Verfassungsbeschwerde – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Tue, 05 Aug 2025 19:16:02 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.15 Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts am 7. August 2025 erwartet https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025 https://www.datensicherheit.de/digitalcourage-verfassungsbeschwerden-entscheidung-bundesverfassungsgericht-7-august-2025#respond Tue, 05 Aug 2025 22:15:40 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=49500 Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“

[datensicherheit.de, 06.08.2025] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. entscheidet das Bundesverfassungsgericht über zwei Digitalcourage-Verfassungsbeschwerden zu „Staatstrojanern“ und zum „Polizeigesetz NRW“:

Aktenzeichen:

  • 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c PolG NRW (Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW (Definition terroristischer Straftaten im Sinne des Gesetzes)
  • 1 BvR 180/23 Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der Strafprozessordnung durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, insbesondere zur Zulässigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung mittels Staatstrojaner

Bereits 2018 reichte Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen erstmalige „Staatstrojaner“-Einführung in der Strafprozessordnung ein

Am Donnerstag, dem 7. August 2025, wird das Bundesverfassungsgericht demnach seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden verkünden, welche von Digitalcourage eingereicht und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden.

  • „In beiden Verfahren geht es um den Einsatz von ,Staatstrojanern’. Bereits am 7. August 2018 reichten wir Verfassungsbeschwerde gegen die erstmalige Einführung von ,Staatstrojanern’ in der Strafprozessordnung ein.

Am 30. Oktober 2019 sei dann eine weitere Beschwerde gegen das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen erfolgt, welches ebenfalls eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse inklusive des Einsatzes sogenannter Staatstrojanern vorsehe.

Digitalcourage moniert tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre

„Besonders kritisch sehen wir, dass solche tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre auf rechtlich unklarer Grundlage erlaubt sein sollen.“

  • Bereits die Annahme einer angeblichen „drohenden Gefahr“ könne ausreichen, um Überwachungsmaßnahmen einzuleiten – „ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss“.

Digitalcourage werde sich am 7. August 2025 zu den Entscheidungen äußern, „deren Inhalt uns vorab nicht bekannt ist“. Gehofft werde auf eine „Entscheidung im Sinne der Freiheit und des Schutzes digitaler Grundrechte“. Die Entscheidungen würden voraussichtlich ab 9.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Theresa Haschke, 30.10.2019
Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW: Grundsatzurteil zu TKÜ möglich…

digitalcourage, Friedemann Ebelt, 18.08.2017
Wir klagen gegen die Staatstrojaner – Verfassungsbeschwerde unterstützen! / Für die Staatstrojaner muss es in allen Smartphones und PCs Hintertüren geben, durch die staatliche Hacker und Kriminelle nach Lust und Laune in unsere Geräte einsteigen können…

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 1.8.2025 / Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW); Bekanntmachung der Neufassung

datensicherheit.de, 17.12.2021
Staatstrojaner: eco-Forderung, die Risiken und Verantwortung nicht auf Unternehmen abzuwälzen / eco kritisiert scharf, dass Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, ihre Telekommunikationsanlagen bereitzustellen

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an / Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

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Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unzulässigkeit https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-bestaetigung-unzulaessigkeit https://www.datensicherheit.de/vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-bestaetigung-unzulaessigkeit#respond Thu, 30 Mar 2023 08:15:51 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=43086 Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar

[datensicherheit.de, 30.03.2023] Wie der Digitalcourage e.V. am Morgen des 30. März 2023 meldet, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) „mit einem soeben veröffentlichen Beschluss“ die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. September 2022 bestätigt, nach der das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung „unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar ist“.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat keine Rechtswirkung mehr

Die Verfassungsbeschwerde des Digitalcourage e.V. sei indes für „unzulässig“ erklärt worden – mit der Begründung, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar sei.

„Die für ungültig erklärte Norm hatte eine anlasslose Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorgesehen. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.“

Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreiche nun noch einmal, „dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann“.

Immer wieder mussten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung kippen…

„Es ist traurig, dass immer wieder Gerichte die Vorratsdatenspeicherung kippen müssen, stattdessen muss das Parlament sich klar dagegen aussprechen“, kommentiert Digitalcourage-Gründungsvorstand padeluun. Denn anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten sei keine rechtsstaatliche Ermittlungsmaßnahme, sondern – „egal, wie man es dreht oder wendet“ – eine Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung.

Digitalcourage-Gründungsvorstand Rena Tangens betont: „Diese Überwachungsmaßnahme ist eine Gefahr für unsere Freiheit – sie hat keinen Platz in einer Demokratie. Das ist vom EuGH und nun auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden.“ Sie fordert daher: „Der Gesetzgeber muss diese Gesetzesleiche jetzt konsequenterweise auch endlich streichen.”

