vergessen – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sat, 14 May 2022 20:11:47 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.16 Smartphone-Aufnahmen – schnell geschossen, rasch vergessen https://www.datensicherheit.de/smartphone-aufnahmen-schnell-geschossen-rasch-vergessen https://www.datensicherheit.de/smartphone-aufnahmen-schnell-geschossen-rasch-vergessen#respond Sat, 14 May 2022 20:11:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=41772 Erkenntnisse aus der Bitkom-Umfrage zum Umgang mit Fotos oder Videos auf dem Smartphone

[datensicherheit.de, 14.05.2022] Der Branchenverband Bitkom e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf das Phänomen ein, dass Foto-Aufnahmen mit Smartphones heute fast inflationären Charakter haben: „Ein Schnappschuss hier, ein Video da – und später schaut sich das niemand mehr an: Aufnahmen mit dem Smartphone geraten schnell in Vergessenheit.“ Grundlage dieser Erkenntnis ist demnach eine repräsentative Befragung durch Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 1.002 Bundesbürger ab 16 Jahren seien befragt worden: „Wie häufig nutzen Sie die folgenden Kamerafunktionen Ihres Smartphones?“ sowie „Und wie gehen Sie mit ihren Fotos oder Videos um, nachdem Sie diese aufgenommen haben?“

Smartphone ist allgegenwärtig – inflationärer Umgang mit Alltagsaufzeichnungen

Fast jeder Zweite (44%) schaut sich demnach die meisten Fotos oder Videos später kaum noch an. Lediglich 16 Prozent bearbeiteten ihre Fotos oder Videos im Nachhinein und nur neun Prozent löschten Fotos oder Videos regelmäßig.

„Das Smartphone ist allgegenwärtig und seine äußerst leistungsfähigen Kameras halten nahezu alles fest, was unseren Alltag bestimmt. Umso wichtiger ist es, bei der immer weiter steigenden Menge an Fotos und Videos halbwegs den Überblick zu behalten, erläutert Bitkom-Experte Dr. Sebastian Klöß, Bereichsleiter „Consumer Technology“.

Überflüssige Aufnahmen führen nicht selten zu überlasteten Speichern und Leistungseinbußen des Smartphones

Dr. Klöß berichtet: „Nahezu jede Nutzerin und jeder Nutzer von Smartphones macht damit Fotos und Videos, aber weniger als ein Zehntel mistet regelmäßig überflüssige Aufnahmen aus.“ Das führe nicht selten zu überlasteten Speichern und Leistungseinbußen, so Klöß – er rät dazu, die Sammlung von Aufnahmen regelmäßig aufzuräumen:

„Es gibt spezielle Apps, die doppelte und ähnliche Aufnahmen suchen und zum Löschen vorschlagen. Auch PC-Software und Cloud-Dienste helfen dabei, die Aufnahmen zu sortieren, ohne sich damit viel Arbeit zu machen.“ Es sei grundsätzlich ratsam, Fotos und Videos regelmäßig auf einem externen Datenträger oder in der „Cloud“ zu sichern.

]]>
https://www.datensicherheit.de/smartphone-aufnahmen-schnell-geschossen-rasch-vergessen/feed 0
Recht auf Vergessen werden: eco begrüßt EuGH-Urteil https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil#respond Tue, 24 Sep 2019 18:08:39 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=34721 Laut Entscheidung vom 24. September 2019 gilt es innerhalb der EU

[datensicherheit.de, 24.09.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. September 2019 ein Urteil zu den Rechten von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus den Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern verkündet hat. Der EuGH entschied demnach, dass Verweise auf Daten, die nach dem „Recht auf Vergessen werden“ entfernt werden müssen, nur innerhalb geographischer Grenzen zu entfernen sind – außerhalb des mit der EU definierten Gebiets gelten die Regelungen demnach nicht.

„race to the bottom“: Warnung vor weltweiter Durchsetzung eines Löschanspruchs

„Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem ‚race to the bottom‘ führen“, kommentiert eco-Geschäftsführer Alexander Rabe.

Recht auf Vergessen auf alle in der EU lebenden Personen anzuwenden

Der EuGH habe bestätigt, dass das sogenannte Recht auf Vergessen werden auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden müsse. Mit dieser Entscheidung sei das Recht nochmals konkretisiert worden.

Ggf. nur Inhalte auf EU-Plattformen zu entfernen

In seinem von eco begrüßten Urteil habe der EuGH entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber nur Inhalte auf ihren EU-Plattformen entfernen bzw. Recherchen innerhalb der EU verhindern oder erschweren müssten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 13.09.2019
eco: Löscherfolge bei kinderpornographischen Web-Inhalten

datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern

]]>
https://www.datensicherheit.de/recht-auf-vergessen-werden-eco-begruesst-eugh-urteil/feed 0