Verfahren – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Thu, 07 Jun 2012 18:09:45 +0000 de hourly 1 Gesichtserkennung bei facebook: Hamburger Datenschutzbeauftragter setzt Verfahren vorläufig aus https://www.datensicherheit.de/gesichtserkennung-facebook-hamburger-datenschutzbeauftragter-setzt-verfahren-vorlaeufig https://www.datensicherheit.de/gesichtserkennung-facebook-hamburger-datenschutzbeauftragter-setzt-verfahren-vorlaeufig#respond Thu, 07 Jun 2012 18:09:45 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=20223 Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch facebook angemahnt

[datensicherheit.de, 07.06.2012] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat das derzeit laufende Verfahren gegen die Gesichtserkennungsfunktion von facebook unterbrochen:
facebook habe gegenüber dem HmbBfDI erklärt, dass es mit dem irischen Datenschutzbeauftragten über die Änderung des Einsatzes der
automatischen Gesichtserkennung in Verhandlungen eingetreten sei. Der unmittelbar bevorstehende Erlass einer Anordnungsverfügung gegen facebook wurde daher ausgesetzt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte will die Ergebnisse dieser Gespräche zunächst abwarten und auf deren Grundlage über den Fortgang des eigenen Verfahrens entscheiden.

Ziel des Anordnungsverfahrens ist nach HmbBfDI-Angaben die Erfüllung der folgenden datenschutzrechtlichen Anforderungen durch facebook:

  1.  Sicherstellung, dass Auswertung digitaler Fotos zum Zwecke derGesichtserkennung nur auf der Grundlage einer freiwilligen, informierten und bewussten Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erfolgt.
  2. Umfassende Information der Nutzerinnen und Nutzer vor der Erteilung der Einwilligung über die Funktionsweise der Erstellung der biometrischen Erkennungsmuster und deren Risiken für die Privatsphäre in einfacher und verständlicher Weise.
  3. Löschung der ohne Einwilligung erstellten biometrischen Erkennungsmuster.
  4. Zwingende Erstellung einer ausführlichen Verfahrensdokumentation zum Nachweis der Umsetzung der genannten Maßnahmen durch facebook.

Seit Juni 2011 steht die Hamburger Datenschutzaufsicht mit der Facebook Inc. in Verhandlungen über die Zulässigkeit der Gesichtserkennung. Da eine einvernehmliche Lösung bislang nicht zu erzielen gewesen sei, habe der HmbBfDI Ende 2011 ein formales Verwaltungsverfahren eingeleitet. Ziel sei es, die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Anordnungsverfügung durchzusetzen.
Er werte den ihnen gegenüber geäußerten Willen von facebook, die europäischen Vorgaben bei der Nutzung biometrischer Daten umsetzen zu wollen, als positives Signal, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Für die Entscheidung des Fortgangs ihres Verfahrens sei von maßgeblicher Bedeutung, ob facebook seinen Nutzerinnen und Nutzern mehr Einflussnahme auf die Art des Umgangs mit deren Daten gewährt. Sollte dies nicht der Fall sein, würden sie das nunmehr angehaltene Verfahren unverzüglich mit dem Erlass der Anordnung fortsetzen.

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BMWi: Schnellstmögliche Einstellung des ELENA-Verfahrens https://www.datensicherheit.de/bmwi-schnellstmoegliche-einstellung-des-elena-verfahrens https://www.datensicherheit.de/bmwi-schnellstmoegliche-einstellung-des-elena-verfahrens#respond Mon, 18 Jul 2011 16:21:24 +0000 http://www.datensicherheit.de/?p=15304 Fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur als Grund benannt

[datensicherheit.de, 18.07.2011] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben am 18. Juli 2011 gemeinsam die Einstellung des ELENA-Verfahrens verkündet:
Beide hätten sich demnach „nach eingehender Überprüfung“ darauf verständigt, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten sei, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten werde – davon aber hänge dessen Erfolg ab.
Die Bundesregierung werde dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet würden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werde in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Es sei der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgriffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales werde ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

BMWi, 18.7.2011
ELENA-Verfahren wird eingestellt

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