Konstantin Macher von Digitalcourage: „Mit seinem Urteil bestätigt und bekräftigt das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und stellt klar: Es gibt keine Spielräume im deutschen Recht dafür, trotzdem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.“ Macher unterstreicht: „Wir fordern von der Politik diesen Schlussstrich unter die Vorratsdatenspeicherung endlich zu akzeptieren!“

„Die ,Ampel’ hat im Koalitionsvertrag versprochen, eine rechtsstaatliche Regelung zum Thema Vorratsdatenspeicherung zu finden“, erinnert Julia Witte von Digitalcourage und stellt abschließend klar: „Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt bestätigt: Das kann nur heißen die Vorratsdatenspeicherung zu streichen!“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage, Leena Simon & Nils Büschke & Julia Witte, 19.10.2022
Vorratsdatenspeicherung / Was steht eigentlich im EuGH-Urteil?

digitalcourage, Jakob Eichner, 06.10.2022
Chronik: Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU / Die Chronik informiert über die wichtigsten Gesetzesvorhaben, Klagen, Urteile und Stellungnahmen zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten.

digitalcourage, Lars Tebelmann, 13.04.2019
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung / Das Wichtigste zur Vorratsdatenspeicherung gibt es in unserer 5-Minuten-Info

datensicherheit.de, 27.10.2022
Vorratsdatenspeicherung noch lange nicht vom Tisch, warnt Patrycja Schrenk nach EuGH-Urteil / Schrenk begrüßt Urteil und Vorschlag zu Quick Freeze

datensicherheit.de, 26.110.2022
Statt Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister macht Quick-Freeze-Vorschlag – eco-Vorstandsvorsitzender kommentiert / Der eco hat stets die vom EuGH kürzlich als europarechtswidrig eingestufte Vorratsdatenspeicherung kritisiert

datensicherheit.de, 20.09.2022
Vorratsdatenspeicherung: BfDI begrüßt EuGH-Urteil / EuGH sieht Gefahr der Erstellung persönlicher Netzwerke und Profile einzelner Personen

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Staatstrojaner: Reporter ohne Grenzen und Prof. Niko Härting streben Verfassungsbeschwerde an https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-reporter-ohne-grenzen-prof-niko-haerting-anstreben-verfassungsbeschwerde#respond Thu, 10 Jun 2021 17:52:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=40061 Reporter ohne Grenzen warnt vor gravierendem Schaden für Pressefreiheit und digitalen Quellenschutz

[datensicherheit.de, 10.06.2021] Anlässlich der Abstimmung im Bundestag am 10. Juni 2021 über den künftigen Einsatz von sogenannten Staatstrojanern durch die Nachrichtendienste warnt die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) vor dem „drohenden gravierenden Schaden für die Pressefreiheit und den digitalen Quellenschutz“. RSF und der Berliner Rechtsanwalt Prof. Niko Härting planen „gemeinsam zügig Verfassungsbeschwerde einzulegen“. Wiederholt hätten zivilgesellschaftliche Organisationen wie RSF, betroffene Kommunikationsanbieter und zuletzt auch die im Innenausschuss angehörten Rechtsexperten scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf geübt und die Achtung von Bürgerrechten angemahnt: So habe RSF mehrfach auf die „besonderen Gefahren für die Medienfreiheit“ hingewiesen. Journalistische Schutzrechte würden im Digitalen Raum zunehmend ausgehöhlt, das Vertrauen von Informanten in die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation mit Medienschaffenden massiv untergraben. „Dass die Nachrichtendienste Sicherheitslücken gezielt offenhalten und ausnutzen dürfen, schade zudem der IT-Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, wie die SPD-Vorsitzende Saskia Esken am gestrigen Mittwoch selbst einräumte.“

Reporter ohne Grenzen wird einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit nicht hinnehmen

„Ungeachtet aller Warnungen der Sachverständigen wollen die Regierungsfraktionen nun allen Nachrichtendiensten die Möglichkeit zum Hacking vertraulicher Kommunikation und Daten einräumen.“ Journalisten seien dabei als potenzielle Ziele bewusst nicht ausgeschlossen worden, kritisiert RSF-Geschäftsführer Christian Mihr.
„Einen so massiven Angriff auf die Vertraulichkeit journalistischer Recherchen und die Anonymität von Quellen dürfen wir nicht hinnehmen.“ Es solle nun zügig Verfassungsbeschwerde eingereicht werden, „um einen angemessenen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses im Digitalen Raum und der Pressefreiheit in Karlsruhe zu erstreiten“.

Reporter ohne Grenzen warnt vor Manipulation gespeicherter Dateien

Mithilfe von Spähsoftware sollen sich demnach Geheimdienstmitarbeiter künftig Zugang zu Smartphones und Computern verschaffen dürfen und Chat-Nachrichten mitlesen, noch bevor sie über Messenger-Dienste wie „WhatsApp“ oder „Signal“ verschlüsselt versendet werden. Besonders umstritten sei die zusätzliche Erweiterung um den Zugriff auf gespeicherte Nachrichten, die seit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Überwachungsmaßnahme versendet wurden („Quellen-TKÜ plus“). Diese weiche die ohnehin rein juristische Grenze zwischen dem Mitschneiden laufender Kommunikation und der allumfassenden Durchsuchung eines digitalen Gerätes zusätzlich auf.
Praktisch basierten beide Methoden auf dem verdeckten Eindringen in ein Gerät, mithilfe dessen nicht nur Kommunikation abgehört oder Dateien eingesehen werden könnten, „sondern Dokumente theoretisch auch verändert oder fremde Dateien platziert werden könnten“. Eben dieses Missbrauchspotenzial habe im Fokus mehrerer Sachverständigen-Aussagen im Innenausschuss gestanden. Man laufe mit dem Gesetz „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit“, kommentiert der Göttinger Rechtsexperte Dr. Benjamin Rusteberg.

