14.02.2019
Trilog-Kompromiss für Europäische Urheberrechtsreform ausgehandelt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

datensicherheit.de, 29.06.2018
2% der MEPs könnten das Internet zerstören

datensicherheit.de, 24.06.2018
Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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EU-Rat stimmt endgültig über Reform des Urheberrechts ab https://www.datensicherheit.de/eu-rat-endgueltige-abstimmung-reform-urheberrecht https://www.datensicherheit.de/eu-rat-endgueltige-abstimmung-reform-urheberrecht#respond Fri, 05 Apr 2019 20:18:03 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31312 Digitalcourage richtet „Eil-Appell“ an Bundesministerin Klöckner, Upload-Filter zu vermeiden

[datensicherheit.de, 05.04.2019] In zehn Tagen wird laut einer Meldung des Digitalcourage e.V. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im EU-Rat über die Reform des Urheberrechts abstimmen: Am 15. April 2019 werde „ihre Stimme für die ganze EU entscheiden, ob Upload-Filter im Internet zur Pflicht werden oder nicht“. Es liege somit in ihren Händen, dafür zu sorgen, „dass weiter um ein faires und modernes Verwertungsrecht verhandelt wird“.

Eil-Appell an Bundesministerin Julia Klöckner

Digitalcourage richtet einen „Eil-Appell“ an Bundesministerin Klöckner, der dringend Unterstützung brauche: Diese Abstimmung im EU-Rat sei „die letzte Chance, um Upload-Filter zu verhindern und ein faires Verwertungsrecht zu erkämpfen“.

Rechte der Kreativen müssen richtig gestärkt werden!

„Urheberrecht ja, aber nicht so“, betont padeluun, Künstler und Gründungsvorstand von Digitalcourage. „Die Rechte der Kreativen müssen gestärkt werden – mit dieser Reform aber werden sie geschwächt“, warnt er. Es müsse grundlegend weiter diskutiert werden, das zeige der „haltlose Streit“ der letzten Wochen und Monate.

Die Chancen, Upload-Filter noch zu verhindern

Es spreche vor allem „die Lobby der großen Rechteinhaber dafür, dass Landwirtschaftsministerin Klöckner die Urheberrechtsreform einfach durchwinkt, befürchtet Digitalcourage. Sie werde zudem „unter Druck von Justizministerin Barley (SPD) und Bundeskanzlerin Merkel abstimmen, die die Reform wollen“.

Argumente dafür, gegen die Reform zu stimmen

Allerdings sprächen mehr und bessere Argumente dafür, dass Bundesministerin Klöckner gegen die Reform stimmen sollte:
* Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union seien Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ ausgeschlossen.
* Es gebe zahlreiche kritische Stimmen aus SPD und Union, die diese Reform so nicht wollten.
* Viele hundertausend Menschen seien gegen diese Reform auf die Straße gegangen, mehr als fünf Millionen Menschen hätten eine Petition unterzeichnet und im Mai 2019 wolle die CDU ins EU-Parlament gewählt werden.
* Besonders junge Menschen seien wütend über die Reaktionen auf ihren Protest – es habe Vorwürfe gegeben, dass sie „Bots“ oder „gekaufte Demonstranten“ seien.

Warum die Landwirtschaftsministerin über das Urheberrecht abstimmt

Vor der EU-Wahl im Mai 2019 wollten die EU-Institutionen noch möglichst viele Gesetzgebungsverfahren abschließen, erläutert Digitalcourage. Die Termine, an denen der EU-Rat tagt, seien somit knapp. Nach der Abstimmung der Urheberrechtsreform im EU-Parlament, sei der 15. April 2019 „das nächste Treffen des EU-Rats, in dem die EU-Mitgliedsstaaten höchstwahrscheinlich auch über die Urheberrechtsreform abstimmen werden“. Weil sich zu dem Termin der Rat für Fischerei und Landwirtschaft treffe, würden die Landwirtschaftsminister darüber entscheiden.

Trotz großer Konzerne gegen Upload-Filter

Digitalcourage unterstreicht: „Mit unserer Kritik an der Urheberrechtsreform stehen wir nicht Seite an Seite mit den großen Internetplattformen und Verlagen.“ Im Gegenteil: Sie übten seit Jahrenharte Kritik unter anderem an deren datengetriebenen Geschäftsmodellen und deren monopolistisch ausgerichteten Technikentwicklungen“. Digitalcourage widersetzt sich nach eigenen Angaben der Urheberrechtsreform „nicht weil, sondern obwohl auch große Internetfirmen und Verlage die Reform teilweise ablehnen“ – es würden andere Argumente vertreten.

Kritik von Millionen Menschen und zahlreichen Fachorganisationen respektieren!