Reporter ohne Grenzen moniert zersplitterte Kontrollarchitektur der Geheimdienste

Im Gegensatz zu den wachsenden technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden werde die Nachrichtendienst-Kontrolle kaum gestärkt. Eine Erweiterung der für die Genehmigung von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis zuständigen und von wenigen ehrenamtlichen Mitgliedern getragenen „G10-Kommission“ um zusätzliche technische Expertise werde in der Begründung zum Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD für „nicht notwendig“ erklärt. Es stehe daher weiterhin in Frage, „ob die zunehmend zersplitterte Kontrollarchitektur angesichts immer weitreichenderer Möglichkeiten der verdeckten digitalen Überwachung in der Lage ist, unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern zu erkennen und wirksam zu sanktionieren“.
Mangelnde Transparenz- und Informationspflichten der Dienste hinderten möglicherweise Betroffene zugleich daran, sich auf dem Rechtsweg gegen Überwachungsmaßnahmen zu wehren. Gegen diesen Missstand geht Reporter ohne Grenzen nach eigenen Angaben gemeinsam mit Prof. Niko Härting derzeit mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, zu der die Bundesregierung bis Ende September 2021 Stellung nehmen müsse.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 10.06.2021
Staatstrojaner: Einsatz im Bundespolizeigesetz massiv ausgeweitet / Gregor Voht kritisiert unkontrollierte Ausweitung der Befugnisse zum Einsatz des Staatstrojaners als Verstoß gegen Bürgerrechte

datensicherheit.de, 10.06.2021
eco fordert Transparenz, Aufklärung und Kontrolle im Umgang mit Staatstrojanern / eco bezweifelt, dass Gerichte oder andere Kontrollorgane genügend Expertise und Fachwissen über Staatstrojaner haben

datensicherheit.de, 01.08.2020
Staatstrojaner: Neue Anlauf zur Überwachung / Überwachung von Internet- und Mobilfunkanbietern sowie kommerziellen WLAN-Betreibern soll ausgeweitet werden

datensicherheit.de, 07.08.2018
Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht / Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen / Den Einsatz staatlicher Überwachungssoftware sehen auch viele Sicherheitsexperten mit gemischten Gefühlen

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Kfz-Massenabgleich: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg erfolgreich https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg#respond Thu, 25 Mar 2021 20:31:21 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=39458 Piratenpartei Deutschland meldet Zwischenerfolg in der Auseinandersetzung um Vorratsdatenspeicherung von Kfz-Kennzeichen

[datensicherheit.de, 25.03.2021] Die Piratenpartei Deutschland meldet, dass im Streit um die Praxis des Landes Brandenburg, mithilfe von Kennzeichenscannern im „Aufzeichnungsmodus“ alle Fahrzeugbewegungen auf den Autobahnen des Landes auf Vorrat zu speichern, der Autofahrer Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei Brandenburg, demnach einen Zwischenerfolg errungen hat. Das Landesverfassungsgericht habe die Abweisung von Tittels Klage durch das Landgericht Frankfurt (Oder) aufgehoben (Az. VerfGBbg 62/19) – laut Urteil habe Tittel „ein Abwehrrecht gegen den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung und in der Folge erst recht auch gegen die Speicherung der mittels automatischer Kennzeichenerfassung gewonnenen Daten […], wenn sich der Einsatz nicht auf eine Ermächtigungsgrundlage der Strafprozessordnung stützen lässt“.

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Abbildung: Piratenpartei Deutschland

Kfz-Massenabgleich: Zwischenerfolg der Piratenpartei in Brandenburg

Wahllose Kfz-Vorratsspeicherung schafft Gläsernen Autofahrer

Nun müsse das Landgericht entscheiden, „ob die Strafprozessordnung die Vorratsdatenspeicherung abdeckt“. Piratenpartei und Landesdatenschutzbeauftragte seien sich sicher, „dass dies nicht der Fall ist“. Der Bundestag berate derzeit erst über die Einführung einer Ermächtigung zum Kfz-Massenabgleich in der Strafprozessordnung. Die Länder forderten über einen Abgleich hinaus sogar die Vorratsspeicherung sämtlicher Fahrzeugbewegungen.
Kläger Tittel habe die Verfassungsgerichtsentscheidung begrüßt: „Das Landgericht Frankfurt (Oder) muss diesen Fall nun erneut behandeln. Das freut mich sehr, zeigt es doch, dass meine Beschwerde, die zuvor vom Landgericht generell abgewiesen wurde, doch ihre Berechtigung hat.“ Eine wahllose Vorratsspeicherung jeder Fahrt auf der Autobahn schaffe den Gläsernen Autofahrer und setze ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Tittel betont: „Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann.“

Dr. Patrick Breyer geht seit Jahren gerichtlich gegen massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vor

Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, seit Jahren gerichtlich gegen den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen vorgehend, kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung der fehleranfälligen Überwachungstechnik:
„Der massenhafte Abgleich von Kfz-Kennzeichen führt selten und allenfalls zufällig einmal zur Aufklärung von Straftaten. Auf der anderen Seite verschwendet er die wertvolle Arbeitskraft von Polizeibeschäftigten damit, die zu über 90 Prozent falschen Treffermeldungen der fehleranfälligen Technik auszusortieren.“

Bundesverfassungsgericht hat wiederholt Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt

Die permanente, massenhafte, und automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung droht laut Dr. Breyer „wie ein Krebsgeschwür“ immer weitere Kreise zu ziehen: „Heute zur Fahndung und Beobachtung, morgen für Knöllchen gegen Temposünder und zur Diesel-Fahrverbotsüberwachung – und übermorgen wird eine biometrische Gesichtserkennung an jeder Straßenecke eingeführt. Unter ständiger Überwachung können wir uns nicht frei verhalten.“
Brandenburgs Polizei betreibe elf stationäre Kennzeichenscanner an neun Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur „Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten“ auf. Brandenburgs Polizei und Staatsanwaltschaften speicherten mithilfe von Kennzeichenscannern auf Vorrat, wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war – dauerhaft und auf unbestimmte Zeit. Das Bundesverfassungsgericht habe indes wiederholt Landesgesetze zum Kfz-Massenabgleich für teils verfassungswidrig erklärt.

Verfassungsbeschwerde gegen Kfz-Massenabgleich durch Bundespolizei noch anhängig

Bayern etwa scanne an 15 Standorten Kfz-Kennzeichen, um sie mit Polizeidatenbanken abzugleichen. Pro Monat würden so 8,5 Millionen Kennzeichen erfasst. 98 Prozent der Treffermeldungen seien falsch, weil der Scanner z.B. ein „I“ nicht von einer „1“ und ein „O“ nicht von einer „0“ unterscheide. In Baden-Württemberg seien 2017 138.000 Kfz-Kennzeichen erfasst worden – „92 Prozent der Treffermeldungen waren falsch“. In Hessen seien 2017 250.000 Kfz-Kennzeichen eingelesen worden – „dort waren 93 Prozent der Treffermeldungen falsch“.
Noch nicht entschieden habe das Bundesverfassungsgericht über eine 2018 vom Bürgerrechtler Dr. Breyer eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen den Kfz-Massenabgleich durch die Bundespolizei (Az. 1 BvR 1046/18).

Weitere Informationen zum Thema:

dejure.org
Rechtsprechung  VerfG Brandenburg, 19.03.2021 – VfGBbg 62/19

Piratenpartei Brandenburg, Marko Tittel
VERFASSUNGSGERICHT DES LANDES BRANDENBURG / Beschluss VfGBbg 62/19

datensicherheit.de, 22.01.2021
Auch Digitalcourage warnt vor Kfz-Kennzeichenerfassung / Digitalcourage sieht Regierungspläne vor Gericht scheitern

datensicherheit.de, 21.01.2021
Erneuert Kritik an geplantem Kfz-Massenabgleich / Bürgerrechtler Breyer kritisiert Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Einführung fehleranfälliger Überwachungstechnik

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis / Amtsgericht Frankfurt (Oder) lässt Klage nicht zu

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg / Antrag beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht

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https://www.datensicherheit.de/kfz-massenabgleich-verfassungsbeschwerde-brandenburg-erfolg/feed 0
Verfassungsbeschwerde gegen KESY-PKW-Erfassung https://www.datensicherheit.de/verfassungsbeschwerde-gegen-kesy-pkw-erfassung https://www.datensicherheit.de/verfassungsbeschwerde-gegen-kesy-pkw-erfassung#respond Tue, 06 Aug 2019 15:59:53 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34069 Piratenpartei kritisiert flächendeckenden Einsatz auf der Autobahn in Brandenburg

[datensicherheit.de, 06.08.2019] Laut einer Meldung der Piratenpartei Deutschland speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern des Vitronic-Konzerns („KESY“) nunmehr bereits seit über zwei Jahren flächendeckend, „wann welcher Autofahrer wo auf der Autobahn unterwegs war“. Diese Vorratsdatenspeicherung auf unbestimmte Zeit sei ein sehr fragwürdiges Alleinstellungsmerkmal der Polizeibehörde eines einzelnen Bundeslandes, das ganz klar gegen geltendes Recht verstoße. Dennoch habe das Landgericht Frankfurt (Oder) die Klage eines betroffenen Autofahrers dagegen nicht zugelassen, weil er nur „zufällig mitbetroffen“ gewesen sei (Az. 22 Qs 40/19). Der Kläger, Marko Tittel, Mitglied der Piratenpartei, habe daraufhin das Landesverfassungsgericht eingeschaltet.

Mit KESY wohl kaum eine zufällige Erfassung

Ihm werde „wirksamer Rechtsschutz verwehrt“, schreibt Tittel in seiner eingereichten Beschwerdeschrift. Wo gezielt alle Autofahrten auf Vorrat gespeichert würden, könne von einer „zufälligen Erfassung“ keine Rede sein. Die brandenburgische Bewegungsdatenbank schaffe die Gefahr, zu Unrecht in Verdacht zu geraten und erzeuge einen ständigen Beobachtungsdruck, der mit herkömmlichen Ermittlungsmaßnahmen durch Ermittlungsbeamte nicht zu vergleichen sei.
Durch eine solche Bewegungs-Vorratsdatenspeicherung könne die Bewegungsfreiheit und die Ausübung anderer Grundrechte wesentlich eingeschränkt werden, wenn Verkehrsteilnehmer Nachteile bei Bekanntwerden ihrer Bewegungen befürchteten (z.B. bei Presseinformanten, Versammlungsteilnehmern), heißt es in der Beschwerdeschrift weiter.

Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) rechtfertigt KESY-Einsatz

Ein von der Piratenpartei erstmals veröffentlichtes Formular der Polizei beweist demnach, wie einfach eine Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Auftrag gegeben werden kann: Unter Vorlage eines richterlichen Beschlusses zur Observation eines Beschuldigten könnten Staatsanwälte entweder die Sichtung bestimmter Kennzeichen melden lassen oder aber Millionen von Fahrzeugbewegungen in Brandenburg auf Vorrat speichern lassen.
Die für den Dauerbetrieb der Kennzeichenscanner im „Aufzeichnungsmodus“ verantwortliche Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder): Wegen wechselnder Tatfahrzeuge sei „eine Beweisführung nur ordentlich möglich, wenn die während des Anordnungszeitraumes erfassten Kennzeichendaten für einen gewissen Zeitraum den Strafverfolgungsbehörden verfügbar bleiben. Nur so können erst später bekannt gewordene weitere Fahrzeuge … in den Abgleich mit eingezogen werden.“

KESY erfasst sämtliche Fahrzeuge, die an Scannern vorbeifahren

Brandenburgs Polizei betreibt laut Piratenpartei elf stationäre Kennzeichenscanner an neuen Standorten im Land. Die meisten davon veröffentlicht die Piratenpartei nach eigenen Angaben im Internet auf einer Karte und ruft zur Mithilfe bei der Suche nach den weiteren Standorten auf.
„Sämtliche Fahrzeuge, die an den Scannern vorbeifahren, werden von KESY aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert“, kritisiert Guido Körber, Vorsitzender der Brandenburger Piratenpartei. Das sei ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger, für den es keine Rechtsgrundlage gebe. Für die Piratenpartei sei eine„verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel“.

Weitere Informationen zum Thema:

Patrick Breyer, 03.08.2019
Beschwerdeschrift Verfassungsbeschwerde von Marko Tittel

datensicherheit.de, 24.07.2019
Vorratsdatenspeicherung: Gefahr für persönliche Sicherheit

datensicherheit.de, 27.06.2019
Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung: Gericht sieht kein Rechtsschutzbedürfnis

datensicherheit.de, 13.06.2019
Kennzeichenscanner: Klage gegen Totalerfassung in Brandenburg

datensicherheit.de, 11.05.2019
Bayern: PKW-Kennzeichenscanner speichern zeitweise wahllos

datensicherheit.de, 11.02.2019
Nur in engen Grenzen verfassungsmäßig: Automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrollen

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https://www.datensicherheit.de/verfassungsbeschwerde-gegen-kesy-pkw-erfassung/feed 0
EU-Rat: Kein Vorschlag respektiert Grundrechte und Freiheiten https://www.datensicherheit.de/eu-rat-kein-vorschlag-respektiert-grundrechte-und-freiheiten https://www.datensicherheit.de/eu-rat-kein-vorschlag-respektiert-grundrechte-und-freiheiten#respond Wed, 29 May 2019 15:22:25 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=32525 Heftige Kritik des Digitalcourage e.V. an anlassloser Massenüberwachung

[datensicherheit.de, 29.05.2019] Laut einer Meldung des Digitalcourage e.V. wird am 7. Juni 2019 der EU-Rat über die weitere Planung für eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten abstimmen. Konkrete Vorschläge indes gebe es nur für anlasslose Massenüberwachungen – Deutschland wolle diesem Kurs folgen. Der Digitalcourage e.V. veröffentlicht nach eigenen Angaben vor dieser Sitzung die Pläne und kritisiert die einseitigen Verhandlungen.

Vorratsdatenspeicherung mit Demokratie nicht vereinbar

„Der vom EU-Rat eingeschlagene Kurs ist klar: Menschen in der EU sollen so massiv wie irgendwie möglich überwacht werden“, führt Friedemann Ebelt vom Digitalcourage e.V. – sie sähen „keinen konkreten Hinweis darauf, dass sich um eine Lösung bemüht wird, die Grundrechte und Freiheiten tatsächlich respektiert“.
Es gebe nach zwei Jahren Reflexionsprozess keinen Vorschlag, „der unserer Einschätzung nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs entspricht.“ betont Ebelt und unterstreicht: Vorratsdatenspeicherungen sind in freien Demokratien nicht machbar.“

Kritikpunkte des Digitalcourage e.V.

Kritisiert wird unter anderem:
• Diskutiert würden nur Vorschläge für anlasslose Überwachung.
• Der Prozess im EU-Rat sei intransparent.
• Urteil des EU-Gerichtshofes werde überdehnt.
• Auch Diensteanbieter wie WhatsApp sollten überwacht werden.
• Die ePrivacy-Verordnung werde ausgebremst und zu einem Vehikel für private Vorratsdatenspeicherung gemacht.

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Digitalcourage e.V., der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV) und 20 prominente Betroffene hatten am 28. November 2016 eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht: Dazu seien mehr als 29.000 Unterschriften von Bürgern, die sich gegen die anlasslose Überwachung aussprächen, überreicht worden.
Im Februar 2018 hatte das Gericht die Beschwerde angenommen. Digitalcourage möchte mit dieser Verfassungsbeschwerde die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation kippen.


Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Vorratsdatenspeicherung:
– EU-Rat will anlasslose Vorratsdatenspeicherung – Deutschland macht mit
– ePrivacy: Private data retention through the back door
– Europol-Dokumente: Hardliner wollen „beschränkte“ Vorratsdatenspeicherung
– ePrivacy: Private Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
– ePrivacy: Was das ist und warum es uns alle betrifft
u.a.

datensicherheit.de, 07.02.2019
Vorratsdatenspeicherung: Bayern und Bundesregierung im Dissens

datensicherheit.de, 14.01.2019
Verfassungswidrig: Datenschutzbeauftragte kritisieren Vorratsdatenspeicherung

datensicherheit.de, 01.09.2018
Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht soll Einfluss auf EuGH nehmen

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https://www.datensicherheit.de/eu-rat-kein-vorschlag-respektiert-grundrechte-und-freiheiten/feed 0
DE-CIX: Internetknoten-Betreiber reicht Verfassungsbeschwerde ein https://www.datensicherheit.de/de-cix-internetknoten-betreiber-verfassungsbeschwerde https://www.datensicherheit.de/de-cix-internetknoten-betreiber-verfassungsbeschwerde#respond Thu, 11 Oct 2018 16:42:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=29127 Klage gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 des Artikel-10-Gesetzes

[datensicherheit.de, 11.10.2018]  Die DE-CIX Management GmbH hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung nach § 5 des Artikel-10-Gesetzes eingereicht. Nach Abweisung der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht am 30. Mai 2018 sucht DE-CIX nun die Klärung grundsätzlicher rechtlicher Fragestellungen vor dem Bundesverfassungsgericht und damit Rechtssicherheit für Bürger und Betreiber. Dabei geht es um die Ausleitung rein innerdeutscher Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND )am nach Datendurchsatz weltgrößten Internetknoten DE-CIX in Frankfurt.

Diese Vorgehensweise wurde nach Angaben der DE-CIX Management GmbH vom Bundesverwaltungsgericht im Verlauf des Verfahrens nicht überprüft. Daher wurde nach Vorliegen der Urteilsbegründung und dessen Prüfung zudem eine Anhörungsrüge beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben.

„Die Entscheidung der Klageabweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ohne jede inhaltliche Prüfung ist für uns rechtlich nicht hinnehmbar. Deswegen haben wir zum einen als Rechtsbehelf eine Anhörungsrüge gegen das Urteil erhoben und zum anderen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht“, so Klaus Landefeld, Aufsichtsratsmitglied der DE-CIX Group AG. „Die mit unserer Klage umfassend vorgebrachten und dargelegten Verstöße gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wurden durch das Bundesverwaltungsgericht, aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen, im Verfahren nicht einmal behandelt. Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden daher auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin in der Pflicht darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation ausschließlich in rechtmäßiger, vom Gesetzgeber vorgesehener Weise stattfindet. Dies sehen wir derzeit weiterhin nicht als gewährleistet. Art und Umfang der (Nicht)- Behandlung der zentralen Fragstellungen durch das Bundesverwaltungsgericht haben leider nichts zur Klärung derselben beigetragen.“

Über DE-CIX

DE-CIX betreibt weltweit 14 Internetknoten in Schlüsselmärkten wie Europa, Nordamerika, Indien und dem Nahen Osten. DE-CIX in Frankfurt ist der weltweit führende Internetknoten mit einem Rekorddatenverkehr von mehr als 6,4 Terabits pro Sekunde (Tbps).

Hintergrundinformationen zur Klage:

  • Die DE-CIX Management GmbH ist ein Empfänger von Anordnungen des BND (als ausführende Behörde für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland), die auf dem G10-Gesetz beruhen und der sogenannten „strategischen Fernmeldeaufklärung“ dienen.
  • Diese Anordnungen berechtigen den BND, am Internetknoten DE-CIX in Frankfurt Daten auszuleiten.
  • Mitte September 2016 hat die DE-CIX Management GmbH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eingereicht.
  • Die Klage wurde nach der mündlichen Verhandlung am 30. Mai 2018 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen und dabei in weiten Teilen inhaltlich nicht behandelt.
  • Die Urteilsbegründung ist auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts verfügbar.
  • Die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1865/18 anhängig.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 08.08.2017
„Bundestrojaner“: TeleTrusT kündigt Verfassungsbeschwerde an

datensicherheit.de, 02.03.2017
Reporter ohne Grenzen: Verfassungsbeschwerde gegen BND-Massenüberwachung

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Staatstrojaner: Digitalcourage hat Verfassungsbeschwerde eingereicht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-digitalcourage-hat-verfassungsbeschwerde-eingereicht https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-digitalcourage-hat-verfassungsbeschwerde-eingereicht#respond Tue, 07 Aug 2018 18:22:54 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28312 Beschwerdeführer sehen unverhältnismäßige Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis

[datensicherheit.de, 07.08.2018] Der Digitalcourage e.V. meldet die Einreichung seiner Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannten Staatstrojaner in der Strafprozessordnung (StPO) per 7. August 2018. Die Beschwerdeführer fordern demnach, § 100a Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 bis 6, § 100b sowie § 100d Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 StPO in der Fassung nach dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ für verfassungswidrig und nichtig zu erklären – mit der Begründung u.a. der „unverhältnismäßigen Tiefe des Eingriffs in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis“.