„Die Abstimmung im EU-Rat ist die letzte Chance für alle, die keine weiteren Upload-Filter wollen und die derzeitige Regelung des Verwertungsrechts kritisieren“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Mit einem Nein im EU-Rat würde Frau Klöckner die Kritik von Millionen von Menschen und zahlreichen Fachorganisationen sowie den Koalitionsvertrag respektieren und den Weg für eine bessere Lösung öffnen.“

Weitere Informationen zum Thema:

▶ digitalcourage, 04.04.2019
Eil-Appell an Ministerin Klöckner: Gegen Uploadfilter – für faires Urheberrecht

▶ digitalcourage
Jetzt den Eil-Appell an Ministerin Klöckner unterzeichnen! / Letzte Chance: Uploadfilter-Pflicht verhindern!

datensicherheit.de, 28.03.2019
Innovationsbremse Urheberrechtreform: komplett an der Realität vorbei

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Innovationsbremse Urheberrechtreform: komplett an der Realität vorbei https://www.datensicherheit.de/innovationsbremse-urheberrechtreform-realitaet https://www.datensicherheit.de/innovationsbremse-urheberrechtreform-realitaet#respond Thu, 28 Mar 2019 10:47:18 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=31087 Katastrophale Auswirkungen auf europäische IT-Startups

Ein Kommentar von Dr. Florian Scheuer, CTO bei DRACOON

[datensicherheit.de, 28.03.2019] Seit Dienstag steht fest, dass die umstrittene EU-Urheberrechtsreform tatsächlich realisiert wird. Das Europaparlament stimmte der Reform zu – ein erster Schritt zur Umsetzung der kontroversen Richtlinie.

Mit Sicherheit ist die Absicht der Initiative, das Urheberrecht von Künstlern, Musikern und Autoren im digitalen Zeitalter zu stärken und ihre Leistungen fair zu vergüten, gut gemeint. Die Umsetzung in dieser Form wird den einzelnen Kunstschaffenden jedoch kaum zugutekommen. Und auch der Gedanke, Riesen-Konzerne wie Google oder Facebook für die Verbreitung und Bereitstellung sämtlicher Inhalte zur Kasse zu beten, wird kaum funktionieren. Stattdessen wird die Macht der amerikanischen Unternehmen noch weiter gestärkt, wenn etwa komplexe Uploadfilter zum Einsatz kommen sollen, um Inhalte auf Urheberschaft zu prüfen. Heute existieren lediglich diejenigen Uploadfilter, die von den US-amerikanischen Techgiganten entwickelt wurden (u.a. „Content ID“ von Google/Youtube).

Dr. Florian Scheuer, CTO von Dracoon

Bild: Dracoon

Dr. Florian Scheuer, CTO von Dracoon

Dies ist nur eines von vielen Argumenten, warum die Neuerung ihren Sinn verfehlt und stattdessen fatale Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des freien Internets haben wird.

Vielfalt des freien Internets geht zurück

Wenn sämtliche Online-Portale und Plattformen, die auf dem Austausch von Text-, Bild-, Ton- oder Videodokumenten basieren, dazu angehalten sind, alle Daten zu durchleuchten, wird die Fülle an Informationen im Internet drastisch abnehmen. Prüfvorgänge wären nur mit technischer Hilfe möglich, zu hoch wäre für viele Betreiber das Risiko, abgemahnt zu werden. Zu wenig ausgereift sind Filtervorgänge, um Urheberechtsverletzungen automatisiert zu erkennen und etwa von künstlerischen Satirebeiträgen zu unterscheiden. Vielmehr werden Mengen an Daten durch sogenanntes „Overblocking“ herausgesiebt werden, eine massive Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit und damit auch der Informationsvielfalt.

Katastrophale Auswirkungen auf europäische IT-Startups

Mit der Reform wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche die Entwicklung neuer und innovativer Geschäftsmodelle im Internet erschwert und sogar verhindern wird. Durch die Restriktionen, die die Gesetzesreform mit sich bringt, wird die Zahl verschiedener Internetdienste zurückgehen, auch wenn diese in der Regel nie auf eine Urheberrechtsverletzung ausgelegt waren. In vielen Bereichen wird die Rechtsunsicherheit einfach zu groß sein und eine Lizenzierung sämtlicher Inhalte wird für kleine Startups weder finanziell noch organisatorisch machbar sein. Dies legt jungen Gründern Steine in den Weg und bremst damit Fortschritt und Entwicklung. Ausnahmeregelungen, die kleine Digitalunternehmen verschonen sollen, sind nahezu nutzlos, da sie nur greifen, wenn bestimmte Kriterien hundertprozentig erfüllt werden.

Wie die Ausgestaltung der Richtlinie in Deutschland aussehen wird, wird sich zeigen. Sicherlich wird man zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abschätzen können, welche Auswirkungen die Reform tatsächlich haben wird. Dennoch wird schon jetzt deutlich, dass die Einhaltung eine Mammutaufgabe sein wird, die für kleine Betreiber und Startups nur schwer zu handeln ist.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 08.03.2019
Urheberrechtsreform: Protestabschaltung bei Wikipedia Deutschland

datensicherheit.de, 26.02.2019
Urheberrecht: Warnung vor datenschutzrechtlichen Risiken

datensicherheit.de, 17.02.2019
Upload-Filter: Faires europäisches Urheberrecht wird verspielt

datensicherheit.de, 14.02.2019
Trilog-Kompromiss für Europäische Urheberrechtsreform ausgehandelt

datensicherheit.de, 21.01.2019
eco: Chance für ein faires europäisches Urheberrecht nutzen

datensicherheit.de, 11.09.2018
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung

datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung

datensicherheit.de, 29.06.2018
2% der MEPs könnten das Internet zerstören

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Bitkom-Kritik an Entwurf zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie

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