Sorge vor kafkaesken Verwicklungen

Die Beschwerdeführer seien Juristen, Grundrechtsaktivisten und Künstler – alle potenziell durch den Einsatz von „Staatstrojanern“ bedroht.
Der Liedermacher, Kabarettist und Autor, Marc-Uwe Kling z.B., einer der Beschwerdeführer, erklärt laut Digitalcourage seine Betroffenheit von dem Gesetz mit seinen Publikationen: Seine „Känguru-Trilogie“ handele ausführlich von seinem Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft mit einem„kommunistischen Känguru“. Auf Grund einiger absurder (realer) Erlebnisse anderer Beschwerdeführer mit der Polizei liege nun jedoch die Befürchtung nahe, dass Strafverfolgungsbehörden das Känguru nicht als Romanfigur erkennen würden, sondern als Täter einer der in den §§ 100a Abs. 2, 100b Abs. 2 StPO genannten Anlasstaten einstuften und er Betroffener einer Online-Durchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung werden könnte.

Installation der Überwachungssoftware nutzt Sicherheitslücken in Hard- und Software

Trotz des bitteren Humors – Staatstrojaner seien eine ernste Bedrohung für die freiheitliche Demokratie, so sähen das die Beschwerdeführer. Sie warnten vor dem Abbau des Rechtsstaats durch ausufernde Überwachung und vor Gefahren für die IT-Sicherheit.
Um die Schadsoftware zu installieren, würden Sicherheitslücken in Hard- und Software von Geräten ausgenutzt. Diese stünden dann weiterhin offen – auch für Geheimdienste und Kriminelle.
„Das Gesetz dient nicht der Sicherheit, es gefährdet sie. Der Staat sollte Sicherheitslücken nicht ausnutzen, sondern dafür sorgen, dass sie geschlossen werden“, fordert der Künstler und Netzaktivist padeluun vom Digitalcourage e.V.

Warnung vor Ausforschung der Intimsphäre

„Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung überschreiten die äußerste Grenze (rechts)staatlicher Ausforschung der Intimsphäre zum Zweck der Strafverfolgung bei weitem“, sagt Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp.
Er warnt: Sie gestatteten nicht nur die offene Verwertung höchstvertraulicher Informationen, wie sie zum Beispiel in einem Tagebuch stehen; sie erlaubten die dauerhafte heimliche Überwachung des Verfassens der Tagebucheinträge und dessen, was der Betroffene nicht einmal seinem Tagebuch anvertrauen würde.
Rena Tangens kommentiert: „Wer Smartphones heimlich beobachtet, forscht letztlich die Gedankenwelt der Nutzer aus und kann Persönlichkeitsbilder erstellen, die umfangreicher, gläserner nicht sein können.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner eingereicht

digitalcourage
Staatstrojaner: Chronologie des staatlichen Hackings

Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

datensicherheit.de,  30.07.2018
Radio LORA: Digitalcourage geht auf Sendung

datensicherheit.de,  20.07.2018
Staatstrojaner in der Strafprozessordnung: Digitalcourage geht nach Karlsruhe

 

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Staatstrojaner in der Strafprozessordnung: Digitalcourage geht nach Karlsruhe https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-strafprozessordnung-digitalcourage-klage-bundesverfassungsgericht-karlsruhe https://www.datensicherheit.de/staatstrojaner-strafprozessordnung-digitalcourage-klage-bundesverfassungsgericht-karlsruhe#respond Fri, 20 Jul 2018 17:08:12 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=28129 Eigentlich sollte der Staat seine Bürger und ihre Privatsphäre vor Überwachung schützen

[datensicherheit.de, 20.07.2018] Weil die Sicherheit all unserer Handys, Computer und Server auf dem Spiel stehe, reicht der Digitalcourage e.V. nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde gegen die Staatstrojaner in der Strafprozessordnung ein: Am 7. August 2018 fahren die Beschwerdeführer demnach nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, reichen ihre Klageschrift ein und stellen sich dort auf einer Pressekonferenz den Fragen.

Hacken keine Staatsaufgabe

Ziel sei, noch mehr Druck auf die Politik auszuüben. Digitalcourage möchte „den Verantwortlichen von SPD und CDU klar zu machen, dass massenweises, heimliches Hacken keine Staatsaufgabe ist“. Aufgerufen wird zur Unterstützung dieser Verfassungsbeschwerde.

2017 die Strafprozessordnung geändert

Die sogenannte Große Koalition (GroKo) habe 2017 die Strafprozessordnung geändert, um den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei zu erlauben. Das sei ein Problem für alle, die elektronisch kommunizieren:
Mit der Spähsoftware könne die Polizei jede Chat-Nachricht mitlesen, die auf einem Gerät geschrieben wird: Das sei die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ).
Bei der Online-Durchsuchung werde gleich das ganze Gerät gekapert: Berufliche und private Kontaktdaten, Urlaubsfotos, SMS verflossener und aktueller Lieben – all das könne die Polizei dann lesen. Die Software erlaube es ihr, alle Dateien anzusehen, aber auch zu ändern, zu löschen oder Programme zu installieren.
Digitalcourage warnt: „Der Staat dringt in unser Innerstes vor, denn unsere technischen Geräte wissen heute schon viel mehr als jedes Tagebuch.“

Ausnutzung von Sicherheitslücken in allen Geräten

Die Polizei brauche Sicherheitslücken, um diese Spähsoftware zu installieren. Diese stünden dann in allen Geräten mit gleicher Hard- und Software sperrangelweit offen – nicht nur für Polizeien, sondern auch für Geheimdienste und für Kriminelle auf der ganzen Welt.
Diese Sicherheitslücken würden uns alle betreffen. Das heißt laut Digitalcourage: „Der Kontrollwahn von Union und SPD gefährdet unsere Sicherheit.“ Deshalb werde auch gegen diese Gesetzesänderung Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Staat unterläuft seine eigene Schutzpflicht

Ursprünglich hätten diese Programme nur vom BKA gegen internationalen Terrorismus eingesetzt werden sollen. Aber mit der Änderung von § 100a StPO dürfe die Polizei auch bei Alltagskriminalität hacken, „ohne Wissen der Betroffenen“, sobald „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer“ eine der gelisteten Straftaten begangen hat, versucht hat zu begehen oder vorbereitet hat… Das sei eine „Generalerlaubnis für Alles“.
Eigentlich sollte die Politik uns und unsere Privatsphäre vor Überwachung schützen. Stattdessen wolle die GroKo „eine Überwachungskanone gegen die Bevölkerung scharf schalten“.
Digitalcourage: „Wir wollen dieses verfassungswidrige Gesetz nicht. Wir wollen unseren Geräten vertrauen können. Wir gehen nach Karlsruhe, damit das Bundesverfassungsgericht uns vor diesem Übergriff auf unsere Geräte schützen kann.“

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Staatstrojaner stoppen! / Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner – für sichere und vertrauenswürdige IT

datensicherheit.de, 28.07.2017
Klage in Karlsruhe: Digitalcourage möchte Staatstrojaner stoppen

datensicherheit.de, 23.06.2017
Staatstrojaner: Smartphones oder Computer von Tatverdächtigen heimlich überwachen

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„Bundestrojaner“: TeleTrusT kündigt Verfassungsbeschwerde an https://www.datensicherheit.de/bundestrojaner-teletrust-kuendigt-verfassungsbeschwerde-an https://www.datensicherheit.de/bundestrojaner-teletrust-kuendigt-verfassungsbeschwerde-an#respond Tue, 08 Aug 2017 18:25:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=26807 Eine nachhaltige Digitalisierung Deutschlands könne nur mit IT-Sicherheit gelingen / Einsatzerlaubnis für Spionagesoftware sei das Gegenteil

[datensicherheit.de, 08.08.2017] Der Deutsche Bundestag hat per Gesetz Strafermittlern neue technische Möglichkeiten eingeräumt, um verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen in ihren Notebooks und Smartphones mitzulesen und diese unbemerkt durchsuchen zu können („Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“). Der Gesetzgeber hat damit die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchungerweitert und Grundrechte in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) kündigt Verfassungsbeschwerde gegen diese legalisierte Schwächung von modernen IT-Systemen an: Denn anstatt die Bürgerinnen und Bürger aktiv vor IT-Schwachstellen zu schützen, toleriere sie der Staat und halte sie für den potentiellen Einsatz seines „Trojaners“ sogar aufrecht.

Mit der gesetzlichen Einsatzerlaubnis für Spionagesoftware („Bundestrojaner“) soll aus staatlicher Sicht der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Straftäter über verschlüsselte Messenger-Dienste miteinander kommunizierten. Bei der Quellen-TKÜ werden Nachrichten schon in modernen IT-Systemen, wie Smartphones des Absenders abgefangen, bevor sie verschlüsselt werden. Die Online-Durchsuchung erlaube es, unbemerkt aus der Ferne das Endgerät eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen. Für die Zulassung gelten nach dem neuen Gesetz vergleichbar strenge Voraussetzungen wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung. Im Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass „mit technischen Mitteln in informationstechnische Systeme eingegriffen wird“.

Prof. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender: „Der Staat hat die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch die gezielte Offenhaltung und Nutzung von Sicherheitslücken wird diese Schutzpflicht missachtet und das Vertrauen in moderne IT-Systeme staatlich untergraben. Dadurch wird die notwendige Digitalisierung nachhaltig verhindert.“

Die vom Gesetzgeber legalisierten Maßnahmen führten dazu, das Vertrauen in moderne IT-Systeme im Allgemeinen und in die angebotenen vertrauenswürdigen Lösungen zu erschüttern. Sie seien damit industriepolitisch kontraproduktiv und schädigend für den weiteren notwendigen Digitalisierungsprozess. Die geschaffenen Möglichkeiten stünden im Widerspruch zur politischen Zielsetzung, „Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ zu entwickeln. Die Eignung zur Verbrechensaufklärung sei indes fragwürdig, weil Straftäter beispielsweise auf andere Kommunikationsmöglichkeiten ausweichen würden. Die Beeinträchtigung des Grundvertrauens der Öffentlichkeit in den Schutz der kommunikativen Privatsphäre stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zur möglichen Ausbeute bei Strafverfolgungsmaßnahmen.

Die beschlossene Gesetzgebung betreffe das verbandspolitische Selbstverständnis von TeleTrusT im Kern. Der Verband stehe konsequent für Vertrauenswürdigkeit der IT-Systeme und kann nicht tatenlos zusehen, wenn der Gesetzgeber konterkarierende Maßnahmen beschließt, die die digitale Zukunft Deutschlands schwächten.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. werde nach Konsultation seiner Mitglieder Verfassungsbeschwerde erheben.

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